Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Verkauf

Rz. 2 § 2034 BGB bezieht sich abschließend und ausschließlich auf den freiwilligen Verkauf eines Miterbenanteils. Auf andere Verträge wird § 2034 BGB nach der ganz h.M. nicht entsprechend angewendet, gleich ob Schenkung,[2] gemischte Schenkung,[3] Sicherungsabrede,[4] Tausch,[5] Vergleich, Zwangsvollstreckung (§ 471 BGB)[6] oder Teilungsversteigerung gem. § 180 ZVG (kein Vor... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / III. Veräußerung im Wege der Zwangsversteigerung (Abs. 2)

Rz. 14 Die Eintrittswirkung bei Veräußerung des Dauerwohnrechts (vgl. Rdn 9 ff.) gilt auch bei Veräußerung des Dauerwohnrechts im Wege der Zwangsvollstreckung (vgl. § 37 WEG Rdn 10).[10] Rz. 15 Die Eintrittswirkung bei Veräußerung des Grundstücks (vgl. Rdn 12, 13) gilt auch für den Ersteher eines Grundstücks, wenn das Dauerwohnrecht bestehen bleibt und nicht durch Zuschlag er... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Niederschlagung von Beitrag... / 1.1 Befristete Niederschlagung

Ist damit zu rechnen, dass in Zukunft vielleicht noch eine Möglichkeit besteht, die Beitragsforderung einzuziehen, wird die Einzugsstelle diese Forderungen zunächst befristet niederschlagen. Bei der befristeten Niederschlagung sind in angemessenen Zeitabständen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners zu prüfen; zumindest sind verjährungsunterbrechende Maßnahmen durc... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Passivprozess bei fehlendem Verwaltungsrecht des Testamentsvollstreckers

Rz. 10 Hat der Testamentsvollstrecker kein Verwaltungsrecht, ist die Klage nur gegen den Nachlass zu richten. Ein Duldungstitel gegen den Testamentsvollstrecker ist für die Zwangsvollstreckung auch nicht erforderlich.[22] Umgekehrt ist auch nur der Erbe zur Führung von Rechtsstreitigkeiten berechtigt, die sich auf Ansprüche gegen den Nachlass beziehen.[23] Ein fehlendes Verw... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Haftung nach Bereicherungsrecht

Rz. 19 Die Vorschrift verweist für die Haftung des Beschenkten auf die Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung (Rechtsfolgenverweisung). Dies hat zur Folge, dass die Haftung des Beschenkten entfällt, wenn dieser entreichert ist, § 818 Abs. 3 BGB. Demnach bürdet das Gesetz dem Pflichtteilsberechtigten das Risiko des zufälligen Unterganges bzw. der Verschlechterun... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Grundsatz

Rz. 11 Sind mehrere Nachlassgläubiger vorhanden, braucht der Erbe – solange er von der Zulänglichkeit des Nachlasses ausgehen darf – keine bestimmte Reihenfolge bei der Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten einzuhalten (§ 1979 BGB).[29] Er kann also alle Nachlassgläubiger, auch die Minderberechtigten, nach freiem Belieben befriedigen[30] bzw. deren Befriedigung im Wege ... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Kündigungsschutzprozess

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / VII. Geltendmachung der Geschäftsgebühr neben der Hauptsache

Rz. 41 Bereits unter § 8 Rdn 180 wird erläutert, dass die Geschäftsgebühr im gerichtlichen Verfahren neben der Hauptsache geltend gemacht werden muss. Hierbei kann die Geschäftsgebühr eine nicht unbeträchtliche Höhe erreichen. Trotzdem beeinträchtigt die Geschäftsgebühr nicht den Gegenstandswert. Nach der h.M. ist die Geschäftsgebühr eine Nebenforderung (i.S.v. § 4 ZPO). Rz.... mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / 5. Prozessvergleich

Rz. 47 Das Verfahren kann auch durch einen Vergleich der Parteien beendet werden, wenn die Parteien in einem gerichtlichen Verfahren "zur gütlichen Beilegung eines Rechtsstreits" einen Vergleich schließen. Der Vergleich kann in der mündlichen Verhandlung protokolliert werden (§§ 160 Abs. 3, 162 ZPO) oder gemäß den Vorschriften des § 779 BGB als rechtsgeschäftlicher Vertrag z... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / K. Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Verfahrensfragen/Beweislast

Rz. 15 Wer sich darauf beruft, dass die Auslegungsregel des Abs. 1 greift, nach der der Vermächtnisnehmer im Zweifel verpflichtet sein soll, den Erben von der Schuld zu befreien, wenn das vermachte Grundstück mit einer Hypothek zur Sicherung einer Forderung gegen den Erblasser belastet ist, trägt dafür die Darlegungs- und Beweislast.[30] Rz. 16 Im Fall des Abs. 2 kann sich de... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Erfolgshonorar/Abtretung des Erstattungsanspruchs bei Forderungseinzug

Rz. 21 Regelmäßig wird die Vergütung des RA erfolgsunabhängig geschuldet. Es gibt bei der gesetzlichen Vergütung wenige Ausnahmen (z.B.: Einigungsgebühr der Nr. 1000 VV RVG oder Aussöhnungsgebühr gem. Nr. 1002 VV RVG), welche die Vergütung vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig machen. Rz. 22 Das RVG erlaubt dem RA in einigen Fällen auch die Vereinbarung eines sog. Er... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / A. Rechtsgrundlage der Vorschrift

Rz. 1 Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass das für das Dauerwohnrecht einmalig oder wiederkehrend zu zahlende Entgelt keine Miete oder Pacht ist. Die Fragen, ob und inwieweit sich die dingliche Haftung für Grundpfandrechte bei der Vermietung oder Verpachtung des Grundstücks auf das Entgelt erstreckt, ob und inwieweit das Entgelt durch die Zwangsvollstreckung in das un... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VII. Umfang der bewilligten PKH

Rz. 492 § 48 RVG Umfang des Anspruchs und der Beiordnung (gekürzte Fassung): (1) Der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse ist auf die gesetzliche Vergütung gerichtet und bestimmt sich nach den Beschlüssen, durch die die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet oder bestellt worden ist, soweit nichts anderes bestimmt ist. Erstreckt sich die Beiordnung... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 8. Tenor und Wirkung des Entziehungsurteils

Rz. 43 Der Tenor des Entziehungsurteils lautet gemäß § 17 Abs. 4 WEG nach wie vor dahingehend, dass der Beklagte "zur Veräußerung seines Wohnungseigentums verurteilt wird". Dieser Ausspruch ist ein Titel, der die Vollstreckung nach den Regelungen des ZVG gestattet. Dabei genügt bereits die vorläufige Vollstreckbarkeit. Das Betreiben der Zwangsvollstreckung aus einem nur vorl... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Erstattungsfähigkeit der Hebegebühr

Rz. 275 Ob die Hebegebühr von einem Dritten zu erstatten ist, hängt davon ab, ob es sich dabei um notwendige Kosten des Rechtsstreites (§ 91 Abs. 1 ZPO) oder der Zwangsvollstreckung (§ 788 Abs. 1 S. 1 ZPO) handelt. Das kann bejaht werden, wenn der RA bei der Empfangnahme, Aus- oder Rückzahlung der Beträge hinzugezogen werden musste (z.B. aufgrund der Person oder des Verhalte... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Sonderfall: Vertragspfandrechte

Rz. 4 Die zur Zwangsvollstreckung berechtigenden Rechte am Nachlassgegenstand können durch den Erblasser oder den Vorerben begründet worden sein. Wirksam sind diese Rechte gegenüber dem Nacherben, wenn er der hierauf bezogenen Verfügung des Vorerben zugestimmt hat oder der Vorerbe entsprechend befreit ist.[9] Pfandrechte an Nachlassgegenständen zur Sicherung persönlicher Ver... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Verjährung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs gegen den Beschenkten (Abs. 1)

Rz. 11 Die Verjährungsfrist des Pflichtteilsergänzungsanspruchs gegen den Beschenkten nach § 2329 BGB beginnt kenntnisunabhängig bereits mit Eintritt des Erbfalls, § 1922 BGB, zu laufen. Dies gilt auch dann, wenn der Beschenkte gleichzeitig Erbe ist.[21] Die Rspr. des BGH ist nicht ganz unbedenklich.[22] Der Pflichtteilsberechtigte kann und muss, um Härten zu vermeiden, die ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Bestimmung fügt dem § 1993 BGB eine weitere gesetzliche Definition – und zwar diejenige der Inventarfrist – hinzu: "Das Nachlassgericht hat dem Erben auf Antrag eines Nachlassgläubigers zur Errichtung des Inventars eine Frist (Inventarfrist) zu setzen." (Abs. 1). Sie ist damit eine richterliche, keine gesetzliche Frist.[1] Durch die Inventarfrist wird dem Erben ein... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Aus Sicht des Schuldners (Miterben)

Rz. 19 Dem Miterben verbleibt trotz Pfändung die Möglichkeit, die Erbschaft auszuschlagen.[55] Der Gläubiger ist zur Anfechtung nicht berechtigt. Eine vor der Ausschlagung erfolgte Pfändung wird unwirksam, denn der an die Stelle des Ausschlagenden tretende Erbe ist nicht Rechtsnachfolger des Schuldners, sondern (Ersatz-)Erbe des Erblassers.[56] mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Beweislast

Rz. 15 Den Eintritt der unbeschränkten Haftung hat der Nachlassgläubiger zu beweisen, der den Erben vor dem Prozessgericht in Anspruch nimmt.[22] Er hat im Einzelnen darzulegen und zu beweisen, dass und wodurch der Erbe sein Recht zur Haftungsbeschränkung verloren hat. Er muss also z.B. vortragen und unter Beweis stellen, bei § 1994 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 BGB, dass dem Erben eine... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Isolierte Herausgabeklage (Erbschaftsklage)

Rz. 27 Gegenstand der Erbschaftsklage ist nicht das Erbrecht, sondern die Erbschaft oder Teile von dieser. Zwar setzt der Erfolg der Erbschaftsklage voraus, dass das Erbrecht des Klägers bejaht wird, diese Vorfrage erwächst jedoch nicht in Rechtskraft.[65] Im Klageantrag der Herausgabeklage müssen die herausverlangten Gegenstände gem. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO möglichst genau e... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Gesetzestext

(1) 1Der Erbe kann die Befriedigung eines im Aufgebotsverfahren ausgeschlossenen Nachlassgläubigers insoweit verweigern, als der Nachlass durch die Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger erschöpft wird. 2Der Erbe hat jedoch den ausgeschlossenen Gläubiger vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen zu befriedigen, es sei denn, da... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Zins

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Betreibt ein StPfl aus einem Urt die Zwangsvollstreckung gegen Erbringung einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft und vereinbart er mit der Bank als Sicherheit für die Bürgschaft die Hinterlegung des erstrittenen Geldbetrags auf einem verzinslichen Sperrkonto, so fließen ihm die Zinsen im Zeitpunkt der jeweiligen Gutschrift auf dem Sperrko... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Gesetzestext

(1) Als Inhalt des Sondereigentums kann vereinbart werden, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten bedarf. (2) Die Zustimmung darf nur aus einem wichtigen Grunde versagt werden. Durch Vereinbarung gemäß Absatz 1 kann dem Wohnungseigentümer darüber hinaus für bestimmte Fälle ein Anspruch... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Verfahrensfragen und Prozesstaktik

Rz. 5 Auch die Forderung aus einem Vermächtnis fällt dem Bedachten nicht automatisch zu (Damnationslegat). Davon ausgehend, dass der Erbe zugleich der Beschwerte ist (§ 2147 S. 2 BGB), stehen dem Bedachten gegen den Erben zwei Forderungen zu: Zum einen besteht der Anspruch auf Übertragung der Forderung und zum anderen auf Erfüllung der übertragenen Forderung. In diesem Fall ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Aufrechnung

Rz. 35 Nachlassgläubiger können nicht gegen eine Eigenforderung des Erben aufrechnen, obwohl § 1977 BGB nicht für anwendbar erklärt wird, da der Erbe sonst praktisch unbeschränkt haften würde.[98] Eine Ausnahme soll nach Dobler [99] dann gelten, wenn ohne Weiteres feststeht, bis zu welchem Betrag das Leistungsverweigerungsrecht des Abs. 1 S. 1 nicht eingreift, z.B. weil sich ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Auskunftspflicht der Verwalter

Rz. 4 Wie in § 2011 S. 2 BGB der Fiskus sind Nachlasspfleger und Nachlassverwalter im Hinblick auf die Befreiung von der Pflicht, ein Inventar zu errichten, den Nachlassgläubigern gegenüber zur Auskunft über den gegenwärtigen Bestand des Nachlasses verpflichtet (Abs. 1 S. 2, Abs. 2). Im Hinblick auf diese Pflicht sind der Nachlasspfleger und der Nachlassverwalter verpflichte... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Allgemeines

Rz. 5 Während § 1967 Abs. 1 BGB den Grundsatz der unbeschränkten Erbenhaftung festlegt, bestimmt § 1967 Abs. 2 BGB den Begriff der Nachlassverbindlichkeiten, und zwar unvollständig.[5] Es wird dort lediglich zwischen den "von dem Erblasser herrührenden Schulden" (sog. Erblasserschulden) und denjenigen unterschieden, die den Erben als solchen treffen (sog. Erbfallschulden). E... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 2213 BGB gilt ausschließlich bei Passivprozessen des Testamentsvollstreckers. Machen Dritte Ansprüche gegen den Nachlass gerichtlich geltend, kann immer der Erbe, der die Erbschaft nach § 1958 BGB angenommen hat, verklagt werden. Hat allerdings ein Testamentsvollstrecker das Verwaltungsrecht hinsichtlich des Nachlasses oder des geforderten Nachlassgegenstandes, benöt... mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / V. Verfahren

Rz. 217 Das zuständige Mahngericht prüft lediglich die Schlüssigkeit des Antrags. Ist der Mahnantrag nicht offensichtlich unbegründet, erlässt das Gericht den Zahlungsbefehl. Rz. 218 Ist der Antrag hingegen von den Angaben her unvollständig, erhält man eine Monierungsmitteilung mit der Möglichkeit, den Antrag binnen einer bestimmten Frist zu vervollständigen. Auch hier gibt e... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IX. Weitere Vergütung gem. § 50 RVG bei bewilligter PKH

Rz. 531 § 50 Abs. 1 u. Abs. 2 RVG – Weitere Vergütung bei Prozesskostenhilfe (Auszug) (1) Nach Deckung der in § 122 Absatz 1 Nummer 1 der Zivilprozessordnung bezeichneten Kosten und Ansprüche hat die Staatskasse über die auf sie übergegangenen Ansprüche des Rechtsanwalts hinaus weitere Beträge bis zur Höhe der Regelvergütung einzuziehen, wenn dies nach den Vorschriften der Z... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Unterbrechung, Rechtskrafterstreckung

Rz. 34 Tritt der Nacherbfall während des Rechtsstreits zwischen dem Vorerben und dem Dritten über einen der Nacherbfolge unterliegenden Gegenstand ein, über den der Vorerbe ohne Zustimmung des Nacherben verfügen konnte, wird das Verfahren gem. §§ 239, 242 ZPO bis zu seiner Aufnahme unterbrochen. Der Nacherbe wird insoweit wie ein Rechtsnachfolger des Vorerben behandelt.[123]... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Anspruch auf Verteilung der Früchte

Rz. 76 Der Anspruch des Miterben gem. § 2038 Abs. 2 S. 2 BGB auf Teilung des Reinertrages, wenn die Auseinandersetzung länger als ein Jahr ausgeschlossen ist, ist selbstständig pfändbar und abtretbar. Dieser Anspruch zählt nicht zu den Nachlassgegenständen i.S.v. § 2033 Abs. 2 BGB, weswegen die Beschränkungen des § 859 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 ZPO nicht gelten. Da sich der Anspru... mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / G. Erinnerung bei Nichterreichen des Wertes der Beschwer

Rz. 229 Für den Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses ist der Rechtspfleger zuständig. Daher ist eine Anfechtung des Kostenfestsetzungsbeschlusses auch möglich, wenn der Wert der Beschwer für das Einlegen der sofortigen Beschwerde nicht erreicht ist. Nur durch einen Richter soll eine unanfechtbare Entscheidung im Zivilprozess getroffen werden. Rz. 230 Ist der Wert der Besc... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ff) Streitwerte und Kosten

Rz. 749 Der Streitwert ist regelmäßig wie folgt zu berechnen: mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / III. Lächeln am Telefon

Rz. 9 Immer wieder in Telefonseminaren gefordert ist ein Lächeln am Telefon. Damit ist gemeint, dass sich Ihre allgemeine Stimmung auf den Anrufer überträgt und somit den weiteren Gesprächsverlauf beeinflusst und Sie daher in einer freundlichen Grundstimmung ans Telefon gehen sollten. Sie werden vielleicht bereits gemerkt haben, dass Sie, wenn Sie gut gelaunt ans Telefon gehen... mehr

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FoVo 01/2026, Unzulässige S... / 3 Der Praxistipp

§ 7 GvKostG hindert den Kostenansatz Die Kosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, werden nach § 7 GvKostG nicht erhoben. Der Gerichtsvollzieher muss § 7 GvKostG von Amts wegen beachten (Toussaint/Uhl, 55. Aufl. 2025, GvKostG § 7 Rn 1). Die Vorschrift ist dahin zu verstehen, dass dem Gerichtsvollzieher kein Kostenerstattungsanspruch zukommt, sowei... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Verfügungen zugunsten Außenstehender

Rz. 2 Nach § 6 Abs. 1 WEG kann Sondereigentum ohne den zugehörigen Miteigentumsanteil (sog. isoliertes Sondereigentum) nicht durch Rechtsgeschäft oder im Wege der Zwangsvollstreckung veräußert oder belastet werden. Aus § 6 Abs. 2 WEG folgt, dass auch ein Miteigentumsanteil ohne das zugehörige Sondereigentum (sog. isolierter Miteigentumsanteil) nicht veräußert oder belastet w... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / I. Vorbemerkung

Rz. 538 Hat der Auftraggeber des RA einen Zahlungsanspruch, kann er diesen Anspruch auch im gerichtlichen Mahnverfahren verfolgen (ausführlich zum Mahnverfahren s. § 4). Das Mahnverfahren dient in erster Linie dazu, schnell und kostengünstig einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel (Vollstreckungsbescheid) zu schaffen. Rz. 539 Das Mahnverfahren ist für den Auftraggeber ... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Gesetzestext

(1) Hat ein Wohnungseigentümer sich einer so schweren Verletzung der ihm gegenüber anderen Wohnungseigentümern oder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegenden Verpflichtungen schuldig gemacht, dass diesen die Fortsetzung der Gemeinschaft mit ihm nicht mehr zugemutet werden kann, so kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer von ihm die Veräußerung seines Wohnungs... mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / III. Allgemeines

Rz. 240 § 233 S. 1 ZPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand War eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert, eine Notfrist oder die Frist zur Begründung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Rechtsbeschwerde oder die Frist des § 234 Abs. 1 einzuhalten, so ist ihr auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Rz. 241 Von Wiedereins... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Nachlassinsolvenz

Rz. 7 Auch die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens führt zur Haftungssonderung.[10] Das in der Insolvenzordnung geregelte Verfahren ist an die Stelle des Nachlasskonkurses und Nachlassvergleichsverfahrens getreten. Das Nachlassinsolvenzverfahren ist eines der Sonderinsolvenzverfahren. Es betrifft ausschließlich den Nachlass und nicht etwa (auch) das Eigenvermögen des E... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 2366 BGB dient dem Schutz des Rechtsverkehrs. Der gutgläubige Erwerber, der auf das durch den Erbschein ausgewiesene Erbrecht vertraut, soll geschützt werden. Es soll also derjenige Dritte geschützt werden, der durch ein Rechtsgeschäft mit dem Erbscheinserben von diesem etwas erwirbt, wobei das entgeltliche dem unentgeltlichen Rechtsgeschäft gleichsteht. Nicht erfass... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Klauselumschreibung

Rz. 24 Das Leistungsurteil gegen den Testamentsvollstrecker kann jederzeit gegen den Erben umgeschrieben werden, sofern der Titel nach § 327 Abs. 2 ZPO auch gegen ihn wirkt. Aus diesem umgeschriebenen Titel ist dann auch eine Zwangsvollstreckung in das Eigenvermögen des Erben möglich, wobei allerdings nunmehr der Erbe die Beschränkung seiner Haftung geltend machen kann, auch... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Zweck der Regelung, die die gesetzliche Vermutung der Vollständigkeit des rechtzeitig errichteten Inventars begründet, ist es, Streitigkeiten vorzubeugen und dem Erben Veranlassung zu geben, möglichst bald ein Inventar zu errichten.[1] Wird nämlich das Inventar "rechtzeitig" errichtet, wird im Verhältnis zwischen dem Erben und den Nachlassgläubigern vermutet, dass zur ... mehr

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FoVo 01/2026, Unzulässige S... / 1 Der Fall

Beauftragte Einholung von Drittauskünften Die Gläubigerin betreibt die Zwangsvollstreckung aus mehreren vollstreckbaren Titeln gegen die Schuldnerin. Der zuständige Gerichtsvollzieher holte auf Antrag der Gläubigerin gemäß § 802l Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO eine Drittauskunft beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ein. Die hierauf erteilte Auskunft wurde der Gläubigerin mit Schwär... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (1) Form

Rz. 801 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist schriftlich beim BAG einzulegen (§ 72a Abs. 3 ArbGG). Darüber hinaus sind im Gesetz keine weiteren Formvorschriften geregelt. Es gelten die Formalien für die Beschwerde, zumal das BAG die Nichtzulassungsbeschwerde nicht als Rechtsmittel, sondern als Rechtsbehelf ansieht. Rz. 802 Die Beschwerdeschrift muss als bestimmender Schriftsatz ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Bestimmung durch Urteil

Rz. 20 Ist die Anordnung des Dritten unbillig, so erfolgt die Bestimmung durch Urteil, § 2048 S. 3 Hs. 2 BGB. Dies ist nicht erforderlich, wenn sich die Erben über die Unbilligkeit einig sind. Sind sich die Erben einig, können sie sich über die (lediglich schuldrechtlich wirkende) Bestimmung des Dritten einvernehmlich hinwegsetzen.[91] Nur wenn sich die Erben nicht einig sin... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Nachlassverwaltung

Rz. 19 Die Nachlassverwaltung dient vor allem dem Interesse des Erben. Er kann mit ihr sein Haftungsrisiko bei einem unübersichtlichen Nachlass begrenzen. Er kann weiterhin zur Entledigung lästiger Auseinandersetzung mit den Nachlassgläubigern die Nachlassverwaltung wählen. Gegenüber der Ausschlagung ist die Nachlassverwaltung stets das flexiblere Instrument. Sie ist auch zu... mehr