Rz. 87

§ 87 Abs. 1 ZPO regelt, dass dem Gegner gegenüber die Kündigung des Vollmachtvertrags erst durch die Anzeige des Erlöschens der Vollmacht erlangt, in Anwaltsprozessen erst durch die Anzeige der Bestellung eines anderen Anwalts rechtliche Wirksamkeit entfaltet.[31]

 

Rz. 88

Anwälte sind daher auch verpflichtet, bei ordnungsgemäßer Zustellung entsprechend § 14 S. 1 BORA ein Empfangsbekenntnis abzugeben.[32]

 

Rz. 89

Nach einer Mandatsniederlegung/Kündigung ist es daher wichtig, gegenüber dem Gegenanwalt das Erlöschen der Vollmacht anzuzeigen und auch das Gericht von der Mandatsniederlegung zu informieren. Allerdings kann das Gericht noch so lange Zustellungen an den bisherigen Prozessbevollmächtigten vornehmen, wie sich für diesen kein neuer Anwalt bestellt hat.

 

Rz. 90

 

Formulierungshilfe für die Anzeige der Mandatsbeendigung an einen Kollegen/eine Kollegin (ohne Gewähr)

"Sehr geehrter Herr Kollege,"

in obiger Angelegenheit (im Betreff konkret bezeichnen) zeige ich Ihnen an, dass ich das Mandat niedergelegt habe und meine Vollmacht damit erloschen ist.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Anton Mustermann

Rechtsanwalt“

 

Rz. 91

 

Formulierungshilfe für die Mandatsniederlegung an das Gericht (ohne Gewähr)

"In Sachen … (Rubrum, Az.)"

zeige ich an, dass ich hiermit aufgrund der Mandatskündigung des Antragstellers das Mandat niederlege. Der Antragsteller wurde darauf hingewiesen, dass er umgehend einen zur Vertretung bereiten neuen Anwalt beauftragen muss.

Dr. Anton Mustermann

Rechtsanwalt“

 

Rz. 92

 

Formulierungshilfe für Weiterleitung von Posteingängen/Zustellungen (ohne Gewähr)

"Sehr geehrter Mandant,"

wie Sie wissen, besteht zwischen uns aufgrund Ihrer/meiner Kündigung kein Mandatsverhältnis mehr. Die Niederlegung des Mandats habe ich bei Gericht und der Gegenseite angezeigt. Aufgrund der prozessualen Vorgaben werden Zustellungen an mich in Ihrem Verfahren, da hier Anwaltszwang herrscht, solange vorgenommen, bis sich für Sie ein neuer Anwalt bestellt hat. Anbei übersenden wir Ihnen daher der guten Ordnung halber den Unterhaltsbeschlusses des Amtsgerichts München vom …. Az …… Die Zustellung ist am …. erfolgt.

Die Frist zur Einlegung einer Beschwerde läuft daher am …. ab.

Dem Beschluss können Sie Ihre Unterhaltspflichten entnehmen. Aus diesem Beschluss kann die Gegenseite die Zwangsvollstreckung gegen Sie betreiben, sofern keine Zahlung erfolgt.

Eine Pflicht zur Aufnahme von weiteren Tätigkeiten durch unsere Kanzlei besteht nicht. Aufgrund der Mandatskündigung werden wir daher auch keine Tätigkeiten für Sie vornehmen. Wir werden insbesondere auch kein Rechtsmittel gegen den Unterhaltsbeschluss einlegen. Zur Vermeidung von Nachteilen sollten Sie daher so schnell wie möglich einen neuen Anwalt beauftragen, damit er Ihre Rechte wahren kann. Bedenken Sie dabei, dass ein neuer Anwalt sich in die Sache erst einarbeiten muss, um Ihre Rechte optimal wahren zu können. Sie sollten daher sofort nach Erhalt dieses Schreibens handeln. Sofern Sie nicht rechtzeitig einen anderen Anwalt beauftragen, wird die erstinstanzliche Entscheidung rechtskräftig.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Anton Mustermann

Rechtsanwalt“

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