Fachbeiträge & Kommentare zu Zulassung

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FoVo 11/2018, Gesamtgläubig... / 2 II. Die Entscheidung

OLG hat andere Sicht auf die Dinge Das Rechtsmittel hat Erfolg. Es ist bereits deshalb als Grundbuchbeschwerde statthaft (§§ 11 Abs. 1 RPflG, 71 Abs. 1 GBO), weil das vom Grundbuchamt ausweislich seines Nichtabhilfebeschlusses allein noch angeführte Eintragungshindernis aus § 47 GBO folgen soll und damit ein grundbuchrechtliches ist. Die Beschwerde ist auch im Übrigen zulässi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Verhängung und Wirkung

Rz. 23 [Autor/Stand] Der Verlust der Amtsfähigkeit und des passiven Wahlrechts muss als Nebenstrafe im Urteil besonders ausgesprochen und gem. § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO begründet werden. Eine Anordnung durch Strafbefehl ist nicht zulässig (§ 407 Abs. 2 StPO). Bei einer Gesamtstrafenbildung tritt die Anordnung neben die Gesamtstrafe, nicht neben die Einzelstrafe[2]. Rz. 24 [Aut...mehr

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FF 11/2018, Herbsttagung und Mitgliederversammlung 2018

29. November bis 1. Dezember 2018 in Münster Programm Donnerstag, 29. November 2018mehr

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FF 11/2018, Umdeutung eines... / 2 Anmerkung

Um die Entscheidung des BGH nachzuvollziehen, ist es hilfreich, die Beschlüsse der Vorinstanzen zu kennen.[1] An dieser Stelle soll der im Beschluss des BGH wiedergegebene Sachverhalt nicht wiederholt, aber wie folgt erläutert werden: Mit Beschluss vom 31.5.2017 hat das AGmehr

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AGS 11/2018, Passive Prozes... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat im Ergebnis keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung unter anderem in VersR 2017, 1394 veröffentlicht ist, hat im Wesentlichen ausgeführt: Der Hauptantrag sei entgegen der Auffassung des LG zulässig, in der Sache aber unbegründet. Die vom Haupt- und dritten Hilfsantrag umfassten Ansprüche des Klägers auf Ersatz sämtlicher Schäden, die ih...mehr

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§ 6 Haftung / j) Einrede des Aufgebotsverfahrens, § 2015 BGB

Rz. 164 Ebenfalls zur Ermöglichung der Sichtung des Nachlasses gewährt das Gesetz den Erben in § 2015 BGB eine weitere "Gnadenfrist". Auch bei der Einrede des Aufgebotsverfahrens soll vermieden werden, dass einzelne Gläubiger vorschnell zu Lasten der Übrigen befriedigt werden. Erforderlich ist ein Antrag auf Einleitung des Aufgebotsverfahrens nach § 1970 BGB und die Zulassun...mehr

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§ 6 Haftung / d) Aufgebotsverfahren, §§ 1970 ff. BGB

Rz. 122 Gemäß § 1970 BGB können die Erben ein Aufgebotsverfahren bezüglich möglicher Nachlassgläubiger durchführen. Das Aufgebotsverfahren hat zur Folge, dass diejenigen Gläubiger, die durch das Aufgebotsverfahren zur Anmeldung ihrer Forderungen aufgefordert wurden und sich nicht gemeldet haben, gem. § 1973 BGB ausgeschlossen werden. Das bedeutet, dass die Forderungen der au...mehr

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§ 14 Testamentvollstreckung / III. Teilentlassung

Rz. 65 Das Testamentsvollstreckeramt ist teilbar, § 2224 BGB, so dass etwa der Erblasser jedem Testamentsvollstrecker einen bestimmten Wirkungskreis zuweisen kann, innerhalb dessen er selbstständig handeln oder eine Erbteilsvollstreckung anordnen kann, bei der verschiedene Testamentsvollstrecker für verschiedene Erbteile zuständig sind. Gleichwohl wird die Möglichkeit einer ...mehr

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§ 17 Gesellschaftsrecht / c) Satzungsänderungen (Kernbereich der Mitgliedschaft)

Rz. 190 Aufgrund der personenrechtlichen Elemente der Mitgliedschaftsrechte des Gesellschafters entspricht es nicht nur bei den Personengesellschaften, sondern auch bei der GmbH einem gefestigten gesellschaftsrechtlichen Grundsatz, dass Eingriffe in den Kernbereich der Mitgliedschaft nur mit Billigung des betreffenden Gesellschafters vorgenommen werden können. Hierdurch wird...mehr

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§ 17 Gesellschaftsrecht / b) Binnenverfassung der durch obligatorische Gruppenvertretung zusammengefassten Gruppe

Rz. 21 Hinsichtlich der Binnenverfassung der Gruppe, d.h. der Frage wie sich die Gruppe der durch obligatorische Gruppenvertretung zusammengefassten Gesellschafter in ihrem Innenverhältnis organisiert, besteht Streit. Der BGH geht in seiner Entscheidung vom 12.12.1966 von einer gesellschaftsähnlichen Strukturierung der Gruppe aus, die sich nach den Regeln der bürgerlich-recht...mehr

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§ 17 Gesellschaftsrecht / 1. Stellung gegenüber dem Testamentsvollstrecker

Rz. 110 Bereits oben (siehe Rdn 26 ff.) wurde beschrieben, wie die Auffassungen der einzelnen Senate des BGH hinsichtlich der Zugehörigkeit des vererbten Geschäftsanteils zum Nachlass und damit verbunden die Frage der Testamentsvollstreckung divergieren. Die Folgerungen zur Testamentsvollstreckung über den Gesellschaftsanteil an der BGB-Gesellschaft gelten entsprechend für d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 443 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 434x enthielt eine Übergangsregelung in Abs. 1 zur Änderung beim Gründungszuschuss mit Wirkung v. 28.12.2011 (§§ 57, 58), die mit Wirkung v. 1.4.2012 unverändert in § 132 übernommen wurde. Rz. 2a Abs. 1 der Neufassung bestimmt die Versicherungsfreiheit von Beschäftigungen in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II ungeachtet der Änderun...mehr

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Sauer, SGB III § 443 Gesetz... / 2.2 Trägerzulassung und Anerkennung als fachkundige Stelle (Abs. 3 und 4)

Rz. 7 Abs. 3 bestimmt im Grundsatz, dass Träger bis zum Jahresende 2012 keine Zulassung nach § 176 benötigen. Dies gilt allerdings nicht, soweit Träger Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung durchführen oder durchführen lassen wollen. Daher müssen die Agenturen für Arbeit zunächst Träger mit der Durchführung von Maßnahmen beauftragen, bis ein ausreichendes z...mehr

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Zur Zulässigkeit des Einwands rechtmäßigen Alternativverhaltens bei Kompetenzverstößen des Vorstands

Zusammenfassung Nimmt der Vorstand einer Aktiengesellschaft ein Geschäft ohne die notwendige Zustimmung des Aufsichtsrats vor, haftet er der Gesellschaft gegenüber für die aus dem Geschäft entstandenen Schäden nicht, wenn er nachweisen kann, dass der Aufsichtsrat bei pflichtgemäßer Nachfrage seine Zustimmung erteilt hätte. Hintergrund Eine Aktiengesellschaft klagte gegen ihr e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 147 Errichtung / 2.5 Ausschluss der Errichtung von Betriebskrankenkassen (Abs. 4)

Rz. 41 Der mit Wirkung ab 1.1.2004 angefügte Abs. 4 schließt die Errichtung von BKKen für Betriebe aus, die als Leistungserbringer zugelassen sind oder deren Zielsetzung die Wahrnehmung wirtschaftlicher Interessen von Leistungserbringern ist. Weitere und wohl maßgebliche Voraussetzung ist, dass nur solche Betriebe von Leistungserbringern ausgeschlossen sind, die Verträge mit...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fliesenleger (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Fliesenleger sind vor allem im Innenausbau von Wohnhäusern und Verwaltungsgebäuden aber auch von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Schwimmbädern, Sportanlagen, Schlachthöfen, Molkereien, U-Bahnhöfen, Flughäfen und Außenanlagen gefragt und veredeln durch unterschiedliche Farben und Muster die architektonische Gestaltung dieser Bereiche. Sie schaffen aber...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Zulassung

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Unterscheidung zwischen Statthaftigkeit und sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen (abgesehen von der Rechtzeitigkeit) kommt für den Eintritt der formellen Rechtskraft Bedeutung zu (s. GmSOBG 24.10.1983, GmS-OBG 1/83, HFR 1984, 591). Soweit ein Rechtsmittel der Zulassung bedarf (für Revisionen s. § 115 Abs. 1 FGO, für Beschwerden gege...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Zulassung der Revision

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Revision ist nur zulässig, wenn sie zugelassen ist. Die Zulassung der Revision kann – wie sich aus dem Gesetzeswortlaut eindeutig ergibt – "nur" auf die in § 115 Abs. 2 FGO abschließend aufgezählten Gründe (s. Rz. 9) gestützt werden. Ob die Revision zugelassen wird entscheidet primär das FG. Es befindet über die Zulassung der Revisio...mehr

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AGS 10/2018, Kostenerstattung bei Rücknahme des Antrags auf Zulassung der Berufung

RVG § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9; VwGO § 162 Leitsatz Wird der Antrag auf Zulassung der Berufung nicht begründet oder wird die Begründung erst mit dem die Berufungszulassung ablehnenden Beschluss übermittelt, besteht für den Gegner keine Veranlassung, im Verfahren auf Zulassung der Berufung bereits einen Anwalt zu bestellen, so dass hierdurch ausgelöste Kosten nicht erstattungsfähig...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 115 Zulassung der Revision

Schrifttum S. Schrifttum zu Vor § 115 bis 134 FGO. A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Revision ist das gegen Urteile oder – sofern nach § 90a Abs. 2 Satz 2 FGO zugelassen – Gerichtsbescheide der FG gegebene Rechtsmittel (zum Begriff des Rechtsmittels s. Vor §§ 115 bis 134 FGO). Sie findet grundsätzlich gegen alle Urteile des FG, also nicht nur gegen Endurt...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Zulassung des Widerrufs durch Rechtsvorschrift oder Vorbehalt (§ 131 Abs. 2 Nr. 1 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Widerruf ist zulässig, wenn er durch Rechtsvorschrift zugelassen oder im Verwaltungsakt vorbehalten worden ist. Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch Rechtsvorschrift zugelassen ist der Widerruf z. B. in § 148 Satz 3 AO für den Fall der Buchführungserleichterung, in § 46 Satz 2 UStDV für die Dauerfristverlängerung, in § 44a Abs....mehr

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zfs 10/2018, ARGE Vekehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Typische Verletzungen bei Verkehrs- und/oder Privatunfällen Referentin: Dr. med. Christine Rohden, Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie, Institut für Medizinische Begutachtung, Köln Ort: Dresden/Residenz "Alt Dresden" Datum: Freitag, 16.11.2018, 14.00 Uhr bis 19.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 195,– EUR Mitglieder AG Verkehrsrecht/Recht...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verzögerung der Erledigung des Rechtsstreits (§ 79b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FGO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Gericht darf das verspätet Vorgebrachte nur dann zurückweisen und ohne weitere Ermittlungen entscheiden, wenn die Zulassung der Erklärungen und Beweismittel nach seiner freien Überzeugung, d. h. ohne an starre Regeln gebunden zu sein, die Erledigung des Rechtsstreits verzögern würde. Streitig ist, ob die letztgenannte Voraussetzung a...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Charakter der Rechtsbeziehungen

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zu unterscheiden ist zwischen der Rechtsbeziehung zwischen dem Stpfl. und dem Fiskus einerseits sowie zwischen dem Bürgen und dem Fiskus andererseits. Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenüber dem Stpfl. entscheidet das FA über die Annahme der Sicherheit durch Verwaltungsakt. Hierbei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (§ ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Entscheidungsmöglichkeiten des BFH

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Lehnt der BFH die Zulassung der Revision ab, wird das Urteil des FG mit der Ablehnung rechtskräftig (§ 116 Abs. 5 Satz 3 FGO). Maßgeblich ist nicht die Bekanntgabe oder Zustellung an die Beteiligten, sondern die Herausgabe des Beschlusses zur Versendung. Für den Eintritt der Rechtskraft ist es ohne Belang, ob die Beschwerde als unzuläss...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die NZB ist die einzige Möglichkeit, im Falle der Nichtzulassung der Revision eine Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils durch den BFH zu erreichen. Nach § 116 Abs. 1 FGO kann die Nichtzulassung der Revision selbstständig durch NZB angefochten werden. Damit richtet sich die Beschwerde (noch) nicht gegen das Urteil an sich, sondern zu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / c) Rechtserheblichkeit

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Schließlich ist Voraussetzung der Zulassung der Revision, dass das Urteil des FG auf dem Verfahrensmangel beruhen kann. Diese Tatbestandsvoraussetzung soll vermeiden, dass es zur Aufhebung von Entscheidungen kommen kann, die zwar mit einem Verfahrensfehler behaftet sind, der aber keinen Einfluss auf die Entscheidung des Gerichts hatte. ...mehr

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AGS 10/2018, Kostenerstattu... / Leitsatz

Wird der Antrag auf Zulassung der Berufung nicht begründet oder wird die Begründung erst mit dem die Berufungszulassung ablehnenden Beschluss übermittelt, besteht für den Gegner keine Veranlassung, im Verfahren auf Zulassung der Berufung bereits einen Anwalt zu bestellen, so dass hierdurch ausgelöste Kosten nicht erstattungsfähig sind. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.9....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Anfechtbarkeit

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Beschluss des FG ist gem. § 128 Abs. 3 Satz 1 FGO nur anfechtbar, wenn das FG die Beschwerde im Beschluss ausdrücklich zulässt (z. B. BFH v. 18.02.2014, XI B 140/13, BFH/NV 2014, 879; BFH v. 27.01.2016, IX B 6/16, BFH/NV 2016, 585). Dies gilt für die Aussetzung und die Aufhebung der Vollziehung gleichermaßen (BFH v. 02.07.1999, X B ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Grundsätzliche Bedeutung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundsätzliche Bedeutung i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO hat nach st. Rspr. eine Rechtssache dann, wenn eine Rechtsfrage zu entscheiden ist, an deren Beantwortung ein allgemeines Interesse besteht, weil ihre Klärung das Interesse der Allgemeinheit an der Fortentwicklung und Handhabung des Rechts berührt. Es muss sich um eine aus rechts...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das FG hat die Revision auch zuzulassen, wenn dies zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist (§ 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. FGO). Wie die Revisionszulassung zur Rechtsfortbildung ist auch dieser Revisionsgrund ein gesetzlich gesondert geregelter Fall der Grundsatzrevision (gl. A. Seer in Tipke/Kruse, § 115 FGO Rz. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Statthaftigkeit der Beschwerde

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beschwerde an den BFH ist das gegen Entscheidungen der FG, die nicht Urteile oder Gerichtsbescheide (§ 90a FGO) sind, gegebene Rechtsmittel, über das durch Beschluss im schriftlichen Verfahren entschieden wird. Jedoch ist es dem BFH unverwehrt, seine Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung zu erlassen (§ 90 Abs. 1 Satz 2 FGO). G...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Geltendmachung und Vorliegen des Verfahrensmangels

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der sich auf einen Verfahrensmangel Berufende muss den vermeintlichen Mangel geltend machen. Auch dies zeigt, dass dieser Revisionsgrund nicht auf eine Zulassung durch das FG, sondern nur im NZB-Verfahren durch den BFH zugeschnitten ist. Der Verfahrensmangel muss schlüssig dargelegt werden. Hierzu muss der Mangel genau bezeichnet und di...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Inhalt

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO müssen in der Begründung die Voraussetzungen des § 115 Abs. 2 FGO dargelegt werden. Mit der Verweisung ist klargestellt, dass die Zulassung der Revision durch den BFH nur mit Gründen begehrt werden kann, die dass FG zur Zulassung der Revision hätte veranlassen müssen. Dies entspricht dem Zweck des NZB-Verfahr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Arten von Verfahrensmängeln

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO ist Revisionszulassung ist schließlich auch geboten, wenn ein Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt und die Entscheidung des FG auf diesem beruht. Da es kaum denkbar ist, dass sich das FG bei Erlass eines Urteils eines Verfahrensmangels bewusst ist, wird insoweit Zulassung regelmäßig nur aufgrund ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Streitigkeiten über die Voraussetzungen der Berufsausübung (Zweiter Abschnitt des Zweiten Teils des StBerG)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Voraussetzungen der Berufsausübung als Steuerberater usw. sind in §§ 35 bis 55 StBerG geregelt, insbes. das persönlichen Voraussetzungen für die Zulassung als Steuerberater (§§ 35 bis 39a StBerG). Von erheblicher praktischer Bedeutung sind die Streitigkeiten über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterp...mehr

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AGS 10/2018, Terminsgebühr ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde, über die nach entsprechender Übertragung wegen grundsätzlicher Bedeutung gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 2 RVG der Senat entscheidet, ist begründet. Das VG hat dem Prozessbevollmächtigten des Klägers zu Unrecht die Terminsgebühr zugesprochen. Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 2 VV RVG vermittelt ihm keinen solchen Anspruch. Nach Abs. 3 der Vorbem. 3 VV ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Fehlende oder unwirksame Mitwirkung eines Ausschusses

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wenn durch Rechtsvorschrift für den Erlass eines Verwaltungsakts die Mitwirkung eines Ausschusses im Wege der Beschlussfassung vorgeschrieben ist, ist der Verwaltungsakt nicht nichtig, wenn der zuständige Ausschuss den Beschluss nicht gefasst hat oder nicht beschlussfähig war (§ 125 Abs. 3 Nr. 3 AO). Nicht unter § 125 Abs. 3 Nr. 3 AO ge...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Entscheidungsmaßstab und gerichtliches Ermessen

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Gründe, die das Gericht zur Aussetzung der Vollziehung berechtigen, entsprechen denen des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO. Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts können in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht bestehen. Ernstliche Zweifel i. S. von § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO liegen demnach vor, wenn bei summarischer Prü...mehr

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zfs 10/2018, Nur ein Fahrve... / 2 Aus den Gründen

"… I. Die Betr. ist am (…) geboren. Sie wohnt in (…). Weitere Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen konnte das Gericht nicht treffen. Eine mögliche Existenzbedrohung durch ein Fahrverbot konnte nicht festgestellt werden. Das Fahreignungsregister enthält nach Angaben der Stadt Offenburg keine Eintragung." Gegen die Betr. wurde am 10.10.2017 ein Bußgeldbescheid durch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Belehrung über die Folgen der Fristversäumung (§ 79b Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FGO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hinzutreten muss, dass der Beteiligte über die Folgen der Fristversäumnis in der Anordnung eindeutig und in verständlicher Weise belehrt worden war. Es bietet sich z. B. folgender Text an: "Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass das Gericht Beweismittel, die erst nach Ablauf dieser Frist vorgebracht werden, zurückweisen und ohne wei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Besonderer Schutz der Wohnung

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die durch Art. 13 GG geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung wird in § 99 Abs. 1 Satz 3 AO besonders berücksichtigt. Auch im Besteuerungsverfahren dürfen Wohnräume grundsätzlich nur betreten werden, wenn der Inhaber damit einverstanden ist (Sonderregelung in § 29 Abs. 2 BewG für die Einheitsbewertung des Grundbesitzes, "örtliche Erhebun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Allgemein zugelassene Steuerbürgen (§ 244 Abs. 2, 3 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Generalzolldirektion kann Kreditinstitute und geschäftsmäßig für andere Sicherheit leistende Versicherungsunternehmen allgemein als Steuerbürgen zulassen (§ 244 Abs. 2 AO). Bei der Zulassung hat sie einen Höchstbetrag (Bürgschaftssumme) festzusetzen, bis zu dem der Bürge Sicherheiten bieten darf (§ 244 Abs. 2 Satz 2 AO). § 242 Abs. 3...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Begründungserleichterung

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 126 Abs. 6 FGO schränkt die Begründungsanforderungen bei Entscheidungen über Verfahrensrügen ein. Eine Begründung ist grundsätzlich entbehrlich, wenn der BFH gerügte Verfahrensmängel nicht für durchgreifend hält (§ 126 Abs. 6 Satz 1 FGO). Insoweit handelt es sich um eine Freistellung von der Begründungspflicht, die jedoch wegen in § 1...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Nachträgliche Veränderung der Sach- und Rechtslage

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Berücksichtigung von derartigen Veränderungen bei gebundenen Verwaltungsakten spielt bei Anfechtungsklagen im Steuerprozess in der Regel keine Rolle, weil der typische Fall des steuerrechtlichen Verwaltungsakts, der Steuerbescheid, im Grunde nur deklaratorische Natur ist, weil er nur über bereits verwirklichte Sachverhalte befindet (...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Das Rechtsmittelverfahren der RAO 1919/1931

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Rechtsmittelverfahren der RAO vom 13.12.1919, auch i. d. F. v. 22.05.1931, war dreifach gegliedert. Gegen Steuerbescheide und diesen gleichstehende Bescheide in Besitz- und Verkehrsteuersachen fand das Berufungsverfahren statt; dieses führte vom Einspruch an das FA über die Berufung an das FG als Tatsacheninstanz zur Rechtsbeschwerde...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Entscheidungen in Angelegenheiten des Steuerberatergesetzes

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Entscheidet, wie in einigen Ländern vorgesehen, die OFD über die Zulassung, Befreiung und Wiederholung der Prüfung nach dem StBerG, ist dagegen der Einspruch nicht zulässig. Der Gesetzgeber hielt ein Vorverfahren für entbehrlich, da diese Entscheidungen als reine Rechtsentscheidungen der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegen (BT-D...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 274 Besonderer Aufteilungsmaßstab

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Abweichend von §§ 270 bis 273 AO eröffnet § 274 AO die Möglichkeit, auf Vorschlag der Gesamtschuldner eine von diesen gewählte Aufteilung durchzuführen. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In formeller Hinsicht ist erforderlich, dass der gemeinschaftliche Vorschlag von allen Gesamtschuldnern unterschrieben oder zur Niederschrift erklärt...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich und Bedeutung der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die NZB richtet sich ausschließlich gegen die Nichtzulassung der Revision in Urteilen der FG. Auf andere Entscheidungen der FG findet § 116 FGO keine Anwendung. Gegen Beschlüsse, z. B. des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 69 oder § 114 FGO, findet eine NZB nicht statt. Diese Beschlüsse sind unanfechtbar, soweit das FG nicht ausnahmswe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Rechtsmittelbelehrung

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Urteil muss eine Rechtsmittelbelehrung (§ 105 Abs. 2 Nr. 6 FGO) enthalten, also auf die Möglichkeit von Revision und NZB hinweisen. Nimmt die Rechtsmittelbelehrung (irrtümlich) auf eine Zulassung der Revision Bezug, vermag dies eine Revisionszulassung durch das Gericht nicht zu ersetzen (BFH v. 14.10.2010, VII R 34/10, BFH/NV 2011, ...mehr