Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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§ 9 Der Urkunden- und Wechs... / XIII. Muster: Widerspruch gegen den Wechsel mit begründeten Einwendungen

Rz. 264 Muster 9.13: Widerspruch gegen den Wechsel mit begründeten Einwendungen Muster 9.13: Widerspruch gegen den Wechsel mit begründeten Einwendungen An das Amtsgericht/Landgericht in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagter Az: _________________________ bestellt sich der Unterzeichner als Prozessbevollmächtigten für ...mehr

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§ 9 Der Urkunden- und Wechs... / II. Muster: Klageerwiderung im Urkundenprozess mit Einwendungen

Rz. 253 Muster 9.2: Klageerwiderung im Urkundenprozess mit Einwendungen Muster 9.2: Klageerwiderung im Urkundenprozess mit Einwendungen An das Amtsgericht/Landgericht in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagter Az: _________________________ bestellt sich der Unterzeichner als Prozessbevollmächtigten für den Beklagt...mehr

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§ 9 Der Urkunden- und Wechs... / XII. Muster: Vorbehalt der Rechte im Nachverfahren im Wechselprozess

Rz. 263 Muster 9.12: Vorbehalt der Rechte im Nachverfahren im Wechselprozess Muster 9.12: Vorbehalt der Rechte im Nachverfahren im Wechselprozess An das Amtsgericht / Landgericht in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagter Az: _________________________ bestellt sich der Unterzeichner als Prozessbevollmächtigten für...mehr

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§ 9 Der Urkunden- und Wechs... / XVI. Muster: Vorbehalt im Scheckprozess ohne Einwendungen

Rz. 267 Muster 9.16: Vorbehalt im Scheckprozess ohne Einwendungen Muster 9.16: Vorbehalt im Scheckprozess ohne Einwendungen An das Amtsgericht/Landgericht in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagter Az: _________________________ bestellt sich der Unterzeichner als Prozessbevollmächtigten für den Beklagten und zeigt...mehr

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§ 9 Der Urkunden- und Wechs... / IX. Muster: Isolierter Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 707 ZPO nach Überleitung des Prozesses in das Nachverfahren

Rz. 260 Muster 9.9: Isolierter Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 707 ZPO nach Überleitung des Prozesses in das Nachverfahren Muster 9.9: Isolierter Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 707 ZPO nach Überleitung des Prozesses in das Nachverfahren An das in _________________________ I...mehr

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§ 9 Der Urkunden- und Wechs... / XV. Muster: Überleitung der Wechselklage in das ordentliche Erkenntnisverfahren

Rz. 266 Muster 9.15: Überleitung der Wechselklage in das ordentliche Erkenntnisverfahren Muster 9.15: Überleitung der Wechselklage in das ordentliche Erkenntnisverfahren An das Amtsgericht/Landgericht in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagter Az: _________________________ erkläre ich namens und in Vollmacht des K...mehr

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§ 9 Der Urkunden- und Wechs... / XVII. Muster: Vorbehalt im Scheckprozess mit Einwendungen

Rz. 268 Muster 9.17: Vorbehalt im Scheckprozess mit Einwendungen Muster 9.17: Vorbehalt im Scheckprozess mit Einwendungen An das Amtsgericht/Landgericht in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagter Az: _________________________ bestellt sich der Unterzeichner als Prozessbevollmächtigten für den Beklagten und zeigt n...mehr

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§ 9 Der Urkunden- und Wechs... / VII. Muster: Schriftsatz zum Verzicht auf das Nachverfahren

Rz. 258 Muster 9.7: Schriftsatz zum Verzicht auf das Nachverfahren Muster 9.7: Schriftsatz zum Verzicht auf das Nachverfahren An das in _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ ./. _________________________ Az: _________________________ wird namens und in Vollmacht des Beklagten erklärt: Der...mehr

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§ 9 Der Urkunden- und Wechs... / XVIII. Muster: Überleitung der Scheckklage in das ordentliche Erkenntnisverfahren

Rz. 269 Muster 9.18: Überleitung der Scheckklage in das ordentliche Erkenntnisverfahren Muster 9.18: Überleitung der Scheckklage in das ordentliche Erkenntnisverfahren An das Amtsgericht/Landgericht in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagter Az: _________________________ erkläre ich namens und in Vollmacht des Klä...mehr

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§ 9 Der Urkunden- und Wechs... / I. Muster: Klage im Urkundenprozess

Rz. 252 Muster 9.1: Klage im Urkundenprozess Muster 9.1: Klage im Urkundenprozess An das Amtsgericht/Landgericht in _________________________ Klage im Urkundenprozess In dem Rechtsstreit des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _________________________ – Beklagter – Prozessbevollmä...mehr

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§ 9 Der Urkunden- und Wechs... / V. Muster: Schriftsatz zur Überleitung des Urkundenverfahrens in das ordentliche Erkenntnisverfahren nach § 596 ZPO

Rz. 256 Muster 9.5: Schriftsatz zur Überleitung des Urkundenverfahrens in das ordentliche Erkenntnisverfahren nach § 596 ZPO Muster 9.5: Schriftsatz zur Überleitung des Urkundenverfahrens in das ordentliche Erkenntnisverfahren nach § 596 ZPO An das Amtsgericht/Landgericht in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagt...mehr

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§ 9 Der Urkunden- und Wechs... / IV. Muster: Einspruch gegen ein Versäumnisurteil mit gleichzeitigem Vorbehalt der Rechte für das Nachverfahren und Antrag auf Einleitung des Nachverfahrens

Rz. 255 Muster 9.4: Einspruch gegen ein Versäumnisurteil mit gleichzeitigem Vorbehalt der Rechte für das Nachverfahren und Antrag auf Einleitung des Nachverfahrens Muster 9.4: Einspruch gegen ein Versäumnisurteil mit gleichzeitigem Vorbehalt der Rechte für das Nachverfahren und Antrag auf Einleitung des Nachverfahrens An das Amtsgericht/Landgerichtmehr

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§ 9 Der Urkunden- und Wechs... / VI. Muster: Schriftsatz zur Durchführung des Nachverfahrens auf Antrag des Beklagten

Rz. 257 Muster 9.6: Schriftsatz zur Durchführung des Nachverfahrens auf Antrag des Beklagten Muster 9.6: Schriftsatz zur Durchführung des Nachverfahrens auf Antrag des Beklagten An das Amtsgericht/Landgericht in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagter Az: _________________________ wurde dem Beklagten im Urteil des...mehr

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§ 9 Der Urkunden- und Wechs... / VIII. Muster: Schriftsatz zur Durchführung des Nachverfahrens auf Antrag des Klägers

Rz. 259 Muster 9.8: Schriftsatz zur Durchführung des Nachverfahrens auf Antrag des Klägers Muster 9.8: Schriftsatz zur Durchführung des Nachverfahrens auf Antrag des Klägers An das Amtsgericht / Landgericht in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagter Az: _________________________ wurde dem Beklagten im Urteil des a...mehr

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§ 9 Der Urkunden- und Wechs... / X. Muster: Klage im Wechselprozess oder Scheckprozess

Rz. 261 Muster 9.10: Klage im Wechselprozess oder Scheckprozess Muster 9.10: Klage im Wechselprozess oder Scheckprozess An das Amtsgericht/Landgericht in _________________________ Klage im □ Wechselprozess □ Scheckprozess In dem Rechtsstreit des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den ...mehr

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§ 9 Der Urkunden- und Wechs... / 2. Die Formalien der Klage

Rz. 219 Nach § 604 Abs. 1 ZPO muss bereits die Klageschrift [211] die Erklärung enthalten, dass die Klage im Wechselprozess erhoben werden soll. Insoweit wird die Vorschrift des § 593 ZPO weiter präzisiert. Die Klageschrift[212] ist demnach mit "Klage im Wechselprozess" oder "Wechselklage" bzw. mit "Klage im Scheckprozess" oder "Scheckklage" zu bezeichnen. Rz. 220 Hinweis Da §...mehr

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Wohnungseigentum: Gebrauch als Unterkunft für Geflüchtete

Leitsatz Wer Geflüchtete in Hotelzimmern unterbringt, die in Wohnungseigentum stehen, betreibt ein Heim. Normenkette WEG §§ 13, 14 Nr. 1 Das Problem In einem Gebäude gibt es ein Teileigentum, das nach der Gemeinschaftsordnung zu "gastronomischen Zwecken" gebraucht und genutzt werden darf. Im Teileigentum betreibt Eigentümer B eine Gastwirtschaft. Ferner gibt es 134 Wohnungseig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 211 Aufgabe... / 2.2 Unterstützung der Mitgliedskassen (Abs. 2)

Rz. 5 Der Katalog der Handlungsfelder zur Unterstützung der Mitgliedskassen ist nicht abschließend. Unterstützung heißt, dass eine Hilfestellung der Mitgliedskassen bei der Ausführung ihrer Aufgaben erfolgt. Die Mitgliedskassen bleiben auch nach Einschaltung des Landesverbandes Träger der Aufgaben. Fordert eine Mitgliedskasse Unterstützung durch den Landesverband an, besteht ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 172 Datena... / 2.1 Datenaustausch (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vorschrift beseitigt datenschutzrechtliche Probleme bei internationalem Datentransfer zwischen Trägern von Leistungen bei Insolvenz des international tätigen Arbeitgebers und der Bundesagentur für Arbeit. Rz. 4 Die Bundesagentur für Arbeit darf dem Träger für Leistungen bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers eines anderen Mitgliedstaates das Insolvenzereignis und di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 167 Höhe / 2.1 Höhe des Insolvenzgeldes (Abs. 1)

Rz. 3 Die Höhe des Insolvenzgeldes wird nach Abs. 1 grundsätzlich in Höhe des entgangenen Nettoarbeitsentgelts bestimmt. Maßgebend für die Höhe des Insolvenzgeldes ist nur das Nettoeinkommen, das der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Antragstellung bzw. am Insolvenztag noch beanspruchen kann. Soweit vorinsolvenzlich das Arbeitsentgelt zur Vermeidung der Gefährdung des wirtschaft...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 37 Vorbehalt... / 2.1 Vorrang besonderer Vorschriften gegenüber dem SGB I und SGB X

Rz. 5 Die Vorschrift legt als Grundsatz fest, dass das SGB I und das SGB X für alle Sozialrechtsbereiche des SGB gelten. Das entspricht dem Charakter und der Zwecksetzung dieser Bücher als Allgemeine Teile und der Vereinheitlichung des Verwaltungsverfahrensrechts des Sozialgesetzbuchs. Andererseits wird klargestellt, dass in besonderen Teilen des SGB Abweichungen von diesen ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 37 Vorbehalt... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 23 Becker, P., Veränderung von Ansprüchen durch Stundung, Niederschlagung und Erlass, SGb 2018 S. 129. Bley, Eine Vorschrift gefährdet den Zweck der Kodifikation, SGb 1974 S. 224. Giese, Auswirkungen des Ersten und Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches auf das verwaltungsrechtliche Sozialrecht, insbesondere das Sozialhilferecht, ZfSH/SGB 1988 S. 1. Hinrichs, Spezialnorm vor...mehr

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FoVo 11/2018, Pflicht zur Vorlage der Originalvollmacht beim Vollstreckungs-/Pfändungsantrag nach § 754a oder § 829a ZPO?

Der Gesetzgeber ermöglicht bei der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher nach § 754a ZPO und in der Forderungsvollstreckung nach § 829a ZPO unter bestimmten Voraussetzungen die elektronische Antragstellung. In den genannten Normen ist im Einzelnen geregelt, welche Unterlagen in elektronischer Form dem Antrag beizufügen sind. Muss ein antragstellendes IKU eine Origi...mehr

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FF 11/2018, Der Tod im Fami... / III. Sonstige Beteiligte

Während eines Verfahrens können auch sonstige Beteiligte versterben. Verstirbt ein Richter während eines laufenden Verfahrens, dann muss sein ernannter Vertreter das Verfahren übernehmen. Die mündliche Verhandlung ist gem. § 156 ZPO wieder zu eröffnen. Der Tod des Prozessbevollmächtigten wirkt sich nur in einem Verfahren mit Anwaltszwang aus. Gemäß § 244 Abs. 1 ZPO ist das Ve...mehr

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ZErb 11/2018, Wirksamkeit d... / Aus den Gründen

II. (...) III. Die Beschwerde des Testamentsvollstreckers ist begründet, denn er ist von der Erblasserin wirksam zum Testamentsvollstrecker ernannt worden und etwaige – im hiesigen Beschwerdeverfahren nicht zu prüfende – Gründe, die seine Entlassung rechtfertigen könnten, stehen der Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses nicht entgegen. Da das Beschwerdegericht das Tes...mehr

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AGS 11/2018, Abrechnung und... / II. Beauftragung im Namen der Partei

In der Regel wird der Terminsvertreter im Namen der Partei beauftragt, auch wenn die Auftragserteilung letztlich durch den Hauptbevollmächtigten erfolgt. Er erteilt dann den Auftrag im Namen der Partei. Die hierzu erforderliche Vollmacht ergibt sich bereits aus § 81 ZPO. Danach ist der Prozessbevollmächtigte kraft Gesetzes bevollmächtigt, einem Terminsvertreter den Auftrag z...mehr

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Wirtschaftsplan: Bestimmtheit

Leitsatz Existieren nicht verschiedene Versionen eines Wirtschaftsplans, ist die Bezeichnung "Wirtschaftsplan + Jahr" bei der Beschlussfassung hinreichend bestimmt. Vor der Beschlussfassung über einen Wirtschaftsplan muss dieser den Eigentümern zur Verfügung gestellt werden. Normenkette WEG § 28 Abs. 1 Das Problem Wohnungseigentümer V ist bis 9.11.2013 zum Verwalter bestellt. N...mehr

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FF 11/2018, FF 11/2018 / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 1.8.2018 – XII ZB 159/18 1. In einem Versorgungsausgleichsverfahren kann der Handlungsbevollmächtigte eines Versorgungsträgers Beschwerde auch ohne besondere Vollmacht zur Prozessführung einlegen. 2. Ermittelt das Gericht den Ausgleichswert einer laufenden kapitalgedeckten Versorgung anhand des noch vorhandenen Restkapitalwerts zeitnah zur Entscheidung über den...mehr

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ZErb 11/2018, Ergänzungspfl... / Aus den Gründen

1. Die Beschwerde der Kinder ist zulässig: Nachdem der familiengerichtliche Beschluss den Kindern auf telefonische Nachfrage ihres Verfahrensbevollmächtigen nach dem Sachstand am 28. Mai 2018 formlos übersandt wurde, das Rechtsmittel aber bereits am 7. Juni 2018 beim Familiengericht einging, wurde die Beschwerde rechtzeitig und in der gehörigen Form angebracht (§§ 58 Abs. 1,...mehr

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zfs 11/2018, Schadens- und ... / 4. Regressanspruch des Trägers der Feuerwehr

Im Fallbeispiel liegt die Konstellation vor, dass zugunsten der in Not geratenen Person zunächst ein erster Helfer (Alarmierender) auftritt, der seinerseits einen zweiten Helfer (Feuerwehr) einschaltet. In diesem Rahmen handelt der Alarmierende als berechtigter auftragsloser Geschäftsführer, der an sich gegenüber der Feuerwehr nicht als (vollmachtloser) Vertreter einen Vertr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VIII. Zum Einziehungsverfahren

Rz. 103 [Autor/Stand] Das Verfahren bei der Einziehung von Gegenständen ist in den §§ 421–443 StPO einheitlich geregelt. Diese Bestimmungen über das Einziehungsverfahren sind auch auf die im Steuerstrafrecht bisweilen akut werdende Anordnung der Unbrauchbarmachung oder Beseitigung eines gesetzwidrigen Zustands (vgl. § 74f Abs. 1 Satz 2 und 3 StGB, s. Rdnr. 76 f.) anzuwenden ...mehr

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§ 13 Betreuung und Vorsorge... / II. Geltung einer Vollmacht über den Tod hinaus

Rz. 48 Eine Vollmacht, die zu Lebzeiten des Vollmachtgebers und auch danach wirken soll, wird "transmortale Vollmacht" ("Vollmacht über den Tod hinaus")[67] genannt.[68] In der Praxis sind regelmäßig Vorsorge- oder Bankvollmachten relevant.[69] Die Zulässigkeit der trans- und der postmortalen Vollmacht ist inzwischen unbestritten. Rz. 49 Stattdessen kann der Erblasser auch ei...mehr

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§ 13 Betreuung und Vorsorge... / IV. Widerruf der Vollmacht

1. Einleitung Rz. 57 Grundsätzlich ist der Widerruf der Vollmacht jederzeit möglich.[90] Das Recht zum Widerruf geht auf den oder die Erben über.[91] Dies ist inzwischen allgemein anerkannt, was es aber nicht immer war. Umstritten waren besonders Sachverhalte, bei denen der Bevollmächtigte nach dem Erbfall eine Schenkung an sich selbst vornehmen wollte. Anlässlich eines Falles...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 5. Vollmacht

Rz. 112 Das Amt des Testamentsvollstreckers beginnt mit der Annahme. Die Annahme wird gegenüber dem Nachlassgericht erklärt, § 2202 Abs. 2 BGB. Naturgemäß kann dies erst nach dem Erbfall geschehen. Bis allerdings das Testamentsvollstreckerzeugnis vorliegt, kann es je nach Arbeitsweise des Nachlassgerichtes einige Zeit dauern. In der Zeit unmittelbar nach dem Erbfall sind all...mehr

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§ 13 Betreuung und Vorsorge... / 2. Widerruf gegenüber Dritten

Rz. 58 Nach der – zumindest in der Kommentarliteratur – überwiegenden Meinung hat jeder Miterbe das Recht zum Widerruf. Die Vertretungsmacht des Bevollmächtigten für die anderen Miterben wird dadurch aber nicht berührt und bleibt daher bestehen.[93] Eine wirksame Vertretung ist insoweit weiter möglich. Der Bevollmächtigte kann nach dem Widerruf eines Miterben folglich nicht ...mehr

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§ 19 Mietrecht / 3. Legitimation der Erben

Rz. 81 Benötigen die Erben für die Kündigung eine gesonderte Legitimation? Diese Frage wird häufig gestellt, insbesondere auf Seiten des Vermieters, denn dieser fordert regelmäßig eine solche, um sich zu vergewissern, dass er es auch tatsächlich mit den Erben zu tun hat. Er stellt sich dabei vor, dass die Erben die Kündigung nur dann aussprechen können, wenn sie sich auch du...mehr

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§ 12 Der Minderjährige in d... / 3. Die seltenen Notverwaltungsgeschäfte

Rz. 27 Anerkannt ist, dass jeder Miterbe die zur Erhaltung des Nachlasses notwendigen Maßregeln ohne Mitwirkung der anderen Miterben treffen kann (§ 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB). Es wird zwar zwar vertreten, dass § 2038 Abs. 2 BGB hinter § 2040 Abs. 1 BGB zurücktritt, also Verfügungen, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung einen Nachlassgegenstand betreffen, nu...mehr

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§ 13 Betreuung und Vorsorge... / III. Miterbe als Bevollmächtigter

Rz. 54 Wenn der Erbe auch Bevollmächtigter war, soll nach der einen Meinung die Vollmacht – wie auch der Auftrag – durch Konfusion erlöschen. Niemand könne Schuldner seiner eigenen Forderung sein. "Konfusion" bezeichnet die Vereinigung von Schuld und Forderung. Die Vertretungsmacht als "Rechtsmacht" passt nicht direkt unter diese Beschreibungen, was auch schon die dogmatisch...mehr

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§ 13 Betreuung und Vorsorge... / Literaturtipps

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§ 13 Betreuung und Vorsorge... / 4. Praktische Umsetzung des Widerrufs

Rz. 68 Der Widerruf der Vollmacht durch einen Miterben sollte auf der Vollmachtsurkunde vermerkt werden.[108] Es ist nicht ersichtlich, warum dies nur durch einen Notar erfolgen sollte. Dies können auch der Miterbe bzw. sein anwaltlicher Vertreter in angemessener Form, also ohne die Urkunde über Gebühr zu beinträchtigen. Eine Hinterlegung kommt bei Ausschluss des Rücknahmere...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / II. Begriff der Verwaltung

Rz. 52 Der Begriff der "Verwaltung" (des Nachlasses) ist im BGB nicht definiert. Über die Reichweite des Begriffes in § 2038 BGB herrscht keine Einigkeit. Insbesondere ist es schwierig zu beurteilen, welche Verfügungen die Rechtsprechung abweichend von § 2040 (gemeinschaftliche Verfügung) im Rahmen der Mehrheits- oder sogar Einzelverwaltung für möglich hält. Einigkeit besteh...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 7. Zusammenfassung

Rz. 116 Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann so erfolgen: Muster 10.21: Testamentsvollstreckung Muster 10.21: Testamentsvollstreckung I. Anordnung Ich ordne Testamentsvollstreckung an. Zum Testamentsvollstrecker bestimme ich Herrn/Frau _________________________ (Vorname Name, Anschrift). Sollte dieser vor oder nach Annahme des Amtes wegfallen und nicht selbst einen Er...mehr

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§ 23 Strafrecht / ee) Untreue

Rz. 46 Beispiel 19 Die Erbengemeinschaft besteht aus S, B und K. In ihrem Gesamtvermögen stehen drei neuwertige Kfz. Da S weit entfernt vom Wohnort des Erblassers wohnt, kümmert er sich um den Nachlass wenig. B und K veräußern zwei Fahrzeuge ohne Rücksprache mit S an einen Autohändler ganz erheblich unter dem Listenpreis. S wird um seine Zustimmung ersucht. Er genehmigt die ...mehr

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§ 17 Gesellschaftsrecht / b) Binnenverfassung der durch obligatorische Gruppenvertretung zusammengefassten Gruppe

Rz. 21 Hinsichtlich der Binnenverfassung der Gruppe, d.h. der Frage wie sich die Gruppe der durch obligatorische Gruppenvertretung zusammengefassten Gesellschafter in ihrem Innenverhältnis organisiert, besteht Streit. Der BGH geht in seiner Entscheidung vom 12.12.1966 von einer gesellschaftsähnlichen Strukturierung der Gruppe aus, die sich nach den Regeln der bürgerlich-recht...mehr

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§ 19 Mietrecht / 2. Kündigung durch Stellvertretung

Rz. 30 Diesem Risiko, sämtliche Unterschriften zur rechten Zeit zu erhalten, kann sich die Erbengemeinschaft entziehen, indem sie sich eines Stellvertreters bedient. Zwar muss die Schriftform auch bei der Kündigung durch einen Stellvertreter gewahrt sein. Dieses Erfordernis ist erfüllt, wenn der Stellvertreter mit seinem Namen unterzeichnet. Aus dem Kündigungsschreiben muss ...mehr

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§ 13 Betreuung und Vorsorge... / 3. Widerruf gegenüber bevollmächtigtem Miterben

Rz. 66 Hier gilt – wenn der von der Kommentarliteratur wiedergegebenen Meinung gefolgt wird – das gleiche wie beim Widerruf des Miterben gegenüber Dritten: Jeder Miterbe ist allein für sich zum Vollmachtswiderruf berechtigt. Die Vollmacht bleibt im Übrigen bestehen. Rz. 67 Anderes gilt dagegen, wenn man der Meinung folgt, nach welcher grundsätzlich nur ein gemeinsamer Widerru...mehr

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§ 13 Betreuung und Vorsorge... / I. Einleitung

Rz. 45 Die Möglichkeit der Konfliktentstehung in einer Erbengemeinschaft wird heute durch die Existenz von Vorsorgevollmachten vergrößert. Die zunehmende Zahl von pflegebedürftigen Personen und die längere Dauer der Pflegebedürftigkeit erhöhen den Bedarf an Unterstützung für ältere Personen. Um Betreuungen zu vermeiden, werden Vorsorgevollmachten gefördert und auch in steige...mehr

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§ 13 Betreuung und Vorsorge... / 1. Einleitung

Rz. 57 Grundsätzlich ist der Widerruf der Vollmacht jederzeit möglich.[90] Das Recht zum Widerruf geht auf den oder die Erben über.[91] Dies ist inzwischen allgemein anerkannt, was es aber nicht immer war. Umstritten waren besonders Sachverhalte, bei denen der Bevollmächtigte nach dem Erbfall eine Schenkung an sich selbst vornehmen wollte. Anlässlich eines Falles, in dem es u...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 7. Zeitpunkt der Wertberechnung

Rz. 82 Da das Quotenvermächtnis den Wert eines Erbanteils sichern soll, ist nach wohl herrschender Ansicht in der Regel der Wert zum Zeitpunkt der Auszahlung und nicht beim Erbfall maßgebend.[85] Wird – wie vorgeschlagen – der Zeitpunkt der Fälligkeit und – faktisch auch in der Fällen, in denen auf eine solche Regelung verzichtet wurde – die Auszahlung auf eine Zeit nach dem ...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / 2. Begriff des gemeinschaftlichen Handelns

Rz. 65 Im Rahmen der außerordentlichen Verwaltung ist Einstimmigkeit der Miterben erforderlich. Nur wenn alle Miterben übereinstimmend handeln, liegt "gemeinschaftliches" Verwaltungshandeln i.S.v. § 2038 Abs. 1 S. 1 BGB vor. Im Innenverhältnis ist ein einstimmiger Beschluss der Erben erforderlich; im Außenverhältnis bedarf es einvernehmlichen Auftretens.[151] Nicht erforderl...mehr