Rz. 266

Muster 9.15: Überleitung der Wechselklage in das ordentliche Erkenntnisverfahren

 

Muster 9.15: Überleitung der Wechselklage in das ordentliche Erkenntnisverfahren

An das

Amtsgericht/Landgericht

Zivilkammer
Kammer für Handelssachen[253]

in _________________________

In dem Rechtsstreit

Kläger ./. Beklagter

Az: _________________________

erkläre ich namens und in Vollmacht des Klägers:

 
  Der Kläger nimmt von der Wechselklage nach § 596 ZPO Abstand und geht in das ordentliche Erkenntnisverfahren über.

Zur Begründung wird Folgendes ausgeführt:

Der Kläger sieht hiermit von der Fortführung des Wechselprozesses ab und bittet, das Verfahren in das ordentliche Erkenntnisverfahren überzuleiten, nachdem der Beklagte mit Urkunden belegte Einwendungen gegen die Wechselforderung erhoben hat, denen der Kläger zwar entgegentreten kann, ohne jedoch die tatsächlichen Verhältnisse seinerseits mit Urkunden belegen zu können.

Die Einwendungen des Beklagten vermögen im Ergebnis nicht durchzugreifen:

Soweit der Beklagte vorträgt, dass _________________________, ist dies unzutreffend. Richtig ist vielmehr _________________________

 
  Beweis:

Zeugnis _________________________

Sachverständigengutachten _________________________

Ungeachtet des Übergangs in das ordentliche Erkenntnisverfahren ist damit entsprechend den Anträgen in der Klageschrift vom _________________________ zu erkennen.

Rechtsanwalt

[253] Wenn beide Parteien Kaufleute sind, § 95 GVG.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge