Rz. 45

Die Möglichkeit der Konfliktentstehung in einer Erbengemeinschaft wird heute durch die Existenz von Vorsorgevollmachten vergrößert. Die zunehmende Zahl von pflegebedürftigen Personen und die längere Dauer der Pflegebedürftigkeit erhöhen den Bedarf an Unterstützung für ältere Personen. Um Betreuungen zu vermeiden, werden Vorsorgevollmachten gefördert und auch in steigender Zahl erteilt.

 

Rz. 46

Bei mehreren Kindern bevollmächtigt ein Elternteil zum Teil alle oder zumindest mehrere. Das kann schon zu Konflikten um die letztliche Entscheidungsbefugnis bei Meinungsverschiedenheiten zu Lebzeiten des vollmachtgebenden Elternteils führen. Wenn nur ein Kind bevollmächtigt wird, ist dies grundsätzlich sinnvoll, um ein Gegeneinander der Bevollmächtigten zu vermeiden. Die Auswahl kann auf einer engen persönlichen Beziehung oder schlicht räumlicher Nähe beruhen. Dies weckt aber nicht selten das Misstrauen der nicht bevollmächtigten Geschwister. Sie fühlen sich ausgeschlossen. Ohne (ausreichende) Informationen vermuten sie häufig Unregelmäßigkeiten.

Durch den Erbfall werden die nicht bevollmächtigten oder trotz Mitbevollmächtigung nicht tätigen Kinder Mitberechtigte gegenüber dem bevollmächtigten Geschwisterkind, was zu Konflikten in der Erbengemeinschaft führen kann. Hat der Bevollmächtigte – unter Umständen mit Hilfe der Vollmacht – zudem Teile des Nachlasses aufgelöst (z.B. die Wohnung geräumt), fühlen sich die anderen Erben "ihrer Rechte beraubt".

 

Rz. 47

Noch problematischer sind Fälle, in denen die Vollmacht einem Kind bewusst erteilt wurde, um nach dem Erbfall Vermögen in dessen Richtung zu lenken. Unter Umständen wird damit auch versucht, eine bindend gewordene letztwillige Verfügung zu umgehen. Einem Kind soll mehr zukommen, da es dem letztversterbenden Elternteil persönlich näher steht und/oder es unterstützt und gepflegt hat. Die sich daraus ergebenen Probleme werden oft übersehen, da die Vollmacht allein entgegen verbreiteter Annahme die Verfügungen im Innenverhältnis nicht legitimiert und obwohl eine sinnvolle Gestaltung zu Lebzeiten meist möglich ist.

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