Rz. 253

Muster 9.2: Klageerwiderung im Urkundenprozess mit Einwendungen

 

Muster 9.2: Klageerwiderung im Urkundenprozess mit Einwendungen

An das

Amtsgericht/Landgericht

Zivilkammer
Kammer für Handelssachen[229]

in _________________________

In dem Rechtsstreit

Kläger ./. Beklagter

Az: _________________________

bestellt sich der Unterzeichner als Prozessbevollmächtigten für den Beklagten und zeigt namens und in Vollmacht des Beklagten

Verteidigungsbereitschaft

an.

Namens und in Vollmacht des Beklagten werde ich in der mündlichen Verhandlung beantragen,

die Klage

 
  als unzulässig abzuweisen;
  als unbegründet abzuweisen;
  als in der gewählten Prozessart unstatthaft abzuweisen;
   
   

Hilfsweise wird beantragt,

 
  dem Beklagten die Ausführung seiner Rechte im Nachverfahren vorzubehalten.

Zur Klageerwiderung wird Folgendes vorgetragen:

Die Klage ist bereits unzulässig und damit als solche abzuweisen, weil _________________________

Die Klage ist nach § 597 Abs. 2 ZPO als in der gewählten Form unstatthaft abzuweisen, da der Kläger den ihm obliegenden Beweis

nicht
nicht vollständig

mit den im Urkundenprozess allein zulässigen Beweismitteln führen kann.

Voraussetzung des geltend gemachten Anspruches ist nämlich, dass _________________________. Diese Voraussetzung liegt nicht vor und kann auch mit den vom Kläger vorgelegten und dem Beklagten zugestellten Urkunden nicht nachgewiesen werden, weil _________________________

Die Klage ist abzuweisen, weil diese unschlüssig ist. Der Vortrag des Klägers vermag ungeachtet der Frage des Beweises der anspruchsbegründenden Tatsachen den geltend gemachten Anspruch nicht zu begründen. Dies ergibt sich daraus, dass _________________________

Der im Wege des Urkundenprozesses von dem Kläger geltend gemachten und nachgewiesenen Forderung stehen Einwendungen des Beklagten gegenüber, die dieser ebenfalls mit Urkunden nachweisen kann.

Die Forderung des Klägers ist am _________________________ durch _________________________ erfüllt worden.

Beweis: Urkunde _________________________; einstweilen in beglaubigter Abschrift, die im Termin im Original vorgelegt werden wird.

Die Forderung ist dem Beklagten am _________________________ durch _________________________ erlassen worden.

Beweis: Urkunde _________________________; einstweilen in beglaubigter Abschrift, die im Termin im Original vorgelegt werden wird.

Die Forderung ist durch Aufrechnung des Beklagten vom _________________________ mit einer Gegenforderung in Höhe von _________________________ EUR aus _________________________ untergegangen.

Beweis: Urkunde _________________________; einstweilen in beglaubigter Abschrift, die im Termin im Original vorgelegt werden wird.

_________________________

Die Klage hat damit der Abweisung zu unterliegen.

Für den Fall, dass das Gericht den Ausführungen des Beklagten nicht folgt, weil es den geforderten Nachweis als nicht mit den im Urkundenprozess zulässigen Beweismitteln geführt ansieht, wird hilfsweise beantragt,

 
  dem Beklagten die Ausführungen seiner Rechte für das Nachverfahren vorzubehalten, § 599 Abs. 1 ZPO.

Rechtsanwalt

[229] Wenn beide Parteien Kaufleute sind, § 95 GVG.

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