Fachbeiträge & Kommentare zu Unterweisung

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Frist

Rz. 4 Der Schuldner hat den Widerspruch binnen 2 Wochen zu erheben. Die Frist ist keine Notfrist. Wiedereinsetzung ist nicht möglich. Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe der Eintragungsanordnung (vgl. § 882c Abs. 2 Satz 2 ZPO) d. h. mit deren Zustellung an den Schuldner (vgl. AG Leipzig DGVZ 2019, 128) und berechnet sich nach § 222 ZPO. Während dieser Frist hat der Schuldn...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Belehrungspflicht des Schuldners (Absatz 3)

Rz. 11 Über das Widerspruchsrecht und die Möglichkeit, einstweiligen Rechtsschutz gegen die Eintragung zu beantragen, ist der Schuldner nach Satz 1 mit der Bekanntgabe der Eintragungsanordnung zu belehren. Die Belehrung kann formularmäßig erfolgen (BT-Drucks. 16/10069 S. 39). Rz. 12 Um dem zentralen Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1 ZPO eine voll automatisierte Prüfung...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift ist in erster Linie anzuwenden auf eine (ausschließliche; BGH JurBüro 2007, 549 = WM 2007, 1337) Herausgabevollstreckung bzw. Überlassung von Räumen einer unbeweglichen Sache oder eingetragener Schiffe oder Schiffsbauwerke (Herausgabe bei nicht eingetragenen Schiffen erfolgt nach § 883 ZPO), ebenso, wenn lediglich bewegliches Gut wie z. B. Bauschutt, Sch...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Verfahren bei Gerichtsvollziehertätigkeit (Abs. 1)

Rz. 4 Die Verwertung der Pfandstücke erfolgt in der Regel durch öffentliche Versteigerung in Form der Präsenzversteigerung (§§ 92 bis 96 GVGA); soweit dies landesrechtlich vorgesehen ist, ist auch die allgemein zugängliche Versteigerung im Internet (§ 814 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) möglich. Als Formen der anderweitigen Verwertung kommen insbesondere in Betracht: freihändiger Verkauf d...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungs- oder Duldungspflicht

Rz. 11 Ein Verstoß gegen die Unterlassungs- oder Duldungspflicht braucht nicht zu einem Schaden des anderen Teils geführt zu haben; erforderlich ist aber, dass durch die Zuwiderhandlung ein Schaden der Art, vor der der Versprechensempfänger geschützt werden soll, entstehen könnte (OLG Köln, JurBüro 1993, 627; LG Köln ZVI 2009, 269 m. w. N.). Maßgebend ist hierbei zunächst de...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 18.1.2 Gebühren bei fortlaufender Beratung

Vergütungsvereinbarungen nach Aufwand (Stunden)[1] dürften bei der Existenzgründungsberatung für beide Parteien die fairste Lösung sein, weil der Umfang nicht vorhersehbar ist, aber vom Gründer mit beeinflusst werden kann, wenn er sich konzentriert an die Vorgaben des Steuerberaters hält und vieles selbst erledigt. Bei Vergütungsvereinbarungen nach § 4 Abs. 1 StBVV gilt Folge...mehr

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zfs 02/2020, Notwendigkeit der Belehrung über den Stichentscheid auch bei Teilablehnung

VVG § 128 S. 2, 3; ARB 2000 § 18 Abs. 2 D Leitsatz 1. Der Rechtsschutzversicherer ist auch dann zur Belehrung der Versicherungsnehmerin gem. § 128 S. 2 VVG verpflichtet, wenn er seine Leistungspflicht nur teilweise verneint. 2. Der Rechtsschutzversicherer hat sich bei einer Deckungsanfrage zu den geltend gemachten Ansprüchen vollständig und verbindlich zu erklären. Im Versicher...mehr

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zfs 02/2020, Notwendigkeit ... / Leitsatz

1. Der Rechtsschutzversicherer ist auch dann zur Belehrung der Versicherungsnehmerin gem. § 128 S. 2 VVG verpflichtet, wenn er seine Leistungspflicht nur teilweise verneint. 2. Der Rechtsschutzversicherer hat sich bei einer Deckungsanfrage zu den geltend gemachten Ansprüchen vollständig und verbindlich zu erklären. Im Versicherungsvertrag nicht vorgesehene Vorbehalte, Bedingu...mehr

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zfs 02/2020, Notwendigkeit ... / 2 Aus den Gründen:

"… 3. Die Bekl. kann sich nicht darauf berufen, die beabsichtigte Rechtsverfolgung der Kl. biete keine hinreichende Aussicht auf Erfolg oder sei mutwillig (§ 18 Abs. 1 D. ARB 2000). Denn das Rechtsschutzbedürfnis der Kl. gilt gem. § 128 S. 3 VVG als anerkannt, weil die Bekl. die erforderliche Belehrung gem. § 128 S. 2 VVG unterlassen hat." a) Die Voraussetzungen für eine Bele...mehr

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zfs 02/2020, Notwendigkeit ... / Sachverhalt

Die Kl. hat geltend gemacht: Am 21.5.2014 sei sie in F. mit der Straßenbahn gefahren. Die Straßenbahn sei mit einem von der Schädigerin B. G. geführten Roller kollidiert. Für die Kollision sei allein die Schädigerin verantwortlich gewesen. Der Straßenbahnführer habe eine Vollbremsung ausgelöst. Dadurch sei die Kl. in der Straßenbahn gestürzt. Sie habe sich erhebliche Verletz...mehr

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zfs 02/2020, Einstandspflic... / 2 Aus den Gründen:

"…" Der Kl. hat einen Anspruch gegen den Bekl. auf Ersatz des am Fahrzeug entstandenen Schadens i.H.v. 5.156,67 EUR nebst der Privatsachverständigenkosten i.H.v. 927,49 EUR gem. §§ 280 Abs. 1 i.V.m. 241 Abs. 2, 278 BGB (dazu 1.). Ein Anspruch für das Abhandenkommen der im Fahrzeug befindlichen Gegenstände sowie des Dachgepäckträgers steht dem Kl. gegen den Bekl. indes nicht z...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.1.4.1.2 Grundsätzliche Probleme bei den die Frist auslösenden Tatbeständen

Rz. 37 Im Zweifel will der behinderte Mensch die ihm günstigste Art der Leistungsgewährung in Anspruch nehmen, sodass der gestellte Antrag umfassend, d. h. auf alle nach Lage des Falles in Betracht kommenden Leistungen zu prüfen ist (Meistbegünstigungsprinzip; BSG, Urteil v. 30.10.2014, B 5 R 8/14 R). Der Rehabilitationsträger muss rein theoretisch in der Lage sein, seine mut...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.1.2.2 Problem der Erkennung von Anträgen auf Teilhabeleistungen

Rz. 17 Die Fristen des § 14 wirken für den Rehabilitationsträger nur, sobald für ihn erkennbar wird bzw. sobald für ihn erkennbar hätte werden müssen, dass der Antrag auf eine Leistung gleichzeitig als Antrag auf eine Teilhabeleistung zu verstehen ist. Als Teilhabeleistungen gelten die Leistungen der medizinischen Rehabilitation (§§ 42 ff.), Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsl...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IV. Anwendungsbereich

Rz. 15 Unmittelbar sind die Vorschriften über die Anfechtung gem. §§ 2078 ff. BGB nur auf testamentarische Bestimmungen anzuwenden. Unterlässt es der Erblasser, ein Testament zu errichten, in der irrigen Annahme, in der Regelung des § 2269 BGB sei die gesetzliche Erbfolge zu sehen, scheidet eine Anfechtung aus.[14] Es sind stets nur einzelne Verfügungen anfechtbar, nicht hin...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / c) Verfahren in Teilungssachen

Rz. 10 In §§ 363–372 FamFG ist das Verfahren in Teilungssachen geregelt, für das seit dem 1.9.2013 die Zuständigkeit der Notare besteht, § 23a Abs. 3 GVG. Rz. 11 Der Raum, der dem Verfahren in Teilungssachen (zuvor Vermittlungsverfahren) in der Lit. eingeräumt wird, steht im umgekehrten Verhältnis zur praktischen Relevanz. Das Verfahren hat kaum praktische Bedeutung,[28] was ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Weiterer "Soll"-Inhalt

Rz. 42 In der Niederschrift soll des Weiteren vermerkt werden,mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. § 206 BGB

Rz. 23 Eine Hemmung kommt bei höherer Gewalt in Betracht. Unter höherer Gewalt ist hierbei ein Ereignis zu verstehen, das auch durch äußerste, billigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte, wobei schon das geringste Verschulden die höhere Gewalt ausschließt.[47] Es ist auf das "Maß der Sorgfalt abzustellen, das von einer beteiligten Person aus dem jewei...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Rückgabeverlangen

Rz. 3 Die Widerrufswirkung tritt unabhängig vom Willen des Erblassers ein. Sie knüpft einzig an den Realakt der Rückgabe an und kann weder rückgängig gemacht werden noch hat eine Missachtung der in Abs. 1 S. 2 geregelten Belehrungspflichten Einfluss auf die gesetzlich vorgegebene Widerrufsfiktion.[3] Auch eine erneute Rückgabe in die besondere amtliche Verwahrung macht das e...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Allgemeines

Rz. 40 Vom Bürgermeister wird erwartet, dass er die zwingenden Wirksamkeitserfordernisse eines Bürgermeistertestaments kennt. Verursacht der Bürgermeister die Nichtigkeit des Testaments durch die Unkenntnis der Wirksamkeitsvoraussetzungen, liegt hierin grundsätzlich eine Amtspflichtverletzung. Rz. 41 Hat der Bürgermeister Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers, berech...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 3. Notarielles/amtliches Verzeichnis

Rz. 35 Neben der Vorlage des privaten Nachlassverzeichnisses kann der Pflichtteilsberechtigte auch ein amtliches bzw. notarielles Nachlassverzeichnis verlangen.[147] Voraussetzung hierfür ist lediglich das grundsätzliche Bestehen eines Auskunftsanspruchs nach § 2314 BGB. Weitere Bedingungen existieren nicht. Insbesondere wird das Recht auf ein amtliches Verzeichnis nicht dur...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Altersgrenze der Testierfähigkeit (Testiermündigkeit)

Rz. 7 Abs. 1 knüpft die Testierfähigkeit an die Vollendung des 16. Lebensjahres. Mit diesem Zeitpunkt tritt die sog. Testiermündigkeit ein. Jüngere Minderjährige sind schlechthin testierunfähig, mögen sie im Einzelfall nach ihrer geistigen und sittlichen Entwicklung auch durchaus zur Errichtung eines eigenen Testaments befähigt sein. Ein vor diesem Zeitpunkt errichtetes Test...mehr

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Feststellungserklärung 2019 / 3.2 Empfangsvollmacht (Zeilen 19–24)

Die Zeilen 15–20 beschäftigen sich mit dem im Fall der gesonderten und einheitlichen Feststellung erforderlichen Empfangsbevollmächtigten, dem der Feststellungsbescheid mit Wirkung für und gegen alle Feststellungsbeteiligten bekannt gegeben werden kann. Die in § 183 AO getroffenen Regelungen im Einzelnen: Zur Verfahrensvereinfachung sollen die Feststellungsbeteiligten einen g...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / II. Folgeprämie

Rz. 44 Grundsätzlich ist bei Versicherungsverträgen die Leistungszeit nach dem Kalender bestimmt, sodass bei Nichtzahlung einer fälligen Prämie gem. § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB Verzug eintritt, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Allerdings entfällt der Versicherungsschutz nicht bereits mit dem Verzug hinsichtlich einer Folgeprämie, sondern der Versicherer hat lediglich die Möglic...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / I. Beratungs- und Informationspflichten vor Vertragsschluss

Rz. 13 Durch das neue VVG soll das bisher überwiegend praktizierte sog. Policenmodell (§ 5a VVG a.F.) abgeschafft werden, bei dem der Versicherungsnehmer erst mit der Übersendung der Versicherungspolice die Versicherungsbedingungen sowie die erforderlichen Verbraucherinformationen erhielt. Nunmehr ist der Versicherungsnehmer rechtzeitig vor Abgabe seines Versicherungsantrage...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 5. Ort der Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 79 Es gibt die Möglichkeit, dass die Vermögensauskunft in der Wohnung des Schuldners oder aber in den Geschäftsräumen des Gerichtsvollziehers abgegeben wird. Sofern der Gerichtsvollzieher die Abnahme in der Wohnung bestimmt, kann der Schuldner dem binnen einer Woche gegenüber dem Gerichtsvollzieher widersprechen (§ 802f Abs. 2 S. 2 ZPO). Der Gesetzgeber hält die Abnahme ...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / II. Allgemeines Widerrufsrecht

Rz. 15 Künftig kann gem. § 8 VVG jeder Versicherungsnehmer grundsätzlich seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Aushändigung von Versicherungsschein, Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Belehrung über das Widerrufsrecht widerrufen. Rz. 16 Beachte Das Widerrufsrecht besteht bei einem für den Versicherer nicht nachweisbaren Zugang der vorgenannten Unt...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 6. Ablauf des Termins zur Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 82 Der Schuldner hat die zur Abgabe der Vermögensauskunft erforderlichen Unterlagen zum Termin beizubringen. Rz. 83 Der Schuldner ist verpflichtet, zum Zwecke der Vollstreckung einer Geldforderung auf Verlangen des Gerichtsvollziehers Auskunft über sein Vermögen zu erteilen sowie seinen Geburtsnamen , sein Geburtsdatum und seinen Geburtsort anzugeben. Diese Angaben füllt d...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / a) Beispiele wichtiger Obliegenheiten

Rz. 76 Als wichtige Obliegenheiten nach dem Eintritt des Versicherungsfalls sind zu nennen:mehr

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ZErb 01/2020, Anspruch von ... / 2 Gründe

II. Die nach §§ 511 ff. ZPO zulässige Berufung ist unbegründet. Nach § 630g Abs. 3 S. 1 und 2 i.V.m. Abs. 1 BGB kann im Falle des Todes des Patienten der Erbe Einsicht in die Behandlungsakten zur Wahrnehmung der vermögensrechtlichen und die nächsten Angehörigen hinsichtlich immaterieller Interessen nehmen. Nach § 630g Abs. 3 S. 3 BGB sind die Rechte allerdings ausgeschlossen...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / VI. Ablehnung mangels Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit gem. § 18 ARB

Rz. 426 Der Rechtsschutzversicherer kann die Deckung ablehnen, wenn die Interessenwahrnehmung keine hinreichende Erfolgsaussicht bietet oder mutwillig erscheint. Eine Erfolgsaussichtenprüfung findet allerdings nicht in den Leistungsarten des Straf-/OWi-Rechtsschutzes statt. Hinweis Das bedeutet, dass der Rechtsschutzversicherer im Bereich des Straf-/OWi-Rechtsschutzes keinerl...mehr

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FoVo 8+9/2020, Zwischen Rec... / 2 II. Aus der Entscheidung

Können heißt nicht Müssen Die Entscheidung des LG, den Antrag der Gläubigerin zur Abgabe der Vermögensauskunft abzulehnen, stellte sich für den BGH im Ergebnis als richtig dar. Der Bevollmächtigten, die durch ihre Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft gemäß §§ 802c, 802f ZPO beschwert und damit erinnerungsbefugt war, wäre es aufgrund der ihr erteilten Vorsorgevollmacht zwar ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Steuerberaterkammer: Beschwerde- und Vermittlungsverfahren bei Honorarstreitigkeiten

Die Beziehung zwischen Steuerberater und Mandant birgt auch Konfliktpotenzial. Dabei geht es oft um die vermeintlich unzureichend erbrachten Leistungen des Steuerberaters, die Herausgabe von Unterlagen oder man streitet sich über die Höhe der Gebührenrechnung. Trotz bester Kenntnis der StBVV, der Abrechnungsmodalitäten und einer akkurat erstellten Rechnung, lässt sich ein Ko...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vorsorgekartei / 5 Was passiert beim Ausscheiden des Beschäftigten?

Nach ArbMedVV bekommt der Arbeitnehmer beim Ausscheiden eine Kopie der ihn betreffenden Angaben aus der Vorsorgekartei ausgehändigt. Ähnliches gilt auch in Bezug auf Unterlagen zum Umgang mit besonders kritischen Gefahrstoffen während der Betriebszugehörigkeit (§ 14 Abs. 4 GefStoffV). Da ein Beschäftigter darüber hinaus ohnehin persönlich eine ärztliche Bescheinigung über je...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / XI. Rechtswirkungen nicht ordnungsgemäßer Belehrung

Rz. 14 Die Verletzung der Prüfungs- und Belehrungspflicht aus § 17 BeurkG kann eine Amtshaftung des Notars gemäß § 19 BNotO nach sich ziehen. Die in § 19 Abs. 1 BNotO angesprochene Amtspflichtverletzung bezieht sich insbesondere auf die in §§ 17 ff. BeurkG geregelten besonderen Pflichten bei der Beurkundung von Willenserklärungen. Der Kreis der durch die Amtspflichten des No...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / 2. Verbindung des Erbvertrags mit anderen Rechtsgeschäften unter Lebenden

Rz. 16 Wird der Erbvertrag äußerlich mit einem anderen Rechtsgeschäft verbunden, so verlieren die einzelnen Rechtsgeschäfte dadurch ihre Selbstständigkeit nicht. Ein Ehe- und Erbvertrag ist eine Verbindung eines Ehevertrags, der die güterrechtlichen Verhältnisse regelt (§§ 1408, 2276 Abs. 2 BGB), mit einem Erbvertrag unter Ehegatten. Beide Vertragstypen bleiben selbstständig...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / C. Ehe- und Erbvertrag mit erb- und güterrechtlicher Rechtswahl

Rz. 53 Die am 16.8.2012 (vgl. Art. 84 EuErbVO) in Kraft getretene EuErbVO hat bekanntlich mit der Anknüpfung des Erbstatuts an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt zum Todeszeitpunkt und der damit einhergehenden Unterwerfung der Rechtsnachfolge von Todes wegen unter das Recht, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen Wohnsitz hatte, einen Paradigmenwechsel – glei...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / VIII. Wirtschaftliche Folgen

Rz. 12 Grundsätzlich braucht der Notar über wirtschaftliche Auswirkungen einer Verfügung von Todes wegen nicht zu belehren. Dasselbe gilt für steuerrechtliche Auswirkungen.[20] Weil eine Belehrungspflicht über wirtschaftliche und steuerrechtliche Folgen grundsätzlich nicht besteht, muss die Belehrung in zivilrechtlicher Hinsicht so präzise und verständlich erfolgen, dass der...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / D. Beschränkung der Haftung auf ein bestimmtes Rechtsgebiet bei anwaltlicher oder steuerberatender Beratung

Rz. 21 Gerade im Bereich der Gestaltung letztwilliger Verfügungen besteht im Hinblick auf die oftmals komplizierten steuerlichen Fragen das Bedürfnis einer Haftungsbeschränkung. So können grundsätzlich neben den Haftungsbeschränkungen auf die Versicherungssumme[32] zwar keine zusätzlichen Haftungsausschlüsse getroffen werden, der Anwalt hat aber die Möglichkeit, die Haftung ...mehr

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§ 5 Notarielle Formvorschri... / 4. Sprachunkundiger Erblasser

Rz. 19 Ist ein Erblasser der deutschen Sprache nicht hinreichend kundig, so soll dies in der Niederschrift festgestellt werden (vgl. §§ 32, 16 BeurkG). Wird diese Feststellung getroffen, muss die Niederschrift anstelle des Vorlesens entsprechend der Regelung in § 16 BeurkG durch einen Dolmetscher mündlich übersetzt werden; ist der Notar der fremden Sprache kundig, kann er au...mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / a) Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 15 Im Prinzip kann jede natürliche Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, ein Testament errichten (§ 2229 Abs. 1 BGB). Hierfür muss sie selbstbestimmt handeln und eigenverantwortliche Entscheidungen treffen können und die Vorstellung haben, ein Testament mit einem bestimmten Inhalt errichten zu wollen.[28] Errichtet der Minderjährige vor Vollendung des 16. Lebensj...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / a) Allgemeines

Rz. 86 Der Selbstanfechtung[90] von vertraglich bindend gewordenen Verfügungen durch den Erblasser selbst kommt in der Praxis einige Bedeutung zu. Trotz des Beurkundungszwanges und der damit verbundenen Belehrung sind sich Erblasser nicht immer im Klaren über die Reichweite der von ihnen eingegangenen vertraglichen Bindung. Rz. 87 § 2281 Abs. 1 BGB gewährt dem Erblasser hinsi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pflichten des Beraters ... / VII. Pflichtteilsansprüche

Rz. 11 Neben den Beratungs- und Belehrungspflichten trifft den Notar eine erweiterte betreuende Belehrungspflicht, wenn er aus den Umständen des Einzelfalls erkennen kann, dass ein Beteiligter mangels Kenntnis der Rechtslage einen nicht bedachten Schaden erleiden wird.[16] Geht es um die Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen,[17] muss der Notar die Rechtslage hinreichend prü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Der Erbvertrag / 3. Formvorschriften

Rz. 36 Zwingend vorgeschrieben ist notarielle Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragschließenden, § 2276 Abs. 1 BGB ("Simultanbeurkundung"). Eine Trennung des Vertrags in Vertragsangebot und Vertragsannahme ist damit ausgeschlossen, zur Vertretung vgl. Rdn 35. Auf den Beurkundungsvorgang finden die Vorschriften über die Errichtung eines öffentlichen Testament...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Persönliche Absturzschutzau... / 3 Maßnahmen

Damit persönliche Absturzschutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen geeignet und funktionsfähig sind, muss der Arbeitgeber u. a. Folgendes organisieren: geeignetes Rettungssystem auswählen; Betriebsanweisung erstellen; mind. jährliche Unterweisung mit praktischen Übungen unter vergleichbaren Arbeits- und Einsatzbedingungen mit zweiter Sicherung (z. B. Schutznetze, Fangg...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Persönliche Absturzschutzau... / 2 Gefährdungen

Der Arbeitgeber muss nach §§ 4 und 5 ArbSchG Gefährdungen ermitteln und Schutzmaßnahmen festlegen. Berücksichtigt werden müssen u. a. (Abschn. 4.2 DGUV-R 112-199): Arbeitsbedingungen, persönliche Konstitution der Beschäftigten, Gefährdungen, die bei der Benutzung der Rettungsausrüstungen entstehen bzw. von ihnen ausgehen können. Vorrangig sind technische und/oder organisatorisch...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zoneneinteilung / Zusammenfassung

Begriff Explosionsgefährdete Bereiche werden im Explosionsschutz nach Betriebssicherheitsverordnung in Zonen mit unterschiedlicher Explosionsgefährdung eingeteilt. Dies ist die Zoneneinteilung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Grundlage für die Zoneneinteilung ist § 6 Abs. 4 GefStoffV. Danach hat der Arbeitgeber explosionsgefährdete Bereiche gem. Anhang I Nr. 1 Abschn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückenschule / 2.2 Am Arbeitsplatz orientiertes betriebliches Rückenschulprogramm

Wenn die "Neue Rückenschule" den wissenschaftlichen Ansprüchen zur Prävention und Rehabilitation gerecht werden will, dann müssen die erwachsenen Menschen in ihrer Lebenswelt, am Arbeitsplatz, erreicht werden. Der Settingansatz der Weltgesundheitsorganisation (Ottawa Charta 1986) bedeutet, die Gesundheit "an jenen Orten zu fördern, an denen sie die alltägliche Umwelt erleben...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Prävention / 2 Prävention im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Prävention spielt im Arbeitsschutz eine zentrale Rolle. Der moderne Arbeits- und Gesundheitsschutz setzt bereits vor dem Auftreten von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ein. Durch gezielte Unterweisungen lernen die Beschäftigten Gesundheitsgefahren zu erkennen und ihnen durch ihr Verhalten zu begegnen. Es geht nicht nur um Lärm, dicke Luft, schlechtes Licht u. Ä., sonder...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Personen-Notsignalanlagen / 3 Regeln für den Einsatz

Personen-Notsignalanlagen zur Überwachung gefährlicher Alleinarbeiten dürfen nicht eingesetzt werden, wenn gefährliche Arbeiten durch eine Person allein nach staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften untersagt sind, andere Forderungen zur Überwachung in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften bestehen oder die Gefährdu...mehr