Damit persönliche Absturzschutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen geeignet und funktionsfähig sind, muss der Arbeitgeber u. a. Folgendes organisieren:
- geeignetes Rettungssystem auswählen;
- Betriebsanweisung erstellen;
- mind. jährliche Unterweisung mit praktischen Übungen unter vergleichbaren Arbeits- und Einsatzbedingungen mit zweiter Sicherung (z. B. Schutznetze, Fanggerüste, PSA gegen Absturz) durchführen und dokumentieren;
- nur die geübte Rettungstechnik anwenden;
- Instandsetzung, Reinigung, Aufbewahrung gem. den Informationen des Herstellers (s. Abschn. 7.1 DGUV-R 112-199).
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