Unternehmen















Einkommensteuererklärung
Einkommensteuererklärung
BFH Kommentierung

BFH zur Änderung von Antrags- und Wahlrechten

Die Änderung des Wahlrechts auf Inanspruchnahme der ermäßigten Besteuerung eines Veräußerungsgewinns nach § 34 Abs. 3 EStG kommt im Falle einer partiellen Durchbrechung der Bestandskraft nur in Betracht, wenn die damit verbundenen steuerlichen Folgen nicht über den durch § 351 Abs. 1 AO und § 177 AO gesetzten Rahmen hinausgehen. Dies gilt auch dann, wenn die partielle Durchbrechung der Bestandskraft des Folgebescheids durch einen den Veräußerungsgewinn ändernden Grundlagenbescheid ausgelöst wird.


Richter mit Richterhammer im Vordergrund
Richter mit Richterhammer im Vordergrund
Unternehmenskauf

Haftung der Verkäufer im Post-M&A-Verfahren wegen Wertminderungen

M&A-Verträge enthalten regelmäßig Schiedsvereinbarungen. Selten – und damit besonders interessant – sind daher die wenigen Entscheidungen staatlicher Gerichte in Post-M&A-Streitigkeiten: Sie haben schon aufgrund ihrer Seltenheit ganz wesentliche Ausstrahlungswirkung und müssen bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden. Jüngst hat die auf M&A spezialisierte 24. Beschlusskammer des LG Düsseldorf recht grundsätzlich zu Fragen der Haftung des Verkäufers nach einem typischen Anteilskaufvertrag Stellung bezogen.













Close-up of paper chain figures
Close-up of paper chain figures
Freistellung vom Kartellverbot gem. § 3 GWB

Beteiligung von Großunternehmen an Mittelstandskartellen nur ausnahmsweise zulässig

Ein Großunternehmen kann nur Teilnehmer einer kartellrechtlich zulässigen Mittelstandskooperation sein, wenn seine Teilnahme unerlässlich ist, um die Kooperationsziele zu verwirklichen und mit dem Mittelstandskartell einen spürbaren Beitrag zu einer ausgewogenen Marktstruktur zu leisten und es selbst Defizite in seiner Marktstellung gegenüber anderen Großunternehmen aufweist, die mit der Kooperation abgemildert werden.




Paragraph Pflaster
Paragraph Pflaster
Regierungsentwurf bereits veröffentlicht

Mit schnellen Schritten zum Verbandssanktionenrecht - Kritik von Verbänden ohne Wirkung

Seit Jahren bestehen rechtspolitische Bestrebungen, die Sanktionspotenziale bei unternehmensbezogenen Straftaten gegenüber Unternehmen zu erhöhen. Letztes Jahr hatte ein nicht offiziell veröffentlichter Referentenentwurf des „Verbandssanktionengesetzes (VerSanG)“ des BMJV die interessierte Öffentlichkeit erreicht, Sanktionsgrenzen für Unternehmen im Fall sogenannter Verbandstaten teils drastisch erhöht und sich prozessual an strafrechtlichen Grundsätzen orientiert, um nicht länger allein auf des Ordnungswidrigkeitenrechts zurückzugreifen. Schlug sich die Fachdiskussion im nun veröffentlichten Regierungsentwurf nieder?