Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / 3. Zur sog. Unterhaltsrechtsreform von 2008

Im Jahr 2007 hat der BGH[20] dann einen noch weiter gehenden Schritt getan. Er hat beim nachehelichen Unterhalt nicht mehr entscheidend auf die Ehedauer, sondern darauf abgestellt, ob sich eine Einkommensdifferenz, die den Aufstockungsunterhalt begründen könne, als ehebedingter Nachteil darstelle, der einen unterhaltsrechtlichen Ausgleich zugunsten des bedürftigen Ehegatten ...mehr

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ZErb 2/2012, Zur Steuerbefr... / Aus den Gründen

(...) Die Kläger sind Geschwister. Mit notariellem Erbvertrag vom 2.4.1982 setzten sich die Kläger gemeinsam mit dem Erblasser, ihrem Bruder Herrn A, sowie einer weiteren, bereits am 25.8.1993 verstorbenen Schwester, Frau B, gegenseitig zu Erben ein mit der Maßgabe, dass der Erstversterbende die übrigen vier Geschwister zu gleichen Teilen, der Zweitversterbende die übrigen d...mehr

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FF 2/2012, Versorgungsausgleichsrecht – Handkommentar

Durch das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs wurden die seit dem 1.7.1977 geltenden Vorschriften grundlegend verändert. Die Herausnahme der Vorschriften aus dem BGB und Zusammenfassung im VersAusglG und auch die formellen Änderungen durch Wegfall des 6. Buches der ZPO und Schaffung des FamFG zeigen den Bruch mit den alten Regeln. Wie umfassend das neue Recht...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / 2. Zur Rechtsentwicklung bis 2006

Das durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts[9] veranlasste Unterhaltsänderungsgesetz vom 20.2.1986 (BGBl I 301 ff.), das doch immerhin das Anliegen verfolgte, Unterhaltspflichten zu reduzieren,[10] brachte insoweit keine wesentliche Änderung. Die (neu) eingefügten Billigkeitsklauseln der §§ 1573 Abs. 5, 1578 Abs. 1 S. 2 und 1579 Nrn. 4–6 BGB sollten zwar der Kritik an...mehr

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ZErb 2/2012, Erbrecht des A... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach den §§ 58 ff FamFG zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt worden. Über die Beschwerde kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden. Gemäß § 68 Abs. 3 FamFG ist die Durchführung eines Termins durch das Beschwerdegericht ungeachtet des missverständlichen Wortlauts der Norm nicht erforderlich, wenn sie verfahrensmäßig nicht zwingend vorgesehe...mehr

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FoVo 2/2012, Vollstreckungsantrag bei Sicherheitsleistung

Vorläufig vollstreckbarer Titel Hat der Gläubiger ein gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbares obsiegendes Urteil erlangt, stellt sich die Frage, wie er weiter verfahren soll. Er kann dessen Rechtskraft abwarten und dann die Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung betreiben. Bei einem solchen Vorgehen besteht allerdings die Gefahr, dass sich die wirtschaftlich...mehr

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FF 2/2012, Rechtsprechung a... / Internationales Recht

Das marokkanische Scheidungsrecht verstößt auch in der Neufassung 2004 gegen Gleichbehandlungsgrundsätze und damit gegen den deutschen ordre public, so dass ersatzweise deutsches Recht heranzuziehen ist (OLG Hamm, Beschl. v. 11.10.2010 – 6 UF 59/10, FamRB 2012, 1 [Finger]). Die Beschränkung des nachehelichen Unterhalts im iranischen Recht auf die sog. Wartezeit, also rund 100...mehr

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FF 2/2012, Risiken und Nebe... / Haftungsfallen im Familienrecht

"Die Folgen der Reformen werden in erster Linie auf dem Rücken der Anwaltschaft ausgetragen", betonte Rechtsanwältin und Notarin Ingeborg Rakete-Dombek aus Berlin, Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht. "Probleme in der Rechtsanwendung sind ebenso wie Unklarheiten bei den Oberlandesgerichten für die Anwälte und Anwältinnen höchs...mehr

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FF 2/2012, Abänderung eines... / Leitsatz

1. Dass der Unterhaltspflichtige mit der Herabsetzung gemäß § 1578 Abs. 1 S. 2 BGB a.F. eines nach altem Recht nicht befristbaren Unterhaltsanspruchs – hier Anspruch auf Altersunterhalt – ausgeschlossen war, steht einer Herabsetzung und/oder Befristung des Unterhalts nach § 1578b BGB nicht entgegen. 2. Der durch die Eheschließung bedingte Wegfall eines aus einer früheren Ehe ...mehr

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FF 2/2012, Einstweiliger Re... / III. Einstweilige Anordnung in 1. Instanz

Die Vorschriften für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung finden sich zunächst im Allgemeinen Teil. § 51 Abs. 2 S. 1 FamFG verweist auf die allgemeinen Vorschriften der §§ 23 ff. FamFG. Das FamFG hat im einstweiligen Rechtsschutz einen sog. Systemwechsel gebracht. Es ist selbstständig und nicht mehr von dem Hauptsacheverfahren abhängig: "Diese verfahrensrech...mehr

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Elterliche Sorge für nichtehelich geborenes Kind; Endgültige Regelung einer gemeinsamen Sorge gegen den Willen der Mutter

Leitsatz Das OLG hat sich in dieser Entscheidung mit dem Antrag des Vaters eines nichtehelichen Kindes auf Einräumung des gemeinsamen Sorgerechts auseinandergesetzt. Sachverhalt Die Beteiligten waren die nicht miteinander verheirateten Eltern eines am 16.10.2007 geborenen Kindes. Der Kindesvater hatte die Vaterschaft anerkannt. Eine gemeinsame Sorgeerklärung hatten die Kindes...mehr

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Berichtigung der Bemessungsgrundlage, Voraussetzung des Erhalts einer Bestätigung des Leistungsempfängers über den Empfang einer berichtigten Rechnung

Sachverhalt Bei dem polnischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Berichtigung der Bemessungsgrundlage nach Art. 90 Abs. 1 MwStSystRL. Danach wird die Steuerbemessungsgrundlage im Falle der Annullierung, der Rückgängigmachung, der Auflösung, der vollständigen oder teilweisen Nichtbezahlung oder des Preisnachlasses nach der Bewirkung des Umsatzes unter den von den Mitg...mehr

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Ehevertrag: Störung der Geschäftsgrundlage bei Vereinbarung lebenslanger Unterhaltsverpflichtung

Leitsatz Im Jahre 1999 geschiedene Eheleute hatten in einem notariellen Ehevertrag im Jahre 1996 u.a. eine Unterhaltsregelung zugunsten der Ehefrau ohne zeitliche Befristung getroffen. Der BGH hat sich in dieser Entscheidung damit auseinandergesetzt, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Abänderung dieser Vereinbarung in Betracht kommt. Sachverhalt Die Parteien hatten im ...mehr

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Bindung notarieller Unterhaltsvereinbarungen gelockert

Leitsatz Eheverträge entfalten regelmäßig dauerhafte Wirkung. Der BGH hat sich jetzt damit befasst, inwieweit eine Änderung der Rechtslage geeignet ist, im Ehevertrag notariell vereinbarte Unterhaltsvereinbarungen zu kippen. In dem Ehevertrag hatte sich der frühere Ehegatte zur Zahlung eines lebenslangen Unterhalts verpflichtet. Sachverhalt Die Ehe eines Zahnarztes und seiner...mehr

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Unterhalt: Voraussetzungen für einen Anspruch auf Herabsetzung der Unterhaltsverpflichtung nach Verlust des Arbeitsplatzes; fiktives Einkommen bei selbst verschuldetem Arbeitsplatzverlust

Leitsatz Ein Unterhaltsschuldner berief sich auf fehlende Leistungsfähigkeit zur Zahlung titulierten Ehegattenunterhalts wegen des Verlustes seines Arbeitsplatzes. Das OLG hat sich in dieser Entscheidung damit auseinandergesetzt, wie ein Unterhaltsschuldner zu behandeln ist, der seinen Arbeitsplatz verschuldet verloren hat. Sachverhalt Der Antragsteller begehrte Abänderung de...mehr

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Nachehelicher Unterhalt: Darlegungs- und Beweislast des erwerbslosen Unterhaltsberechtigten für reale Beschäftigungschancen auf Mini-/Midi-Job

Leitsatz Der BGH beschäftigt sich in dieser Entscheidung in Anlehnung an seine bisherige Rechtsprechung mit dem Verhältnis von Aufstockungsunterhalt und Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit sowie den damit zusammenhängenden Beweisfragen. Sachverhalt Die Parteien stritten über den nachehelichen Unterhalt ab 15.4.2008. Sie hatten im Jahre 1981 geheiratet. Aus der Ehe war eine im Fe...mehr

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Zur Darlegungslast bei Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit

Leitsatz Der BGH hat in einer grundlegenden Entscheidung die Darlegungslasten des Unterhaltsberechtigten konkretisiert. Danach reicht es nicht aus, wenn der Un­­terhaltsberechtigte seine Bemühungen um eine Vollzeitbeschäftigung darlegt, vielmehr muss er sich auch um geringfügige Beschäftigungen bemühen. Sachverhalt In einem Rechtsstreit über nachehelichen Unterhalt verlangte ...mehr

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Kindesunterhalt: Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern mit eigener Lebensstellung

Leitsatz In dieser der Entscheidung zugrunde liegenden Fallkonstellation hatte ein erwachsenes Kind seine bereits erreichte wirtschaftliche Selbständigkeit wieder verloren. Es ging um die Frage, ob Eltern sich darauf einstellen müssen, dass das erwachsene Kind erneut Unterhalt beansprucht. Ferner ging es um die Frage des ihnen zustehenden Selbstbehalts. Sachverhalt Der Kläger...mehr

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Versorgungsausgleich: Einbeziehung einer privaten Rentenversicherung in den Versorgungsausgleich

Leitsatz In dieser Entscheidung hat sich der BGH mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine private Rentenversicherung im Versorgungsausgleich bei zwischen den Eheleuten vereinbarter Gütertrennung zu berücksichtigen ist. Sachverhalt Im Jahre 2010 geschiedene Eheleute stritten um die Einbeziehung einer privaten Rentenversicherung der Ehefrau in den Versorgungsausgleich. Vor der...mehr

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Verfahrenskostenhilfe: Heranziehung nachträglich erworbenen Vermögens zur Deckung von Verfahrenskosten; Abfindungsbeträge für nacheheliche Unterhaltsansprüche als einsatzfähiges Vermögen

Leitsatz In dem Verfahren ging es um die Frage, ob Beiträge zur Abfindung von Unterhaltsansprüchen einsatzfähiges Vermögen i.S.v. § 115 Abs. 3 ZPO darstellen. Sachverhalt Die Antragsgegnerin im Ehescheidungsverfahren hatte zur Abgeltung ihrer nachehelichen Unterhaltsansprüche als Abfindungsbetrag 75.000,00 EUR von dem Antragsteller erhalten. Sie war 64 Jahre alt, stand kurz v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.5 Doppelstiftungen

Rz. 253 Bei einer Doppelstiftung werden eine gemeinnützige Stiftung und eine privatrechtliche Stiftung als Familienstiftung errichtet. Die Gesellschaftsanteile an den fortzuführenden Unternehmen werden auf beide Stiftungen verteilt[1]. Dabei hält die gemeinnützige Stiftung einen hohen Kapitalanteil mit geringen Stimmrechten an dem Unternehmen (z. B. 90 % Kapital, 10 % Stimmr...mehr

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Kindesunterhalt: Folgen des Obhutswechsels des minderjährigen Kindes während des Kindesunterhaltsverfahrens

Leitsatz In der vorliegenden Entscheidung beschäftigt sich das OLG Rostock mit der Frage, wie zu verfahren ist, wenn ein minderjähriges Kind während des laufenden Unterhaltsverfahrens seinen ständigen Aufenthalt wechselt und von dem Haushalt des einen in den Haushalt des anderen Elternteils umzieht. Sachverhalt Die im Jahre 1994 geborene Antragstellerin, die im Haushalt Ihres...mehr

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Durchbrechung der Rechtsausübungssperre beim Scheinvaterregress

Leitsatz Die Rechtsprechung des BGH formuliert hohe Anforderungen an eine Durchbrechung der Rechtsausübungssperre des § 1600d Abs. 4 BGB. Zweck dessen ist vor allem die Verhinderung einer doppelten Vaterschaft wegen fehlender Aufhebung der ersten und Begründung einer zweiten rechtlichen Vaterschaft. Der BGH hat in seiner neueren Rechtsprechung Ausnahmen von der Rechtsausübung...mehr

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Internationales Privatrecht (Haager Unterhaltsprotokoll); Ehegattenunterhalt

Leitsatz Die Beteiligten waren in Deutschland nach polnischem Recht geschieden worden. Die geschiedene Ehefrau nahm den Ehemann im Wege der Stufenklage auf Zahlung nachehelichen Unterhalts in Anspruch und beantragte hierfür Verfahrenskostenhilfe, die erstinstanzlich nicht bewilligt wurde. Die hiergegen von ihr eingelegte sofortige Beschwerde war erfolgreich und führte zur Bewi...mehr

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Minderjährigenunterhalt: Mangelfallberechnung bei zusätzlicher Mitabdeckung des Barbedarfs eines im Haushalt des Unterhaltsschuldners wohnenden Kindes

Leitsatz Der Antragsteller begehrte Verfahrenskostenhilfe für den Antrag auf Abänderung seiner titulierten Unterhaltsverpflichtung gegenüber zwei minderjährigen Kindern mit dem Ziel des vollständigen Wegfalls der Unterhaltsverpflichtung. Er versorgte in seinem Haushalt ein weiteres minderjähriges Kind, für das er auch den Barunterhalt leistete. Das erstinstanzliche Gericht hat...mehr

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Übergang des Unterhaltsanspruchs bei ALG II-Bezug

Leitsatz In dieser Entscheidung befasst sich der BGH mit der Vorschrift des § 33 Abs. 1 S. 2 SGB II in der ab 1.1.2009 geltenden Fassung. Hierbei ging es um den Übergang des Unterhaltsanspruchs des Unterhaltsberechtigten im Umfang seiner nach dem SGB II bezogenen Leistungen. Sachverhalt Die Klägerin nahm den Beklagten aus übergegangenem Recht auf Zahlung von Kindesunterhalt f...mehr

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Zulässigkeit der Abänderung eines Vergleichs zwecks Unterhaltsbefristung

Leitsatz Gegenstand dieser Entscheidung war die Zulässigkeit der Abänderung eines zwischen den Beteiligten geschlossenen Vergleichs über den nachehelichen Unterhalt. Der unterhaltsverpflichtete Ehemann begehrte mit seiner Abänderung eine Befristung des in dem zuvor abgeschlossenen Vergleich unbefristet geregelten nachehelichen Unterhalts. Sachverhalt Die Parteien waren rechts...mehr

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AGS 1/2012, Verfahrenswert einer einstweiligen Anordnung auf Unterhalt

FamGKG §§ 41, 34, 51 Leitsatz Der Verfahrenswert eines Verfahrens der einstweiligen Anordnung in Unterhaltssachen entspricht in der Regel nicht dem Wert der Hauptsache. Für die Bemessung des Gegenstandswertes sind die Verhältnisse zu Beginn des Verfahrens maßgeblich. Ob das einstweilige Anordnungsverfahren das Hauptsacheverfahren vorwegnimmt oder ersetzt, kann zu diesem Zeitp...mehr

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AGS 12/2011, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt

FamGKG § 51 Abs. 1, 2 Leitsatz Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt betreffen verschiedene Gegenstände, so dass deren Werte zusammenzurechnen sind. OLG Bamberg, Beschl. v. 13.5.2011 – 2 WF 121/11 1 Sachverhalt Mit Vergleich verpflichtete sich der Antragsteller unter anderem, an die Antragsgegnerin rückwirkend auf die Dauer von zwölf Monaten, einen Ehegattenunterhalt in...mehr

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AGS 12/2011, Trennungsunter... / 3 Anmerkung

Dass es sich bei Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt um zwei verschiedene Gegenstände handelt, ist einhellige Auffassung.[1] Bei einem gemeinsamen Vergleich sind die Werte folglich nach § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG zu addieren. Norbert Schneidermehr

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AGS 12/2011, Trennungsunter... / Leitsatz

Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt betreffen verschiedene Gegenstände, so dass deren Werte zusammenzurechnen sind. OLG Bamberg, Beschl. v. 13.5.2011 – 2 WF 121/11mehr

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AGS 12/2011, Trennungsunter... / 1 Sachverhalt

Mit Vergleich verpflichtete sich der Antragsteller unter anderem, an die Antragsgegnerin rückwirkend auf die Dauer von zwölf Monaten, einen Ehegattenunterhalt in Höhe von monatlich 3.000,00 EUR zu zahlen. Für die Zukunft wurde für die Dauer von vier Jahren, ein Ehegattenunterhalt von monatlich 1.200,00 EUR vereinbart. Dem Vergleich zufolge ist es hierbei gleichgültig, ob es ...mehr

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AGS 12/2011, Trennungsunter... / 2 Aus den Gründen

Schließen die Parteien einen Unterhaltsvergleich, so richtet sich der Wert des Vergleichs nicht danach, worauf die Parteien sich einigen, sondern danach, über welche Unterhaltsforderungen die Parteien sich einigen. Deren Wert richtet sich wiederum nach den allgemeinen Regeln (Schneider/Wolf/Volpert, FamGKG, § 51 Rn 184). Die Bewertung nach den allgemeinen Regeln ergibt: Die P...mehr

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FoVo 03/2011, Was ist maßge... / 1 Der Praxistipp

Keine Pfändungsfreigrenzen bei Unterhaltsvollstreckung Ist laufender und rückständiger Unterhalt tituliert und werden darauf das Arbeitseinkommen des Schuldners oder diesem gleichgestellte Beträge gepfändet, kann der Schuldner die Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO für sich nicht in Anspruch nehmen. Vielmehr ist ihm nach § 850d ZPO nur der notwendige Unterhalt und die zur Er...mehr

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FF 1/2012, Die Befristung und/oder Begrenzung des nachehelichen Unterhaltes nach § 1578b BGB im Spiegel der bisherigen Rechtsprechung

I. Vorbemerkung Mit dem zum 1.1.2008 in Kraft getretenen UnterhRÄG wurden die Möglichkeiten der zeitlichen Befristung und/oder höhenmäßigen Begrenzung eines nachehelichen Unterhaltsanspruches[1] in § 1578b BGB neu und nun auch alle Unterhaltstatbestände umfassend geregelt. Obgleich bereits das UnterhRÄG vom 20.2.1986 in den §§ 1573 Abs. 5 BGB, 1578 Abs. 1 BGB a.F sowohl die B...mehr

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FoVo 07/2011, Pfändungsschutz nach § 850f Abs. 2 ZPO aktivieren

Vorteile der privilegierten Pfändung nur auf Antrag Kann die Forderung des Gläubigers auch aus vorsätzlich unerlaubter Handlung begründet werden, so kommen nach § 850f Abs. 2 ZPO die Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO nicht zur Anwendung. Vielmehr ist dem Schuldner nur so viel zu belassen, wie er zur Bestreitung seines notwendigen Unterhaltes sowie zur Erfüllung seiner geset...mehr

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FF 12/2011, Abänderung eine... / 2 Aus den Gründen:

[7] Von den beiderseits zulässigen Revisionen hat nur diejenige des Ehemanns Erfolg. I. [8] Das Oberlandesgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: Der Ehemann könne eine Abänderung des am 20.6.1985 geschlossenen Unterhaltsvergleichs verlangen, da dieser an die nach dem 21.7.1994 eingetretenen Umstände anzupassen sei. Das Abänderungsbegehren s...mehr

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FoVo 09/2011, Effektive Forderungspfändung: Klarstellungsbeschlüsse

Können Sie dem Drittschuldner vertrauen? Ist die Praxis der Forderungspfändung nicht wunderbar einfach? Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird beantragt und der Drittschuldner teilt nach § 840 ZPO mit, welcher Betrag pfändbar ist oder auch, dass kein Betrag pfändbar ist. Damit kann man sich als Gläubiger zufrieden geben. Das setzt aber voraus, dass man sich auch sicher...mehr

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FF 1/2012, Die Unterhaltsverpflichtungen aus Altersversorgung

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9.3.2011:[1] hat den Begriff der ehelichen Lebensverhältnisse wieder in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Das soll zum Anlass genommen werden, die nicht überzeugende Rechtsprechung des BGH[2] zu Unterhaltsleistungen aus Altersversorgungseinkünften zur Diskussion zu stellen. Der Theorie der wandelbaren ehelichen Lebensve...mehr

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FF 1/2012, Darlegung ehebed... / 2 Gründe:

[9] Die Revision hat Erfolg. [10] Für das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsurt. v. 11.8.2010 – XII ZR 102/09, FamRZ 2010, 1637, Rn 8 und v. 25.112009 – XII ZR 8/08, FamRZ 2010, 192, Rn 5 und Senatsbeschl. v. 3.11.2010 – XII ZB ...mehr

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FF 1/2012, Darlegung ehebed... / 1 Tatbestand:

[1] Die Parteien streiten um die Abänderung eines Titels über nachehelichen Unterhalt. [2] Der 1954 geborene Kläger und die 1957 geborene Beklagte heirateten im Jahr 1977. Aus der Ehe sind drei inzwischen volljährige Kinder hervorgegangen, von denen sich der jüngste Sohn noch in der Berufsausbildung befindet. Die Parteien trennten sich im April 1997. Ihre Ehe ist seit August ...mehr

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FoVo 03/2011, Was ist maßge... / Leitsatz

Bei der Bemessung des pfandfreien Betrages sind die gesetzlichen Unterhaltspflichten des Schuldners in Höhe des dem Unterhaltsberechtigten zustehenden Betrages zu berücksichtigen, auch wenn der Schuldner seiner Unterhaltspflicht nicht in vollem Umfang genügt. BGH, 5.8.2010 – VII ZB 101/09mehr

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FoVo 12/2011, Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen

Pfändungsschutz für Schuldner und Angehörige Ist der Schuldner erwerbsfähig, unterliegt sein Arbeitseinkommen dem Pfändungsschutz nach § 850c ZPO. Nach der zuletzt zum 1.7.2011 in Kraft getretenen Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2011 (BGBl 2011, 825, hierzu FoVo 2011, 101) beträgt der Pfändungsfreibetrag für den Schuldner 1.028,89 EUR monatlich, für die erste unterhaltsber...mehr

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FF 12/2011, Abänderung eine... / 1 Tatbestand:

[1] Die Parteien streiten um die Abänderung eines Vergleichs über nachehelichen Unterhalt. Der 1942 geborene Kläger (Ehemann) und die 1941 geborene Beklagte (Ehefrau) schlossen 1968 die Ehe, die kinderlos blieb. Der Ehemann war als Arzt, später als Chefarzt und Medizinaldirektor tätig. Seit 2004 befand er sich im Vorruhestand und ist seit September 2007 endgültig in Pension....mehr

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AGS 12/2011, Anfechtung der... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten darüber, in welcher Höhe sie die Verfahrenskosten nach Abschluss eines Unterhaltsvergleichs jeweils zu tragen haben. Der im Jahr 2000 geborene Antragsteller hat von seinem Vater, dem Antragsgegner, Kindesunterhalt für die Zeit ab Juni 2010 in Höhe von monatlich 549,00 EUR sowie rückständigen Unterhalt begehrt. Vor dem FamG haben sich die Beteiligten d...mehr

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FF 12/2011, Das unterhaltsrechtliche Stichwort

Abänderung von Unterhaltstiteln Zu Unterhaltszahlungen kann auch wegen künftig fällig wiederkehrenden Leistungen in einer Entscheidung verpflichtet werden (§ 258 ZPO). Diese ergeht aufgrund einer Vorausschau (Prognose) der künftigen Verhältnisse. Aus Gründen der Billigkeit kann die Rechtskraft der Unterhaltsentscheidung auf einen Abänderungsantrag nach § 238 FamFG durchbroche...mehr

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FoVo 10/2011, Strafanzeige gegen den Schuldner als Informationsquelle

Strafanzeige als zweischneidiges Schwert Die Strafanzeige gegen den Schuldner ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits kann dadurch ein gewisser Vollstreckungsdruck erzeugt werden, der den Schuldner zur Vermeidung der strafrechtlichen Verfolgung zum Forderungsausgleich anhält. Wird der Schuldner aber tatsächlich strafrechtlich verfolgt, führt die Verhängung einer (Geld-)St...mehr

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FoVo 05/2011, Pfändungsschutz steigt erneut an

Pfändungsfreigrenzen wirken sich doppelt aus Wird Arbeitseinkommen gepfändet, darf der Gläubiger nur auf den nach § 850c ZPO pfändbaren Anteil des Arbeitseinkommens zugreifen. Umso höher die Pfändungsfreigrenzen sind, umso geringer ist also der Ertrag des Gläubigers. Dieser Pfändungsschutz wirkt sich über das Pfändungsschutzkonto nach § 850k ZPO auch auf die Kontopfändung aus...mehr

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FF 12/2011, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Im Rahmen der Zumutbarkeitsprüfung nach § 36 EGZPO kann es gerechtfertigt sein, im Fall einer nicht ehebedingten Erkrankung den nachehelichen Unterhalt zwar auf den angemessenen Lebensbedarf (Ersatzmaßstab) herabzusetzen, den Anspruch aber nicht zeitlich zu befristen (KG, Urt. v. 15.3.2011 – 18 UF 32/09, FamRZ 2011, 1656 [LS]). Liegt eine lange Dauer der Ehe vor, ist bei der ...mehr

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AGS 1/2012, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Rechtsanwalts ist gemäß §§ 59 Abs. 1, 57 FamGKG zulässig. In der Sache hat sie nur geringen Erfolg. Mit dem Antrag ist Ehegattenunterhalt ab 1.5.2011 geltend gemacht worden. Der einleitende Schriftsatz ist am 31.5.2011 beim FamG eingegangen. Bei dem Unterhalt für Mai 2011 handelt es sich damit um Unterhaltsrückstand (§ 51 Abs. 2 FamGKG), der hier wegen des ...mehr