Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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FF 06/2009, Bemessung des n... / Anmerkung

Anm. der Redaktion: Die Entscheidung ist abgedruckt in FamRZ 2009, 411 m. Anm. Borth.mehr

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FF 06/2008, Bemessung des n... / Leitsatz

a) Bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB) sind spätere Änderungen des verfügbaren Einkommens grundsätzlich zu berücksichtigen, und zwar unabhängig davon, wann sie eingetreten sind, ob es sich um Minderungen oder Verbesserungen handelt oder ob die Veränderung aufseiten des Unterhaltspflichtigen oder des...mehr

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FF 07_08/2011, Herabsetzung... / 2 Aus den Gründen:

… [7] Die Revision hat keinen Erfolg. I. [8] Das Berufungsgericht hat für die Entscheidung über die Herabsetzung oder Befristung nach § 1578b BGB ehebedingte Nachteile nicht feststellen können. Aus dem eigenen Vortrag der Antragsgegnerin ergebe sich, dass es allein auf ihre Erkrankung zurückzuführen sei, dass sie während der Ehezeit nicht durchgängig gearbeitet habe. Es könne...mehr

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FF 06/2011, Der ehebedingte Nachteil – allein ein Nachteil des Unterhaltspflichtigen?

§ 1578 BGB bestimmt, dass sich der nacheheliche Unterhalt der Höhe nach grundsätzlich nach den ehelichen Lebensverhältnissen richtet. Der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten ist aber gemäß § 1578b Abs. 1 BGB auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orientierte Bemessung des Unterhalts auch unter Wahrung der Bel...mehr

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FF 02/2011, Befristung des ... / 2 Anmerkung

Ausgangslage Nach dem bis zum 31.12.2007 geltenden Unterhaltsrecht konnten lediglich die sich aus § 1573 Abs. 1 bis Abs. 4 BGB ergebenden Unterhaltsansprüche, nicht aber solche nach den §§ 1570 bis 1572 BGB, der Dauer nach begrenzt werden. Nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB konnte jedoch bei allen Unterhaltsansprüchen die Unterhaltsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen ...mehr

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FF 03/2011, Verwirkung des ... / 2 Anmerkung

Das Amtsgericht Kassel hatte der Abänderungsklage des geschiedenen Ehemannes auf Wegfall des nachehelichen Unterhaltes mit Wirkung ab Januar 2010 stattgegeben. Das OLG Frankfurt hat nach vorangegangenem Hinweisbeschluss vom 10.5.2010 durch Beschluss vom 19.11.2010 die Berufung gegen das Urteil I. Instanz zurückgewiesen, und zwar nach § 522 ZPO. In der Sache ist der Entscheidun...mehr

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FF 02/2009, Begrenzung und ... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die Klage ist zulässig. Die gravierende Änderung der Gesetzeslage ab 1.1.2008 durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts rechtfertigt eine Abänderungsklage gem. § 323 ZPO. Sie ist auch im Wesentlichen begründet. Die Unterhaltsverpflichtung des Klägers ist herabzusetzen und zu befristen (§ 1578b BGB). Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, s...mehr

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FF 06/2009, Abänderungsklag... / 1. Abänderungsverlangen des Gläubigers

Für die inhaltlichen Voraussetzungen der Abänderung einer Jugendamtsurkunde, ist nach einmütiger Meinung, weil es sich nicht um einen rechtskraftfähigen Titel handelt, nicht die Bestimmung des § 323 ZPO (§ 238 FamFG) mit ihren weiteren Voraussetzungen maßgebend, sondern das materielle Recht (§ 239 Abs. 2 FamFG). Auf Seiten des Gläubigers ist zu fragen, ob dieser stets den ges...mehr

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AGS 04/2011, Verfahrenskost... / 2 Aus den Gründen

Die Voraussetzungen für die Beiordnung eines Rechtsanwalts gem. § 121 Abs. 2 ZPO liegen entgegen der Ansicht des FamG vor. § 121 ZPO ist im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger (§§ 249 ff. FamFG) gem. § 113 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 112 Nr. 1, § 231 Abs. 1 Nr. 1 FamFG anwendbar. 1. Die Vorschrift des § 121 Abs. 2 ZPO sieht in Verfahren ohne Anwaltszwang eine ...mehr

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FF 07/2009, Betreuungsunter... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: A. Die Revision ist unzulässig, soweit sie sich gegen die Verurteilung zu nachehelichem Unterhalt für die Zeit bis Ende 2007 richtet. Denn insoweit hat das Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen (§ 543 Abs. 1 ZPO). Nach ständiger Rspr. des Bundesgerichtshofs kann sich eine wirksame Beschränkung des Rechtsmittels auch bei uneingeschränkter Zulassun...mehr

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FF 01/2011, Das unterhaltsrechtliche Stichwort

Selbstbehalt Unter Selbstbehalt versteht man die Mittel, die dem Unterhaltspflichtigen für seinen eigenen Lebensbedarf bleiben müssen. Nur wer mehr hat, als er für seinen Unterhalt und die angemessene Bedienung von sonstigen Verbindlichkeiten braucht, muss einem anderen Unterhalt leisten. Sonst besteht keine Unterhaltspflicht (§§ 1603, 1581 BGB). Der Selbstbehalt kann nach den...mehr

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FF 12/2008, Befristung und ... / Aus den Gründen

Der am 17.3.1952 geborene, derzeit 56 Jahre alte Beklagte ist Diplom-Ingenieur und vollschichtig als Betriebsleiter bei der M. GmbH beschäftigt. Sein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen hat das Familiengericht – bereinigt um Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung und eine Zusatzkrankenversicherung, berufsbedingte Fahrtkosten sowie ratenweise monatliche Rü...mehr

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FF 03/2011, Eigenverantwort... / I. Verantwortung im unterhaltsrechtlichen Kontext

Das Unterhaltsrecht regelt einen wichtigen Aspekt familiärer Verantwortung.[2] Während in der intakten Ehe die Ehepartner in der konkreten Verteilung aller finanziellen Ressourcen frei und ungebunden sind, bestimmt das Unterhaltsrecht ab dem Zeitpunkt des Getrenntlebens und für die Zeit nach der Scheidung den Umfang des finanziellen Ausgleichs unter Ehegatten. Die mit der Eh...mehr

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AGS 02/2011, Anfechtung ein... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten, beide Deutsche, streiten im Beschwerdeverfahren darüber, ob das FamG zu Recht die erstinstanzlichen Verfahrenskosten vollumfänglich dem Antragsgegner auferlegt hat. Aus der rechtskräftig geschiedenen Ehe der Betreuerin des Antragstellers und des Antragsgegners gingen der Antragsteller, geboren am 12.12.1987, und die Tochter M., geboren am 12.10.1993, hervor. M...mehr

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FF 12/2009, Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen aus erster und zweiter Ehe im Hinblick auf den Unterhaltsbedarf

Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs Nr. 238/2009 vom 23.11.2009 Urteil vom 18.11.2009 – XII ZR 65/09 Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der geschiedene Ehemann die Herabsetzung des Unterhalts für die geschiedene Ehefrau verlangen kann, wenn er wieder geheiratet hat und nunmehr auch seiner neuen Ehefrau unterhaltspflichtig ist. In we...mehr

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FF 05/2011, (Offene) Rechts... / 1.E. AO auf Erlass einer Unterhaltsanordnung

In Unterhaltsverfahren kann jederzeit[55] neben der e. AO auch ein Hauptsacheverfahren eingeleitet werden. Bei den e. AOen im Unterhaltsverfahren ist zu beachten, dass die Sondervorschrift des § 246 Abs. 1 FamFG hinsichtlich der Zahlung von Unterhalt kein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden voraussetzt. Die Eilbedürftigkeit ist dem Unterhaltsanspruch immanent...mehr

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FF 09/2011, Die einstweilig... / a) Ehegattenunterhalt

Die materiell-rechtlichen Grundlagen für den Ehegattenunterhalt (§ 231 Abs. 1 Nr. 2 FamFG) ergeben sich aus §§ 1360 ff., 1361 ff., 1569 ff. BGB. Der Anspruch auf Familienunterhalt, insbesondere auf das Haushalts- bzw. Wirtschaftsgeld[4] und das sich an der Höhe des Familieneinkommens orientierende Taschengeld[5] für einen Ehegatten ergibt sich bei bestehender Lebensgemeinscha...mehr

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FF 02/2009, Verwirkung des ... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Parteien haben 1973 geheiratet; sie haben zwei Kinder, 1980 und 1982 geboren, die ihr Studium inzwischen abgeschlossen haben. Durch Urteil des AG – Familiengerichts – Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 6.4.2006 wurde die Ehe auf den am 29.10.1998 zugestellten Scheidungsantrag hin geschieden. Das Verfahren zum nachehelichen Unterhalt wurde abgetrennt. Das AG gab dem An...mehr

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FF 06/2009, Kindergartenbei... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die Revision ist begründet. Sie führt im Umfang der Anfechtung zur Aufhebung des Berufungsurteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Kammergericht. 1. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 2100 ff. veröffentlicht ist, allerdings den Unterhaltsanspruch nach deutschem Recht beur...mehr

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FF 03/2009, Befristung des ... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Sie streiten um nachehelichen Unterhalt und dessen Befristung. Die Parteien heirateten am 23.6.1994. Für den Antragsgegner war es die zweite Ehe. Die Antragstellerin war seinerzeit 36 Jahre alt, der Antragsgegner 47 Jahre. Nach der Eheschließung führten sie zunächst noch getrennte Haushalte. Bis zur Trennung im Mai 2003 lebt...mehr

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FF 04/2009, Brauchen wir no... / A. Eheliche Lebensverhältnisse und Stichtagsprinzip

Eine gesetzliche Regelung der ehelichen Lebensverhältnisse findet sich in §§ 1353 bis 1362 BGB. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet. Sie schulden der Familie Unterhalt in Form von Erwerbstätigkeit oder Haushaltsführung. Und sie sollen aufeinander Rücksicht nehmen. Mit der Scheidung finden wie die Ehe auch diese Pflichten ihr Ende. Nur we...mehr

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FF 03/2011, Verwirkung des ... / 1 Gründe:

Die Berufung der Beklagten ist gem. § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen. Das Rechtsmittel bietet keine Aussicht auf Erfolg (§ 522 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). Zu Recht hat das AG auf die Klage des Klägers den von den Parteien beim AG - Familiengericht - Eschwege am 26.4.2007 geschlossenen Vergleich dahingehend abgeändert, dass der Kläger der Beklagten bereits ab März 2009 k...mehr

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FF 12/2010, Elternunterhalt... / Sachverhalt

Tatbestand: [1] Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Zahlung von Elternunterhalt für seine 1935 geborene Mutter aus übergegangenem Recht in Anspruch. [2] Die Klägerin ist Trägerin der öffentlichen Hilfe, die der Mutter des Beklagten, Frau M., seit November 2005 gewährt wird. Frau M. befindet sich seit April 2005 in einem Pflegeheim. Sie litt schon während der Kindheit des Bek...mehr

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FF 02/2008, Darlegungs- und... / Aus den Gründen

Gründe: Die Revision hat keinen Erfolg. I. Das OLG hat den Anspruch der Antragsgegnerin auf Aufstockungsunterhalt aus der Differenz der unterhaltsrelevanten Einkünfte beider Parteien abzüglich eines Erwerbstätigenbonus errechnet, zumal die gemeinsamen volljährigen Kinder nicht mehr unterhaltsbedürftig seien. Es hat den Unterhaltsanspruch allerdings auf die Zeit bis einschließ...mehr

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FF 06/2009, Abänderungsklag... / IV. Streitwert

Wenn Gegenstand des Abänderungsverfahrens der gesamte Unterhaltsanspruch ist, weist dies auf einen Streitwert in Höhe des Jahreswerts des laufenden Unterhalts einschließlich Rückstände hin. Dieser Wert, der für das Erstverfahren nach § 258 ZPO über den vollen Unterhalt zutreffend ist, muss indes nach dem Interesse an der Abänderung ermäßigt werden. Wenn ein Urteil abgeändert...mehr

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FF 04/2011, Anwendung der D... / 2 Tatbestand und Gründe:

I. Der am 25.9.1952 geborene Kläger und die am 22.3.1958 geborene Beklagte, beide Deutsche, heirateten am 29.9.1978. Aus der Ehe gingen die Kinder P, geboren am 19.9.1982, und D, geboren am 17.1.1986, hervor, die nicht mehr unterhaltsbedürftig sind. Nach Trennung der Parteien im Dezember 2000 wurde die Ehe auf der Grundlage eines im Jahr 2001 zugestellten Scheidungsantrags d...mehr

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FF 12/2009, Betreuungsunter... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Parteien streiten um die Abänderung eines Unterhaltstitels. Sie schlossen am 27.4.1995 die Ehe, aus der die Kinder P (geb. 1.9.1995) und C (geb. 2.2.1998) hervorgegangen sind, die im Haushalt der Beklagten leben. Die Parteien trennten sich im Mai 2003 und sind seit dem 17.1.2007 rechtskräftig geschieden. Der Kläger ist der Beklagten auf Grund des Senatsurteils v...mehr

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FF 03/2009, Zurechnung fikt... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: I. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung bei Juris (OLG Naumburg – 4 UF 33/06) veröffentlicht ist, hat die Klage für zulässig und begründet erachtet. Der im Zeitpunkt seiner Entscheidung 16-jährige Kläger sei bedürftig, weil er sich nicht selbst unterhalten könne und auch nicht über Vermögen verfüge. Der Beklagte könne sich gegenüber dem Anspruch auf...mehr

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FF 06/2011, Betreuungsunter... / 2 Gründe:

[6] Die Revision hat Erfolg und führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht. [7] Für das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 3.11.2010 – XII ZB 1...mehr

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FF 02/2008, 30 Jahre Familienrechtsreform

Interview mit Dr. Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Meo-Micaela Hahne Zur Person: Dr. Meo-Micaela Hahne geboren am 18. März 1947 in Heidelberg 1966–1970 Studium in Heidelberg, Lausanne und Genf 1973 Promotion ab 1974 Justizdienst im Land Baden-Württemberg 1977 Ernennung zur Richterin auf Lebenszeit (Amtsgericht/Familiengericht, Landgericht) 1980–1983 ...mehr

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FF 10/2008, Zur Verwirkung ... / Aus den Gründen

Gründe: Revision und Anschlussrevision haben Erfolg. Sie führen zur Aufhebung des angefochtenen Urteils in dem aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Umfang und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. 1. Das Berufungsgericht hat die Klägerin nach Maßgabe des § 1361 Abs. 1 BGB für unterhaltsberechtigt gehalten, weil sie nach dem eingeholten Sachv...mehr

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FF 12/2009, Hinzurechnung des Kindergeldes zur Steuerschuld

gemäß § 31 Satz 5 und § 36 Abs. 2 Satz 1 EStG auch bei Nichtanrechnung auf den Unterhalt mit dem Grundgesetz vereinbar Beschluss vom 13.10.2009 – 2 BvL 3/05 Die mit dem Unterhalt und der Betreuung von Kindern verbundenen Belastungen der Eltern werden durch steuerliche Freibeträge und durch die Zahlung von Kindergeld ausgeglichen. Für den hier zu betrachtenden Veranlagungszeitr...mehr

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FF 02/2011, Das unterhaltsr... / Leistungsfähigkeit

Leistungsfähig ist, wer neben seinem eigenen angemessenen Unterhalt und der Bedienung von sonstigen Verbindlichkeiten für den Lebensbedarf eines anderen aufkommen kann. Fehlende Leistungsfähigkeit im Unterhaltszeitraum hindert die Entstehung einer Unterhaltspflicht des Verwandten (§ 1603 Abs. 1 BGB) und letztlich auch die des getrennt lebenden und des geschiedenen Ehegatten,...mehr

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FF 03/2009, Zurechnung fikt... / 3 Anmerkung

1. Ausgangslage Nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 und 3 BGB sind Eltern gegenüber minderjährigen Kindern, die ihren Unterhalt nicht aus dem Stamm ihres Vermögens decken können, verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem Unterhalt und zum Unterhalt der Kinder zu verwenden. Durch § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB wird die Leistungsfähigkeit der Eltern nach der Rechtsprechung des BGH[1] über...mehr

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FF 01/2008, AG Familienrech... / Ehebedingte Nachteile oder "Der späte Sieg des Chefarztes"

Alle Kinder sollen jetzt im ersten Rang stehen, wenn nicht genug Geld für den Unterhalt da ist. Nach ihnen sind alle kinderbetreuenden Elternteile an der Reihe, ob verheiratet oder nicht verheiratet, spielt keine Rolle. Der Unterhalt für den Ehegatten reduziert sich nun auf den Ausgleich ehebedingter Nachteile. Das nannte Wolfgang Schwackenberg den "späten Sieg des Chefarzte...mehr

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FF 12/2008, Erwerbsobliegen... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Die Parteien streiten noch um nachehelichen Ehegattenunterhalt. Die Antragstellerin hat den Antragsgegner auf monatlichen Nachscheidungsunterhalt in Höhe von zunächst 600 EUR und ab dem 21.12.2007 in Höhe von 544 EUR ab Rechtskraft der Ehescheidung in Anspruch genommen. Die Parteien haben am 6.3.1999 vor dem Standesbeamten des Standesamtes Erfurt die Ehe mit...mehr

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FF 05/2009, Dauer des nache... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: A. Die Revision ist unzulässig, soweit sie sich gegen die Verurteilung zu nachehelichem Unterhalt für die Zeit bis Ende 2007 richtet. Denn insoweit hat das Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen (§ 543 Abs. 1 ZPO). Nach ständiger Rspr. des Bundesgerichtshofs kann sich eine wirksame Beschränkung des Rechtsmittels auch bei uneingeschränkter Zulassun...mehr

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FF 06/2009, Vereinbarung üb... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Abweisung der Klage. I. Das Berufungsgericht hat im angefochtenen Urteil die Auffassung des Amtsgerichts, dass die Vereinbarung vom 7. März 2003 eine Freistellungsverpflichtung der Beklagten enthalte, im Ergebnis geteilt. Die Vereinbarung sei für die Kinder nicht verbindlich u...mehr

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FoVo 10/2009, Keine privile... / 2 II. Die Entscheidung

Das LG hat eine bevorrechtigte Vollstreckung des in Rede stehenden Kostenerstattungsanspruchs zu Recht abgelehnt. Die Voraussetzungen des § 850d Abs. 1 ZPO liegen nicht vor. Eine Auffassung bezieht die Kosten in die Privilegierung mit ein In Rechtsprechung und Literatur wird allerdings die Auffassung vertreten, dass der Anspruch des Unterhaltsgläubigers gegen den Unterhaltssch...mehr

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AGS 11/2009, Keine Anwendun... / 1 Aus den Gründen

I. Der Gläubiger betreibt die Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss des AG v. 2.4.2008 (2 F 15/07), in dem die Kosten eines zuvor gegen den Schuldner geführten Unterhaltsprozesses tituliert sind. Am 6.6.2008 hat das Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger) wegen dieser Kostenforderung einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen, den Antrag des Gläubi...mehr

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FF 03/2011, Gemeinsame elte... / I. Geschichtlicher Rückblick

Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind oder waren, wurden bis vor kurzem nichteheliche Kinder genannt, bei Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes im Jahre 1949 hießen sie uneheliche Kinder. Für diese Kinder waren die Eltern zu keiner Zeit in gleicher Weise rechtlich zuständig: 1. Bei Inkrafttreten des ersten allgemeinen deutschen Zivilrechts am 1.1.1900, des B...mehr

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FF 10/2008, Befristung des ... / Leitsatz

Bei einer Ehe von rund siebzehneinhalb Jahren, die nicht durch gemeinsame Kinder, sondern praktisch durchgehende beiderseitige Erwerbstätigkeit geprägt war, erscheint angesichts der begrenzten Höhe des unstreitigen Unterhaltsbetrages von 327,62 EUR eine Befristung des Aufstockungsunterhalts auf einen Zeitraum von insgesamt fünf Jahren ab Rechtskraft der Scheidung angemessen....mehr

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FF 12/2008, Kein Unterhalts... / Leitsatz

§ 1610 Abs. 2 BGB schafft keinen Unterhaltsanspruch für eine luxuriöse Ausbildung eines minderjährigen Kindes. (Leitsatz der Redaktion) OLG München/Augsburg, Urt. v. 18.9.2007 – 30 UF 34/07 (AG Kempten/Allgäu)mehr

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FF 04/2009, Brauchen wir no... / B. Bedarf und Leistungsfähigkeit

Der Unterhaltsrechtler ist damit vertraut, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit voneinander zu unterscheiden. Auf diese Unterscheidung baut das Gesetz auf, indem es in §§ 1577, 1578 BGB Bedürftigkeit und Bedarf festlegt und sodann erst in § 1581 BGB eine Anpassung nach der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen vorsieht. Bedarf und Leistungsfähigkeit lassen sich unschwe...mehr

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FF 02/2009, Inhaltskontroll... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Das Urteil beruht inhaltlich nicht auf der Säumnis des Klägers, sondern berücksichtigt – als sog. unechtes Versäumnisurteil – den gesamten Sach- und Streitstand. Die Revision ist nicht begründet. 1. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 477 ff. veröffentlicht ist, hat die Feststellungsklage für zulässig gehalten und – in Anwendung deutsc...mehr

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AGS 08/2011, Anfechtung ein... / 2 Aus den Gründen

Das gem. §§ 58 ff. FamFG als Beschwerde zu bewertende Rechtsmittel ist zulässig, aber unbegründet. Ob gegen die Entscheidung über die Kosten nach vorherigem Anerkenntnis in einer Familienstreitsache die sofortige Beschwerde nach §§ 99 Abs. 2 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO oder die Beschwerde nach §§ 58 ff. FamFG statthaft ist, ist streitig. Nach einer Auffassung sind bei allen Fa...mehr

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FF 02/2008, Unruhe im Paradies

Adam und Eva sind verheiratet und haben zwei Söhne, den Kain und den Abel. Eva kümmert sich um Haus und Apfelbaum, Adam geht seinen Interessen nach. Man kennt die Geschichte … Eines Tages gerät Adam in eine Midlifekrise und will fortan allein leben. Eva ist vom Donner gerührt: Wovon sollen sie nun leben? Da nur Adam Einkommen hat, muss er für die Familie Unterhalt zahlen. Rei...mehr

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FF 05/2008, Zu der Frage, ob die für den ganztägigen Besuch des Kindergartens anfallenden Kosten einen Mehrbedarf des Kindes begründen

Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Beitrag für den ganztägigen Kindergartenbesuch einen Mehrbedarf des Kindes begründet und der barunterhaltspflichtige Elternteil hierfür aufzukommen hat. Der Beklagte ist der Vater der am 21. August 2001 nichtehelich geborenen Klägerin. Er ist verheiratet ...mehr

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FF 09/2009, Überblick über ... / b) Herabsetzung ohne Begrenzung

Die – abgestufte – Herabsetzung des Krankheitsunterhalts lässt sich auch noch nach 23-jähriger Ehe mit Betreuung von 2 Kindern rechtfertigen. Lebten die Ehegatten bis zur Rechtskraft der Scheidung bereits 4 Jahre getrennt, ist der volle Unterhalt für eine Übergangszeit von 6 Jahren geschuldet und kann anschließend herabgesetzt werden auf den angemessenen Unterhalt in Höhe vo...mehr

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FF 07_08/2008, Praxisproble... / j) Titel: Einseitige Urkunde (Jugendamt, Notar)

Die Abänderungsklage ist auch gegen eine Jugendamtsurkunde oder einen sonstigen einseitig errichteten Titel möglich.[127] Es besteht auch materiell keine Bindung an die tatsächlichen Verhältnisse zur Zeit der Errichtung der Jugendamtsurkunde.[128] Denn diese sind nicht Geschäftsgrundlage einer Parteivereinbarung geworden, welche an die neuen Verhältnisse anzupassen wäre. Vie...mehr