Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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FF 07/2009, Das Vereinfacht... / X. Unterhalt bei Feststellung der Vaterschaft

Der Unterhalt bei Feststellung der Vaterschaft ist in der Vorschrift des § 237 FamFG völlig neu geregelt. Diese Vorschrift tritt an die Stelle des § 653 ZPO a.F. Das Verfahren ist daher nicht mehr ein Teil des auf Feststellung der Vaterschaft gerichteten Abstammungsverfahrens, sondern nunmehr ein selbständiges Verfahren.[145] Allerdings kann mit einem Verfahren auf Feststellu...mehr

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AGS 12/2010, Verfahrenswert einer einstweiligen Anordnung auf Unterhalt

FamGKG §§ 35, 51, 41 Leitsatz Allein der Umstand, dass im einstweiligen Anordnungsverfahren der "volle" Unterhalt geltend gemacht wird, rechtfertigt es nicht, den Verfahrenswert in der Höhe des Hauptsacheverfahrenswertes nach § 51 FamGKG festzusetzen. OLG Stuttgart, Beschl. v. 17.11.2010–11 WF 133/10 Aus den Gründen Das FamG hat in der angefochtenen Entscheidung den Verfahrensw...mehr

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FF 05/2009, Aus der aktuellen Rechtsprechung des XII. Zivilsenats zum Unterhalt zwischen Ehegatten

Aktualisierter Beitrag für die Herbsttagung 2008 in Potsdam. (Teil 1) I. Der Unterhaltsbedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB) Die Bemessung des nachehelichen Unterhaltsbedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen hat in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in den letzten Jahren einen Wandel erfahren. Nach dem insoweit maßgebenden (und auch durch die ...mehr

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FF 10/2009, Nachehelicher Unterhalt: Abzug des Zahlbetrages – Wohnvorteil – ehebedingte Nachteile

BGB § 1578 § 1578b § 1612b § 100 Leitsatz a) Im Rahmen der Bedarfsermittlung beim Ehegattenunterhalt gem. § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB ist nach der seit dem 1.1.2008 geltenden Rechtslage auch ein vom Unterhaltspflichtigen geschuldeter Minderjährigenunterhalt nicht mehr mit dem sog. Tabellenbetrag, sondern mit dem sich nach Abzug des (hälftigen) Kindergelds gem. § 1612b Abs. 1 BGB ...mehr

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FF 01/2009, Keine Abtrennung der Folgesache Unterhalt aus Scheidungsverbund

ZPO § 623 Abs. 2 Satz 2 und 3 § 628 Satz 1 Nr. 4 Leitsatz Dem gem. § 623 Abs. 2 Satz 2 ZPO gestellten Antrag eines Ehegatten auf Abtrennung einer Sorgerechtsfolgesache ist grundsätzlich zu entsprechen. Bei Unterhaltsfolgesachen (§ 623 Abs. 2 Satz 3 ZPO) ist einem Abtrennungsantrag dagegen nur dann stattzugeben, wenn ein sachlicher Zusammenhang zwischen elterlicher Sorge und Ki...mehr

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AGS 12/2010, Verfahrenswert einer einstweiligen Anordnung auf Unterhalt

FamGKG §§ 35, 51, 41 Leitsatz Bei Einreichung des Antrags fällige Beträge sind auch im Rahmen einer einstweiligen Anordnung zu berücksichtigen. OLG Köln, Beschl. v. 22.11.2010–4 WF ...mehr

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FF 11/2009, Nachehelicher Unterhalt: Abzug des Zahlbetrages – Wohnvorteil – ehebedingte Nachteile

BGB §§ 1578, 1578b, 1612b, 1577, 100, 566; BetrKV §§ 1, 2; GG Art. 3 Leitsatz a) Im Rahmen der Bedarfsermittlung beim Ehegattenunterhalt gem. § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB ist nach der seit dem 1.1.2008 geltenden Rechtslage auch ein vom Unterhaltspflichtigen geschuldeter Minderjährigenunterhalt nicht mehr mit dem sog. Tabellenbetrag, sondern mit dem sich nach Abzug des (hälftigen) ...mehr

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AGS 06/2011, Verfahrenswert eines einstweiligen Anordnungsverfahrens auf Unterhalt

FamGKG §§ 41, 51 Abs. 1, Abs. 2 Leitsatz In einstweiligen Anordnungsverfahren auf Unterhalt ist grundsätzlich vom hälftigen Hauptsachewert auszugehen. Die bei Einreichung fälligen Beträge sind auch in einstweiligen Anordnungsverfahren gem. § 51 Abs. 2 FamGKG dem Wert der laufenden Leistungen – gegebenenfalls hälftig – gem. § 51 Abs. 1 FamGKG hinzuzurechnen. OLG München, Beschl....mehr

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FF 02/2009, Inhaltskontrolle von Eheverträgen zugunsten des auf Unterhalt in Anspruch genommenen Ehegatten

BGB §§ 138 Abs. 1, 1585c Leitsatz a) Eine Inhaltskontrolle von Eheverträgen kann nicht nur zugunsten des unterhaltbegehrenden Ehegatten veranlasst sein, sondern im Grundsatz auch zugunsten des auf Unterhalt in Anspruch genommenen Ehegatten. b) Für die Beurteilung, ob die subjektiven Elemente der Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages vorliegen, kann jedenfalls dann nicht auf konkr...mehr

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zfs 05/2009, Ausarbeitung eines Vertragsentwurfs über gegenseitigen Verzicht auf Unterhalt und Zugewinnausgleich

VV RVG Nr. 1000, 2300 Leitsatz Die Ausarbeitung des Entwurfs eines Vertrages, der danach abgeschlossen wird, kann – sofern damit eine auf ein Rechtsverhältnis bezogene Unsicherheit beseitigt wird – eine Mitwirkung beim Abschluss eines Einigungsvertrages i.S.d. Nr. 1000 RVG VV bedeuten. BGH, Urt. v. 20.11.2008 – IX ZR 186/07 Sachverhalt Im Rahmen einer Honorarklage machte die Kläg...mehr

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FF 07_08/2008, Neue Berechnungsmethode im Unterhaltsrecht – Unterhalt bei berufstätigen Ehepartnern aus erster und zweiter Ehe; Karrieresprung

BGB a.F. § 1570, BGB n.F. §1573 Abs. 2 Leitsatz 1. Maßgeblich für die Beurteilung, ob ein Karrieresprung zu bejahen ist, ist der Zeitpunkt der Trennung der Parteien. Ein Karrieresprung ist jedoch nur dann anzunehmen, wenn der Ehegatte eine neue berufliche Position erlangt hat, und die hieraus erzielten Einkommenssteigerungen wesentlich über dem statistischen Mittelwert liege...mehr

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FF 01/2008, Düsseldorfer Ta... / D. Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615 l BGB

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FF 03/2011, Ehegattenunterh... / IV. Unterhalt nach Leistungsfähigkeit (§ 1581) im absoluten Mangelfall

Angenommen, der Mann hat in neuer Ehe ein zweites Kind und nach der Scheidung ein drittes Kind aus einer nichtehelichen Beziehung und muss für beide betreuenden Mütter aufkommen. 1. Einsatzbeträge Einsatzbetrag ist jeweils der angemessene Unterhalt. Das Einkommen von 3.000 EUR reicht offensichtlich nicht für den Unterhalt von drei Kindern und vier Erwachsenen aus. Es wird vorge...mehr

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FF 09/2011, Die einstweilig... / III. Einstweilige Anordnung auf Zahlung von Unterhalt und Kostenvorschuss, § 246 FamFG

Die in der Praxis wichtigste Vorschrift ist § 246 FamFG. § 246 Abs. 1 FamFG enthält die Befugnis des Gerichts, durch einstweilige Anordnung die Verpflichtung zur Zahlung von laufendem (nicht rückständigem) Unterhalt oder zur Zahlung eines Kostenvorschusses für ein gerichtliches Verfahren zu regeln, soweit eine materiell-rechtliche Grundlage besteht. Danach können einstweilig...mehr

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FF 04/2008, Prozessvergleich über nachehelichen Unterhalt im Verfahren über den Trennungsunterhalt

Auch nach der Neuregelung des § 1587c BGB durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz[1] kann im Trennungsunterhaltsverfahren ein gerichtlicher Vergleich unter Einbeziehung des nachehelichen Unterhalt geschlossen werden. Die Formulierung in dem neu eingefügten Satz 3 der Bestimmung, die unmittelbar vor der Verabschiedung des Gesetzes noch eingefügt worden ist,[2] mag auf den e...mehr

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FF 12/2008, Darlegungs- und Beweislast bei Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit, Bemessung des Ehegattenunterhalts bei anteiliger Haftung beider Eltern für Volljährigenunterhalt

BGB § 1573 § 1578 § 1606 Leitsatz 1. Zur Darlegungs- und Beweislast für den Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit gem. §1573 Abs. 1 BGB. 2. Zur Berücksichtigung einer anteiligen Haftung (hier: unter Einbezug fiktiven Einkommens) beider Eltern für den Volljährigenunterhalt im Rahmen der Bemessung des Ehegattenunterhalts. BGH, Versäumnisurt. v. 30.7.2008 – XII ZR 126/06 (OLG Koblenz, A...mehr

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FF 07_08/2008, Verwirkung von Unterhalt bei unterlassener Information über erhebliche Einkommenssteigerung

BGB § 1578b, BGB a.F. §1579 Nr. 5; BGB §1573 Abs. 5, BGB §1578 Abs. 1 Satz 2 Leitsatz 1. Der objektive Tatbestand des für eine Verwirkung nach § 1579 Nr. 5 BGB sprechenden Härtegrundes kann auch dadurch erfüllt sein, dass der Unterhaltsberechtigte den Verpflichteten nicht ungefragt über einen erheblichen Anstieg des eigenen Einkommens informiert (Fortführung des Senatsurt. v...mehr

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FF 12/2008, Neues zur Präklusion von Abänderungsklagen beim nachehelichen Unterhalt unter besonderer Berücksichtigung des Kriteriums der ehebedingten Nachteile

Einführung Die Unterhaltsrechtsreform gilt für alle ab 1.1.2008 fällig gewordenen Unterhaltsansprüche. Für vor deren Inkrafttreten rechtskräftig gewordene Urteile stellt sich – ebenso wie für zuvor errichtete Vergleiche und einseitige Urkunden – die Frage nach deren Anpassung an die neue Rechtslage bzw. den Erfolgsaussichten einer Abänderungsklage. Reicht die Änderung der Rec...mehr

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AGS 03/2009, Keine Terminsgebühr für eine außergerichtliche Erledigungsbesprechung in Verfahren über die vereinfachte Festsetzung von Unterhalt Minderjähriger

RVG VV Vorbem. 3 Abs. 3 Leitsatz Ist eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben, hat eine solche nicht stattgefunden und war eine solche auch nicht durch das Gericht in Aussicht gestellt, scheidet die Festsetzung einer Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV i.V.m. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV aus. OLG Brandenburg, Beschl. v. 29.10.2008–9 WF 173/08 1 Aus den Gründen 1. ...mehr

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FF 07_08/2008, Unterhalt bei Betreuung eines nichtehelichen Kindes, Bedarf bei Zusammenleben mit dem Vater, Erwerbsobliegenheit, Befristung

BGB § 1615l Abs. 2 S. 2–5, Abs. 3 S. 1, BGB § 1610 Abs. 1 Leitsatz 1. Zum Bedarf der ein nichteheliches Kind betreuenden Mutter, die kurz vor der Geburt das 2. jur. Staatsexamen abgelegt, dann 1 ¼ Jahre mit dem Vater des Kindes zusammengelebt hat und von ihm unterhalten worden ist. 2. Auch nach der Neufassung des § 1615l Abs. 2 BGB ist der Betreuungsunterhalt nur zeitlich bef...mehr

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AGS 04/2011, Verfahrenskostenhilfe im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger

ZPO §§ 78 Abs. 3, 121 Abs. 2;FamFG §§ 112 Nr. 1, 113 Abs. 1, 114 Abs. 4 Nr. 6, 231 Abs. 1 Nr. 1, 257 S. 1 Leitsatz Für einen juristischen Laien, der als Antragsgegner im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger (§§ 249 ff. FamFG) den Einwand eingeschränkter oder fehlender Leistungsfähigkeit (Einwand "G" im Formular "Einwendungen gegen den Antrag auf Festsetzun...mehr

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FF 06/2009, Aus der aktuellen Rechtsprechung des XII. Zivilsenats zum Unterhalt zwischen Ehegatten (Teil 2)

Aktualisierter Beitrag für die Herbsttagung in Potsdam November 2008. Einführung Fortsetzung des Beitrags aus FF 5/09, der folgenden Inhalt vorgestellt hat: I. Der Unterhaltsbedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB) II. Die neue Rangfolge und das Übergangsrecht III. Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter gem. § 1615l BGB IV. Zur Befristung des nacheheli...mehr

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AGkompakt 01/2009, Richtige Wertberechnung in einstweiligen Anordnungen auf laufenden Unterhalt

Es gilt der Sechs-Monats-Bezug nach § 53 GKG Wird der Anwalt in einem einstweiligen Anordnungsverfahren auf Unterhalt tätig, so richtet sich der Wert zunächst nach § 23 Abs. 1 Satz 1 RVG i.V.m. § 53 Abs. 2 S. 1 GKG. Abzustellen ist auf den sechsmonatigen Bezug. Maßgebend ist also der verlangte Betrag der nächsten sechs Monate. Fällige Beträge sind hinzuzurechnen Übersehen wird ...mehr

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FF 07_08/2008, Praxisproble... / f) Rückforderung von überzahltem Unterhalt

Ohne eine solche Pflichtverletzung ist die Rückforderung überzahlten Unterhaltes[101] regelmäßig nicht möglich, weil dem Anspruch aus § 812 BGB der Wegfall der Bereicherung entgegengehalten werden kann.[102] Dieser Einwand des Wegfalls der Bereicherung ist nur dann mit Sicherheit versperrt, wenn sich der Berechtigte in der sog. verschärften Haftung befindet (§§ 818 Abs. 4, 8...mehr

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FF 11/2009, Deutscher Famil... / AK Nr. 15 Thema: Begrenzung und Befristung beim nachehelichen Unterhalt Leitung: Vors. Richter am OLG Fritz Finke, Hamm

1. Die Darlegungs- und Beweislast für sämtliche Tatsachen und Umstände, die für eine Beschränkung oder Befristung des Unterhaltsanspruchs nach § 1578b BGB maßgeblich sind, obliegt dem Unterhaltspflichtigen. Zur Erleichterung des Negativbeweises hat der Berechtigte substantiiert zu den Umständen vorzutragen, die in seiner eigenen Sphäre liegen. Abstimmungsergebnis: 62 dafür, 5...mehr

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FF 11/2008, Die Rechtsprech... / c) Betreuungsunterhalt nach § 1615l Abs. 2 BGB und Unterhalt für den neuen Ehegatten

Nach der Formulierung im Urt. v. 6.2.2008 sind auch andere Einkommensänderungen bei der Bedarfsbestimmung zu beachten. Dies umfasst auch die nach der Scheidung begründete Unterhaltspflicht für den ein nichteheliches Kind betreuenden Elternteil (§ 1615l Abs. 2 BGB) und für einen neuen Ehegatten, im letzten Fall Familienunterhalt (§ 1360 BGB), Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) u...mehr

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FF 11/2008, Splittingvorteil aus neuer Ehe beim Unterhalt für Kinder aus erster Ehe

Der Vorrang des Unterhalts minderjähriger Kinder gegenüber Ehegatten gilt auch im Mangelfall für das gesamte verfügbare Einkommen des Unterhaltspflichtigen und schließt den Splittingvorteil aus dessen neuer Ehe ein. Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit grundlegenden Fragen des Kindesunterhaltsrechts zu befassen, die im ...mehr

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FF 06/2011, Ehegattenunterh... / Unterhalt nach § 1615l BGB

Ein Unterhaltsanspruch nach § 1615l BGB ist nicht deshalb verwirkt, weil die Mutter in einer verfestigten Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner lebt. § 1579 Nr. 2 BGB ist auf den Unterhaltsanspruch der Mutter nicht entsprechend anwendbar (OLG Nürnberg, rk. Urt. v. 26.8.2010 – 10 UF 702/10; FamRZ 2011, 735; offen gelassen in BGH FamRZ 2008, 1739, 1744).mehr

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FF 07_08/2008, Unterhalt be... / Leitsatz

1. Zum Bedarf der ein nichteheliches Kind betreuenden Mutter, die kurz vor der Geburt das 2. jur. Staatsexamen abgelegt, dann 1 ¼ Jahre mit dem Vater des Kindes zusammengelebt hat und von ihm unterhalten worden ist. 2. Auch nach der Neufassung des § 1615l Abs. 2 BGB ist der Betreuungsunterhalt nur zeitlich befristet bis zum 3. Geburtstag des Kindes zuzusprechen, sofern nicht ...mehr

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FF 07_08/2008, Durchsetzung von Unterhalt in Europa

Die Justizministerinnen und -minister der Europäischen Union haben heute Leitlinien für eine europäische Verordnung zur besseren Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen in Europa beschlossen. Noch bis Ende 2008 sollen die Arbeiten an dieser Verordnung abgeschlossen werden. Bereits im vergangenen November wurden zwei weltweite Konventionen zur besseren Durchsetzung von Unterhalt...mehr

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FF 10/2008, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt und Unterhalt nach § 1615l BGB

Bei der Bemessung der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils ist zu beachten, ob der ihm neben oder nach der Erziehung und Betreuung in staatlichen Einrichtungen verbleibende Anteil an der Betreuung und Erziehung des Kindes i.V.m. einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit zu einer überobligationsmäßigen Belastung führen würde (BGH, Urt. v. 16.7.2008 – XII ZR 109/05, Fa...mehr

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FF 11/2008, Die Rechtsprech... / f) Obliegenheitsverletzung bei anderen Verpflichtungen als Unterhalt

Anders als bei Unterhaltsverpflichtungen kommt es für die Antwort auf die Frage, wann eine Unterhaltspartei sonstige Einkommensminderungen durch Zurechnung eines fiktiven Einkommens selbst tragen muss, darauf an, ob ihr eine Obliegenheitsverletzung vorzuwerfen ist. Bei der Bedürftigkeit (§ 1577 BGB) und bei Leistungsfähigkeit (§ 1581 BGB) ist dies bei einfachem Verschulden i...mehr

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FF 01/2009, Keine Abtrennun... / 3 Anmerkung

Der Entscheidung ist zuzustimmen. In erfreulich klarer Weise hat der Senat dem Schutzzweck des Scheidungsverbundes den vom Gesetz gewollten Vorrang eingeräumt und die auf eine beschleunigte Scheidung zielende Abtrennung der Folgesache Unterhalt nicht zugelassen. Dass einer missbräuchlichen Umgehung des Verbundgebotes durch Zurückweisung des Abtrennungsantrags begegnet werden ...mehr

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FF 11/2008, Beschlüsse des ... / V. Form des Unterhalts

Unterhalt kann in Form einer Geldrente oder einer Abfindung gewährt werden. angenommen 33:0:0 Im Interesse eines clean break ist einer Abfindung grundsätzlich der Vorzug zu geben. abgelehnt 11:19:3 Eine Abfindung kann auch durch Übertragung von Vermögensgegenständen (insbesondere Miteigentum an der Familienwohnung) erfolgen. angenommen 33:1:0mehr

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FF 12/2008, Darlegungs- und... / Leitsatz

1. Zur Darlegungs- und Beweislast für den Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit gem. §1573 Abs. 1 BGB. 2. Zur Berücksichtigung einer anteiligen Haftung (hier: unter Einbezug fiktiven Einkommens) beider Eltern für den Volljährigenunterhalt im Rahmen der Bemessung des Ehegattenunterhalts. BGH, Versäumnisurt. v. 30.7.2008 – XII ZR 126/06 (OLG Koblenz, AG Bingen am Rhein)mehr

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FF 01/2009, Keine Abtrennun... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: I. Die Revision ist zulässig, auch wenn sie sich allein gegen die erfolgte Abtrennung der Scheidungsfolgesachen elterliche Sorge und nachehelicher Unterhalt aus dem Verbund richtet. Wird dem Scheidungsantrag zu Unrecht vor der Entscheidung über eine Folgesache stattgegeben, so schafft dies im Fall einer Abtrennung nach § 628 ZPO nach der Rspr. des Senats...mehr

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FF 12/2008, Darlegungs- und... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten um die Abänderung eines Prozessvergleichs über nachehelichen Unterhalt. Die Parteien heirateten am 3.8.1970. Aus der Ehe stammen die Zwillingsschwestern A. und V. (geb. 10.5.1987). Die Ehe der Parteien ist seit dem 9.2.1998 rechtskräftig geschieden. Der Kläger (geb. 26.8.1946) ist ärztlicher Direktor in einem Universitätsklinikum (Besoldungss...mehr

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AGkompakt 08/2011, Höhe der... / 1 I. Der Fall

Der Anwalt hatte für die außergerichtliche Vertretung seiner Mandantin in einer Unterhaltssache eine 1,8-Geschäftsgebühr abgerechnet und diese anschließend eingeklagt.mehr

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FF 10/2009, Nachehelicher U... / Anmerkung

Anmerkung der Redaktion: Die Entscheidung ist abgedruckt in FamRZ 2009, 1300 ff.mehr

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FF 11/2009, Nachehelicher U... / Anmerkung

Anmerkung der Redaktion: Die Entscheidung ist abgedruckt in FamRZ 2009, 1300 ff.; siehe auch Anm. Maurer, FF 2009, 423 ff.mehr

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FF 11/2009, Nachehelicher U... / Anmerkung

Anmerkung der Redaktion: Die zugelassene Revision ist unter dem Aktenzeichen XII ZR 65/09 eingelegt. Termin zur mündlichen Verhandlung steht am 18.11.2009 an.mehr

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AGkompakt 08/2011, Höhe der... / 2 II. Die Entscheidung

OLG hält 1,8-Geschäftsgebühr für unbedenklich Das OLG hatte im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit keine Bedenken.mehr

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FF 01/2009, Keine Abtrennun... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien sind seit 1990 miteinander verheiratet. Aus ihrer Ehe ist der am 21.9.1992 geborene Sohn D. hervorgegangen, der bei der Mutter lebt. Seit Februar 2001 leben die Ehegatten getrennt. Der Scheidungsantrag des Ehemannes (Antragsteller) ist der Ehefrau (Antragsgegnerin) am 30.5.2001 zugestellt worden. Der Antragsteller lebt inzwischen in der Schweiz. Aus d...mehr

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FF 01/2009, Keine Abtrennun... / Leitsatz

Dem gem. § 623 Abs. 2 Satz 2 ZPO gestellten Antrag eines Ehegatten auf Abtrennung einer Sorgerechtsfolgesache ist grundsätzlich zu entsprechen. Bei Unterhaltsfolgesachen (§ 623 Abs. 2 Satz 3 ZPO) ist einem Abtrennungsantrag dagegen nur dann stattzugeben, wenn ein sachlicher Zusammenhang zwischen elterlicher Sorge und Kindesunterhalt bzw. Betreuungsunterhalt besteht, der eine...mehr

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FF 10/2008, Befristung des nachehelichen Unterhalts

§ 1578b Abs. 2 BGB Leitsatz Bei einer Ehe von rund siebzehneinhalb Jahren, die nicht durch gemeinsame Kinder, sondern praktisch durchgehende beiderseitige Erwerbstätigkeit geprägt war, erscheint angesichts der begrenzten Höhe des unstreitigen Unterhaltsbetrages von 327,62 EUR eine Befristung des Aufstockungsunterhalts auf einen Zeitraum von insgesamt fünf Jahren ab Rechtskraft...mehr

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FF 05/2008, Zeitliche Befristung eines nachehelichen Unterhaltes

ZPO §§ 323, 767, BGB § 1578b Leitsatz 1. Eine Zwangsvollstreckungsgegenklage ist dann nicht begründet, wenn die darlegungs- und beweisbelastete Beklagte zu Recht Veränderungen der Verhältnisse geltend machen kann, die es rechtfertigen, einen durch außergerichtliche Unterhaltsvereinbarung zunächst reduzierten nachehelichen Unterhalt im Rahmen des ursprünglichen Titels wieder ...mehr

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FF 04/2009, Brauchen wir no... / C. Leitende Prinzipien für die Bemessung des Unterhalts

I. Halbteilungsgrundsatz und Teilhabe Dass überhaupt nacheheliche Unterhaltsansprüche eingeräumt werden, ist eine Folge der auch nach der Scheidung fortdauernden Verantwortung oder auch der nachehelichen Solidarität. Der Unterhalt ist eine Nachwirkung der Ehe. In welchem Umfang Ansprüche gewährt werden, ist eine Frage der Teilhabe. Insofern ist die gesetzliche Regelung von der...mehr

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FF 01/2009, Verwirkung des nachehelichen Unterhalts wegen neuer Beziehung

BGB n.F. § 1579 Nr. 2 Leitsatz 1. Führt der Unterhaltsberechtigte seit mehr als fünf Jahren eine Beziehung, die zwar nicht durch ein Zusammenwohnen und auch nicht durch ein gemeinsames Wirtschaften geprägt ist, jedoch durch ihre Gestaltung einen Grad der Festigkeit erreicht hat, der auf eine auch von außenstehenden Dritten so wahrgenommene verfestige Beziehung schließen lässt,...mehr

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FF 03/2011, Verwirkung des nachehelichen Unterhalts wegen neuer Beziehung

BGB § 1579 Nr. 2 Leitsatz Die Beurteilung, ob sich eine Lebensgemeinschaft verfestigt hat, hat nach den Umständen des Einzelfalls zu erfolgen. Eine bestimmte Mindestdauer ist nicht Voraussetzung für eine Verfestigung i.S.d. § 1579 Nr. 2 BGB. Mieten die neuen Partner, nachdem sie zunächst für eine kurze Zeit in die Wohnung eines Partners eingezogen waren, gemeinsam eine neue Wo...mehr

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FF 03/2011, Neue Rechtsprechung zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts unter Anwendung der sog. Dreiteilungsmethode verfassungswidrig

BVerfG, Beschl. v. 25.1.2011 – 1 BvR 918/10 Einführung Mit dem am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts hat der Gesetzgeber das Unterhaltsrecht mit dem Ziel der Stärkung des Kindeswohls, der wirtschaftlichen Entlastung so genannter Zweitfamilien sowie der Vereinfachung reformiert. Im Geschiedenenunterhaltsrecht gilt seitdem verstärkt der G...mehr