1. Unterhalt kann in Form einer Geldrente oder einer Abfindung gewährt werden.

    angenommen 33:0:0

  2. Im Interesse eines clean break ist einer Abfindung grundsätzlich der Vorzug zu geben.

    abgelehnt 11:19:3

  3. Eine Abfindung kann auch durch Übertragung von Vermögensgegenständen (insbesondere Miteigentum an der Familienwohnung) erfolgen.

    angenommen 33:1:0

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