Alle Kinder sollen jetzt im ersten Rang stehen, wenn nicht genug Geld für den Unterhalt da ist. Nach ihnen sind alle kinderbetreuenden Elternteile an der Reihe, ob verheiratet oder nicht verheiratet, spielt keine Rolle. Der Unterhalt für den Ehegatten reduziert sich nun auf den Ausgleich ehebedingter Nachteile. Das nannte Wolfgang Schwackenberg den "späten Sieg des Chefarztes". Denn bisher richtete sich der Unterhalt nur nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Wenn der Chefarzt 10.000 EUR verdiente, die mit ihm verheiratete Krankenschwester aber 2.000 EUR, dann war der Lebensstandard 12.000 EUR, der Unterhalt lag bei ca. 6.000 EUR. Heute ist der Maßstab herabgesetzt auf die Summe, die die Ehepartner vor der Ehe verdienten, also im Fall der Krankenschwester 2.000 EUR. Bis sie in der Lage ist, diese Summe selbst zu verdienen, bekommt sie Unterhalt in dieser Höhe. Rechtsanwältin Ingeborg Rakete-Dombek, Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, fasste die neue Rechtslage so zusammen: "Die Ex-Partner werden heute so gestellt, als wäre die Ehe nie geschlossen worden. Früher war es genau umgekehrt. Da wurde die Frau weiter versorgt, so, als wäre die Scheidung nie erfolgt." Versteckte Steuererhöhung, Mangelfallberechnung, Erwerbsobliegenheit oder Billigkeitskontrolle – die Familienanwälte wurden detailreich über das neue Unterhaltsrecht informiert. Ob es wirklich – wie vom Gesetzgeber beabsichtigt – das Kindeswohl stärkt, wurde infrage gestellt.

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