Fachbeiträge & Kommentare zu Teilzeit

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Teilzeitarbeit: Arbeit auf ... / 1 Arbeit auf Abruf als Form der flexiblen Teilzeitarbeit

Eine vor allem von Arbeitgeberseite bevorzugte Form der flexiblen Teilzeitarbeit ist die sog. Arbeit auf Abruf. Kennzeichnend für diese Arbeitsform ist, dass die Arbeitszeit nicht auf der Grundlage eines bestimmten Arbeitszeitmodells geleistet wird, sondern kurzfristig nach dem jeweiligen betrieblichen Bedarf durch den Arbeitgeber eingeteilt wird ("Arbeitsabruf"). Mit der Ab...mehr

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Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 4.4 Urlaub

Nach der Rechtsprechung des EuGH gebietet der Grundsatz der Nichtdiskriminierung von Teilzeitbeschäftigten, dass der einmal erworbene Urlaubsanspruch auch bei einer Änderung des Beschäftigungsausmaßes erhalten bleibt. So hat etwa der Arbeitnehmer, der von einer Vollzeit- zu einer Teilzeitbeschäftigung wechselt, Anspruch darauf, dass die in Zeiten der Vollzeitbeschäftigung er...mehr

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Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 4.1 Gratifikationen/Sonderzuwendungen

Sonderzuwendungen des Arbeitgebers wie etwa ein jährliches "Weihnachtsgeld" sind Teil der Arbeitsvergütung. Teilzeitbeschäftigte haben aufgrund des besonderen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes aus § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG grundsätzlich ebenfalls einen Anspruch auf solche Sonderzuwendungen. Der Umstand, dass ein Arbeitnehmer "nur" in Teilzeit arbeitet, ist kein s...mehr

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Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 1 Allgemeines Verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten (§ 4 TzBfG)

Nach § 4 Abs. 1 TzBfG darf ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer nicht wegen der Teilzeit schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Das Verbot der Schlechterbehandlung von Teilzeitkräften gilt für alle Arbeitsbedingungen, d. h. sowohl für einseitig...mehr

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Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 2 Keine Diskriminierung bei Vorliegen eines sachlichen Grundes für die Ungleichbehandlung

Eine Verletzung des Diskriminierungsverbots liegt nicht vor, wenn die unterschiedliche Behandlung von Teilzeitbeschäftigten durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Nach dem Willen des Gesetzgebers[1] und der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG)[2] können die sachlich gerechtfertigten Gründe zur unterschiedlichen Behandlung auf Arbeitsleistung, Qualifikatio...mehr

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Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 4 Einzelfragen des Diskriminierungsverbots

4.1 Gratifikationen/Sonderzuwendungen Sonderzuwendungen des Arbeitgebers wie etwa ein jährliches "Weihnachtsgeld" sind Teil der Arbeitsvergütung. Teilzeitbeschäftigte haben aufgrund des besonderen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes aus § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG grundsätzlich ebenfalls einen Anspruch auf solche Sonderzuwendungen. Der Umstand, dass ein Arbeitnehmer "...mehr

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Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 5 Rechtsfolgen des Verstoßes gegen §§ 4, 5 TzBfG

Verstößt eine Regelung oder Maßnahme des Arbeitgebers gegen das Verbot der sachgrundlosen Ungleichbehandlung von Voll- und Teilzeitarbeit, führt dies zur Nichtigkeit der entsprechenden Regelung, soweit nicht eine gesetzeskonforme (diskriminierungsfreie) Auslegung etwa einer Tarifbestimmung in Betracht kommt. Dies ergibt sich unmittelbar aus § 134 BGB (Nichtigkeit eines Recht...mehr

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Teilzeitarbeit: Arbeit auf Abruf

Zusammenfassung Überblick Unter flexibler Teilzeitarbeit versteht man in erster Linie die flexible Handhabung der Teilzeit-Arbeitszeiten, d. h. Umfang und/oder Lage und Verteilung der vereinbarten Arbeitszeit sind nicht abschließend vertraglich festgelegt, wie es bei "klassischen" Teilzeit-Vereinbarungen häufig der Fall ist (z. B. Vereinbarungen einer Arbeitszeit von 20 Woche...mehr

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Teilzeitarbeit: Arbeit auf ... / 6.1 Regelung der Vergütung

Der Arbeitnehmer, der in einem Abrufarbeitsverhältnis beschäftigt ist, hat gegen den Arbeitgeber Anspruch auf Zahlung des im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbarten Arbeitsentgelts. Da es sich um ein Teilzeitarbeitsverhältnis handelt, entsteht der Vergütungsanspruch entsprechend der Anzahl der vereinbarten (Mindest-)Arbeitsstunden. Dies gilt uneingeschränkt auch für besondere...mehr

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Teilzeitarbeit: Diskriminierungsverbote

Zusammenfassung Überblick Die Beschäftigungsform der Teilzeitarbeit gehört unter betrieblichen und individuellen Aspekten gleichermaßen zum "Standardrepertoire" in der Praxis. Im Laufe der Zeit haben sich verschiedene Formen der Teilzeitarbeit mit der Zielsetzung herausgebildet, die Arbeitszeit zu flexibilisieren. Neben der "klassischen" Teilzeitarbeit mit verkürzter tägliche...mehr

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Teilzeitarbeit: Arbeit auf ... / 2 Definition der Arbeit auf Abruf

Der Begriff "Arbeit auf Abruf" ist in § 12 Abs. 1 Satz 1 TzBfG definiert. Sie liegt dann vor, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat. Die Abrufarbeit wird auch gelegentlich als "kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit" (KAPOVAZ) bezeichnet. Praxis-Beispiel Die Vereinbarung d...mehr

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Teilzeitarbeit: Arbeit auf ... / 6 Vertragsgestaltung

Ein Vertrag über die Arbeit auf Abruf sollte Regelungen zur Vergütung, zur Bezahlung von Ausfallzeiten und zum Urlaubsanspruch enthalten. 6.1 Regelung der Vergütung Der Arbeitnehmer, der in einem Abrufarbeitsverhältnis beschäftigt ist, hat gegen den Arbeitgeber Anspruch auf Zahlung des im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbarten Arbeitsentgelts. Da es sich um ein Teilzeitarbeit...mehr

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Teilzeitarbeit: Arbeit auf ... / 3 Mindest-Arbeitszeitvolumen und maximal zulässige zusätzlich abrufbare Arbeitszeit

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen für die Arbeit auf Abruf im Arbeitsvertrag ein bestimmtes Mindest-Arbeitszeitvolumen vereinbaren. Die Vertragsparteien sind dabei in der Wahl der zeitlichen Bemessungsgrenze frei, d. h. sie können eine tägliche, wöchentliche oder jährliche Arbeitszeit vereinbaren. Im Rahmen dieser Vereinbarung kann der Arbeitgeber die Arbeitsleistung unter...mehr

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Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 4.6 Aus- und Weiterbildung

Entsprechend der Zielsetzung des TzBfG soll auch die Gleichbehandlung aller Beschäftigten beim beruflichen Aufstieg gefördert werden. Nach § 10 TzBfG hat der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Förderung der beruflichen Entwicklung und Mobilität teilnehmen können. Eine Ausnahme gilt dann, wenn...mehr

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Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 6 Diskriminierungsverbot bei Ausübung des Direktionsrechts

Nach § 106 GewO steht dem Arbeitgeber grundsätzlich ein Direktionsrecht zur Konkretisierung einzelner Arbeitsbedingungen zu, soweit dieses nicht durch Gesetz, Tarifvertrag, betriebliche Regelung oder den Arbeitsvertrag selbst eingeschränkt ist. Dabei ist der Arbeitgeber ebenfalls an das Benachteiligungsverbot aus § 4 Abs. 1 TzBfG und das Maßregelungsverbot aus § 5 TzBfG gebu...mehr

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Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 4.7 Technischer und sozialer Arbeitsschutz

Jeder Arbeitnehmer wird durch die zum allgemeinen Arbeitsschutz zählenden Vorschriften in sozialer Hinsicht (sozialer Arbeitsschutz) und technischer Hinsicht (Sicherheit am Arbeitsplatz) vor gesundheitlichen Gefahren durch die Arbeit geschützt. Zu den Vorschriften gehören das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, die Betriebssicherh...mehr

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Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 3 Besonderes Benachteiligungsverbot nach § 5 TzBfG

Zusätzlich zum Diskriminierungsverbot nach § 4 TzBfG bestimmt § 5 TzBfG, dass der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nicht benachteiligen darf, weil dieser von seinen Rechten nach dem TzBfG Gebrauch macht, also insbesondere dem Verlangen auf dauerhafte (§ 8 TzBfG) oder befristete (§ 9a TzBfG) Verringerung der Arbeitszeit oder der Verlängerung der Arbeitszeit (§ 9 TzBfG). Dieses ...mehr

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Teilzeitarbeit: Arbeit auf ... / 5 Mindestarbeitseinsatz

Ist in der Vereinbarung die tägliche Dauer der Arbeitszeit nicht festgelegt, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer jeweils für mindestens 3 aufeinander folgende Stunden zur Arbeitsleistung in Anspruch zu nehmen.[1] Der Gesetzgeber hat mit dieser Vorschrift den Regelfall des Arbeitsabrufs definiert. Er ist dabei davon ausgegangen, dass nur dieser Mindestarbeits...mehr

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Teilzeitarbeit: Arbeit auf ... / 6.3 Urlaubsanspruch

Wie alle Voll- und Teilzeitarbeitnehmer hat der Abrufarbeitnehmer gemäß § 3 Abs. 1 BUrlG Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub, soweit nicht tarif- oder einzelvertraglich ein höherer Anspruch vereinbart ist. Der gesetzlich geregelte Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen bezieht sich auf die Werktage Montag bis Samstag, also eine 6-Tage-Urlaubswoche. Da bei der Arbeit ...mehr

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Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 4.3 Überstunden- bzw. Mehrarbeitsvergütung als Ausgleich für besondere Belastungen und Erschwernisse

Neben der Prämierung der Überschreitung der individualvertraglich vereinbarten Arbeitszeit im Sinne eines "Freizeitopfers" gibt es auch Zusatzvergütungen, die an die Überschreitung zeitlich definierter (für Voll- und Teilzeitbeschäftigte einheitliche) Grenzwerte im Sinne der Prämierung einer besonderen Belastung des Arbeitnehmers anknüpfen. Derartige Regelungen können nach d...mehr

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Teilzeitarbeit: Arbeit auf ... / 6.2 Vergütung von Ausfallzeiten

Wie in einem Vollzeitarbeitsverhältnis kann der Abrufarbeitnehmer durch besondere Umstände gehindert sein, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Dies kann wegen einer Erkrankung, wegen eines gesetzlichen Feiertages oder wegen einer persönlichen Verhinderung (z. B. Arztbesuch) eintreten. Gemäß § 3 Abs. 1 EFZG hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall...mehr

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Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 4.2 Überstunden- bzw. Mehrarbeitsvergütung für Überschreitung der vereinbarten Arbeitszeit

Eng an die Frage der Anordnung von Überstunden lehnt sich die Frage, ob abgeleistete Überstunden gesondert zu vergüten sind. In den meisten Tarifverträgen ist ein Überstundenzuschlag für Teilzeitkräfte allenfalls dann vorgesehen, wenn sie Überstunden oder Mehrarbeit über die wöchentliche Arbeitszeit von Vollzeitkräften (tarifvertragliche Regelarbeitszeit) hinaus erbringen. M...mehr

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Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 4.5 Zusätzliche soziale Leistungen

Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf alle zusätzlichen sozialen Leistungen, die auch Vollzeitbeschäftigten aufgrund eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung gewährt werden. Sinn und Zweck solcher Leistungen ist nicht die besondere Zuwendung aufgrund der erbrachten Arbeitsleistung oder der Erhöhung des Arbeitsentgelts. Sie knüpft vielmehr an soziale und familiär...mehr

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Teilzeitarbeit: Arbeit auf ... / 4 Ankündigungsfrist und Zeitrahmen der Arbeitsleistung

Gemäß § 12 Abs. 3 Satz 2 TzBfG ist der Arbeitnehmer nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens 4 Tage im Voraus mitteilt und die Arbeitszeit innerhalb eines vom Arbeitgeber festgelegten Zeitrahmens erfolgt. Andernfalls ist der Arbeitnehmer berechtigt, die Arbeitsleistung zu verweigern, die Arbeitspflicht entf...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 2.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 12 § 12 TzBfG gilt für alle Teilzeitarbeitsverhältnisse, bei denen die Arbeit des Arbeitnehmers auf Abruf bzw. bei Bedarf des Arbeitgebers erfolgt. Schon zu § 4 BeschFG war höchst streitig und höchstrichterlich nicht geklärt, ob die Vorschrift nur für Teilzeitbeschäftigte gilt oder auch für Vollzeitbeschäftigte.[1] Gleichwohl ist bei der Neuregelung in § 12 TzBfG durch de...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 3.2 Arbeitszeitrahmen

Rz. 41 § 12 Abs. 1 Satz 1 TzBfG enthält abweichend vom Wortlaut des § 4 BeschFG die Vorgabe, dass eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit zu vereinbaren ist. Aus dieser Änderung des Wortlauts wird abgeleitet, dass die Woche als Bezugszeitraum vorgegeben ist und die vereinbarte Wochenarbeitszeit in jeder Woche abgerufen werden muss.[1] Dieses Verständ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 5.2 Urlaub

Rz. 76 Arbeitnehmer in Abrufarbeit haben wie alle (Teilzeit-)Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch auf entsprechend der Arbeitsleistung gekürzten Erholungsurlaub. Die für flexible Arbeitszeiten mit diskontinuierlicher Arbeit typischen Schwierigkeiten ergeben sich, wenn vertraglich ein Bezugszeitraum von über einem Monat gewählt wird.[1] Rz. 77 Zunächst ist die Anzahl der Urlaubs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 2.2.3 Rahmenvereinbarungen ohne Arbeitspflicht/Tagesaushilfen

Rz. 34 Der in § 12 Abs. 1 TzBfG vorgeschriebenen Vereinbarung über den Arbeitszeitumfang weicht die Praxis über Rahmenvereinbarungen ohne Arbeitsverpflichtung und ohne Pflicht zum Arbeitsangebot aus.[1] Der Arbeitgeber stellt eine Gruppe von Leuten für die Verrichtung einer bestimmten Tätigkeit zusammen. In der Rahmenvereinbarung werden Art der Arbeit und Vergütung geregelt,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 2.2.1 Bestimmungsrecht über Arbeitszeit

Rz. 17 Typisches Merkmal der Abrufarbeit ist das vertraglich dem Arbeitgeber eingeräumte Bestimmungsrecht über die Lage und die Dauer der Arbeitszeit. Nach § 12 Abs. 1 Satz 2 TzBfG muss die Arbeitszeitdauer als wöchentliche Arbeitszeit festgelegt werden.[1] Praxis-Beispiel Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt … Stunden pro Woche. Sie kann nach betrieblichem Bedarf auf mehrere ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 7.2 Mitbestimmung nach § 87 BetrVG

Rz. 101 § 12 TzBfG regelt nicht die Beteiligungsrechte des Betriebsrats. Da mit Abrufarbeit die Lage der Arbeitszeit festgelegt wird, besteht bei Abrufarbeit ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, welches allerdings die gesetzlichen Vorgaben des § 12 TzBfG zu beachten hat. Deswegen kann über eine Betriebsvereinbarung die Ankündigungsfrist von...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 3.3 Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit

Rz. 53 Nach § 12 Abs. 1 Satz 2 TzBfG ist der Arbeitszeitumfang, bezogen auf die wöchentliche Arbeitszeit, genau zu vereinbaren. Ist eine Mindestdauer mit flexiblem Arbeitszeitanteil beabsichtigt[1], muss sowohl die Mindestdauer als auch der Umfang der abrufbaren Arbeitszeit vereinbart werden. Eine konkrete Stundenzahl ist sinnvoll, aber nicht erforderlich. Auch wenn die Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fürsorgepflicht / 2.3 Beitragsberechnung

Aufgrund der Fürsorgepflicht ist der Arbeitgeber auch gegenüber dem Arbeitnehmer verpflichtet, Lohn, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge richtig zu berechnen. Der Arbeitgeber ist im Rahmen des Üblichen und Zumutbaren außer der sachgerechten Bearbeitung und Behandlung der Lohnsteuer auch verpflichtet, ungerechtfertigte Nachversteuerungsansinnen der Finanzverwaltung abzule...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.3.3.2 Teilzeitbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber

Üben Beschäftigte während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber aus, so gilt Folgendes: Nimmt der/die Beschäftigte die elterngeldunschädliche Teilzeittätigkeit erst im Jahr nach der Geburt des Kinds auf, so bestehen keine Besonderheiten: Der/die Beschäftigte hat aus dem Teilzeitarbeitsverhältnis für jeden Kalendermonat, in dem Entgelt gezahlt wur...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.3.3 Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit

Besonderheiten sind zu beachten, wenn die/der Beschäftigte während der Elternzeit eine Teilzeitarbeit ausübt, insbesondere wenn dies während des Geburtsjahrs des Kinds geschieht. 4.3.3.1 Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber, der den TVöD anwendet Die/der Beschäftigte hat bei seinem bisherigen Arbeitgeber, bei dem er/sie Elternzeit in Anspruch nimmt, für das Kale...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.3.3.1 Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber, der den TVöD anwendet

Die/der Beschäftigte hat bei seinem bisherigen Arbeitgeber, bei dem er/sie Elternzeit in Anspruch nimmt, für das Kalenderjahr, in dem das Kind geboren ist, Anspruch auf die volle Jahressonderzahlung (§ 20 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c, näher oben, Ziffer 4.3.1). Der zweite Arbeitgeber, bei dem der/die Beschäftigte eine elterngeldunschädliche Teilzeittätigkeit ausübt, hat dane...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 3.3.2.1 Anspruch auf Entgelt im gesamten Bemessungszeitraum

Bei der Berechnung des durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts werden die im Bemessungszeitraum (Juli, August und September) gezahlten berücksichtigungsfähigen Entgelte der 3 Monate addiert und die so ermittelte Summe anschließend durch 3 geteilt (Protokollerklärung zu § 20 Abs. 2, Satz 1). Praxis-Beispiel Ein Beschäftigter leistet Arbeit an Wochenenden sowie Rufberei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.6.1 Mehrere Arbeitsverhältnisse im laufenden Kalenderjahr zu demselben Arbeitgeber

Bestehen im Laufe eines Kalenderjahres zwischen denselben Arbeitsvertragsparteien mehrere Arbeitsverhältnisse, gilt es hinsichtlich der Jahressonderzahlung zu entscheiden, ob eine Zwölfelung der Jahressonderzahlung eintritt, welche Entgeltgruppe und welcher Beschäftigungsumfang bei unterschiedlichen Tätigkeiten bzw. Arbeitszeiten (Vollzeit, Teilzeit) für die Bemessung der Jahr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.8 Anspruch bei Altersteilzeit

Stehen Beschäftigte am 1. Dezember in einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis, haben die Beschäftigten grundsätzlich Anspruch auf Zahlung einer Jahressonderzahlung. Nach dem Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) wie auch nach dem Altersteilzeitgesetz sind zwei Formen der Altersteilzeit denkbar: Das Teilzeitmodell (§ 6 Abs. 3 Buchst....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.7.2 Jahressonderzahlung außerhalb des Geltungsbereichs des TV COVID

Auch außerhalb des Geltungsbereichs des TV COVID – z. B. bei sog. TVöD-Anwendern, in deren Arbeitsverhältnissen bestimmte Vorschriften des Tarifvertrags, nicht jedoch die den TVöD ergänzenden Tarifverträge in Bezug genommen werden – kann Kurzarbeit eingeführt werden. Die Einführung und Ausgestaltung der Kurzarbeit bedarf in diesen Fällen der Regelung in einer Betriebs-/Diens...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.8.1 Teilzeitmodell

Im Teilzeitmodell der Altersteilzeit arbeiten Beschäftigte durchgängig mit der Hälfte ihrer ursprünglichen Arbeitszeit. Mit Blick auf die Jahressonderzahlung ergeben sich im Vergleich zu einer Teilzeitbeschäftigung außerhalb der Altersteilzeit keine Besonderheiten (siehe Gliederungsziffer 3.3.2.1). Es ist auf das im Bemessungszeitraum (Juli, August, September) durchschnittli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.7.1 Jahressonderzahlung im Geltungsbereich des TV COVID

Nach der tariflichen Grundregelung zur Jahressonderzahlung (näher Ziffer 3.5) vermindert sich die Jahressonderzahlung um ein Zwölftel für jeden vollen Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung nach § 21 haben (§ 20 Abs. 4 Satz 1 TVöD). Satz 2 der genannten Vorschrift regelt Ausnahmen. So unterbleibt eine Verminderung der Jahresson...mehr

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Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 2.2.3 Leistungen an Arbeitgeber

Rz. 19 Für die Leistungen an Arbeitgeber gelten folgende Vorschriften der SchwbAV: zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen – § 26 SchwbAV, für Zuschüsse zu den Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener Jugendlicher und junger Erwachsener – § 26 a SchwbAV, für Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 159 Mehrfa... / 2.2 Mehrfachanrechnung

Rz. 4 Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist § 159, in dem hier zugelassen wird, dass ein schwerbehinderter Mensch auch auf mehr als einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet werden kann. In Betracht kommt eine Anrechnung auf höchstens drei Pflichtarbeitsplätze. Im Ergebnis bedeutet dies, dass ein Arbeitgeber mit der Beschäftigung nur eines schwerbehinderten Menschen bis zu drei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 20 trat mit der Einführung des SGB VI aufgrund des Gesetzes v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft. Der Wortlaut der Vorschrift veränderte sich im Laufe der Zeit wie folgt: Zum 1.1.1997 Durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) wurde dem § 20 Abs. 1 Satz 2 folgender Satz 3 angefügt: "Anspruch auf Übergangsgeld haben a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.1 Anspruch auf Übergangsgeld (Abs. 1)

Rz. 4 § 20 regelt den Grundanspruch auf Übergangsgeld zulasten der gesetzlichen Rentenversicherung. Übergangsgeld wird als unselbstständige Nebenleistung nur immer während oder im unmittelbaren Zusammenhang mit einer vom Rentenversicherungsträger finanzierten Teilhabeleistung (Hauptleistung) gezahlt. Folgende Teilhabeleistungen des Rentenversicherungsträgers können dem Grund...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 159 Mehrfa... / 2.2.2 Mehrfachanrechnung Teilzeitbeschäftigter

Rz. 8 Auf bis zu drei Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden können auch Teilzeitbeschäftigte; dies lässt Satz 2 zu. Voraussetzung ist aber auch hier, dass deren Teilhabe am Arbeitsleben auf besondere Schwierigkeiten stößt. Satz 2 verweist auf Satz 1, also auch auf die dort genannte Voraussetzung. Teilzeitbeschäftigte, die wenigstens 18 Stunden wöchentlich beschäftigt sind,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.2 Bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation: "Unmittelbar vorhergehender" Bezug von Erwerbseinkommen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 17 Das Übergangsgeld hat Entgeltersatzfunktion. Übergangsgeld soll somit nur derjenige erhalten, der gleichzeitig einen Entgelt-/Einkommensausfall hat, also noch zu den Erwerbstätigen zählt. Bei Leistungen zur Prävention (§ 14), medizinischen Rehabilitationsleistungen (§ 15), Leistungen zur Nachsorge (§ 17) und sonstigen Leistungen zur Teilhabe (§ 31 Abs. 1 Nr. 2) fordert § ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elterngeld / 4.2 Elterngeld Plus

Elterngeld Plus kann doppelt so lange bezogen werden wie Basiselterngeld: Anstelle eines Lebensmonats mit Basiselterngeld können auch für 2 Lebensmonate Elterngeld Plus bezogen werden. Wenn nach der Geburt nicht gearbeitet wird, ist das Elterngeld Plus dafür nur halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wird nach der Geburt in Teilzeit gearbeitet, kann das monatliche Elterngeld ...mehr

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Elterngeld / 8 Lohnsteuer

Das Elterngeld selbst ist nach § 3 Nr. 67 EStG steuerfrei; es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es berücksichtigt wird, wenn der Steuersatz berechnet wird. Das kann dazu führen, dass ein höherer Steuersatz gilt. Für das übrige Einkommen müssen dann mehr Steuern gezahlt werden. Praxis-Beispiel Ein Elternpaar hat in einem Jahr 10.000 EUR Elterngeld...mehr

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Elterngeld / 9.2 Beitragsrecht in der Kranken- und Pflegeversicherung

Für die Dauer des Bezugs von Elterngeld besteht in der Krankenversicherung nach § 224 Abs. 1 SGB V Beitragsfreiheit. Diese Beitragsfreiheit bezieht sich allerdings nur auf das Elterngeld selbst. Wird während des Bezugs von Elterngeld bzw. der Inanspruchnahme von Elternzeit eine zulässige sozialversicherungspflichtige (Teilzeit-)Beschäftigung ausgeübt, ist das hieraus erzielt...mehr