Fachbeiträge & Kommentare zu Teilzeit

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Sauer, SGB III § 139 Sonder... / 2.4 Teilzeitverfügbarkeit/Heimarbeit

Rz. 13 Abs. 4 Satz 1 bestimmt zur Förderung von sozialpolitisch erwünschter Teilzeitarbeit, dass Beschränkungen auf versicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigungen der Verfügbarkeit nicht entgegenstehen. Das gilt ohne Vorleistungen aus dem Versicherungsverlauf, insbesondere muss der Arbeitslose weder die Anwartschaftszeit durch Teilzeitarbeit erfüllt haben noch muss das Alg ...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.5 Arbeitnehmer in Altersteilzeitarbeit

Rz. 12 § 163 Abs. 5 trifft Regelungen für Altersteilzeitbeschäftigungsverhältnisse, die aufgrund des ATG v. 23.7.1996 ausgeübt werden. Das ATG soll älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglichen. Durch § 163 Abs. 5 werden die Beiträge für die Altersteilzeitbeschäftigten erhöht, die nach § 3 Abs. 1a ATG Aufstockungsbeträge erhal...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Corona-Pflegebonus / 4 Höhe des Anspruchs

Die Anspruchshöhe ist mit dem Pflegebonusgesetz geändert worden.[1] Die Bonushöhe ist in Abhängigkeit des Tätigkeitsfelds und –umfangs gesetzlich festgelegt und beträgt bis zu 550 EUR. Der Corona-Pflegebonus ist für Vollzeitbeschäftigte [2] in folgender Höhe auszuzahlen: in Höhe von 550 EUR EUR für Beschäftigte, die Leistungen nach SGB XI oder im ambulanten Bereich nach SGB V d...mehr

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Sauer, SGB III § 140 Zumutb... / 2.2 Einzelne Kriterien für zumutbare Beschäftigungen (Abs. 5)

Rz. 5 Durch Abs. 5 wird unmissverständlich klar, dass eine Beschäftigung nicht schon deshalb unzumutbar ist, weil sie nicht zum Kreis der Beschäftigungen gehört, für die der Arbeitnehmer ausgebildet ist oder die er bisher ausgeübt hat (LSG Saarland, Urteil v. 30.11.2021, L 4 AS 13/19). Abs. 5 verstärkt den Grundsatz des Abs. 1 und hätte systematisch besser diesem angefügt we...mehr

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Sauer, SGB III § 139 Sonder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt spezielle Sachverhalte, bei denen der Gesetzgeber Verfügbarkeit annehmen will oder im Regelfall nicht anerkannt wissen möchte. Damit können nach Maßgabe dieser Vorschrift Entscheidungen abweichend von den Vorgaben des § 138 Abs. 5 getroffen werden. Abs. 1 fingiert Verfügbarkeit bei Teilnahme an Maßnahmen nach § 45 sowie gesellschaftlich oder sozial...mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 2.1.2 Statistiken nach Abs. 1

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 führt in einer Auflistung die Themenbereiche auf, zu denen Statistiken von der Bundesagentur für Arbeit als amtliche Statistiken zu erstellen sind. Aus der Auflistung ergibt sich nur unterschiedlich konkret, worüber die Statistik jeweils zu berichten hat. Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 verpflichtet zu Statistiken über Arbeitslosigkeit, Arbeitsuche und Eingliede...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Arbeitnehmer

Rz. 3 Wahlberechtigt sind die Arbeitnehmer des Betriebs. In der Vergangenheit war streitig, wie mit Leiharbeitnehmern zu verfahren ist. Mittlerweile hat der Gesetzgeber klargestellt, dass Leiharbeitnehmer bei Zahl- und Schwellenwerten auch im Betrieb des Entleihers mitzuberücksichtigen sind, selbst, wenn sie nach wie vor formal nicht als Arbeitnehmer des Entleiherbetriebes e...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Wahlberechtigte Arbeitnehmer

Rz. 5 Wählbar sind nur wahlberechtigte Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Es müssen also sämtliche Voraussetzungen für die Wahlberechtigung nach § 7 BetrVG erfüllt sein (siehe dazu die gesamte Kommentierung zu § 7 BetrVG). Es muss sich folglich vor allem um einen Arbeitnehmer oder einen Heimarbeiter, der in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet hat, ha...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 622 BGB gilt grds. für alle Arten von Arbeitsverhältnissen, auch für Teilzeit-, befristet[1] und geringfügig Beschäftigte. Auf Angestellte im Haushalt finden die nach Abs. 2 verlängerten Kündigungsfristen keine Anwendung. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG)[2] ist ein Privathaushalt weder ein Unternehmen, noch ein Betrieb, da sein Zweck allein in d...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.1.1 Personen, die Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) erhalten (Abs. 1 Nr. 1a)

Rz. 3c Die Vorschrift enthält eine Sonderregelung für Personen, die als Reservistendienst Leistende Verdienstausfall bzw. eine Mindestleistung nach § 5 oder § 8 Abs. 1 Satz i. V. m. Anl. 1 USG erhalten. Nach Abs. 1 Nr. 1a ist das der Leistung nach § 5 USG zugrunde liegende Arbeitsentgelt bzw. die Mindestleistung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 USG zugrunde zu legen, mindestens jedoch...mehr

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Sauer, SGB III § 144 Anspru... / 2.1 Fiktion der Anspruchsvoraussetzungen nach Abs. 1

Rz. 3 § 137 kennzeichnet das Alg als Entgeltersatzleistung, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Die weitere Differenzierung unterscheidet lediglich nach dem Anlass, aus dem das Alg gewährt wird. Es wird Alg neben dem Anlass der Arbeitslosigkeit auch aus Anlass einer beruflichen Weiterbildung nach § 144 gewährt, obwohl die Anspruchsvoraussetzungen für die Versicherungsleistun...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.1 Wehr- und Zivildienstleistende (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 3 Parallelvorschriften für Wehr- und Zivildienstleistende sind für die Krankenversicherung § 244 Abs. 1 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden) und für die Arbeitslosenversicherung § 345 Nr. 2 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 3 Buchst. d RVO, § 112 Abs. 3 Buchst. d AVG und § 130 Abs. 5 Buchst. b RKG. Von de...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 140 Zumutb... / 2.4.1 Arbeitsentgelt

Rz. 15 Abs. 3 misst die Zumutbarkeit einer Beschäftigung an dem zu erzielenden Entgelt. Leitidee der Vorschrift sind Überlegungen zum Bestandsschutz. Den Maßstab bildet das Arbeitsentgelt, das der Bemessung des Alg zugrunde liegt. Dies spiegelt das im Bemessungszeitraum durchschnittlich erzielte Entgelt wider, das im Rahmen der Arbeitsförderung versicherungspflichtig war; di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Begünstigte Leistungen

Rz. 9 § 4 Nr. 15c S. 1 UStG befreit alle Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX . Nach § 49 Abs. 1 SGB IX werden zur Teilhabe am Arbeitsleben die erforderlichen Leistungen erbracht, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsrat: Allgemeines, A... / 3.3 Sonderkündigungsschutz

Gemäß § 15 KSchG, § 103 BetrVG genießen die Mitglieder der Organe der Betriebsverfassung, damit sie ihre Aufgaben frei und unabhängig ausüben können, ohne ständig ihre Entlassung befürchten zu müssen, einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser gilt zwingend, ebenso wie der Schutz vor Versetzung, die zum Verlust des Amts oder der Wählbarkeit führte.[1] Nicht erfasst wird jedoch...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 1.3 Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG

Die Zuständigkeit des Betriebsrats ist bei der Wahrnehmung von Beteiligungsrechten auf die Arbeitnehmer beschränkt, die zur Belegschaft gehören. Von der Betriebsverfassung werden voll erfasst: die Arbeitnehmer (außer leitende Angestellte) sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende, Anlernlinge, Volontäre und Praktikanten). Die Arbeit kann haupt- oder neb...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3.3.2 2. Stufe: Zumutbarkeit des Änderungsangebots

Rz. 89 Anders als bei der Beendigungskündigung ist der Bezugspunkt der sozialen Rechtfertigung nicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern die Änderung der Arbeitsbedingungen. Das BAG prüft daher auf der 2. Stufe, ob die vorgeschlagene Änderung vom Arbeitnehmer billigerweise hingenommen werden muss. [1] Rz. 90 Ob der Arbeitnehmer die vorgeschlagenen Änderungen billi...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Familie und Beruf: Vereinba... / 3.1 Neue Rollenmodelle für Familien mit Kindern

Seit Ende der 1960er-Jahre rückte die Vereinbarkeit von Beruf und Familie immer mehr in den gesellschaftlichen Fokus. Nachdem es zu einer Abwendung von der traditionellen Rollenverteilung im Haushalt kam und sowohl Frauen wie auch Männer auf dem Arbeitsmarkt tätig wurden, war die Rollenverteilung in der Familie nicht mehr strikt nach Beruf und Familie getrennt.[1] Immer häufi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.4.4 Teilzeitanspruch (§ 8 TzBfG) und Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit (§ 9 TzBfG)

Rz. 48 Für den Arbeitnehmer regelt § 8 TzBfG unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gegenüber dem Arbeitgeber. Kommt keine einvernehmliche Vereinbarung über den Änderungswunsch des Arbeitnehmers zustande und lehnt der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung nicht spätestens einen Monat vor deren gewünschtem Beginn schriftlich ab, ver...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.4.2 Befristung von Arbeitsbedingungen

Rz. 44 Die Arbeitsvertragsparteien können auch einzelne Vertragsbedingungen befristet ändern, z. B. zum Zweck der nur befristeten Übertragung einer anderen Tätigkeit. Soweit die Befristung wirksam vereinbart wurde, gelten nach Ablauf der Befristung automatisch wieder die alten Bedingungen, ohne dass der Ausspruch einer Änderungskündigung erforderlich wäre. Beispiel Nach dem A...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Familie und Beruf: Vereinba... / 5.2 Unterstützungsmöglichkeiten des Unternehmens

Es gibt zahlreiche Angebote, mit denen Unternehmen ihre Mitarbeiter in der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in unterschiedlichen Lebensphasen unterstützen können. Diese Maßnahmen reichen von Teilzeit und Gleitzeit über flexible Jahres- und Lebensarbeitszeit. Auch die Rücksichtnahme bei Urlaubsregelungen kann eine wertvolle Maßnahme für belastete Mitarbeiter sein. Unterneh...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Änderungskündigung ist ein Instrument zur einseitigen Änderung von Vertragsbedingungen. Grundsätzlich bedarf die Änderung des Inhalts eines Arbeitsverhältnisses eines Änderungsvertrags der Parteien (§ 311 Abs. 1 BGB). Das Direktionsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO erlaubt nur eine Änderung der Arbeitsbedingungen innerhalb des vom Arbeitsvertrag gezogenen Rahm...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Gehal... / Zusammenfassung

Begriff Üblicherweise hat der Geschäftsführer Anspruch auf das im Anstellungsvertrag vereinbarte Gehalt. Ausnahmsweise (Kürzung der Arbeitszeit, Teilzeit, schlechte Ertragslage) kann es aber notwendig werden, dass auch der Geschäftsführer auf Teile seines Gehalts verzichtet. Vom Gesellschafter-Geschäftsführer verlangt das Finanzamt sogar eine Gehaltskürzung, wenn die GmbH ni...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Planung und Sicherung der U... / 5 Besonderheiten beim Freiberufler als Einzelkämpfer

Im Falle des Todes eines Freiberuflers (Arzt, Zahnarzt, Anwalt) etc. kann ein Erbe die Praxis, Kanzlei etc. nur fortführen, wenn er selbst die entsprechende berufliche Qualifikation wie der Erblasser besitzt. Freiberufler, die keinen geeigneten Erben mit Berufsqualifikation haben, verhalten sich gegenüber ihren Erben unverantwortlich, wenn sie nicht zumindest einen Berufsträ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 8.4 Teilzeitbeschäftigung

Bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs bleibt eine Teilzeitbeschäftigung außer Betracht. Der Teilzeitbeschäftigte hat denselben Urlaubsanspruch wie der Vollbeschäftigte.[1] Die Länge der individuellen Arbeitszeit ist kein Kriterium zur Berechnung des Urlaubsanspruchs, sondern nur die Anzahl der regelmäßig zu leistenden Arbeitstage. Wechselt ein Beschäftigter von Teilzeitbes...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 8.6.4 Die Umsetzung der Rechtsprechung bezüglich des Urlaubsentgelts

Konkretes Vorgehen zur Ermittlung des Urlaubsentgelts bei einer Verminderung der Arbeitszeit ohne Verminderung der Arbeitstage Der zu Jahresbeginn erworbene Urlaub ist noch nicht voll genommen worden und es erfolgt eine Verminderung der Anzahl der Arbeitstage bzw. eine Verminderung der wöchentlichen Arbeitszeit. Hier ist der Jahresurlaub grundsätzlich für jeden Abschnitt getr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 8.6.2 Aktuelle Rechtslage durch die Rechtsprechung des EuGH und BAG

Die Entscheidungen des EuGH Diese Berechnungsweise konnte nach der Rechtsprechung des EuGH (EuGH vom 22.4.2010, C-486/08 ["Tirol"-Entscheidung], vom 13.6.2013, C-415/12 [Bianca Brandes gegen Land Niedersachsen], und vom 11.11.2015, C-219/14 [Greenfield]) nicht mehr uneingeschränkt angewandt werden. So steht nach Feststellung des EuGH "… die Inanspruchnahme des Jahresurlaubs zu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 8.5 Urlaubsdauer bei Verteilung der Arbeitszeit auf mehr oder weniger als 5 Arbeitstage in der Kalenderwoche

Die Anzahl der Urlaubstage ist abhängig von der Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf die Arbeitstage. Die Urlaubsdauer in § 26 Abs. 1 TVöD geht von einer Verteilung von 5 Arbeitstagen pro Woche aus. Jede andere Verteilung, unabhängig davon, ob mehr oder weniger Tage pro Woche zu arbeiten sind, führt zu einer Veränderung des Gesamtanspruchs auf Erholungsurlaub bezogen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 8.6.1 Frühere Rechtsauffassung

Änderte sich bei einem Beschäftigten die wöchentliche Arbeitszeit während des Urlaubsjahres, indem sich etwa die Wochenarbeitszeit saisonbedingt bis April auf 5 und ab Mai auf 6 Arbeitstage beläuft, so war nach Auffassung des BAG bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs sowohl bezüglich der Urlaubsdauer wie auch des Urlaubsentgelts immer die im Zeitpunkt der Urlaubsgewährung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 8.11 § 208 SGB IX bei Abweichung von der 5-Tage-Woche

Grundsätzlich ist der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte nach dem SGB IX bei der Berechnung der Urlaubsdauer bei der Abweichung von der 5-Tage-Woche nicht mit hinzugerechnet. Das SGB IX enthält jedoch eine eigene Ausgleichsvorschrift bei Abweichung von der 5-Tage-Woche, die gesondert auf den Zusatzurlaub anzuwenden ist. Grundsätzlich beträgt der Sonderurlaub in der 5-Tage-Woc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 4.12 Erwerbstätigkeit im Urlaub

Aus dem Zweck des Urlaubs, der Erholung des Arbeitnehmers verbunden mit der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft, ist zu erklären, dass eine diesem Zweck widersprechende Erwerbstätigkeit während des Urlaubs durch die Regelung des § 8 BUrlG grundsätzlich verhindert werden soll. Damit erfasst die Vorschrift nicht nur den gesetzlichen Mindesturlaub, sondern gilt au...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 11.3.2 Zusatzurlaub für nächtliche Bereitschaftsdienste (nur TVöD-B, TVöD-K)

Nur für die Beschäftigten in Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie in Krankenhäusern sieht der TVöD einen Anspruch auf Zusatzurlaub für Bereitschaftsdienste in den Nachtstunden vor. Für die Sparten Verwaltung, Entsorgungsbetriebe, Flughäfen und Sparkassen besteht keine entsprechende Tarifregelung. Mit der Tarifänderung vom 1.2.2011 haben die Tarifvertragsparteien mit Wirk...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 8.8.3 Pflegezeit

Die Kürzung des Erholungsurlaubs kann bei Pflegezeit gemäß § 4 Abs. 4 PflegezeitG gekürzt werden. Die Norm sieht vor: "Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der der oder dem Beschäftigten für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der vollständigen Freistellung von der Arbeitsleistung um 1/12 kürzen." Damit hat der Arbeitgeber – vergleichbar der Regelung ...mehr

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Arbeitsausfall / 2.1 Bestehende Arbeitspflicht

Der Entgeltfortzahlungsanspruch gilt für alle Formen des Arbeitsverhältnisses ohne jede Einschränkung (Teilzeit, Befristung, geringfügige Beschäftigung etc.). Auch auf Berufsausbildungsverhältnisse finden die Regelungen bis zum Bestehen bzw. endgültigen Nichtbestehen Anwendung.[1] Der Arbeitgeber muss berechtigt sein, die Arbeitsleistung vom Beschäftigten uneingeschränkt ver...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.11 Ablehnung eines Antrags nach §§ 91 bis 92b oder 95 BBG auf Teilzeit, Ermäßigung der Arbeitszeit oder Urlaub (Abs. 1 Nr. 11)

Die Vorschrift nimmt Bezug auf das BBG und gilt daher nur, wenn Beamte betroffen sind. § 78 Abs. 1 Nr. 11 BPersVG hat 2 Schutzrichtungen: Die Norm will einerseits die individuellen Interessen des betroffenen Beamten schützen, der Teilzeitbeschäftigung, Arbeitszeitermäßigung oder Urlaub begehrt. Andererseits sollen durch die Mitbestimmung die gesellschaftspolitischen Ziele gef...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.10 Versagung oder Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung (Abs. 1 Nr. 10)

Beamte Begrifflichkeiten Soll dem Beamten eine beantragte Nebentätigkeitsgenehmigung (ganz oder teilweise) versagt werden oder soll eine bereits gewährte Nebentätigkeitsgenehmigung (ganz oder teilweise) widerrufen werden, unterliegt die Entscheidung jeweils der Mitbestimmung des Personalrats nach § 78 Abs. 1 Nr. 10 BPersVG. Das Nebentätigkeitsrecht der Bundesbeamten ist geregel...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.1 Einstellung (Abs. 1 Nr. 1)

Beamte Bei der Einstellung eines Beamten gilt vorab: Zustimmungspflichtig ist die Einstellung – die frühere Anstellung gibt es materiellrechtlich schon lange nicht mehr, sie wurde daher im Jahr 2021 (endlich) auch aus dem BPersVG entfernt (vgl. BT-Drucks. 19/26820, S. 117).[1] Was die Zuständigkeit des Personalrats in mehrstufigen Verwaltungen betrifft, so richtet sich diese n...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.2 Mitbestimmungstatbestände bei Arbeitnehmern

§ 77 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b HPVG Im Bundesrecht ist neben der Eingruppierung in § 78 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG zusätzlich die Mitbestimmung zur Stufenzuordnung mit der Einschränkung geregelt, dass diese nicht gilt, soweit der Arbeitgeber bei der Stufenzuordnung ein Ermessen hat, es sei denn es wurden allgemeine Grundsätze erlassen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsge...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.13 § 75 Abs. 1 Nr. 10 LPVG BW: wesentliche Änderung des Arbeitsvertrags

Dieser Mitbestimmungstatbestand[1] kam mit der LPVG-Novelle 2014 völlig neu ins Gesetz. Er verlangt, dass "wesentliche Änderungen des Arbeitsvertrags, ausgenommen der Änderung der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit" der Mitbestimmung bedürfen. Die Gesetzesbegründung zum neuen Mitbestimmungstatbestands ist mager: "Der neue Mitbestimmungstatbestand soll berücksichtigen...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.8 Hinausschieben des Beamten-Ruhestands / Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers über die Altersgrenze hinweg (Abs. 1 Nr. 8)

Hinausschieben des Beamten-Ruhestands Regulärer Eintritt in den Ruhestand Wann Bundesbeamte regulär, d. h. durch Erreichen der Regelaltersgrenze (kraft Gesetzes) in den Ruhestand treten, ist wie folgt geregelt: Ausgangspunkt ist § 51 BBG: Gemäß § 51 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BBG treten Bundesbeamte grundsätzlich mit Ablauf desjenigen Monats in den Ruhestand, in dem sie das 67. Leben...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.1 Mitbestimmungstatbestände bei Beamten

§ 77 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d HPVG Bezüglich der Umsetzung ist als Mindestdauer für das Einsetzen des Mitbestimmungsrechts 6 Monate vorgesehen, im Bundesrecht sind dies 3 Monate. Ferner fehlt die Erwähnung des Einzugsgebiets im Sinne des Umzugskostenrechts, welches noch zum Dienstort gehört. Damit ist unter dem Dienstort die politische Gemeinde zu verstehen. § 77 Abs. 1 Nr. 1 ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4.1 Fälle der eingeschränkten Mitwirkung

Im Wesentlichen werden in § 73 Abs. 1 ThürPersVG die Vorschriften des Bundesrechts wiederholt. Ergänzungen bestehen in folgenden Fällen: Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses, § 73 Abs. 1 Nr. 3 ThürPersVG. Dies stellt jedoch keine rechtliche Besonderheit im Vergleich zum Bundesrecht dar, da die (eingeschränkte) Mitbestimmung bei der Verlängerung von befristeten ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.4 § 75 Abs. 1 Nr. 2 LPVG BW: Einstellung von Arbeitnehmern etc.

§ 75 Abs. 1 Nr. 2 LPVG BW erklärt insgesamt 4 Personalmaßnahmen für zustimmungspflichtig: Die Einstellung von Arbeitnehmern, die Übertragung der auszuübenden Tätigkeit bei der Einstellung, Nebenabreden zum Arbeitsvertrag sowie die Zeit- oder Zweckbefristung des Arbeitsverhältnisses. Ausgenommener Personenkreis: Die gesamte Nr. 2 gilt nicht für leitende Beschäftigte öffentlic...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.8 § 74 Abs. 2 Nr. 2: Arbeitszeit

Nach § 74 Abs. 2 Nr. 2 LPVG BW hat der Personalrat mitzubestimmen über "Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage". Vorab: Nach § 75 Abs. 1 Nr. 10 LPVG BW besteht ein (eingeschränktes) Mitbestimmungsrecht bei der "wesentliche[n] Änderung des Arbeitsvertrags, ausgenommen der Änderung der arbeitsve...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.2 Ausnahme: Kündigungsschutz auch ohne Elternzeit bei Teilzeit mit Elterngeldanspruch

Rz. 21 Eine Ausnahme von der Voraussetzung, dass der besondere Kündigungsschutz nach § 18 die Inanspruchnahme von Elternzeit voraussetzt, enthält § 18 Abs. 2 Nr. 2. Grds. gilt auch für Arbeitnehmer, die während der Elternzeit beim eigenen Arbeitgeber in zulässigem Umfang (§ 15 Abs. 4 BEEG: 32 Stunden pro Woche im Monatsdurchschnitt) Teilzeitarbeit leisten, dass der besondere...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.2 Besonderheiten in Teilzeitarbeitsverhältnissen

Rz. 9 Auch Teilzeitarbeitsverhältnisse unterliegen dem besonderen Kündigungsschutz nach § 18. Das ergibt sich bereits aus § 18 Abs. 2 Nr. 1. Dabei ist es unerheblich, ob das Teilzeitarbeitsverhältnis schon vor der Elternzeit bestand und während der Elternzeit fortgesetzt wurde oder ob es erst durch Vereinbarung einer Teilzeitbeschäftigung nach § 15 Abs. 5–7 BEEG begründet wo...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.1 Wirksame Inanspruchnahme von Elternzeit

Rz. 11 Voraussetzung für den besonderen Kündigungsschutz ist grds. die wirksame Inanspruchnahme von Elternzeit. Wird gegen die Schriftform (für ab dem 1.5.2025 geborene Kinder Textform nach § 126b BGB)[1] für die Inanspruchnahmeerklärung verstoßen, ist die Elternzeit nicht wirksam verlangt – es sei denn, der Arbeitgeber hat das nicht beanstandet und sich damit abgefunden, da...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.1 Befristung

Rz. 37 Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft aus zu dem Zeitpunkt, auf den es hin befristet war, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Befristung von Arbeitsverhältnissen kann daher eingesetzt werden, um den Kündigungsschutz zu umgehen. Diese Gefahr hat auch der Gesetzgeber gesehen. Kündigungsschutz und unbeschränkte Befristungsmöglichkeit schließen einander aus. Das Pro...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wahlrecht.

Rn 2 Aktiv wahlberechtigt sind gem Abs 1 S 1 alle Berufsrichter (nicht: ehrenamtliche Richter) des Gerichts, also Richter auf Lebenszeit, Richter auf Zeit, Richter auf Probe, Richter kraft Auftrags oder für die Dauer von mindestens 3 Monaten (nicht: bereits seit 3 Monaten – arg Gesetzeswortlaut ›für‹ nicht ›seit‹ –; aA Saenger/Rathmann § 21b GVG Rz 2) abgeordnete Richter, di...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Begriff des Arbeitnehmers

Tz. 1 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Arbeitnehmer des Vereins sind Personen, die zum Verein in einem Dienstverhältnis stehen und daraus oder aus einem früheren Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen (s. § 1 Abs. 1 LStDV, Anhang 8). Als lohnsteuerliche Arbeitnehmer gelten auch Rechtsnachfolger dieser Personen, soweit sie Arbeitslohn aus dem früheren Dienstverhältnis ihres Rechtsvor...mehr