Fachbeiträge & Kommentare zu Teilzeit

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.2.2 Maßgebliches Arbeitsentgelt

Rz. 42 Das Arbeitsentgelt i. S. d. § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V ist nach sozialrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen.[1] Nach dem insofern maßgeblichen § 14 SGB IV sind Arbeitsentgelt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.1.2.2 Maßgebliches Arbeitsentgelt

Rz. 38 Das Arbeitsentgelt i. S. d. § 24i Abs. 2 Satz 1 ist nach sozialrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen.[1] Nach dem insofern maßgeblichen § 14 SGB IV sind Arbeitsentgelt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob...mehr

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Entgeltfortzahlung bei Kran... / 4 Exkurs: Anforderungen der Rechtsprechung für die Berechnung des Urlaubsentgelts

Nach den Regelungen im TVöD zur Fortzahlung des Entgelts während des Erholungsurlaubs ist grundsätzlich der Beschäftigungsumfang während des Urlaubszeitraums maßgeblich. Dies führt dazu, dass die Beschäftigten einen "Alturlaub", den sie in einem Zeitraum erworben haben, in dem für sie ein anderer Beschäftigungsumfang galt als zum Zeitpunkt der tatsächlichen Urlaubsnahme, mit...mehr

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Entgeltfortzahlung bei Kran... / 3.3.1 Eintritt der Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der Kurzarbeit

Zeitraum, in dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht Ist die Arbeitsunfähigkeit bereits vor Beginn der Kurzarbeit eingetreten und hat der Beschäftigte noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber (§§ 22 Abs. 1, 21 TVöD), weil der Zeitraum der Entgeltfortzahlung (i. d. R. sechs Wochen, vgl. § 22 Abs. 1 Satz 1 TVöD) noch nicht abgelaufen ist,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Führung auf Probe / 3.1 Form der Übertragung

Hinsichtlich der Form der befristeten Übertragung der Führungsposition macht der Tarifvertrag keinerlei Vorgaben. In der Regel geht mit der Übertragung der Führungsposition eine Änderung des Arbeitsvertrags einher. Praxis-Beispiel Der Beschäftigte übt eine höherwertige Tätigkeit aus und hat Anspruch auf die entsprechend höhere Vergütung. Der Beschäftigte wird nicht mehr nur in...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Führung auf Probe / 2.1 Abschluss des befristeten Vertrags

§ 31 TVöD enthält keine Regelungen hinsichtlich des Abschlusses – insbesondere der Zulässigkeit – eines befristeten Arbeitsvertrags zur Führung auf Probe. Daher sind hier die Grundsätze anzuwenden, die die Rechtsprechung zu § 14 TzBfG entwickelt hat. Die Führung auf Probe stellt nach dem Willen der Tarifvertragsparteien keine sachgrundlose Befristung dar, sondern eine Befrist...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 2.1 Bundesrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat 1976 das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 24.6.1974 über den bezahlten Bildungsurlaub (BGBl. II S. 1526) ratifiziert. Die das Übereinkommen ratifizierenden Mitgliedstaaten haben danach eine Politik festzulegen und durchzuführen, die notfalls schrittweise die Gewährung von bezahltem Bildungsurlaub fördert. Alle...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Meister im Handwerk / 3 Fördermöglichkeiten und finanzielle Unterstützung

Wie die Meisterausbildung inklusive Unterhalt während der Weiterbildung bezahlt wird, hängt maßgeblich davon ab, ob der Meisterschüler im Anschluss an die Weiterbildung beim aktuellen Arbeitgeber weiterarbeitet. Gesichert ist die Finanzierung normalerweise für künftige Meister, die mit ihrem Arbeitgeber die Weiterarbeit – gegebenenfalls in Teilzeit – oder eine bezahlte Freis...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Meister im Handwerk / 2 Arbeitsverhältnis während der Meisterausbildung

Um die Meisterprüfung erfolgreich ablegen zu können, werden regelmäßig Kurse in einer Meisterschule besucht werden. Ein Besuch ist aber nicht zwingend. Die meisten dieser Schulen bieten Kurse sowohl in Vollzeit- als auch in Teilzeit an. Im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis eröffnet das folgende Optionen: Meisterschüler, die während der Fortbildung weiterarbeiten möchten, kön...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 3.3 Teilzeitbeschäftigung als GGF

Eine Teilzeitbeschäftigung die in Wirklichkeit eine Reduzierung der bisherigen Arbeitszeit und des Aktivgehalts des GGF bedeutet, ändert nichts an dem Umstand, dass auch in diesem Fall der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter verhindern würde, dass der GGF die GmbH als beliebige Quelle sowohl einer Altersversorgung als auch einer laufenden Tätigkeit gebraucht.[1] Au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.4 Typische vGA-Fallen

Gehalt Die Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers setzt sich regelmäßig aus mehreren Bestandteilen zusammen. Es finden sich Vereinbarungen über Festgehälter (einschl. Überstundenvergütung), zusätzliche feste jährliche Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), variable Gehaltsbestandteile (z. B. Tantieme, Gratifikationen), Zusagen über Leistungen der betriebl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.3.2 Mehrere Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber (§ 3 Abs. 2 DRK-TV)

§ 3 Abs. 2 bestimmt, dass mehrere Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber nur dann begründet werden dürfen, wenn die jeweils übertragenen Tätigkeiten nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang stehen. Andernfalls gelten sie als ein Arbeitsverhältnis. Im Einklang mit der Rechtsprechung sind demnach nur dann zwei Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber möglich, ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.2 Betriebliche Altersvorsorge

Bei der Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) überwiegen die rechtlichen Beratungsanteile eindeutig. Sie ist daher nur im Rahmen des Mandatsverhältnisses (Lohnbuchhaltung) nach § 5 Abs. 1 RDG zulässig. Dazu gehören u. a. die Feststellungen der Pflicht des Arbeitgebers zur Einrichtung einer Altersvorsorge für Mitarbeiter, Bestehen eines Anspruchs auf Entgeltumwandlun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.11 Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX)

Rz. 58 Das Budget für Arbeit soll die Lücke zwischen dem Arbeitsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen und dem allgemeinen Arbeitsmarkt schließen. Es schafft für diejenigen behinderten Menschen, die Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen haben, eine weitere Alternative zur Beschäftigung in der Werkstatt (Luik, in: Schlegel/Vo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.12.1 Regelmäßige Arbeitszeit

§ 12 Abs. 1 regelt die regelmäßige durchschnittliche Wochenarbeitszeit, die für alle Mitarbeiter im Geltungsbereich des Tarifvertrages ab dem 1.7.2008 39 Stunden beträgt (vor diesem Zeitpunkt waren 38,5 Stunden/Woche vereinbart). Eine Ausnahme ist in § 12 Abs. 1 Satz 2 DRK-TV für Mitarbeiter im Rettungsdienst normiert, für die weiterhin eine regelmäßige durchschnittliche Woch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.11.3 Kostenübernahme (§ 11 Abs. 4 DRK-TV)

Die Kosten der vom Arbeitgeber veranlassten Qualifizierungsmaßnahmen werden auch vom Arbeitgeber getragen. Die Kostenübernahmepflicht umfasst die Seminarkosten, Dienstreisekosten incl. Übernachtungskosten und Arbeitszeit. Maßgebend ist die tägliche Arbeitszeit, die bei anderen Ausfallzeiten (z. B. Urlaub, Krankheit) zugrunde gelegt werden. Praxis-Beispiel In einem Betrieb mit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 5.2 Teilzeitbeschäftigung

Ist ein Teilzeitbeschäftigter verstorben, berechnet sich das Sterbegeld aus dem gemäß § 24 Abs. 2 TVöD anteiligen Tabellenentgelt. Befand sich der Verstorbene in einer individuellen Zwischenstufe oder einer individuellen Endstufe, berechnet sich hiernach das Sterbegeld, d. h. dieses gilt als Tabellenentgelt. Verstirbt ein Beschäftigter in Altersteilzeit nach dem TV FlexAZ, be...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 9 Altersteilzeit

Verstirbt ein Altersteilzeitbeschäftigter, erhalten die Sterbegeldberechtigten ein auf der Grundlage des durch Altersteilzeit gekürzten Tabellenentgelts berechnetes Sterbegeld. Es kommt für die Berechnung des Sterbegeldes nicht darauf an, welches Entgelt der Beschäftigte erhalten hätte, wenn er sich nicht in einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis befunden hätte. Sterbegeld wi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 10 Sabbatical

Das Sabbatical, auch Sabbatjahr genannt, ist eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung, bei der ein Beschäftigter i. d. R. mehrere Jahre als Vollzeitbeschäftigter arbeitet und anschließend eine längere Freistellungsphase hat. Das Entgelt wird während der Anspar- und Freistellungsphase in gleicher Höhe als Teilzeitentgelt gezahlt. Verstirbt ein Beschäftigter während der A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 4.3 Kein Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Ein Anspruch auf Sterbegeld besteht nicht, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Todes ruhte. Ein Arbeitsverhältnis ruht, wenn die wechselseitigen Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses (Arbeitsleistung und Entgeltzahlung) suspendiert sind und somit der jeweilige Gläubiger von seinem Schuldner die Erbringung der Leistung nicht verlangen und nicht durchsetzen kann, wä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 4.2 Bestehendes Arbeitsverhältnis

Voraussetzung für den Anspruch auf Sterbegeld ist, dass zum Zeitpunkt des Todes des Beschäftigten ein Arbeitsverhältnis bestand[1] und dieses zum Zeitpunkt des Todes nicht ruht.[2] Es ist nicht erforderlich, dass der Verstorbene vollbeschäftigt war. Eine Teilzeitbeschäftigung und damit auch eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV reicht aus. Auf di...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 2.2 Anrechnung anderweitigen Verdienstes

Wenn der ausgeschiedene Arbeitnehmer eine neue Tätigkeit aufgenommen hat, dann muss er sich in bestimmtem Umfang dasjenige anrechnen lassen, was er dort verdient. Es kommt dabei darauf an, dass die anderweitigen, anzurechnenden Bezüge in irgendeiner Weise mit der Verwertung der Arbeitskraft in Zusammenhang stehen. Welche Einkünfte werden angerechnet? Deshalb werden Kapitaleink...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvergütung: Grundlage... / 1.3 Ungleichbehandlung/Diskriminierung

Hinsichtlich der Ausgestaltung der Arbeitsvergütung sind die Arbeits- und Tarifvertragsparteien grundsätzlich frei. Dies folgt aus dem zivilrechtlichen Grundsatz der Vertragsfreiheit bzw. Koalitionsfreiheit.[1] Sie sind jedoch bei der Ausgestaltung der Vergütung an übergeordnetes Recht gebunden. Besondere gesetzliche Vorschriften Die Verpflichtung zur Gleichbehandlung ergibt s...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Hotelfachmann/Hotelfachfrau... / 2 Arbeitszeitregime

Folgende Arbeitszeitregime sind charakteristisch: Wochenend- und Schichtarbeit, früher Arbeitsbeginn und spätes Arbeitsende, Feiertagsarbeit und saisonale Schwankungen (z. B. in Abhängigkeit von Schulferien, kulturellen Ereignissen, Ausstellungen und Messen), Arbeiten unter Zeitdruck bei Anforderungen der Gäste zu besonderen Tageszeiten (z. B. beim Anmelden bzw. beim Bezahlen de...mehr

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Arbeitsvergütung: Grundlage... / 4.3 Mehrarbeits- und Überstundenvergütung

Der Begriff der Mehrarbeit bzw. Überstunde ist mit Ausnahme spezialgesetzlicher Bestimmungen gesetzlich nicht festgelegt; die Terminologie ist auch in Tarifverträgen nicht einheitlich. Bei der Klärung der Frage, ob und inwieweit Überstunden bzw. Mehrarbeit vorliegen, müssen also die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen im Einzelfall beachtet werden. In der Regel versteht man ...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.3 Elternzeit (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 21 Grundsätzlich haben Eltern Anspruch auf Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), wenn sie das Kind selbst betreuen und erziehen. Dieser Anspruch besteht bis längstens zu dem Tag, an dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet (§ 15 Abs. 1 BEEG). Voraussetzung ist, dass der entsprechende Elternteil ganz mit der Arbeit aussetzt oder seine wöchentl...mehr

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Musikschullehrer / 4.2 Arbeitszeit

Gemäß Nr. 3 a) Abschnitt D (Lehrkräfte an Musikschulen) der Lehrer-Richtlinien der TdL (West) konkretisiert die Arbeitszeit eines vollbeschäftigten Musikschullehrers in Abänderung des TVöD. Vollbeschäftigung eines Musikschullehrers ist gegeben, wenn die arbeitsvertraglich vereinbarte durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 30 Unterrichtsstunden zu je 45 Minute...mehr

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Musikschullehrer / 1 Einleitung

Für Musikschullehrer im Angestelltenverhältnis gelten grundsätzlich die allgemeinen tariflichen Regelungen. Abweichende Bestimmungen, die die Besonderheiten der Tätigkeit insbesondere im Hinblick auf die Arbeitszeit und den Erholungsurlaub berücksichtigen, gibt es im Geltungsbereich des TV-L nicht. Aus finanziellen Gründen wurden Musikschullehrer häufig nur in Teilzeit als Ar...mehr

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Musikschullehrer / 2.2.2 Umfang der Tätigkeit

Der Umfang der Tätigkeit ist ebenfalls kein eindeutiges Kennzeichen für oder gegen ein freies Mitarbeiterverhältnis. Auch freie Mitarbeiter sind bestrebt, ein möglichst großes Arbeitspensum zu erhalten, da hiervon unmittelbar die Höhe ihres Honorars abhängig ist.[1] Andererseits kann auch bei der Ausführung von Tätigkeiten in geringem zeitlichen Umfang ein hohes Maß an Weisu...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.2 Erstreckungswirkung (Satz 2)

Rz. 56 Vom Grundsatz nach Satz 1 macht Satz 2 eine Ausnahme. Danach kann sich eine einmal erteilte Befreiung auch auf eine andere versicherungspflichtige Tätigkeit erstrecken. Die Erstreckungswirkung setzt voraus: vorangegangene Befreiung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2, andere versicherungspflichtige Tätigkeit in ihrer Eigenart oder vertraglich im Voraus zeitlich begr...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.1 Wesen der interdisziplinären "Früherkennung und Frühförderung"

Rz. 8 Die interdisziplinäre Frühförderung ist ein medizinisch-therapeutisches und gleichzeitig heilpädagogisches Förderangebot für Kinder mit drohender oder bereits eingetretener Behinderung, die später die Teilhabe – hier insbesondere die Schulfähigkeit oder die soziale Teilhabe (vgl. Komm. zu § 2) – einschränkt. Die (drohende) Behinderung kann auch von Entwicklungsstörunge...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.3 Voraussetzung für die Kürzung: Rentenbeginn nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit/stationären Behandlung

Rz. 35 Unter Berücksichtigung der Gesetzgebungsgeschichte greift der Krankengeldkürzungstatbestand des § 50 Abs. 2 erst dann ein, wenn die anrechenbare Leistung von einem Zeitpunkt an bewilligt wird, der nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit, nach Beginn der stationären Krankenhaus- oder Vorsorge-/Rehabilitationsbehandlung liegt (BSG, Urteil v. 4.6.2019, B 3 KR 15/18 R, sowie ...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.2 Anrechnung während der Entgeltfortzahlung

Rz. 8 Arbeitnehmer haben während ihrer Arbeitsunfähigkeit regelmäßig Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach den §§ 3 und 9 EFZG. Die Höhe der Entgeltfortzahlung richtet sich nach gegenwartsbezogenen Werten. Wenn sich also während der Arbeitsunfähigkeit ein Wechsel von einer Vollzeit- in eine Teilzeitbeschäftigung vollzieht, hat der Arbeitgeber ab diesem Zeitpunkt nur noch Entg...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.2.4 Erstreckung und Teilzeitanspruch (§ 8 Abs. 1 TzBfG)

Rz. 72 Der Ausnahmetatbestand des § 6 Abs. 5 Satz 2 ist auch spezifisch rentenversicherungsrechtlich zu interpretieren und wird nicht durch die privatautonome Entscheidung einer Teilzeitbeschäftigung beeinflusst. Die gesetzlich nach § 8 Abs. 1 TzBfG eingeräumte Möglichkeit eines Teilzeitanspruchs bleibt für die Begründung der Rentenversicherungspflicht bei der Frage der Erst...mehr

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Trennungsgeld / 10.4 Begrenzung der Erstattung

Fahrtkostenersatz zuzüglich des Verpflegungszuschusses für das arbeitstägliche Pendeln dürfen die Reisekostenvergütung für die Hin- und Rückreise am Beginn und Ende der Abordnung usw. sowie das Trennungsreise-, Trennungstage- und Trennungsübernachtungsgeld für denselben Zeitraum nicht übersteigen (§ 6 Abs. 4 TGV). Praxis-Beispiel Ein verheirateter Beschäftigter mit Wohnsitz i...mehr

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Sauer, SGB IX § 135 Begriff... / 2.2 Einkommensermittlung des aktuellen Jahres (Abs. 2)

Rz. 6 Eine Anknüpfung an das Vorvorjahr kann dazu führen, dass durch eine erhebliche Einkommensveränderung ein unzutreffender Beitrag gefordert würde. Das kann z. B. bei Arbeitslosigkeit, bei Rentenbeginn oder bei einem Wechsel des Arbeitsverhältnisses von Vollzeit- in Teilzeitbeschäftigung der Fall sein (vgl. Regierungsentwurf BTHG, BR-Drs. 428/16 S. 308). In diesen Fällen ...mehr

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Elternzeit: Besonderer Künd... / 1.1 Persönlicher Geltungsbereich des Kündigungsschutzes bei arbeitgeberseitiger Kündigung

Der Kündigungsschutz gilt für alle Arbeitnehmer, einschließlich der zu ihrer Berufsbildung oder in Heimarbeit Beschäftigten sowie diesen Gleichgestellten[1], die sich in einer Elternzeit im Sinne des BEEG befinden. Er gilt sowohl für Vollzeit-, als auch für Teilzeitbeschäftigte. Üben Teilzeitbeschäftigte ihre Tätigkeit während der Kindererziehung aus, so gilt Folgendes: Leist...mehr

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Mutterschutz: Beendigung de... / 4.1 Befristeter Arbeitsvertrag

Befristete Verträge sind solche, die nur für eine begrenzte Dauer eingegangen werden. Befristungen von Arbeitsverhältnissen sind zunächst auf Grundlage des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) möglich, auch mit Frauen, die bereits schwanger sind. Denn der Bestandsschutz nach § 17 MuSchG schützt nur die Arbeitnehmerin in einem bereits abgeschlos...mehr

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Dienstreise / 9 Arbeitszeit bei Dienstreisen

Als Arbeitszeit zählt nur die Zeit der Tätigkeit am Geschäftsort. Reisezeiten für die Hin- und Rückreise sowie die Zeit für Fahrten von der auswärtigen Unterkunft zum Ort des Dienstgeschäfts (und zurück) sind keine Arbeitszeit. Der Ausschluss der Reisezeiten ist rechtmäßig.[1] Dasselbe gilt für Aufenthaltszeiten am Geschäftsort außerhalb der Erledigung von Dienstgeschäften, ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3 Betreuung und Erziehung des Kindes (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 42 Als weitere kumulativ zu erfüllende Voraussetzung, ohne deren Vorliegen ein Anspruch auf Elterngeld nicht besteht, muss nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 die Betreuung und Erziehung des Kindes durch den Anspruchsteller selbst erfolgen. Dies ist nur konsequent, soll doch das Elterngeld eine Unterstützung bei der Sicherung der Lebensgrundlage darstellen und Einkommensausfäll...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.8 Anrechnung von Einnahmen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 (§ 3 Abs. 1 Satz 4)

Rz. 53 Der durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes v. 15.2.2021 mit Wirkung zum 1.9.2021 eingefügte § 3 Abs. 1 Satz 4 sieht eine abweichende Einkommensanrechnung vor, wenn der Bezug von Entgeltersatzleistungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 nach der Geburt des Kindes beginnt und sich die anzurechnenden Entgeltersatzleistungen auf der G...mehr

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FF 05/2025, Anspruch auf Nu... / 1 Aus den Gründen

Hinw. d. Red.: S. Beitrag von Dr. Wolfram Viefhues, Zum Verhältnis von Nutzungsentschädigung und Unterhalt, in diesem Heft, S. 179 ff. Gründe: A. [1] Die Beteiligten sind miteinander verheiratet und leben seit Januar 2020 getrennt. Aus ihrer Ehe ist ein im Jahr 2008 geborener Sohn hervorgegangen. Die Ehegatten sind jeweils zur Hälfte Miteigentümer eines Reihenhauses in M. mit...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.2 Dauer der Entgeltfortzahlung

Rz. 107 Der Arbeitgeber ist für einen Zeitraum von höchstens 6 Wochen, d. h. 42 Kalendertagen, zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Unerheblich für diese Frist ist die Anzahl der im 6-Wochen-Zeitraum liegenden Arbeitstage. Arbeitsfreie Wochenenden oder Werktage, Feiertage und Freischicht- oder Ausgleichstage sind daher mitzuzählen. Allerdings muss das Datum des freien Tages ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.2.8 Elternzeit

Rz. 71 Während der Elternzeit ruhen die gegenseitigen Hauptleistungspflichten. Der Lohnanspruch lebt daher nicht wegen einer Erkrankung des Arbeitnehmers wieder auf.[1] Eine Erkrankung steht auch dem Beginn der Elternzeit nicht entgegen.[2] Allerdings kann der Arbeitnehmer unter Wahrung der Fristen des § 16 BEEG erklären, dass er die Elternzeit erst im Anschluss an die Erkra...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 Kündigungsverbot und Teilzeit

1 Allgemeines Rz. 1 § 11 TzBfG regelt, dass dem Arbeitnehmer aus der Weigerung, in ein Teilzeit- oder Vollzeitarbeitsverhältnis zu wechseln, keine Nachteile hinsichtlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen dürfen. Stützt sich die Kündigung des Arbeitgebers allein auf eine solche Weigerung, ist sie deshalb unwirksam. Andere Kündigungsgründe bleiben möglich. § 11 T...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 Kü... / 3.3.1 Wirtschaftliche, technische und organisatorische Gründe

Rz. 16 § 11 Satz 2 TzBfG stellt klar, dass eine Kündigung aus anderen als den in § 11 Satz 1 TzBfG genannten Gründen zulässig ist. In der amtlichen Begründung werden als Beispiele wirtschaftliche, technische und organisatorische Gründe genannt.[1] Hieraus ergibt sich, dass neben personen- und verhaltensbedingten Gründen auch betriebsbedingte Gründe in Betracht kommen. Dabei ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 Kü... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 11 TzBfG regelt, dass dem Arbeitnehmer aus der Weigerung, in ein Teilzeit- oder Vollzeitarbeitsverhältnis zu wechseln, keine Nachteile hinsichtlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen dürfen. Stützt sich die Kündigung des Arbeitgebers allein auf eine solche Weigerung, ist sie deshalb unwirksam. Andere Kündigungsgründe bleiben möglich. § 11 TzBfG setzt § ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 Kü... / 2 Anwendungsbereich

2.1 Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 5 § 11 TzBfG gilt für alle Arbeitsverhältnisse. Insbesondere gilt das Kündigungsverbot auch während der Wartezeit von 6 Monaten nach § 1 KSchG und in Kleinbetrieben nach § 23 Abs. 1 KSchG. Da im Geltungsbereich des KSchG die ordentliche Kündigung ohnehin der sozialen Rechtfertigung bedarf, ist § 11 TzBfG insbesondere für die Arbeitsverhäl...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 Kü... / 3 Kündigungsverbot

3.1 Rechtsnatur/Klagefrist Rz. 12 § 11 Satz 1 TzBfG ist ein eigenständiges Kündigungsverbot. Ein Verstoß gegen § 11 TzBfG führt zur Unwirksamkeit der Kündigung. Hinweis Da seit 1.1.2004 auch für die eigenständigen Kündigungsverbote nach § 13 Abs. 3 KSchG die §§ 4 bis 7 KSchG zur Anwendung kommen, ist die Unwirksamkeit innerhalb der 3-Wochen-Frist des § 4 KSchG geltend zu mache...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 Kü... / 3.3 Kündigung aus anderen Gründen

3.3.1 Wirtschaftliche, technische und organisatorische Gründe Rz. 16 § 11 Satz 2 TzBfG stellt klar, dass eine Kündigung aus anderen als den in § 11 Satz 1 TzBfG genannten Gründen zulässig ist. In der amtlichen Begründung werden als Beispiele wirtschaftliche, technische und organisatorische Gründe genannt.[1] Hieraus ergibt sich, dass neben personen- und verhaltensbedingten Gr...mehr