Fachbeiträge & Kommentare zu Teilzeit

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 42 Vollren... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach dem bis zum 31.12.2022 geltenden Recht konnte eine Altersrente ebenfalls als Vollrente oder als Teilrente in Anspruch genommen werden (§ 42 Abs. 1). Gemäß § 34 Abs. 2 (i. d. F. bis 31.12.2022) bestand ein Anspruch auf Vollrente wegen Alters vor Erreichen der Regelaltersgrenze nur, wenn die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300,00 EUR nicht überschritten ...mehr

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Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.3 Schwerbehinderung, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit

Rz. 15 Ein Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen bedingt nach der Übergangsregelung des § 236a u. a., dass ein Versicherter bei Beginn der Rente als schwerbehinderter Mensch i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX anerkannt oder in den Fällen des § 236a Abs. 3 berufsunfähig oder erwerbsunfähig nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht (§ 43 Abs. 2, § 44 Abs. 2 i. d. F. bis 31...mehr

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Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.3 Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeitarbeit

Rz. 13 Persönliche Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit ist gemäß § 237 Abs. 1 Nr. 3 das Vorliegen von Arbeitslosigkeit bei Rentenbeginn und für insgesamt 52 Wochen nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten (der 52-wöchigen Arbeitslosigkeit steht der Bezug von Anpassungsgeld für entlassene ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 181 Berech... / 2.2 Beitragsbemessungsgrundlage

Rz. 5 Nach § 181 Abs. 2 Satz 1 sind die beitragspflichtigen Einnahmen bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze Grundlage der Beitragsbemessung. Dadurch wird sichergestellt, dass der Nachzuversichernde bei der Rentenberechnung infolge der Berücksichtigung eines höheren Entgelts nicht besser gestellt wird als ein Pflichtversicherter. Dabei sind noch gemäß Abs. 2a die Sonder...mehr

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Chancengleichheit: Förderma... / 3.1.4 Empfehlung: Diverse Führungsmodelle sowie Teilzeitmodelle auf Führungsebene ermöglichen

Das Vereinbarkeitsproblem bzgl. Familie und Führungsrolle kann von der Organisation nicht behoben werden und ist seitens der Führungskräfte mit Kindern vorerst als fortbestehendes Hindernis zu akzeptieren. Zur Reduzierung des Work-Life-Conflicts sowie der besseren Vereinbarkeit von Familie und Führungsrolle wird der Organisation empfohlen, insbesondere weibliche Nachwuchs- u...mehr

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Chancengleichheit: Förderma... / 1.1 Aktuelle Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen in Führungspositionen

Angesichts der Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen in der öffentlichen Verwaltung in Baden-Württemberg wurden die teilnehmenden Behörden gefragt, welche Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung bzw. Förderung von Frauen in Führungspositionen in den Organisationen tatsächlich durchgeführt werden. Hierzu wurde den teilnehmenden Behörden ein Katalog bestehend au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 41 Boecken, Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, NZA 1999 S. 393. Büchel/Grintsch/Neidert, Die Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Sozialversicherung, DRV 2003 S. 105. Grahn/Schmidt, Änderungen im Sozialrecht durch die "Hartz-Gesetze", SGb 2003 S. 207. Hanau, Einzelfragen und -antworten zu de...mehr

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Chancengleichheit: Förderma... / 1.2 Welche Förderansätze sind geeignet, um die motivationalen Hindernisse und Stolpersteine aus dem Weg zu räumen oder zu umgehen?

Die letzte Frage des Leitfaden-Interviews, welche Unterstützung und Maßnahmen der Personalentwicklung seitens der Organisation wünschenswert wären, beantworteten die befragten Frauen mit einer breiten Palette an wünschenswerten Maßnahmen. Geeignete Förderansätze: Eigeninitiative durch die Behörden der öffentlichen Verwaltung Zunächst wurden geeignete Förderansätze genannt, wel...mehr

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Chancengleichheit: Förderma... / 4 Fazit und Ausblick

Die Bestrebung, Frauen und Männer in Führungspositionen im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg gleichzustellen, wurde im Jahr 2016 in Form des Chancengleichheitsgesetzes verschriftlicht. Die zitierten Daten belegen, dass dieses Ziel bis dato in den Behörden der öffentlichen Verwaltung in Baden-Württemberg nicht erreicht ist. Führungsmotivation von Frauen ist hinsichtlich...mehr

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Florist/Floristin (Professi... / 2 Arbeitszeitregime

Das Arbeitszeitregime von Floristen ist vor allem gekennzeichnet durch dominierende Einzelarbeit, Teilzeitarbeit möglich, Gruppenarbeit bei umfänglicheren Aufträgen (z. B. Trauerschmuck), Wochenendarbeit sowie Bearbeitung von Aufträgen an Sonn- und Feiertagen, bei feierlichen Anlässen Arbeiten unter Zeitdruck verbunden mit Überstunden, Beeinträchtigung floristischer Tätigkeiten a...mehr

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Chancengleichheit: Förderma... / 3.1.3 Empfehlung: Sichtbarkeit von Frauen und Männern in der Organisation

Die Sichtbarkeit von männlichen und weiblichen Führungskräften in der Organisation wirkt sich positiv auf die mentale Repräsentation von Frauen aus.[1] Zur Stärkung der Führungsmotivation von Frauen wird empfohlen, die Darstellung von weiblichen Führungskräften, insbesondere auch weiblichen Führungskräften in Teilzeitbeschäftigung, in der Organisationskommunikation auszubaue...mehr

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Trennungsgeld / 10.4 Begrenzung der Erstattung

Fahrtkostenersatz zuzüglich des Verpflegungszuschusses für das arbeitstägliche Pendeln dürfen die Reisekostenvergütung für die Hin- und Rückreise am Beginn und Ende der Abordnung usw. sowie das Trennungsreise-, Trennungstage- und Trennungsübernachtungsgeld für denselben Zeitraum nicht übersteigen (§ 6 Abs. 4 TGV). Praxis-Beispiel Ein verheirateter Beschäftigter mit Wohnsitz i...mehr

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Dienstreise / 9 Arbeitszeit bei Dienstreisen

Als Arbeitszeit zählt nur die Zeit der Tätigkeit am Geschäftsort. Reisezeiten für die Hin- und Rückreise sowie die Zeit für Fahrten von der auswärtigen Unterkunft zum Ort des Dienstgeschäfts (und zurück) sind keine Arbeitszeit. Der Ausschluss der Reisezeiten ist rechtmäßig.[1] Dasselbe gilt für Aufenthaltszeiten am Geschäftsort außerhalb der Erledigung von Dienstgeschäften, ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.3 Urlaub bei Übergang vom Ausbildungs- zum Arbeitsverhältnis (§ 2 BUrlG)

Rz. 59 Beispiel Der Arbeitnehmer stand bis 31.7.2019 in einem Ausbildungsverhältnis zum Arbeitgeber. Seit dem 1.8.2019 wird er im Rahmen eines Arbeitsvertrags weiterbeschäftigt. Der Tarifvertrag für Auszubildende regelt hinsichtlich des Urlaubs unter anderem Folgendes: "Wird ein Auszubildender nach Beendigung der Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis übernommen, ist der restlic...mehr

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Kindesunterhalt / 3.6 Der Beleganspruch

Neben der Auskunftsverpflichtung besteht für Auskunftsschuldner auch die Verpflichtung, über die Höhe der Einkünfte auf Verlangen Belege vorzulegen, aus denen sich die Höhe der Einkünfte ergibt. Der Anspruch ergibt sich aus § 1605 Abs. 1 Satz 2 BGB. Der Auskunfts- und der Beleganspruch sind zwei getrennte Ansprüche, die einzeln geltend gemacht werden können. Die gewünschten ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 3.3 Belegbeibringungsverpflichtung

Neben der Auskunftsverpflichtung besteht für alle Beteiligten auch die Verpflichtung, über die Höhe der Einkünfte auf Verlangen Belege vorzulegen, aus denen sich die Höhe der Einkünfte ergibt. Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit Bei Nicht-Selbstständigen bezieht sich diese Belegbeibringungsverpflichtung regelmäßig auf die letzten 12 Gehaltsnachweise und den letzten St...mehr

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Kindesunterhalt / 5.2.6 Promotion

Für eine von dem Kind beabsichtigte Promotion müssen die Eltern grundsätzlich nicht aufkommen[1], hier ist dem Kind regelmäßig eine Teilzeitarbeit zuzumuten, mit der es seinen eigenen Bedarf abdecken kann. Eine Promotion kann aber ausnahmsweise dann der Berufsausbildung zuzurechnen sein, wenn sie mit dem Hochschulstudium noch in einem zeitlichen Zusammenhang steht und der Ni...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.6 Berufsbedingte Aufwendungen

Berufsbedingte Aufwendungen können von dem Einkommen in Abzug gebracht werden, soweit die Kosten notwendigerweise mit der Ausübung der Erwerbstätigkeit verbunden sind und sich eindeutig von denjenigen der privaten Lebensführung abgrenzen lassen.[101] Sie spielen in der Praxis regelmäßig bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit eine Rolle. Bei Einkünften aus selbstän...mehr

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Kindesunterhalt / 2.10.5 Berufsbedingte Aufwendungen

Berufsbedingte Aufwendungen spielen in der Praxis regelmäßig bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit eine Rolle. Bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit oder aus Gewerbebetrieb sind derartige Ausgaben bereits als Betriebsausgaben ausgewiesen, sodass daneben keine zusätzlichen berufsbedingten Aufwendungen in Ansatz zu bringen sind. Ebenso wenig ist ein Abzug fü...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / Zusammenfassung

Überblick Ob und wie ein befristeter Arbeitsvertrag endet bzw. während seiner Laufzeit beendet werden kann, hängt naturgemäß davon ab, ob die Befristungsabrede wirksam ist oder nicht. Im Einzelfall kann sich für den Arbeitgeber sogar die Verpflichtung ergeben, das Arbeitsverhältnis trotz wirksamer Befristung fortzusetzen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die gesetzlic...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 21.3 Umfang der Qualifizierungs- und Vorbereitungszeit

Der Anspruch auf Vorbereitungs- und Qualifizierungszeiten beträgt im Kalenderjahr, also vom 1.1. bis 31.12. jeden Jahres, 19,5 Stunden. Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich die Stundenzahl entsprechend. Praxis-Beispiel Die arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit beträgt 75 % der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten, sonach 29,25 Stunden. Den Beschäftigten stehen dem...mehr

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Pfändung von Lohn / 13 Auswirkung der Lohnpfändung auf das Arbeitsverhältnis

Das Arbeitsverhältnis wird durch die Lohnpfändung in seinem Bestand nicht berührt. Im Einzelnen ergeben sich folgende Fragestellungen: Der Arbeitnehmer bleibt Inhaber des gesamten Lohnanspruchs, kann das Arbeitsverhältnis beenden, kann im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub nehmen oder auf Teilzeit gehen. Die Pfändung erfasst den Nettolohn, sodass der Arbeitgeb...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2 Sonderregelungen über Teilzeit

2.1 Überblick Rz. 2 Die wesentlichen Sonderregelungen zu Teilzeit finden sich im Bereich der Elternteilzeit in § 15 BEEG, der Pflegezeit in § 3 PflegeZG, der Familienpflegezeit, der Altersteilzeit, im Schwerbehindertenrecht in § 164 Abs. 5 SGB IX, in der Berufsausbildung in dem zum 1.1.2020 neu eingeführten § 7a BBiG und im Bereich der Frauenförderung. Die Elternteilzeit als w...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.2 Teilzeit in der Pflegezeit

Rz. 3 Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) regelt unter anderem den Anspruch von Beschäftigen auf Arbeitsfreistellung von Arbeitnehmern zur Pflege von nahen Angehörigen. Nach § 7 Abs. 1 PflegeZG zählen zu den anspruchsberechtigten Beschäftigten neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch zur Berufsbildung Beschäftigte und arbeitnehmerähnliche Personen. Nahe Angehörige im Sinne...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.6 Frauenförderung

Rz. 32 Das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleichG) normiert in den §§ 15 ff. BGleichG Ansprüche von Beschäftigten, die teilweise über die Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes hinausgehen, im Übrigen aber die sonstige Gestaltung der Arbeitszeit betreffen. Rz...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.1 Überblick

Rz. 2 Die wesentlichen Sonderregelungen zu Teilzeit finden sich im Bereich der Elternteilzeit in § 15 BEEG, der Pflegezeit in § 3 PflegeZG, der Familienpflegezeit, der Altersteilzeit, im Schwerbehindertenrecht in § 164 Abs. 5 SGB IX, in der Berufsausbildung in dem zum 1.1.2020 neu eingeführten § 7a BBiG und im Bereich der Frauenförderung. Die Elternteilzeit als wichtigste Son...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.7 Teilzeitberufsausbildung

Rz. 35 Auch die Berufsausbildung kann in Teilzeit durchgeführt werden. Seit 1.1.2020 ist diese Möglichkeit im Vergleich zur vorherigen Regelung (§ 8 Abs. 1 Satz 2 BBiG a. F.) nunmehr in § 7a BBiG deutlich erweitert und näher geregelt worden. Anstelle der bisherigen Ausnahmelösung ist dies nun für alle eine mögliche Gestaltungsoption. Das bisher nachzuweisende berechtigte Int...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.4 Altersteilzeit

Rz. 17 Bei der Altersteilzeit handelt es sich um eine durch das Altersteilzeitgesetz (ATG) geregelte Teilzeitbeschäftigung. Das ATG enthält selbst jedoch keinen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit, setzt jedoch Vorgaben für eine zu treffende Vereinbarung und regelt die Förderung der Altersteilzeit. Rz. 18 Nach § 1 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 ATG ist die Altersteilzeit die Teilzeit vo...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 23 TzBfG stellt klar, dass andere gesetzliche Vorschriften, die Teilzeitarbeit oder die Befristung von Arbeitsverträgen regeln, durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht geändert werden.[1] Spezialgesetzliche Vorschriften gehen den Bestimmungen des TzBfG vor.[2] Soweit sie keine speziellen Regelungen treffen, sind die Vorschriften des TzBfG anzuwenden[3], z. B....mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.5 Schwerbehindertenrecht

Rz. 24 Schwerbehinderten Beschäftigten steht nach § 164 Abs. 5 Satz 3 SGB IX (bis 31.12.2017: § 81 Abs. 5 Satz 3 SGB IX) ein spezieller Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung zu, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art und Schwere der Behinderung notwendig ist. Rz. 25 Der Anspruch nach § 164 Abs. 5 SGB IX kann im Gegensatz zu dem Teilzeitanspruch nach § 8 TzBfG von Beginn des Arbe...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.4.2 Regelmäßiges Ende des Ausbildungsverhältnisses

Rz. 69 Das Ausbildungsverhältnis endet nach § 21 Abs. 1 Satz 1 BBiG mit dem Ablauf der Ausbildungsdauer; im Falle der Stufenausbildung endet es nach § 21 Abs. 1 Satz 2 BBiG mit Ablauf der letzten Stufe. Der Ausbildungsvertrag für die Stufenausbildung ist daher grundsätzlich für die gesamte Regelausbildungsdauer bis zum Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung abzuschließ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.3 Familienpflegezeit

Rz. 10 Nach dem zum 1.1.2012 in Kraft getretenen und zum 1.1.2015 und 19.12.2022 weiterentwickelten Familienpflegezeitgesetzes (FPfZG) haben Beschäftigte von Arbeitgebern mit i. d. R. mehr als 25 Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch, für längstens 24 Monate von der Arbeit teilweise freigestellt zu werden. Ein Anspruch auf vollständige Freistellung besteht im Gegensatz zur Pfle...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.6.1 Befristungshöchstdauer

Rz. 49 § 1 Abs. 3 Satz 1 ÄArbVtrG bestimmt – abweichend von § 2 Abs. 1 Satz 2 WissZeitVG – eine Höchstbefristungsdauer von 8 Jahren für den Erwerb der Anerkennung als Facharzt oder den Erwerb einer Zusatzbezeichnung. Nach § 1 Abs. 3 Satz 2 ÄArbVtrG kann zum Zwecke des Erwerbs einer Anerkennung für einen Schwerpunkt oder des an die Weiterbildung zum Facharzt anschließenden Er...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.3 Elternzeit (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 20 Grundsätzlich haben Eltern Anspruch auf Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), wenn sie das Kind selbst betreuen und erziehen. Dieser Anspruch besteht ab dem Zeitpunkt nach Beendigung der Schutzfrist (§ 3 Abs. 2 MuSchG) bis längstens zu dem Tag, an dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet (§ 15 Abs. 1 BEEG). Voraussetzung ist, dass der ents...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.2 Einnahmen aus Sozialleistungen

Rz. 87 Einnahmen aus der Ausbildungsförderung sind unabhängig von ihrer Zweckbestimmung nach § 11 zu berücksichtigen. Zur Berufsausbildungsbeihilfe und zum Ausbildungsgeld vgl. LSG Hessen, Urteil v. 9.3.2016, L 6 AS 379/15. Zuvor sind die Aufwendungen nach den Bestimmungen des § 11b abzusetzen. Seit dem 1.8.2016 sind Auszubildende nicht mehr grundsätzlich und generell von de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz: Arbeit... / 1.4 Berufsschulzeiten

Grundsätzlich sind die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehenden Jugendlichen nach dem Ende der Allgemeinen Schulpflicht nach den jeweiligen Landesschulgesetzen verpflichtet, eine Berufsschule zu besuchen.[1] Um dies zu ermöglichen, hat der Arbeitgeber die Jugendlichen dafür entsprechend freizustellen[2]; der Freistellungsanspruch besteht auch bei Prüfungen nach...mehr

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Zustimmungsverweigerung des... / 1.5 Fehlende oder fehlerhafte Stellenausschreibung gemäß § 93 BetrVG

Nach § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG kann der Betriebsrat bei der Neubesetzung eines Arbeitsplatzes seine Zustimmung verweigern, wenn eine nach § 93 BetrVG erforderliche Ausschreibung im Betrieb unterblieben ist. Nach dieser Vorschrift kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber verlangen, dass frei werdende oder neu geschaffene Stellen innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden. Voraus...mehr

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Zustimmungsverweigerung des... / 1.3 Besorgnis der Benachteiligung anderer Arbeitnehmer

Nach § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG kann der Betriebsrat seine Zustimmung verweigern, wenn die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass durch die personelle Maßnahme andere im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt oder sonst benachteiligt werden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist. Der Tatbestand der Nr. 3 ist gegeben, wenn...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eing... / 3.6 Eingruppierung von geringfügig Beschäftigten und Teilzeitbeschäftigten

Werden geringfügig Beschäftigte i. S. v. § 8 SGB IV unter Begründung eines versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnisses eingestellt, besteht entgegen einer weit verbreiteten Ansicht die Pflicht zur Eingruppierung in die allgemeinen tariflichen oder betrieblichen Entgeltordnungen. Die geringfügige Beschäftigung ist keine besondere Kategorie einer Tätigkeit, die einer Eingr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 3.1.1 Allgemeine Voraussetzungen einer Einstellung

Eine Einstellung i. S. d. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen.[1] Auf das Rechtsverhältnis, in dem die Personen zum Betriebsinh...mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 4 Familienpflegezeit

Durch das zum 1.1.2012 in Kraft getretene und zum 1.1.2015 reformierte Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) wurde ein weiterer Tatbestand, der besonderen Kündigungsschutz vermittelt, geschaffen. Das Gesetz gibt in der ab 1.1.2015 geltenden Fassung Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf eine bis zu 24 Monate dauernde Familienpflegezeit, während derer der Arbeitnehmer einen nahen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 3.1.5 Veränderung der Arbeitszeit

Einstellungen (und auch Versetzungen) sind unabhängig von der zeitlichen Dauer der (vorgesehenen) Arbeitsleistung. Die Umwandlung eines Teilzeit- in ein Vollzeitarbeitsverhältnis ist daher keine Einstellung und grundsätzlich auch keine Versetzung, solange sich die Arbeitsumstände nicht ändern. Das BAG[1] vertritt die Auffassung, dass in der Erhöhung des vertraglich vereinbar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Besonderer Kündigungsschutz... / 3 Pflegezeit

Durch das Pflegezeitgesetz, das zum 1.7.2008 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber einen weiteren Tatbestand des besonderen Kündigungsschutzes geschaffen: § 5 Abs. 1 PflegeZG sieht vor, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis von der Ankündigung höchstens jedoch 12 Wochen vor dem verlangten Beginn bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 Pfleg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Projektmanagement: der rich... / 2 Ohne Planung geht es nicht

Welchen Stellenwert hat das Projekt? Als Projektleiter sind primär Sie zuständig für die Planung. Dazu müssen Sie über strategische Maßnahmen entscheiden, die den späteren Projektverlauf betreffen. Auf der Führungsebene über der Projektleitung fallen hingegen Planungsentscheidungen, die das Projekt als Ganzes betreffen. Dabei wird auch entschieden, welchen Stellenwert das ans...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Teilzeit-Wohnrechtevertrag (§ 481 I).

Rn 2 § 481 I 1 definiert Teilzeit-Wohnrechteverträge als Verträge zwischen Unternehmer (§ 14 Rn 6 ff) und Verbraucher (§ 13 Rn 8 ff), bei denen der Verbraucher vom Unternehmer ein wiederkehrendes Nutzungsrecht an einem Wohngebäude zu Übernachtungszwecken erwirbt. Die Definition ist weit gefasst, um möglichst alle Varianten des Timesharings an einem Wohngebäude dem Gesetz zu ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 481 BGB – Teilzeit-Wohnrechtevertrag.

Gesetzestext (1) 1Ein Teilzeit-Wohnrechtevertrag ist ein Vertrag, durch den ein Unternehmer einem Verbraucher gegen Zahlung eines Gesamtpreises das Recht verschafft oder zu verschaffen verspricht, für die Dauer von mehr als einem Jahr ein Wohngebäude mehrfach für einen bestimmten oder zu bestimmenden Zeitraum zu Übernachtungszwecken zu nutzen. 2Bei der Berechnung der Vertrag...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Pauschalversteuerung bei Teilzeit- und Aushilfskräften (§ 40a EStG)

5.1 Schaubild kurzfristige Beschäftigungen Tz. 42 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 5.2 Schaubild geringfügige Beschäftigungen (geringer Umfang, geringer Arbeitslohn) Tz. 43 Stand: EL 132 – ET: 06/2023mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 357c BGB – Rechtsfolgen des Widerrufs von Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen.

Gesetzestext (1) Der Verbraucher hat im Falle des Widerrufs keine Kosten zu tragen. Die Kosten des Vertrags, seiner Durchführung und seiner Rückabwicklung hat der Unternehmer dem Verbraucher zu erstatten. Eine Vergütung für geleistete Dienste sowie für die Überlassung von Wohngebäuden zur Nutzung ist ausgeschlossen. (2) Der Verbraucher hat für einen Wertverlust der Unterkunf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 356a BGB – Widerrufsrecht bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, bei Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen.

Gesetzestext (1) Der Widerruf ist in Textform zu erklären. (2) Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder des Abschlusses eines Vorvertrags. Erhält der Verbraucher die Vertragsurkunde oder die Abschrift des Vertrags erst nach Vertragsschluss, beginnt die Widerrufsfrist mit dem Zeitpunkt des Erhalts. (3) Sind dem Verbraucher die in § 482 Absatz 1 b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Sinn und Zweck.

Rn 1 § 481 setzt Art 2 I lit a, II Timesharing-RL um. Er enthält in I 1 die Legaldefinition des Teilzeit-Wohnrechtevertrags.mehr