Fachbeiträge & Kommentare zu Teilzeit

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9a Ze... / 5 Änderungen nach Abschluss des Verfahrens (Abs. 4)

Rz. 13 § 9a Abs. 4 TzBfG dient der Planungssicherheit des Arbeitgebers. Er soll mit einem zeitlich begrenzten Teilzeitbeschäftigten planen können, ohne mit weiteren Ansprüchen auf Veränderung der Arbeitszeit nach dem TzBfG rechnen zu müssen.[1] Nach § 9a Abs. 4 Hs. 1 TzBfG kann ein befristet Teilzeitbeschäftigter innerhalb des im Voraus bestimmten Zeitraums nicht verlangen, ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9a Ze... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch § 9a TzBfG i. d. F. von Art. 1 Nr. 4 des "Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit" vom 11.12.2018[1] ist in Ergänzung zu dem zeitlich nicht begrenzten Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (§ 8 TzBfG) mit Wirkung vom 1.1.2019 ein neuer Anspruch auf eine zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit – Anspruch auf B...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9a Ze... / 4 (Entsprechende) Anwendung von § 8 Abs. 2–5 TzBfG (Abs. 3)

Rz. 11 Für den Umfang der Verringerung und für die gewünschte Verteilung der zeitlich begrenzten Teilzeit sieht § 9a Abs. 3 Satz 1 TzBfG die unmittelbare Anwendung von § 8 Abs. 2–5 TzBfG vor, der für beides unterschiedliche Regelungen enthält. Für den vom Arbeitnehmer begehrten Zeitraum der Verringerung der Arbeitszeit gelten nach § 9a Abs. 3 Satz 2 TzBfG die maßgeblichen Vo...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9a Ze... / 8 Personen in Berufsbildung (Abs. 7)

Rz. 17 Anders als bei der Berechnung der Anzahl der Arbeitnehmer des Arbeitgebers für den Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Teilzeit (§ 8 Abs. 7 TzBfG)[1] werden nach § 9a Abs. 7 TzBfG für den Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeit (§ 9a Abs. 1 Satz 3 TzBfG) Personen in Berufsbildung i. S. v. § 1 Abs. 1 BBiG ausdrücklich nicht mitgezählt.[2]mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 2.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 12 § 12 TzBfG gilt für alle Teilzeitarbeitsverhältnisse, bei denen die Arbeit des Arbeitnehmers auf Abruf bzw. bei Bedarf des Arbeitgebers erfolgt. Schon zu § 4 BeschFG war höchst streitig und höchstrichterlich nicht geklärt, ob die Vorschrift nur für Teilzeitbeschäftigte gilt oder auch für Vollzeitbeschäftigte.[1] Gleichwohl ist bei der Neuregelung in § 12 TzBfG durch de...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9a Ze... / 2 Anwendungsvoraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 3 Nach § 9a Abs. 1 Satz 1 TzBfG kann ein Arbeitnehmer, wie bei der zeitlich nicht begrenzten Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 Abs. 1 TzBfG [1], einen Anspruch auf Verringerung seiner Arbeitszeit für einen im Voraus begrenzten Zeitraum erst geltend machen, wenn sein Arbeitsverhältnis zu demselben Arbeitgeber – rechtlich ununterbrochen[2] – länger als 6 Monate bestande...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 3.2 Arbeitszeitrahmen

Rz. 41 § 12 Abs. 1 Satz 1 TzBfG enthält abweichend vom Wortlaut des § 4 BeschFG die Vorgabe, dass eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit zu vereinbaren ist. Aus dieser Änderung des Wortlauts wird abgeleitet, dass die Woche als Bezugszeitraum vorgegeben ist und die vereinbarte Wochenarbeitszeit in jeder Woche abgerufen werden muss.[1] Dieses Verständ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9a Ze... / 9.2 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 20 Als Gläubiger des befristeten Teilzeitanspruchs trägt der Arbeitnehmer nach allgemeinen Grundsätzen[1] die Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen. Das sind: Bestehen des Arbeitsverhältnisses länger als 6 Monate (§ 9a Abs. 1 Satz 1 TzBfG); der Arbeitgeber beschäftigt i. d. R. mehr als 45 Arbeitnehmer (§ 9a Abs. 1 Satz 3 TzBfG) – in diesem Zu...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 5.2 Urlaub

Rz. 76 Arbeitnehmer in Abrufarbeit haben wie alle (Teilzeit-)Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch auf entsprechend der Arbeitsleistung gekürzten Erholungsurlaub. Die für flexible Arbeitszeiten mit diskontinuierlicher Arbeit typischen Schwierigkeiten ergeben sich, wenn vertraglich ein Bezugszeitraum von über einem Monat gewählt wird.[1] Rz. 77 Zunächst ist die Anzahl der Urlaubs...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Benachteiligung eines Betriebsrates wegen Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags?

Leitsatz Ein nach Maßgabe des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zulässig befristetes Arbeitsverhältnis endet auch dann mit Ablauf der vereinbarten Befristung, wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich in den Betriebsrat gewählt worden ist. Benachteiligt der Arbeitgeber allerdings das befristet beschäftigte Betriebsratsmitglied, indem er diesem gerade wegen des Betriebsratsmandats keinen Folgevertrag anbietet, hat das Betriebsratsmitglied einen Anspruch auf Abschluss des verweigerten Folgevertrags a...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9a Ze... / 9.4 Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 22 Das Bedürfnis nach einer vorläufigen Regelung durch einstweiligen Rechtsschutz ergibt sich, wie in § 8 TzBfG, auch in § 9a insbesondere aus § 894 Satz 1 ZPO.[1] Hinsichtlich der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung auf vorübergehende Teilzeitbeschäftigung bis zur Entscheidung in der Hauptsache[2] kann deshalb auf die entsprechenden Ausführungen...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 3.3 Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit

Rz. 53 Nach § 12 Abs. 1 Satz 2 TzBfG ist der Arbeitszeitumfang, bezogen auf die wöchentliche Arbeitszeit, genau zu vereinbaren. Ist eine Mindestdauer mit flexiblem Arbeitszeitanteil beabsichtigt[1], muss sowohl die Mindestdauer als auch der Umfang der abrufbaren Arbeitszeit vereinbart werden. Eine konkrete Stundenzahl ist sinnvoll, aber nicht erforderlich. Auch wenn die Arbe...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9a Ze... / 3.1 Betriebliche Gründe

Rz. 5 Wie bei der zeitlich unbegrenzten Teilzeitarbeit (vgl. § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG) kann der Arbeitgeber nach § 9a Abs. 2 Satz 1 Hs. 1 TzBfG einen Antrag auf Brückenteilzeit ablehnen, wenn diesem betriebliche Gründe entgegenstehen.[1] § 9a Abs. 2 Satz 1 Hs. 2 TzBfG verweist in diesem Zusammenhang auf die entsprechende Regelung in § 8 Abs. 4 TzBfG. Danach liegt gemäß § 8 Ab...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 7.2 Mitbestimmung nach § 87 BetrVG

Rz. 101 § 12 TzBfG regelt nicht die Beteiligungsrechte des Betriebsrats. Da mit Abrufarbeit die Lage der Arbeitszeit festgelegt wird, besteht bei Abrufarbeit ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, welches allerdings die gesetzlichen Vorgaben des § 12 TzBfG zu beachten hat. Deswegen kann über eine Betriebsvereinbarung die Ankündigungsfrist von...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 2.2.1 Bestimmungsrecht über Arbeitszeit

Rz. 17 Typisches Merkmal der Abrufarbeit ist das vertraglich dem Arbeitgeber eingeräumte Bestimmungsrecht über die Lage und die Dauer der Arbeitszeit. Nach § 12 Abs. 1 Satz 2 TzBfG muss die Arbeitszeitdauer als wöchentliche Arbeitszeit festgelegt werden.[1] Praxis-Beispiel Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt … Stunden pro Woche. Sie kann nach betrieblichem Bedarf auf mehrere ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 2.2.3 Rahmenvereinbarungen ohne Arbeitspflicht/Tagesaushilfen

Rz. 34 Der in § 12 Abs. 1 TzBfG vorgeschriebenen Vereinbarung über den Arbeitszeitumfang weicht die Praxis über Rahmenvereinbarungen ohne Arbeitsverpflichtung und ohne Pflicht zum Arbeitsangebot aus.[1] Der Arbeitgeber stellt eine Gruppe von Leuten für die Verrichtung einer bestimmten Tätigkeit zusammen. In der Rahmenvereinbarung werden Art der Arbeit und Vergütung geregelt,...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 3 Beg... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift des § 3 TzBfG und damit der gesamte befristungsrechtliche Teil des Gesetzes erfasst nur Arbeitsverhältnisse. Dazu gehören auch Vertragsverhältnisse zwischen Leiharbeitnehmern und Verleihern, nicht hingegen Vertragsverhältnisse mit arbeitnehmerähnlichen Personen (z. B. freien Mitarbeitern). Für Berufsausbildungsverhältnisse gelten die Bestimmungen des Ber...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 3 Beg... / 4.2 Vereinbarung einer Höchstdauer

Rz. 23 Eine Höchstdauer ist vereinbart, wenn das Arbeitsverhältnis bis zu einem bestimmten Zeitpunkt bestehen soll, aber eine vorherige ordentliche Kündigung möglich ist. Dabei muss die ordentliche Kündigungsmöglichkeit nicht unbedingt ausdrücklich vereinbart sein. Es genügt, wenn sich ein entsprechender Vertragswille der Parteien aus den Umständen ergibt.[1] Das wird zum Te...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Inflationsausgleichsprämie / 3.1 Jeder Arbeitnehmer

Der Begriff "Arbeitnehmer" in diesem Zusammenhang ist in § 1 LStDV definiert (Lohnsteuer-Durchführungsverordnung). Wie in anderen arbeitsrechtlichen Zusammenhang kommt es hierbei im Detail zwar auf den Grad der Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit an. Unproblematisch sind jedoch folgende Gruppen Arbeitnehmer und damit potenzielle Begünstigte i. S. d. § 1 LStDV: jeder weisung...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 3 Beg... / 4.3 Doppelbefristung

Rz. 26 Eine sog. Doppelbefristung ist die Kombination von Zweckbefristung und Zeitbefristung. Diese Vertragsgestaltung ist in der Praxis häufig anzutreffen in Vertretungsfällen, wobei der Arbeitnehmer eingestellt wird bis zur Wiederaufnahme der Tätigkeit durch den Vertretenen, längstens aber bis zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sie enthält 2 Beendigungstatbestände, die auf unt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Inflationsausgleichsprämie / 4 Begünstigte Arbeitnehmer

Als Höchstbetrag für eine steuerfreie Beihilfe oder Unterstützung[1] galt je Arbeitnehmer der Betrag von 3.000 EUR. Unerheblich war, ob der Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit beschäftigt war oder ob es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung [2] handelte. Begünstigt waren z. B. auch Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft, Auszubildende, Arbeitnehmer in Kurzarb...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 3 Beg... / 3.2 Zweckbefristung

Rz. 17 Bei der Zweckbefristung ergibt sich die Befristung aus Art, Zweck oder Beschaffenheit der Arbeitsleistung. Eine Zweckbefristung liegt vor, wenn die Parteien die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Eintritt eines künftigen Ereignisses abhängig machen, dessen Eintritt sie für gewiss halten; ungewiss ist nur, zu welchem Zeitpunkt das Ereignis eintreten wird.[1] So ver...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Monatsverdienst

Rz. 7 Der Monatsverdienst bestimmt sich gemäß § 10 Abs. 3 KSchG nach den regelmäßigen Bruttobezügen in dem Monat, in dem das Arbeitsverhältnis endet. Rz. 8 Abzustellen ist auf die individuelle regelmäßige Arbeitszeit des gekündigten Arbeitnehmers. Bei Teilzeitkräften ist auf deren regelmäßige Arbeitszeit abzustellen. Unregelmäßige Schwankungen der Arbeitszeit wie Kurzarbeit o...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / 3 Berechnung des Entgelts

Die Berechnung geschieht wie folgt: Ermittlung des Referenzzeitraums: Grundsätzlich sind die letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG zugrunde zu legen, bei wöchentlicher Abrechnung die letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist.[1] Das zugrunde zu legende Arbeitsentgelt ermittelt sich nach der Nettovergütung der letzten 3 vo...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag: Arten und A... / 2 Arten von Arbeitsverträgen und Arbeitsverhältnissen (Übersicht)

Im Arbeitsleben stellt nach wie vor der auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Vertrag (unbefristeter Arbeitsvertrag) den Regelfall dar. Auf diesen vertraglichen Grundtypus sind in der Regel die arbeitsrechtlichen Sonderregeln zugeschnitten. Das Gesetz kennt aber auch den von vornherein für einen bestimmten Zeitraum geschlossenen Dienst- und Arbeitsvertrag (befristeter Arbeitsve...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einstellung von Arbeitnehmern / 2 Benachteiligungsfreie Stellenausschreibungen

Stellenausschreibungen müssen grundsätzlich neutral gefasst werden und dürfen keine diskriminierenden Unterscheidungen enthalten. Sie müssen den Arbeitsplatz auch als Teilzeitbeschäftigung anbieten. Eine Abweichung lässt sich allerdings durch ein unternehmerisches Konzept rechtfertigen, wonach Teilzeitbeschäftigung ausgeschlossen ist. Dies wird sich jedoch nur in Ausnahmefäl...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berufsunfähigkeit / 4 Gesetzliche Leistungen

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt Renten wegen Erwerbsminderung aus (s. § 43 SGB VI): wegen teilweiser Erwerbsminderung, d. h., Versicherte sind "wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande …, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 6 Stunden täglich erwerbstätig zu sein." Die Rente soll die finanzielle Lücke schl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Mitarbeiterinnen in den Wec... / 3 Wechseljahre und Beruf

Studienergebnisse zum Einfluss auf die ökonomische Belastung und Arbeitsfähigkeit Nach neuesten Schätzungen entsteht in den USA ein wirtschaftlicher Gesamtschaden von 1,8 Milliarden Dollar pro Jahr durch Arbeitsfehltage aufgrund klimakterischer Beschwerden.[1] Zudem bedeuten Wechseljahre eine jährliche ökonomische Belastung von 25 Milliarden US-Dollar für die US-Wirtschaft.[2...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.2.2 Maßgebliches Arbeitsentgelt

Rz. 42 Das Arbeitsentgelt i. S. d. § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V ist nach sozialrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen.[1] Nach dem insofern maßgeblichen § 14 SGB IV sind Arbeitsentgelt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.1.2.2 Maßgebliches Arbeitsentgelt

Rz. 38 Das Arbeitsentgelt i. S. d. § 24i Abs. 2 Satz 1 ist nach sozialrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen.[1] Nach dem insofern maßgeblichen § 14 SGB IV sind Arbeitsentgelt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltfortzahlung bei Kran... / 4 Exkurs: Anforderungen der Rechtsprechung für die Berechnung des Urlaubsentgelts

Nach den Regelungen im TVöD zur Fortzahlung des Entgelts während des Erholungsurlaubs ist grundsätzlich der Beschäftigungsumfang während des Urlaubszeitraums maßgeblich. Dies führt dazu, dass die Beschäftigten einen "Alturlaub", den sie in einem Zeitraum erworben haben, in dem für sie ein anderer Beschäftigungsumfang galt als zum Zeitpunkt der tatsächlichen Urlaubsnahme, mit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltfortzahlung bei Kran... / 3.3.1 Eintritt der Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der Kurzarbeit

Zeitraum, in dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht Ist die Arbeitsunfähigkeit bereits vor Beginn der Kurzarbeit eingetreten und hat der Beschäftigte noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber (§§ 22 Abs. 1, 21 TVöD), weil der Zeitraum der Entgeltfortzahlung (i. d. R. sechs Wochen, vgl. § 22 Abs. 1 Satz 1 TVöD) noch nicht abgelaufen ist,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Führung auf Probe / 3.1 Form der Übertragung

Hinsichtlich der Form der befristeten Übertragung der Führungsposition macht der Tarifvertrag keinerlei Vorgaben. In der Regel geht mit der Übertragung der Führungsposition eine Änderung des Arbeitsvertrags einher. Praxis-Beispiel Der Beschäftigte übt eine höherwertige Tätigkeit aus und hat Anspruch auf die entsprechend höhere Vergütung. Der Beschäftigte wird nicht mehr nur in...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Führung auf Probe / 2.1 Abschluss des befristeten Vertrags

§ 31 TVöD enthält keine Regelungen hinsichtlich des Abschlusses – insbesondere der Zulässigkeit – eines befristeten Arbeitsvertrags zur Führung auf Probe. Daher sind hier die Grundsätze anzuwenden, die die Rechtsprechung zu § 14 TzBfG entwickelt hat. Die Führung auf Probe stellt nach dem Willen der Tarifvertragsparteien keine sachgrundlose Befristung dar, sondern eine Befrist...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 2.1 Bundesrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat 1976 das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 24.6.1974 über den bezahlten Bildungsurlaub (BGBl. II S. 1526) ratifiziert. Die das Übereinkommen ratifizierenden Mitgliedstaaten haben danach eine Politik festzulegen und durchzuführen, die notfalls schrittweise die Gewährung von bezahltem Bildungsurlaub fördert. Alle...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Meister im Handwerk / 3 Fördermöglichkeiten und finanzielle Unterstützung

Wie die Meisterausbildung inklusive Unterhalt während der Weiterbildung bezahlt wird, hängt maßgeblich davon ab, ob der Meisterschüler im Anschluss an die Weiterbildung beim aktuellen Arbeitgeber weiterarbeitet. Gesichert ist die Finanzierung normalerweise für künftige Meister, die mit ihrem Arbeitgeber die Weiterarbeit – gegebenenfalls in Teilzeit – oder eine bezahlte Freis...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Meister im Handwerk / 2 Arbeitsverhältnis während der Meisterausbildung

Um die Meisterprüfung erfolgreich ablegen zu können, werden regelmäßig Kurse in einer Meisterschule besucht werden. Ein Besuch ist aber nicht zwingend. Die meisten dieser Schulen bieten Kurse sowohl in Vollzeit- als auch in Teilzeit an. Im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis eröffnet das folgende Optionen: Meisterschüler, die während der Fortbildung weiterarbeiten möchten, kön...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 3.3 Teilzeitbeschäftigung als GGF

Eine Teilzeitbeschäftigung die in Wirklichkeit eine Reduzierung der bisherigen Arbeitszeit und des Aktivgehalts des GGF bedeutet, ändert nichts an dem Umstand, dass auch in diesem Fall der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter verhindern würde, dass der GGF die GmbH als beliebige Quelle sowohl einer Altersversorgung als auch einer laufenden Tätigkeit gebraucht.[1] Au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.4 Typische vGA-Fallen

Gehalt Die Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers setzt sich regelmäßig aus mehreren Bestandteilen zusammen. Es finden sich Vereinbarungen über Festgehälter (einschl. Überstundenvergütung), zusätzliche feste jährliche Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), variable Gehaltsbestandteile (z. B. Tantieme, Gratifikationen), Zusagen über Leistungen der betriebl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.3.2 Mehrere Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber (§ 3 Abs. 2 DRK-TV)

§ 3 Abs. 2 bestimmt, dass mehrere Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber nur dann begründet werden dürfen, wenn die jeweils übertragenen Tätigkeiten nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang stehen. Andernfalls gelten sie als ein Arbeitsverhältnis. Im Einklang mit der Rechtsprechung sind demnach nur dann zwei Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber möglich, ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.2 Betriebliche Altersvorsorge

Bei der Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) überwiegen die rechtlichen Beratungsanteile eindeutig. Sie ist daher nur im Rahmen des Mandatsverhältnisses (Lohnbuchhaltung) nach § 5 Abs. 1 RDG zulässig. Dazu gehören u. a. die Feststellungen der Pflicht des Arbeitgebers zur Einrichtung einer Altersvorsorge für Mitarbeiter, Bestehen eines Anspruchs auf Entgeltumwandlun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.11 Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX)

Rz. 58 Das Budget für Arbeit soll die Lücke zwischen dem Arbeitsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen und dem allgemeinen Arbeitsmarkt schließen. Es schafft für diejenigen behinderten Menschen, die Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen haben, eine weitere Alternative zur Beschäftigung in der Werkstatt (Luik, in: Schlegel/Vo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.12.1 Regelmäßige Arbeitszeit

§ 12 Abs. 1 regelt die regelmäßige durchschnittliche Wochenarbeitszeit, die für alle Mitarbeiter im Geltungsbereich des Tarifvertrages ab dem 1.7.2008 39 Stunden beträgt (vor diesem Zeitpunkt waren 38,5 Stunden/Woche vereinbart). Eine Ausnahme ist in § 12 Abs. 1 Satz 2 DRK-TV für Mitarbeiter im Rettungsdienst normiert, für die weiterhin eine regelmäßige durchschnittliche Woch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.11.3 Kostenübernahme (§ 11 Abs. 4 DRK-TV)

Die Kosten der vom Arbeitgeber veranlassten Qualifizierungsmaßnahmen werden auch vom Arbeitgeber getragen. Die Kostenübernahmepflicht umfasst die Seminarkosten, Dienstreisekosten incl. Übernachtungskosten und Arbeitszeit. Maßgebend ist die tägliche Arbeitszeit, die bei anderen Ausfallzeiten (z. B. Urlaub, Krankheit) zugrunde gelegt werden. Praxis-Beispiel In einem Betrieb mit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 5.2 Teilzeitbeschäftigung

Ist ein Teilzeitbeschäftigter verstorben, berechnet sich das Sterbegeld aus dem gemäß § 24 Abs. 2 TVöD anteiligen Tabellenentgelt. Befand sich der Verstorbene in einer individuellen Zwischenstufe oder einer individuellen Endstufe, berechnet sich hiernach das Sterbegeld, d. h. dieses gilt als Tabellenentgelt. Verstirbt ein Beschäftigter in Altersteilzeit nach dem TV FlexAZ, be...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 9 Altersteilzeit

Verstirbt ein Altersteilzeitbeschäftigter, erhalten die Sterbegeldberechtigten ein auf der Grundlage des durch Altersteilzeit gekürzten Tabellenentgelts berechnetes Sterbegeld. Es kommt für die Berechnung des Sterbegeldes nicht darauf an, welches Entgelt der Beschäftigte erhalten hätte, wenn er sich nicht in einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis befunden hätte. Sterbegeld wi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 10 Sabbatical

Das Sabbatical, auch Sabbatjahr genannt, ist eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung, bei der ein Beschäftigter i. d. R. mehrere Jahre als Vollzeitbeschäftigter arbeitet und anschließend eine längere Freistellungsphase hat. Das Entgelt wird während der Anspar- und Freistellungsphase in gleicher Höhe als Teilzeitentgelt gezahlt. Verstirbt ein Beschäftigter während der A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 4.3 Kein Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Ein Anspruch auf Sterbegeld besteht nicht, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Todes ruhte. Ein Arbeitsverhältnis ruht, wenn die wechselseitigen Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses (Arbeitsleistung und Entgeltzahlung) suspendiert sind und somit der jeweilige Gläubiger von seinem Schuldner die Erbringung der Leistung nicht verlangen und nicht durchsetzen kann, wä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 4.2 Bestehendes Arbeitsverhältnis

Voraussetzung für den Anspruch auf Sterbegeld ist, dass zum Zeitpunkt des Todes des Beschäftigten ein Arbeitsverhältnis bestand[1] und dieses zum Zeitpunkt des Todes nicht ruht.[2] Es ist nicht erforderlich, dass der Verstorbene vollbeschäftigt war. Eine Teilzeitbeschäftigung und damit auch eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV reicht aus. Auf di...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Nachvertragliches Wettbewer... / 2.2 Anrechnung anderweitigen Verdienstes

Wenn der ausgeschiedene Arbeitnehmer eine neue Tätigkeit aufgenommen hat, dann muss er sich in bestimmtem Umfang dasjenige anrechnen lassen, was er dort verdient. Es kommt dabei darauf an, dass die anderweitigen, anzurechnenden Bezüge in irgendeiner Weise mit der Verwertung der Arbeitskraft in Zusammenhang stehen. Welche Einkünfte werden angerechnet? Deshalb werden Kapitaleink...mehr