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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Arbeit auf Abruf / 3.2 Arbeitszeitrahmen

Manfred Arnold
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Rz. 41

§ 12 Abs. 1 Satz 1 TzBfG enthält abweichend vom Wortlaut des § 4 BeschFG die Vorgabe, dass eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit zu vereinbaren ist. Aus dieser Änderung des Wortlauts wird abgeleitet, dass die Woche als Bezugszeitraum vorgegeben ist und die vereinbarte Wochenarbeitszeit in jeder Woche abgerufen werden muss.[1] Dieses Verständnis wäre das Aus für Abrufarbeit, da Durchschnittsberechnungen mit einem längeren Bezugszeitraum nicht möglich wären.

 

Rz. 42

Den Streit um den Bezugszeitraum hat das BAG in der Entscheidung vom 7.12.2005[2] nicht beantwortet. Die knappen Ausführungen lassen keine zwingenden Schlussfolgerungen zu.[3] Der Hinweis des BAG darauf, dass ein Verständnis der wöchentlichen Arbeitszeit als starre Vorgabe das Aus für Abrufarbeit bedeuten würde, mag für die Woche als Bezugszeitraum sprechen. Die Beschränkung des Flexibilisierungspotenzials auf eine Veränderung der Dauer der Arbeitszeit in der Woche um 25 % würde vertraglichen Regelungen zu Abrufarbeit entgegenstehen, die zwar bezogen auf die jeweilige Woche zu größeren Differenzen bei der wöchentlichen Arbeitszeit führen würden, über einen längeren Bezugszeitraum die Arbeitszeitdauer jedoch überhaupt nicht flexibilisieren.

 
Praxis-Beispiel

Es wird vertraglich eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden vereinbart, die im Durchschnitt von 6 Kalendermonaten (Bezugszeitraum) erreicht werden muss. Die wöchentliche Arbeitszeit kann zwischen 25 und 35 Stunden betragen. Ist diese Vereinbarung unwirksam, weil die Bandbreite der wöchentlichen Arbeitszeit 25 % übersteigt?

Lösung

Mehrere Lösungen sind denkbar:

  • Bei Abrufarbeit ist der Bezugszeitraum für die Verteilung der Arbeitszeit die Woche.
  • Festgeschrieben und zu leisten ist die wöchentliche vertraglich festgelegte Mindestar...

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Guido Zander ist ausgewiesener Experte für Arbeitszeit und Personalplanung. Er zeigt in seinem neuen Buch, was sich hinter den Mythen und (Schein-)Debatten um die „faulen Deutschen“ verbirgt und was wirklich gegen den Fachkräftemangel hilft.


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