Bei der Berechnung des durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts werden die im Bemessungszeitraum (Juli, August und September) gezahlten berücksichtigungsfähigen Entgelte der 3 Monate addiert und die so ermittelte Summe anschließend durch 3 geteilt (Protokollerklärung zu § 20 Abs. 2, Satz 1).

 
Praxis-Beispiel

Ein Beschäftigter leistet Arbeit an Wochenenden sowie Rufbereitschaft, weshalb das Entgelt monatlich in unterschiedlicher Höhe gezahlt wird. Er erhält (fiktive Werte) im Juli 2.000 EUR, im August 2.100 EUR und im September 2.200 EUR berücksichtigungsfähiges Entgelt. Die genannten Entgelte sind zu addieren (6.300 EUR) und anschließend durch 3 zu dividieren. Das durchschnittlich gezahlte monatliche Entgelt beträgt 2.100 EUR.

 
Praxis-Tipp

Die geschilderte Berechnung gilt auch bei einer Änderung des Beschäftigungsumfangs, also bei einem Wechsel von Vollzeit in Teilzeit und umgekehrt.

Im monatlichen Entgelt spiegelt sich der Beschäftigungsumfang wider. Wird innerhalb des Bemessungszeitraums für bestimmte Zeiten nur Teilzeitarbeit geleistet, so verringert sich die Jahressonderzahlung entsprechend.

 
Praxis-Beispiel

Ein Vollzeitbeschäftigter der Entgeltgruppe 9a Stufe 3 TVöD-VKA erhält im Juli und August 2022 ein Tabellenentgelt in Höhe von jeweils 3.468,21 EUR (Stand: Tabelle gültig ab 1.4.2022). Im September ist er nur noch mit der Hälfte der regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten tätig und erhält ein zeitanteiliges Tabellenentgelt von 1.734,11 EUR. Das durchschnittlich gezahlte monatliche Entgelt beträgt somit 2.890,18 EUR (3.468,21 + 3.468,21

+ 1.734,11 = 8.670,53 EUR : 3 Kalendermonate).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge