Elterngeld Plus kann doppelt so lange bezogen werden wie Basiselterngeld: Anstelle eines Lebensmonats mit Basiselterngeld können auch für 2 Lebensmonate Elterngeld Plus bezogen werden. Wenn nach der Geburt nicht gearbeitet wird, ist das Elterngeld Plus dafür nur halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wird nach der Geburt in Teilzeit gearbeitet, kann das monatliche Elterngeld Plus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Einkommen. Trotzdem kann das Elterngeld Plus doppelt so lange bezogen werden, sodass man sogar insgesamt mehr Elterngeld erhält. Elterngeld Plus kann auch noch nach dem 14. Lebensmonat des Kindes bezogen werden – maximal bis zum 32. Lebensmonat.

Beim Elterngeld Plus gibt es zwei Einschränkungen:

  • In der Zeit, in der Mutterschaftsgeld oder andere Mutterschaftsleistungen bezogen werden, kann kein Elterngeld Plus bezogen werden, sondern nur Basiselterngeld.
  • Nach dem 14. Lebensmonat kann Elterngeld nur noch ohne Unterbrechungen bezogen werden, entweder in Form von Elterngeld Plus oder als Partnerschaftsbonus. Falls der andere Elternteil ebenfalls Elterngeld beantragt, kann man sich nach dem 14. Lebensmonat auch abwechseln. Wenn es allerdings nach dem 14. Lebensmonat einen Lebensmonat gibt, in dem beide kein Elterngeld beziehen, kann danach auch keines mehr bezogen werden – selbst dann nicht, wenn noch Monate übrig sind.
 
Praxis-Beispiel

Kombination von Basiselterngeld und Elterngeld Plus

Die Mutter erhält in den ersten beiden Lebensmonaten Mutterschaftsgeld. Diese beiden Monate gelten bei ihr also als Monate mit Basiselterngeld. Der Vater beantragt Basiselterngeld für den 3. und 4. Lebensmonat. Danach beantragt er Elterngeld Plus vom 5. bis zum 24. Lebensmonat. Damit haben die Eltern 4 Monate Basiselterngeld und 20 Monate Elterngeld Plus verbraucht; das entspricht 14 Monaten Basiselterngeld.

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