Das Elterngeld selbst ist nach § 3 Nr. 67 EStG steuerfrei; es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es berücksichtigt wird, wenn der Steuersatz berechnet wird. Das kann dazu führen, dass ein höherer Steuersatz gilt. Für das übrige Einkommen müssen dann mehr Steuern gezahlt werden.

 
Praxis-Beispiel

Ein Elternpaar hat in einem Jahr 10.000 EUR Elterngeld bekommen. Außerdem hat die Mutter Teilzeit gearbeitet und muss 30.000 EUR Lohn versteuern. Die 10.000 EUR Elterngeld sind steuerfrei. Versteuert werden nur die 30.000 EUR. Die Höhe des Steuersatzes hängt davon ab, wie viel Geld versteuert werden muss. Bei 30.000 EUR würde der Steuersatz etwa 10 Prozent betragen. Bei der Berechnung des Steuersatzes wird das Elterngeld aber berücksichtigt. Deswegen wird der Steuersatz für 40.000 EUR berechnet. Dieser beträgt etwa 14 Prozent. Das Elternpaar muss also Steuern in Höhe von 14 Prozent zahlen für ein Einkommen von 30.000 EUR.

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