Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerfreiheit

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 10 Bezüge i. S. d. § 22 Nr. 1 S. 2 (S. 1 Buchst. i)

Rz. 52 Die Steuerfreiheit gilt auch für Bezüge i. S. d. § 22 Nr. 1 S. 2 EStG, soweit diese von einer nicht von der KSt befreiten Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse stammen. Hauptanwendungsfall sind die Zuwendungen von Familienstiftungen an ihre Destinatäre. Diese sind bei der leistenden Körperschaft nicht abziehbar und somit mit KSt vorbelastet. Dies wird ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift stellt Sachbezüge des Arbeitnehmers aus der Überlassung von Kapitalbeteiligungen am Unternehmen seines Arbeitgebers seit Vz 2009 bis zur Höhe von 360 EUR[1] und ab Vz 2021 bis zur Höhe von 1.440 EUR[2] steuerfrei. Dadurch soll die Attraktivität der Vermögensbeteiligung erhöht werden.[3] In Bezug auf die Vorgängervorschrift des § 19a EStG a. F.[4] galt fü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 7 Besondere Entgelte oder Vorteile i. S. d. § 20 Abs. 3 EStG (S. 1 Buchst. f)

Rz. 49 Die Steuerfreiheit gilt auch für sonstige Einnahmen, die wirtschaftlich als Kapitalnutzung der Anteilseigner zu beurteilen sind. Dies betrifft z. B. Treueaktien (§ 20 EStG Rz. 281) oder die Übernahme der KapESt durch die ausschüttende Kapitalgesellschaft (§ 20 EStG Rz. 277). Die Steuerfreiheit gilt ab Vz 2009 nicht, wenn die besonderen Entgelte oder Vorteile zu den Ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 9 Gewinn aus der Abtretung von Dividendenansprüchen (S. 1 Buchst. h)

Rz. 51 Die Steuerfreiheit gilt auch für den Gewinn aus der Abtretung von Dividendenansprüchen oder sonstigen Ansprüchen i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG i. V. m. § 20 Abs. 2 S. 2 EStG (§ 20 EStG Rz. 262). Die Steuerfreiheit gilt ab Vz 2009 nicht, wenn der Gewinn zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehört (§ 3 Nr. 40 S. 2 EStG; Rz. 53).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Anteile i. S. d. § 17 EStG (S. 1 Buchst. c)

Rz. 35 Die Steuerfreiheit gilt sowohl für inländische als auch für ausl. Beteiligungen i. S. d. § 17 EStG im Privatvermögen. Die Vorschrift gilt auch im Verlustfall.[1] Sie gilt auch für die Veräußerung von Bezugsrechten.[2] Der Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG wird vom stpfl. Teil abgezogen (§ 17 EStG Rz. 318). Die Steuerfreiheit gilt ab 2022 aber nicht für nicht kooperativ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 14 Einbringungsgeborene Anteile i. S. d. § 21 UmwStG a. F. (§ 52 Abs. 4 S. 6 EStG)

Rz. 63 Für Anteile an Kapitalgesellschaften, die einbringungsgeboren i. S. d. § 21 UmwStG in der am 12.12.2006 geltenden Fassung sind, gilt § 3 Nr. 40 S. 3 und 4 EStG in der am 12.12.2006 geltenden Fassung weiter. Rz. 64 Das Teileinkünfteverfahren ist nach § 3 Nr. 40 S. 3 EStG a. F. ausgeschlossen, um missbräuchliche Gestaltungen, d. h. die anteilige Steuerbefreiung für die B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5 Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG und Einnahmen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG (Satz 1 Buchst. d)

Rz. 40 Die Steuerfreiheit betrifft Aktionäre, GmbH-Gesellschafter und Genossenschaftsmitglieder. Sie gilt auch für Genussrechtsinhaber, denen das Recht zur Beteiligung am Gewinn und Liquidationserlös eingeräumt ist. Erfasst sind sowohl inländische als auch ausl. Beteiligungen (Rz. 2). Rz. 41 Die Steuerfreiheit gilt ab Vz 2009 nicht, wenn die Bezüge und Einnahmen zu den Einkün...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 6 Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG (S. 1 Buchst. e)

Rz. 48 Die Steuerfreiheit gilt auch für dem Grunde nach stpfl. Bezüge aufgrund der Auflösung (Liquidation) einer Körperschaft (§ 20 EStG Rz. 129). Entsprechendes gilt für Bezüge aufgrund einer Kapitalherabsetzung, soweit sie aus thesaurierten Gewinnrücklagen i. S. d. § 28 Abs. 4 KStG stammen (§ 20 EStG Rz. 134). Die Steuerfreiheit gilt ab Vz 2009 nicht, wenn die Bezüge zu de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 8 Gewinn aus der Veräußerung von Dividendenscheinen (S. 1 Buchst. g)

Rz. 50 Die Steuerfreiheit gilt auch für den Gewinn aus der Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG ohne Mitveräußerung der Beteiligung (§ 20 EStG Rz. 219). Die Steuerfreiheit gilt ab Vz 2009 nicht, wenn die Bezüge zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören (S. 2, Rz. 53).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4.2 Fälle des § 17 Abs. 4 EStG (Buchst. c S. 2)

Rz. 39 Die Steuerfreiheit gilt auch, wenn die Kapitalgesellschaft aufgelöst oder ihr Kapital herabgesetzt wird. In diesem Fall wird der gemeine Wert angesetzt (§ 17 EStG Rz. 329).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5 Beihilfen und Unterstützungen

Rz. 9 Es muss sich um Beihilfen und Unterstützungen handeln. Der Begriff Beihilfe ist nur dann erfüllt, wenn der Arbeitnehmer Zusatzaufwendungen oder Zusatzbedarfe hat, die durch die Zuschüsse oder Sachzuwendungen ganz oder teilweise abgedeckt werden sollen.[1] Entsprechendes gilt für den Begriff der Unterstützungen. Dies ist dann erfüllt, wenn der Arbeitgeber wegen des durc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 12.2 Ausschluss bei Kredit- und Finanzdienstleistungsunternehmen (1. Halbs.)

Rz. 56 Die Steuerfreiheit gem. § 30 Nr. 40 S. 1 Buchst. a (Rz. 14–21), b (Rz. 28–33) und d–h (Rz. 40–51) EStG gilt ab Vz 2017 (§ 52 Abs. 4 S. 7 1. Halbs. EStG) nicht für Anteile, die bei Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten dem Handelsbestand nach § 340e Abs. 3 HGB zuzurechnen sind. Maßgebend ist hierfür handelsrechtlich die Zuordnungsentscheidung zum Erwerbszeitpunk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.3 Höchstbetrag

Rz. 13 Der Vorteil ist bis zur Höhe von 360 EUR bzw. ab Vz 2021 bis zur Höhe 1.440 EUR im Kj. steuerfrei. Der Höchstbetrag ist auf das Dienstverhältnis bezogen und kann daher im laufenden Kj. sowohl bei mehreren gleichzeitigen Dienstverhältnissen als auch bei einem Arbeitgeberwechsel mehrfach in Anspruch genommen werden. Dies dient der Verwaltungsvereinfachung für den einzel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 13 Anteile an Unterstützungskassen (S. 4)

Rz. 62 Die Steuerfreiheit ist nicht anzuwenden bei Anteilen an Unterstützungskassen. Dadurch wird verhindert, dass das Trägerunternehmen Rückflüsse aus der Unterstützungskasse (teilweise) steuerfrei erhalten kann, obwohl die Zuwendungen an die Unterstützungskasse (unter den Voraussetzungen des § 4d EStG; § 4d EStG Rz. 9) als Betriebsausgaben abgezogen wurden.[1] Es kommt nic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3.2 Begünstigter Aufgabewert i. S. d. § 16 Abs. 3 EStG (Buchst. b S. 2)

Rz. 33 Begünstigt ist der Aufgabewert i. S. d. § 16 Abs. 3 EStG, soweit er auf Anteile an Körperschaften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, Körperschaften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG und Genussrechte i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG entfällt (Rz. 14). Begünstigt ist auch der auf Organgesellschaften (Rz. 15) entfallende anteilige Aufgabewert. Erfasst ist auch die rückwirkend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Veräußerung, Entnahme, Kapitalherabsetzung oder Liquidation bei Beteiligungen im Betriebsvermögen (Satz 1 Buchst. a)

Rz. 11 Die Vorschrift erfasst nur Erlöse, die mit dem Kapitalstamm der Beteiligung zusammenhängen. Hierzu gehört auch das durch eine Kapitalerhöhung entstandene Bezugsrecht.[1] Eine andere Einkunftserzielung ist nicht erfasst. Aktienderivate (Aktienoptionen, -termingeschäfte etc.) sind nur dann in das Teileinkünfteverfahren einbezogen, wenn sie in die Anschaffungskosten bzw....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Sachbezüge aus Vermögensbeteiligungen (Satz 1)

Rz. 5 Die Vorschrift erfasst nur Vorteile, die Arbeitnehmern eingeräumt werden. Dies sind nur Arbeitnehmer im steuerrechtlichen Sinn, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit im Rahmen des § 19 EStG beziehen. Trotz Arbeitsvertrags nicht begünstigt sind daher Arbeitnehmer, die – etwa als Kommanditisten oder atypisch still Beteiligte – zugleich in einem Gesellschafterverh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Verbundene Unternehmen (Satz 3)

Rz. 18 Nach § 3 Nr. 39 S. 3 EStG gilt auch ein Unternehmen i. S. d. § 18 AktG als Arbeit gebendes Unternehmen. Die Steuerfreiheit gilt somit auch dann, wenn entweder die Konzernmutter oder ein anderes Konzernunternehmen den Sachbezug zuwendet. Dies eröffnet die Nutzung der in § 2 Abs. 2 5. VermBG genannten Anlagebedingungen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Zuschüsse und Sachzuwendungen des Arbeitgebers

Rz. 5 Begünstigt sind zum einen die Zuschüsse, d. h. Geldzuwendungen, die der Arbeitgeber leistet, weil der Arbeitnehmer bestimmte Ausgaben hat. Zum anderen sind Sachzuwendungen begünstigt, d. h. die Zuwendung von Wirtschaftsgütern, Nutzungen oder Leistungen. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitgeber anstelle des Arbeitnehmers die Ausgaben trägt, also dem Arbeitnehmer die Ausg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5.1 Begünstigte Bezüge und Einnahmen (Buchst. d S. 1)

Rz. 42 Begünstigte Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG sind offene und verdeckte Gewinnausschüttungen sowie Vorabausschüttungen. Die Steuerfreiheit gilt auch für Bezüge aus eigenkapitalähnlichen Genussrechten (§ 20 EStG Rz. 115). Einnahmen aus Gesellschafterdarlehen sind nicht begünstigt, selbst wenn die Gesellschafterdarlehen mit Dividenden einer daraus finanzierten Bete...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.2 Begünstigte Beteiligungsformen

Rz. 10 Begünstigt sind nur die in der Vorschrift abschließend benannten Beteiligungen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, b, f bis l, Abs. 2 bis 5 5. VermBG. Explizit von der Steuerfreiheit ausgeschlossen sind daher vor allem Vorteile aus der Überlassung von in- und ausländischen Investmentanteilen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c 5. VermBG, da sie nicht der Beteiligung des ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Gleichbehandlung der Beschäftigten (Satz 2)

Rz. 15 Nur solche Beteiligungen sind steuerbegünstigt, die mindestens allen Arbeitnehmern offenstehen, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots ein Jahr oder länger ununterbrochen in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis (Rz. 8) zum Unternehmen stehen. Das Beteiligungsangebot muss auch für Teilzeitkräfte und Auszubildende gelten.[1] Es handelt sich um ein Mindesterforder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1.1 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift gilt nur für natürliche Personen und zwar sowohl für unbeschränkt Stpfl. als auch für beschr. Stpfl.[1] Sie schließt die entsprechenden Erträge einer Mitunternehmerschaft (Personengesellschaft) ein, soweit sie auf die Beteiligung an einer Körperschaft entfallen und den Gesellschaftern zustehen, die natürliche Personen sind. Die Steuerfreiheit gilt sowohl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4.1 Begünstigter Veräußerungspreis oder gemeiner Wert (Buchst. c S. 1)

Rz. 36 Der Veräußerungspreis ist anteilig steuerfrei; etwaige Veräußerungs- sowie die Anschaffungskosten sind nach § 3c EStG nur teilweise abziehbar. Im Fall einer teilentgeltlichen Veräußerung ist das Veräußerungsgeschäft in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuspalten. Die Steuerfreiheit gilt für den entgeltlichen Teil. Rz. 37 Wird im Fall der Veräußerung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 3 Nr. 36 EStG [1] sind unter den dort genannten Voraussetzungen Einnahmen (Entgelte) für Leistungen zu körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung pflegebedürftiger Personen bis zur Höhe des Pflegegelds gem. § 37 SGB XI, mindestens aber bis zur Höhe des Entlastungsbetrags nach § 45b Abs. 1 S. 1 SGB XI,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 12.3 Ausschluss bei Finanzunternehmen (2. Halbs.)

Rz. 59 Die Steuerfreiheit gem. § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. a (Rz. 14–21), b (Rz. 28–33) und d–h (Rz. 40–51) EStG gilt auch nicht für Anteile, die bei Finanzunternehmen zum Zeitpunkt des Zugangs zum Betriebsvermögen als Umlaufvermögen ausweisen sind. Dies gilt nur für Finanzunternehmen, an denen Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 50...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / a) Ausschluss des Zugewinnausgleichs im Falle des Scheiterns der Ehe

Rz. 81 Im Regelfall lassen sich auf Basis eines Ausschlusses des Zugewinnausgleichs unter Lebenden angemessene Ergebnisse erzielen. Der Ausschluss selbst lässt sich wie folgt formulieren: Rz. 82 Formulierungsbeispiel Für unsere Ehe soll (weiterhin) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelten. Jedoch schließen wir den Zugewinnausgleich für alle Fälle der Beendig...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / e) Tausch von Wirtschaftsgütern; verdeckte Einlage

Rz. 425 § 6 Abs. 6 EStG stuft den Tausch einzelner Wirtschaftsgüter als Veräußerungsvorgang ein, demzufolge sich die Anschaffungskosten des erhaltenen Wirtschaftsgutes nach dem gemeinen Wert des hingegebenen Wirtschaftsgutes bestimmen. Dies gilt beispielsweise auch für die offene Sacheinlage im Rahmen der Gründung oder Kapitalerhöhung einer Kapitalgesellschaft. Rz. 426 Für di...mehr

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§ 17 Familienholding / IV. Kapitalgesellschaften

Rz. 25 Alternativ zur OHG bzw. zur KG kommen auch Kapitalgesellschaften als Rechtsform für eine Familiengesellschaft in Betracht. GmbH und AG haben von Gesetzes wegen ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 8 Abs. 2 KStG); ihr Vermögen stellt uneingeschränkt Betriebsvermögen dar. Soweit die jeweiligen Gesellschafter mehr als 25 % des Nennkapitals der Gesellschaft halt...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 12.2 Steuerfreiheit der Beiträge, § 100 Abs. 6 EStG

Von dem Förderbetrag, den der Arbeitgeber durch Verrechnung seiner Lohnsteuer geltend machen kann, ist die Steuerfreiheit der Beiträge für Geringverdiener (im Sinne des § 100 EStG) zu unterscheiden. Wenn sämtliche Fördervoraussetzungen für einen Förderbetrag (siehe 12.1) vorliegen, sind die Beiträge nach § 100 Abs. 6 EStG steuerfrei. Steuerfreiheit ist jedoch nur dann gegeben...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 12.2.1 Neue Vereinbarung ab/nach 2018

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V. Versicherungsabschnitte ... / 4.2 Altersteilzeit nach dem TVFlexAZ ab 1.1.2010

Auch nach der Neuregelung der Altersteilzeit durch den Tarifvertrag zur flexiblen Arbeitszeitregelung für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) v. 27.2.2010 bleibt es bei der Hochrechnung des Altersteilzeitentgelts mit dem Faktor 1,8. Praxis-Beispielmehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 9.1 Entgeltumwandlung für betriebliche Altersversorgung

Im Rahmen der freiwilligen Versicherung kann der Arbeitgeber auf Wunsch des Beschäftigten, neben der Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung, eine Entgeltumwandlung abschließen. Nach § 3 Nr. 63 EStG können im Jahr Beiträge in Höhe von bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei - und bis zu 4 % sozialversicherungsfrei - in ein ...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 12.2.2 Bereits vor 2017 bestehende Vereinbarung

Hat ein Arbeitgeber bereits im Jahr 2016 Beiträge in die Zusatzversorgung gezahlt, so ist der BAV-Förderbetrag auf den Betrag beschränkt, den der Arbeitgeber aktuell über den bisherigen Beitrag (= Beitrag im Jahr 2016) hinaus leistet (§ 100 Abs. 2 Satz 2 EStG). Eine mögliche Beschränkung des Förderbetrages nach § 100 Abs. 2 Satz 2 EStG spielt jedoch bei der Meldung an die Zus...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 12.2.3 Überschreiten der Geringverdienergrenzen in einzelnen Monaten

Maßgeblich für die steuerliche Förderung und die Beurteilung der "Geringverdienereigenschaft" sind immer die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Zahlung des Arbeitgeberbeitrags zur betrieblichen Altersversorgung (§ 100 Abs. 4 Satz 1 EStG). Dies gilt auch bei schwankendem oder steigendem Arbeitseinkommen. Bei der Prüfung der Einkommensgrenzen ist also auf das laufende Arbeitsentgel...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 12.2.4 Nichterreichen des Mindestbeitrages

Die Förderung nach § 100 EStG setzt unter anderem voraus, dass im Jahr Beiträge in Höhe von mindestens 240 EUR gezahlt werden. Daher sind z.B. geringfügig Beschäftigte keine Geringverdiener im Sinne von § 100 EStG, da zwar die monatlichen Verdienste unter 2.575 EUR liegen, die Beitragssumme in einem Jahr jedoch nicht mindestens 240 EUR beträgt. Gleiches gilt auch bei anderen...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 4.3 Altersteilzeit in Sonderfällen

Wird auf Grund einer Einzelregelung ein Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt, der den Mindestbeitrag von 90 % des Entgelts, das der Bemessung des Altersteilzeit-Entgelts zugrunde liegt, übersteigt, ist das zusatzversorgungspflichtige Entgelt so zu erhöhen, dass entsprechend mehr Versorgungspunkte auch in der Zusatzversorgung erworben werden. Bei einer Aufsto...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 18 Rentenbezug

Die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung endet, wenn das Arbeitsverhältnis wegen Bezugs einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung endet oder beendet wird (vgl. Teil III 6) Bei Berichtigungen des Krankengeldzuschusses (fiktive Entgeltzahlung) ist für die Meldung zu beachten, dass nicht das steuerrechtliche Zuflussprinzip, sondern ausnahmsweise das sozialversic...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 26 Zusatzbeitrag

In der Umstellungsphase von dem umlagefinanzierten Gesamtversorgungssystem zum kapitalfinanzierten Punktesystem haben die Zusatzversorgungseinrichtungen die Möglichkeit Zusatzbeiträge zu erheben, um einen Teil der nach dem Punktesystem entstehenden neuen Anwartschaften kapitalgedeckt zu finanzieren. So wird neben den Umlagen, die zur Deckung der laufenden Rentenzahlungen und ...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 12.2.5 Vereinbarungen ab 2017

Für die Begrenzung des BAV-Förderbetrages bei bereits bestehenden Versorgungsvereinbarungen wird auf das Referenzjahr 2016 abgestellt. Dadurch greift bei einer erst im Jahr 2017 erteilten Zusage (= Beginn des Beschäftigungsverhältnisses) die Begrenzung des § 100 Abs. 2 Satz 2 EStG nicht. Dies gilt entsprechend für alle Erhöhungen des Beitrages ab 2017. Damit sind diese Fälle...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 8.3 Geburt eines weiteren Kindes während einer bereits bestehenden Elternzeit

Nach einem Urteil des EuGH (EuGH, Urteil v. 20.9.2007, C-116/09) ist es nicht mit Unionsrecht vereinbar, wenn eine schwangere Frau den Zeitraum des Erziehungsurlaubes/der Erziehungszeit nicht verändern kann, um den ihr zustehenden Mutterschaftsurlaub und die damit verbundenen Vorteile in Anspruch zu nehmen. Beschäftigte können daher ihre bereits vereinbarte Elternzeit zur In...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 17 Mutterschutz

Durch den 5. Änderungstarifvertrag ATV/ATV-K vom 30.5.2011 werden Zeiten des Mutterschutzes als soziale Komponente mit (fiktivem) Entgelt belegt. Dabei werden Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis nach § 3 MuSchG ruht, so behandelt, als sei während dieser Zeiten eine Lohnfortzahlung nach § 21 TVöD/TV-L erfolgt. Mutterschutzzeiten (§ 3 Abs.1 MuSchG und Abs. 2 MuSchG) ab dem 1...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 20 Sparkassensonderzahlung

Nach § 18.4 TVöD-S (Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Sparkassen)– besteht für bankspezifisch Beschäftigte Anspruch auf eine Sparkassensonderzahlung. Diese besteht aus einem garantierten und einem variablen Anteil, wobei die ausgezahlten Anteile sämtlich zusatzversorgungspflichtig sind (§ 18.4 Abs. 1 Satz 6 TVöD-S). Es besteht kein Anspruch au...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 24 Zeitrentenbezug

Die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung bleibt während des Bezugs einer Zeitrente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung aufrechterhalten, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund tarifvertraglicher Vorschriften ruht. Nach den für den öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträgen (z. B. § 33 Abs. 2 Satz 5 TVöD/TV-L) oder nach den Arbeitsvertragsrichtlinien für den Ca...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 25.1 Nachzahlungen/Rückforderungen während eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses

Bei einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis werden Nachzahlungen oder Rückforderungen ("Negativ-Entgelte") grundsätzlich durch Verrechnung mit laufendem Arbeitsentgelt ausgeglichen (Aufrechnung nach §§ 387 ff. BGB). Laufende Entgeltzahlungen, einmalige Zahlungen und Nachzahlungen müssen dem Jahr zugeordnet werden, in dem diese dem Beschäftigten zugeflossen sind. Sie sind a...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sportunterricht

Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Wird Sportunterricht an Mitglieder und Nichtmitglieder erteilt, handelt es sich um eine sportliche Veranstaltung (s. § 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b und AEAO zu § 67a AO TZ 5, Anhang 2). Für die Beurteilung der Zweckbetriebseigenschaft sind aber die in § 67a AO (Anhang 1b) vom Gesetzgeber geforderten Bedingungen zu beachten. Für die Zweckbetriebseigensch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Regelungsinhalt

Rz. 5 Die Vorschrift regelt für die unter § 3 Abs. 3a UStG fallenden Tatbestände neben der dort angeordneten fiktiven Leistungskette als weitere Rechtsfolge die Zuordnung der bewegten Lieferung. Wird ein Unternehmer gemäß § 3 Abs. 3a UStG behandelt, als ob er einen Gegenstand erhalten und geliefert hätte (Betreiber einer elektronischen Schnittstelle), wird die Beförderung od...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / a) Erstattung von Steuern und Berücksichtigung von Steuerersparnissen

Rz. 106 Die aufgrund zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche vom Schädiger zu erstattende Verdienstausfallrente ist steuerpflichtig. Nach § 24 Nr. 1a EStG gehören zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 1 EStG auch Entschädigungen, die gewährt worden sind als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen. Entschädigungen in diesem Sinn liegen vor, wenn Leistungen unmittel...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 1. Brutto- und Nettolohnmethode

Rz. 93 Der Erwerbsschaden eines Arbeitnehmers ist in der Regel ganz oder jedenfalls in größerem Umfang durch Leistungen Dritter – Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger – abgedeckt, auf die die Ersatzansprüche im Rahmen der Leistungspflicht übergehen. Möglicherweise verbleibt eine ungedeckte Schadensspitze, die der Geschädigte selbst geltend machen kann. Ziel der Schadens...mehr

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Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern (zu § 2 UStG)

Kommentar Aufsichtsratsmitglieder wie auch Mitglieder anderer Aufsichtsgremien wurden früher unterschiedslos als Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG angesehen. Nachdem der EuGH zumindest in den Fällen, in denen die Tätigkeit ohne ein Vergütungsrisiko ausgeübt wurde, die Unternehmereigenschaft verneint hatte, musste der BFH diesen Vorgaben folgen. Die Finanzverwaltung setzt dies...mehr