Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerfreiheit

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2022... / 6. Private Veräußerungsgeschäfte

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Allgemeine Voraussetzungen der Steuerfreiheit

Rz. 15 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Steuerfrei sind Zuschläge (> Rz 27 ff) nur, soweit sie ArbN (> Rz 16 ff) neben dem Grundlohn (> Rz 19 ff) für an Sonntagen, Feiertagen oder zur Nachtzeit (> Rz 58 ff) tatsächlich (> Rz 47 ff) geleistete Arbeit gezahlt werden. Die Rechtsprechung und ihr folgend die FinVerw haben seit jeher diese Voraussetzungen auch in formeller Hinsicht eng ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 7. Umfang der Steuerfreiheit

Rz. 65 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Steuerfreiheit der Zuschläge für SFN-Arbeit ist auf einheitliche Prozentsätze begrenzt (Höchstsatz). Das gilt unabhängig davon, auf welcher Rechtsgrundlage (Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Einzelarbeitsvertrag; > Rz 30 ff) die Zahlungen beruhen. Steuerfrei bleiben aber nur die tatsächlich im Einzelfall gezahlten Zuschläge. Rz...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung, Verfassungsmäßigkeit

Rz. 10 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit wurde erstmals 1949 durch Einfügung eines § 34a EStG geregelt (2. StNG vom 20.04.1949 – WiGBl 1949, 69). § 34a EStG in der ab 1955 geltenden Fassung (vgl BGBl 1954 I, 373 = BStBl 1954 I, 575) stellte – wie schon frühere Regelungen (vgl RdF-VO vom 07.11.1940, RStBl 1...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Tatsächliche Arbeitsleistung

Rz. 47 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Steuerfrei sind nur Zuschläge, die für tatsächlich zu den begünstigten Zeiten geleistete Arbeit gezahlt werden. Daraus folgt, dass Zuschläge, für die SFN-Arbeit lediglich unterstellt wird, weil tatsächlich nicht zu den begünstigten Zeiten gearbeitet wird, steuerpflichtig sind. Deshalb sind solche Zuschläge nicht steuerfrei, die ein freigeste...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Zuschlag

Rz. 27 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Steuerfrei bleiben bestimmte Zuschläge, die neben dem Grundlohn gezahlt werden (§ 3b Abs 1 EStG; zu den maximalen Zuschlagsätzen > Rz 65 ff). Ein Zuschlag setzt eine Grundvergütung für eine zuschlagsfähige Tätigkeit voraus (> Rz 19 ff), zu der ein besonderes Entgelt für die mit der SFN-Arbeit verbundene Erschwernis hinzukommt (BFH/NV 2007, 1...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Begünstigte Zeiten

Rz. 58 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die begünstigten Arbeitszeiten für die Steuerfreiheit der SFN-Arbeitszuschläge sind für alle begünstigten ArbN einheitlich geregelt. Damit ist die tarifvertragliche Festlegung, wann SFN-Arbeit geleistet wird, für die Steuerfreiheit der Zuschläge ohne Bedeutung. Es gelten allein die in § 3b Abs 2 und Abs 3 Nr 2 EStG festgelegten Zeiten. Ein s...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Grundlohn

Rz. 19 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Umfang der Steuerfreiheit von Zuschlägen für SFN-Arbeit, die neben dem Grundlohn gezahlt werden (> Rz 27 ff), bemisst sich nach bestimmten Prozentsätzen des Grundlohns (§ 3b Abs 1 EStG; > Rz 65 ff). Die Bestimmung des Grundlohns als > Bemessungsgrundlage ist deshalb wesentlich. "Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehme...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 16 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Begünstigt sind nur > Arbeitnehmer iSd EStG, auch wenn sie arbeitsrechtlich als Selbständige gelten. § 3b EStG setzt voraus, dass der Stpfl Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iSv § 19 Abs 1 EStG bezieht und auch die Zuschläge zu dieser Einkunftsart gehören (H 3b LStH; > Rz 17). § 3b Abs 2 Satz 1 EStG stellt nämlich ausdrücklich auf den ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / VII. Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflichten

Rz. 75 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der ArbG muss in der Lage sein, die Berechtigung der von ihm bei der Erstattung von Aufwendungen in Anspruch genommenen Steuerfreiheit gegenüber dem FA zu belegen. Gelingt das zB in einer lohnsteuerlichen > Außenprüfung nicht, besteht die Gefahr der > Haftung für Lohnsteuer. Die Feststellungslast (> Beweislast), ob steuerfreie Erstattung von...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Regelungsgehalt, Subventionscharakter

Rz. 8 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Steuerfrei sind Lohnzuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nacht- (kurz: SFN) arbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, soweit sie bestimmte Prozentsätze des mit einem Stundenlohn von höchstens 50 EUR anzusetzenden Grundlohns nicht übersteigen (§ 3b EStG). Da es sich um eine Ausnahme von der grundsätzlich besteh...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Einzelnachweis

Rz. 61 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Da nur Zuschläge für tatsächlich geleistete SFN-Arbeit steuerfrei bleiben (> Rz 47 ff), setzt das den Einzelnachweis der geleisteten Arbeitsstunden voraus (> R 3b Abs 6 Satz 3ff LStR). Die Art und Weise des Nachweises bleibt im Einzelnen grundsätzlich demjenigen überlassen, der die Steuerfreiheit in Anspruch nimmt, idR also dem ArbG; ergänze...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Einzelfälle

Rz. 70 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die im Folgenden genannten Regelungen stehen jeweils unter Vorbehalt des Zeitbezugs und – soweit sie vor 1990 ergangen sind – zudem unter dem Vorbehalt des ab 1990 geänderten Rahmens für die Steuerfreiheit (> Rz 12). Wegen der steuerfreien Schichtzulage nach § 22 Abs 5 Erschwerniszulagen-VO an Beamte der (ehemaligen) Post und Bahn vgl DB 1993...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführende Hinweise zum Reisekostenrecht

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Vorbemerkung: Durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.02.2013 (BGBl 2013 I, 285 = BStBl 2013 I, 188) ist das steuerliche Reisekostenrecht weitgehend gesetzlich geregelt worden. Dabei hat sich der Gesetzgeber zwar an der vorherigen Rechtsprechung des BFH orientie...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Doppelte Haushaltsführung

Rz. 60 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 § 3 Nr 16 EStG gilt auch in den Fällen der doppelten Haushaltsführung (> Doppelte Haushaltsführung Rz 160 ff). Die steuerfreie Erstattung ist auf das ‚Notwendige’ begrenzt. Zur Erläuterung der dabei im Einzelnen abziehbaren > Werbungskosten für die Unterkunft am Beschäftigungsort > Doppelte Haushaltsführung Rz 135 ff. Die > Rz 53/54 – Überna...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Folgen einer ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 42 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann grundsätzlich kein steuerfreier ArbG-Ersatz gewährt werden. Der ArbG kann aber die > Lohnsteuer für > Sachbezüge in Form der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung eines ArbN zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten > Arbeits...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Zeitliche Voraussetzungen

Rz. 25 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Der ArbN, dessen Arbeitslohn vom ATE begünstigt wird, muss mindestens drei Monate ununterbrochen eine begünstigte Tätigkeit (> Rz 15 ff) in einem oder mehreren vom ATE erfassten Staaten (> Rz 3 f) ausüben. Der ATE ist auch anwendbar, wenn die Tätigkeit im Ausland im Zusammenhang mit mehreren Vorhaben steht und nur dadurch die zeitliche Vorau...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abgeordnete

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Progressionsvorbehalt bei steuerfreien Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen (§ 32b Abs 1 Nr 1 EStG)

Rz. 9 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkommens-(Lohn-) Ersatzleistungen sind in § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst a – k EStG aufgezählt. Die Vorschrift ist nicht verfassungswidrig (BVerfG vom 24.04. und vom 03.05.1995 – 1 BvR 231/89 und 1176/88, BStBl 1995 II, 758; BFH 153, 363 = BStBl 1988 II, 674). Im Einzelnen handelt es sich um folgende Le...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Freigrenze für geringwertige Sachbezüge (§ 8 Abs 2 Satz 11 EStG)

Rz. 50 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Sachbezüge, die unentgeltlich oder teilentgeltlich (verbilligt) überlassen werden, sind uU steuerfrei, soweit ihr Wert insgesamt im Monat 50 EUR nicht übersteigt (§ 8 Abs 2 Satz 11 EStG; > Rz 25 – 28). Die Einführung dieser > Freigrenze sollte der Steuervereinfachung dienen. Der Verwaltungsaufwand, der für eine Besteuerung geringer Vorteile ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Erstattung der tatsächlichen Aufwendungen

Rz. 18 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Bei Abrechnung der Fahrtkosten für das private Kfz (> Kraftfahrzeugbenutzung) anhand der tatsächlichen Aufwendungen ist dem ArbG der Teilbetrag der jährlichen Gesamtkosten dieses Fahrzeugs nachzuweisen, der dem Anteil der begünstigten Fahrten (> Rz 24 ff) an der gesamten Jahresfahrleistung entspricht (> R 9.5 Abs 1 Satz 3 LStR). Beispiel: Die...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. ABC der Einzelfälle

Rz. 70 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Aktien Aktien fließen einem ArbN in dem Zeitpunkt zu, in dem er die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Aktien erlangt (BFH 234, 187 = BStBl 2018 II, 923). Das ist der Zeitpunkt, zu dem ihm der ArbG das zivilrechtliche oder zumindest das wirtschaftliche Eigentum an den versprochenen Aktien verschafft (BFH 260, 532 = BStBl 2019 II, 496). ...mehr

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Steuerfreiheit der Vorteile des Arbeitnehmers aus der Nutzung eines betrieblichen Telekommunikationsgeräts

Leitsatz Die Erstattung von Telefonkosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist auch dann nach § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Mobiltelefon, durch dessen Nutzung die Telefonkosten entstanden sind, von dem Arbeitnehmer zu einem niedrigen, auch unter dem Marktwert liegenden Preis erworben hat und er das Mobil...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Umsätze eines Vereins für Verkehrserziehung

Leitsatz 1. § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG ist entsprechend Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL richtlinienkonform auszulegen. 2. Bei einem Fahrsicherheitstraining liegen "Kurse belehrender Art" i.S. von § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG vor, wenn es sich um eine Schulungsmaßnahme handelt, die zum Erwerb oder zur Erhaltung beruflicher Kenntnisse konkret geeignet ist (Art. 132 Abs. 1 Buch...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Umsatzsteuerfreiheit von Privatkliniken (nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a.F.)

Leitsatz 1. Die Umsatzsteuerfreiheit von Privatkliniken nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a.F. i.V.m. § 67 Abs. 2 AO erforderte im Jahr 2006 keine Vorauskalkulation der Selbstkosten (Anschluss an BFH-Urteil vom 23.01.2019 ‐ XI R 15/16, BFHE 263, 543). 2. Die durch das Jahressteuergesetz 2007 mit Rückwirkung zum 01.01.2003 geänderte Fassung des § 67 Abs. 1 AO ist für das Jahr 200...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Erträge aus Devisentermingeschäften als Teil eines steuerfreien Veräußerungsgewinns

Leitsatz Nur wenn ein hinreichender Veranlassungszusammenhang zwischen dem Grund- und dem Sicherungsgeschäft besteht, sind Währungskursgewinne ein Teil des Veräußerungsgewinns. Sachverhalt Die klagende B-AG hatte ihre Beteiligung an der A-AG an eine amerikanische Kapitalgesellschaft veräußert. Der Kaufpreis war in US-Dollar zu zahlen. Für das aus diesem Grundgeschäft entstehe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Unter das GrEStG fallende Transaktionen – Steuerfreiheit nach dem UStG

6.4.1 Rechtsvorgänge, soweit sie sich auf ein inländisches Grundstück beziehen (§ 1 Abs. 1 Nrn. 1 bis 7 GrEStG) 6.4.1.1 Kaufvertrag (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG) Rz. 102 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG sind ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung eines inländischen Grundstücks begründet, grunderwerbsteuerbare Rechtsvorgänge. Der Kaufvertrag i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.1 Rechtsvorgänge, soweit sie sich auf ein inländisches Grundstück beziehen (§ 1 Abs. 1 Nrn. 1 bis 7 GrEStG)

6.4.1.1 Kaufvertrag (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG) Rz. 102 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG sind ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung eines inländischen Grundstücks begründet, grunderwerbsteuerbare Rechtsvorgänge. Der Kaufvertrag ist der wichtigste grunderwerbsteuerliche Erwerbstatbestand. Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer eines Grun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2 Rechtsvorgänge ohne Begründung eines Übereignungsanspruchs (§ 1 Abs. 2 bis 4 GrEStG)

6.4.2.1 Erwerb der Verwertungsbefugnis (§ 1 Abs. 2 GrEStG) Rz. 115 Nach § 1 Abs. 2 GrEStG sind auch Rechtsvorgänge grunderwerbsteuerbar, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Damit sind auch die Grundstücksgeschäfte grunderwerbsteuerbar (und ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2.2 Änderung des Gesellschafterbestands einer Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG)

Rz. 116 Gehört einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von zehn Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar und mittelbar so, dass mindestens 90 % der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dieser Anteilswechsel als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes Rechtsgeschäft. Damit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5 Einzelfälle

Rz. 118 Unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG fallen auch [1]: die Bestellung eines Erbbaurechts an einem Erbbaugrundstück[2] sowie der Anspruch auf Abtretung eines Anspruchs auf Bestellung eines Erbbaurechts[3], die Übertragung von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück (bei der Übertragung von hälftigem Miteigentum ist der jeweilige Miteigentümer Leistungs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.12.4 Sonstige Glücksspiele/Veranstaltungen

Rz. 160 Kartenglücksspiele, die nach Art der üblichen Kartenspiele zwischen zwei oder drei Parteien zwar nach festen Regeln gespielt werden, bei denen jedoch die Spielführung im Übrigen der freien Gestaltung der Spieler unterliegt, sind ebenfalls keine Ausspielungen i. S. v. § 17 RennwLottG (i. d. F. bis 30.6.2021; zur Einbeziehung von Online-Poker in die Online-Pokersteuer ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.1.3 Eigentumsübergang (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG)

Rz. 110 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG ist der Eigentumsübergang ein grunderwerbsteuerbarer Tatbestand, wenn kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist und es auch keiner Auflassung bedarf. Ausgenommen hiervon sind jedoch z. B. der Eigentumsübergang durch die Abfindung in Land, der Eigentumsübergang im Umlegungsverfahren nach dem Bundesbau...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2.1 Erwerb der Verwertungsbefugnis (§ 1 Abs. 2 GrEStG)

Rz. 115 Nach § 1 Abs. 2 GrEStG sind auch Rechtsvorgänge grunderwerbsteuerbar, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Damit sind auch die Grundstücksgeschäfte grunderwerbsteuerbar (und umsatzsteuerfrei), die nicht auf den zivilrechtlichen Erwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2.3 Anteilsvereinigung und Übertragung vereinigter Anteile (§ 1 Abs. 3 und 4 GrEStG)

Rz. 117 Die Vereinigung und Übertragung von mindestens 90 % der Anteile an einer Gesellschaft, zu deren Vermögen ein inländisches Grundstück gehört, sind nach § 1 Abs. 3 GrEStG bzw. nach § 1 Abs. 4 GrEStG unter den dort genannten Voraussetzungen auch grunderwerbsteuerbar und damit umsatzsteuerfrei. Auch in diesen Fällen kommt die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.1.2 Auflassung (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG)

Rz. 108 Die Auflassung gehört nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG zu den steuerbaren Rechtsvorgängen, wenn kein Rechtsgeschäft vorausgegangen ist, das den Anspruch auf Übereignung begründet. Die Auflassung ist die zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück erforderliche dingliche Einigung des Veräußerers und des Erwerbers.[1] Ein Verpflichtungsgeschäft ist der Auflassung z. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.1.4 Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG)

Rz. 112 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG ist dies ebenfalls ein grunderwerbsteuerbarer Erwerbsvorgang. Mit dem Meistgebot erwirbt der Meistbietende den Anspruch auf Erwerb des Eigentums am versteigerten Grundstück durch Erteilung des Zuschlags.[1] Umsatzsteuerlich stellt die Zwangsversteigerung eines Grundstücks keine Lieferung des Eigentümers an das jeweilige Bundesland, dem di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.11 Umsätze der zugelassenen öffentlichen Spielbanken

Rz. 153 Die Zulassung der Spielbanken geht auf das Spielbankgesetz v. 14.7.1933[1] zurück. Auf dieser Grundlage war am 27.7.1938 eine Spielbank-Verordnung[2] ergangen. Darin wird der Spielbankunternehmer verpflichtet, an das Reich eine Abgabe zu entrichten. Nach dem Gutachten des BFH[3] galt § 6 Abs. 1 der SpielbankVO als Bundesrecht weiter. § 6 Abs. 1 SpielbankVO 1938/44 ga...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.13 Bemessungsgrundlage steuerpflichtiger Glücksspiele

Rz. 177 Mit dem EuGH-Urteil v. 5.5.1994[1] zur Bemessungsgrundlage von Umsätzen aus Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit war eine jahrelange Auseinandersetzung um die rechtliche Bewertung beendet worden. Die Finanzverwaltung hatte mit dem BFH die Auffassung vertreten, dass Entgelt für die Überlassung des Geldspielgeräts und für die Einräumung der Gewinnmöglichkeit der zum ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.1.1 Kaufvertrag (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG)

Rz. 102 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG sind ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung eines inländischen Grundstücks begründet, grunderwerbsteuerbare Rechtsvorgänge. Der Kaufvertrag ist der wichtigste grunderwerbsteuerliche Erwerbstatbestand. Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer eines Grundstücks verpflichtet, dem Käufer dieses zu üb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.1.5 Anspruchsbegründende Rechtsgeschäfte (§ 1 Abs. 1 Nrn. 5 bis 7 GrEStG)

Rz. 113 Nach § 1 Abs. 1 Nrn. 5 und 6 GrEStG sind Rechtsgeschäfte, die den Anspruch auf Abtretung eines Übereignungsanspruchs oder der Rechte aus einem Meistgebot bzw. aus einem Kaufangebot begründen, ebenfalls grunderwerbsteuerbare Erwerbsvorgänge. Die Tatbestände nach § 1 Abs. 1 Nrn. 5 und 7 GrEStG betreffen Zwischenhandelsgeschäfte. Ein solcher Fall liegt z. B. vor, wenn d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Umsätze, die unter das RennwLottG fallen

Rz. 21 § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG beruht auf Art. 131 i. V. m. Art. 135 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten (obligatorisch) Wetten, Lotterien und sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz unter den Bedingungen und Beschränkungen, die von jedem Mitgliedstaat festgelegt werden. Die Vorschrift erlaubt es zwar nicht, Wetten, Lotterien und sonstige Glückssp...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Umfang der Steuerbefreiung – Nebenleistungen

Rz. 110 Zu den nach § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG steuerfreien Vermietungs- bzw. Verpachtungsleistungen gehören auch die damit in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Nebenleistungen.[1] Die Nebenleistungen sind Leistungen, die im Vergleich zu Grundstücksvermietungen bzw. -verpachtungen nebensächlich sind, mit ihnen eng zusammenhängen und in ihrem Gefolge ü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.2 Mitverpachtung von Betriebsvorrichtungen

Rz. 166 Das deutsche Recht gibt das Unionsrecht nicht ganz zutreffend wieder. Allerdings hat auch der BFH in seinem Urteil v. 28.5.1998[1] für die Überlassung von Versorgungseinrichtungen für Mobilheimplätze auch bei langfristiger Vermietung eine Steuerpflicht angenommen. Bei (steuerfreier) Verpachtung von Grundstücken mit darauf errichteten Betriebsvorrichtungen führe das A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Vorsteuerabzug und Option zur Steuerpflicht

Rz. 28 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG schließt den Vorsteuerabzug aus.[1] Um der dadurch eintretenden Steuerkumulation zu begegnen, ist nach § 9 Abs. 1 UStG die Option zur Steuerpflicht eröffnet. Voraussetzung ist allerdings, dass der Vermietungs- oder Verpachtungsumsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Vermietungs- und Verpachtu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.1 Aufteilungsgebot

Rz. 170 Nach § 4 Nr. 12 S. 2 UStG ist auch die Vermietung und Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), steuerpflichtig. Dies gilt auch dann, wenn die Betriebsvorrichtungen wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind. Dieses Aufteilungsgebot soll auch keine Einbeziehung der Überlassung vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Rz. 132 Steuerpflichtig ist die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die der Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält. Hierunter fallen insbesondere die Beherbergungsumsätze in Hotels, Pensionen und Gaststätten. Die Unterbringung muss jedoch nicht zwangsläufig in diesen Sektoren stattfinden. Die Steuerpflicht kommt auch zur Anwendung, wenn außerhal...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Überlassung von Grundstücken und Grundstücksteilen zur Nutzung – § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. b UStG

Rz. 124 Nach § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. b UStG ist auch die Überlassung von Grundstücken und Grundstücksteilen zur Nutzung aufgrund eines auf Übertragung des Eigentums gerichteten Vertrags oder Vorvertrags umsatzsteuerbefreit. Durch diese Regelung wird insbesondere die Steuerbefreiung der bei sog. Kaufanwartschaftsverhältnissen zwischen dem Abschluss des Kaufvertrags und der Au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Vermietung

Rz. 34 Nach alter Rechtsprechung des BFH war der Vermietungsbegriff nach bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen abzugrenzen, es war also auf das BGB abzustellen.[1] Der Vermietungsbegriff ist in § 535 BGB definiert. Danach wird der Vermieter durch den Mietvertrag verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der vermieteten Sache während der Mietzeit zu gewähren. Der Mieter ist verpflic...mehr