Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerfreiheit

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 § 14a Abs. 5 UStG

Rz. 37 § 14a Abs. 5 UStG wurde zum 30.6.2013 neugefasst durch Art. 10 Nr. 8 Buchst. c AmtshilfeRLUmsG. Er war zum 1.1.2002 im Zusammenhang mit der Schaffung von § 13b UStG – Übergang der Steuerschuldnerschaft vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger – eingeführt worden und hat seither, so schon zum 1.1.2010 verschiedene Änderungen erfahren. Neu seit dem 30.6.2013...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Allgemeines

Tz. 50 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst c KStG schreibt für alle Kassen, dh UK, Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen, vor, dass – vorbehaltlich des § 6 KStG – die ausschl und unmittelbare Verwendung des Vermögens und der Eink der Kasse nach Satzung und tats Geschäftsführung für die Zwecke der Kasse dauernd gesichert sein muss. Ziel dieser Regelung ist es, ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Zulässige Vermögenshöhe bei Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen (§ 5 Abs 1 Nr 3 Buchst d KStG)

Tz. 70 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst d KStG macht die (volle) StFreiheit der Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen davon abhängig, dass das Kassenvermögen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Tz. 71 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die StFreiheit soll danach bei Kassen, die in der Rechtsform des VVAG betrieben werden, nur gewährt werden, wenn das Vermögen der Ka...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3 Ermittlung des zulässigen Kassenvermögens

Tz. 81 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Für die Ermittlung des zulässigen Kassenvermögens enthält § 4d EStG detaillierte Regelungen, die an die unterschiedliche Versorgungsaufgabe der UK und deren unterschiedliche Ausgestaltung anknüpfen. Tz. 82 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Für UK mit lebenslänglich lfd Leistungen ist gem § 4 d Abs 1 Nr 1 S 4 EStG zulässiges Kassenvermögen die folgen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.5 Tatsächliches und zulässiges Kassenvermögen bei Konzern- und Gruppen-Unterstützungskassen

Tz. 89 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Bei Konzern- und Gruppen-UK erscheint die Feststellung der zulässigen Vermögenshöhe problematisch. Bei diesen Kassen wird in der Praxis das anteilige Vermögen, das aufgr der Zuwendungen der einzelnen Trägerunternehmen entsteht, jeweils getrennt verbucht. Eine Vermischung der einzelnen Vermögensteile der Kasse erfolgt deshalb nicht, weil die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4 Begrenzung der Leistungen bei Pensions- und Sterbekassen (§ 2 KStDV)

Tz. 32 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die zum Charakter der sozialen Einrichtung gehörende Begrenzung der Rechtsansprüche der Leistungsempfänger ist für Pensions- und Sterbekassen durch § 2 KStDV wie folgt gezogen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6 Mitwirkungsrechte der Leistungsempfänger bzw Arbeitnehmervertretungen von Unterstützungskassen (§ 3 Nr 2 KStDV)

Tz. 41 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Für UK enthält die Vorschrift des § 3 Nr 2 KStDV die Bestimmung, dass den Leistungsempfängern oder den Arbeitnehmervertretungen des Betriebs oder der Dienststelle satzungsgemäß und tats das Recht zustehen muss, an der Verwaltung sämtlicher Beträge, die der Kasse zufließen, beratend mitzuwirken. Auch dieses Mitwirkungsrecht ist durch den Char...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Anlage des Kassenvermögens

Tz. 55 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Anlage des Kassenvermögens muss derart sein, dass seine und die Verwendung seiner Erträge für die Kassenzwecke dauernd gesichert ist. Tz. 56 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Für Pensions- und Sterbekassen, die der Aufsicht des BAV unterliegen, ist das allg Streuungsgebot des § 54 Abs 1 VAG maßgebend. Zulässig ist danach die Darlehensgewährung a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Nur Verfolgung satzungsmäßiger Zwecke

Tz. 53 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Eine Kasse wird voll stpfl, wenn sie ihr Vermögen oder ihre Eink anderen als ihren satzungsgemäßen Zwecken dienstbar macht. Die Art der Anlage oder Nutzung des Kassenvermögens muss sich in den Grenzen der Vermögensverwaltung halten und darf nicht dazu führen, dass die Kasse sich durch die mit der Vermögensverwaltung verbundene Tätigkeit selb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Geschäftsplan (§ 5 Abs 1 Nr 3 Buchst b S 1 KStG)

Tz. 20 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Geschäftsplan muss bei allen Kassen, dh UK, Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen, sicherstellen, dass der Betrieb der Kasse eine soziale Einrichtung darstellt. Der Begriff des Geschäftsplans stammt aus dem Versicherungsrecht (s § 5 VAG). Geschäftsplan sind danach die die Grundlagen des Versicherungsverhältnisses bestimmenden Regelungen (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Leistungsempfänger (§ 5 Abs 1 Nr 3 Buchst a KStG)

Tz. 11 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Kreis der Leistungsempfänger muss sich auf den in § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst a KStG genannten Pers-Kreis beschr. Dies sind im Einzelnen Zugehörige oder frühere Zugehörige einzelner oder mehrerer wG (§ 5 Abs 1 Nr 3 Buchst a Doppelbuchst aa KStG), Zugehörige oder frühere Zugehörige der in § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst a Doppelbuchst bb KStG aufgezählten ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3 Vermögensbindung (§ 1 Nr 2 KStDV)

Tz. 27 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Gem der Vorschrift des § 1 Nr 2 KStDV muss satzungsmäßig sichergestellt sein, dass das Kassenvermögen bei Auflösung der Kasse nur den Leistungsempfängern oder deren Angehörigen zugute kommt oder für ausschl gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verwendet wird. Dabei ist es uE auch zulässig, eine jeweils tw Verwendung für die Leistungsempfänge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.7 Begrenzung der Leistungen bei Unterstützungskassen (§ 3 Nr 3 KStDV)

Tz. 42 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die lfd Leistungen der UK und das Sterbegeld dürfen gem der Bestimmung des § 3 Nr 3 KStDV die in § 2 KStDV bezeichneten Beträge nicht übersteigen. Dadurch sollen sozial nicht vertretbare, überhöhte Leistungen an einzelne Betriebszugehörige ausgeschlossen werden (s Urt des BFH v 18.07.1990, BStBl II 1990, 1088). Für UK gelten demnach insoweit ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sonntagsarbeit

Stand: EL 125 – ET: 02/2021 > Lohnzuschläge Rz 8 ff (zur Steuerfreiheit nach § 3b EStG).mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 40 EStG Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen

Stand: EL 125 – ET: 02/2021 (1) 1Das Betriebsstättenfinanzamt (§ 41a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1) kann auf Antrag des Arbeitgebers zulassen, dass die Lohnsteuer mit einem unter Berücksichtigung der Vorschriften des § 38a zu ermittelnden Pauschsteuersatz erhoben wird, soweitmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Steuerfreiheit

Aufwendungen, die im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, können nicht als BA abgezogen werden (§ 3c Abs 1 EStG). Dies gilt auch für zukünftig erwartete Einnahmen (BFH BStBl II 1983, 566). So sind Aufwendungen für die Erstellung von Ferienwohnungen im Ausland nicht als BA/WK abzugsfähig, wenn nach DBA die zukünftigen Einnahmen nicht ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Der Gesamtumsatz gem. § 19 Abs. 3 UStG

Rz. 106 Der Begriff des Gesamtumsatzes spielt eine Rolle gem. § 19 Abs. 1 S. 2 UStG bei der Berechnung der genannten Grenzen von 22.000 EUR und 50.000 EUR (Rz. 47ff.). Der Gesamtumsatz ist gem. § 19 Abs. 3 S. 1 UStG die Summe der steuerbaren Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG abzüglich der gem. § 4 Nr. 8 Buchst. i, Nr. 9 Buchst. b und Nr. 11 bis 29 UStG (s. Rz. 3) steuer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Die Nichterhebung der USt gem. § 19 Abs. 1 UStG

Rz. 26 Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird die für Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete USt nicht erhoben, wenn der Gesamtumsatz des Vorjahrs 22.000 EUR [1] nicht überschritten hat und im laufenden Kj. 50.000 EUR voraussichtlich nicht überschreiten wird. Die Grenze von 50.000 EUR gilt seit dem 1.1.2003 (s. Rz. 24). Sie blieb bei der Anhebung der Vorjahresumsatzgrenze au...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sondervergütungen

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Sondervergütungen sind – nicht nur für Führungskräfte – eine kostengünstige Ergänzung der üblichen, in bar ausgezahlten Bezüge (Lohn, Gehalt). Sie führen oft zu höheren Nettobezügen als eine wertgleiche Anhebung der üblichen Bezüge, weil sich mit ihnen eine steuergünstige Bewertung (> Rz 2), die einer teilweisen Steuerbefreiung gleichkommt, o...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.8 Angabe des Steuersatzes oder Hinweis auf eine Steuerbefreiung (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG)

Rz. 115 Wie schon § 14 Abs. 1 Nr. 6 UStG i. d. F. bis Ende 2003 fordert § 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG die Angabe des Steuerbetrags, der auf das Entgelt entfällt. Zusätzlich ist auch noch der Steuersatz anzugeben. Es genügt also nicht die Angabe "Lieferung eines Schranks am 2.1.2012 zum Preis von 1.000 EUR zzgl. 190 EUR USt", vielmehr muss es lauten: "zzgl. 19 % USt = 190 EUR". Rz. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Andere Einrichtungen mit sozialem Charakter

Rz. 26 Neben den öffentlichen Einrichtungen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind auch andere (auch nicht öffentliche) Einrichtungen mit sozialem Charakter subjektiv steuerbegünstigt. Der Begriff der "anderen Einrichtung mit sozialem Charakter" entspricht der Formulierung der maßgeblichen unionsrechtlichen Grundlage.[1] Auf der Grundlage der dort eingeräumten Befugnis...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.5 Einrichtungen mit öffentlich vergüteten Leistungen

Rz. 35 Nach § 4 Nr. 25 S. 2 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG gelten als andere Einrichtungen mit sozialem Charakter auch Einrichtungen, soweit sie Leistungen erbringen, die im vorangegangenen Kj. ganz oder zum überwiegenden Teil durch Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder Einrichtungen nach § 4 Nr. 25 S. 2 Buchst. a UStG vergütet wurden. Rz. 36 Das Merkmal der Vergütung sol...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Einzelfälle

Rz. 102 Die Abgabe von sog. Prüfmarken gegen Entgelt, durch welche die dem Landesverband angeschlossenen Mitgliedsverbände das Recht auf die Abnahme von Judo-Prüfungen durch vom Landesverband abgestellte Prüfer erwerben, ist nicht nach § 4 Nr. 25 UStG steuerfrei.[1] Rz. 103 Die freiberuflich tätigen Familienhelfer und die im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe tätige...mehr

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Feststellungserklärung 2020 / 4.3 Art des Beteiligten (Zeilen 33/34)

In den Zeilen 33 und 34 wird die Art des Beteiligten abgefragt: Handelt es sich um eine Personengesellschaft oder um eine Körperschaft? Bei einer Personengesellschaft als Feststellungsbeteiligte, an der Kapitalgesellschaften direkt oder indirekt beteiligt sind (doppelstöckige Personengesellschaft), können sich Besonderheiten ergeben. Es können sich Auswirkungen auf die Steue...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 34 [Gesundheitsförderung]

Rz. 1 § 3 Nr. 34 EStG stellt gesundheitsförderliche Maßnahmen in den Betrieben, die den vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) nach § 20 Abs. 2 S. 1 SGB V festgelegten Kriterien entsprechen, und Maßnahmen zur verhaltensbezogenen Prävention bis zur Höhe von 500 EUR bzw. ab 2020 in Höhe von 600 EUR[1] jährlich steuerfrei. Dabei geht es um Leistungen des...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 4.8 Zeile 7a

In dieser Zeile sind Veräußerungsgewinne nach § 17 EStG zu erfassen. Betroffen sind nur Beteiligungen, die nicht zu einem veräußerten oder aufgegebenen Betrieb gehören; diese sind in Zeile 5 mitzuerfassen, wenn Steuerpflicht besteht. Erfasst werden in erster Linie Anteile an Kapitalgesellschaften, die Sitz oder Geschäftsleitung im Inland haben, oder Anteile, die bei einer Ei...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 20.3 Zeile 75

In dieser Zeile ist die besondere Steuer auf die in Zeile 74 einzutragenden Mittel einzutragen. Sie beträgt 50 % des Betrags in Zeile 74. Diese besondere Steuer entsteht auch, wenn die Steuerfreiheit des Berufsverbands grundsätzlich erhalten bleibt. Eine weitere Folge der Verwendung von Mitteln zur Unterstützung oder Förderung politischer Parteien tritt ein, wenn die in Zeile...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OT / 3.3 Zeilen 14–14a

In diesen Zeilen wird das dem Organträger zuzurechnende Einkommen um Einkunftsteile bereinigt, die einer rechtsformabhängigen Steuerbefreiung unterliegen. Nach der Bruttomethode des § 15 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 KStG sind diese Steuerbefreiungen nicht auf der Ebene der Organgesellschaft, sondern der des Organträgers anzuwenden. Es ist also erst auf der Ebene des Organträgers anha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 60 [Anpassungsgeld]

Rz. 1 Nach § 3 Nr. 60 EStG a. F. sind Leistungen aus öffentlichen Mitteln an Arbeitnehmer des Steinkohlen-, Pechkohlen- und Erzbergbaues, des Braunkohlentiefbaues und der Eisen- und Stahlindustrie anlässlich von Stilllegungs-, Einschränkungs-, Umstellungs- oder Rationalisierungsmaßnahmen steuerfrei. Diese Steuerbefreiung ist weiterhin anzuwenden bis zum Auslaufen der Mittel ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 6 Kein überwiegender Belohnungscharakter (S. 3)

Rz. 7 Ausgeschlossen von der Steuerfreiheit sind Weiterbildungsleistungen, die einen überwiegenden Belohnungscharakter haben. Dies ist dann der Fall, wenn ein unmittelbarer Bezug zum jeweiligen Dienstverhältnis nicht erkennbar ist, sondern ein allgemeines persönliches Interesse an der Maßnahme besteht. Hierunter fallen insbesondere Incentivereisen, die ein touristisches Prog...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Begünstigte Personen

Rz. 3 Die Steuerfreiheit gilt nur für Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten. Der Arbeitgeber muss also die Weiterbildungsleistung nicht selbst durchführen, sondern kann auch einen Anderen damit beauftragen. Die Weiterbildungsleistungen müssen aber auf einem Dienstverhältnis zum gewährenden Arbeitgeber beruhen. Begünstigt sin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Weiterbildung nach § 82 SGB III (S. 1 Buchst. a)

Rz. 4 Begünstigt sind nach S. 1 Buchst. a berufliche Weiterbildungsmaßnahmen nach § 82 Abs. 1 und 2 SGB III. Dies sind Maßnahmen, die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die über eine arbeitsplatzbezogene kurzfristige Fortbildung hinausgehen und seit dem 1.1.2019 von der Bundesagentur gefördert werden.[1] Dabei muss der Berufsabschluss bei einer Ausbildungsd...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5 Beratungsleistungen zur beruflichen Neuorientierung (S. 2)

Rz. 6a Die Vorschrift erfasst auch Beratungsleistungen des Arbeitgebers oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur beruflichen Neuorientierung bei Beendigung des Dienstverhältnisses. Dies betrifft die Fälle, in denen der Arbeitgeber Arbeitsplätze abbaut und ausscheidende Arbeitnehmern Beratungsleistungen zwecks einer Anschlussbeschäftigung erhalten (sog. "Outplacemen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliche Kfz-Lieferung: bei Verdacht auf Scheingeschäft trägt das Finanzamt die Feststellungslast

Leitsatz Bloße "Ungewöhnlichkeiten" bei Geschäftsanbahnung und Ausführung der Lieferung sind kein ausreichender Nachweis für das Vorliegen von Scheingeschäften. Insoweit trägt das Finanzamt die Feststellungslast. Wurden die gelieferten Kfz zum Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet versendet, ist die Annahme eines fehlenden Belegnachweises nicht schädlich. Sachverhalt...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 3 / 1.10 Zeile 10

Diese Zeile ist in Zusammenhang mit Zeile 9 zu sehen. Die Erträge aus den ertragbringenden Wirtschaftsgütern können in- oder ausländische Bezüge nach § 8b Abs. 1 KStG oder in- oder ausländische Vermögensmehrungen nach § 8b Abs. 2 KStG sein, die bei der überlassenden Körperschaft steuerfrei wären, soweit sie nicht nach § 8b Abs. 4 steuerpflichtig sind. Die Steuerfreiheit nach ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 4 / 3.2 Zeile 12

In dieser Zeile sind die Gewinnausschüttungen einzutragen, die die Personengesellschaft direkt von der ausschüttenden Körperschaft bezogen hat und enthält auch die Ausschüttungen einer im Sonderbetriebsvermögen gehaltenen Beteiligung, die an der gleichen Körperschaft besteht. Zu erfassen sind auch fiktive Ausschüttungen in Höhe der offenen Rücklagen bei der Umwandlung einer K...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 4 / 4.6 Zeile 20

Diese Zeile fehlt auf S. 1 des Vordrucks. Sie ist nur auf den für die einzelnen Gesellschafter geltenden S. 2 ff. des Vordrucks enthalten. Zeile 20 dient der Ermittlung, ob die Grenze von 10 % von dem einzelnen Gesellschafter erreicht wird, obwohl dies aufgrund der anteilig zuzurechnenden Beteiligung der Personengesellschaft nicht der Fall ist. In Zeile 20 ist durch Eingabe d...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 3 / 1.5 Zeile 6

Diese Zeile ist in Zusammenhang mit Zeile 5 zu sehen. Die Erträge aus den ertragbringenden Wirtschaftsgütern können in- oder ausländische Bezüge nach § 8b Abs. 1 KStG oder in- oder ausländische Vermögensmehrungen nach § 8b Abs. 2 KStG sein, die bei der überlassenden Körperschaft steuerfrei wären, soweit sie nicht nach § 8b Abs. 4 KStG steuerpflichtig sind. Die Steuerfreiheit ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 4 / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient, ebenso wie die Anlagen FE-K 1, FE-K 2, FE-K 3 und FE-OT, nicht als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung, sondern als Anlage zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Personengesellschaften. Die Daten werden daher nicht in einen KSt-Vordruck übernommen, sondern in der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesellschaft vera...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Ausschluss der Steuerfreiheit (§ 3 Nr. 26a S. 2 EStG)

Rz. 5 § 3 Nr. 26a S. 2 EStG schließt die Steuerbefreiung für solche Fälle aus, in denen für die Einnahmen aus einer begünstigten Tätigkeit i. S. d. § 3 Nr. 26a S. 1 EStG ganz oder teilweise eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 EStG, nach § 3 Nr. 26 EStG oder nach § 3 Nr. 26b EStG gewährt wird. Ist für eine Tätigkeit ein nach § 3 Nr. 12 EStG steuerfreier Aufwendungsersatz gez...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Umfang der Steuerfreiheit (§ 3 Nr. 26 S. 1 EStG)

2.1 Einnahmen Rz. 5 Der Begriff der Einnahmen i. S. v. § 3 Nr. 26 EStG entspricht dem in § 8 EStG verwendeten Begriff. Sämtliche dort genannten Einnahmen, d. h. Geld- und Sachbezüge, sind unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei. Rz. 6 Die Steuerfreiheit gilt für Einnahmen bis zur Höhe von 2.400 EUR bzw. 3.000 EUR ab Vz 2021. Sie wird für Einnahmen in dieser Hö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Begünstigte Tätigkeiten (§ 3 Nr. 26a S. 1 EStG)

Rz. 3 § 3 Nr. 26a EStG begünstigt nebenberufliche Tätigkeiten[1], die nicht unter § 3 Nr. 26 EStG fallen, weil ihnen das dort vorausgesetzte pädagogische Element oder der dort erforderliche unmittelbare Zusammenhang mit der Übung, Ausbildung, Erziehung oder Betreuung anderer Menschen fehlt oder weil sie nicht unmittelbar auf die persönliche Pflege solcher Personen ausgericht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Leistungen nach dem SGB III (§ 3 Nr. 2 Buchst. a EStG)

Rz. 2 Nach § 3 Nr. 2 Buchst. a EStG sind zum einen das Arbeitslosengeld (§§ 149 – 154 SGB III), das Teilarbeitslosengeld (§ 162 SGB III), das Kurzarbeitergeld (§§ 95 – 111 SGB III), der Zuschuss zum Arbeitsentgelt (§§ 88 – 92 SGB III; sog. Eingliederungszuschuss), das Übergangsgeld (§§ 119 – 121 SGB III), der Gründungszuschuss (§§ 93, 94 SGB III) nach dem SGB III steuerfrei....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.3 Begünstigte Tätigkeiten

2.3.1 Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer und Vergleichbare Rz. 13 Die steuerfreien Einnahmen können zunächst als Übungsleiter, als Ausbilder, als Erzieher, als Betreuer oder aufgrund vergleichbarer Tätigkeiten erzielt worden sein. Dieser Katalog der von § 3 Nr. 26 EStG begünstigten Tätigkeiten ist in seinen wesentlichen Zügen auf den pädagogischen Dienst am Menschen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.1 Einnahmen

Rz. 5 Der Begriff der Einnahmen i. S. v. § 3 Nr. 26 EStG entspricht dem in § 8 EStG verwendeten Begriff. Sämtliche dort genannten Einnahmen, d. h. Geld- und Sachbezüge, sind unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei. Rz. 6 Die Steuerfreiheit gilt für Einnahmen bis zur Höhe von 2.400 EUR bzw. 3.000 EUR ab Vz 2021. Sie wird für Einnahmen in dieser Höhe insgesamt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 3 Nr. 26a EStG stellt die Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag juristischer Personen des öffentlichen Rechts und bestimmter Einrichtungen zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke bis insgesamt 720 EUR bzw. ab Vz 2021 840 EUR jährlich steuerfrei.[1] Die Vorschrift ergänzt § 3 Nr. 26 EStG. Es handelt sich um einen al...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.3.2 Künstler

Rz. 20 Daneben sind nach § 3 Nr. 26 EStG auch künstlerische Nebentätigkeiten begünstigt. Der Begriff der künstlerischen Tätigkeit deckt sich mit demjenigen des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Nach den dort entwickelten Grundsätzen übt eine künstlerische Tätigkeit nur aus, wer eine eigenschöpferische Leistung vollbringt, in der seine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.4 Dienst- oder Auftraggeber und Zielsetzung der Tätigkeit

Rz. 24 Die Steuerbefreiung und damit die Gewährung des Freibetrags setzt voraus, dass die Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung ausgeübt wird. Im Dienst wird die Tätigkeit ausgeübt, wenn es sich bei dem nebenberuflich Tätigen um einen Arbeitnehmer der juristischen Per...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5 Leistungen nach dem SGB II (§ 3 Nr. 2 Buchst. d EStG)

Rz. 12 Die im SGB II vorgesehenen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit sind gem. § 3 Nr. 2 Buchst. d EStG steuerfrei. Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§§ 19 – 35 SGB II) umfassen insbesondere das Arbeitslosengeld II (§ 20 SGB II), Leistungen für Mehrbedarf (§ 21 SGB II), Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 SG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.3.1 Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer und Vergleichbare

Rz. 13 Die steuerfreien Einnahmen können zunächst als Übungsleiter, als Ausbilder, als Erzieher, als Betreuer oder aufgrund vergleichbarer Tätigkeiten erzielt worden sein. Dieser Katalog der von § 3 Nr. 26 EStG begünstigten Tätigkeiten ist in seinen wesentlichen Zügen auf den pädagogischen Dienst am Menschen ausgerichtet. Das bedeutet, dass die Tätigkeit der Unterrichtung, A...mehr