Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerfreiheit

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Einzelfälle

Rz. 55 Entsprechend der Zielsetzung der Arbeitsförderung sollen die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Fertigkeiten und Fähigkeiten gefördert und die Teilnehmer umfassend bei ihren beruflichen Eingliederungsbemühungen unterstützt werden. Je nach Bedarf sollen passgenaue Unterstützungsangebote unterbreitet werden, die der Aktivierung, der Erzielu...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / V. Unpfändbare Bezüge

Rz. 42 Unbedingt unpfändbar sind im Gegensatz zu § 850b ZPO die in § 850a ZPO genannten Bezüge. Die Unpfändbarkeit besteht kraft Gesetzes und ist vom Drittschuldner immer zu beachten. Rz. 43 Bei den unpfändbaren Bezügen ist zu unterscheiden:mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Zuständigkeiten und Modalitäten für die Erteilung der Bescheinigung

Rz. 39 Die Modalitäten über die Ausstellung der Bescheinigungen und die Zuständigkeit hierfür sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. I. d. R. ist für jeden Einrichtungsbereich eine zuständige Landesbehörde bestimmt. Über die Zuständigkeit ist nach den allgemeinen Grundsätzen zu entscheiden. Das bedeutet, dass i. d. R. die Behörde zuständig ist, welche ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Selbstständige Lehrer

Rz. 79 Selbstständige Lehrer können nach geltender Verwaltungsauffassung als Träger einer privaten Schule bzw. von allgemein- oder berufsbildenden Einrichtungen nach § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG oder als Honorarkraft an einer solchen Einrichtung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG steuerfreie Leistungen erbringen. Betreibt ein selbstständiger Lehrer nicht selbst eine Bildungseinrich...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Steuerliche Behandlung der Beiträge

Rz. 10 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die ArbG-Anteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag sind in dem gleichen Umfang steuerfrei, wie sie der ArbG aufgrund gesetzlicher Verpflichtung zu tragen hat (§ 3 Nr 62 Satz 1 EStG). Eigentlich gehören die ArbG-Anteile ohnehin nicht zum > Arbeitslohn; § 3 Nr 62 EStG hat insoweit lediglich deklaratorische Bedeutung (BFH 199, 524 = BStBl 200...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Sozialhilfe

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Zur Steuerfreiheit vgl § 3 Nr 11 EStG. Zu Leistungen nach dem SGB II wie bis 31.12.2022 Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich "Hartz IV") respektive seit dem 01.01.2023 Bürgergeld sowie Sozialgeld > Grundsicherung Rz 4. Zu Leistungen im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII > Grundsicherung Rz 1. Zur Erstattung von Unterhalt an das...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Soziale Leistungen des Arbeitgebers

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Soziale Leistungen sind Zuwendungen des ArbG an einzelne ArbN oder an die ganze Belegschaft, die Ausfluss des Gedankens der Betriebsgemeinschaft und der Fürsorgepflicht des ArbG sind. Sie können in Geld bestehen, zB > Beihilfen im Krankheitsfall oder anderen Notlagen, Aufmerksamkeiten (vgl > Geschenke Rz 12 ff), > Betriebliche Gesundheitsförd...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Betroffener Personenkreis

Rz. 20 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 In weiten Bereichen der beiden Rechtsgebiete werden Rechtsverhältnisse des gleichen Personenkreises geregelt. In allen Zweigen der SozVers sind Personen – idR Beschäftigte – kraft Gesetzes oder Satzung oder auch freiwillig versichert (§ 2 SGB IV). Beschäftigung idS ist die nichtselbständige Arbeit, besonders in einem Arbeitsverhältnis (§ 7 A...mehr

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Befreiung eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundener Leistungen (zu § 4 Nr. 18 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben fasst Abschn. 4.18.1 UStAE neu. § 4 Nr. 18 UStG wurde zum 1.1.2020[1] neu gefasst. Während bisher im Mittelpunkt der Umsetzung in Abschn. 4.18.1 UStAE die "Wohlfahrtseinrichtungen" standen, ist die Begünstigungsregelung jetzt auf die eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Leistungen ausgerichtet. Hinweis Die Anpassu...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 8.8 Veräußerungsverluste und sonstige Gewinnminderungen nach § 8b Abs. 3 Satz 3 bis 8 KStG

Zeilen 184-191 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 192 In Zeile 192 sind Verluste aus der Veräußerung von Beteiligungen einzutragen. Diese dürfen gem. § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG das Einkommen nicht mindern. Da sie aber im steuerbilanziellen Ergebnis (Zeile 11) enthalten sind und dieses verringert haben, sind sie wieder hinzuzurechnen. Dies geschieht in Zeile 192. Zeile 193 Ebenfalls da...mehr

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Ausschüttungen von Aktien a... / a) Anteilseigner ist eine Kapitalgesellschaft

Die Sachausschüttung führt bei unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 KStG zu Einkünften aus Gewerbebetrieb gem. § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 KStG.[69] Steuerfreiheit: Gemäß § 8b Abs. 1 S. 1 KStG sind bei einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft grundsätzlich sämtliche Beteiligungserträge i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a ESt...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 11.7 Anleger-Teilfreistellungsgewinne für laufende Spezial-Investmenterträge

Zeile 264 In den vorherigen Zeilen werden die steuerfreien Erträge ermittelt, bei denen die Steuerfreiheit u. a. voraussetzt, dass der Spezial-Investmentfonds nicht zur Transparenz optiert hat. Ist der Fonds dagegen auf Antrag als transparent anzusehen, sind die vom Fonds erzielten Ausschüttungen beim Anteilseigner steuerlich zu erfassen. Diese haben die Einkünfte erhöht. Sow...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 3.1 Korrekturen bei Beteiligungen an Personengesellschaften

Zeile 13 In dieser Zeile sind ergebniswirksame Effekte einzutragen, die durch den Übergang von einer Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) entstehen. Diese sind nicht in der Steuerbilanz in Zeile 11 enthalten und sind daher gesondert zu erfassen. Effekte, die aus dem Wechsel vom Betriebsvermögensvergleich zur EÜ...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 8.5 Steuerfreie Beträge nach § 3 Nr. 41 Buchst. b EStG

Zeilen 178 bis 179 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 180 In Zeile 180 sind Veräußerungsgewinne einzutragen, die aus Beteiligungen stammen, die gem. der §§ 7 ff. AStG in den 7 vorangegangenen Jahren der Hinzurechnungsbesteuerung unterlegen haben. Diese sind gem. § 3 Nr. 41 Buchst. b EStG steuerfrei, da die Erträge schon im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung deutscher Steuer unt...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 8.2 Steuerfreie Ausschüttungen aus Zwischengesellschaften i. S. d. AStG

Zeilen 157–158 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 159 In Zeile 159 sind Ausschüttungen einzutragen, die aus Erträgen stammen, die gem. der §§ 7 ff. AStG in den 6 vorangegangenen Jahren der Hinzurechnungsbesteuerung unterlegen haben. Diese sind gem. § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG steuerfrei, da die Erträge schon im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung deutscher Steuer unterlegen haben....mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 8.1 Laufende steuerfreie Bezüge nach § 8b Abs. 1 und 4 (ggf. auch aufgrund eines DBA)

Zeilen 151 bis 155 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 156 bis 202 In Zeile 156 sind Ausschüttungen und sonstige Bezüge von Körperschaften gem. § 8b Abs. 1 KStG mit positivem Vorzeichen in der Vorspalte einzutragen. Hierunter fallen alle Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG. Erfasst werden Ausschüttungen in- und ausländischer Körperschaften – ohne wei...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 6.1 Nach DBA steuerfreie Einkünfte

Zeilen 127-130 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 131–132 Steuerfreie ausländische Einkünfte sind insbesondere Einkünfte aus ausländischen Betriebsstätten, wenn das DBA die Freistellungsmethode vorsieht. Nach § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei gestellte Bezüge aus ausländischen Kapitalgesellschaften, an denen mehr als eine Streubesitzbeteiligung besteht, sind nicht hier, sondern in...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt...mehr

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Leitfaden 2022 – Anlage Gem / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck stellt eine Anlage dar, die die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG i. V. m. §§ 51–68 AO steuerbegünstigten Körperschaften der Körperschaftsteuererklärung KSt 1 beizufügen haben. Soweit die Körperschaft wegen Unterhaltens eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs i. S. d. § 14 AO der Körperschaft- und der Gewerbesteuer nach den allgemei...mehr

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Feststellungserklärung 2022... / 4.3 Art des Beteiligten (Zeilen 21/22)

In den Zeilen 21 und 22 wird die Art des Beteiligten abgefragt: Handelt es sich um eine Personengesellschaft oder um eine Körperschaft? Bei einer Personengesellschaft als Feststellungsbeteiligte, an der Kapitalgesellschaften direkt oder indirekt beteiligt sind (doppelstöckige Personengesellschaft), können sich Besonderheiten ergeben. Es können sich Auswirkungen auf die Steue...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 3 Nur bei Regiebetrieben und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von Körperschaften, die nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreit sind und die ihren Gewinn mach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahme-Überschussrechnung) ermitteln

Vor Zeilen 2-3 In den Zeilen 2-3 sind besondere Angaben zu machen, wenn die stpfl. Körperschaft ein Betrieb gewerblicher Art in der Form des Regiebetriebs ist, sowie bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von steuerbefreiten Körperschaften, deren Steuerfreiheit auf einer anderen Vorschrift als § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG beruht. Die Angaben sind erforderlich, da Überführungen von ...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient der Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos sowie des aus der Umwandlung von Rücklagen entstandenen Sonderausweises bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit und bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von steuerbefreiten Körperschaften. Der Betrieb gewerblicher Art ist in § 4 KStG definiert. Danach bildet auch die Verpachtung eines...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage AEV / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist als Anlage zu dem Körperschaftsteuererklärungsvordruck sowie zur Feststellungserklärung nach § 14 Abs. 5 KStG auszufüllen. Der Vordruck KSt 1 unterscheidet nicht mehr wie in den Vorjahren nach unbeschränkter Steuerpflicht (früher KSt 1 A), beschränkter Steuerpflicht (früher KSt 1 C) oder nur mit bestimmten Einkünften steuerpflichtige Körperschaften (früher K...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck K... / 8 Weitere Angaben

Zeile 16 In Zeile 16 ist durch Eintragen einer Schlüsselzahl anzugeben, ob es sich bei dem Steuerpflichtigen um ein Kreditinstitut, ein Finanzdienstleistungsinstitut oder ein Finanzunternehmen gem. § 8b Abs. 7 KStG handelt. Diese Angabe hat Auswirkungen auf die mögliche Steuerfreiheit von Einkünften aus Beteiligungen bzw. auf die Abzugsfähigkeit eines Übernahmeverlustes gem. ...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage ZwiG / 3 Hinzurechnungsbesteuerung (§ 10 und § 12 AStG)Kürzungsbetrag nach § 11 AStG

Zeilen 8 – 9 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 10 In diese Zeile ist der Beginn und das Ende des Wirtschaftsjahres der Zwischengesellschaft anzugeben. Zeile 11 In dieser Zeile ist der Hinzurechnungsbetrag gem. § 11 AStG einzutragen. Der Betrag ist nach den Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. Einzutragen sind die Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zw...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage Kassen / 8 Höhe der zugesagten Leistungen

Vor Zeilen 19–41 Nach § 2 KStDV (Leistungsbegrenzung) dürfen die jeweils erreichten Rechtsansprüche bei Pensions- und Sterbekassen bestimmte Beträge nicht überschreiten. In 12 % der Fälle dürfen diese Beträge jedoch überschritten werden, sind jedoch wiederum Höchstbeträgen unterworfen. Nur in 4 % der Fälle gilt keine Höchstgrenze. Für Kassen ohne Rechtsansprüche der Leistungs...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage WiFö / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist eine Anlage zu der Steuererklärung KSt 1 von Wirtschaftsförderungsgesellschaften. Diese Anlage ist von Wirtschaftsförderungsgesellschaften aller zivilrechtlichen Rechtsformen abzugeben. Laut Finanzverwaltung[1] sollen jedoch nur Kapitalgesellschaften erklärungspflichtig sein.[2] Wirtschaftsförderungsgesellschaften sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG von der Körp...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage FE-K / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient, ebenso wie die Anlagen FE-K-Bet und FE-OT, nicht als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung, sondern als Anlage zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Personengesellschaften und Gemeinschaften. Er ist auszufüllen, wenn die Personengesellschaft oder Gemeinschaft Erträge erzielt, bei denen die Steuerfreiheit oder Besteuerung rechtsformabhängig i...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage Kassen / 7 Mittelverwendung

Zeile 17 In Zeile 17 ist anzugeben, ob Mittel für nicht satzungsgemäße Zwecke verwendet worden sind. Ist das der Fall, sind in Zeile 17 die Beträge und der Zweck, für die die Mittel verwendet wurden, anzugeben. Eine solche Mittelverwendung verstößt gegen den Grundsatz der Vermögensbindung und führt zur Steuerpflicht der Kasse.[1] Der Vordruck sieht nur Angaben für eine einzige...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage ZVE / 6 Unterstützung oder Förderung politischer Parteien durch Berufsverbände

Vor Zeilen 74–75 Berufsverbänden ist es untersagt, ihre Mittel für die unmittelbare oder mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien zu verwenden. Tun sie dies dennoch, treten nachteilige steuerliche Konsequenzen ein. In den Zeilen 74–75 sind Angaben zur Durchführung dieser steuerlichen Konsequenzen zu machen.[1] Zeile 74 In dieser Zeile ist der Betrag der Mitt...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage Ber / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist eine Anlage zu der Steuererklärung KSt 1. Diese Anlage haben Berufsverbände ohne öffentlich-rechtlichen Charakter – also Berufsverbände aller zivilrechtlichen Rechtsformen – auszufüllen. Erfasst werden auch nicht rechtsfähige Körperschaften wie Gewerkschaften.[1] Berufsverbände sind Zusammenschlüsse natürlicher Personen oder Unternehmen, die allgemeine, aus d...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage BEG / 5 Angaben für Einzelunternehmen sowie für Mitunternehmerschaften und Organgesellschaften, sofern natürliche Personen beteiligt sind

Zeile 21 Die Zeilen 21-28 sind nur von den Einzelunternehmen auszufüllen, die an der ausschüttenden Körperschaft beteiligt sind. Außerdem nehmen diese Zeilen die Daten auf, wenn eine natürliche Person über eine Personengesellschaft an der ausschüttenden Körperschaft beteiligt ist. Dabei werden Beteiligungen erfasst, die im Gesamthandsvermögen und im Sonderbetriebsvermögen der...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage FE-... / 3.2 Beteiligung

Zeile 331 In den Zeilen 331–337 wird ermittelt, ob die beteiligte Körperschaft unmittelbar durch Sonderbetriebsvermögen oder mittelbar über die Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft über eine Beteiligung verfügt, die für die Steuerbefreiung qualifiziert ist. In Zeile 331 ist der für die Bestimmung der Beteiligungsgrenze maßgebende Zeitpunkt einzutragen. Hierzu wird auf Erl. z...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage Kassen / 6 Leistungsempfänger

Zeile 13 In Zeile 13 ist anzugeben, wie viele Leistungsempfänger von der Kasse betreut werden. Leistungsempfänger dürfen Zugehörige oder frühere Zugehörige der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe, der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege oder Arbeitnehmer sonstiger Körperschaftsteuersubjekte sowie deren Angehörige sein.[1] Leistungsempfänger können auch die in Zeile 15 ...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage FE-K / 2.1 Laufende Bezüge

Zeile 11 Bezieht eine Körperschaft unter § 8b Abs. 1 KStG fallende Einkünfte über eine Personengesellschaft, sind diese Einkünfte nach § 8b Abs. 6 KStG ebenso steuerfrei wie bei direktem Bezug durch die Körperschaft. Zeile 11 ist nur auszufüllen, wenn die laufenden Bezüge aus der Beteiligung im Gesamthands- und Sonderbetriebsvermögen die Voraussetzungen der Steuerfreiheit nac...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage Kassen / 11 Weitere Angaben für Unterstützungskassen

Zeilen 63–64 Die Zeilen 63–66 enthalten einige Zusatzfragen für Unterstützungskassen. In Zeile 63 wird abgefragt, ob die Leistungsempfänger zu laufenden Beiträgen oder Zuschüssen an die Kasse verpflichtet sind, in Zeile 64, ob solche Beiträge oder Zuschüsse tatsächlich geleistet wurden. Nach § 3 Nr. 1 KStDV dürfen die Leistungsempfänger nicht zu laufenden Beiträgen oder Zusch...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage ZVE / 2.3 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Zeile 2 In dieser Zeile werden die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in der Anlage GK ermittelt worden sind, eingetragen. Es ist dies der Betrag aus Zeile 300 der Anlage GK. Hierin sind Effekte aus der Beteiligung an Personengesellschaften (Zeilen 21ff. der Anlage GK), Verlustabzugsbeschränkungen (Zeilen 47-66 der Anlage GK), Effekte aus § 8b KStG (Zeilen 156 ff. de...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage Part / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck stellt eine Anlage zu der Steuererklärung KSt 1 dar, die politische Parteien, ihre Gebietsverbände, kommunale Wählervereine sowie deren Dachverbände nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 KStG zur Ermittlung einer etwaigen Körperschaftsteuerpflicht abzugeben haben.[1] Die Steuererklärung KSt 1 und die Anlage Part sind für jedes selbstständige Steuersubjekt abzugeben. Das können ...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage FE-... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient, ebenso wie die Anlagen FE-K und FE-OT, nicht als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung, sondern als Anlage zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Personengesellschaften. Die Daten werden daher nicht in einen KSt-Vordruck übernommen, sondern in der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung der Personengesellschaft verarbeitet. Er ist vo...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage AESt / 5.1 Bezüge nach § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. 1 EStG

Zeile 3 In diese Zeile ist der Betrag der gem. § 8b KStG steuerfreien Einkünfte einzutragen. Steuerfrei gem. § 8b KStG können Einkünfte in Zusammenhang mit einer Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft gem. § 8b Abs. 1 KStG sein, die nicht gem. § 8b Abs. 4 KStG steuerpflichtig sind (d. h. keine Ausschüttungen aus Streubesitzbeteiligungen). Aufgrund der Steuerfreiheit ...mehr

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Leitfaden 2022 – Anlage Gen... / 3 Genossenschaften und Vereine i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG

Vor Zeilen 3 ff. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG sind Genossenschaften sowie Vereine von der Körperschaftsteuer befreit, wenn sie Wohnungen herstellen und erwerben und Mitgliedern aufgrund eines Miet- oder Nutzungsvertrags überlassen (Wohnungsgenossenschaften und -vereine). Ebenfalls begünstigt sind die Herstellung, der Betrieb und die Überlassung von damit zusammenhängenden Geme...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage FE-K / 2.5 Wertpapierleihe nach § 8b Absatz 10 KStG

Vor Zeilen 81–84 Die Zeilen 81–84 erfassen einen Sonderfall. Sie sind auszufüllen, wenn die Personengesellschaft Vertragspartei eines Wertpapierpensionsgeschäfts oder -sachdarlehens bzw. eines ähnlichen Geschäfts i. S. d. § 8b Abs. 10 KStG ist.[1] An sich ist diese Vorschrift nur anwendbar, wenn überlassender und übernehmender ("anderer") Rechtsträger Körperschaften sind. Der...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage FE-... / 2.2 Erhaltene Ausschüttungen und Bezüge

Zeile 21 In dieser Zeile ist das Datum des Ausschüttungsbeschlusses anzugeben. Nach § 20 Abs. 5 Satz 2 EStG bestimmt sich nach diesem Zeitpunkt, wem die Ausschüttung zuzurechnen ist. Steuerlich erfasst werden die Ausschüttungen bei dem Gesellschafter erst im Zeitpunkt des Zuflusses bzw. der Aktivierung des Anspruchs auf die Gewinnausschüttung. Bei beherrschenden Gesellschafte...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage OT / 3 Einkommenszurechnung

Vor Zeilen 13–25 Die Zeilen 13–25 enthalten die Ermittlung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens der Organgesellschaft. Das eigene Einkommen des Organträgers muss um die Auswirkungen der Gewinnabführung oder Verlustübernahme sowie der von dem Organträger geleisteten Ausgleichszahlungen bereinigt sein. Das ist in Zeilen 270 ff. der Anlage GK des Organträgers geschehen....mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage Kassen / 4 Anlage des Kassenvermögens und Sicherstellung

Zeile 10 In dieser Zeile ist anzugeben, wie das Kassenvermögen im Einzelnen angelegt und sichergestellt ist. Dazu sind die einzelnen Vermögensanlagen aufzuführen. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c KStG muss die ausschließliche und unmittelbare Verwendung des Kassenvermögens für die begünstigten Zwecke dauernd gesichert sein.[1] Das Vermögen darf nur im Rahmen einer Vermögensver...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage AESt / 5.2 Veräußerung von Anteilen an Körperschaften

Zeile 6 In diese Zeile sind die Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften einzutragen, die steuerfrei sind gem. § 8b Abs. 2 KStG. Aufgrund der Steuerfreiheit dieser Einkünfte kann auch keine Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche Steuer erfolgen. Zeile 7 In diese Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, die auf Einnahmen entfallen,...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage Kassen / 2 Allgemeines

Zeile 1 In dieser Zeile ist der dreijährige Prüfungszeitraum durch Angabe des ersten und des letzten Jahres anzugeben, für den die Steuererklärung und die Anlage Kassen abgegeben werden. Die Angaben in den Vordrucken sind nur für das letzte Jahr des Prüfungszeitraums zu machen, die erforderlichen Unterlagen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Protokolle der Mitgliederversam...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO ist sowohl zuungunsten als auch zugunsten des Stpfl. nur möglich, wenn und soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. "Tatsache" ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller und imma...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3.2 Nachträgliche Änderung oder nachträglicher Erlass eines Steuerbescheids

Rz. 173 Es sind alle aus dem streitigen Sachverhalt fließenden Folgerungen zu ziehen; eine Unvereinbarkeit i. S. d. Kollision der Regelungsbereiche von Steuerbescheiden, wie bei Abs. 1-3, braucht nicht vorzuliegen. Die Finanzbehörde ist auch bei dem Erlass des Änderungsbescheids nicht an die in dem ursprünglichen Steuerbescheid vertretene Auffassung gebunden. Es kann daher, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.2 "Bestimmter Sachverhalt"

Rz. 24 Der Tatbestand des Abs. 1 setzt voraus, dass ein "bestimmter Sachverhalt" in mehreren Steuerbescheiden berücksichtigt worden ist, obwohl er nur einmal hätte berücksichtigt werden dürfen. Grundlegend für die Anwendung des Tatbestands des Abs. 1[1] ist daher der Begriff des "bestimmten Sachverhalts". Das Gesetz gibt mit diesem Ausdruck einen unbestimmten Rechtsbegriff, d...mehr