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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Sozialhilfe

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Rz. 1

Stand: EL 133 – ET: 03/2023

Zur Steuerfreiheit vgl § 3 Nr 11 EStG. Zu Leistungen nach dem SGB II wie bis 31.12.2022 Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich "Hartz IV") respektive seit dem 01.01.2023 Bürgergeld sowie Sozialgeld > Grundsicherung Rz 4. Zu Leistungen im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII > Grundsicherung Rz 1. Zur Erstattung von Unterhalt an das Sozialamt durch den Unterhaltsverpflichteten > Unterhaltsleistungen Rz 21 und Rz 61. Zur Anrechnung von Sozialhilfe als eigene Bezüge > Unterhaltsleistungen Rz 120. Zur Abzweigung von Kindergeld an den Träger der Sozialhilfe > Kindergeld Rz 85 ff.

 

Rz. 2

Stand: EL 133 – ET: 03/2023

Vermeidet ein Ausländer die Inanspruchnahme von Sozialhilfe, weil er damit rechnen müsste, keine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten und ausgewiesen zu werden, entstehen die Unterhaltsleistungen, die sein Lebenspartner für ihn aufbringt, zwangsläufig und sind als > Außergewöhnliche Belastungen abziehbar (BFH 213, 351 = BStBl 2007 II, 41).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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