Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kindergeld / b) Abzweigung an einen Dritten

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rz. 85

Stand: EL 136 – ET: 11/2023

Das KiG kann auch an eine Person oder (behördliche Dienst-)Stelle, zB das Jugend- oder das Sozialamt, ausgezahlt werden, die dem Kind Unterhalt gewährt (vgl § 74 Abs 1 Satz 4 iVm Satz 1 und 3 EStG).

Die Abzweigung ist grundsätzlich zulässig, wenn sowohl das haushaltszugehörige Kind als auch die Eltern von Sozialleistungen leben; so zB bei einer Unterbringung des Kindes in einer betreuten Wohnform (BFH 231, 52 = BStBl 2013 II, 695) oder wenn der Berechtigte dem Kind Unterkunft und Betreuung in der Familie bietet (BFH/NV 2015, 837); denn er ist kraft Gesetzes verpflichtet, einen Kostenbeitrag an den Jugendhilfeträger zu leisten. § 74 EStG setzt eine > Unterhaltspflicht des Berechtigten voraus, die bei Pflegeeltern nicht gegeben ist (EFG 2012, 430; 2027).

 

Rz. 86

Stand: EL 136 – ET: 11/2023

Erhält nur das Kind Sozialleistungen, nicht aber die es im eigenen Haushalt betreuenden Eltern, unterbleibt eine Abzweigung, wenn die eigenen Aufwendungen des Berechtigten für den Unterhalt oder die Betreuung insgesamt die Höhe des KiGs erreichen. Hierzu sind die tatsächlich erbrachten – keine fiktiven – Unterhaltsaufwendungen zu ermitteln (BFH 224, 290 = BStBl 2009 II, 928; BFH 243, 250 = BFH/NV 2014, 404; 504). Die Aufwendungen für eine dem Kind überlassene Wohnung können iHd > Sachbezugswerte nach § 2 Abs 3 SvEV (> Anh 15) geschätzt werden (BFH/NV 2012, 1963). Ist die > Schätzung des Aufwands im Nachhinein nicht möglich, kann es zulässig sein, ihn pauschal zu bewerten und das KiG zB zur Hälfte abzuzweigen (BFH 247, 125 = BFH/NV 2015, 85). Die Familienkasse/das FG kann aber auch bei einem zuhause lebenden Kind mit Behinderungen einem > Anscheinsbeweis folgend davon ausgehen, dass der Unterhalt insgesamt die Höhe des KiGs erreicht (BFH 241, 270 = BStBl 2013 II, 697); dieser Anscheinsbeweis gilt aber nicht für ein teilstationär in einer Behindertenwerkstatt untergebrachtes Kind mit Behinderungen (BFH 243, 250 = BFH/NV 2014, 404). Ist der tatsächliche Aufwand geringer, weil im Rahmen monatsbezogener Prüfung zB nur Schulgeld oder geringe eigene Unterhaltsleistungen nachgewiesen werden, ist er bei der Höhe der Abzweigung zu berücksichtigen; dann darf die Familienkasse nach billigem Ermessen nur einen Teil des KiGs abzweigen (BFH 212, 481 = BStBl 2008 II, 753; BFH 231, 52 = BStBl 2013 II, 695; BFH 247, 125 = BFH/NV 2015, 85).

 

Rz. 87

Stand: EL 136 – ET: 11/2023

Das gilt auch, wenn ein Träger Leistungen der > Grundsicherung nach §§ 41ff SGB XII für ein Kind mit Schwerbehinderung zahlt (BFH 241, 270 = BStBl 2013 II, 697; vgl Skerhut, Abzweigung von KiG für behinderte Kinder, NWB 2012, 1161). Übernimmt der Träger die gesamten Kosten für die Heimunterbringung eines volljährigen Kindes mit Behinderungen, reicht die Betreuung des Kindes durch den Berechtigten nicht aus (BFH 224, 228 = BStBl 2009 II, 926); ebenso nicht, wenn der Berechtigte keine Aufwendungen für den Unterhalt oder die Kontaktpflege trägt (BFH 212, 481 = BStBl 2008 II, 753; BFH 224, 228 aaO). Zur Abzweigung des KiGs bei Betreuung des Kindes durch die Mutter in einem Mutter-Kind-Heim vgl BFH/NV 2005, 171.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 14b Verspätungszuschlag
    262
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 109 Verlängerung von Fristen / 5.1 Allgemeines
    170
  • Grunderwerbsteuer bei Veränderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG) (ErbStB 2022, Heft 8, S. 247)
    129
  • Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / VI. Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung der Brutto-Grundfläche bei Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken
    125
  • Bedarfsbewertung: Erklärung zur Feststellung des Bedarfs ... / 1 Erläuterungen zum Formular
    119
  • Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ... / 5.1 Landwirtschaftliche Nutzung – § 237 Abs. 2 BewG
    113
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 28 Allgemeines / 3.5 Verlegung einer Betriebsstätte von einer in eine andere Gemeinde (§ 28 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 GewStG)
    111
  • Weilbach, GrEStG § 1 Erwerbsvorgänge / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)
    111
  • Kapitalgesellschaft: Liquidation / 3.3.4 Auswirkungen der Auskehrung des Vermögens
    109
  • Änderungsvorschriften / 5 Gegenrechnung materieller Fehler
    105
  • Praxisveräußerung, Praxisaufgabe und Praxisübertragung: ... / 2.1 Tod eines Freiberuflers
    105
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 29 Zerlegungsmaßstab / 3.2 Zerlegung nach Arbeitslöhnen (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG)
    95
  • Erbschaftsteuererklärung: Anlage Erwerber vom 1.1.2009 b ... / 1.6 Erwerb durch Erbanfall (Zeilen 22 bis 31)
    93
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 7 Gewerbeertrag / 4.2 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Einzelunternehmen
    93
  • Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung (§ 8 EStDV) (estb 2022, Heft 12, S. 467)
    93
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 173 Aufhebung oder Änderung von ... / 3.2.2 Maßstab des groben Verschuldens
    92
  • Frotscher/Drüen, UmwStG § 22 Besteuerung des Anteilseigners
    85
  • Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 13b Begünstigtes Vermögen
    73
  • Pflegekosten / 1.3 Unterbringung in einem Heim
    71
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorbemerkungen zu §§ 172–177 / 3.1 Formelle Bestandskraft als Unanfechtbarkeit
    71
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
BFH: Abzweigung von Kindergeld bei mangelnder Unterhaltsbedürftigkeit des Kindes
Geldbeutel mit Geldscheinen
Bild: analogicus / pixabay

Kindergeld, das für ein volljähriges Kind zugunsten eines Elternteils festgesetzt worden ist, kann nicht an das Kind ausgezahlt werden, wenn das Kind aufgrund eigener Einkünfte oder Bezüge nicht unterhaltsbedürftig ist.


Steuern sparen: 100 Steuertipps & Tricks 2024/25
100 Steuertipps & Tricks 2024/25
Bild: Haufe Shop

Simon Neumann kennt die Tricks zum Steuern-Sparen wie kaum ein anderer. Die Erklärvideos auf seinem YouTube-Kanal FinanzNerd und bei TikTok nehmen die Angst vor der Steuererklärung und erreichen monatlich fast 10 Millionen Zuschauer. Seine Erfahrungen hat er in einfache Worte verpackt und mit konkreten Anleitungen versehen: In seinem Buch präsentiert er die 100 wichtigsten Steuertipps & Tricks 2024/25 – verständlich erklärt und leicht anwendbar.


Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ermessensentscheidung
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ermessensentscheidung

  Rn. 56 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Entscheidung der Familienkasse über die Abzweigung hat nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfolgen. Es handelt sich um einen VA mit Doppelwirkung. Dies betrifft sowohl die Frage, ob bei dem Vorliegen der ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren