Aufwendungen, die im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, können nicht als BA abgezogen werden (§ 3c Abs 1 EStG). Dies gilt auch für zukünftig erwartete Einnahmen (BFH BStBl II 1983, 566). So sind Aufwendungen für die Erstellung von Ferienwohnungen im Ausland nicht als BA/WK abzugsfähig, wenn nach DBA die zukünftigen Einnahmen nicht stpfl sind (FG He v 13.10.2005, 6 K 1681/03).

Das Abzugsverbot gilt nicht für nebenberufliche Tätigkeiten gemäß § 3 Nr 26 EStG (BFH BStBl II 2006, 163).

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