Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerfahndung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der dingliche Arrest nach d... / [Ohne Titel]

RD’in Ann-Erika Jörißen, ass. jur., LL.M. Köln-Paris, Köln[*] Der dingliche Arrest gem. § 324 AO wird von den Finanzbehörden genutzt, um das Vermögen des Steuerpflichtigen bereits vor Steuerfestsetzung und Vollstreckbarkeit zu sichern. Er verhindert, dass bspw. im Falle einer groß angelegten Steuerhinterziehung – mit den dazugehörigen zeitintensiven Ermittlungen und Durchsuch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.5.1 Geldwäsche (Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. und Nr. 2 1. Alt.)

Rz. 35 § 31b Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. AO i. V. m. § 1 Abs. 1 GwG knüpft an den Tatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB an. Abs. 1 dieser Strafnorm droht demjenigen eine Freiheitsstrafe an, der einen aus einer beliebigen Vortat herrührenden Gegenstand (z. B. Bargeld, Forderung) verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, den Verfall, ...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 6 Beratungsauftrag: Umfang konkret benennen

Aktuell deckt die Steuerberatung 3 Gebiete ab: Deklarationsberatung (Fertigen von Steuererklärungen inklusive der vorbereitenden Tätigkeiten wie z. B. Buchführung, Bilanzierung) Durchsetzungsberatung (z. B. Einspruchsverfahren beim Finanzamt, Finanzgerichtsprozesse, Steuerfahndung) Gestaltungsberatung (gedankliche Vorwegnahme bestimmter Konstellationen, um die größtmögliche Ste...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Ratschläge, Empfehlungen, Gestaltungstipps

Tz. 72 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Eine nebenberufliche Tätigkeit sollte immer auf die Merkmale einer Arbeitnehmertätigkeit oder eines freien Berufs untersucht werden. Dies gilt auch unter den Gesichtspunkten der Scheinselbständigkeit. Handelt es sich um gemischte Tätigkeiten, die nicht insgesamt unter die gesetzliche Vorschrift des § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) eingeordnet werd...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Haftung für Zuwendungen/Spenden

Tz. 20 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Spendenhaftung fällt nicht in den Anwendungsbereich der §§ 69ff. AO (Anhang 1b). Während es sich bei dieser um eine Haftung der für bestimmte steuerliche Pflichten Verantwortlichen oder der Vertreter und Geschäftsführer gemeinnütziger Körperschaften handelt, stellt die Spendenhaftung eine Haftung gemeinnütziger Körperschaften als solcher...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, Zur Anwendung des § 175 Abs 1 S 1 AO beim gewerblichen Grundstückshandel, DStR 2000, 916; Söffing/Klümpen-Neusel, Unentgeltliche Grundstücksgeschäfte und gewerblicher Grundstückshandel, DStR 2000, 1753; Stork, Gewinnermittlungswahlrecht beim gewerblichen Grundstückshandel, DB 2001, 115; Apitz, Gewerblicher Grundstückshandel und Buchführungspflicht, StBp 2001, 344; Kempe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.1 Allgemeines

Rz. 16 Nach § 71 Abs. 2 FGO hat die beklagte Finanzbehörde die den Streitfall betreffenden (Verwaltungs-)Akten nach Empfang der Klageschrift – von Amts wegen – im Original an das Gericht zu übermitteln.[1] Die Verpflichtung zur Aktenvorlage gilt hiernach nicht für andere Behörden, auch nicht für eine beigetretene Behörde i. S. d. § 122 Abs. 2 FGO i. V. m. § 57 Nr. 3 FGO.[2] ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2.5.3 Ermittlung oder Verfolgung

Rz. 42 Die Ermittlung und Verfolgung von verkürzungsrelevanten Sachverhalten und Steuerstraftaten ist Inhalt des § 88b AO. Damit ist die Fahndungsbezogenheit der Maßnahme beschrieben. Mit dieser Aufgabenzuweisung an die für Maßnahmen nach § 88b AO zuständigen Stellen verschiebt sich aber nicht die Zuständigkeit für die Verfolgung von Steuerstraftaten nach § 208 AO. Hier kann...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 12): Einz... / [Ohne Titel]

Dr. Christian Bertrand, RA/FASt[*] In Teil 11 unserer Beitragsreihe "Krypto 2 Go" (Bertrand/Odinius, EStB 2025, 432) haben wir die aktuelle Strafverfolgungspraxis der nordrhein-westfälischen Steuerfahndung beim Kampf gegen Steuerhinterziehung bei Gewinnen durch den Verkauf von Kryptowährungen skizziert. Insbesondere in älteren Jahren lohnt sich die sorgfältige Prüfung, ob dem...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.3.5 Strafverfahren

Rz. 35 Es besteht kein verfahrensrechtlicher Vorrang eines Strafverfahrens gegenüber dem Verfahren der Steuerfestsetzung.[1] Daher ist der Ausgang eines anhängigen Strafverfahrens auch nicht vorgreiflich für ein wegen des gleichen Vorgangs anhängiges finanzgerichtliches Verfahren.[2] Die FG haben nach § 76 FGO eine selbständige Amtsermittlungspflicht und sind daher auch nich...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 2.2 Kontrollbesuche der Steuerfahndung

Kontrollbesuche der Steuerfahndung in Räumlichkeiten, die an Prostituierte zur Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit vermietet worden sind, sind grundsätzlich – in angemessener und zumutbarer Häufigkeit – zur Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle i. S. d. § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO hinreichend veranlasst. Der mögliche (Neben-)Effekt, die Prostituierten zu veranlassen...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 1 Befugnisse der Steuerfahndung im Strafverfahren

1.1 Durchsuchung beim Verdächtigen Bei dem, der als Täter oder Teilnehmer einer Straftat verdächtigt wird, kann gem. § 102 StPO eine Durchsuchung der Wohnung oder anderer Räume sowie seiner Person vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führt. Die Vermutung darf nicht nur auf rein gefühlsmäßigen Erwägungen, sondern muss...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 2.1 Auskunftsersuchen der Steuerfahndung

Die Beantwortung eines Sammelauskunftsersuchens der Steuerfahndung zu Daten der Nutzer einer Internethandelsplattform kann nicht wegen einer privatrechtlich vereinbarten Geheimhaltung dieser Daten abgelehnt werden.[1] Nach Einführung der DAC 7-Richtlinie (2021 S. 14 EU v. 22.3.2021) und des Plattform-Steuertransparenzgesetzes (PStG v. 28.12.2022) wird ab dem VZ 2023 aber die ...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 2 Befugnisse der Steuerfahndung im Besteuerungsverfahren

Im Zusammenhang mit der Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten gehört die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen zu den Aufgaben der Fahndung. Nach § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO fällt ferner die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle in den Aufgabenbereich der Steuerfahndung (Vorfeldermittlungen). Ein "unbekannter Steuerfall" i. S. v. § 208 Abs. 1 S...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 1.5 Durchführung der Durchsuchung

1.5.1 Durchsuchungszeugen Die Vorschrift des § 105 Abs. 2 StPO verlangt, dass 2 unbeteiligte Durchsuchungszeugen oder ein Gemeindebeamter an der Maßnahme teilnehmen. Zweck dieser Regelung ist weniger, die Beamten an Kompetenzüberschreitungen zu hindern, als vielmehr deren Interesse, durch neutrale Beobachter spätere unberechtigte Vorwürfe widerlegen zu können. Der Beschuldigt...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 1.4 Bestimmtheit von Durchsuchungsbeschlüssen

1.4.1 Verfassungswidrigkeit von Durchsuchungsbeschlüssen Ein Durchsuchungsbeschluss in einer Steuerstrafsache ist verfassungswidrig, wenn er keine zeitliche Eingrenzung enthält (Zeiträume der Steuerverkürzung), die Steuerarten nicht nennt oder die aufzufindenden Beweismittel nicht beschreibt. In der Praxis erfüllen Durchsuchungsbeschlüsse die verfassungsrechtlichen Mindestanforde...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 1.5.3 Mitteilung des Durchsuchungszwecks

Obwohl das Gesetz bei Durchsuchungen beim Tatverdächtigen die Bekanntgabe des Durchsuchungszwecks vor der Durchsuchung nicht ausdrücklich vorschreibt, ist auch wegen des Grundsatzes des fairen Verfahrens der Verdächtige über den Tatvorwurf rechtzeitig zu informieren. Deshalb wird dem Betroffenen zu Beginn der Durchsuchung von der Steuerfahndung der richterliche Durchsuchungs...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 1.5.2 Zeitpunkt der Durchsuchung

Wohnungsdurchsuchungen dürfen grundsätzlich nur tagsüber erfolgen; will die Steuerfahndung bei Nacht durchsuchen – die Nachtzeit beginnt um 21.00 Uhr und endet vom 1.10. bis 31.3. um 6.00 Uhr, ansonsten um 4.00 Uhr – muss Gefahr im Verzug vorliegen. Jedoch darf eine vor 21.00 Uhr begonnene und noch nicht beendete Durchsuchung in die Nachtzeit fortgesetzt werden. Fahndungspra...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / Zusammenfassung

Überblick Die Steuerfahndung ist in den letzten Jahren verstärkt dazu übergegangen, anlässlich von Durchsuchungsmaßnahmen Vermögenswerte im Wege des Arrests vorläufig sicherzustellen: Vorgefundenes Bargeld wird mitgenommen, Bankkonten werden gepfändet, sodass der Beschuldigte nicht mehr darüber verfügen kann, oder es werden für Immobilien Sicherungshypotheken eingetragen. Du...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 1.5.1 Durchsuchungszeugen

Die Vorschrift des § 105 Abs. 2 StPO verlangt, dass 2 unbeteiligte Durchsuchungszeugen oder ein Gemeindebeamter an der Maßnahme teilnehmen. Zweck dieser Regelung ist weniger, die Beamten an Kompetenzüberschreitungen zu hindern, als vielmehr deren Interesse, durch neutrale Beobachter spätere unberechtigte Vorwürfe widerlegen zu können. Der Beschuldigte kann auf die Durchsuchu...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 2 Rechtsbehelfe gegen den steuerlichen Arrest

2.1 Einspruch gegen die Arrestanordnung und Antrag auf Aufhebung (Aussetzung) der Vollziehung Mit dem Einspruch wird i. d. R. das Bestehen eines Arrestanspruchs und/oder das Vorliegen eines Arrestgrunds bestritten. Eine Aussetzung der Vollziehung wird i. d. R. nur gegen Sicherheitsleistung ausgesprochen. Erfolgt die Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung oder erge...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 2.3 Einspruch gegen die Pfändungsverfügung und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Hier kann z. B. vorgetragen werden, dass eine Überpfändung vorliegt. Die Vollziehung des Arrests ist unwirksam, wenn seit dem Tag, an dem die Arrestanordnung erlassen wurde, 1 Monat verstrichen ist.[1] Gerügt werden kann auch, dass zu dem Zeitpunkt, als die Steuerfahndung den Arrest vollzog, noch gar keine unterschriebene Arrestanordnung vorlag.mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 1.1 Durchsuchung beim Verdächtigen

Bei dem, der als Täter oder Teilnehmer einer Straftat verdächtigt wird, kann gem. § 102 StPO eine Durchsuchung der Wohnung oder anderer Räume sowie seiner Person vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führt. Die Vermutung darf nicht nur auf rein gefühlsmäßigen Erwägungen, sondern muss auf Schlussfolgerungen aus den Um...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 1.4.2 Durchsuchung wegen Gefahr im Verzug

Das BVerfG hat mit Urteil vom 20.2.2001 die Grundsätze für die Annahme von Gefahr im Verzug (d. h. ohne vorherige Einholung eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses) einschränkend festgelegt: Der Begriff "Gefahr im Verzug" ist eng auszulegen; die richterliche Anordnung einer Durchsuchung ist die Regel, die nichtrichterliche die Ausnahme. "Gefahr im Verzug" muss mit Tatsach...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 3 Sonderfall Einheitssachgebiete

In Hamburg und Berlin wurde die in finanzbehördlich geführten Steuerstrafverfahren gesetzlich festgelegte Zuständigkeitsverteilung zwischen Bußgeld- und Strafsachenstelle und Steuerfahndung in §§ 386 ff. AO faktisch aufgehoben. Auch in Brandenburg und im Raum Köln soll dies der Fall sein. In den solchermaßen geschaffenen sog. Misch- oder Kombi-Sachgebieten unterstehen sowohl...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in Steuerfahndungsfällen

Zusammenfassung Überblick Die Steuerfahndung ist in den letzten Jahren verstärkt dazu übergegangen, anlässlich von Durchsuchungsmaßnahmen Vermögenswerte im Wege des Arrests vorläufig sicherzustellen: Vorgefundenes Bargeld wird mitgenommen, Bankkonten werden gepfändet, sodass der Beschuldigte nicht mehr darüber verfügen kann, oder es werden für Immobilien Sicherungshypotheken ...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben und Befugnisse

Zusammenfassung Überblick Die Beamten der Steuerfahndungsstellen sind Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. Nach § 404 AO haben sie im Strafverfahren dieselben Befugnisse wie die Behörden und Beamten des Polizeidienstes. Im Wesentlichen sind dies: Recht des 1. Zugriffs (§ 163 Abs. 1 StPO); Recht zur Vernehmung des Beschuldigten (§§ 161, 163a Abs. 4 StPO); eine Pflicht zum Erschei...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 1.2 Durchsuchung bei anderen Personen (Dritten)

Zulässig ist eine Durchsuchung bei Personen, die einer Straftat weder beschuldigt noch verdächtig sind, z. B. Steuerberater oder Bank, zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände. Es müssen – über den Grad der Vermutung hinaus – Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, dass die gesuchte Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet. Die Durchsuchung beim Unverdäch...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 3 Strafprozessualer Arrest als Zwischenlösung

Da die Entscheidung zur Durchführung eines Arrests anlässlich der zeitlich eng begrenzten Durchsuchungsmaßnahme zu treffen ist, die Ausfertigung einer Arrestanordnung den Finanzämtern in dieser Zeit aber kaum möglich ist, kann von der BuStra-Stelle des Finanzamts zunächst der strafrechtliche Arrest, sog. Zurückgewinnhilfe, angeordnet werden.[1] Von der Steuerfahndung ist hier...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 1 Grundsätze des steuerlichen Arrests

Die Anordnung des Arrests setzt einen Arrestanspruch und das Vorliegen eines Arrestgrunds voraus.[1] 1.1 Arrestanspruch – Entstehen des Steueranspruchs ist ausreichend Steueransprüche müssen noch nicht fällig sein oder zahlenmäßig feststehen, es genügt, dass sie entstanden sind. Nach § 38 AO entstehen Ansprüche aus den Steuerschuldverhältnissen, sobald der Tatbestand verwirkli...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 2.2 Sofortige Klage gegen die Arrestanordnung in Verbindung mit dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Die Frist für die Einlegung der sofortigen Klage beträgt 1 Monat. Sie beginnt mit der förmlichen Zustellung der Arrestanordnung. Im gerichtlichen Verfahren gegen die Arrestanordnung hat das Finanzamt eine Mitwirkungspflicht. Das FG Leipzig führte mit Beschluss vom 11.8.1993 aus: Der Antragsgegner hat dem Gericht nicht in ausreichendem Maße dargelegt, dass die in der Arrestanor...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 1.3 Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung

Die Anordnung einer Durchsuchung steht unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit. Sie muss zur Schwere der Straftat (bei Steuerhinterziehung also zur Höhe der wahrscheinlichen Verkürzungsbeträge und zum Verkürzungszeitraum) und zur Stärke des Tatverdachts (sind die Anhaltspunkte/Indizien für einen Tatverdacht ausreichend?) in angemessenem Verhältnis stehen, zur Ermittlun...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 1.4.1 Verfassungswidrigkeit von Durchsuchungsbeschlüssen

Ein Durchsuchungsbeschluss in einer Steuerstrafsache ist verfassungswidrig, wenn er keine zeitliche Eingrenzung enthält (Zeiträume der Steuerverkürzung), die Steuerarten nicht nennt oder die aufzufindenden Beweismittel nicht beschreibt. In der Praxis erfüllen Durchsuchungsbeschlüsse die verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen häufig nicht.[1] Ein rechtswidriger Durchsuchungsb...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 2.1 Einspruch gegen die Arrestanordnung und Antrag auf Aufhebung (Aussetzung) der Vollziehung

Mit dem Einspruch wird i. d. R. das Bestehen eines Arrestanspruchs und/oder das Vorliegen eines Arrestgrunds bestritten. Eine Aussetzung der Vollziehung wird i. d. R. nur gegen Sicherheitsleistung ausgesprochen. Erfolgt die Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung oder ergeht ein unwiderruflicher Vollstreckungsaufschub "bis zum Erlass eines vollstreckbaren Steuerbe...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 2.5 Schadensersatz bei ungerechtfertigtem Arrest

Als Rechtsgrundlagen kommt § 945 ZPO analog oder der Amtshaftungsanspruch in Betracht.[1] Durch die Vollziehung von (unrichtigen) Steuerbescheiden entstandene Schäden sind nicht nach § 945 ZPO zu ersetzen. Dies gilt auch dann, wenn dem Erlass der Steuerbescheide ein Arrestverfahren vorausgegangen ist, das zur Pfändung einer Forderung geführt hat. Denn mit Erlass der Steuerbes...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / Zusammenfassung

Überblick Die Beamten der Steuerfahndungsstellen sind Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. Nach § 404 AO haben sie im Strafverfahren dieselben Befugnisse wie die Behörden und Beamten des Polizeidienstes. Im Wesentlichen sind dies: Recht des 1. Zugriffs (§ 163 Abs. 1 StPO); Recht zur Vernehmung des Beschuldigten (§§ 161, 163a Abs. 4 StPO); eine Pflicht zum Erscheinen besteht für...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 2.4 Antrag auf einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung

Dieser setzt voraus, dass die Vollstreckung im Einzelfall unbillig ist.[1] Eine Unbilligkeit ist nur anzunehmen, wenn die Vollstreckung oder eine einzelne Vollstreckungsmaßnahme dem Vollstreckungsschuldner einen unangemessenen Nachteil bringen würde, der durch kurzfristiges Zuwarten oder durch eine andere Vollstreckungsmaßnahme vermieden werden könnte.mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 1.1 Arrestanspruch – Entstehen des Steueranspruchs ist ausreichend

Steueransprüche müssen noch nicht fällig sein oder zahlenmäßig feststehen, es genügt, dass sie entstanden sind. Nach § 38 AO entstehen Ansprüche aus den Steuerschuldverhältnissen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Der Steuerarrest kann bereits dann angeordnet werden, wenn der Steueranspruch zwar noch nicht endgültig festge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfahndung: Arrest in S... / 1.2 Steuerpflichtiger muss als steuerlich unzuverlässig gelten

Der Arrestgrund beinhaltet die Befürchtung, dass die Vollstreckung der später rechtskräftig festgesetzten Steuerforderung ohne die Anordnung des Arrests vereitelt oder wesentlich erschwert wird.[1] Ein Sicherstellungsbedürfnis (Arrestgrund) liegt z. B. bei folgenden Fall-Konstellationen vor: Verbringen von Vermögen ins Ausland, Vernichten von Geschäftsbüchern, Führen eines Betri...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfahndung: Arrest in S... / 1.3 Strenge formale Vorschriften für die Arrestanordnung

Die Arrestanordnung muss die Arrestsumme im Einzelnen unter Angabe der Steuerarten und der Besteuerungszeiträume beziffern. Sie ist zu begründen, zu unterschreiben und zuzustellen. Mündliche Arrestanordnungen sind nichtig.[1] Hinweis Arrestanordnung Der Vollzug des Arrests (Arrest-Pfändung) ist zwar schon vor der Zustellung der Arrestanordnung zulässig. Vor dem Zeitpunkt der U...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Allgemeines

Rz. 260 Die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1, 3 und 3a UStG sowie die Bearbeitung oder Verarbeitung i. S. v. § 6 Abs. 1 S. 2 UStG müssen vom Unternehmer nachgewiesen werden.[1] Wie der Unternehmer die Nachweise zu führen hat, kann der BMF mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung bestimmen.[2] Von dieser Ermächtigung hat der BMF in §§ 8 bis 17 UStDV Gebrauch gemacht...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Betriebsprüfung: So prüft d... / 5.1.6 Ausschluss von öffentlichen Aufträgen

Bis zu 3 Jahren soll ein Ausschluss von öffentlichen Aufträgen von Personen erfolgen, die wegen illegaler Ausländerbeschäftigung, illegaler Arbeitnehmerüberlassung, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen) oder eines Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz oder Arbeitnehmerentsendegesetz zu einer Freiheitsstrafe von mehr ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Besonderheit... / 5.2 Testessen, Testkäufe und verdeckte Beobachtungen

Testkäufe bzw. Testessen und verdeckte Beobachtungen sind Teil der Kassen-Nachschau. Soweit sich Kassen in öffentlich zugänglichen Geschäftsräumen befinden, sind auch verdeckte Beobachtungen von Kassen ohne Vorlage des Dienstausweises zulässig.[1] Heimliche Beobachtungen sind jedoch umstritten, weil sich diese nicht nur auf Verdachtsfälle beschränken müssen und der Steuerpfl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.2 Maßgebliche Dienststelle

Rz. 118 Die Tatsache oder das Beweismittel dürfen der organisationsmäßig für die Veranlagung berufenen Dienststelle der zuständigen Finanzbehörde zum maßgebenden Zeitpunkt nicht bekannt gewesen sein.[1] Maßgebliche Dienststelle ist die für den Steuerfall organisationsmäßig zuständige Stelle. Ergeben sich die Tatsachen aus der von dieser Dienststelle geführten Akten, sind sie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3 Tatbestand der Änderungssperre

Rz. 243 Die Änderungssperre knüpft nach § 173 Abs. 2 AO an die Außenprüfung an. Der Änderungssperre unterliegen Steuerbescheide, die aufgrund einer Außenprüfung ergangen sind. Hat die Außenprüfung nicht zum Erlass von Steuerbescheiden geführt, sind also die vor der Außenprüfung ergangenen Steuerbescheide unverändert geblieben, knüpft die Änderungssperre an die Mitteilung nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitszimmer / 1.3 Anforderungen an die Räumlichkeiten

Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. Unerheblich ist jedoch, ob ein häusliches Arbeitszimmer für die Tätigkeit erforderlich ist. Für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen genügt die Veranlassung durch die Einkünfteerzielung.[1] Wichtig Keine Abz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1 Kompetenzen der Behörden des Zollfahndungsdienstes und der Steuerfahndung (Abs. 1 S. 1)

2.1.1 Organisation Rz. 2 §§ 208, 404 AO regeln Aufgaben und Befugnisse der Fahndung. Was die Organisation derselben anbelangt, macht die AO keine weitergehenden Vorgaben; § 404 Abs. 1 S. 1 AO spricht – wie § 208 AO – lediglich von den "mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden" sowie von den "Behörden des Zollfahndungsdienstes". Für den Bereich d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1.2.2 Steuerfahndung

Rz. 10 Die örtliche Zuständigkeit der Steuerfahndung ist in den einzelnen Ländern durch Rechtsverordnung geregelt. Dabei erstreckt sich der Zuständigkeitsbereich einer Dienststelle regelmäßig über den Bereich mehrerer Finanzamtsbezirke. Innerhalb des Bundeslandes, dem die jeweilige Steuerfahndung angehört, bestehen keine Zuständigkeitseinschränkungen.[1] Ob sie darüber hinau...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 4 Befugnisse der Steuerfahndung im Besteuerungsverfahren

Rz. 55 Zu den Befugnissen der Steuerfahndung, sofern sie lediglich im Besteuerungsverfahren ermittelt, vgl. § 208 AO Rz. 31ff. Es gelten die allgemeinen Vorschriften der §§ 85ff. AO. Zu den Modifikationen dieser Rechte vgl. Klaproth, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, § 208 AO Rz. 43ff.mehr