Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerfahndung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der dingliche Arrest nach d... / [Ohne Titel]

RD’in Ann-Erika Jörißen, ass. jur., LL.M. Köln-Paris, Köln[*] Der dingliche Arrest gem. § 324 AO wird von den Finanzbehörden genutzt, um das Vermögen des Steuerpflichtigen bereits vor Steuerfestsetzung und Vollstreckbarkeit zu sichern. Er verhindert, dass bspw. im Falle einer groß angelegten Steuerhinterziehung – mit den dazugehörigen zeitintensiven Ermittlungen und Durchsuch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.16 § 91 AO (Anhörung Beteiligter)

• 2021 Auskunftsersuchen gegenüber Dritten / § 93 Abs. 1 S. 3 AO Steht nicht fest, dass der Stpfl. nicht mitwirken wird, darf die FinVerw eine Auskunft bei Dritten ohne einen entsprechenden Versuch beim Stpfl. nur einholen, wenn die Erfolglosigkeit seiner Mitwirkung anzunehmen ist. Darauf kann die FinVerw aufgrund des bisherigen Verhaltens des Stpfl. bei konkret nachweisbaren...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.4 § 8 KStG (Ermittlung des Einkommens)

• 2021 1 %-Regelung / Verdeckte Gewinnausschüttung / Anscheinsbeweis / § 8 Abs. 3 KStG Nutzt ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses einen betrieblichen Pkw zu privaten Zwecken und ist der Arbeitnehmer hierzu befugt, liegt insoweit ein Zufluss von Arbeitslohn zu. Die Feststellungslast trägt die FinVerw. Ein Lohnzufluss ist auch dann gegeben, wenn der Arbeitnehm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung / 1.2 Formen der Betriebsprüfung

Bei der Betriebsprüfung sind verschiedene Formen zu unterscheiden, die zugleich deutlich machen, welche Steuerpflichtigen mit einer Prüfung rechnen müssen. Allen ist jedoch gemeinsam, dass die Betriebsprüfung regelmäßig unabhängig davon zulässig ist, ob die Steuer festgesetzt ist, ein bestandskräftiger Steuerbescheid vorliegt, ein Steuerbescheid vorläufig ergangen ist oder u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.5.1 Geldwäsche (Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. und Nr. 2 1. Alt.)

Rz. 35 § 31b Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. AO i. V. m. § 1 Abs. 1 GwG knüpft an den Tatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB an. Abs. 1 dieser Strafnorm droht demjenigen eine Freiheitsstrafe an, der einen aus einer beliebigen Vortat herrührenden Gegenstand (z. B. Bargeld, Forderung) verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, den Verfall, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater und GmbH-Gesc... / 6 Beratungsauftrag: Umfang konkret benennen

Aktuell deckt die Steuerberatung 3 Gebiete ab: Deklarationsberatung (Fertigen von Steuererklärungen inklusive der vorbereitenden Tätigkeiten wie z. B. Buchführung, Bilanzierung) Durchsetzungsberatung (z. B. Einspruchsverfahren beim Finanzamt, Finanzgerichtsprozesse, Steuerfahndung) Gestaltungsberatung (gedankliche Vorwegnahme bestimmter Konstellationen, um die größtmögliche Ste...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Ratschläge, Empfehlungen, Gestaltungstipps

Tz. 72 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Eine nebenberufliche Tätigkeit sollte immer auf die Merkmale einer Arbeitnehmertätigkeit oder eines freien Berufs untersucht werden. Dies gilt auch unter den Gesichtspunkten der Scheinselbständigkeit. Handelt es sich um gemischte Tätigkeiten, die nicht insgesamt unter die gesetzliche Vorschrift des § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) eingeordnet werd...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Haftung für Zuwendungen/Spenden

Tz. 20 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Spendenhaftung fällt nicht in den Anwendungsbereich der §§ 69ff. AO (Anhang 1b). Während es sich bei dieser um eine Haftung der für bestimmte steuerliche Pflichten Verantwortlichen oder der Vertreter und Geschäftsführer gemeinnütziger Körperschaften handelt, stellt die Spendenhaftung eine Haftung gemeinnütziger Körperschaften als solcher...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bender, Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität als Aufgabe des Zollfahndungsdienstes, wistra 1990, 285; Beyer, Neues zur Zuständigkeitskonkurrenz zwischen Finanzamt und Steuerfahndung, AO-StB 2013, 159; Brenner, Außenprüfer, Steuerfahnder, Finanzamt und Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsorgane, StBp 1980, 221; Henneberg, Weisungsrecht, Übernahme...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Flankenschutz

Rz. 97 [Autor/Stand] Gängige Praxis der Finanzverwaltung ist es mittlerweile, unter Beteiligung der Betriebsprüfung und der Steuerfahndung "Kombiprüfungen" durchzuführen bzw. die Steuerfahndung als "Flankenschutz" der Betriebsprüfung heranzuziehen[2] (s. auch Rz. 291, 1111, 1112 sowie eingehend § 404 Rz. 700 ff.). Dabei wird auf den Effekt der Überraschung und des Zufalls ge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Fehn, Auskunftsansprüche der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei anonymer Werbung in den Medien, AfP 2006, 431; Gehm, Zur Zulässigkeit von Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung, ZWH 2016, 393; Meyerhoff, Die Bekämpfung von Schwarzarbeit – Eine systematische Darstellung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes für die Praxis, NWB 2006, 827; Seiler, Steueraufsicht und Chiffreg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Krullmann/Teutemacher, Der Datenzugriff der Steuerfahndung im Rahmen von Fahndungsprüfungen, AO-StB 2022, 196; Peters/Odinius, Rechtmäßigkeit und Reichweite des länderübergreifenden Datenabrufs nach § 88b AO, AO-StB 2021 124; Tormöhlen, Der Datenzugriff in der Außenprüfung, AO-StB 2014, 243; Tormöhlen, Der Zugriff der Fahndung auf Computer und Handy, AO-StB 2024, 43.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bisle, Der Steuerfahnder als Zeuge in der Hauptverhandlung, PStR 2013, 70; Hefendehl, Die Feststellung des Vermögensschadens – auf dem Weg zum Sachverständigenstrafrecht?, wistra 2012, 325; Mahlmann, Verwendung von Rechenwerken des Unternehmens für das Wirtschaftsstrafverfahren, wistra 2024, 450; Schäfer, Steuerfahndung/Betriebsprüfung: Der Betriebsprüfer – das "Phantom der ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Verständigung im Ermittlungsverfahren

Rz. 1285 [Autor/Stand] Im Ermittlungsverfahren mit seinem Grundsatz der freien Gestaltung sind Verständigungen unter den vorbezeichneten Kautelen – ausgenommen die im Rahmen der Hauptverhandlung zu beachtenden Prozessmaximen – in noch weitergehendem Maße zulässig und im Sinne einer effektiven Verteidigung des Beschuldigten auch geboten[2]. Grenzen sind in diesem Verfahrensst...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Begriff

Rz. 81 [Autor/Stand] Ermittlungsbehörde im Steuerstrafverfahren ist die FinB. Unter diesen Begriff fallen in Abweichung von der Umschreibung des § 6 Abs. 2 AO gem. der Legaldefinition des § 386 Abs. 1 Satz 2 AO das HZA, das FA, das Bundeszentralamt für Steuern (vormals Bundesamt für Finanzen), aber nur insoweit, als ihm durch § 5 FVG Aufgaben der Verwaltung einer Steuer übertr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Beteiligung der Finanzbehörde

Rz. 665 [Autor/Stand] Das Gericht gibt der FinB gem. § 407 Abs. 1 Satz 1 AO Gelegenheit, die Gesichtspunkte vorzutragen, die von ihrem Standpunkt aus für die Entscheidung von Bedeutung sind. Der Vorsitzende ist verpflichtet, auf Verlangen dem Vertreter der FinB (als solche treten die Beamten der BuStra auf) in der Hauptverhandlung das Wort zu erteilen (§ 407 Abs. 1 Satz 4 AO...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / h) Form und Inhalt der Durchsuchungsanordnung

Rz. 274 [Autor/Stand] Die gesetzlichen Anforderungen an Durchsuchungsbeschlüsse ergeben sich aus §§ 102, 103, 34 StPO. Rz. 275 [Autor/Stand] In formaler Hinsicht muss die Anordnung von einem Richter getroffen und von diesem unterzeichnet werden.[3] Bis zur Anklageerhebung ist der Ermittlungsrichter zuständig, danach das mit der Sache befasste Gericht. Grundsätzlich muss die r...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Recht auf Akteneinsicht

Rz. 157 [Autor/Stand] Siehe dazu eingehend § 392 Rz. 391 ff. Das Recht zur Akteneinsicht steht grds. nur dem Verteidiger des Beschuldigten zu (§ 147 Abs. 1 und 3 StPO). Dies bezieht sich auch auf Aufzeichnungen von audiovisuellen Zeugenvernehmungen (vgl. § 58a Abs. 2 StPO i.V.m. § 147 StPO i.d.F. durch Gesetz vom 10.12.2019).[2] Zum Einsichtsrecht in TKÜ-Aufzeichnungen s. Rz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Rechsbehelfe im Überblick

Rz. 763 [Autor/Stand] Vorweg sei auf die gesonderte Darstellung des Rechtsschutzes im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren verwiesen (s. Rz. 372 ff. sowie bei § 399 passim). Bei den Rechtsbehelfen ist danach zu unterscheiden, ob sie sich gegen gerichtliche Entscheidungen oder gegen Anordnungen der StA/Bustra oder ihrer Ermittlungspersonen richten. Rz. 763.1 [Autor/Stan...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Zusammenarbeit mit anderen Behörden

Rz. 103 [Autor/Stand] Im Rahmen ihrer strafrechtlichen Ermittlungen kann die FinB von allen öffentlichen Behörden, z.B. durch Herausgabe von Unterlagen oder durch Zeugenvernehmung, Auskunft verlangen (§ 161 Satz 1 StPO, §§ 386, 399 Abs. 1 AO). Die Auskunft ist aber unzulässig, wenn die oberste Dienstbehörde erklärt, dass sie dem Wohl des Bundes oder eines Bundeslandes schade...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bauwens, Beschlagnahme von Buchführungsunterlagen beim Steuerberater, wistra 1985, 179; Bauwens, Schutz der Mandantenakten bei Durchsuchungen in der Kanzlei des Steuerberaters, wistra 1988, 100; Beyer, Beschlagnahme bei einem Berufsträger ohne vorheriges Herausgabeverlangen ist unverhältnismäßig – Durchsuchung der Kanzleiräume eines Steuerberaters, NWB 2013, 2497; Birmanns, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Tatsächliche Verständigung im Besteuerungsverfahren

Rz. 1296 [Autor/Stand] Auch im Besteuerungsverfahren sind Einigungen zwischen dem Stpfl. bzw. seinem Berater und der Finanzverwaltung aus verfahrensökonomischen Gründen gang und gäbe und wegen des Ermessensspielraums bei der Sachverhaltsermittlung und der rechtlichen Möglichkeit der Schätzung auch zulässig[2]. Eine derartige sog. tatsächliche Verständigung wird abgeschlossen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Amelung, Grundfragen der Verwertungsverbote bei beweissichernden Haussuchungen im Strafverfahren, NJW 1991, 2533; Amelung, Die Verwertbarkeit rechtswidrig gewonnener Beweismittel zugunsten des Angeklagten und deren Grenzen, StraFo 1999, 181; Amelung, Prinzipien der strafprozessualen Verwertungsverbote, in GS Schlüchter, 2002, S. 417; Amelung, Prinzipien strafprozessualer Bew...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.1 Allgemeines

Rz. 16 Nach § 71 Abs. 2 FGO hat die beklagte Finanzbehörde die den Streitfall betreffenden (Verwaltungs-)Akten nach Empfang der Klageschrift – von Amts wegen – im Original an das Gericht zu übermitteln.[1] Die Verpflichtung zur Aktenvorlage gilt hiernach nicht für andere Behörden, auch nicht für eine beigetretene Behörde i. S. d. § 122 Abs. 2 FGO i. V. m. § 57 Nr. 3 FGO.[2] ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2.5.3 Ermittlung oder Verfolgung

Rz. 42 Die Ermittlung und Verfolgung von verkürzungsrelevanten Sachverhalten und Steuerstraftaten ist Inhalt des § 88b AO. Damit ist die Fahndungsbezogenheit der Maßnahme beschrieben. Mit dieser Aufgabenzuweisung an die für Maßnahmen nach § 88b AO zuständigen Stellen verschiebt sich aber nicht die Zuständigkeit für die Verfolgung von Steuerstraftaten nach § 208 AO. Hier kann...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 12): Einz... / [Ohne Titel]

Dr. Christian Bertrand, RA/FASt[*] In Teil 11 unserer Beitragsreihe "Krypto 2 Go" (Bertrand/Odinius, EStB 2025, 432) haben wir die aktuelle Strafverfolgungspraxis der nordrhein-westfälischen Steuerfahndung beim Kampf gegen Steuerhinterziehung bei Gewinnen durch den Verkauf von Kryptowährungen skizziert. Insbesondere in älteren Jahren lohnt sich die sorgfältige Prüfung, ob dem...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.3.5 Strafverfahren

Rz. 35 Es besteht kein verfahrensrechtlicher Vorrang eines Strafverfahrens gegenüber dem Verfahren der Steuerfestsetzung.[1] Daher ist der Ausgang eines anhängigen Strafverfahrens auch nicht vorgreiflich für ein wegen des gleichen Vorgangs anhängiges finanzgerichtliches Verfahren.[2] Die FG haben nach § 76 FGO eine selbständige Amtsermittlungspflicht und sind daher auch nich...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 2.2 Kontrollbesuche der Steuerfahndung

Kontrollbesuche der Steuerfahndung in Räumlichkeiten, die an Prostituierte zur Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit vermietet worden sind, sind grundsätzlich – in angemessener und zumutbarer Häufigkeit – zur Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle i. S. d. § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO hinreichend veranlasst. Der mögliche (Neben-)Effekt, die Prostituierten zu veranlassen...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 1 Befugnisse der Steuerfahndung im Strafverfahren

1.1 Durchsuchung beim Verdächtigen Bei dem, der als Täter oder Teilnehmer einer Straftat verdächtigt wird, kann gem. § 102 StPO eine Durchsuchung der Wohnung oder anderer Räume sowie seiner Person vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führt. Die Vermutung darf nicht nur auf rein gefühlsmäßigen Erwägungen, sondern muss...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 2.1 Auskunftsersuchen der Steuerfahndung

Die Beantwortung eines Sammelauskunftsersuchens der Steuerfahndung zu Daten der Nutzer einer Internethandelsplattform kann nicht wegen einer privatrechtlich vereinbarten Geheimhaltung dieser Daten abgelehnt werden.[1] Nach Einführung der DAC 7-Richtlinie (2021 S. 14 EU v. 22.3.2021) und des Plattform-Steuertransparenzgesetzes (PStG v. 28.12.2022) wird ab dem VZ 2023 aber die ...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 2 Befugnisse der Steuerfahndung im Besteuerungsverfahren

Im Zusammenhang mit der Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten gehört die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen zu den Aufgaben der Fahndung. Nach § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO fällt ferner die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle in den Aufgabenbereich der Steuerfahndung (Vorfeldermittlungen). Ein "unbekannter Steuerfall" i. S. v. § 208 Abs. 1 S...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 1.5 Durchführung der Durchsuchung

1.5.1 Durchsuchungszeugen Die Vorschrift des § 105 Abs. 2 StPO verlangt, dass 2 unbeteiligte Durchsuchungszeugen oder ein Gemeindebeamter an der Maßnahme teilnehmen. Zweck dieser Regelung ist weniger, die Beamten an Kompetenzüberschreitungen zu hindern, als vielmehr deren Interesse, durch neutrale Beobachter spätere unberechtigte Vorwürfe widerlegen zu können. Der Beschuldigt...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 1.4 Bestimmtheit von Durchsuchungsbeschlüssen

1.4.1 Verfassungswidrigkeit von Durchsuchungsbeschlüssen Ein Durchsuchungsbeschluss in einer Steuerstrafsache ist verfassungswidrig, wenn er keine zeitliche Eingrenzung enthält (Zeiträume der Steuerverkürzung), die Steuerarten nicht nennt oder die aufzufindenden Beweismittel nicht beschreibt. In der Praxis erfüllen Durchsuchungsbeschlüsse die verfassungsrechtlichen Mindestanforde...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 1.5.3 Mitteilung des Durchsuchungszwecks

Obwohl das Gesetz bei Durchsuchungen beim Tatverdächtigen die Bekanntgabe des Durchsuchungszwecks vor der Durchsuchung nicht ausdrücklich vorschreibt, ist auch wegen des Grundsatzes des fairen Verfahrens der Verdächtige über den Tatvorwurf rechtzeitig zu informieren. Deshalb wird dem Betroffenen zu Beginn der Durchsuchung von der Steuerfahndung der richterliche Durchsuchungs...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 1.5.2 Zeitpunkt der Durchsuchung

Wohnungsdurchsuchungen dürfen grundsätzlich nur tagsüber erfolgen; will die Steuerfahndung bei Nacht durchsuchen – die Nachtzeit beginnt um 21.00 Uhr und endet vom 1.10. bis 31.3. um 6.00 Uhr, ansonsten um 4.00 Uhr – muss Gefahr im Verzug vorliegen. Jedoch darf eine vor 21.00 Uhr begonnene und noch nicht beendete Durchsuchung in die Nachtzeit fortgesetzt werden. Fahndungspra...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / Zusammenfassung

Überblick Die Steuerfahndung ist in den letzten Jahren verstärkt dazu übergegangen, anlässlich von Durchsuchungsmaßnahmen Vermögenswerte im Wege des Arrests vorläufig sicherzustellen: Vorgefundenes Bargeld wird mitgenommen, Bankkonten werden gepfändet, sodass der Beschuldigte nicht mehr darüber verfügen kann, oder es werden für Immobilien Sicherungshypotheken eingetragen. Du...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 1.5.1 Durchsuchungszeugen

Die Vorschrift des § 105 Abs. 2 StPO verlangt, dass 2 unbeteiligte Durchsuchungszeugen oder ein Gemeindebeamter an der Maßnahme teilnehmen. Zweck dieser Regelung ist weniger, die Beamten an Kompetenzüberschreitungen zu hindern, als vielmehr deren Interesse, durch neutrale Beobachter spätere unberechtigte Vorwürfe widerlegen zu können. Der Beschuldigte kann auf die Durchsuchu...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 2 Rechtsbehelfe gegen den steuerlichen Arrest

2.1 Einspruch gegen die Arrestanordnung und Antrag auf Aufhebung (Aussetzung) der Vollziehung Mit dem Einspruch wird i. d. R. das Bestehen eines Arrestanspruchs und/oder das Vorliegen eines Arrestgrunds bestritten. Eine Aussetzung der Vollziehung wird i. d. R. nur gegen Sicherheitsleistung ausgesprochen. Erfolgt die Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung oder erge...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 2.3 Einspruch gegen die Pfändungsverfügung und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Hier kann z. B. vorgetragen werden, dass eine Überpfändung vorliegt. Die Vollziehung des Arrests ist unwirksam, wenn seit dem Tag, an dem die Arrestanordnung erlassen wurde, 1 Monat verstrichen ist.[1] Gerügt werden kann auch, dass zu dem Zeitpunkt, als die Steuerfahndung den Arrest vollzog, noch gar keine unterschriebene Arrestanordnung vorlag.mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 1.1 Durchsuchung beim Verdächtigen

Bei dem, der als Täter oder Teilnehmer einer Straftat verdächtigt wird, kann gem. § 102 StPO eine Durchsuchung der Wohnung oder anderer Räume sowie seiner Person vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führt. Die Vermutung darf nicht nur auf rein gefühlsmäßigen Erwägungen, sondern muss auf Schlussfolgerungen aus den Um...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 1.4.2 Durchsuchung wegen Gefahr im Verzug

Das BVerfG hat mit Urteil vom 20.2.2001 die Grundsätze für die Annahme von Gefahr im Verzug (d. h. ohne vorherige Einholung eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses) einschränkend festgelegt: Der Begriff "Gefahr im Verzug" ist eng auszulegen; die richterliche Anordnung einer Durchsuchung ist die Regel, die nichtrichterliche die Ausnahme. "Gefahr im Verzug" muss mit Tatsach...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 3 Sonderfall Einheitssachgebiete

In Hamburg und Berlin wurde die in finanzbehördlich geführten Steuerstrafverfahren gesetzlich festgelegte Zuständigkeitsverteilung zwischen Bußgeld- und Strafsachenstelle und Steuerfahndung in §§ 386 ff. AO faktisch aufgehoben. Auch in Brandenburg und im Raum Köln soll dies der Fall sein. In den solchermaßen geschaffenen sog. Misch- oder Kombi-Sachgebieten unterstehen sowohl...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in Steuerfahndungsfällen

Zusammenfassung Überblick Die Steuerfahndung ist in den letzten Jahren verstärkt dazu übergegangen, anlässlich von Durchsuchungsmaßnahmen Vermögenswerte im Wege des Arrests vorläufig sicherzustellen: Vorgefundenes Bargeld wird mitgenommen, Bankkonten werden gepfändet, sodass der Beschuldigte nicht mehr darüber verfügen kann, oder es werden für Immobilien Sicherungshypotheken ...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben und Befugnisse

Zusammenfassung Überblick Die Beamten der Steuerfahndungsstellen sind Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. Nach § 404 AO haben sie im Strafverfahren dieselben Befugnisse wie die Behörden und Beamten des Polizeidienstes. Im Wesentlichen sind dies: Recht des 1. Zugriffs (§ 163 Abs. 1 StPO); Recht zur Vernehmung des Beschuldigten (§§ 161, 163a Abs. 4 StPO); eine Pflicht zum Erschei...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 1.2 Durchsuchung bei anderen Personen (Dritten)

Zulässig ist eine Durchsuchung bei Personen, die einer Straftat weder beschuldigt noch verdächtig sind, z. B. Steuerberater oder Bank, zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände. Es müssen – über den Grad der Vermutung hinaus – Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, dass die gesuchte Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet. Die Durchsuchung beim Unverdäch...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 3 Strafprozessualer Arrest als Zwischenlösung

Da die Entscheidung zur Durchführung eines Arrests anlässlich der zeitlich eng begrenzten Durchsuchungsmaßnahme zu treffen ist, die Ausfertigung einer Arrestanordnung den Finanzämtern in dieser Zeit aber kaum möglich ist, kann von der BuStra-Stelle des Finanzamts zunächst der strafrechtliche Arrest, sog. Zurückgewinnhilfe, angeordnet werden.[1] Von der Steuerfahndung ist hier...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 1 Grundsätze des steuerlichen Arrests

Die Anordnung des Arrests setzt einen Arrestanspruch und das Vorliegen eines Arrestgrunds voraus.[1] 1.1 Arrestanspruch – Entstehen des Steueranspruchs ist ausreichend Steueransprüche müssen noch nicht fällig sein oder zahlenmäßig feststehen, es genügt, dass sie entstanden sind. Nach § 38 AO entstehen Ansprüche aus den Steuerschuldverhältnissen, sobald der Tatbestand verwirkli...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 2.2 Sofortige Klage gegen die Arrestanordnung in Verbindung mit dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Die Frist für die Einlegung der sofortigen Klage beträgt 1 Monat. Sie beginnt mit der förmlichen Zustellung der Arrestanordnung. Im gerichtlichen Verfahren gegen die Arrestanordnung hat das Finanzamt eine Mitwirkungspflicht. Das FG Leipzig führte mit Beschluss vom 11.8.1993 aus: Der Antragsgegner hat dem Gericht nicht in ausreichendem Maße dargelegt, dass die in der Arrestanor...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 1.3 Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung

Die Anordnung einer Durchsuchung steht unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit. Sie muss zur Schwere der Straftat (bei Steuerhinterziehung also zur Höhe der wahrscheinlichen Verkürzungsbeträge und zum Verkürzungszeitraum) und zur Stärke des Tatverdachts (sind die Anhaltspunkte/Indizien für einen Tatverdacht ausreichend?) in angemessenem Verhältnis stehen, zur Ermittlun...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 1.4.1 Verfassungswidrigkeit von Durchsuchungsbeschlüssen

Ein Durchsuchungsbeschluss in einer Steuerstrafsache ist verfassungswidrig, wenn er keine zeitliche Eingrenzung enthält (Zeiträume der Steuerverkürzung), die Steuerarten nicht nennt oder die aufzufindenden Beweismittel nicht beschreibt. In der Praxis erfüllen Durchsuchungsbeschlüsse die verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen häufig nicht.[1] Ein rechtswidriger Durchsuchungsb...mehr