Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerfahndung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Verfolgung von Straftaten obliegt nach §§ 152 Abs. 2, 160 StPO grundsätzlich der Staatsanwaltschaft. Die praktische Durchführung kann sie entweder selbst vornehmen oder sich dafür ihrer Ermittlungspersonen[1], regelmäßig Bediensteten der Polizeibehörden[2] bedienen. Dieses Ermittlungsmonopol der Staatsanwaltschaft erfährt im Bereich der Steuerstraftaten[3] dahingeh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1.1 Doppelfunktion der Finanzverwaltung

Rz. 1 § 386 AO begründet die funktionelle Zuständigkeit der Finanzbehörde für die selbständige Strafverfolgung von Steuerstraftaten. Damit erhält die Finanzbehörde die Aufgabe der Staatsanwaltschaft für die in dieser Vorschrift genannten Grenzen. Mit dieser Regelung wird von den allgemeinen Strafvorschriften abgewichen und eine eigene Kompetenz der Finanzbehörde im Steuerstr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.1 Rechtsstellung der Finanzbehörde

Rz. 6 § 386 AO regelt die Rechtsstellung der Finanzbehörde im Strafverfahren wegen Steuerstraftaten.[1] Die Vorschrift betrifft hier aber nur das strafrechtliche Ermittlungsverfahren bis zu dessen Abschluss.[2] Die Rechtsstellung im gerichtlichen Teil des Strafverfahrens, also im Zwischen- und Hauptverfahren des Strafgerichts, wird in §§ 406, 407 AO spezifiziert. Rz. 7 Ausga...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Haftung / 7.2 Bis 31.12.2019 geltende Haftung nach § 25d UStG

Durch den zum 1.1.2020 weggefallenen § 25d UStG sollte die Haftung auf Fälle beschränkt werden, in denen vorsätzlich im Rahmen einer Steuerhinterziehung (insbesondere im Rahmen organisierter Kriminalität) Vorsteuern erschlichen werden sollten. § 25d UStG hat sich weitgehend mit der Haftung als Teilnehmer an einer Steuerhinterziehung[1] gedeckt, sodass er zum 1.1.2020 durch §...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 376 Verfolgungsverjährung

Schrifttum: Baumhöfener/Madauß, Besondere Aspekte der Verjährung § 376 AO, NZWiSt 2017, 27; Bender, Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität, wistra 1990, 285; Bender, Die Verfolgungsverjährung für Steuerhinterziehung nach dem JahressteuerG 2009, wistra 2009, 215; Berger, Die Vollendung und die Beendigung insbesondere bei der Unterlassung im Steuerstraf...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 – 32/74 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1974, 442 [Auszug § 2 AStG betreffend] Inhaltsübersicht 2. Wohnsitzwechsel in niedrigbesteuernde Gebiete 2.0 Anwendungsbereich 2.01 Erweiterte beschränkte Steuerpflicht 2.02 Auswirkungen der Doppelbesteuerungsabkommen 2.1 Persönliche Voraussetzungen 2.2 Niedrige B...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Strafverfolgungsverjährung und Festsetzungsverjährung

Rz. 51 [Autor/Stand] Für den Stpfl. ist neben der Strafverfolgungs- auch die steuerliche Festsetzungsverjährung von Interesse. Auch diese dient dem Rechtsfrieden und der Rechtssicherheit[2]. Die Festsetzungsverjährung betrifft alle Steueransprüche und macht die Änderung oder Aufhebung von Steuerbescheiden unmöglich. Zum Fristlauf vgl. §§ 169 ff. AO, auf die einschlägigen ste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 6 ... / 3.2.6.3 Finanzämter

Rz. 23 Die FÄ sind nach § 17 Abs. 1 und 2 FVG als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern sowie mit Ausnahme der auf Bundesfinanzbehörden[1] oder auf Gemeindebehörden[2] übertragenen Aufgaben zuständig. Bezirk und Sitz der FÄ bestimmt die oberste Landesbehörde. Das kann durch einzelne ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 208a Steuerfahndung des Bundeszentralamts für Steuern

1 Allgemeines Rz. 1 § 208a AO wurde eingeführt durch das JStG 2020.[1] Mit dieser Vorschrift wird erstmals eine eigenständige Rechtsgrundlage geschaffen, um Vorfeldermittlungen in den Bereichen durchzuführen, in denen dem BZSt die Zuständigkeit gem. § 5 FVG übertragen ist und in denen nach Auffassung des Gesetzgebers bislang keine oder nur sehr wenige Maßnahmen zur Ermittlun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.1 Reichweite der Ermittlungsbefugnisse (Abs. 2 S. 1)

Rz. 6 Mit dem Verweis in § 208a Abs. 2 S. 1 AO auf die Ermittlungsbefugnisse der FÄ und Hauptzollämter kann sich das BZSt der Möglichkeiten zur Sachverhaltsaufklärung nach der AO bedienen. Anwendbar sind daher namentlich die Vorschriften über den Untersuchungsgrundsatz[1], die Mitwirkungs-[2] und Auskunftspflichten[3] der Beteiligten und anderer Personen sowie die Inanspruch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 208a AO wurde eingeführt durch das JStG 2020.[1] Mit dieser Vorschrift wird erstmals eine eigenständige Rechtsgrundlage geschaffen, um Vorfeldermittlungen in den Bereichen durchzuführen, in denen dem BZSt die Zuständigkeit gem. § 5 FVG übertragen ist und in denen nach Auffassung des Gesetzgebers bislang keine oder nur sehr wenige Maßnahmen zur Ermittlung und Aufdeck...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 4 Fortgeltende Zuständigkeit des BZSt (Abs. 3)

Rz. 9 Entsprechend der Regelung in § 208 Abs. 3 AO legt auch § 208a Abs. 3 AO fest, dass die Aufgaben und Befugnisse des BZSt im Übrigen bleiben unberührt bleiben. Wie die vergleichbare Regelung in § 208 Abs. 3 AO hat § 208a Abs. 3 AO eine klarstellende Funktion.[1] Damit soll zum Ausdruck kommen, dass grundsätzlich das Besteuerungsverfahren durch die dafür zuständige Behörd...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.2 Erweiterte Kompetenzen (Abs. 2 S. 2)

Rz. 7 Wortgleich wie in § 208 Abs. 1 S. 3 AO modifiziert § 208a Abs. 2 S. 2 AO einige Verfahrenshandlungen der AO für die Vorfeldermittlungen durch das BZSt. So kann insbesondere ein Dritter ohne vorherige Befragung des Beteiligten um Auskunft ersucht werden und Auskünfte können ohne schriftliche Anforderung verlangt werden.[1] Durch den Verweis auf § 200 Abs. 1 S. 1 und 2, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 5 Festsetzungsverjährung

Rz. 10 Beginnen die Behörden des Zollfahndungsdienstes oder die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden vor Ablauf der Festsetzungsfrist beim Stpfl. mit Ermittlungen der Besteuerungsgrundlagen, so läuft die Festsetzungsfrist gem. § 171 Abs. 5 AO insoweit nicht ab, bevor die aufgrund der Ermittlungen zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 7 Rechtsschutz

Rz. 12 Sämtliche Ermittlungshandlungen nach § 208a AO erfolgen auf Grundlage der AO. Es handelt sich folglich um Abgabenangelegenheiten i. S. v. § 347 AO bzw. § 33 FGO, sodass der Finanzrechtsweg eröffnet ist.[1] Gegen Verwaltungsakte kann Einspruch erhoben und einstweiliger Rechtsschutz nach einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gewährt werden. Sofern Ermittlungen bei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2 Aufgaben des BZSt bei der Steueraufsicht (Abs. 1)

Rz. 3 § 208a AO ist im Zusammenhang mit § 5 Abs. 1a FVG zu sehen, der ebenfalls mit dem JStG 2020[1] neu geschaffen wurde. § 5 Abs. 1a S. 1 FVG weist dem BZSt die Aufgabe der Durchführung von Vorfeldermittlungen i. S. d. § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO für die nach § 5 Abs. 1 FVG dem BZSt übertragenen Kompetenzen zu.[2] § 5 Abs. 1a FVG ist demnach die formelle, zuständigkeitsbegründen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 6 Kosten

Rz. 11 Nimmt das BZSt einen Stpfl. oder einen Beteiligten auf Erteilung einer Information in Anspruch, so steht ihm für die Gewährung der Antwort gem. § 107 S. 2 AO kein Kostenersatz zu. Etwas Anderes gilt, wenn das BZSt Dritte als Auskunftspflichtige nach § 93 AO, als Vorlagepflichtige nach § 97 AO oder als Sachverständige nach § 96 AO in Anspruch nimmt.[1] In diesen Fällen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3 Ermittlungsbefugnisse des BZSt bei der Steueraufsicht (Abs. 2)

Rz. 4 Durch § 208a Abs. 2 AO werden dem BZSt zur Erfüllung seiner Aufgaben die gleichen Befugnisse wie den FÄ und den Hauptzollämtern zugewiesen. Zulässig ist damit sowohl die Ermittlung bislang unbekannter Steuerfälle als auch die Ermittlung unbekannter steuerlicher Sachverhalte bei bereits bekannten Stpfl.[1] Demnach liegt ein "unbekannter Steuerfall" vor, wenn noch ungewis...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.5.2.3 Rücktritt vom Versuch

Rz. 82 § 24 StGB sieht Straffreiheit bei einem freiwilligen Rücktritt vom Versuch vor. Diese Vorschrift ist auch auf versuchte Steuerstraftaten anwendbar und wird durch die Selbstanzeigeregelung des § 371 AO nicht ausgeschlossen.[1] Voraussetzung eines jeden Rücktritts i. S. d. § 24 StGB ist, dass die jeweilige Verhinderungshandlung auf Freiwilligkeit beruht. Dies bedeutet, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 1 ... / 4 Abs. 3 (Steuerliche Nebenleistungen)

Rz. 27 § 1 Abs. 1 AO erfasst nicht unmittelbar die steuerlichen Nebenleistungen. Die in § 3 Abs. 4 AO einzeln aufgezählten steuerlichen Nebenleistungen (insbes. Verspätungszuschläge, Zinsen, Säumniszuschläge, Zwangsgelder, Kosten sowie Zinsen i. S. d. ZK) sind zwar Abgaben, aber keine Steuern. Abs. 3 sieht wegen des engen Zusammenhangs der steuerlichen Nebenleistungen mit d...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarsicherung: Besprechungen – häufiger als gedacht!

Der Arbeitsalltag des Steuerberaters ist geprägt von Besprechungen mit unterschiedlichsten Personen. Denn die steuerliche Expertise ist in vielen Bereichen, nicht nur von Mandanten, gefragt. Häufig werden Besprechungen über die Zeitgebühr nach § 13 StBVV abgerechnet. Mit § 31 StBVV gibt es jedoch eine weitere Regelung, die in einigen Fällen sogar einer Abrechnung nach § 13 St...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 2.2.1 Ursachen im Bereich der Steuerfahndung

Steufa-Berichte weisen sehr häufig Defizite in der steuerrechtlichen und strafrechtlichen Würdigung auf. Insofern werden z. B. Sachverhalte ermittelt, die für die rechtliche Subsumtion unerheblich sind: andererseits hätte an anderer Stelle der Tatbestand einer Vorschrift durch weiteren Sachverhalt angereichert werden müssen. Praxis-Beispiel Steuerfahndungsberichte Ein Unterneh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerstraf- und Steuerordn... / 13 Bemessung der Freiheitsstrafe

Vereinfachend kann gesagt werden, dass von Strafgerichten pro ca. 65.000 EUR verkürzter Steuer ein Jahr Freiheitsstrafe verhängt wird. Es bestehen allerdings in der Spruchpraxis der Strafgerichte erhebliche Unterschiede, wobei selbstverständlich die Umstände des jeweiligen Einzelfalls letztlich entscheidend sind. Kurze Freiheitsstrafen (unter 6 Monaten) verhängt das Gericht ...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 12 Abgabe an die Staatsanwaltschaft

Die BuStra-Stelle kann die Strafsache jederzeit an die Staatsanwaltschaft abgeben und die Staatsanwaltschaft kann eine Sache jederzeit an sich ziehen. An die Staatsanwaltschaft werden insbesondere folgende Fälle abgegeben: (Versuchte) Steuerhinterziehung in Tateinheit mit Urkundenfälschung; Verfahren gegen Finanzbeamte, Abgeordnete, Diplomaten, Jugendliche/Heranwachsende.[1] Na...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerstraf- und Steuerordn... / 5 Einstellung gem. § 154 oder § 154a StPO

Von der Verfolgung einer Straftat bzw. abtrennbarer Teile einer Tat kann abgesehen werden, wenn die Strafe im Verhältnis zu einer für eine andere Tat zu erwartenden oder bereits verhängten Strafe nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. Praxis-Beispiel Beispiel 1: Gegen X wurde als Einzelunternehmer wegen Umsatzsteuer-Hinterziehung 01 und 02 i. H. von 200.000 EUR eine Freiheitsst...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 8.1 Bedeutung in der Praxis

Die kontinuierlich abnehmende Bedeutung der Bußgeldtatbestände bei Ermittlungsverfahren wegen der Verkürzung von Besitz- und Verkehrssteuern wird an den Zahlen der jährlichen Steuerstrafsachenstatistiken der Steuerverwaltungen der Länder deutlich.[1] Bußgeldfestsetzungen und Urteile wegen leichtfertiger Steuerverkürzung einschließlich Steuergefährdung und Gefährdung von Abzug...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 9 Einstellung des Verfahrens bei Erfüllung von Auflagen und Weisungen

Zur Verhängung von Strafen im Bereich der Kleinkriminalität (Stichwort: Ladendiebstähle) wurde die Vorschrift des § 153a StPO im Rahmen des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB 1974) eingeführt. Die Vorschrift lautet: Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen v...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerstraf- und Steuerordn... / 11.4 Strafzumessung

Bei der Strafzumessung können in Steuerstrafverfahren insbesondere folgende Aspekte Bedeutung erlangen: Der Mitwirkung des Beschuldigten an der Aufklärung des Sachverhalts (z. B. dem Nachreichen von Steuererklärungen oder Steuervoranmeldungen) oder einem Geständnis muss erhebliche Bedeutung zukommen.[1] Dies gilt namentlich in den Fällen, in denen ohne die Mitwirkung des Besch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 85... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Untypisch für die Abgabenordnung, in der für beide Seiten des Besteuerungsverfahrens gleichermaßen geltende Verfahrensregeln normiert sind, enthält § 85 AO die allgemeingültigen Prinzipien für die Festsetzung und Erhebung der Abgaben, die allein einen Sicherstellungsauftrag für die Finanzbehörden erteilt. Hierbei lassen sich beide Prinzipien unmittelbar aus der Verfass...mehr

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Veräußerungserlös aus einer Managementbeteiligung als Kapitaleinkünfte

Leitsatz Der aus einer Managementbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft erzielte Veräußerungserlös stellt keine Vergütung für die gegenüber einer Tochtergesellschaft erbrachte nichtselbständige Tätigkeit dar, wenn die Beteiligung als eine eigenständige Erwerbsgrundlage zur Erzielung von Einkünften anzusehen ist. Normenkette § 19, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG Sachverhalt Der...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
"Privatverkauf" ererbter Sammlungen über Internetplattform "eBay": Umsatzsteuerpflicht

Leitsatz Ob bei "privaten" Verkäufen über "eBay" eine Vermögensverwaltung oder eine unternehmerische Betätigung vorliegt, entscheiden allein die Umstände des jeweiligen Einzelfalls. Beim Verkauf von schmiedeeisernen Toren, Zäunen und Sandsteinelementen kann eine nachhaltige, gewerbliche Tätigkeit vorliegen, wenn der Verkäufer ähnlich wie ein Händler agiert. Sachverhalt Über e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2 Erfassung der Steuerpflichtigen und steuerlich relevanter Tatbestände

Rz. 2 Die möglichst vollständige Erfassung der Stpfl. und steuerlich relevanter Sachverhalte ist eine Grundvoraussetzung für die Umsetzung einer gleichmäßigen Besteuerung. Dieser Erfassung dienen die in den Einzelsteuergesetzen vorgesehenen Pflichten zur Abgabe von Steuererklärungen[1], zur Anzeige z. B. des Erwerbs nach § 30 ErbStG bzw. als Vermögensverwalter oder -verwahre...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 3. Trennungsverfahren

Rz. 131 Für die Trennung stehen neben dem bisherigen gerichtlichen Verfahren gemäß Gesetz vom 10.11.2014, Nr. 162 nunmehr auch die neuen Verfahren der anwaltsunterstützten Trennung oder der Trennung vor dem Standesamt zur Verfügung, die im Rahmen der Scheidung (vgl. Rdn 181) erörtert werden. Rz. 132 Das gerichtliche Verfahren findet vor dem ordentlichen Gericht (Tribunale ord...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Auskunftsersuchen an Dritte ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung beim Steuerpflichtigen

Leitsatz 1. Um ein Auskunftsersuchen an andere Personen als die Beteiligten richten zu dürfen, muss entweder die Sachverhaltsaufklärung durch die Beteiligten nicht zum Ziel führen (Alternative 1) oder diese keinen Erfolg versprechen (Alternative 2). 2. Um eine Prognose zu den fehlenden Erfolgsaussichten einer Auskunft durch die Beteiligten machen zu können, bedarf es eines kl...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abgeltungswirkung bei der Besteuerung von Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem (2)

Leitsatz 1. Die Abgeltungswirkung nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG tritt auch dann ein, wenn die bei der Auszahlung der Kapitalerträge einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht beim Finanzamt angemeldet und abgeführt wird und keiner der Ausschlussgründe des § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2, Satz 2 oder Satz 3 EStG vorliegt. 2. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige K...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 4 Die Einordnung des § 107 AO in den 3. Teil "Allgemeine Verfahrensvorschriften" zeigt, dass der Anspruch für jegliche steuerliche Ermittlungstätigkeit besteht, die nach den Vorschriften der §§ 85ff. AO erfolgt. Die Heranziehung zu Beweiszwecken begründet damit in jedem Stadium des finanzbehördlichen Besteuerungsverfahrens den Entschädigungsanspruch, d. h. sowohl im eige...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Ablaufhemmung gemäß § 171 Abs. 14 AO

Leitsatz Die Anwendung des § 171 Abs. 14 AO ist nicht auf die Fälle unwirksamer Steuerfestsetzungen beschränkt. Vielmehr ist grundsätzlich jeder mit dem Steueranspruch zusammenhängende Erstattungsanspruch geeignet, eine Ablaufhemmung auszulösen. Allerdings muss der Erstattungsanspruch, soll er den Ablauf der Festsetzungsfrist hemmen, vor Ablauf dieser Frist entstanden sein. ...mehr

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Haftung nach § 71 AO als Gehilfe zur Steuerhinterziehung

Leitsatz Eine haftungsauslösende Gehilfentätigkeit kann vorliegen, wenn der Außendienstmitarbeiter eines Großhändlers einem bestimmten Kunden das auf seinen Namen lautende Barverkaufskonto als "zweite Einkaufsmöglichkeit" für den Bedarf der von diesem betriebenen Gaststätte zur Verfügung gestellt hat, der Kunde diese Möglichkeit mehrfach nutzt und diesen Wareneinkauf unverbu...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug bei Beteiligung an Karussellbetrug

Leitsatz Der Vorsteuerabzug ist aus materiellen Gründen zu versagen, wenn "feststeht", dass der Steuerpflichtige wusste oder wissen konnte bzw. hätte wissen müssen, dass er sich mit dem Warenbezug an einem Umsatzsteuerkarussell "beteiligt" hat. Sachverhalt Die Beteiligten streiten darüber, ob der Klägerin im Streitjahr 2012 ein Recht zum Vorsteuerabzug zusteht. Die Klägerin i...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug bei Einbeziehung des Erwerbs in eine Mehrwertsteuerhinterziehung

Leitsatz Der Vorsteuerabzug setzt die Identität zwischen Leistendem und Rechnungsaussteller voraus. Der Vorsteuerabzug kann versagt werden, wenn der Erwerber wusste oder hätte wissen müssen, dass er mit seinem Erwerb in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen war. Wissen oder Wissen müssen setzt (zumindest) Fahrlässigkeit voraus. Sachverhalt Nach einer Steuerfahndung vers...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anordnung einer Außenprüfung bei Anfangsverdacht einer Steuerstraftat

Leitsatz 1. Für die (erstmalige) Anordnung einer Außenprüfung ist es unerheblich, ob hinsichtlich der betroffenen Steuerarten und Besteuerungszeiträume der Anfangsverdacht einer Steuerstraftat besteht (Anschluss an BFH-Urteil vom 15.06.2016 – III R 8/15, BFHE 254, 203, BStBl II 2017, 25, Rz 20). 2. Verstöße gegen § 10 BpO, insbesondere gegen die Belehrungspflichten und damit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Nachschau / 2.1 Abgabenrechtliche Aspekte

Die Umsatzsteuer-Nachschau ist keine Außenprüfung i. S. v. § 193 AO. Sie ist ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Aufklärung möglicher steuererheblicher Sachverhalte. Deshalb gelten die Vorschriften für eine Außenprüfung nicht.[1] Ein Prüfungsbericht wird nach Abschluss einer Umsatzsteuer-Nachschau nicht gefertigt. Sollen aufgrund der Umsatzsteuer-Nachschau Besteuerungsgru...mehr

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Rechtsweg im Datenschutzrecht

Leitsatz 1. Die Datenschutz-Grundverordnung ist auf die Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden nicht anwendbar. 2. Für Ansprüche nach dem BDSG ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben. Normenkette Art. 2 Abs. 2 Buchst. d DS-GVO, § 32i, § 208 AO, § 33 FGO, § 13, § 17a GVG, § 20, § 45, § 57 BDSG Sachverhalt Der Kläger wird beim FA A umsatzsteuerlich geführt. Im Jahre 2014 schaltete d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2 Überblick über die Gesetzessystematik

Rz. 3 Der 8. Teil der AO enthält mit den materiellen Straf- und Bußgeldvorschriften sowie den Vorschriften über das Straf- und Bußgeldverfahren die in der AO vorhandenen Regelungen für die Ahndung steuerlichen Fehlverhaltens. Der 8. Teil der AO gliedert sich in vier Abschnitte. Geregelt werden in: §§ 369–376 AO die materiellen Strafvorschriften für Steuerstraftaten, §§ 377–384 ...mehr

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Verwertung der Urkunde über die vorgerichtliche Vernehmung eines Zeugen, der sich vor dem FG auf ein Auskunftsverweigerungsrecht beruft

Leitsatz 1. Das FG darf die Urkunde über die vorgerichtliche Vernehmung eines seinerzeit ordnungsgemäß belehrten Zeugen auch dann verwerten, wenn der Zeuge sich vor dem FG auf ein Auskunftsverweigerungsrecht beruft (Abweichung vom BFH-Urteil vom 14.02.1963 – V 102/60, HFR 1963, 379). 2. Wenn das FG Bareinzahlungen auf Bankkonten des Steuerpflichtigen als Ausgangsgröße für die...mehr

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§ 46 Strafrecht / 2. Durchführung des Ermittlungsverfahrens

Rz. 12 Bejaht die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht, so muss sie – von den dargestellten Ausnahmefällen abgesehen – ein Ermittlungsverfahren einleiten und den Versuch unternehmen, den Sachverhalt aufzuklären. Dies ist das eigentliche Ermittlungsverfahren, das weitgehend allein in den Händen der Staatsanwaltschaft liegt. Man spricht von der Staatsanwaltschaft auch als ...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / 4. Sonderfall: Können nach Erlöschen der Erbschaftsteuer gem. § 29 ErbStG noch Hinterziehungszinsen festgesetzt werden?

Im Zusammenhang mit der speziellen Regelung des § 29 ErbStG wird die Frage diskutiert, ob der rückwirkende Wegfall des Steueranspruchs "ex tunc" (Erlöschen des Schenkungsteueranspruchs nach § 29 ErbStG) zum Entfallen des Straftatbestandes der Steuerhinterziehung und damit zum Entfallen der Festsetzung von Hinterziehungszinsen führt. Bisher ist nicht abschließend geklärt, inw...mehr

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Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

Leitsatz 1. Das FG verstößt gegen den klaren Inhalt der Akten, wenn es seine Entscheidung maßgeblich auf eine Zeugenaussage oder Unterlagen stützt, wobei weder die protokollierten Beurkundungen des Zeugen noch die in den Akten befindlichen Unterlagen die durch das FG gezogenen Schlussfolgerungen stützen. 2. Beantragt der Beschwerdeführer im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerd...mehr

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Fortgesetzte Tätigkeit in der Insolvenz

Leitsatz Ist bei einer Tätigkeit ohne Wissen und Billigung des Insolvenzverwalters unklar, ob es sich umsatzsteuerrechtlich um eine solche des Insolvenzschuldners handelt, entsteht keine Masseverbindlichkeit. Normenkette § 35, § 55 InsO, § 174 Abs. 5 Satz 2 AO Sachverhalt Über das Vermögen des früheren Steuerberaters E, für den ein Berufsverbot besteht, wurde das Insolvenzverf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 4.1 Allgemeines

Rz. 14 Der Verfahrensabschluss durch einen Antrag nach § 401 AO ist eine besondere Form der Beendigung des Strafverfahrens. Antragsbefugt ist die Finanzbehörde, wenn sie das Verfahren in eigener Zuständigkeit führt[1], der Antrag nach § 76a StGB zulässig ist und nach dem Ermittlungsstand mit einer Anordnung durch das Gericht zu rechnen ist.[2] Innerhalb der Finanzbehörde ist...mehr