Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerfahndung

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Flankenschutzprüfer

Leitsatz 1. Die unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Beamten der Steuerfahndung als sog. Flankenschutzprüfer zur Überprüfung der Angaben des Steuerpflichtigen zu einem häuslichen Arbeitszimmer im Besteuerungsverfahren ist wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz rechtswidrig, wenn der Steuerpflichtige bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt. 2. ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Buchführungspflichten von Taxiunternehmern

Leitsatz Ungeachtet der Art der Gewinnermittlung müssen alle Taxiunternehmer zur Erfüllung ihrer Buchführungspflicht die Schichtzettel physisch nach den Vorgaben des § 147 Abs. 1 AO aufbewahren. Die sich aus § 22 UStG in Verbindung mit §§ 63-68 UStDV ergebende Pflicht zur Einzelaufzeichnung wirkt unmittelbar auch hinsichtlich der Besteuerung nach dem EStG. Sachverhalt Streiti...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / II. Auslandsbankkonten

Rz. 58 Ein Fall aus der täglichen Praxis: Der Testamentsvollstrecker stellt fest, dass der Erblasser über erhebliche Vermögenswerte im Ausland verfügt und die daraus resultierenden nicht unerheblichen Zinseinkünfte in den letzten zehn Jahren dem deutschen Fiskus verschwiegen hat, ebenso wie seinem langjährigen Vermögensberater. Der Testamentsvollstrecker diskutiert die einge...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / C. Handlungspflichten bei Steuerhinterziehung durch den Erblasser – Schwarzgeldfälle

Rz. 27 Die Fälle, in denen der Erblasser zu Lebzeiten Einkünfte und/oder Erträgnisse hinterzogen hat, sind in der Erbrechtspraxis nicht gerade selten. Das Entdeckungsrisiko ist in den letzten Jahren stark gestiegen.[36] Strafrechtlich stellt sich i.d.R. kein Problem, weil der eigentliche Täter – der Erblasser – verstorben ist und eine etwaige strafrechtliche Verantwortlichke...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.2 Durchführung der Besteuerung

Rz. 4 Die Einseitigkeit der Amtshilferegelung des § 111 Abs. 1 AO ergibt sich daraus, dass nach dieser Vorschrift die zur Durchführung der Besteuerung erforderliche Amtshilfe zu leisten ist. Amtshilfe aus dem Bereich der Besteuerung ist danach wiederum lediglich zur Durchführung der Besteuerung vorgesehen. Da das Gesetz seinen Vierten Teil[1] mit "Durchführung der Besteuerung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.3.2 Doppelnatur der Steuerfahndungsstellen

Rz. 21a Eine aus datenschutzrechtlicher Sicht besondere Stellung innerhalb der Finanzverwaltung haben die Steuerfahndungsstellen. Diesen nehmen sowohl steuerverfahrensrechtliche als auch strafverfahrensrechtliche Aufgaben wahr. Zwischen der Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen im Besteuerungsverfahren und der Ermittlung von strafrechtlich relevanten Tatsachen im Strafverfah...mehr

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Vorsteuerabzug: Debitorenkonto des Leistenden kann fehlende Rechnung nicht ersetzen

Leitsatz Der Unternehmer kann den Vorsteuerabzug nicht in Anspruch nehmen, wenn er in den Streitjahren nicht im Besitz einer oder mehrerer Rechnungen der fraglichen GmbH gewesen ist. Bei einem Buchführungskonto des leistenden Unternehmers (hier Debitorenkonto) handelt es sich nicht um ein Dokument, mit dem gegenüber einem Leistungsempfänger über eine erbrachte Leistung abger...mehr

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Ordnungsgemäße Bekanntgabe eines Steuerbescheids bei vermuteter Bevollmächtigung

Leitsatz 1. Treten Angehörige der steuerberatenden Berufe für einen Steuerpflichtigen gegenüber Finanzbehörden auf, wird auch vor der Einfügung des § 80 Abs. 2 Satz 1 AO i.d.F. des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 (BGBl I 2016, 1679) mit Wirkung vom 01.01.2017 die ordnungsgemäße Bevollmächtigung ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Begriff (§ 386 Abs. 1 Satz 2 AO)

Rz. 31 [Autor/Stand] In § 386 Abs. 1 Satz 2 AO wird der Kreis der für die Verfolgung einer Steuerstraftat zuständigen FinB abschließend bestimmt. Es sind dies das HZA (§ 1 Nr. 3 FVG), das FA (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 FVG), das Bundeszentralamt für Steuern (§ 1 Nr. 2 FVG) und die Familienkasse (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 FVG). Der für das Steuerstrafverfahren gem. § 386 Abs. 1 Satz 2 AO gelte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 386 Zuständigkeit der Finanzbehörde bei Steuerstraftaten

Schrifttum: Bender, Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität als Aufgabe des Zollfahndungsdienstes, wistra 1990, 285; Bender, Erweiterte Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden im allgemeinstrafrechtlichen Bereich?, wistra 1998, 93; Bilsdorfer, Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörde in Nicht-Steuerstrafsachen, BB 1983, 2112; Blesinger, Das Steuergehei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zusammentreffen von Steuerstraftat und Allgemeindelikt

a) Allgemeines Ergänzender Hinweis: Nr. 17, 21 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 17, 21) Rz. 89 [Autor/Stand] Oft ergibt sich erst im Verlauf der finanzbehördlichen Ermittlungen, dass die Steuerstraftat mit einer oder mehreren allgemeinen Straftaten materiell oder prozessual tateinheitlich zusammentrifft, die nicht zu den in § 386 Abs. 2 Nr. 2 AO aufgezählten gehören (z.B. Steuerh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 410 Ergänzende Vorschriften für das Bußgeldverfahren

Schrifttum 1. Kommentare: Göhler, Kommentar, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 18. Aufl. 2021; Gassner/Seith, HK-OWiG, 2. Aufl. 2020; Krenberger/Krumm, Ordnungswidrigkeitengesetz, 6. Aufl. 2020; Karlsruher Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 5. Aufl. 2018 (zit.: Bearbeiter in KK); Rebmann/Roth/Herrmann, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Loseblatt. 2. Zum Bußgeldver...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Bedeutung und Systematik

Rz. 22 [Autor/Stand] Originär liegt die ausschließliche Zuständigkeit zur Verfolgung von Straftaten bei der StA[2]. § 386 AO enthält die Grundbestimmung über die Zuständigkeitsverteilung zwischen StA und FinB im Steuerstrafverfahren. Sie regelt die funktionelle Zuständigkeit der FinB im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren [3], während die Aufgaben und Befugnisse der S...mehr

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Aufgabenteil / 22. Gebühren in Strafsachen und Bußgeldsachen (→ § 10 Rdn 1 ff.)

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Auskunftsanspruch nach der Datenschutz-Grundverordnung

Leitsatz Es besteht kein Anspruch auf Auskunft über die bei der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen gespeicherten Daten. Normenkette § 2a, § 32a, § 32b, § 32c, § 32i, § 85, § 88a AO, § 33 Abs. 1 Nr. 4, § 86 Abs. 3 FGO, Art. 2, Art. 3, Art. 4, Art. 6, Art. 13, Art. 14, Art. 15, Art. 16, Art. 17, Art. 23 EUV 679/2016 (= DSGVO), § 19, § 58 BDSG, § 1 Nr. 2, §...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.3.4 Tatbeteiligter

Rz. 47 § 398a AO hindert die Verfolgung der Steuerhinterziehung, wenn der "an der Tat Beteiligte" die auferlegten Geldleistungen erbracht hat (Rz. 11). Folglich kann jeder Täter oder Teilnehmer, bei dem aufgrund der Regelungen des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 und 4 AO die Selbstanzeige gesperrt ist, von der Regelung des § 398a AO Gebrauch machen und ein Strafverfolgungshindernis ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.3 Tatsächlich erfolgte Zuständigkeitszentralisierung

Rz. 14 Die Zuständigkeitszentralisierung bei den Hauptzollämtern [1] ergibt aus der Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf Hauptzollämter für den Bereich mehrerer Hauptzollämter v. 18.11.2019.[2] Einer Zustimmung der Verordnung durch den Bundesrat bedarf es nach § 387 Abs. 2 S. 3 AO nicht. Die Zuständigkeit für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftate...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Erscheinen eines Amtsträgers zur steuerlichen Prüfung (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AO)

Schrifttum: Bilsdorfer, Information der Geschäftspartner bei Ankündigung der Außenprüfung?, StBp 1988, 87; Burkhard, Die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Nr. 1a AO, wistra 1998, 216; Dörn, Betriebsprüfung – Steuerstrafverfahren – Steuerfahndung, Stbg 1993, 257; Erb, Wiederaufleben der Selbstanzeigemöglichkeit nach Abschluss einer Betriebsprüfung, PStR 2010, 246; Joecks, Möglichk...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / G. Beratungshinweise und Muster

Schrifttum: App, Checkliste zur Erstattung einer Selbstanzeige nach Steuerhinterziehung, DB 1996, 1009; Hofmann, Mandantenberatung bei der steuerlichen Selbstanzeige, DStR 1998, 399; Höpfner, Außer Spesen nichts gewesen? – Zur Absetzbarkeit der Kosten eines Steuerstrafverfahrens, PStR 2015, 127; Höpfner/Schwartz, Strafbarkeitsrisiken für Steuerberater – Fallstricke in der ste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Konkretisierung des Tatverdachts

Rz. 634 [Autor/Stand] Umstritten ist, wann eine "Tatentdeckung" i.S.d. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO anzunehmen ist. Eine Ansicht vertritt eine weite Auslegung des Entdeckungsbegriffs und lässt es genügen, wenn aufseiten des Entdeckers weniger oder so viel an Erkenntnissen vorhanden ist, wie zur Einleitung eines Strafverfahrens erforderlich ist (sog. Anfangsverdacht)[2]. Dana...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 371 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Schrifttum: I. Gesamtdarstellungen: Abramowski, Die strafbefreiende Selbstanzeige – eine verfassungswidrige Privilegierung?, Frankfurt/Main 1991; Boelsen, Die Regelung des § 371 Abs. 4 der AO 1977, Diss. Kiel 1993, Frankfurt/Main 1994; Breyer, Der Inhalt der strafbefreienden Selbstanzeige, Diss. Greifswald 1996; Frees, Die steuerrechtliche Selbstanzeige: zur kriminalpolitische...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.1.1.1 § 32a Abs. 2 Nr. 1 AO

Rz. 21 Nach § 32a Abs. 2 Nr. 1 AO liegt eine Gefährdung der ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung der Finanzbehörden insbesondere dann vor, wenn die Erteilung der Information den Betroffenen oder Dritte in die Lage versetzen könnte, steuerlich bedeutsame Sachverhalte zu verschleiern (Buchst. a), steuerlich bedeutsame Spuren zu verwischen (Buchst. b) oder Art und Umfang der Erfül...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5 Rechtsprechungsübersicht

Rz. 19 Seit Inkrafttreten des § 32c AO sind in einer Vielzahl von Fällen Rechtstreitigkeiten über Auskunftsanträge geführt worden. Eine Übersicht zu ausgewählten – abgeschlossenen oder noch anhängigen – Verfahren gibt die nachfolgende Zusammenstellung wieder.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 79... / 2 Vornahme von Verfahrenshandlungen

Rz. 10 Verfahrenshandlungen i. d. S. sind, wie aus der Formulierung des § 80 Abs. 1 S. 2 AO zu entnehmen ist, alle das Verwaltungsverfahren der Finanzbehörde in jedem Abschnitt betreffenden Handlungen. Handlungen sind alle Maßnahmen jeglichen Inhalts, wie Willenserklärungen, Wissenserklärungen oder Realakte, an die Rechtsfolgen geknüpft sind.[1] Diese Maßnahmen müssen in Zus...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 397 Einleitung eines Strafverfahrens

Schrifttum: Zur Einleitung des Strafverfahrens allgemein wird auf die im Schrifttumsverzeichnis in Band I genannten Lehr- und Handbücher sowie die StPO-Kommentare zu § 152 Abs. 2, §§ 158, 160 StPO verwiesen. 1. Älteres Schrifttum (bis 1999): Arndt, Vorfeldermittlungen, Gruppenverdacht und Sammelauskunftsersuchen, in Festgabe Felix, 1989, S. 1; Beulke, Die Vernehmung des Beschul...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Finanzbehörde

Rz. 15 [Autor/Stand] Zuständig für die Einleitung des Strafverfahrens sind die in § 386 Abs. 1 Satz 2 AO bezeichneten Behörden: das HZA (§ 12 Abs. 2 FVG), das FA, das Bundeszentralamt für Steuern und die Familienkasse[2] (s. dazu § 386 Rz. 7 f.). Den HZÄ steht die Einleitungskompetenz vor allem bei Zoll- und Verbrauchsteuerdelikten sowie der zollamtlichen Überwachung des Ware...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 41 [Autor/Stand] Ein Verstoß gegen die strafprozessualen Belehrungspflichten gem. § 136 Abs. 1 Satz 2, § 163a StPO kann zu einem Beweisverwertungsverbot führen[2]. Bei Verstößen gegen andere Belehrungspflichten, die in ihrem Gewicht dahinter zurückbleiben (z.B. keine qualifizierte Belehrung darüber, dass frühere Aussagen mangels ordnungsgemäßer Belehrung unverwertbar sin...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Rechtsfolgen

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Einleitung des Steuerstrafverfahrens hat verschiedene strafrechtlich und steuerrechtlich bedeutsame Folgen. Dabei ist zu differenzieren: Mit Beginn der Strafverfolgung, also mit Einleitung des Strafverfahrens durch eine Maßnahme i.S.d. § 397 Abs. 1 AO hat der Stpfl., gegen den sich der Tatverdacht eines Steuerdeliktes richtet, die Rechtsstellung eines ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Kenntniserlangung

Schrifttum: Bilsdorfer, Die Anzeige von Steuerstraftaten nach § 116 AO und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, ZRP 1997, 137; Birmanns, Informationsaustausch zwischen Zoll und Steuerverwaltung, NWB Fach 13, 769; Bisle, "Chi-Quadrat-Test" und Zeitreihenvergleich: Keine Schätzung bei ordnungsgemäßer Buchführung, PStR 2012, 15; Blenkers, Chi-Test – oder "Jeder Mensch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verdacht einer Steuerstraftat

Schrifttum: Ebert, Der Tatverdacht im Strafverfahren, 2000; Kammann, Der Anfangsverdacht, 2003; Schulz, Normiertes Misstrauen, 2001; Haas, Vorermittlungen und Anfangsverdacht, 2003. Ergänzender Hinweis: Nr. 14, 26 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 14, 26) Rz. 5 [Autor/Stand] Voraussetzung ist das Vorliegen eines sog. Anfangsverdachts. Es genügt ein "einfacher" Verdacht, der von dem...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Einzelfälle

a) Kontrollmitteilungen Rz. 25 Beispiel Im Rahmen einer Außenprüfung bei der Fa. S KG werden die steuerlichen Verhältnisse des Gesellschafters G festgestellt und eine entsprechende Kontrollmitteilung an dessen Veranlagungs-FA übersandt. Des Weiteren wurde für ein von der S KG an G verkauftes Betriebsgrundstück ein erheblich unter dem vom Prüfer veranschlagten Verkehrswert lieg...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarsicherung: Post von der Steuerfahndung: Gebühren im Besteuerungs- oder im Strafverfahren?

Auch in einem Dauermandat kann es vorkommen, dass das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen oder das Wohnsitzfinanzamt den Mandanten direkt oder gleich den Steuerberater mit unangenehmen Rückfragen anschreibt. Häufig heißt es in derartigen Schreiben: „Sehr geehrte Frau X, der Steuerfahndung liegt ein anonym verfasster Hinweis vor, in welchem auf mögliches steuerliches Fehlver...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / Zusammenfassung

Überblick Als Steuerberater müssen Sie stets genau prüfen, wie mit dem Finanzamt zu kommunizieren ist. Denn ein unbedachtes Gesuch auf Akteneinsicht kann dazu führen, dass die Steuerfahndung auf ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren umschwenkt. Mehr dazu im Beitrag von Herrn Dr. Arconada.mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Besonderheiten bei Steuerhinterziehung

Rz. 34 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Wird vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Steuerfahndung begonnen, so läuft die Festsetzungsfrist insoweit nicht ab, bevor die aufgrund der Ermittlungen zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind (§ 171 Abs 5 Satz 1 AO; BFH 198, 303 = BStBl 2002 II, 586; BFH 262, 198 = BStBl 2019 II, 122; BFH 252, 5 = BStBl 2016 II, 574;...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1.1 Abs. 1 S. 1

Rz. 4 § 117a Abs. 1 S. 1 AO erlaubt es den mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Finanzbehörden, auf Ersuchen einer für die Verhütung und Verfolgung von Straftaten zuständigen Stelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Schengen-assoziierten Staates personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit dem in § 208 AO bestimmten Aufgabenbereich steh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.3 Spontanauskunft, Abs. 3

Rz. 9 Ohne ein konkretes Ersuchen kann die Steuerfahndung eigeninitiativ Spontanauskünfte an einen Mitgliedstaat erteilen. Die Auskunft darf sich beziehen auf die in Abs. 1 genannten personenbezogenen Daten. Die Übermittlung darf sowohl zum Zweck der Strafverfolgung als auch zur Verhütung von Straftaten erfolgen.[1] Voraussetzung ist, dass eine Spontanauskunft nach dem Inlan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.5 Zwingende Ausschlussgründe, Abs. 5

Rz. 13 Nach § 117a Abs. 5 AO muss die Auskunftserteilung unter bestimmten Voraussetzungen unterbleiben.[1] Die zwingenden Ausschlussgründe sind gleichermaßen bei einer Antwort auf ein vorliegendes Ersuchen gem. § 117a Abs. 1 AO als auch bei einer Spontanauskunft i. S. d. § 117a Abs. 3 AO zu beachten. Rz. 14 Der Katalog der Übermittlungsverbote nach § 117a Abs. 5 AO umfasst vi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.6 Fakultative Ausschlussgründe, Abs. 6

Rz. 15 Bei den Ausschlussgründen nach § 117a Abs. 6 AO handelt es sich um fakultative Verweigerungsgründe. Liegt ein solcher Grund vor, so übt die Steuerfahndung das ihr zustehende Ermessen[1] pflichtgemäß aus. Nach § 117a Abs. 6 Nr. 1 AO kann die Steuerfahndung von der Übermittlung personenbezogener Daten Abstand nehmen, wenn ihr die Daten nicht vorliegen, sie diese aber oh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1.2 Entsprechende Geltung der innerstaatlichen Vorschriften über die Datenübermittlung, Abs. 1 S. 2

Rz. 6 Mit dem Verweis in § 117a Abs. 1 S. 2 AO auf die entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich wird insbesondere auf § 30 AO verwiesen. Da nach der Intention des Rahmenbeschlusses der Informationsaustausch auf europäischer Ebene nicht mit höheren Hürden versehen sein soll als auf nationaler Ebene[1], muss die Steuerfahn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1 Verwendungsbegrenzung, Abs. 1 S. 1

Rz. 2 Nach § 117b Abs. 1 S. 1 AO darf die Steuerfahndung die ihr nach der RbDatA übermittelten personenbezogenen Daten nur für die Zwecke verwenden, für die sie übermittelt worden sind. Dadurch kommt der internationale Grundsatz des Spezialitätenvorbehalts[1] zum Ausdruck. Der ersuchte Staat kann die Verwendung der Auskunft an die Steuerfahndung mit Bedingungen versehen.[2] ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.4 Einschränkung der Spontanauskunft, Abs. 4

Rz. 12 § 117a Abs. 4 S. 1 AO regelt für Spontanauskünfte nach Abs. 3 dieselben datenschutzrechtlichen Maßstäbe wie für Auskünfte nach Abs. 1. Es gelten die Vorschriften über die Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich entsprechend. Damit erfolgt ein Verweis auf § 30 AO. Nur in den dort angelegten Gründen ist eine Offenbarung von Daten, die dem Steuergeheimnis unterlieg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3 Informationsrecht des Auskunft erteilenden Staates, Abs. 2

Rz. 5 Hat die Steuerfahndung aufgrund der RbDatA personenbezogene Daten erhalten, so erteilt sie nach § 117b Abs. 2 AO dem übermittelnden Staat auf dessen Verlangen hin Auskunft über die Verwendung.[1] Dies gilt sowohl für Erkenntnisse, die auf einem konkreten Ersuchen basieren, als auch für solche aus einer Spontanauskunft. Da die Spontanauskunft allerdings nicht auf Fiskal...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In den nationalen Gesetzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union war bislang überwiegend die internationale Rechtshilfe, also die Unterstützung von Gerichten bei Rechtspflegeaufgaben, geregelt. Dies wurde ergänzt durch die Amtshilfe in Steuersachen, insbesondere durch das EUAHiG [1] (Steuerfestsetzung), das EUBeitrG [2] (Steuererhebung und Vollstreckung) und bilater...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.2 Formale Anforderungen, Abs. 2

Rz. 8 Voraussetzung für die Mitteilung personenbezogener Daten an die ersuchende Stelle ist nach § 117a Abs. 2 AO, dass die in dieser Vorschrift benannten Angaben vollständig in dem Ersuchen enthalten sind. Durch diese formalen Anforderungen wird sichergestellt, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Beantwortung der eingehenden Ersuchen beachtet wird.[1] Die erforderli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Ebenso wie § 117a AO wurde § 117b AO neu in die Abgabenordnung aufgenommen durch das Gesetz über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.[1] Damit wurde der Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates v. 18.12.2006 (RbDatA)[2] in nationales Recht transformiert. § 117...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3 Rechtsschutz

Rz. 18 Da eine Anhörung vor der Übermittlung personenbezogener Daten nicht vorgesehen ist, kommt ein präventiver Rechtsschutz nur in Ausnahmefällen in Betracht.[1] Dieser ist im Wege einer vorbeugenden Unterlassungsklage, ggf. durch Beantragung einer einstweiligen Anordnung, vor dem Finanzgericht geltend zu machen.[2] Rz. 19 Übermittelt die Steuerfahndung personenbezogene Dat...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.7 Für die Verhütung und Verfolgung von Straftaten zuständige Behörden, Abs. 7

Rz. 16 § 117a Abs. 7 AO verweist für die Definition, wer eine für die Verhütung und Verfolgung von Straftaten zuständige öffentliche Stelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union ist, auf die gemäß Art. 2 lit. a RbDatA gegenüber der Europäischen Union benannten Behörden. Die Mitgliedstaaten und die Schengen-assoziierten Staaten haben dem Generalsekretariat des Rates di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4 Grenzen der Mitwirkung

Rz. 12 Durch seine systematische Stellung im Gesetz begrenzt § 402 AO die Pflichten der Bediensteten der BuStra als Ermittlungsbeamte der Staatsanwaltschaft nur auf das Ermittlungsverfahren. Die Pflicht, den Anweisungen der Staatsanwaltschaft Folge zu leisten, gilt daher nur in diesem Verfahrensabschnitt und endet mit der Anklageerhebung.[1] Ersucht das Gericht im Zwischen- ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.2 Rechte und Pflichten der Polizeibehörden

Rz. 6 Der BuStra stehen im staatsanwaltschaftlichen Verfahren die Rechte und Pflichten der Behörden des Polizeidienstes nach der StPO zu. Diese richten sich in erster Linie nach §§ 161, 163 StPO. Danach erforscht die Polizei schon von sich aus Straftaten und trifft alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen, um die Verdunkelung der Sache zu verhindern. Dies umfasst insbes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 4 Übersendung der Anklageschrift (Abs. 3)

Rz. 9 Entscheidet sich die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen, Anklage zu erheben[1] oder einen Strafbefehl zu beantragen[2], so teilt sie dies der Finanzbehörde mit. Der Staatsanwaltschaft steht in diesem Punkt wiederum kein Ermessen zu. Die Mitteilung erfolgt i. d. R. durch Übersendung einer Kopie der Anklageschrift oder des Strafbefehls. Zweck der Vorschri...mehr