Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerfahndung

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Steuerstrafverfahren: Strat... / 3.1 Entwicklung einer Verteidigungsstrategie

Bei mehreren Beschuldigten sollte von Beginn an bedacht werden, dass sich die Interessen, die zu Beginn des Verfahrens ggf. noch im Gleichklang erscheinen, mit der weiteren Entwicklung des Strafverfahrens unterschiedlich entwickeln können. Je mehr einzelne Organe eines Unternehmens in den Fokus der Steuerfahndung geraten, umso mehr werden diese geneigt sein, einen unabhängig...mehr

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Steuerstrafverfahren: Strat... / 3 Strategie nach der Durchsuchung

Während der Tag der Durchsuchung faktisch der Steuerfahndung gehört (siehe oben Punkt 2.), kommt nun die Zeit der Verteidigung. Ist ein Unternehmen als Dritter betroffen, weil z. B. Geschäftsführer oder andere Mitarbeiter Beschuldigte sind, so wird es ggf. einen Rechtsanwalt als Koordinator beauftragen, um die Handlungsoptionen zu klären und ggf. eine Strategie zusammen mit d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 92... / 3.4 Einnahme des Augenscheins (§ 92 Satz 2 Nr. 4 AO)

Rz. 27 Aufgrund der Rückwärtsgewandtheit des Besteuerungsverfahrens kommt dieses Beweismittel nur bei Dauersachverhalten (z. B. Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers) oder einem beständigen Element des zu besteuernden Sachverhalts (z. B. Grundstückgröße bei Kaufpreisaufteilung) in Betracht. Augenschein[1] ist jede unmittelbare Sinneswahrnehmung über die gegenwärtige Be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 92... / 2.5 Zumutbarkeit

Rz. 16 Ein Beweisverlangen wird nur in Ausnahmefällen unzumutbar sein. Nach st. Rspr. des BFH ist etwa die Befolgung eines Auskunftsersuchens selbst dann zumutbar, wenn damit wirtschaftliche oder sonstige Beeinträchtigungen der Interessen des Verpflichteten verbunden sind.[1] Von einer Unzumutbarkeit kann i. d. R. nur ausgegangen werden, wenn in der Person des Beweisverpflic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 92... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 92 AO enthält allgemeine Grundsätze zur Beweiserhebung und eine nicht abschließende Aufzählung einzelner Beweismittel. Um das Besteuerungsverfahren immer weitgehender von personellen Prüfungsanteilen freizuhalten, nehmen Beweislastentscheidungen und pauschalierende Betrachtungen im materiellen Steuerrecht immer größeren Raum ein, sodass kaum Anwendungsfälle für eine ...mehr

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SteuerClouds als Datenausta... / 3 Abläufe in den einzelnen Bundesländern

Die Abläufe in den Bundesländern unterscheiden sich nur im Detail. Allen gemein ist die erstmalige Registrierung auf der jeweiligen Plattform. In Baden-Württemberg erhält der Steuerpflichtige bzw. sein Vertreter nach erfolgreicher Verifizierung der E-Mail-Adresse einen Verifizierungscode zur Datenaustauschplattform SteuerCloud@BW. Die Verifizierung selbst erfolgt dann auf Ebe...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Betriebsprüfung: vorbereite... / 1 Das ist aktuell

Durch eine Betriebsprüfung wird von den Finanzbehörden die Richtigkeit der abgegebenen Steuererklärungen kontrolliert. Dabei geht es hauptsächlich um die den Steuererklärungen zugrundeliegenden Steuerbilanzen. Der Verein ist bei einer Betriebsprüfung zur Mitwirkung verpflichtet. Er muss dem Prüfer Auskünfte erteilen, die Buchhaltungsunterlagen des Unternehmens sowie die Geschäf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerfahndung

Rz. 59 [Autor/Stand] Seit Einführung der Steufa in den 1920er Jahren gibt es keine Aussage im Gesetz zur Organisation der Steufa. Es ist Verwaltungspraxis, Steuerfahndungsdienststellen aufgrund bloßer verwaltungsinterner Vorschriften einzurichten. Dies wird als zulässig angesehen[2]. Gleichwohl erleichtert der dadurch bedingte Verlust an Transparenz nicht gerade den Umgang m...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerfahndung

Rz. 95 [Autor/Stand] Die örtliche Zuständigkeit der Steuerfahndung ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Die örtliche Zuständigkeit des § 388 AO betrifft nur "Finanzbehörden" also gemäß der Aufzählung der Finanzbehörden in § 386 Abs. 1 Satz 2 AO nicht die Fahndungsdienste[2]. Es finden sich diesbezüglich keine Normen in der AO oder dem FVG. Alle Bundesländer haben aber von d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerfahndung

Rz. 97 [Autor/Stand] Die Steufa ist, ungeachtet ihrer Organisationsmodelle, nicht nur für den auf diese Weise begrenzten Bezirk örtlich zuständig. Die Aufgabenbereiche der Steuerfahndungsdienste als z.B. in Nordrhein-Westfalen angegliederte Dienststellen der Landes-FinB sind jedenfalls innerhalb des jeweiligen Bundeslandes vom Gesetz her nicht auf einen bestimmten örtlichen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 404 Steuer- und Zollfahndung

Schrifttum: 1. Monographien: Brüning, Der Richtervorbehalt im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, Diss. Kiel 2005; Burkhard, Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung, Praktikerkommentar der §§ 193–208 AO, 2. Aufl. 2019; Eckhoff, Rechtsanwendungsgleichheit im Steuerrecht, Habil. Münster 1999; Haas, Vorermittlungen und Anfangsverdacht, 2003; Kaligin, Betriebsprüfung und St...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Sammelauskunftsersuchen

Schrifttum: 1. Monographien: Roth, Sammelauskunftsersuchen und internationale Gruppenanfragen, 2014. 2. Einzelbeiträge: Apitz, Auskunftsersuchen der Steuerfahndung im Rahmen von Vorfeldermittlungen, StBp 2006, 224; Arndt, Vorfeldermittlungen, Gruppenverdacht und Sammelauskunftsersuchen – zu den Grenzen der Ermittlungsaufgabe gemäß § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO, in Festgabe Felix, 1989...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen (Aufgabennorm)

a) § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO (Vorfeldermittlungen) Rz. 704 [Autor/Stand] Beim Einsatz eines Flankenschutzfahnders zu unangekündigten Kontrollbesuchen beim Stpfl. ist die Aufgabenzuweisung in § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO (Vorfeldermittlungen) oder in § 208 Abs. 2 Nr. 1 AO (Tätigwerden aufgrund Ersuchen) zu sehen. Rz. 705 [Autor/Stand] Nach dem BFH können Kontrollbesuche aufgrund vo...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO)

Schrifttum: 1. Monographien: Artzt, Die verfahrensrechtliche Bedeutung polizeilicher Vorfeldermittlungen, Diss. Tübingen 2000; Lange, Vorermittlungen, Diss. Göttingen 1999; Leist, Verfassungsrechtliche Schranken des steuerlichen Auskunfts- und Informationsverkehrs, Diss. Mannheim 1999; Matthes, Rasterfahndung im Steuerstrafverfahren, Diss. Hannover 2006; Rüping, Steuerfahndun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Stellungnahme

Rz. 749 [Autor/Stand] Der Einsatz von Flankenschutzfahndern ist einzuordnen in die Thematik, wieviel Abschreckung und Kontrolle im Besteuerungsverfahren rechtspolitisch erwünscht ist. Die Vorschriften der AO und der StPO werden oftmals nach dem rechtspolitischen Willen des jeweiligen Gesetzgebers verändert. Bei Flankenschutzfahndern stellt sich daher auch die Frage, ob Beste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Einsatz von Flankenschutzfahndern

Schrifttum: 1. Monographien: Burkhard, Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung, Praktikerkommentar der §§ 193–208 AO, 2. Aufl. 2019. 2. Einzelbeiträge: Anders, Kontrollbesuche durch Flankenschutzfahnder, DStR 2012, 1779; Beyer, Neues zur Zuständigkeitskonkurrenz zwischen Finanzamt und Steuerfahndung, AO-StB 2013, 159; Beyer, Grenzen für den Einsatz von Flankenschutzfahndern...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 700 [Autor/Stand] Der Begriff des Flankenschutzes, von der Fahndung selbst verwandt[2], entstammt dem Militär, demnach die Truppe zur Aufklärung und Überwachung besondere Kräfte einsetzt, welche der Unterstützung dienen. Anders [3] hält zur geschichtlichen Entwicklung fest, dass bei allen Festsetzungsfinanzämtern in Westfalen-Lippe (NRW) der Flankenschutz eingeführt worde...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Doppelfunktion der Fahndung

a) Allgemein Rz. 119 [Autor/Stand] Von den Aufgabenzuweisungen an die Steufa stößt insb. die in § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO genannte (Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in den Fällen begangener Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten) immer wieder auf Kritik, sie birgt doch die Gefahr in sich, dass die "janusköpfige" Steufa (ebenso der Januskopf der Zollfahndungsdienst...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Flankenschutz durch Fahnder im Strafverfahren

a) Steuerliche Ermittlungen neben strafrechtlichen Ermittlungen Rz. 744 [Autor/Stand] Das gemeinsame Vorgehen von Polizei, Steuerfahndung und Zollfahndung im Strafverfahren, so bei Durchsuchungsmaßnahmen, ist Alltag bei der Verfolgung entsprechender Delikte (s. § 385 Rz. 110). Der Einsatz von Flankenschutzfahndern in strafrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen betrifft Fälle, dass ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 20 [Autor/Stand] Bei den Aufgaben, Befugnissen und Zuständigkeiten der Steuer- bzw. Zollfahndung darf nicht nur § 404 AO betrachtet werden. Vielmehr müssen auch die in § 208 AO (und für das BZSt ergänzend § 208a AO) getroffenen Regelungen beachtet werden. Zudem sind von den Fahndungsbörden die Verwaltungsvorschriften, so besonders die auf die Fahndung abgestimmte AStBV (...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Kontrollmitteilungen

Schrifttum: 1. Monographien: Matthes, Rasterfahndung im Steuerstrafverfahren, Diss. Hannover 2006. 2. Einzelbeiträge: Braun, Kontrollmitteilungen anlässlich einer Außenprüfung, PStR 2004, 231; Dörn, Vorfeldermittlungen der Steuerfahndung gemäß § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO während Durchsuchungsmaßnahmen bei Kreditinstituten?, DStR 2002, 574; Eich, Auskunftsersuchen an Dritte, AO-StB 2...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Entstehung der Steuerfahndung geht zurück auf einen Erlass des Reichsministers der Finanzen (RdF) vom 1.3.1922, in dem die Schaffung eines "steuerlichen Außendienstes" (Staudi) vorgesehen war[2]. Durch Erlass vom 8.6.1923 wurde den Beamten der Landesfinanzämter die Aufgabe zugewiesen, "größere und überörtliche Fahndungsfälle selbständig zu bearbeiten ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Ermittlungen bei Kreditinstituten

Schrifttum: 1. Monographien: Becker, Der Bankenerlaß – Rechtmäßigkeit, Wirkbereich und Bedeutung für die Bank- und Steuerverwaltungspraxis, 1983; Carl/Klos, Bankgeheimnis und Quellensteuer im Vergleich internationaler Finanzmärkte, 1993; Kaligin, Betriebsprüfung und Steuerfahndung, 2. Aufl. 2022; Haas, Vorermittlungen und Anfangsverdacht, 2003; Lorscheider, Die Ermittlungsbef...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / jj) Aufklärung des Stpfl./Aushändigung eines Merkblatts

Rz. 239 [Autor/Stand] Festzuhalten bleibt, dass angesichts der weitgehenden Ermittlungsbefugnisse der Steufa im Rahmen der Steueraufsicht nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO Grenzverwischungen im steuerlich/strafrechtlichen Bereich vorprogrammiert sind. Die Vorfeldermittlungen dürfen sich aus rechtsstaatlichen Gründen nicht in einer "Grauzone der Rechtsanwendung" bewegen. Der ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Kombiprüfungen von Betriebsprüfern und Steuerfahndern

Rz. 737 [Autor/Stand] Der Begriff "Kombiprüfung" wird nicht einheitlich verwandt. Er wird beispielsweise benutzt, wenn die Finanzbehörden mittels einer Außenprüfung die steuerlichen Verhältnisse klären, während zugleich strafrechtliche Ermittlungen der Fahndung vorgenommen werden[2]. Der Begriff Kombiprüfung wird auch zitiert, wenn bei einer Durchsuchungsmaßnahme der Steuerf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Sonderproblem: Ermittlungen nach eingetretener Strafverfolgungsverjährung

Rz. 178 [Autor/Stand] Umstritten ist in dem Zusammenhang, ob isolierte (Fiskal-)Ermittlungen der Steufa nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO auch zulässig sind, wenn wegen der Steuerstraftat bereits Verfolgungsverjährung (regelmäßig nach fünf Jahren, vgl. § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB) eingetreten ist, die steuerliche Festsetzungsfrist gem. § 169 Abs. 2 Satz 2 AO (zehn Jahre) aber noc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Voraussetzungen

Rz. 470 [Autor/Stand] Nach § 93 Abs. 1 Satz 1 AO sind die am Besteuerungsverfahren Beteiligten wie auch andere Personen als nichtbeteiligte Dritte verpflichtet, der FinB die "zur Feststellung eines für die Besteuerung erheblichen Sachverhalts" erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Nach der Rspr.[2] müssen sich Auskunftsersuchen nicht auf den Einzelfall eines namentlich bekan...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Durchsicht von Papieren (§ 404 Satz 2 Halbs. 1 Alt. 2 AO, § 110 StPO)

Schrifttum: 1. Monographien: Matzky, Zugriff auf EDV im Strafprozeß, Diss. Greifswald 1998; Meinicke; Der strafprozessuale Zugriff auf Inhaltsdaten in der Cloud, 2020. 2. Einzelbeiträge: Amelung, Die zweite Tagebuchentscheidung des BVerfG, NJW 1990, 1753; Bär, Durchsuchungen im EDV-Bereich, CR 1995, 158 (I), CR 1995, 227 (II); Bechtel, Anm. zu LG Koblenz, v. 24.8.2021 – 4 Qs 5...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Ablauf der Festsetzungsfrist

Rz. 26 Grundsätzlich läuft die Festsetzungsfrist nach vier Jahren ab. Die Festsetzungsfrist dauert fünf Jahre bei leichtfertiger Steuerverkürzung und zehn Jahre bei Steuerhinterziehung.[57] Der Ablauf der Festsetzungsfrist kann gem. § 171 AO gehemmt sein, z.B. nach Anfechtung durch Einspruch/Klage, durch Beginn einer Außenprüfung (auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer), Ermittl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines zu den polizeilichen Befugnissen

a) Überblick über die strafprozessualen Kompetenzen der Fahndung Rz. 280 [Autor/Stand] Vgl. zunächst die Übersicht in Rz. 43 ff. Während nach der generalklauselartigen Verweisung in § 385 Abs. 1 AO die Erforschung von Steuerstraftaten (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO) nach den einschlägigen Vorschriften der AO und den sie ergänzenden Vorschriften der StPO, des GVG und des JGG zu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten

Rz. 145 [Autor/Stand] Die Erforschung von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten (und die Ermittlung der damit zusammenhängenden Besteuerungsgrundlagen, § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO) ist die "originäre" Fahndungstätigkeit, die Hauptaufgabe der Steufa[2]. Die Tätigkeit setzt voraus, dass es um die Erforschung von Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten geht. Rz. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Rechte und Pflichten der Fahndung im Besteuerungsverfahren

Rz. 346 [Autor/Stand] Die Steuer- und Zollfahndung hat im Besteuerungsverfahren – das betrifft die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in den Grenzen des anhängigen Steuerstraf- oder -ordnungswidrigkeitsverfahrens gem. § 208 Abs. 1 Nr. 2 AO sowie die Vorfeldermittlungen gem. § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO – alle Ermittlungsbefugnisse, die auch den FÄ – insb. deren Prüfungsdiensten ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 110 [Autor/Stand] Die gesetzlichen Vorgaben in den §§ 208, 404 AO (s. Rz. 24) sind ebenso wenig wie die Doppelfunktion der Fahndung darauf angelegt, auch die sachliche Zuständigkeit der Steuer- und Zollfahndung genau zu erfassen[2]. Die Fahndung wird tätig im Bereich steuerstrafrechtlicher und bußgeldrechtlicher Ermittlungsverfahren (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO), bei der E...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Funktion der Fahndungsdienste

Rz. 31 [Autor/Stand] Die Fahndungsdienste sind unverzichtbare Institutionen zur wirksamen Bekämpfung der Steuerkriminalität [2]. Neben der Sicherstellung des staatlichen Strafanspruchs dient die Aufklärung einer Steuerstraftat gleichzeitig auch fiskalischen Zwecken, da die FinB in den bislang unbekannten Steuerfällen die Steueransprüche festsetzen und durchsetzen können. Als ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Finanzämter

Rz. 22 Durch koordinierten Ländererlass haben die Länder die Mitwirkung der Veranlagungs- und Prüfungsstellen der Finanzämter inklusive der Steuerfahndung geregelt.[32] Die Finanzämter haben hiernach Angaben über nachfolgende Sachverhalte gegenüber den Erbschaftsteuerstellen zu machen:mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Vorfeldermittlungen sind Teil des Besteuerungsverfahrens

Rz. 198 [Autor/Stand] Trotz der Anknüpfung an einen "Vorverdacht" werden die Vorfeldermittlungen nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO von der Rspr. und der ganz überwiegenden Auffassung in der Literatur und im Anschluss an die Begründung des Finanzausschusses[2] als Teil der allgemeinen Steueraufsicht nach § 85 AO angesehen, mithin dem Besteuerungsverfahren und nicht dem Strafv...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 55 [Autor/Stand] Bevor die Befugnisse der Steuer- und Zollfahndung dargestellt werden, ist zunächst auf Organisation (s. Rz. 56 ff.) und Zuständigkeiten (s. Rz. 95 ff.) der Fahndungsdienste einzugehen. Rz. 56 [Autor/Stand] Sowohl § 208 AO als auch § 404 AO regeln zwar die Aufgaben und Befugnisse der Fahndungsdienste, enthalten jedoch keine gesetzlich vorgeschriebene Organ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen bei Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO)

Rz. 175 [Autor/Stand] Gemäß § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO hat die Steufa in den Fällen des § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO (s. Rz. 145 ff.) auch die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln. Bereits die Norm des § 208 Abs. 1 Nr. 1 AO (Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten) setzt die Ermittlung der diesbezüglichen Besteuerungsgrundlagen zwingend voraus. Die st...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Grundlagen der Vorfeldermittlungen

Rz. 195 [Autor/Stand] Da die Steufa nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO des Weiteren für die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle zuständig ist, wird sie bereits in einer der Aufklärung von Steuerzuwiderhandlungen vorgelagerten Phase tätig. Man spricht von sog. Vorfeldermittlungen (Nr. 12 AStBV (St) 2022; s. AStBV Rz. 12). Damit soll sichergestellt werden, dass di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Selbstbelastungsverbot

Rz. 371 [Autor/Stand] Die Steuerfahndung spart sich bei Angaben des Beschuldigten "Arbeit", so dass ein Interesse an Angaben des Beschuldigten (nachdrücklich) besteht. In dieser Situation ist sehr häufig zu beobachten, dass Beschuldigte geneigt sind, von dem fundamentalen Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen und speziell ihrem Recht auf Aussageverweigerung (grundlegen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerlicher und strafrechtlicher Kontenabruf

a) Allgemeines Rz. 607 [Autor/Stand] Der Fahndung stehen für ihre Ermittlungen zwei Arten des Kontenabrufs, im Besteuerungsverfahren der steuerliche Kontenabruf nach § 93 Abs. 7, Abs. 8a, § 93b AO i.V.m. § 24c Abs. 1 KWG und im Strafverfahren der strafrechtliche Kontenabruf nach § 24c Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWG zur Verfügung. Rz. 608 [Autor/Stand] Die Möglichkeiten der FinB und d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Prostituierte

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Einkünfte selbständig tätiger Prostituierter (männlich/weiblich/divers) behandelt die FinVerw bereits seit längerem als > Einkünfte aus Gewerbebetrieb (vgl OFD Düsseldorf vom 30.07.2004 – S 2240 A-St 11, DB 2004, 1702). Dies hat der BFH im Beschluss GrS 1/12 vom 20.02.2013 ausdrücklich bestätigt (BFH 140, 282 = BStBl 2013 II, 441, nachgeh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung: Methoden d... / 2.1.3 Voraussetzung: Repräsentative Datenmenge

Die Chi-Quadrat-Methode erfordert eine hohe Anzahl von Werten. Man spricht hierbei von einer Anzahl um 3.000. Als Mindestmenge werden landläufig jedoch 500 Datensätze angesehen – wobei die Rechtsprechung in einem Fall auch 365 Datensätze akzeptiert hatte. In einem Urteilsfall des FG Münster hatte die Steuerfahndung 217 Werte überprüft; Kassenmängel wurden nicht festgestellt. ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Haftungsbeträge als Werbungskosten abziehbar und Beschlagnahme keine Vereinnahmung im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG

Leitsatz Zahlungen aufgrund einer Haftung nach § 69 AO sind grundsätzlich (nachträgliche) Werbungskosten, wenn die haftungsauslösende Pflichtverletzung während der Tätigkeit als Geschäftsführer verursacht wurde und ein objektiver Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und der beruflichen Tätigkeit besteht. Sachverhalt Die Klägerin war Gesellschafterin der Firma B-GmbH un...mehr

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§ 7 Anfechtung letztwillige... / V. Anfechtung wegen Drohung

Rz. 11 Ein Anfechtungsgrund nach § 2078 Abs. 2 BGB liegt auch dann vor, wenn der Erblasser durch Drohung zu der Verfügung bestimmt worden ist. Eine Drohung liegt vor, wenn ein künftiges Übel, auf dessen Eintritt oder Nichteintritt der Drohende behauptet einwirken zu können, und das verwirklicht werden soll, wenn der Bedrohte nicht die von dem Drohenden gewünschte Willenserkl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 3 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen der Außenprüfung

Rz. 21 Da die Außenprüfung der Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse des Stpfl. dient[1], setzt ihre Zulässigkeit einen entsprechenden Aufklärungsbedarf voraus. Daran fehlt es, wenn ihre Ergebnisse unter keinem denkbaren Gesichtspunkt für die Besteuerung von Bedeutung sein können.[2] Die erforderliche steuerliche Relevanz muss sich in der Regel auf den Stpfl. selbst bezi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines

Rz. 9 [Autor/Stand] Während bei § 370 AO (jedenfalls in der Begehungsvariante des Abs. 1 Nr. 1 und 2) jedermann Täter bzw. Teilnehmer an einer Steuerhinterziehung sein kann (s. § 370 Rz. 80 ff.), wendet sich § 378 AO in allen Tatalternativen nur an bestimmte Tätergruppen. Normadressaten sind der Stpfl. und Personen, die die Angelegenheiten eines Stpfl. wahrnehmen. Der Täterk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Leichtfertigkeit von Angehörigen der steuerberatenden Berufe

Schrifttum: Bilsdorfer, Die steuerstraf- und bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit des steuerlichen Beraters, NWB Steuerrecht Fach 13, 829; Bilsdorfer/Kaufmann: Der Steuerberater und die Steuerverkürzung in eigener Sache, DStR 2021, 1250; Blumers, Steuerberatung und Strafrecht – Grenzbereich zu strafrechtlich relevantem Handeln, in StbJb. 1983/84, S. 319; Bornheim, Wie Steuerb...mehr

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Zahlungsempfänger (Benennun... / 2 Inhalt

§ 160 AO regelt, dass Ausgaben (Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben) steuerlich regelmäßig nicht zu berücksichtigen sind, wenn der Zahlungsempfänger nach Aufforderung des FA vom Stpfl. nicht hinreichend genau benannt wird. Ein Benennen i. d. S. liegt nach der Rechtsprechung nur dann vor, wenn der wirtschaftliche Eigentümer der Zahl...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Unbeschränkte Steuerpflicht bei überwiegendem Aufenthalt ohne Familie in China

Leitsatz Art. 4 Abs. 1 DBA-China definiert die Voraussetzungen der Ansässigkeit nicht abkommens-autonom, sondern durch ausdrückliche Anknüpfung an das innerstaatliche Recht des jeweiligen Vertragsstaats. Sachverhalt Der Kläger ist gebürtiger Chinese und hat mit seiner in Deutschland geheirateten Ehefrau ein gemeinsames Kind. Die beiden Eheleute haben gemeinsam ein hochwertige...mehr