Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerfahndung

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 27b UStG wird vielfach EG-rechtlich für unbedenklich gehalten. Als rein verfahrensrechtliche, das Erhebungsverfahren betreffende Regelung findet die Vorschrift in der MwStSystRL keine mit ihr unmittelbar korrespondierende Vorschrift. Gem. Art. 273, 395 Abs. 1 MwStSystRL dürften die Mitgliedstaaten überdies besondere Maßnahmen zur Bekämpfung...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2.3 Wohnräume

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wohnräume dürfen grundsätzlich nicht gegen den Willen des Unternehmers betreten werden. Eine Ausnahme besteht dann, wenn es um die Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung geht (§ 27b Abs. 1 S. 2 UStG). Zu prüfen ist, ob hierin nicht eine Missachtung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung liegt. Denn...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.6 Rechtsprechung zur Nachweisführung

Rz. 121 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist zu beachten, dass sich die Rechtslage bei den i. g. Lieferungen zum 01.01.2020 durch Einführung des § 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG entscheidend geändert hat, da nunmehr eine im Lieferzeitpunkt gültige USt-IdNr. des Erwerbers materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist. Weiterhin wurde die UStDV seit 2012 mehrfach ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Bilsdorfer, Die Umsatzsteuer-Nachschau nach dem Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz, StBP 2002, 82. Buse, Aufgaben und Befugnisse der Steuerfahndung bei einer Umsatzsteuer-Nachschau, UR 2008, 605. Dißars, Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b UStG – Schreiben des BMF vom 23.12.2002, BB 2003, 556. Dißars, Im Blickpunkt: Umsatzsteuer-Nachschau gemäß § 27b UStG nach dem Steuerverkürzun...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9 EU-Mitgliedstaaten müssen Richtigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer garantieren

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein deutscher Unternehmer, der vor einer i. g. Lieferung die USt-IdNr. abfragt und dabei die Antwort "gültig" erhält, darf auf die Seriosität seines ausländischen Geschäftspartners vertrauen (EuGH vom 14.03.2013, Rs. C-527/11, Ablessio SIA, BFA/NV 2013, 889). Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Auffassung des EuGH haben die Mitgliedstaaten e...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerfahndung

Stand: EL 137 – ET: 03/2024 > Außenprüfung, > Betriebsprüfer, > Lohnsteuer-Nachschau, > Straf- und Bußgeldverfahren und > Verjährung von Steueransprüchen.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 2.4 Verhältnismäßigkeit des Auskunftsersuchens

Rz. 26 Das Auskunftsersuchen muss unter gerechter und billiger Abwägung des öffentlichen Interesses an der Sachaufklärung und der Belange des konkret Verpflichteten ergangen sein und insbes. die Grundsätze der Zweckmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit beachtet haben. Die Behörde kann eine bestimmte Person deshalb nur dann in Anspruch nehmen, wenn deren Mitwirkung zur Sachverh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.3.1 Anwendungsbereich

Rz. 55 Nach § 93 Abs. 7 AO in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung[1] war die für die Besteuerung zuständige Finanzbehörde[2] zur Durchführung eines Kontenabrufs berechtigt, wenn dies zur Festsetzung oder Erhebung von – bundesgesetzlich geregelten[3] – Steuern erforderlich war. Der Kontenabruf war im gesamten Besteuerungsverfahren nach der AO, also nicht nur im Steuerfes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 1 Allgemeines

Rz. 1 §§ 85, 88, 92 S. 2 Nr. 1 AO normieren die Befugnis der Finanzbehörden, zur Erfüllung ihres Besteuerungsauftrags Auskünfte jeder Art von den Beteiligten und anderen Personen einzuholen. § 93 AO ist hierzu Ausführungsnorm und gilt als allgemeine Beweismittelvorschrift gleichermaßen im Festsetzungs-, Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren.[1] Im Rahmen ihrer Verpflichtung,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 393 Verhältnis des Strafverfahrens zum Besteuerungsverfahren

Schrifttum: S. zunächst die Schrifttumshinweise in Bd. I. 1. Einzeldarstellungen: Berthold, Der Zwang zur Selbstbezichtigung aus § 370 Abs. 1 AO und der Grundsatz des nemo tenetur, 1993; Besson, Das Steuergeheimnis und das Nemo-tenetur-Prinzip im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, 1997; Burkhard, Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung, 2. Aufl. 2017; Drüen in Tipke/Kru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Parallelität

Rz. 31 [Autor/Stand] Das Strafverfahren und das Besteuerungsverfahren können zeitgleich und parallel nebeneinander verlaufen. Die AO geht dabei – wie es § 393 Abs. 1 Satz 1 AO zum Ausdruck bringt – vom Grundsatz der Unabhängigkeit beider Verfahrensarten aus[2]. Danach richten sich die Rechte und Pflichten des Stpfl. und der FinB nach den für das jeweilige Verfahren geltenden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das Zwangsmittelverbot und die Belehrungspflichten

Schrifttum: Bilsdorfer, Das Verhältnis von strafrechtlichem zu steuerrechtlichem Verwertungsverbot, PStR 2003, 120; Bleckat, Die Beschuldigtenvernehmung nach neuem Recht, StV 2021, 820; Bornheim, Vom Wert des Schweigens, PStR 1999, 111; Dencker, Über Heimlichkeit, Offenheit und Täuschung bei der Beweisgewinnung im Strafverfahren, StV 1994, 687; Dierlamm, Betriebsprüfung/Steue...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zugriff der Fahndung auf Co... / 4. Maßnahmen nach § 100j StPO

Abfragen von Bestandsdaten nach § 100j StPO unterliegen, soweit das Gericht sie angeordnet hat, lediglich dem nachträglichen Rechtsschutz in Form der Beschwerde nach § 304 StPO, da § 100j StPO in § 101 StPO nicht aufgeführt ist. Soweit die Staatsanwaltschaft, BuStra, Steufa oder die Zollfahndung die Anordnung getroffen hat, ist der Antrag auf gerichtliche Entscheidung analog...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Was ist neu an den neuen AS... / XIV. Nr. 125 Zusammenarbeit mit der Außenprüfung (nachteilig)

Nach Nr. 125 Abs. 2 AStBV (St) soll in den Fällen, in denen die Steuerfahndung mit einem Fall befasst ist, der neben den straf- oder bußgeldrechtlichen Ermittlungen umfangreiche Feststellungen in steuerlicher Hinsicht erfordert, eine Teilnahme der Betriebsprüfung veranlasst werden. Der neue Abs. 3 der Nr. 125 bestimmt nun, dass in diesen Fällen sichergestellte Gegenstände au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zugriff der Fahndung auf Co... / 1. Durchsuchung und Beschlagnahme von Computer, Handy bzw. entsprechender Daten

Da Fahndungsbeamte der Steufa und des Zollfahndungsdienstes Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind (§ 404 S. 2 AO), haben sie das Recht zur Durchsuchung der EDV-Anlagen, der Software bzw. von Datenträgern und den gespeicherten Daten nach Maßgabe des jeweiligen richterlichen Durchsuchungsbeschlusses nach §§ 102 ff. StPO, das Recht zur Durchsicht der Unterlagen und Sich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung: Soforthelfer / 6 Es gibt 2 Prüfungs- und Überprüfungsmethoden

Für den Prüfer kommen in der Praxis im Wesentlichen 2 Prüfungsmethoden zur Anwendung: Prüfung vom Beleg zur Buchung. Diese Methode wird hauptsächlich in Kleinst- und Kleinbetrieben angewandt. Prüfung von der Buchung zum Beleg. Diese Methode wird in der Regel in Mittel- und Großbetrieben angewandt. Die Buchhaltung und die wirtschaftlichen Verhältnisse können durch folgende Metho...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anforderungen an einen gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss zur Unterbrechung der Verfolgungsverjährung und zur Auslösung der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 7 AO

Leitsatz 1. Nur Beschlagnahme- oder Durchsuchungsanordnungen der Verfolgungsbehörde oder des Richters unterbrechen nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 OWiG die Verfolgungsverjährung, nicht aber Anordnungen der Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft. 2. Durchsuchungsanordnungen müssen angesichts ihrer Grundrechtsrelevanz inhaltliche Mindestanforderungen erfüllen (unter anderem t...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 6 Ermittlungsmöglichkeiten vor der Vollstreckung

Rz. 13 Den Vollstreckungsbehörden i. S. d. § 249 Abs. 2 AO steht die Befugnis zu, die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Vollstreckungsschuldners zur Vorbereitung der Vollstreckung zu ermitteln. Dabei hat die Vollstreckungsbehörde insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, sie muss also von mehreren zur Verfügung stehenden, gleichermaßen geeignete...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Versiegelung eines sichergestellten Datenträgers (§ 110 Abs. 2 S. 2 StPO)

Das Recht auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG wird verletzt, wenn ein Eilantrag auf sofortige Versiegelung eines Umschlags, in dem sich ein bei einer Durchsuchung sichergestellter USB-Stick befindet, nach ca. acht Monaten vom Ermittlungsrichter des AG noch nicht beschieden worden ist (zur Versiegelung vgl. auch Hadamitzky in Satzger/Schluckebier/Widmaier,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.1 Allgemeines

Rz. 16 Nach § 71 Abs. 2 FGO hat die beklagte Finanzbehörde die den Streitfall betreffenden (Verwaltungs-)Akten nach Empfang der Klageschrift – von Amts wegen – im Original an das Gericht zu übermitteln.[1] Die Verpflichtung zur Aktenvorlage gilt hiernach nicht für andere Behörden, auch nicht für eine beigetretene Behörde i. S. d. § 122 Abs. 2 FGO i. V. m. § 57 Nr. 3 FGO.[2] ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Flankenschutz – Ermittlungs... / 3. Zuständigkeit der Steuerfahndung

a) Aufgabeneröffnung Bereits auf formeller Ebene ist der Einsatz von Steuerfahndungsbeamten als "Flankenschützer" zweifelhaft. Erforderlich ist im ersten Schritt eine Aufgabeneröffnung, die hier bereits problematisch ist. b) Aufgaben nach § 208 Abs. 1 AO Die Aufgaben der Steuerfahndung werden in § 208 AO geregelt. Zu ihnen zählen nach § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO die Erforschung ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Flankenschutz – Ermittlungs... / c) Aufgaben nach § 208 Abs. 2 AO

§ 208 Abs. 2 Nr. 1 AO begründet eine Zuständigkeit der Steuerfahndung für steuerliche Ermittlungen auf Ersuchen der originär zuständigen Finanzbehörde. Hier wurde der Flankenschutz auf Anfrage des Veranlagungsfinanzamts aktiviert. Die Aufgabendelegation an die Steuerfahndung ist der Amtshilfe ähnlich. Nach einer Literaturansicht[38] sind deshalb § 112 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5 A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Flankenschutz – Ermittlungs... / 3. Verhältnismäßigkeit

Nach Ansicht des BFH war die auf den Einsatz der Steuerfahndung zur Durchführung einer Wohnungsbesichtigung gerichtete Ermessensentscheidung des Finanzamts unverhältnismäßig[10]. Zwar kann es sich nach §§ 92 S. 2 Nr. 4, 99 AO auch einer Wohnungsbesichtigung bedienen. Die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens nach § 92 S. 1 i.V.m. § 5 AO verwehrt ihr dies im entschiedenen Fall je...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Flankenschutz – Ermittlungs... / b) Aufgaben nach § 208 Abs. 1 AO

Die Aufgaben der Steuerfahndung werden in § 208 AO geregelt. Zu ihnen zählen nach § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, nach Nr. 2 die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in den in Nr. 1 bezeichneten Fällen sowie nach Nr. 3 die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle. § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 AO e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Flankenschutz – Ermittlungs... / I. Einführung

Der Begriff des Flankenschutzes ist im Zusammenhang mit Finanzbehörden erklärungsbedürftig.[1] In Nordrhein-Westfalen wurden zur Unterstützung der Veranlagungsfinanzämter flankierende und für den Außendienst vorgesehene Sachverhaltsermittler als "Flankenschutz" eingerichtet, die sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zudem der Mitwirkung der im Außeneinsatz erfahrenen Steuerf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Flankenschutz – Ermittlungs... / a) Aufgabeneröffnung

Bereits auf formeller Ebene ist der Einsatz von Steuerfahndungsbeamten als "Flankenschützer" zweifelhaft. Erforderlich ist im ersten Schritt eine Aufgabeneröffnung, die hier bereits problematisch ist.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Flankenschutz – Ermittlungs... / II. Sachverhalt

In dem vom BFH entschiedenen Fall machte eine Steuerpflichtige im Zusammenhang mit ihren Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit erstmals Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend. Auf Anfrage des Finanzamts reichte ihr Steuerberater eine Wohnungsskizze ein, die beim Finanzamt allerdings Zweifel schürte, ob das vorgetragene Arbeitszimmer tatsächlich existierte. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Flankenschutz – Ermittlungs... / [Ohne Titel]

RA, FAStR/FAStrafR Dr. Rainer Spatscheck / RAin, FAinStR Lea Wimmer / RA Michael Wuschko[*] Der BFH hat sich nach langer Zeit wieder einmal mit dem Problemfeld "Flankenschutz" befasst und mit seinem Urteil v. 12.7.2022 – VIII R 8/19 deutliche Einschränkungen für dessen Praxis ausgesprochen. Tragend waren dabei Erwägungen zur Verhältnismäßigkeit der Wohnungsbesichtigung als Er...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Flankenschutz – Ermittlungs... / b) Beachtlichkeit von Motivirrtümern?

So steht zu erwägen, ob eine Einwilligung in einen Grundrechtseingriff nicht nur dann unwirksam ist, wenn sie von außen beeinflusst oder gar hervorgerufen wurde (Täuschung/Drohung), sondern auch, wenn ihr ein fehlerhaftes inneres Vorstellungsbild des Berechtigten (Motivirrtum) zugrunde liegt. Ein solches läge hier vor, wenn die Steuerpflichtige keine Kenntnis davon hatte, de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.1 Allgemeines

Rz. 188 Die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung i. S. v. § 6a Abs. 1 und 2 UStG müssen nachgewiesen werden.[1] Dieser Nachweis wird durch den Beleg- und Buchnachweis geführt, die aufgrund der Ermächtigung in § 6a Abs. 3 S. 2 UStG in §§ 17a bis 17d UStDV geregelt sind. Dass der Gesetzgeber diese Regelung dem Verordnungsgeber überlassen hat, ist nicht zu be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 388 Örtlich zuständige Finanzbehörde

Schrifttum: Bach, Die LGT-Falle: Sitzt der gesetzliche Richter wirklich in Bochum?, PStR 2009, 70; Bielefeld, Riskante Hilfe zur Hinterziehung deutscher Steuern aus dem Ausland, DStR 2008, 1122; Birkholz, Der Wohnsitz, seine Begründung, seine Aufgabe und deren Bedeutung im Steuerrecht, DStZ 1979, 247; Buse, Zuständigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zur Verfolgung von St...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Straf- und Bußgeldsachenstellen in den Bundesländern

Rz. 53 [Autor/Stand] Die Länder haben die Ermittlungsbefugnisse in Steuerstraf- und -bußgeldsachen durch Rechtsverordnungen auf bestimmte BereichsFÄ übertragen. Während in den meisten Bundesländern die Zuständigkeitsübertragung nach § 387 Abs. 2 AO und § 17 Abs. 2 FVG gleichzeitig erfolgt ist (so in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nieders...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Verwaltungsverfahren

Rz. 35 [Autor/Zitation] Hinsichtlich der Ermittlung von Sachverhalten gilt der Untersuchungsgrundsatz nach § 88 AO. Um den Sachverhalt zu ermitteln, bedienen sich die Finanzbehörden der in § 92 AO genannten Beweismittel, dazu gehört auch die Beiziehung von Urkunden nach § 92 Satz 2 Nr. 3 AO. § 97 Abs. 1 Satz 1 AO erlaubt es der Finanzbehörde, die Vorlage von Büchern, Aufzeich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wenn die GmbH zur Bank wird... / e) Zwischenfazit und aktueller Rechtsprechungs-Fall

Kann ein Darlehensvertrag zwischen einer GmbH und einer einem Gesellschafter nahestehenden Person, der die GmbH einen Geldbetrag ausgezahlt hat, nicht vorgelegt werden und erscheint diese behauptete Darlehensgewährung erst lange Zeit nach der angeblichen Ausreichung in der Buchhaltung der GmbH und macht die GmbH gegenüber dem Empfänger des Geldes keine Rückzahlungsansprüche gel...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 25. BMF, Schr. v. 25.5.2012 – IV B 6 - S 1320/07/10004 : 006 – DOK 2012/0223372, BStBl. I 2012, 599 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen; Stand: 1. Januar 2012)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden einander zur Festsetzung ihrer Steuern, mit Ausnahme der durch den Zoll verwalteten Steuern und der Mehrwertsteuer, durch Informationsaustausch leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Inhaltsverzeichnismehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 24. BMF, Schr. v. 6.2.2012 – IV B 6 - S 1509/07/10001 – DOK 2012/0049930, BStBl. I 2012, 241 (Zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen – Beziehungen eines Steuerinländers zum Ausland und eines Steuerausländers zum Inland –)

2 Anlagen[1] Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Grenzen des Ermessens

Rz. 16 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Das Ermessen ist nicht nur dem Zweck der Ermächtigung entsprechend auszuüben; es sind auch die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten (§ 5 AO). Das Ermessen ist deshalb nie frei (willkürlich), sondern stets "pflichtgemäß" auszuüben (BVerfG 18, 353 [363]; 49, 89 [147]). Dabei sind die Grundsätze der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (> ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenkundiges Auftreten der Steuerfahndung (Teil 2) (AO-StB 2023, Heft 8, S. 253)

Ausgestaltung und Grenzen einer Offenbarungsbefugnis RD a.D. Dr. Henning Wenzel[*] Im ersten Teil (Wenzel, AO-StB 2023, 185) wurde umfassend rechtsmethodisch gezeigt, dass es wegen § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO rechtlich zulässig ist, wenn sich die Steuerfahndung und die Strafsachen- und Bußgeldstelle während eines Durchsuchungseinsatzes auch gegenüber Dritten offenbaren. Das öffentli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / 1. Falsche Dienstbezeichnungen auf Warnwesten: "Land Schleswig-Holstein"

Vereinzelt versuchen Bundesländer, die genaue dienstliche Kennzeichnung der Steuerfahnder während der Durchsuchungsmaßnahme zu verschleiern, dennoch die Situation durch einen Hinweis auf die "Hoheitlichkeit" zu regeln bzw. zu entschärfen. Beispiel Die Steuerfahndung von Schleswig-Holstein trägt als Aufschrift ihrer Warnwesten "Land Schleswig-Holstein". Obliegenheit der Kenntli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / V. Fazit

Im ersten Teil des Beitrags (Wenzel, AO-StB 2023, 185) wurde ausführlich herausgearbeitet, dass das Steuergeheimnis wegen § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO nicht der Offenbarung der Tätigkeit als Steuerfahndung entgegensteht. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist im Rahmen der Konkordanz mit der verfassungsrechtlichen effektiven Strafrechtsverfolgung und ggf. mit der körperliche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / II. Offenkundigkeit eines strafprozessualen Handelns

Entsprechend den bislang herausgearbeiteten Ergebnissen ist eindeutig festgestellt worden, dass das "Ob" zur Offenbarung wegen § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO gesetzlich eröffnet ist. Die Steuerfahndung kann in ihrer durchzuführenden Ermittlungstätigkeit äußerlich wahrnehmbare Kennzeichnungen einsetzen. Aufgrund weiterführender Überlegungen stellt sich die Rechtsfrage, ob es durch die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / d) Obliegenheit zur Offenbarung

Sicherheitsprognose: Diese Offenbarungsbefugnis erstarkt zur Obliegenheit, wenn in der durchzuführenden Sicherheitsprognose eine personalisierte Gefährdungslage für die Durchsuchungsbeamten oder Dritter hinzutritt. Sie ist auf die körperliche Integrität der Durchsuchungsbeamten, der Personen, bei denen durchsucht werden soll, oder von unbeteiligten Dritten ausgerichtet. Die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / IV. Art der Kenntlichmachung

Dienstkleidung: Den Behörden stehen unterschiedliche Möglichkeiten zu. Die Polizei, der Zoll oder die Ordnungsbehörden kennzeichnen sich über ihre Dienstkleidung und vor allem regelmäßig über einen Aufdruck auf den schusssicheren Westen. Da die Finanzverwaltung bekanntlich keine Uniformen trägt, ist eine andere Form zu suchen. Klettsysteme: Vielfach tragen die Steuerfahndunge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / c) Offenbarungsbefugnis durch Ermessensentscheidung

Sobald jedoch im Zuge der Vorbereitung der Durchsuchungsmaßnahme die Funktions- oder Durchführungsfähigkeit des verfassungsrechtlich gebotenen strafprozessualen Ermittlungsverfahrens (vgl. Matthes in BeckOK, § 30 AO Rz. 98 [10/2022]) sicherzustellen ist, entsteht aufgrund der herausgearbeiteten Ergebnisse die rechtliche Befugnis zur Offenbarung. Das Ergebnis der Konkordanz sc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / I. Verfassungsrechtliche Einordnung und Vorgaben

Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung: Das Steuergeheimnis ist Ausfluss der informationellen Selbstbestimmung (vgl. Wenzel, AO-StB 2023, 85), welches sich aus den Grundrechten der Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG ableitet (ausf. Schmidt, Grundrechte, 26. Aufl. 2021, Rz. 270 ff.). Es ist als grundrechtliches Abwehrrecht ausgeformt und erfordert den Datenschutz ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / b) Keine Offenbarung

Die Notwendigkeit einer Kenntlichmachung orientiert sich an dem Bedürfnis der körperlichen Unverletzlichkeit sowie der Zweck- bzw. zielgerichteten Organisation der strafprozessualen Maßnahme. Kann in dem Zusammenhang die Durchsuchungsmaßnahme aufgrund einer vorab erstellten Prognose ohne ein Aufdecken der dienstlichen Funktion gegenüber der Öffentlichkeit sicher und erfolgre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / [Ohne Titel]

RD a.D. Dr. Henning Wenzel[*] Im ersten Teil (Wenzel, AO-StB 2023, 185) wurde umfassend rechtsmethodisch gezeigt, dass es wegen § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO rechtlich zulässig ist, wenn sich die Steuerfahndung und die Strafsachen- und Bußgeldstelle während eines Durchsuchungseinsatzes auch gegenüber Dritten offenbaren. Das öffentliche Tragen von Dienst-Kennzeichnungen ist dem Grunde ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / a) Abwägungsgrundsätze

Wie bereits dargelegt, ist die rechtlich bestehende Offenbarungsbefugnis und die teilweise Obliegenheit zur Kenntlichmachung als Steuerfahndung in Konkordanz mit dem Steuergeheimnis zu sehen, weshalb der konkrete Einzelfall maßgeblich ist. Allerdings lassen sich pauschalierend Situationen herauskristallisieren, in denen eine Offenbarung zu unterbleiben hat, in denen eine sol...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 408 Kosten des Verfahrens

Schrifttum: 1. Kommentare und Handbücher zum Kosten- und Gebührenrecht: Apfel in Hüls/Reichling, Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2020, § 408 Kosten des Verfahrens; Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, JVEG, Kommentar, 5. Aufl. 2021; Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, Kommentar, 6. Aufl. 2021; Gerold/Schmidt, Kommentar zum RVG, 25. Aufl. 2021; Rehberg/Asperger/Bestelmeyer u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Dritte

a) Gesetzliche Regelung Rz. 14 [Autor/Stand] § 23 JVEG Entschädigung Dritter (1) Soweit von denjenigen, die Telekommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken (Telekommunikationsunternehmen), Anordnungen zur Überwachung der Telekommunikation umgesetzt oder Auskünfte erteilt werden, für die in der Anlage 3 zu diesem Gesetz besondere Entschädigungen bestimmt sind, bemisst ...mehr