Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerfahndung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 13. Durchsuchungsobjekte

a) Einführung Rz. 187 [Autor/Stand] Als Durchsuchungsobjekte kommen Räume und Wohnungen in Betracht, die der Verdächtige oder Dritte innehat. Die Befugnis zur Nutzung ist unbeachtlich. Dazu gehören Arbeits-, Betriebs- und Geschäftszimmer, Bankschließfächer. Auch Räume in einem Dienst- oder Bürogebäude (Mietbüros) können erfasst sein. Ferner können die Person des Verdächtigen ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Akteneinsicht im Steuerrecht / 3 Akteneinsicht im Steuerstrafverfahren

Im Gegensatz zum Festsetzungs- oder Rechtsbehelfsverfahren ist die Finanzverwaltung im Steuerstrafverfahren grundsätzlich nicht mehr als Herrin des Verfahrens anzusehen, sondern dieses liegt in den Händen der zuständigen Staatsanwaltschaft.[1] Dies gilt zumindest dann, wenn das Verfahren bereits an die Staatsanwaltschaft angegeben wurde. Aber auch wenn wie in den meisten Fäl... mehr

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Auskunfts- und Vorlageverwe... / 3.1 Sachverhalte

Frau P. ist seit mehreren Jahren von Herrn P., der selbständiger Handwerker ist, geschieden. Sie führt für ihn jedoch die Bücher und erledigt sämtlichen Schriftverkehr. Bankvollmacht hat sie jedoch nicht. Im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung bei Herrn P. fordert dieser, da er von der Buchhaltung keine Ahnung hat, seine geschiedene Frau auf, dem Prüfer Auskünfte zu ertei... mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
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Die entgeltliche Erstellung von Schein- bzw. Abdeckrechnungen (für die Baubranche) kann eine eigene umsatzsteuerpflichtige Leistung sein.

Leitsatz Wenn sogenannte Servicegesellschaften für ihre Auftraggeber aus dem Baugewerbe Schein- und Abdeckrechnungen erstellen, die allein der buchhalterischen Abdeckung der Barentlohnung von Schwarzarbeitern dienen, erbringen sie damit gesonderte umsatzsteuerbare und umsatzsteuerpflichtige Leistungen. Sachverhalt Im Zuge von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft kam die Steuer... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Mitwirkungspflichten / 8 Mitwirkungspflichten Dritter

Auch andere Personen als der Steuerpflichtige (Dritte) sind zur Mitwirkung und Aufklärung im Besteuerungsverfahren des Steuerpflichtigen verpflichtet, insbesondere zur Erteilung von Auskünften und zur Vorlage von Urkunden.[1] Sie sollen hierzu allerdings erst dann angehalten werden, wenn die Sachverhaltsaufklärung durch den Steuerpflichtigen nicht zum Ziel führt oder keinen ... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Strafverfahren

Rz. 30 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Der III. Abschnitt des 8. Teils der AO enthält die Strafverfahrensvorschriften. Für das Strafverfahren wegen Steuerstraftaten gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Vorschriften des allgemeinen Strafverfahrensrechts, vor allem die StPO, das GVG und das JGG. Rz. 31 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Zuständigkeit der Finanzbehörden bei St... mehr

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§ 25 Strafrecht / I. Einleitung

Rz. 130 Übersicht Selbstanzeige – § 371 AO Möglichkeit der Selbstanzeige bei Täterschaft/Teilnahme bzgl. § 370 AO Anforderungen an Selbstanzeige Vollständigkeitsgebot für vergangene zehn Jahre Sperrgründe Ausschluss der Selbstanzeige bei §§ 372–374 AO sowie Begünstigung § 369 Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 257 StGB Erstattung der Selbstanzeige persönlich oder durch einen bevollmächtigten V... mehr

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§ 25 Strafrecht / 2. Ausschlussgründe

Rz. 141 Die Ausschlussgründe für die Strafbefreiung werden in § 371 Abs. 2 AO enumerativ aufgeführt: mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Subjektiver Tatbestand

Tz. 9 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung kann nur vorsätzlich begangen werden. Neben dem Vorsatz im Hinblick auf die Tatverwirklichung sind keine weiteren subjektiven Elemente erforderlich, weshalb es z. B. auf ein etwaiges Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Bereicherungsabsicht nicht ankommt. Vorsatz ist das "Wissen und Wollen der Tatbes... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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S / 6 Steuerstrafverfahren [Rdn 3059]

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B / 49 Beweisverwertungsverbote [Rdn 1273]

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Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5 Einsatz der Prüfsoftware IDEA durch die Prüfungsdienste

Rz. 65 Um die im Rahmen der Datenüberlassung erhaltenen Daten auswerten zu können, werden von den Finanzbehörden des Bundes und der Länder bundeseinheitlich ungefähr 14.000 Lizenzen der frei auf dem Markt verfügbaren und bei Wirtschaftsprüfern bereits seit Langem verbreiteten Prüfsoftware "IDEA"[1] eingesetzt. Mit dieser Prüfsoftware sind alle Prüfungsdienste der Finanzverwa... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 379 Steuergefährdung

Schrifttum: Akmann/Reder, Geldwäscheprävention in Kreditinstituten nach Umsetzung der Dritten EG-Geldwäscherichtlinie, WM 2009, 158, 200; Bach, Die Wahrheit hinter § 379 I S. 1 Nr. 2 AO, JA 2007, 534; Bärsch/Engelen/Färber, Neue Dokumentations-, Mitteilungs- und Anzeigepflichten für deutsche Konzerngesellschaften zur Erhöhung der Steuertransparenz, Der Konzern 2016, 338; Baum... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.8 Die Verweigerung des Zutritts oder des Einsichtsrechts

Rz. 73 Eine Umsatzsteuer-Nachschau kann allerdings trotz Betretensrecht nur durchgeführt werden, wenn die Beamten überhaupt Zutritt erhalten. Sollte bei dem "Besuch" niemand anwesend sein, dann besteht keinesfalls ein Recht zum Öffnen der Räumlichkeiten, die Umsatzsteuer-Nachschau ist gerade keine strafprozessuale Durchsuchung mit dem Recht auf Zwangsmaßnahmen[1], bei der so... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Die mit der Umsatzsteuer-Nachschau befassten Amtsträger

Rz. 23 Im gesamten Wortlaut des § 27b UStG findet sich keine Aussage darüber, welche Amtsträger der Finanzbehörde zur Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau befugt sind[1], gemeint sein dürfte damit der in § 7 AO allgemein definierte Begriff des Amtsträgers. Das Gesetz spricht insoweit folgerichtig in § 27b Abs. 1 UStG lediglich von "den damit betrauten Amtsträgern". Daru... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Steuerfahndungsprüfung

Rz. 99 Die Umsatzsteuer-Nachschau muss als Maßnahme des Besteuerungsverfahrens strikt von der Steuerfahndungsprüfung im Steuerstrafverfahren nach § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 AO abgegrenzt werden; beide Maßnahmen unterscheiden sich grundlegend, weil im Strafverfahren andere Eingriffsrechte bestehen und dem Steuerpflichtigen auch andere Rechte zustehen. Die Steuerfahndung er... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Anlass und Gegenstand einer Umsatzsteuer-Nachschau

Rz. 15 Die Voraussetzungen der Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau und ihr Inhalt ergeben sich auf einen ersten Blick recht deutlich aus dem Wortlaut des § 27b Abs. 1 UStG. Im Detail lässt diese Regelung aber dann doch überraschend viele wichtige Fragen offen, wie nachfolgend einzeln aufzuzeigen sein wird. Auch die geltende Verwaltungsanweisung in Abschn. 27b.1 UStAE g... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.7 Die betroffenen Rechtssubjekte

Rz. 69 Das Betretensrecht greift nach dem Wortlaut des § 27b Abs. 1 S. 1 UStG gegenüber solchen Personen, die einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit selbstständig nachgehen. Das trifft uneingeschränkt auf den umsatzsteuerlichen Unternehmer i. S. d. § 2 Abs. 1 S. 1 UStG zu. Demnach hat grundsätzlich jeder umsatzsteuerliche Unternehmer das Betreten zu gewähren, sofern d... mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / b) Erkenntnisse der Steuerfahndung

aa) Ausgangslage im Strafverfahren Die Steuerfahndung kann insb. im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen auf Erkenntnisse zu datenschutzrelevanten Vorgängen stoßen. Dabei darf nach solchen Erkenntnissen oder Unterlagen nicht gezielt gesucht werden, da die Ermittlungsbefugnisse sich im Rahmen der für die Steuerfahndungsmaßnahme erlassenen Durchsuchungsbeschlüsse halten müssen (AS... mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahndung und dann auch noch der Datenschutz? (AO-StB 2024, Heft 9, S. 280)

Grenzen und Möglichkeiten der Verwertung von Prüfungsergebnissen MRin Sonja Kranenberg[*] Müssen Betriebsprüfer und Steuerfahnder Datenschutzverstöße an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde weiterleiten und ggf. Beweise erheben und ermitteln? Der Beitrag untersucht, ob der Berater hier unterstützend tätig werden kann/sollte und beleuchtet die Grenzen und Möglichkeiten v... mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / c) Zusammenfassung

Erlangen Betriebsprüfung oder Steuerfahndung Erkenntnisse über datenschutzrechtliche Verstöße, so können diese nur an die Aufsichtsbehörden "weitergegeben" werden, wenn es sich um Zufallsfunde der Steuerfahndung handelt und der Verdacht einer Straftat vorliegt. Ansprechpartner ist die Staatsanwaltschaft, welche sodann über das weitere Vorgehen entscheidet. mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / bb) Rechtsgrundlage gemäß DS-GVO und AO

Art. 6 DS-GVO kann nicht herangezogen werden. Die Steuerfahndung verarbeitet die personenbezogenen Daten zum Zwecke der Verfolgung von Straftaten (oder Ordnungswidrigkeiten), so dass die Regeln der DS-GVO gem. Art. 2 Abs. 2 lit. d DS-GVO nicht greifen. Vielmehr ist die sog. JI-Richtlinie (RL EU 2016/680) heranzuziehen, welche ihre Ausprägung im nationalen Recht im BDSG, Teil... mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / dd) Rechtsgrundlage gemäß StPO

Wird die Steuerfahndung im Strafverfahren tätig, so gelten spezialgesetzlich die Regelungen der StPO (z.B. § 483 StPO). Bei Zufallsfunden aus einem solchen Verfahren müssen die Beamten nicht an den Unterlagen/Dokumenten "vorbei gehen"; sie können diese vielmehr sogar nach § 108 StPO beschlagnahmen und die Staatsanwaltschaft hierüber in Kenntnis setzen. Im Einzelfall kann ein... mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / 2. Einordnung der Prüfungssituation

Stoßen Betriebsprüfung oder Steuerfahndung auf Unterlagen, die einen Datenschutzverstoß begründen, stellt sich die Frage, ob Informationen hierzu an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde weitergeleitet werden müssen oder dürfen, ob Beweismittel erhoben werden können und ob ggf. eigene Ermittlungen erfolgen dürfen. Die Tätigkeiten der Betriebsprüfung und der Steuerfahndu... mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / aa) Ausgangslage im Strafverfahren

Die Steuerfahndung kann insb. im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen auf Erkenntnisse zu datenschutzrelevanten Vorgängen stoßen. Dabei darf nach solchen Erkenntnissen oder Unterlagen nicht gezielt gesucht werden, da die Ermittlungsbefugnisse sich im Rahmen der für die Steuerfahndungsmaßnahme erlassenen Durchsuchungsbeschlüsse halten müssen (AStBV 2023/2024 Nr. 56 ff.). Anders ... mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / ee) Rechtsgrundlage gemäß OWiG

Soweit im Verfahren der Steuerfahndung Ordnungswidrigkeitenrecht anzuwenden ist, richten sich die Verarbeitungsregeln für personenbezogene Daten, und damit die Übermittlung an andere Behörden, gemäß AStBV 2023/2024 Nr. 137 Abs. 2 nach den §§ 49a bis 49d OWiG. Diese sind als Spezialvorschriften vorrangig vor den Regelungen des BDSG. § 49a OWiG gestattet die Übermittlung von Er... mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / II. Verwertung datenschutzrechtlicher Erkenntnisse

1. Das Steuergeheimnis im Lichte der DS-GVO – Konkurrenzverhältnis Erlangen Behörden, bzw. öffentliche Stellen, Informationen darüber, dass mutmaßlich eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen wurde, hat der Staat zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung grundsätzlich ein Interesse daran, dass diese Informationen der zuständigen Stelle bekannt gegebe... mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / cc) Rechtsgrundlage gemäß BDSG

Die Weiterverarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der JI-Richtlinie unterliegt den Regelungen von §§ 49, 45 BDSG. Bereichsspezifisches Sonderrecht geht jedoch gem. § 1 Abs. 2 BDSG vor (hier z.B. das OWiG). § 49 BDSG erlaubt eine Weiterverarbeitung für Zwecke der Strafverfolgung i.S.v. § 45 BDSG (Verfolgung oder Ahndung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten [grds. j... mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / I. Einleitung

Unternehmen, aber auch steuerlich beratene Privatpersonen, verarbeiten ggf. eine Vielzahl personenbezogener Daten, die den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) unterliegen. Soweit z.B. Mitarbeiter- oder Kundendaten verarbeitet werden, Videomaterial oder Datenbanken genutzt werden, sind neben einer Rechtfertigung der Verarbeitungsvorgänge (Art. 6, 9 DS-GVO) insb... mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / [Ohne Titel]

MRin Sonja Kranenberg[*] Müssen Betriebsprüfer und Steuerfahnder Datenschutzverstöße an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde weiterleiten und ggf. Beweise erheben und ermitteln? Der Beitrag untersucht, ob der Berater hier unterstützend tätig werden kann/sollte und beleuchtet die Grenzen und Möglichkeiten von im steuerlichen Prüfungsbetrieb erlangten Erkenntnissen zu Dat... mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / 4. Übermittlungsbefugnisse

a) Erkenntnisse der Betriebsprüfung aa) Ausgangslage im Verwaltungsverfahren Die Betriebsprüfung wird im Verwaltungsverfahren nach §§ 193 ff. AO tätig und ermittelt die steuerlichen Verhältnisse. In diesem Zusammenhang können Unterlagen wahrgenommen werden, die Hinweise auf Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben geben oder belegen (s. Beispiele unter 2.). Die Frage ob un... mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / a) Erkenntnisse der Betriebsprüfung

aa) Ausgangslage im Verwaltungsverfahren Die Betriebsprüfung wird im Verwaltungsverfahren nach §§ 193 ff. AO tätig und ermittelt die steuerlichen Verhältnisse. In diesem Zusammenhang können Unterlagen wahrgenommen werden, die Hinweise auf Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben geben oder belegen (s. Beispiele unter 2.). Die Frage ob und ggf. wie solche Erkenntnisse weit... mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / dd) Rechtfertigung über eine Zweckänderung

Art. 6 Abs. 4 DS-GVO gestattet bei zunächst gerechtfertigter Erhebung personenbezogener Daten eine zweckändernde Verarbeitung, wenn die Verarbeitungszwecke (hier: Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen – Meldung einer Straftat/Ordnungswidrigkeit) kompatibel sind (Schulz in Gola/Heckmann, DS-GVO, 3. Aufl. 22, Art. 6 Rz. 133 ff.). Dies dürfte hier zu verneinen sein, zumal in di... mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / bb) Rechtsgrundlage gemäß DS-GVO

Rechtsgrundlage kann Art. 6 DS-GVO sein. Dieser ist in Verfahren nach der AO gem. § 2a Abs. 3, 4 AO anwendbar, soweit es nicht um eine Datenverarbeitung im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren geht (so auch Art. 2 Abs. 2 DS-GVO). In Betracht käme hier eine Verarbeitung im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO). Aus Erwägungsgrund 45 ergibt sich, dass diese... mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / IV. Fazit

Das Steuergeheimnis bietet einen sehr weitreichenden Schutz vor anderweitiger Verfolgung. Das Gros der datenschutzrechtlichen Verstöße kann zwar im Rahmen steuerlicher (Außen-)Prüfungen auffallen, eine Information der Datenschutzaufsichtsbehörden ist in all den Fällen, die nur zu einer Ordnungswidrigkeit führen würden, aber ausgeschlossen. Auch im reinen Verwaltungsverfahren... mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / aa) Ausgangslage im Verwaltungsverfahren

Die Betriebsprüfung wird im Verwaltungsverfahren nach §§ 193 ff. AO tätig und ermittelt die steuerlichen Verhältnisse. In diesem Zusammenhang können Unterlagen wahrgenommen werden, die Hinweise auf Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben geben oder belegen (s. Beispiele unter 2.). Die Frage ob und ggf. wie solche Erkenntnisse weitergegeben werden können, richtet sich zu... mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / ee) Rechtsgrundlage gemäß BDSG oder Landesrecht

Auch § 25 BDSG i.V.m. § 23 BDSG enthält Rechtsgrundlagen für die Datenübermittlung durch öffentliche Stellen, auch im Falle einer Zweckänderung. Die Anwendbarkeit dieser Normen ist jedoch nicht gegeben, da den Finanzbehörden hierfür kein ausdrücklicher Anwendungsbereich eingeräumt wurde (§ 2a Abs. 1 S. 2 AO). Gleiches gilt für die Generalklauseln im Landesrecht. Damit kommt i... mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / cc) Rechtsgrundlage gemäß AO

Mit § 29b AO enthält die Abgabenordnung eine eigene Regelung zur Verarbeitung, und damit auch Übermittlung, personenbezogener Daten. Die Verarbeitung muss in Erfüllung einer Aufgabe erforderlich sein oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen. An der Aufgabenerfüllung fehlt es (keine normative Zuweisung), die Ausübung öffentlicher Gewalt könnte man als erfüllt ansehen. Da... mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / III. Im Fall der Fälle – Selbstanzeige

Sollte im Rahmen einer Steuerfahndungsprüfung der Verdacht der Begehung datenschutzrechtlicher Straftaten entstehen, sind die Handlungsmöglichkeiten begrenzt. Zwar kennt auch das Datenschutzrecht die Möglichkeit, quasi im Wege der Selbstanzeige die strafrechtliche Verfolgung zu verhindern. Die DS-GVO verpflichtet den Verantwortlichen gem. Art. 33 DS-GVO eine Verletzung des S... mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / 3. Übermittlungsverpflichtungen

Keine Unterrichtungspflicht anderer Behörden: Eine Unterrichtungspflicht anderer Behörden gegenüber den Datenschutzaufsichtsbehörden kennt die DS-GVO nicht. Auch das BDSG kennt keine Mitteilungspflichten wie z.B. § 93a AO oder die Mistra. Es besteht somit für keine Behörde die Verpflichtung, datenschutzrelevante Erkenntnisse weiterzuleiten. Ausnahme: Vorfälle, die eine Meldep... mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / 1. Das Steuergeheimnis im Lichte der DS-GVO – Konkurrenzverhältnis

Erlangen Behörden, bzw. öffentliche Stellen, Informationen darüber, dass mutmaßlich eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen wurde, hat der Staat zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung grundsätzlich ein Interesse daran, dass diese Informationen der zuständigen Stelle bekannt gegeben werden können. Mit einer solchen Bekanntgabe ist die Verarbeitun... mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 38 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Verweigerung von Akteneinsicht [Rdn 487]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 10 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Durchsuchung [Rdn 161]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 5 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Allgemeines [Rdn 92]

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Akteneinsicht und alternative Informationsgewinnung

Ergänzender Hinweis: Nr. 35 AStBV (St) 2023/2024; s. AStBV Rz. 35. Schrifttum: Burhoff, Akteneinsicht im Steuerstrafverfahren, PStR 2000, 58; Burkhard, Zum Recht des Strafverteidigers auf Akteneinsicht im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, wistra 1996, 171; Burkhard, Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers im Steuerstrafverfahren – hierzu gehört u.a. auch der rote Bogen u... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 392 Verteidigung

Schrifttum: 1. Allgemeines Schrifttum (insbesondere zu §§ 137 ff. StPO): Beulke, Der Verteidiger im Strafverfahren, 1980; Bundesrechtsanwaltskammer, Thesen zur Strafverteidigung; Strafrechtsausschuss der BRAK, Schriftenreihe, Bd. 8, 1992; Eylmann, Die Interessenkollision im Strafverfahren, AnwBl. 1998, 359; Frye, Die Ausschließung des Verteidigers, wistra 2005, 86; Gatzweiler... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Durchsuchung und Beschlagnahme

Ergänzender Hinweis: Nr. 56 ff. AStBV (St) 2023/2024; s. AStBV Rz. 56. Schrifttum: Burhoff, Sofortmaßnahmen des Verteidigers, PStR 2004, 67; Dann, Durchsuchung und Beschlagnahme in der Anwaltskanzlei, NJW 2015, 2609; Gercke, Durchsuchung in Anwaltskanzleien, PStR 2008, 292; Göggerle, Durchsuchungen und Beschlagnahmen bei den Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe, ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. EXKURS: Mandatierung während laufender Durchsuchung

Schrifttum: Vgl. Nachweise vor Rz. 306. a) Überblick Rz. 591 [Autor/Stand] Sofern man während laufender Durchsuchung mandatiert wird, hat man den Dursuchungsort aufzusuchen oder – bei Verhinderung – dafür zu sorgen, dass ein damit vertrauter Kollege die Durchführung vor Ort begleitet. Rz. 592 [Autor/Stand] Die Durchsuchung unterscheidet sich rechtlich nicht von Durchsuchungen in... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 99... / 3.2 Benachrichtigung des Betroffenen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 Die Finanzbehörde soll die betroffenen Personen nach § 99 Abs. 1 S. 2 AO angemessene Zeit vor der beabsichtigten Maßnahme benachrichtigen. Für einen schlichten Besichtigungstermin scheint eine Vorankündigung von zwei Wochen angemessen.[1] Hiervon ist nur im Ausnahmefall, nämlich bei sonst drohender Gefährdung oder Vereitelung des Beweiszwecks [2], abzusehen.[3] Dies is... mehr