Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerfahndung

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§ 39 Steuerrecht / Literaturtipps

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Die Kommunikation mit Finan... / 2. Erörterung des Sach- und Rechtsstandes (§ 364a AO)

Prozesskostenrisiko: Wurde gegen einen Verwaltungsakt Einspruch eingelegt und stehen sich beide Seiten mit gegensätzlichen Sichtweisen und Rechtsauffassungen gegenüber, stellt sich die Frage einer eventuellen gerichtlichen Klärung des Streitfalles. Dies birgt für beide Seiten ein im Vorhinein zu bedenkendes Prozesskostenrisiko: der Steuerpflichtige trägt, falls er den Prozess...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4 Grenzen der Mitwirkung

Rz. 12 Durch seine systematische Stellung im Gesetz begrenzt § 402 AO die Pflichten der Bediensteten der BuStra als Ermittlungsbeamte der Staatsanwaltschaft nur auf das Ermittlungsverfahren. Die Pflicht, den Anweisungen der Staatsanwaltschaft Folge zu leisten, gilt daher nur in diesem Verfahrensabschnitt und endet mit der Anklageerhebung.[1] Ersucht das Gericht im Zwischen- ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.2 Rechte und Pflichten der Polizeibehörden

Rz. 6 Der BuStra stehen im staatsanwaltschaftlichen Verfahren die Rechte und Pflichten der Behörden des Polizeidienstes nach der StPO zu. Diese richten sich in erster Linie nach §§ 161, 163 StPO. Danach erforscht die Polizei schon von sich aus Straftaten und trifft alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen, um die Verdunkelung der Sache zu verhindern. Dies umfasst insbes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 4 Übersendung der Anklageschrift (Abs. 3)

Rz. 9 Entscheidet sich die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen, Anklage zu erheben[1] oder einen Strafbefehl zu beantragen[2], so teilt sie dies der Finanzbehörde mit. Der Staatsanwaltschaft steht in diesem Punkt wiederum kein Ermessen zu. Die Mitteilung erfolgt i. d. R. durch Übersendung einer Kopie der Anklageschrift oder des Strafbefehls. Zweck der Vorschri...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Verfolgung von Straftaten obliegt nach §§ 152 Abs. 2, 160 StPO grundsätzlich der Staatsanwaltschaft. Die praktische Durchführung kann sie entweder selbst vornehmen oder sich dafür ihrer Ermittlungspersonen[1], regelmäßig Bediensteten der Polizeibehörden[2] bedienen. Dieses Ermittlungsmonopol der Staatsanwaltschaft erfährt im Bereich der Steuerstraftaten[3] dahingeh...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Auskunftsersuchen nach Luxemburg auf Basis einer sog. Steuerdaten-CD

Die Steuerfahndung kann i.R.d. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen gem. § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO auch ein Auskunftsersuchen im Wege des zwischenstaatlichen Informationsaustauschs in Steuersachen an eine ausländische Steuerverwaltung richten. Kein Verwertungsverbot: Im Besteuerungsverfahren besteht grundsätzlich kein Verwertungsverbot für Informationen über Geschäftsbezieh...mehr

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Rechtsschutz in den Änderun... / [Ohne Titel]

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1.1 Doppelfunktion der Finanzverwaltung

Rz. 1 § 386 AO begründet die funktionelle Zuständigkeit der Finanzbehörde für die selbständige Strafverfolgung von Steuerstraftaten. Damit erhält die Finanzbehörde die Aufgabe der Staatsanwaltschaft für die in dieser Vorschrift genannten Grenzen. Mit dieser Regelung wird von den allgemeinen Strafvorschriften abgewichen und eine eigene Kompetenz der Finanzbehörde im Steuerstr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.1 Rechtsstellung der Finanzbehörde

Rz. 6 § 386 AO regelt die Rechtsstellung der Finanzbehörde im Strafverfahren wegen Steuerstraftaten.[1] Die Vorschrift betrifft hier aber nur das strafrechtliche Ermittlungsverfahren bis zu dessen Abschluss.[2] Die Rechtsstellung im gerichtlichen Teil des Strafverfahrens, also im Zwischen- und Hauptverfahren des Strafgerichts, wird in §§ 406, 407 AO spezifiziert. Rz. 7 Ausgan...mehr

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Haftung / 7.2 Bis 31.12.2019 geltende Haftung nach § 25d UStG

Durch den zum 1.1.2020 weggefallenen § 25d UStG sollte die Haftung auf Fälle beschränkt werden, in denen vorsätzlich im Rahmen einer Steuerhinterziehung (insbesondere im Rahmen organisierter Kriminalität) Vorsteuern erschlichen werden sollten. § 25d UStG hat sich weitgehend mit der Haftung als Teilnehmer an einer Steuerhinterziehung[1] gedeckt, sodass er zum 1.1.2020 durch §...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 376 Verfolgungsverjährung

Schrifttum: Baumhöfener/Madauß, Besondere Aspekte der Verjährung § 376 AO, NZWiSt 2017, 27; Bender, Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität, wistra 1990, 285; Bender, Die Verfolgungsverjährung für Steuerhinterziehung nach dem JahressteuerG 2009, wistra 2009, 215; Berger, Die Vollendung und die Beendigung insbesondere bei der Unterlassung im Steuerstraf...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 – 32/74 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1974, 442 [Auszug § 2 AStG betreffend] Inhaltsübersichtmehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Strafverfolgungsverjährung und Festsetzungsverjährung

Rz. 51 [Autor/Stand] Für den Stpfl. ist neben der Strafverfolgungs- auch die steuerliche Festsetzungsverjährung von Interesse. Auch diese dient dem Rechtsfrieden und der Rechtssicherheit[2]. Die Festsetzungsverjährung betrifft alle Steueransprüche und macht die Änderung oder Aufhebung von Steuerbescheiden unmöglich. Zum Fristlauf vgl. §§ 169 ff. AO, auf die einschlägigen ste...mehr

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Kryptowährungen: "Steuerberater können sich positionieren" ( Interview)

Zusammenfassung Elon Musk sorgte im Februar 2021 wieder einmal für Furore: Tesla investierte 1,5 Milliarden Dollar in Bitcoins. Spätestens jetzt wird das Thema auch für andere Unternehmen interessant, denn Musk gibt den Takt vor. Für Steuerberater heißt das, dass sie sich mit Kryptowährungen auseinandersetzen sollten. Warum das Wissen darum für Steuerberater lohnend sein kan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 6 ... / 3.2.6.3 Finanzämter

Rz. 23 Die FÄ sind nach § 17 Abs. 1 und 2 FVG als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern sowie mit Ausnahme der auf Bundesfinanzbehörden[1] oder auf Gemeindebehörden[2] übertragenen Aufgaben zuständig. Bezirk und Sitz der FÄ bestimmt die oberste Landesbehörde. Das kann durch einzelne ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 208a Steuerfahndung des Bundeszentralamts für Steuern

1 Allgemeines Rz. 1 § 208a AO wurde eingeführt durch das JStG 2020.[1] Mit dieser Vorschrift wird erstmals eine eigenständige Rechtsgrundlage geschaffen, um Vorfeldermittlungen in den Bereichen durchzuführen, in denen dem BZSt die Zuständigkeit gem. § 5 FVG übertragen ist und in denen nach Auffassung des Gesetzgebers bislang keine oder nur sehr wenige Maßnahmen zur Ermittlung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.1 Reichweite der Ermittlungsbefugnisse (Abs. 2 S. 1)

Rz. 6 Mit dem Verweis in § 208a Abs. 2 S. 1 AO auf die Ermittlungsbefugnisse der FÄ und Hauptzollämter kann sich das BZSt der Möglichkeiten zur Sachverhaltsaufklärung nach der AO bedienen. Anwendbar sind daher namentlich die Vorschriften über den Untersuchungsgrundsatz[1], die Mitwirkungs-[2] und Auskunftspflichten[3] der Beteiligten und anderer Personen sowie die Inanspruch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 4 Fortgeltende Zuständigkeit des BZSt (Abs. 3)

Rz. 9 Entsprechend der Regelung in § 208 Abs. 3 AO legt auch § 208a Abs. 3 AO fest, dass die Aufgaben und Befugnisse des BZSt im Übrigen bleiben unberührt bleiben. Wie die vergleichbare Regelung in § 208 Abs. 3 AO hat § 208a Abs. 3 AO eine klarstellende Funktion.[1] Damit soll zum Ausdruck kommen, dass grundsätzlich das Besteuerungsverfahren durch die dafür zuständige Behörd...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 208a AO wurde eingeführt durch das JStG 2020.[1] Mit dieser Vorschrift wird erstmals eine eigenständige Rechtsgrundlage geschaffen, um Vorfeldermittlungen in den Bereichen durchzuführen, in denen dem BZSt die Zuständigkeit gem. § 5 FVG übertragen ist und in denen nach Auffassung des Gesetzgebers bislang keine oder nur sehr wenige Maßnahmen zur Ermittlung und Aufdecku...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.2 Erweiterte Kompetenzen (Abs. 2 S. 2)

Rz. 7 Wortgleich wie in § 208 Abs. 1 S. 3 AO modifiziert § 208a Abs. 2 S. 2 AO einige Verfahrenshandlungen der AO für die Vorfeldermittlungen durch das BZSt. So kann insbesondere ein Dritter ohne vorherige Befragung des Beteiligten um Auskunft ersucht werden und Auskünfte können ohne schriftliche Anforderung verlangt werden.[1] Durch den Verweis auf § 200 Abs. 1 S. 1 und 2, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 5 Festsetzungsverjährung

Rz. 10 Beginnen die Behörden des Zollfahndungsdienstes oder die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden vor Ablauf der Festsetzungsfrist beim Stpfl. mit Ermittlungen der Besteuerungsgrundlagen, so läuft die Festsetzungsfrist gem. § 171 Abs. 5 AO insoweit nicht ab, bevor die aufgrund der Ermittlungen zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 7 Rechtsschutz

Rz. 12 Sämtliche Ermittlungshandlungen nach § 208a AO erfolgen auf Grundlage der AO. Es handelt sich folglich um Abgabenangelegenheiten i. S. v. § 347 AO bzw. § 33 FGO, sodass der Finanzrechtsweg eröffnet ist.[1] Gegen Verwaltungsakte kann Einspruch erhoben und einstweiliger Rechtsschutz nach einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gewährt werden. Sofern Ermittlungen bei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2 Aufgaben des BZSt bei der Steueraufsicht (Abs. 1)

Rz. 3 § 208a AO ist im Zusammenhang mit § 5 Abs. 1a FVG zu sehen, der ebenfalls mit dem JStG 2020[1] neu geschaffen wurde. § 5 Abs. 1a S. 1 FVG weist dem BZSt die Aufgabe der Durchführung von Vorfeldermittlungen i. S. d. § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO für die nach § 5 Abs. 1 FVG dem BZSt übertragenen Kompetenzen zu.[2] § 5 Abs. 1a FVG ist demnach die formelle, zuständigkeitsbegründen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 6 Kosten

Rz. 11 Nimmt das BZSt einen Stpfl. oder einen Beteiligten auf Erteilung einer Information in Anspruch, so steht ihm für die Gewährung der Antwort gem. § 107 S. 2 AO kein Kostenersatz zu. Etwas Anderes gilt, wenn das BZSt Dritte als Auskunftspflichtige nach § 93 AO, als Vorlagepflichtige nach § 97 AO oder als Sachverständige nach § 96 AO in Anspruch nimmt.[1] In diesen Fällen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3 Ermittlungsbefugnisse des BZSt bei der Steueraufsicht (Abs. 2)

Rz. 4 Durch § 208a Abs. 2 AO werden dem BZSt zur Erfüllung seiner Aufgaben die gleichen Befugnisse wie den FÄ und den Hauptzollämtern zugewiesen. Zulässig ist damit sowohl die Ermittlung bislang unbekannter Steuerfälle als auch die Ermittlung unbekannter steuerlicher Sachverhalte bei bereits bekannten Stpfl.[1] Demnach liegt ein "unbekannter Steuerfall" vor, wenn noch ungewis...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.5.2.3 Rücktritt vom Versuch

Rz. 82 § 24 StGB sieht Straffreiheit bei einem freiwilligen Rücktritt vom Versuch vor. Diese Vorschrift ist auch auf versuchte Steuerstraftaten anwendbar und wird durch die Selbstanzeigeregelung des § 371 AO nicht ausgeschlossen.[1] Voraussetzung eines jeden Rücktritts i. S. d. § 24 StGB ist, dass die jeweilige Verhinderungshandlung auf Freiwilligkeit beruht. Dies bedeutet, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 1 ... / 4 Abs. 3 (Steuerliche Nebenleistungen)

Rz. 27 § 1 Abs. 1 AO erfasst nicht unmittelbar die steuerlichen Nebenleistungen. Die in § 3 Abs. 4 AO einzeln aufgezählten steuerlichen Nebenleistungen (insbes. Verspätungszuschläge, Zinsen, Säumniszuschläge, Zwangsgelder, Kosten sowie Zinsen i. S. d. ZK) sind zwar Abgaben, aber keine Steuern. Abs. 3 sieht wegen des engen Zusammenhangs der steuerlichen Nebenleistungen mit de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.4.2.1 Beachtung der sachlichen Zuständigkeit

Rz. 24 Da die Fachaufsicht bei der Amtsleitung des unterstützten FA verbleibt (vgl. Rz. 14, 34, 36b), kann sich zunächst die Frage nach der Bedeutung übereinstimmender sachlicher Zuständigkeit zwischen unterstütztem und unterstützendem FA stellen. Zunächst einmal ist auch für die Frage der ermessensgerechten Unterstützungszuweisung maßgebend, dass § 29a AO keine Sonderregelu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2.5.3 Ermittlung oder Verfolgung

Rz. 42 Die Ermittlung und Verfolgung von verkürzungsrelevanten Sachverhalten und Steuerstraftaten ist Inhalt des § 88b AO. Damit ist die Fahndungsbezogenheit der Maßnahme beschrieben. Mit dieser Aufgabenzuweisung an die für Maßnahmen nach § 88b AO zuständigen Stellen verschiebt sich aber nicht die Zuständigkeit für die Verfolgung von Steuerstraftaten nach § 208 AO. Hier kann...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarsicherung: Besprechungen – häufiger als gedacht!

Der Arbeitsalltag des Steuerberaters ist geprägt von Besprechungen mit unterschiedlichsten Personen. Denn die steuerliche Expertise ist in vielen Bereichen, nicht nur von Mandanten, gefragt. Häufig werden Besprechungen über die Zeitgebühr nach § 13 StBVV abgerechnet. Mit § 31 StBVV gibt es jedoch eine weitere Regelung, die in einigen Fällen sogar einer Abrechnung nach § 13 St...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 2.2.1 Ursachen im Bereich der Steuerfahndung

Steufa-Berichte weisen sehr häufig Defizite in der steuerrechtlichen und strafrechtlichen Würdigung auf. Insofern werden z. B. Sachverhalte ermittelt, die für die rechtliche Subsumtion unerheblich sind: andererseits hätte an anderer Stelle der Tatbestand einer Vorschrift durch weiteren Sachverhalt angereichert werden müssen. Praxis-Beispiel Steuerfahndungsberichte Ein Unterneh...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 13 Bemessung der Freiheitsstrafe

Vereinfachend kann gesagt werden, dass von Strafgerichten pro ca. 65.000 EUR verkürzter Steuer ein Jahr Freiheitsstrafe verhängt wird. Es bestehen allerdings in der Spruchpraxis der Strafgerichte erhebliche Unterschiede, wobei selbstverständlich die Umstände des jeweiligen Einzelfalls letztlich entscheidend sind. Kurze Freiheitsstrafen (unter 6 Monaten) verhängt das Gericht ...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 12 Abgabe an die Staatsanwaltschaft

Die BuStra-Stelle kann die Strafsache jederzeit an die Staatsanwaltschaft abgeben und die Staatsanwaltschaft kann eine Sache jederzeit an sich ziehen. An die Staatsanwaltschaft werden insbesondere folgende Fälle abgegeben: (Versuchte) Steuerhinterziehung in Tateinheit mit Urkundenfälschung; Verfahren gegen Finanzbeamte, Abgeordnete, Diplomaten, Jugendliche/Heranwachsende.[1] Na...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 8.1 Bedeutung in der Praxis

Die kontinuierlich abnehmende Bedeutung der Bußgeldtatbestände bei Ermittlungsverfahren wegen der Verkürzung von Besitz- und Verkehrssteuern wird an den Zahlen der jährlichen Steuerstrafsachenstatistiken der Steuerverwaltungen der Länder deutlich.[1] Bußgeldfestsetzungen und Urteile wegen leichtfertiger Steuerverkürzung einschließlich Steuergefährdung und Gefährdung von Abzug...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 5 Einstellung gem. § 154 oder § 154a StPO

Von der Verfolgung einer Straftat bzw. abtrennbarer Teile einer Tat kann abgesehen werden, wenn die Strafe im Verhältnis zu einer für eine andere Tat zu erwartenden oder bereits verhängten Strafe nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. Praxis-Beispiel Beispiel 1: Gegen X wurde als Einzelunternehmer wegen Umsatzsteuer-Hinterziehung 01 und 02 i. H. von 200.000 EUR eine Freiheitsst...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 9 Einstellung des Verfahrens bei Erfüllung von Auflagen und Weisungen

Zur Verhängung von Strafen im Bereich der Kleinkriminalität (Stichwort: Ladendiebstähle) wurde die Vorschrift des § 153a StPO im Rahmen des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB 1974) eingeführt. Die Vorschrift lautet: Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen v...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 11.4 Strafzumessung

Bei der Strafzumessung können in Steuerstrafverfahren insbesondere folgende Aspekte Bedeutung erlangen: Der Mitwirkung des Beschuldigten an der Aufklärung des Sachverhalts (z. B. dem Nachreichen von Steuererklärungen oder Steuervoranmeldungen) oder einem Geständnis muss erhebliche Bedeutung zukommen.[1] Dies gilt namentlich in den Fällen, in denen ohne die Mitwirkung des Besch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 85... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Untypisch für die Abgabenordnung, in der für beide Seiten des Besteuerungsverfahrens gleichermaßen geltende Verfahrensregeln normiert sind, enthält § 85 AO die allgemeingültigen Prinzipien für die Festsetzung und Erhebung der Abgaben, die allein einen Sicherstellungsauftrag für die Finanzbehörden erteilt. Hierbei lassen sich beide Prinzipien unmittelbar aus der Verfass...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 1 Strafrechtliche Verantwortlichkeit

Ein entsprechender Verdacht zulasten des Steuerberaters kann entstehen, wenn gegen den Mandanten ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet wurde und die Ermittlungsbeamten annehmen, dass der Steuerberater hiervon gewusst und den Mandanten unterstützt hat. Da das Wissen des Beraters die entscheidende Komponente des Vorsatzes ist, lautet ein verbreiteter Rat, da...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 5 Durchsuchung beim Steuerberater

Gelegentlich kommt es vor, dass Steuerfahnder mit einem Durchsuchungsbeschluss gem. § 103 StPO (Durchsuchung bei Dritten) beim Steuerberater erscheinen. Hier stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Fahnder vom Strafverfahren gegen den Mandanten auf ein Strafverfahren wegen Beihilfe des Beraters umschwenken dürfen. Zwar äußerte sich das OLG Hamm mit Beschluss...mehr

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Veräußerungserlös aus einer Managementbeteiligung als Kapitaleinkünfte

Leitsatz Der aus einer Managementbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft erzielte Veräußerungserlös stellt keine Vergütung für die gegenüber einer Tochtergesellschaft erbrachte nichtselbständige Tätigkeit dar, wenn die Beteiligung als eine eigenständige Erwerbsgrundlage zur Erzielung von Einkünften anzusehen ist. Normenkette § 19, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG Sachverhalt Der...mehr

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"Privatverkauf" ererbter Sammlungen über Internetplattform "eBay": Umsatzsteuerpflicht

Leitsatz Ob bei "privaten" Verkäufen über "eBay" eine Vermögensverwaltung oder eine unternehmerische Betätigung vorliegt, entscheiden allein die Umstände des jeweiligen Einzelfalls. Beim Verkauf von schmiedeeisernen Toren, Zäunen und Sandsteinelementen kann eine nachhaltige, gewerbliche Tätigkeit vorliegen, wenn der Verkäufer ähnlich wie ein Händler agiert. Sachverhalt Über e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2 Erfassung der Steuerpflichtigen und steuerlich relevanter Tatbestände

Rz. 2 Die möglichst vollständige Erfassung der Stpfl. und steuerlich relevanter Sachverhalte ist eine Grundvoraussetzung für die Umsetzung einer gleichmäßigen Besteuerung. Dieser Erfassung dienen die in den Einzelsteuergesetzen vorgesehenen Pflichten zur Abgabe von Steuererklärungen[1], zur Anzeige z. B. des Erwerbs nach § 30 ErbStG bzw. als Vermögensverwalter oder -verwahre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.2.2 Steuerfahndung

Rz. 10 Die örtliche Zuständigkeit der Steuerfahndung ist in den einzelnen Ländern durch Rechtsverordnung geregelt (vgl. Rz. 6). Dabei erstreckt sich der Zuständigkeitsbereich einer Dienststelle regelmäßig über den Bereich mehrerer Finanzamtsbezirke. Innerhalb des Bundeslandes, dem die jeweilige Steuerfahndung angehört, bestehen keine Zuständigkeitseinschränkungen.[1] Ob sie ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 4 Befugnisse der Steuerfahndung im Besteuerungsverfahren

Rz. 55 Zu den Befugnissen der Steuerfahndung, sofern sie lediglich im Besteuerungsverfahren ermittelt, vgl. § 208 AO Rz. 34ff. Es gelten die allgemeinen Vorschriften der §§ 85ff. AO. Zu den Modifikationen dieser Rechte vgl. § 208 AO Rz. 54ff.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1.2 Steuerfahndung

Rz. 5 Die Steuerfahndungsstellen sind keine selbstständigen Behörden, sondern Teil der jeweiligen Landesfinanzverwaltung.[1] Da §§ 208, 404 AO nur von den "mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden" sprechen, bleibt es den Ländern überlassen, welche Dienststellen sie mit der Fahndung betrauen. Dementsprechend finden sich in den Ländern derzeit z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3 Befugnisse der Steuerfahndung im Steuerstrafverfahren

Rz. 11 Die Befugnisse der Steuerfahndung hängen ab von der jeweiligen Aufgabenerfüllung.[1] § 404 AO regelt die Befugnisse im Rahmen der strafprozessualen Aufgabe ("im Strafverfahren wegen Steuerstraftaten"). Für die Behörden des Zollfahndungsdienstes sind in § 52 Abs. 1 ZFdG diese strafprozessualen Befugnisse der Zollfahndungsämter und des ZKA teilweise wortgleich aufgenomm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2 Organisation und örtliche Zuständigkeit der Steuerfahndung bzw. der Behörden des Zollfahndungsdienstes

2.1 Organisation Rz. 2 §§ 208, 404 AO regeln Aufgaben und Befugnisse der Steuerfahndung und der Behörden des Zollfahndungsdienstes. Was die Organisation derselben anbelangt, macht die AO keine weitergehenden Vorgaben; § 404 AO spricht – wie § 208 AO – lediglich von den "mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden" sowie von den "Behörden des Zollfa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 5 Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Steuerfahndung

Rz. 56 Wegen der Doppelfunktion der Fahndung, einerseits steuerlich und andererseits strafrechtlich ermitteln zu können, hängt von dem jeweiligen tatsächlichen Tätigwerden der Fahndung auch der jeweilige Rechtsschutz ab. Handelt die Fahndung allein auf dem Gebiet des Steuerrechts, richtet sich der Rechtsschutz nach den Vorschriften der AO. Führt sie Ermittlungen in einem Ste...mehr