Fachbeiträge & Kommentare zu Sparbuch

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einzelfälle

Rn. 146 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Bundesschatzbrief Zinsen aus dem Typ A fließen jährlich gem § 11 Abs 1 S 1 und 2 EStG zu, aus dem Tpy B mit Zinseszins erst am Ende der Laufzeit zusammen mit der Rückzahlung des Kapitals zu (s BMF v 05.11.2002, BStBl I 2002, 1346 Tz 3) Damnum Bei vereinbarungsgemäßer Einbehaltung eines Damnums (aus der Sicht des Schuldners Disagio) bei Auszahl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeine Anerkennungsvoraussetzungen

Rn. 110 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zwischen nahen Angehörigen besteht häufig die Bestrebung, die gemeinsame Steuerbelastung durch zivilrechtliche Vereinbarungen zu minimieren. Durch die Verlagerung der Einkunftserzielung auf Angehörige mit keinem oder nur einem geringen Einkommen wird die Ausnutzung von Individualfreibeträgen und/oder die Kappung der Steuerprogression beabsi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Unentgeltliche Übertragung

Rn. 75 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Einzelrechtsnachfolge Auch bei einer unentgeltlichen Übertragung sind die KapErtr für einen Zeitraum dem Rechtsvorgänger und dem Rechtsnachfolger im Regelfall nach dem Verhältnis der Dauer der Berechtigung zuzurechnen. Bei einer unentgeltlichen Übertragung von KapErtr sind dem zivilrechtlichen Gläubiger die Erträge nur dann einkommensteuerli...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Gesetzestext

(1) 1Werden Schecks oder Sparbücher als Zahlungsmittel entgegengenommen, so werden sie hierbei als Einnahme eingetragen. 2Dabei sind der Nennbetrag sowie die Nummer des Schecks und die Bezeichnung des Kreditinstituts oder die Bezeichnung des Sparbuchs und dessen Nummer anzugeben. (2) 1Ein Scheck oder ein Sparbuch ist als Ausgabe einzutragen, wenn die Einlösung erfolgt ist. 2...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Pflichtangaben im VVZ

Rz. 5 Bei der Entgegennahme sind bei Schecks im VVZ Nennbetrag, Nummer des Schecks und die Bezeichnung des Kreditinstitutes einzutragen. Bezüglich des Eintragungszeitpunktes vergleiche oben § 25 NotAktVV Rdn 8. Bei der Entgegennahme sind bei Sparbüchern im VVZ der Nennbetrag des Sparbuchs sowie dessen Bezeichnung und Nummer sowie das Kreditinstitut einzugeben. In beiden Fällen...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Wertpapiere im Sinne des § 23 BNotO

Rz. 4 Der Begriff der Wertpapiere ist weit zu fassen. Daher können in die amtliche Verwahrung nicht nur Wertpapiere im engeren Sinn (Aktien, Kuxe, Inhaberschuldverschreibungen), sondern auch Dispositions- oder Traditionspapiere sowie alle Formen von Legitimationspapieren, Sparbüchern oder auch Schecks,[1] Grundschuld- oder Hypothekenbriefe (als "Papiere von Wert") genommen w...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Wertpapiere

Rz. 3 Nach herrschender Meinung ist der Begriff "Wertpapiere" weit zu verstehen.[4] Erfasst werden nicht nur die Papiere im Sinne des Wertpapierrechts bzw. des § 372 BGB. Was unter Wertpapier zu verstehen ist, ergibt sich nämlich nicht allein aus einer begrifflichen Auslegung des Wortes "Wertpapier". Erforderlich ist vielmehr eine teleologische, den Zweck der Verwahrung berü...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Eintragungen bei Einlösung

Rz. 6 Insoweit kann auf die amtliche Begründung verwiesen werden:[1] Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Wird der Scheck zugunsten des Notaranderkontos eingelöst, ist dies in dem Buchungskonto [für den entgegengenommenen Scheck, der Verf.] nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 als Ausgabe zu verbuchen (Abs. 2 S. 1). Dazu korrespondierend ist in dem für das Notaranderkonto nac...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Normhistorie, Regelungsziel

Rz. 1 Die Norm greift die Besonderheiten bei der Entgegennahme von Schecks bzw. Sparbüchern als Zahlungsmittel auf. Divergenzen aus dem zeitlichen Versatz zwischen Entgegennahme des Schecks sowie dessen Einlösung werden durch § 27 NotAktVV aufgelöst.mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Eintragung bei Entgegennahme

1. Schecks bzw. Sparbücher als Zahlungsmittel Rz. 4 Werden Schecks bzw. Sparbücher nur in die Verwahrung gemäß § 23 BNotO, § 62 BeurkG, § 26 NotAktVV gegeben, gilt das dort beschriebene Verfahren (Sachverwahrung). Davon abzugrenzen ist die Entgegennahme eines Schecks als Zahlungsmittel, die in Abs. 1 geregelt ist. § 58 Abs. 5 BeurkG sieht die unverzügliche Einlösung bei Scheck...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Eintragung bei ungedeckten Schecks

Rz. 7 Stellt sich der entgegengenommene Scheck als ungedeckt heraus, so ist er im Verwahrungsverzeichnis, in das er bereits bei der Entgegennahme als Einnahme eingetragen wurde, als Ausgabe zu verbuchen. Eine Gegenbuchung für ein Notaranderkonto erübrigt sich in diesem Fall.mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / b) Wertpapiere

Rz. 50 Wertpapiere sind nicht nur diejenigen Papiere, die das verbriefte Recht verkörpern, wie insbesondere Aktien und Inhaberschuldverschreibungen, sondern alle Papiere von Wert, wie Legitimationspapiere, Schuldscheine, Schecks, Sparbücher, Dispositions- oder Traditionspapiere.[26]mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / C. Inhalt der Übersicht (Abs. 2)

Rz. 6 In Abs. 2 wird dargestellt, welche Angaben die dem Landgerichtspräsidenten zu überreichende Übersicht zu enthalten hat. Das Muster 2 differenziert zwischen "Geld" (I.), "Sachverwahrung" (II., vormals: "Wertpapiere und Kostbarkeiten") und "Zahlungsmittelverwahrung" (III.). Rz. 7 Unter Ziffer I.1. ist der Bestand der ausweislich der Kontoauszüge am Jahresschluss verwahrte...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Gesetzestext

(1) Die Notarin oder der Notar hat nach Abschluss eines jeden Kalenderjahres der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landgerichts bis zum 31. Januar eine Übersicht über den Stand ihrer oder seiner Verwahrungsgeschäfte nach dem Muster 2 zu übermitteln (§ 16). (2) 1In der Übersicht sind anzugeben:mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Verwahrungsmassen § 23 Abs. 1 BNotO

Rz. 4 Der in Abs. 1 aufgestellte Grundsatz, dass Einnahmen und Ausgaben im Verwahrungsverzeichnis jeweils gesondert für Wertpapiere und Kostbarkeiten (Nr. 1), für Schecks und Sparbücher (Nr. 2 und Nr. 3) und für jedes als Notaranderkonto geführte Bankkonto (Nr. 4) einzutragen sind, sorgt für Übersichtlichkeit der Eintragungen und Nachvollziehbarkeit der Buchungen.mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Gesetzestext

(1) Die Einnahmen und die Ausgaben sind jeweils gesondert einzutragen für (2) 1Jede Einnahme und jede Ausgabe ist im Verwahrun...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / IV. Eintragung bei Auszahlung mittels Scheck

Rz. 8 Insoweit kann auf die amtliche Begründung verwiesen werden:[3] Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Die Ausstellung eines Schecks zur Auszahlung ist nur ausnahmsweise zulässig und stellt einen eng begrenzten Sonderfall dar (§ 58 Abs. 3 S. 5 BeurkG). Abs. 4 regelt, wie der Scheck in einem solchen Fall zu behandeln ist. Die Weitergabe des zur Auszahlung ausg...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.1 Vermögen nach § 12

Rz. 3 Zum Vermögen gehören Geld und Geldeswerte, Sachen, Forderungen und Rechte. Darunter fallen insbesondere gesetzliche Zahlungsmittel und Schecks, bebaute und unbebaute Grundstücke, bewegliche Vermögensgegenstände, Rechte aus Wechseln, Aktien, Grundschulden, Dienstbarkeiten, Nießbrauch. Auch selbstgeschaffene Kunstwerke stellen Vermögen dar (BSG, Urteil v. 23.11.2006, B 1...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Abrechnung und Rückzahlung

Rz. 17 Solange das Mietverhältnis noch nicht beendet ist, hat der Mieter nur einen durch das Vertragsende aufschiebend bedingten Anspruch auf Rückzahlung der Kaution OLG Düsseldorf, Urteil v. 15.12.2011, I-10 U 118/11, ZMR 2012, 186) zuzüglich etwaiger vom Vermieter gezogener oder bei Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist erzielbarer Zinsen (BGH v. 8.7.1982, VIII AR...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Arten der Sicherheitsleistung

Rz. 4 Hat bei einem Mietverhältnis über Wohnraum der Mieter kraft entsprechender Vereinbarung dem Vermieter für die Erfüllung seiner Verpflichtungen Sicherheit zu leisten – ohne Vereinbarung braucht er keine Kaution zu leisten –, so kommt es für die Art der Sicherheitsleistung in erster Linie auf die vertragliche Vereinbarung der Parteien an. Sind die möglichen Formen der Mi...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Anlagepflicht des Vermieters

Rz. 14 Der Vermieter von Wohnraum hat eine Barkaution, die ihm überlassen worden ist, von seinem übrigen Vermögen getrennt bei einem Kreditinstitut anzulegen (LG Stuttgart, Urteil v. 26.3.1997, 5 S 229/96, ZMR 1997, 472). Zu den Kreditinstituten gehören nach der Definition des KWG alle privaten und öffentlichen Banken und Sparkassen im Bereich der EU. Der Vermieter muss aber...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9 Nachträgliche Mietkaution

Rz. 30 Durch das Mietrechtsreformgesetz ist die Möglichkeit des Vermieters von Wohnraummietverträgen auch noch nachträglich eine Mietkaution zu verlangen, erweitert worden, was sich allerdings nicht aus § 551 ergibt: Gemäß § 563b Abs. 3 kann der Vermieter, falls der verstorbene Mieter keine Sicherheit geleistet hat, von den Personen, die gemäß § 563 in das Mietverhältnis eing...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Mietkaution und Veräußerung des Mietgrundstücks

Rz. 24 Ist in dem vor Eintragung des Erwerbers in das Grundbuch (§ 566) abgeschlossenen Mietvertrag eine Kaution vereinbart worden, tritt der Erwerber in den vor dem Eigentumsübergang fälligen Anspruch auf Zahlung der Kaution ein (BGH, Urteil v. 25.7.2012, XII ZR 22/11, GE 2012,1225). Ein Grundstückserwerb nach der Beendigung eines Mietverhältnisses und dem Auszug des Mieter...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Leistungspflicht des Mieters

Rz. 9 Der Mieter muss dem Vermieter für die Erfüllung seiner Verpflichtungen nur dann Sicherheit leisten, wenn er sich dazu vertraglich verpflichtet hat. Der Mieter hat auch wegen Mängeln der Mietsache kein Zurückbehaltungsrecht an der Kaution (BGH, Urteil v. 21.3.2007, XII ZR 255/04, GE 2007, 710;; OLG Düsseldorf, Urteil v. 23.3.2000, 10 U 160/97, GE 2000, 602 – für Gewerbe...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 2.2 Einzelkonto

Befindet sich auf dem Einzelkonto des Erblassers ein Guthaben, so gehört das Guthaben zu seinem Nachlass. Dementsprechend unterliegt dieses auch der Besteuerung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Ein Einzelkonto/-depot ist auch bei Eheleuten -im Gegensatz zu einem Gemeinschaftskonto- grundsätzlich allein dem Kontoinhaber zuzurechnen. Überträgt ein Ehegatte den Vermögensstand seines...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Nachweis durch die Vermögensaufstellung

Tz. 10 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Erstellung einer besonderen Nebenrechnung (Mittelverwendungsrechnung) ist für die meisten kleineren steuerbegünstigten Vereine – soweit sie ab dem VZ 2020 überhaupt noch dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung unterliegen (s. Tz. III) – jedoch nicht erforderlich. Bei diesen reicht regelmäßig ein Blick auf die Einnahmen-Überschussrechnung...mehr

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§ 2 Vertragsgegenstand "lan... / II. Zubehör

Rz. 41 Bei Höfen i.S.d. HöfeO gehört das Hofeszubehör nach § 3 HöfeO zum Hof. Auch die in § 2 Buchst. b) HöfeO genannten Rechte sind bei ihnen hofzugehörig. Auf landwirtschaftliche Betriebe, die nicht Hof i.S.d. HöfeO sind, finden § 2 und § 3 HöfeO keine Anwendung. Anders als § 2 HöfeO und anders als entsprechende Vorschriften in mehreren Landesanerbengesetzen[97] regelt das ...mehr

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§ 2 Vertragsgegenstand "lan... / VI. Gegenstand der Übertragung

Rz. 34 Auch wenn die HöfeO in §§ 2 und 3 recht detailliert regelt, welche Gegenstände zu einem Hof im i.S.d. HöfeO gehören und damit im Zweifel als mitübertragen zu gelten haben, sollte der Gegenstand der Übertragung im Hofübergabevertrag möglichst genau festgelegt werden. Das bedeutet nicht, dass jeder einzelne zum übertragenen Hof gehörende Gegenstand, also etwa jede landw...mehr

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§ 17 Gesamtmuster von Überg... / A. Vertrag über die Übergabe eines Hofes i.S.d. HöfeO (Hofübergabevertrag)

Rz. 1 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.1: Hofübergabevertrag Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, _________________________, Notar mit dem Amtssitz in _________________________, erschienen:mehr

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§ 17 Gesamtmuster von Überg... / B. Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes, der nicht Hof im Sinne der HöfeO ist

Rz. 2 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.2: Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes, der nicht Hof im Sinne der HöfeO ist Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, _________________________, Notar mit dem Amtssitz in _________________________, erschienen:mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 4.3.2 Neue Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in der Kundenberatung

In der Entgeltordnung (VKA) sind ab der Entgeltgruppe 5 spezielle Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in der Kundenberatung vereinbart. In der bisherigen Vergütungsordnung des BAT war der "Kundenberater" nur als Beispiel ab der Vergütungsgruppe Vb Fallgruppe 1 genannt. Mit den neuen Tätigkeitsmerkmalen für Beschäftigte in der Kundenberatung ab der Entgeltgruppe 5 wird dem Ums...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 66 F... / 2.5 Rechtsfolgenbelehrung nach Abs. 3

Rz. 28 Abs. 3 stellt 2 weitere Voraussetzungen auf, unter denen eine Versagung oder Entziehung nur möglich ist: Die Einräumung einer angemessenen Frist zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht nach einem schriftlichen Hinweis darauf, dass die Leistungen nach § 66 versagt oder entzogen werden können (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 18.10.2012, L 7 AS 1879/12). Zutreffend ...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.12 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach der Bürgergeld–V

Rz. 55 Bagatellgrenze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld–V) § 1 Nr. 1 Bürgergeld–V bestimmt eine Bagatellgrenze für regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen. Die regelmäßigen Einnahmen sind als einmalige Einnahmen zu behandeln, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 3). Die Bagatellgrenze beträgt für jeden Kalendermonat 10,00 EUR. Das gilt inso...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Sparbuch auf den Todesfall

Rz. 51 Die zwischen dem Erblasser einer Spareinlage und dem Kreditinstitut getroffene Vereinbarung, dass mit dem Tode des Gläubigers die Rechte aus der Spareinlage auf einen Dritten übergehen, kann ohne Beteiligung des Dritten durch eine Vereinbarung zwischen dem Gläubiger und dem Kreditinstitut aufgehoben werden. Dies gilt auch dann, wenn die Vereinbarung als unwiderruflich...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Forderung

Rz. 3 Vermächtnisgegenstand ist der Anspruch auf Übertragung der vermachten Forderung (§ 398 BGB) des Erblassers nebst Zinsen seit Anfall des Vermächtnisses (§ 2184 BGB) und etwaigen Nebenrechten (§§ 401, 402 BGB).[1] Bei der Forderung kann es sich auch um eine künftige, bedingte oder betagte Forderung handeln. Der Übertragung kann jedoch ein Abtretungsverbot entgegenstehen....mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / aa)S.  1: Keine wesentliche Veränderung

Rz. 46 Eine wesentliche Veränderung des Nachlassgegenstandes ist keine ordnungsgemäße Verwaltung mehr und kann daher weder mehrheitlich beschlossen noch verlangt werden, §§ 2038 Abs. 2 S. 1, 745 Abs. 3 BGB. "Gegenstand" i.S.v. §§ 2038 Abs. 2 S. 1, 745 Abs. 3 BGB ist der gesamte Nachlass.[148] "Wesentlich" ist eine Veränderung i.S.v. § 745 Abs. 3 BGB, wenn durch die beabsicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Sparzins

Der Zufluss erfolgt mit Bankgutschrift, für die § 11 Abs 1 S 2 EStG Anwendung findet, unabhängig davon, wann die Zinsen im Sparbuch eingetragen werden, BFH v 03.06.1975, VIII R 47/70, BStBl II 1975, 696.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Kaution

Die Zahlung einer Kaution (§ 550b BGB) ist idR kein Abfluss, BFH v 24.03.1993, X R 55/91, BStBl II 1993, 499 zu Gutschriften von Provisionen auf ein Kautionskonto des Versicherungsvertreters. Nach den Gesamtumständen ist festzustellen, ob ein Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht erfolgt ist, an diesem fehlt es bei fehlender Fälligkeit und fehlender Verzinsung, BFH v...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Reichweite des Zugriffverbotes

Rz. 2 Wegen § 2211 BGB kann der Erbe sich hinsichtlich der Nachlassgegenstände schuldrechtlich verpflichten, der Testamentsvollstrecker selbst wird dadurch aber gerade nicht verpflichtet. Die Eigengläubiger können nur wegen persönlicher Forderungen nicht auf den Nachlass zugreifen. Persönliche Forderungen sind dabei alle Forderungen, die sich direkt gegen den Erben als Schul...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Unwirksames Vermächtnis

Rz. 2 Gegenstand eines wirksamen Vermächtnisses ist grundsätzlich nur ein bestimmter Gegenstand, der zur Zeit des Erbfalls zur Erbschaft gehört; es muss sich somit um ein Stückvermächtnis handeln.[2] Dies gilt auch, wenn das Stückvermächtnis Gegenstand eines Wahlvermächtnisses ist. Abs. 1 ist auch auf das beschränkte Gattungsvermächtnis anwendbar, wenn eine der Gattung entsp...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Einzelne Kontoarten

Rz. 376 Nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Besonderheiten der einzelnen Kontoarten:mehr

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§ 6 Kapitalisierung von Sch... / 1. Marktgegebenheiten

Rz. 23 Bei der Festlegung des Zinssatzes setzen Versicherer regelmäßig voraus, dass Geschädigte auf dem Kapitalmarkt eine Rendite von mindestens 5 % erzielen könnten. Eine solche Annahme steht jedoch im Widerspruch zu den realen Bedingungen des Finanzmarktes, insbesondere in den vergangenen Jahren. Tatsächlich ist es für einen Geschädigten, der eine Kapitalabfindung von beis...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Verfahrensfragen/Beweislast

Rz. 14 Bei der Vorschrift handelt es sich um eine Auslegungsregel. Die individuelle Auslegung der letztwilligen Verfügung ist daher zunächst vorzunehmen und gegenüber der Anwendung von S. 2 vorrangig. Sie kann Anwendung in den Fällen finden, in denen ein Forderungsvermächtnis durch Leistung zu Lebzeiten des Erblassers erloschen sind.[36] Daher ist im Zweifel davon auszugehen...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten

Rz. 24 Die Hinterlegung nach § 1960 BGB richtet sich nach den landesrechtlichen Hinterlegungsgesetzen.[75] Die für die Hinterlegung früher geltende Hinterlegungsordnung ist mit Gesetz vom 23.11.2007 zum 1.12.2010 außer Kraft getreten. Rz. 25 Die amtliche Inverwahrnahme kommt bspw. bei Bargeld, Sparbüchern,[76] Schmuck, Edelmetallen, Wertpapieren oder sonstigen kleineren Wertg...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 3.1.4 Verwendungsfrist

Die auf dem Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen angelegten vermögenswirksamen Leistungen sind nur zulagenbegünstigt, wenn mit den vermögenswirksamen Leistungen eines Kalenderjahres spätestens bis zum Ablauf des folgenden Kalenderjahres Vermögensbeteiligungen erworben werden. Begünstigt ist nur der Erwerb von Beteiligungen, deren Laufzeit nicht vor...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Zuwendung zu Lebzeiten

Rz. 28 Die Zuwendung muss bei Lebzeiten des Erblassers erfolgen. Damit scheiden alle noch nicht dinglich vollzogenen Zusagen des Erblassers aus, die von Todes wegen angeordnet sind. Die Lit. diskutiert hierzu durchgehend den Fall einer Anordnung des Inhalts, ein Darlehen brauche, soweit bis zum Erbfall noch nicht getilgt, nicht zurückgezahlt, sondern müsse ausgeglichen werde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gesamteinkommen / 2.2.1 Einkünfte aus Kapitalvermögen

Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen, Dividenden) kann nur der Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG als Werbungskosten abgesetzt werden (ab 2023: 1.000 EUR für Alleinstehende bzw. 2.000 EUR für zusammen veranlagte Ehegatten oder Lebenspartner). Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen.[1] Beziehen Ehegatten gemeinsam Einkünfte aus Kap...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 5. Ausnahmen vom Klauselerfordernis

Rz. 53 Es gibt jedoch auch Titel, die keine Vollstreckungsklausel für die Durchführung einer Vollstreckungsmaßnahme benötigen. Dies muss sich jedoch ausdrücklich aus dem Gesetz ergeben. Die wichtigsten Titel ohne Klauselerfordernis sind:mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Entsprechende Anwendung von § 752 BGB

Rz. 33 § 752 BGB Teilung in Natur Die Aufhebung der Gemeinschaft erfolgt durch Teilung in Natur, wenn der gemeinschaftliche Gegenstand oder, falls mehrere Gegenstände gemeinschaftlich sind, diese sich ohne Verminderung des Wertes in gleichartige, den Anteilen der Teilhaber entsprechende Teile zerlegen lassen. Die Verteilung gleicher Teile unter die Teilhaber geschieht durch ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / V. Erhaltungsrücklage (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 116 Nach Absatz 2 Nr. 4 gehört die Ansammlung einer angemessenen Erhaltungsrücklage zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Die Ansammlung einer Erhaltungsrücklage in angemessener Höhe dient der Sicherung notwendiger Reparaturen des gemeinschaftlichen Eigentums größeren Ausmaßes (Dachsanierung, Reparatur der Heizungsanlage, Fassadenrenovierung u.Ä.), es können aber alle Maßnahme...mehr