Fachbeiträge & Kommentare zu Sparbuch

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Zerb 1/2015, Die Verjährung... / 2. Teleologisch extensive Auslegung des § 199 Abs. 1 BGB

Unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Verjährung ist § 199 Abs. 1 BGB jedoch dahingehend weit auszulegen, dass zu den den Anspruch begründenden Umständen auch der Bestand des Nachlasses gehört. Damit beginnt die Verjährung erst in dem Zeitpunkt, in dem der Pflichtteilsberechtigte von dem später aufgetauchten Nachlassgegenstand Kenntnis erlangt mit der Folge, dass sei...mehr

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FF 12/2014, Einheitliches I... / II. Abgrenzungen zur Rechtsnachfolge von Todes wegen

Die Europäische Erbrechtsverordnung betrifft die Rechtsnachfolge von Todes wegen (Art. 1 Abs. 1 EU-ErbVO). Darunter ist jede Form des Übergangs von Vermögenswerten, Rechten und Pflichten von Todes wegen zu verstehen (Art. 3 Abs. 1 EU-ErbVO). Gleichgültig ist, ob dies aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder einer Verfügung von Todes wegen beruht. Die gesetzliche Erbfolge best...mehr

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FoVo 10/2014, Die Durchführungsbestimmungen zum Gerichtsvollzieherkostenrecht (Teil III)

Durchführungsbestim­mungen zum GvKostG Mit dem 2. KostRMoG sind die Kosten der Zwangsvollstreckung um rund ein Drittel gestiegen. Das macht eine stärkere Kostenkontrolle neben einer stärkeren Selektion der Fälle mit Erfolgsaussichten erforderlich, um die unbefriedigte Forderung zu Lasten des Gläubigers nicht weiter anwachsen zu lassen. Maßgeblich für die Kosten des Gerichtsvo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.3 Vertreter, Pfandgläubiger, Besitzer

Rz. 13 Entsprechendes gilt für Vertreter und Pfandgläubiger. Bei den Vertretern werden sowohl die offene als auch die verdeckte Stellvertretung einschließlich des Kommissionsgeschäfts erfasst. Die offene Stellvertretung unterscheidet sich von der Treuhand dadurch, dass der Vertreter in fremden Namen auf fremde Rechnung handelt. Bei der verdeckten Stellvertretung (Kommissions...mehr

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zerb 8/2014, Nachlasspflege... / Sachverhalt

Die Beteiligte zu 1. wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen die Entscheidung des Nachlassgerichts, ihren Antrag auf Bestellung eines Nachlasspflegers zurückzuweisen. Die 1937 geborene Erblasserin ist am ... 2012 in A. unverheiratet und kinderlos verstorben. Die Beteiligte zu 1. teilte dem Amtsgericht am 15. November 2012 telefonisch mit, es sei unbekannt, ob ein Testament vorh...mehr

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zerb 7/2014, Zuwendungen au... / 5. Sonderfall: das Sparbuch und der Vertrag zugunsten Dritter

Lautet das Sparbuch auf den Namen des Erblassers, so geht die Forderung gegen die Bank beim Erbfall auf die Erben über (§ 1922 BGB). Etwaige anderslautende mündliche Versprechungen des Erblassers auf den Todesfall sind rechtlich unbeachtlich. Je nach rechtlicher Einordnung als Vermächtnis oder Schenkungsversprechen mangelt es jedenfalls an der entsprechenden Form (§§ 1939, 2...mehr

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zerb 6/2014, Deutscher Nach... / I. Der Vertrag zugunsten Dritter im Erbfall

Schon der Eröffnungsvortrag von Rechtsanwalt Dr. Dirk Bredemeyer [3] weckte großes Interesse im Auditorium, handelt es sich doch beim Vertrag zugunsten Dritter im Erbfall um ein juristisches Konstrukt, das als Lebensversicherung oder Sparbuch mit Bezugsrecht dem Nachlasspfleger häufig begegnet. Nach Erörterung der allgemeinen Rechtsbeziehungen (Deckungs-, Valuta- und Zuwendun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 97a Pflich... / 1.5 Gegenstand der Auskunft, Abs. 3

Rz. 6 Die Auskunft beschränkt sich ausschließlich auf die in Abs. 3 genannten Umstände, d. h. neben der Höhe des Einkommens auf den Namen und die Anschrift des Arbeitgebers und die Art des Beschäftigungsverhältnisses. Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, Auskunft über Namen und Anschrift der Krankenkasse zu geben (BVerwG, Urteil v. 21.1.1993, 5 C 22/90). Wegen der z...mehr

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zerb 5/2014, Keine Prüfung ... / Sachverhalt

(...) Mit Beschluss vom 22.5.2013 hat das Amtsgericht die für die Erteilung des vom Beteiligten zu 1) beantragten Testamentsvollstreckerzeugnisses erforderlichen Tatsachen antragsgemäß festgestellt. Die sofortige Wirksamkeit dieses Beschlusses hat es ausgesetzt und die Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses bis zur Rechtskraft des Beschlusses zurückgestellt (§ 352 Ab...mehr

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FoVo 4/2014, Nutzung von Konten Dritter

Der Schuldner will sich der Kontopfändung des Gläubigers nicht selten dadurch entziehen, dass er seinen bargeldlosen Zahlungsverkehr über das Konto eines Dritten abwickelt. Die damit verbundenen Fragen waren Gegenstand der Leseranfrage des Monats (FoVo 2014, 65). Nachfolgend soll als Arbeitshilfe gezeigt werden, wie der Anspruch unter Nutzung des amtlichen Formulars für den ...mehr

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FoVo 1/2014, Sparguthaben a... / 2 II. Die Entscheidung

BGH sieht Anspruch der Insolvenzmasse Die Sparrücklagen des Schuldners unterliegen dem Insolvenzbeschlag. Gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 3 InsO ist hierüber die Nachtragsverteilung durchzuführen. Gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 3 InsO wird die Nachtragsverteilung auf Antrag des Insolvenzverwalters oder eines Insolvenzgläubigers oder von Amts wegen angeordnet, wenn Gegenstände der Masse nachtr...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 7. Die Kaution

Rz. 672 Der Verwalter muss bei der Vermietung eine Kaution fordern, soweit dies den Umständen nach üblich ist. Nach der Neuregelung des Kautionsrechts wird davon auszugehen sein, dass der Mieter gegen den Verwalter einen über die Aufhebung des Verfahrens hinausgehenden Anspruch auf Erstattung der Kaution bei Beendigung des Mietverhältnisses hat, wenn diese nicht vom Schuldne...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Sachen des Mieters

Rz. 2 Sachen sind nach § 90 körperliche Gegenstände, so dass Forderungen und Ansprüche des Mieters nicht erfasst werden. Zu den Sachen gehören allerdings auch Inhaberpapiere, Geld sowie alle durch Indossament übertragbaren Papiere, z. B. Wechsel und Scheck. Andere Wertpapiere, die nicht selbst Träger des Forderungsrechtes sind (z. B. Sparbücher), fallen nicht darunter. Nur Sa...mehr

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VII Laufender Geschäftsbetr... / 1.4.3.1 Tätigkeit statt Vermögensnutzung

Rz. 773 Vermögensverwaltung ist das Ziehen von Nutzungen des Vermögens, wenn auch unter Einsatz einer Tätigkeit, wohingegen ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb die Einkunftserzielung durch Betätigung, wenn auch unter Einsatz von Vermögen oder Kapital ist. Bei der Erzielung der Rendite ist daher darauf abzustellen, ob die Tätigkeit oder die bloße Nutzung des Vermögens im Vo...mehr

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FoVo 2/2013, Musteranlage zum verbindlichen PfÜB-Antrag

Verbindliches PfÜB-Formular ist ­ergänzungsbedürftig Nach der am 30.8.2012 in Kraft getretenen Zwangsvollstreckungsformularverordnung darf ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ab dem 1.3.2013 nur noch mit dem dafür verbindlich vorgesehenen Formular beantragt werden (FoVo 2012, 126 und 186). Das Formular selbst sieht allerdings nur einige pfändbare Ansprüche vor. In der Pr...mehr

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FoVo 1/2013, Standardauftrag: Aufenthaltsermittlung, gütliche Einigung und Sachpfändung

Nach dem Inkrafttreten der Reform der Sachaufklärung zum 1.1.2013 ist eine Vielzahl von Kombinationen zur Beauftragung des Gerichtsvollziehers möglich. In der letzten Ausgabe haben wir Ihnen einen Musterantrag vorgestellt, der alle Optionen umfasste. Neben dieser umfassenden Beauftragung muss schon aus Kostengründen aber immer auch eine Teilbeauftragung in Betracht gezogen w...mehr

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FoVo 3/2013 Sonderheft, So gestalten Sie künftig die Beauftragung des Gerichtsvollziehers

Die Vielzahl der neuen Optionen der Reform der Sachaufklärung stellt hohe Ansprüche an die Antragstellung durch den Gläubiger. Die nachfolgende Mustervorlage soll Ihnen dabei die Möglichkeit geben, Ihre Einzelanträge nach den von Ihnen in verschiedenen Fallkonstellationen bevorzugten Arbeitsabläufen zusammenzustellen. Im Jahre 2013 werden wir die Übersicht zu einzelnen Strei...mehr

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FoVo 12/2012, So gestalten Sie künftig die Beauftragung des Gerichtsvollziehers

In den letzten Ausgaben haben wir ausführlich über die Reform der Sachaufklärung berichtet. Dabei wurde deutlich, dass die Reform viele für den Gläubiger sinnvolle Instrumente enthält, die aber auch ihren Preis haben. Die Frage nach den Kosten und damit auch nach der Kosten-/Nutzen-Relation wird sich mit dem 2. KostRMoG (FoVo 2012, 21 und 184) noch drängender stellen. Die Vi...mehr

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ZErb 1/2013, Feststellung d... / Aus den Gründen

Die nach § 31 Abs. 3 S. 1 KostO zulässige Beschwerde ist im Ergebnis begründet. Aufgrund der vom Senat durchgeführten Anhörung der Beteiligten zu 1) und 2) war der Geschäftswert auf 244.618,40 EUR festzusetzen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem Wert des zum Nachlass zählenden bebauten H-Weg in E, der auch vom Nachlassgericht mit 155.000 EUR angesetzt worden ist, sowie...mehr

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ZErb 10/2012, Das Geldvermä... / (b) Widerlegung der Auslegungsregel bei Sparbüchern und laufenden Konten

Die Auslegungsregel des § 2173 Satz 2 BGB gilt aber bei dem Vermächtnis eines Sparbuchs oder laufenden Kontos als widerlegt, da der Erblasser regelmäßig nur die beim Erbfall noch vorhandene Forderung einschließlich abgehobener und anderweitig angelegter Guthaben vermachen will.[18] Hat der Erblasser nach Testamentserrichtung den vermachten Kontenbestand abgehoben und bei ein...mehr

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ZErb 10/2012, Das Geldvermä... / (a) Auflösung und Neuanlage

Auslegungsprobleme entstehen insbesondere dann, wenn der Erblasser vermachte Konten oder Sparbücher nach Testamentserrichtung auflöst. Legt er das aus der Auflösung erhaltene Guthaben wieder neu an, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob das neu eröffnete Konto/Sparbuch als Surrogat gilt.[26] Der hypothetische Erblasserwille wird regelmäßig darauf gerichtet sein, das neu eröff...mehr

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ZErb 10/2012, Das Geldvermä... / 4. Anordnung von Quotenvermächtnissen

Die sicherlich einfachste Lösung, dem Wunsch des Erblassers nach Liquiditätsversorgung des Vermächtnisnehmers gerecht zu werden, ist die Anordnung eines bezifferten Geldvermächtnisses. Aufgrund der Gefahren, die sich daraus ergeben, dass der Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Ablebens nicht prognostizierbar ist, bevorzugen viele Berater anstelle des Geldbetrags- oder Geld...mehr

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ZErb 10/2012, Das Geldvermä... / I. Bedeutung des Geldvermächtnisses in der Nachfolgeberatung

Kapitalvermögen befindet sich in jedem Nachlass und ist ein wichtiger Bestandteil der Nachfolgeplanung. Jeder Erblasser verfügt über Girokonten, Sparbücher oder Sparkonten, daneben häufig auch über Depots mit Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten. Nach einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge werden in diesem Jahrzehnt 2,6 Billionen EUR vererb...mehr

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ZErb 10/2012, Das Geldvermä... / b) "Kapitalvermögen" als Bezugsgröße

Eine entscheidende Bedeutung kommt daneben der Definition des Kapitalvermögens zu, wenn der Erblasser nicht einen Bruchteil seines Nachlasses, sondern nur seines Kapitalvermögens vermächtnisweise zuwenden will. Hier ist zu definieren, was mit dem Begriff Kapitalvermögen im Einzelnen gemeint ist und welche Vermögenswerte dazu zählen sollen, z. B. Bargeld, Kontoguthaben oder F...mehr

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FF 7/2012, Elternunterhalt:... / Aus den Gründen

I. Der Antragsteller macht aus übergegangenem Recht Ansprüche auf Elternunterhalt gegen den Antragsgegner geltend. Er hat der am … 1926 geborenen Mutter des Antragsgegners, Frau V. B., vom Juli 2008 bis Februar 2011 Sozialhilfe in Höhe von 17.014,68 EUR gewährt. Die verwitwete Mutter des Antragsgegners lebt im Städtischen Altenpflegeheim in F. Ihre Einkünfte, bestehend aus Re...mehr

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ZErb 7/2012, Zur Auslegung ... / Sachverhalt

Der Erblasser, der nicht verheiratet war, verstarb am 28.10.2010. Er hatte keine nicht ehelichen Kinder und niemanden als Kind angenommen. Die Beteiligte zu 1 war die Lebensgefährtin des Erblassers. Die Beteiligten zu 2–7 sind Cousins und Cousinen des Erblassers. Es liegt ein von dem Erblasser eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Schreiben vom 4.8.1983 mit folgende...mehr

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FoVo 5/2012, Kontopfändung: Konsequentes Informationsmanagement

In FoVo 2012, 69 und 73 haben wir über zwei aktuelle BGH-Entscheidungen berichtet, nach denen der Schuldner die Kontoauszüge herauszugeben hat und sie weder ganz noch teilweise schwärzen darf. Dies gibt neue Möglichkeiten im Informationsmanagement, was einen höheren Vollstreckungsdruck, aber auch einen größeren Vollstreckungsertrag verspricht. In FoVo 2012, 64 ff. haben wir ...mehr

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FoVo 4/2012, Kontoauszüge: ... / 3 III. Der Praxistipp

Das System der Informationsbeschaffung Bei der Informationsbeschaffung in der Forderungsvollstreckung sind drei verschiedene Anspruchsgrundlagen zu unterscheiden:mehr

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FoVo 4/2012, Kontopfändung: Passen Sie Ihr Formularwesen an

Lange war die Frage umstritten, jetzt hat der BGH entschieden: Der Schuldner ist nach § 836 Abs. 3 ZPO verpflichtet die Kontoauszüge herauszugeben (BGH, 9.2.2012 – VII ZB 49/10, FoVo 2012, 69). Dabei ist er nicht berechtigt, die Kontoauszüge ganz oder teilweise zu schwärzen (BGH, 23.2.2012 – VII ZB 59/09, FoVo 2012, 73). Hierauf muss der Gläubiger unmittelbar reagieren und s...mehr

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FoVo 4/2012, Endlich: BGH b... / 1 I. Der Fall

Gläubigerin pfändet Ansprüche aus dem Konto Das Amtsgericht hat wegen einer titulierten Forderung der Gläubigerin (GL) über 678,78 EUR einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) erlassen. Dieser bezieht sich u.a. auf angebliche Forderungen des Schuldners (SU) gegen die Drittschuldnerin, eine Sparkasse. In dem Beschluss wurde angeordnet, dass der SU gem. § 836 Abs. 3 ZP...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abschluss eines Bausparvertrags durch Eigentümergemeinschaft möglich

Leitsatz Gültige Beschlussfassung über Anlageentscheidung zum Instandhaltungsrückstellungsvermögen durch Abschluss eines Bausparvertrags Normenkette §§ 21 Abs. 3, 4, 5 Nr. 4 WEG Kommentar Eine 7-köpfige Gemeinschaft hatte den Abschluss eines Bausparvertrags über 30.000 EUR beschlossen, wobei 6.000 EUR zzgl. Abschlussgebühr von 300 EUR sofort eingezahlt und in den kommenden 5 J...mehr

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ZErb 2/2012, Wirksamkeit vo... / 2. Heilung durch Vollzug bei einem nicht notariell beurkundeten Schenkungsversprechen

Aufgrund der in der Praxis oftmals nicht vorgenommenen notariellen Beurkundung des Schenkungsversprechens sind solche Schenkungsverträge gem. § 125 BGB zunächst formunwirksam. Sie werden aber durch Vollzug geheilt (§ 518 Abs. 2 BGB):mehr

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FoVo 2/2012, Vollstreckungsantrag bei Sicherheitsleistung

Vorläufig vollstreckbarer Titel Hat der Gläubiger ein gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbares obsiegendes Urteil erlangt, stellt sich die Frage, wie er weiter verfahren soll. Er kann dessen Rechtskraft abwarten und dann die Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung betreiben. Bei einem solchen Vorgehen besteht allerdings die Gefahr, dass sich die wirtschaftlich...mehr

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FoVo 11/2011, Endet die Zwangsvollstreckung mit dem Tod des Schuldners?

Schuldner stirbt, was nun? So manche Forderung fristet ein langes Leben. Und irgendwann muss der Gläubiger feststellen, dass sein Schuldner verstorben ist. Es stellt sich nun die Frage, ob gleichwohl noch Möglichkeiten bestehen, einen Forderungsausgleich zu erreichen. Die Antwort ist ein klares Ja! Zum einen bleibt der Nachlass als Haftungsmasse erhalten, zum anderen steht mi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaft nach einem Elternteil kein kindergeldrechtlicher Bezug

Leitsatz Die Beteiligung am Nachlass nach einem verstorbenen Elternteil führt nicht zu einem Bezug des Kindes i.S.v. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG. Normenkette § 32 Abs. 4 Satz 2, § 2 Abs. 2 EStG Sachverhalt Der Kläger ist Vater von S und C, die sich 2006 in Ausbildung befanden. Im Mai 2006 verstarb die Mutter der Söhne, die frühere Ehefrau des Klägers. Zu ihrem Nachlass, an dem die...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietkaution: In welchen Fällen kann der Vermieter mit verjährten Forderungen gegen die Kaution aufrechnen?

Leitsatz Hat der Mieter eine Kaution in Form eines an den Vermieter verpfändeten Sparbuchs geleistet, so steht dem Mieter bei Mietende ein Anspruch auf Freigabe der Mietsicherheit zu. Gegen diesen Anspruch kann der Vermieter nicht mit verjährten Mietforderungen aufrechnen (Abgrenzung zu KG Berlin, Beschluss v. 8.2.2010, 20 U 167/08). (Leitsatz der Redaktion) Normenkette BGB §§...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Aufrechnung - Keine Aufrechnung von Zahlungsanspruch gegen Mietsicherheit

Leitsatz Der Vermieter kann gegen den Anspruch des Mieters auf Freigabe eines verpfändeten Sparkontos als Mietsicherheit mit einem Zahlungsanspruch nicht aufrechnen, weil es insoweit an der Gleichartigkeit beider Ansprüche im Sinne von § 387 BGB fehlt. Fakten: Die Parteien streiten über die Freigabe der als Sparbuch verpfändeten Mietkaution. Der Vermieter hatte die Aufrechnun...mehr

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ZErb 05/2010, Übernahme von... / Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Übernahme der Kosten für die Bestattung der am 13. Januar 2006 in E. verstorbenen A. W. (iF A.W.) gemäß § 74 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Der 1943 geborene Kläger war ausweislich seiner Angaben gegenüber der Stadtverwaltung E. der Sohn der Cousine des bereits 1966 verstorbenen Ehemanns der A.W; aus dieser Ehe waren keine Ki...mehr

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ZErb 01/2011, Die Flucht in... / D. "Verfeinerung" durch Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall

Der soeben beschriebene Nachteil der "Flucht in die Pflichtteilsergänzung" lässt sich jedoch vermeiden, wenn der Erblasser den voraussichtlichen Erben nicht direkt beschenkt, sondern ihn stattdessen als begünstigten Dritten eines Vertrags zugunsten Dritter auf den Todesfall[43] benennt. Praktische Hauptanwendungsfälle hierfür sind die Benennung eines widerruflich Bezugsberec...mehr

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FF 01/2008, Illoyale Vermög... / 1. Darlegung ausreichend konkreter Verdachtsmomente

Der Auskunftsberechtigte kann in der Regel nur Vermutungen zu den vermögensmindernden Manipulationen des anderen Ehegatten anstellen. Diese Vermutungen müssen, um dem Vorwurf einer ins Blaue hinein aufgestellten Behauptung zu begegnen, indiziell unterlegt werden. Es dürften die mittlerweile seltensten Fälle sein, in denen der um Auskunft nachsuchende Ehegatte überhaupt keine ...mehr

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ZErb 06/2010, Die Lebensver... / bb) Widerrufliches Bezugsrecht

Die Bestimmung und die Aufhebung des Bezugsrechts des Dritten bedarf nach § 328 Abs. 1 BGB grundsätzlich eines Vertrags zwischen dem Versprechenden und dem Versprechensempfänger. Gerade in der Lebensversicherung kommt es indes nicht selten vor, dass der VN nachträglich den Versicherungsvertrag auflösen oder jemand anders an die Stelle des ursprünglich begünstigten Dritten se...mehr

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ZErb 06/2011, Beerdigungs- ... / 3.3 Erblasserauflagen

Hat der Erblasser einem Erben/den Erben oder einem sonst Bedachten eine bestimmte Art und Durchführung der Bestattung auferlegt, kann der Betreffende diese Kosten als Erbfallschuld gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG (neben der Kostenpauschale, aber nicht zusätzlich im Wege des Einzelnachweises) abziehen. Soweit die Auflage reicht, können die dadurch entstandenen Kosten abgezogen ...mehr

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ZErb 04/2010, Schenkungsgeg... / Aus den Gründen

(...) Dem Kläger steht gegen die Beklagte aus § 2325 BGB ein Anspruch auf Pflichtteilsergänzung in Höhe von 1/4 der an die Beklagte ausgekehrten Lebensversicherungsleistung zu. Entgegen der Auffassung des Landgerichts bestimmt sich der Schenkungsgegenstand bei – wie hier – widerruflicher Bezugsberechtigung einer Lebensversicherung nicht nach den in den letzten zehn Jahren vo...mehr

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FoVo 10/2009, Auf dem falsc... / 3 Der Praxistipp

Wichtige Praxisfrage Die Herausgabe der Kontoauszüge ist eine immer aktuelle Frage in der Praxis der Zwangsvollstreckung. Die Entscheidung fügt sich in eine ganze Reihe vergleichbarer Entscheidungen von Rechtspflegern ein. Wenngleich sie zum (fast) richtigen Ergebnis kommt, überzeugen die Gründe nicht. Wer hat Kontoauszüge herauszugeben? Zunächst hat der Rechtspfleger den PfÜB ...mehr

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ZErb 12/2010, Totengräber d... / (2) Be- und Entreicherungsgegenstand bei der Prämienfortzahlung

Sehr problematisch erscheint allerdings, wie Wertsteigerungen der Ansprüche des Begünstigten zu berücksichtigen sind, die in der Zeit nach dem Rechtserwerb durch eine Fortzahlung der Prämien durch den Erblasser-Versicherungsnehmer bewirkt werden. Klar ist nur der Ausgangspunkt: Auch insofern liegt eine mittelbare Zuwendung vor, bei der der Versicherungsnehmer-Erblasser an de...mehr

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ZErb 11/2010, Die Stiftung ... / 3.5 5. Begünstigteneinsetzung als Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall

Das OLG Düsseldorf verneinte im zu entscheidenden Fall eine Anwendung der Grundsätze des Vertrages zugunsten Dritter auf den Todesfall, da es die Stiftung wegen des bejahten Durchgriffs und auch wegen des Verstoßes gegen Art. 6 EGBGB nicht als Rechtsträger ansah, es somit am Dreiecksverhältnis fehle. Doch ist fraglich, ob diese Grundsätze generell auf einen Sachverhalt unter...mehr

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ZErb 09/2010, Auslegung ein... / Aus den Gründen

1. Für die Entscheidung über die Beschwerde, mit der sich die Beteiligten zu 1 und 2 gegen die Zurückweisung ihres Erbscheinsantrags wenden, ist nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG, Art. 111 Abs. 1 Satz 1 FGG-RG das Oberlandesgericht zuständig, weil der Antrag nach dem 1.9.2009 gestellt wurde (vgl. Palandt/Edenhofer BGB 69. Aufl. § 2353 Rn 7). Das Erbscheinsverfahren wurde entgege...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auch Mietkaution in Altverträgen ist verzinslich

Leitsatz Eine AGB in einem Wohnraummietvertrag von 1972, die Kaution werde nicht verzinst, ist treuwidrig und daher unwirksam. Der Vermieter muss daher den üblicherweise anfallenden Zinsbetrag leisten. Die Kaution soll ihm keine Einkünfte, sondern nur Sicherheit bieten. Handschriftliche Zusätze können, bei vielen Verträgen eingefügt, AGB sein. Sachverhalt Vermieter und Mieter...mehr

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Verfahrenskostenhilfe: Einsatz von Sparvermögen zur Finanzierung der Prozesskosten

Leitsatz Zwei in den Jahren 1992 und 1996 geborene minderjährige Kinder, vertreten durch die Kindesmutter, beabsichtigten ihren Vater im Wege der Stufenklage auf Auskunftserteilung und Zahlung von Kindesunterhalt in Anspruch zu nehmen. Sie begehrten Verfahrenskostenhilfe für die von ihnen beabsichtigten Anträge, die vom FamG im Hinblick auf verwertbares und das Schonvermögen...mehr

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Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige

Leitsatz 1. Unterhalten die unterstützten Angehörigen einen landwirtschaftlichen Betrieb in einem nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaats üblichen Umfang und Rahmen, so besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die dem Haushalt angehörenden Familienmitglieder nicht unterhaltsbedürftig sind (Anschluss an das BFH-Urteil vom 13.03.1987 III R 206/82, BStBl II 1987, 599). 2. Die...mehr