Fachbeiträge & Kommentare zu Sparbuch

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§ 27 Haftung des Nachlasspf... / 2. Fehler bei der Vermögensanlage

Rz. 66 Ist absehbar, dass die Nachlasspflegschaft etwa aufgrund einer schwierigen Erbenermittlung länger dauern wird, kann die verzinsliche Anlage auf einem Sparbuch mit gesetzlicher Kündigungsfrist zu einem geringen Eckzinssatz pflichtwidrig sein. Der Nachlasspfleger hat dann zu prüfen, ob z.B. Sparbriefe, Namensschuldverschreibungen, Sparobligationen, Orderschuldverschreib...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 1. Notwendigkeit nachlassgerichtlicher Genehmigungen

Rz. 50 Der Bereich der Kontoverwaltung ist dadurch gekennzeichnet, dass für fast alle Handlungen eine nachlassgerichtliche Genehmigung erforderlich ist. Aufgrund der Rechtskraftlösung von Genehmigungsbeschlüssen nach dem FamFG kommt es insofern häufig zu einer verzögerten Bearbeitung und einer zusätzlichen Arbeitsbelastung des Gerichts. Hier gilt es, in Absprache mit dem zus...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / VI. Vermögensanlage

Rz. 64 Ist absehbar, dass die Nachlasspflegschaft etwa aufgrund einer schwierigen Erbenermittlung länger dauern wird, kann die verzinsliche Anlage auf einem Sparbuch mit gesetzlicher Kündigungsfrist zu einem geringen Eckzinssatz pflichtwidrig sein. Der Nachlasspfleger hat dann zu prüfen, ob z.B. Sparbriefe, Namensschuldverschreibungen, Sparobligationen, Orderschuldverschreib...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / II. Bezugsberechtigung zugunsten konkret benannter Dritter

Rz. 409 Der Nachlasspfleger hat unverzüglich zu prüfen, ob der Versicherungsvertrag eine so genannte Bezugsberechtigung gemäß §§ 328, 330, 331 BGB enthält. In diesen Fällen ist im Rahmen eines Lebensversicherungsvertrages die Zahlung der Versicherungssumme an einen Dritten dergestalt vereinbart worden, dass der Dritte unmittelbar das Recht erwerben soll, die Leistung zu ford...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 23. Hinterlegter Nachlass

Rz. 291 Erfährt der Nachlasspfleger, dass hinterlegter Nachlass (Geld, Wertpapiere und sonstige Urkunden sowie Kostbarkeiten), der bei der zuständigen Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts hinterlegt wurde, vorhanden ist, hat er die Herausgabe zu beantragen. Der Nachlasspfleger weist seine Berechtigung gegenüber der Hinterlegungsstelle durch Vorlage des Originals seiner Bestal...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / I. Kontoermittlung und -sicherung

Rz. 33 Soweit sich kontoführende Stellen örtlich in der Nähe befinden, empfiehlt es sich, diese persönlich aufzusuchen.[28] Der Nachlasspfleger kann sich dann direkt durch Vorlage der Bestallungsurkunde und seines Ausweises nach §§ 153, 154 AO legitimieren.[29] Die Konten werden dann auf die "unbekannten Erben" umgeschrieben. Rz. 34 In der Praxis kommt es immer wieder vor, da...mehr

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§ 5 Bericht, Vermögensverze... / D. Rechnungslegung

Rz. 33 Nach § 1840 Abs. 2 BGB hat der Nachlasspfleger über seine Vermögensverwaltung dem Nachlassgericht gegenüber Rechnung zu legen. Die Rechnung ist jährlich zu legen, wobei das Rechnungsjahr von dem Nachlassgericht bestimmt wird (§ 1840 Abs. 3 BGB). Rz. 34 Die Rechnung soll eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthalten, über den Ab- und Zugang des Ve...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 9. Betreuung

Rz. 95 Der Erblasser kann vor seinem Tod unter gesetzlicher Betreuung gestanden haben (§§ 1896 ff. BGB), die mit dem Tod automatisch endet. Rz. 96 Soweit zum Wirkungskreis des Betreuers auch die Regelung von Vermögensangelegenheiten des Erblassers gehört hat, erstattet der Betreuer gegenüber dem Betreuungsgericht einen Schlussbericht und die Schlussrechnungslegung und Vermöge...mehr

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zerb 11/2016, Geltendmachun... / Sachverhalt

Die Klägerin macht gegen den Beklagten einen Pflichtteilsanspruch geltend. Die Parteien sind Halbgeschwister und Kinder der am ... 1927 geborenen und am ... 2013 verstorbenen Erblasserin C. Diese hate drei Kinder: die am ... 1953 geborene Klägerin sowie aus der Ehe mit ihrem am ... 1971 vorverstorbenen Ehemann den am ... 1958 geborenen Sohn N und den am ... 1966 geborenen Kl...mehr

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zerb 10/2016, Testamentaris... / Sachverhalt

Die am 31.10.2013 verstorbene Erblasserin war verwitwet und kinderlos. Die Erblasserin hinterließ ein handschriftliches Testament vom 23.12.2012 mit folgendem Wortlaut: Zitat Mein letzter Wille. Mein Haus mit Inventar in der ... vererbe ich an das Ehepaar ... (mein Firmpatenkind), ... Mein Haus in der ..., vererbe ich an das Ehepaar ... Sie wohnen im Haus. Innerhalb von 10 Jahren...mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / 1. Verwertung bei verjährter Gegenforderung

Zu den größten Irrtümern im Mietrecht zählt sicher auch die Frage, wann der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution fällig wird. Anders als vor allem in der Laiensphäre geglaubt wird, gibt es hier keine starren Fristen, z.B. nach sechs Monaten. Bei der Verpfändung eines Sparbuchs steht dem Mieter ein Anspruch auf Freigabe der Sicherheit und Rückgabe des Sparbuchs sowohl aus §§ ...mehr

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ZAP 7/2015, Langfristiger Sparvertrag: Kein Recht zur Kündigung wegen aktuell niedrigem Zinsniveau

(LG Ulm, Urt. v. 26.1.2015 – 4 O 273/13 • Eine Sparkasse kann den mit ihr abgeschlossenen langfristigen flexiblen Ratensparvertrag, zu dessen inhaltlicher Bestimmung mangels genauerer dortiger Angaben auch der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses von ihr herausgegebene gültige Werbeflyer zum "S-Scala"-Ratensparplan herangezogen werden kann, nicht unter Hinweis auf das aktuell...mehr

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ZAP 19/2015, Bankenhaftung ... / 1. Ausgangssituation

Seit Mitte der 1960er Jahre hat sich eine tiefgreifende Wandlung im Bereich der Kapitalanlage vollzogen. Bis dahin stand der Spargedanke im Vordergrund: Sparbuch, Festgeld, Bundesanleihen, Kommunalobligationen. Die Kunden ließen sich in den "Wirtschaftswunderjahren" hauptsächlich von dem Gedanken leiten, das Erarbeitete möglichst sicher anzulegen und dabei Alternativen zu su...mehr

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ZAP 13/2017, Legitimation d... / I. Allgemeines

Nach der Vorschrift des § 1922 Abs. 1 BGB geht mit dem Tode einer Person (Erbfall) dessen Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere Personen (Erben) über. Der Erbe tritt mit dem Erbfall in sämtliche Rechtspositionen, die die verstorbene Person innehatte, im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (sog. Universalsukzession) ein. Diejenige Person um deren Erbschaft (Nachlas...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Der Schuld... / II. Die Vollstreckung in den Nachlass

Was begonnen ist, darf fortgeführt werden Nicht immer stellt der Tod des Schuldners ein Hindernis für die Fortsetzung der Zwangsvollstreckung dar. Nach § 779 ZPO kann eine Zwangsvollstreckung, die zur Zeit des Todes des Schuldners bereits begonnen hat, in den Nachlass fortgesetzt werden. Dabei verlangt § 779 ZPO nur, dass die Vollstreckung überhaupt einmal begonnen wurde, nic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 2 Gegenstand der Pfändungsgebühr

Rz. 2 § 339 Abs. 1 AO umschreibt, für welche Tätigkeiten der Vollstreckungsbehörde eine Pfändungsgebühr zu erheben ist (kein Ermessen). Erfasst werden hierbei sowohl bestimmte Handlungen des Vollziehungsbeamten im Außendienst als auch Tätigkeiten der Vollstreckungsstelle im Innendienst.[1] Ein gebührenpflichtiger Pfändungstatbestand ist hierbei bei folgenden Pfändungen erfül...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2 Gegenstand der Wegnahmegebühr

Rz. 2 Gegenstand der Gebühr ist die sog. Wegnahme. Hierbei handelt es sich um eine Vollstreckungshandlung, bei der der Vollziehungsbeamte die Herausgabe bestimmter Gegenstände bewirken soll.[1] Grundlage der Wegnahmegebühr ist jedoch ausschließlich die Wegnahme von beweglichen Sachen und Urkunden durch den Vollziehungsbeamten in den abschließend genannten Fällen:mehr

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zerb 5/2016, Verpflichtung ... / Sachverhalt

Der Kläger begehrt Auskunft über den Bestand des Nachlasses des am 4.4.2012 verstorbenen (...). Am 4.4.2012 verstarb mit letztem Wohnsitz in Niedermurach Herr (...), geb. 21.1.1927. Der Kläger ist Sohn des Erblassers. Bei der Beklagten handelt es sich um die zweite Ehefrau des Erblassers. Der Erblasser hat ein handschriftliches Testament vom 13.7.2003 hinterlassen und die Be...mehr

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Zerb 4/2016, Pflicht des Er... / Anmerkung

Dem Beschluss lag im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: Der Erbe bzw. Erbeserbe seiner beiden Eltern war zur Vorlage zweier privatschriftlicher Nachlassverzeichnisse verpflichtet. Der Nachlass bestand im Wesentlichen aus einem Mehrfamilienhaus. Nach Erlass eines Teil-Urteils hat der Erbe zwei Nachlassverzeichnisse vorgelegt, zu deren Erstellung die Auskunftsberecht...mehr

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Zerb 4/2016, Pflicht des Er... / Leitsatz

1. Besteht der Verdacht, dass ein Erblasser im maßgeblichen Zehn-Jahres-Zeitraum Zuwendungen von seinem Bankkonto oder seinem Depot schenkungsweise an Dritte erbracht hat, so ist der Erbe verpflichtet, von seinem Auskunftsrecht gegenüber der Bank Gebrauch zu machen, um eventuelle Zuwendungsempfänger zu ermitteln. 2. Zu den vom Erben anzustellenden Ermittlungen gehört insbeso...mehr

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Zerb 4/2016, Pflicht des Er... / Aus den Gründen

Das Landgericht ist (LGB 5 f) zutreffend davon ausgegangen, dass der Antrag der Gläubigerin gem. § 888 ZPO zulässig und begründet ist. 1. Was die Zulässigkeit des Antrags betrifft, so ist die Auskunftsverpflichtung nach § 2314 Abs. 1 BGB auf eine unvertretbare Handlung gerichtet, deren Vollstreckung nach § 888 ZPO zu erfolgen hat (vgl. nur OLG Stuttgart, Beschl. v. 27.1.2014 ...mehr

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§ 6 Einkommensteuer beim Au... / 4. Zinsen

Rz. 506 Gem. § 49 Abs. 1 Nr. 5c EStG gelten normale Bankzinsen nur dann als beschränkt steuerpflichtige Einkünfte aus deutschen Quellen, wenn eine Bedingung erfüllt ist. Die Kapitalanlage, für die die Zinsen gezahlt werden, muss durch ein inländisches Grundstück oder durch grundstücksgleiche Rechte gesichert sein. Im obigen Beispiel 10 müsste die Spareinlage bei der Deutsche...mehr

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§ 6 Einkommensteuer beim Au... / 1. Einkünfte i.S.v. § 49 EStG

Rz. 490 § 49 EStG definiert abschließend, was "inländische (Quellen-)Einkünfte" i.S.d. beschränkten Steuerpflicht sind. Nur wenn dort aufgezählte Einkünfte vorliegen, ist ein in Deutschland nicht Ansässiger hier mit diesen Einkünften beschränkt steuerpflichtig. Rz. 491 Erfahrungsgemäß kommen bei Mitarbeitern, die ins Ausland gehen, am häufigsten vier Einkunftsarten vor: Gehäl...mehr

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§ 6 Einkommensteuer beim Au... / K. Praxisfälle mit Lösungen

Rz. 624 Fall 1 Ein Mitarbeiter wird für drei Jahre nach Paris versetzt. Er erhält einen Arbeitsvertrag mit einer französischen Tochtergesellschaft. In Paris mietet er eine möblierte Fünf-Zimmer-Wohnung an, in die er mit seiner Frau und seinen drei Kindern einzieht. Die bisherige Familienwohnung in Deutschland wird beibehalten. Der Mitarbeiter meldet sich in Deutschland ab. Fra...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / II. Sparkonten und Sparbücher

Rz. 27 Bei Sparkonten kommt es in der Praxis verbreitet vor, dass diese nicht auf den Namen dessen angelegt werden, der tatsächlich an dem Sparguthaben berechtigt ist, sondern auf den Namen von Ehegatten, Kindern, Enkeln oder beliebigen Dritten. Anders als beim Girokonto[35] kann also aus der Eröffnung auf den Namen einer bestimmten Person nicht geschlossen werden, dass dies...mehr

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§ 5 Ausgleichsmechanismen (... / 1. Zugewinnausgleichsberechnung

Rz. 21 Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft sorgt bei einem Scheitern der Ehe regelmäßig für einen angemessenen Wertausgleich zwischen den Ehegatten. Zuwendungen (also Schenkungen oder ehebedingte Zuwendungen), die die Ehegatten während der Ehezeit einander gemacht haben, werden nicht in das Anfangsvermögen gem. § 1374 Abs. 2 BGB gestellt.[11] Zudem wird in § 1...mehr

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§ 11 Vermögensbezogenes Ste... / 4. Übertragung von Vermögen auf Kinder

Rz. 41 Ein minderjähriges Kind bezieht aus einem geschenkten Sparguthaben steuerrechtlich eigene Einkünfte, wenn die Guthabenforderung endgültig in das Vermögen des Kindes übergegangen ist. Voraussetzung für eine Zurechnung der Zinsen beim Kind ist, dass alle Folgerungen gezogen werden, die sich aus einer endgültigen Vermögensübertragung ergeben.[42] Rz. 42 Beispiel A bittet ...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / a) Bewertung des Anfangsvermögens

Rz. 247 Wer sich im Falle von Trennung und Scheidung darauf beruft, über Anfangsvermögen am Tag der Eheschließung verfügt zu haben, muss dies voll umfänglich nachweisen.[166] Nach Jahren der Ehe wird dies häufig unmöglich sein, da z.B. die Aufbewahrungspflicht von Banken hinsichtlich der bei ihnen geführten Konten bereits nach zwei Jahren endet. Während der Ehe aufgelöste Sp...mehr

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§ 4 Güterstände / bb) Umfang des Gesamtguts

Rz. 1112 Zum Gesamtgut gehören beispielsweise Sparbücher, Schmuck, Grundstücke, landwirtschaftliche Betriebe, Erwerbseinkommen, Rentenzahlungen oder Nutzungen des Gesamt- und Sonderguts. Zum Gesamtgut gehört auch die Erbschaft eines Ehegatten, es sei denn, der Erblasser hatte durch letztwillige Verfügung bestimmt, dass das Erbe unter das Vorbehaltsgut fallen soll (§ 1418 Abs...mehr

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§ 4 Güterstände / 3. Der Anspruch auf Belegvorlage, § 1379 Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 1046 Nachdem vor dem Reformgesetz zum 1.9.2009 – anders als im Unterhaltsrecht – im gesetzlichen Güterstand grundsätzlich kein Anspruch auf Belegvorlage zu Prüf- und Kontrollzwecken vorlag,[1249] ausnahmsweise nur dann, wenn und soweit ohne schriftliche Unterlagen eine Auskunft und/oder Wertermittlung möglich war, hat der Reformgesetzgeber in Anlehnung an die Belegvorlag...mehr

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FoVo 8-9/2015, Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung eines Sparbuchs

Leitsatz Im Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung eines Sparbuchs richtet sich die Antragsbefugnis nach § 467 Abs. 2 FamFG. Der Gläubiger, der die Spareinlage in der Zwangsvollstreckung gepfändet und überwiesen bekommen hat, ist antragsberechtigt. Für die Glaubhaftmachung des Verlustes genügt nicht die Behauptung des Gläubigers, der Besitzer des Sparbuchs halte sich im Aus...mehr

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FoVo 8-9/2015, Aufgebotsver... / 3 Der Praxistipp

Herausgabepflicht aus § 836 Abs. 3 ZPO Der Schuldner ist nach § 836 Abs. 3 Satz 1 ZPO verpflichtet, dem Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen und ihm die über die Forderung vorhandenen Urkunden herauszugeben. Die Herausgabe der Urkunden kann von dem Gläubiger nach § 836 Abs. 3 Satz 5 ZPO i.V.m. § 883 ff. ZPO im Wege der Zwangsvollstreckung...mehr

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FoVo 8-9/2015, Aufgebotsver... / 2 II. Die Entscheidung

Die Beschwerde ist gemäß §§ 58 ff., 439 Abs. 3 FamFG zulässig. Sie ist jedoch nicht begründet. Im Ergebnis ist das AG zu Recht davon ausgegangen, dass der Antrag des Antragstellers auf Erlass eines Aufgebots unzulässig ist. Antragsberechtigung ist gegeben Anders als das AG angenommen hat, ist der Gläubiger allerdings antragsberechtigt. Das Sparbuch ist ein sogenanntes hinkende...mehr

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FoVo 8-9/2015, Aufgebotsver... / 1 I. Der Fall

Sparbücher nach Vollstreckung nicht zu erlangen Auf die Vollstreckung des Gläubigers hat die Drittschuldnerin, eine Bank, erklärt, ein Sparguthaben nur gegen Vorlage der Sparurkunde auszahlen zu wollen. Der Gläubiger beantragte darauf, zwei Sparbücher im Wege des Aufgebotsverfahrens für kraftlos zu erklären, weil sich die Sparbücher nicht in seinem Besitz befänden und auch ni...mehr

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FoVo 8-9/2015, Aufgebotsver... / Leitsatz

Im Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung eines Sparbuchs richtet sich die Antragsbefugnis nach § 467 Abs. 2 FamFG. Der Gläubiger, der die Spareinlage in der Zwangsvollstreckung gepfändet und überwiesen bekommen hat, ist antragsberechtigt. Für die Glaubhaftmachung des Verlustes genügt nicht die Behauptung des Gläubigers, der Besitzer des Sparbuchs halte sich im Ausland auf...mehr

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§ 8 Feuerversicherung / L. Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung – gleitende Neuwertversicherung (AFB 2010 – gleitende Neuwertversicherung) – Version 1.4.2014

Rz. 35 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Absc...mehr

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§ 6 Hausratversicherung / M. Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2010 – Quadratmetermodell) – Version 1.1.2013

Rz. 32 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Absc...mehr

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§ 9 Einbruchdiebstahlversic... / C. Allgemeine Bedingungen für die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung (AERB 2010) – Version 1.4.2014

Rz. 18 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Absc...mehr

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FoVo 6/2015, Duplizität der Ereignisse rund um das Sparbuch

I. Das Problem Zwei Gläubiger mit Teilerfolg Wie nicht selten, sieht sich der Schuldner der Zwangsvollstreckung mehrerer Gläubiger gegenüber. G1 pfändet das Bankguthaben des Schuldners nach § 833a ZPO, wobei sich herausstellt, dass auch ein Sparbuch vorhanden ist. Um das Guthaben realisieren zu können, benötigt er nun aber das Sparbuch als Inhaberpapier zur Vorlage bei der Ban...mehr

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FoVo 6/2015, Duplizität der... / I. Das Problem

Zwei Gläubiger mit Teilerfolg Wie nicht selten, sieht sich der Schuldner der Zwangsvollstreckung mehrerer Gläubiger gegenüber. G1 pfändet das Bankguthaben des Schuldners nach § 833a ZPO, wobei sich herausstellt, dass auch ein Sparbuch vorhanden ist. Um das Guthaben realisieren zu können, benötigt er nun aber das Sparbuch als Inhaberpapier zur Vorlage bei der Bank. Der zweite ...mehr

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FoVo 6/2015, Duplizität der... / II. Die Lösung

§ 836 Abs. 3 ZPO hilft nicht weiter Im zwingend zu verwendenden Formular für den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist auf Seite 8 grundsätzlich die Auskunfts- und Herausgabepflicht des Schuldners nach § 836 Abs. 3 ZPO zu aktivieren. Nach der bereits im Muster vorgesehenen zweiten Auswahlmöglichkeit hat der Schuldner das über das jeweilige Sparguthaben ausgest...mehr

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zerb 5/2015, Testamente und... / d) Bewertung

Die Berechnung bezieht sich mithin auf vier Vermögensgruppen: Immobilien, Gesellschaftsanteile und Geldvermögen sowie Pkw/Motorräder. Diese und deren Bewertung werden im Folgenden näher beschrieben. Der Wert einer Immobilie oder eines Immobilienanteils ist auf Kosten des Nachlasses (also als hier abzuziehende Erbfallschuld), durch einen vom Bundesverband Deutscher Sachverstän...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verpfändung von Spareinlagen

Rz. 6 Stand: 21. Auflage – ET: 05/2015 Zugelassen sind Spareinlagen aller Kreditinstitute, die im Geltungsbereich der AO zum Einlagengeschäft zugelassen sind. Die Verpfändung erfolgt nach den Vorschriften des BGB (§§ 1274, 1280 BGB). Die Übergabe des Sparbuchs ist zivilrechtlich nicht erforderlich, § 241 Abs. 1 Nr. 3 AO schreibt sie aber ausdrücklich vor.mehr

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Zerb 2/2015, Bankvermögen i... / b) Übertragung eines Sparbuchs

Neben der Übertragung von Bargeld werden Vermögensübertragungen oft auch mittels eines Sparbuchs vorgenommen. Dieser Weg wirkt zunächst ziemlich einfach, da ein Sparbuch ein Legitimationspapier im Sinne des § 808 Abs. 1 BGB ist. Dies bedeutet, dass die jeweilige Bank befreiend an denjenigen leisten kann, der das Sparbuch vorlegt und die Auszahlung begehrt. Der Bank obliegt g...mehr

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Zerb 2/2015, Bankvermögen i... / 3. Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall

Über Bankvermögen wird darüber hinaus oft durch Rechtsgeschäft unter Lebenden eine Regelung für den Todesfall getroffen. Typisches Beispiel hierfür ist ein Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall (§§ 328, 331 BGB), der dadurch zustande kommt, dass der Erblasser auf einem Sparbuch einen Betrag auf den Namen eines Dritten anlegt, das Sparbuch aber in seinem Besitz behält.[...mehr

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FoVo 2/2015, Pfändung einer Mietkaution

Der Schuldner als Mieter Die meisten Schuldner wohnen zur Miete. Auch wenn sie dann grundsätzlich verpflichtet sind, Mietzins zu entrichten, haben auch sie Geldansprüche gegen den Vermieter. Zu nennen ist hier der Anspruch auf Auszahlung eines Guthabens aus der Nebenkostenabrechnung oder am Ende des Mietverhältnisses den die Mietkaution betreffenden Rückzahlungsanspruch. Ents...mehr

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Zerb 2/2015, Bankvermögen i... / 2. Auslegungsfragen

Insbesondere bei Geld- und Forderungsvermächtnissen muss darauf geachtet werden, dass der Wille des Erblassers zweifelsfrei zu bestimmen ist. Hier können zu allgemeine Bezeichnungen wie "Sparguthaben" oder "Bankvermögen" schwierige Auslegungsfragen aufwerfen. So musste das OLG München[36] sich unlängst damit befassen, ob sich "Sparguthaben bei der Bank … Konto Nr. x" auf das...mehr

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Zerb 2/2015, Bankvermögen i... / 2. Lebzeitige Vermögensübertragungen

Zu Lebzeiten wird Bankvermögen von Erblassern überwiegend durch Geldschenkung oder Übertragung eines Sparbuchs weitergegeben. Aus solchen lebzeitigen Vermögensübertragungen ergeben sich oft Probleme, die erst mit dem Tod des Zuwendenden, also mit dem Erbfall offenbar werden. a) Geldschenkung Bei einer Schenkung, insbesondere bei einer nicht notariell beurkundeten, aber sofort ...mehr

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Zerb 2/2015, Bankvermögen i... / 5

Auf einen Blick Der sorgfältig planende Erblasser sollte zur Erleichterung der Nachlassabwicklung Vollmachten bzw. Bankvollmachten als flankierende Gestaltung in Erwägung ziehen. Bezogen auf das Bankvermögen sollte eine solche individuelle Vollmacht durch die formularmäßigen Vollmachten der Banken ergänzt werden. Der Vollmachtgeber hat dabei die Wahl zwischen einer transmort...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abgeltungsteuer: Kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten bei Günstigerprüfung

Leitsatz Auch bei der sog. "Günstigerprüfung" nach § 32d Abs. 6 Satz 1 EStG findet § 20 Abs. 9 EStG Anwendung; ein Abzug der tatsächlich entstandenen Werbungskosten kommt daher nicht in Betracht. Normenkette § 32d Abs. 6, § 20 Abs. 9 EStG 2009 Sachverhalt Eine hoch betagte alte Dame hatte mit ihrem Prozessbevollmächtigten einen Treuhandvertrag geschlossen und ihm General- und ...mehr