Fachbeiträge & Kommentare zu Sparbuch

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / 2. ABC der Nachlassgegenstände

Rz. 50 Aktien können unter den Miterben entsprechend ihren Erbquoten durch gemeinsame Anweisung an die Bank zu Alleineigentum der Erben in deren Depots übertragen werden. Einzelne Aktien sind nicht teilbar, § 8 Abs. 5 AktG. Etwaige Differenzen, die sich dadurch ergeben, dass die Aktien nicht vollständig "ohne Rest" zu verteilen sind, werden entweder durch Zahlungen zwischen ...mehr

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§ 25 Strafrecht / bb) Strafantrag

Rz. 69 Im Rahmen der Beratung ist darauf hinzuweisen, dass bei Schädigung eines Angehörigen (Legaldefinition in § 11 Abs. 1 Nr. 1 lit. a, 1 lit. b StGB) die Privilegierungsvorschrift des § 247 StGB greift. Danach werden die genannten Delikte Diebstahl und Unterschlagung, aber auch Betrug (über die Verweisungsnorm des § 263 Abs. 4 StGB) und Untreue (vgl. § 266 Abs. 2 StGB) nu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl / 5. Anlagen auf Grund von Sparverträgen über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen (§ 2 Absatz 1 Nummer 1, § 4 des 5. VermBG)

Rz. 28 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Sparverträge über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen (Rn. 16ff.) können mit inländischen Kreditinstituten, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Kreditinstituten oder Verwaltungsgesellschaften im Sinne der Richtlinie 2009/65/EG in anderen EU- Mitgliedstaaten abgeschlossen werden. Die Verträge brauchen die Voraussetzungen des § 21 ...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / c) Quotales Geldvermächtnis

Rz. 74 Das Geldvermögen kann klar definiert werden.[46] Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.7: Quotales Geldvermächtnis mit Definition I. Im Wege des Vermächtnisses erhält Herr/Frau _________________________ (Vorname Nachname), geborene/r _________________________ (Geburtsname), geboren am _________________________ (Datum), zurzeit wohnhaft ___________...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / IV. Zusammenfassendes Beispiel

Rz. 94 Die Gestaltung ist jeweils auf den Einzelfall bezogen anzupassen. Dabei ist auch immer wieder zu überprüfen, ob der gewählte Ansatz noch den Interessen des Mandanten entspricht. Im Folgenden wird ein Beispiel für das hier favorisierte quotale Geldvermächtnis gegeben, in dem die erläuterten Punkte zusammengefasst werden. Hinzu treten allgemeine Anordnungen. Es sind Ersa...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / b) Differenzierte Quotenvermächtnisse

Rz. 72 Soll daher von einem umfassenden Quotenvermächtnis abgesehen werden, sind folgende Überlegungen hilfreich: Für schwer zu bewertende und zu veräußernde Vermögenswerte – wie etwa Unternehmensbeteiligungen oder Gemäldesammlungen – sollten alternative Regelungen gesucht werden. Im Weiteren ist der zukünftige Nachlass zu betrachten: Geldvermögen lässt sich relativ einfach ...mehr

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Flüssige Mittel in Buchführ... / 6.2 Ausweis in der Bilanz

Rz. 42 Die flüssigen Mittel werden gem. § 266 Abs. 2 B IV HGB als "Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks" ausgewiesen. Eine weitergehende Untergliederung ist dem Wortlaut des Gesetzes nach nicht vorgesehen. Da die Postbank ein Kreditinstitut ist, wird ein entsprechendes Guthaben unter "Guthaben bei Kreditinstituten" ausgewiesen. Aus Grü...mehr

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FoVo 11/2024, Richtige Anträge stellen: beglaubigte Abschrift oder Ausfertigung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) nach Anlage 4 der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) sieht bei den zusätzlichen Anträgen die Möglichkeit vor, dass statt einer beglaubigten Abschrift des zu erlassenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses eine vollstreckbare Ausfertigung beantragt wird. Unterschied zwischen beglaubigter A...mehr

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FoVo 11/2024, Mit der Ausfertigung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses die Herausgabevollstreckung betreiben

Der Schuldner ist nach § 836 Abs. 3 ZPO verpflichtet, dem Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen und ihm die über die Forderung vorhandenen Urkunden herauszugeben. Hinweis Der klassische Fall ist die Pfändung der Ansprüche gegen ein Kreditinstitut mit der Notwendigkeit, ein Sparbuch vorlegen zu müssen, um das gepfändete Guthaben herausverla...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / b) Aufgebotsverfahren, § 13 Nr. 1 d AERB 87, B §§ 8 Nr. 2 a jj AERB 2008, 2010

Rz. 150 § 13 Nr. 1 d AERB 87 (B §§ 8 Nr. 2 a jj AERB 2008, 2010) enthält für den Bereich der Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung insoweit eine Erweiterung des Katalogs der nach dem Versicherungsfall zu beachtenden Obliegenheiten, als der Versicherungsnehmer für abhanden gekommene oder zerstörte Wertpapiere oder sonstige aufgebotsfähige Urkunden unverzüglich das Aufgebots...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 4. Wertpapiere, § 5 Nr. 3 AERB 87, A §§ 7 Nr. 2 d AERB 2008, 2010

Rz. 132 Wertpapiere sind Urkunden, deren Versicherungswert den Materialwert übersteigt, weil sie ein Recht verbriefen, das ohne das Papier nicht oder nur erschwert realisiert werden kann.[245] Hierzu gehören u.a. auch Reiseschecks [246] und Scheckkarten.[247] Der Versicherungswert von Wertpapieren richtet sich stets danach, welcher Wiederbeschaffungspreis aufzuwenden ist, um e...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / e) Dem Beruf dienende Arbeitsgeräte und Einrichtungen

Rz. 37 A 8.3.7 VHB 2022 erweitert den Versicherungsschutz auf Arbeitsgeräte, Einrichtungen, Handelswaren und Musterkollektionen, die ausschließlich dem Beruf oder Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen; bei gemischter Nutzung handelt es sich ohnehin um versicherten Hausrat (vgl. Rdn 21). Grund für die Deckungserw...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Tod des Mitglieds – Was ist... / 5 Freistellungsauftrag des verstorbenen Mitglieds

Im Todesfall verliert der erteilte Freistellungsauftrag für alle Konten und Depots des Verstorbenen mit sofortiger Wirkung seine Gültigkeit, d.h. auch für die Dividenden auf die Geschäftsguthaben für übernommene Geschäftsanteile. Von den Besonderheiten bei Ehegatten abgesehen (siehe nachfolgend), hat der erteilte Freistellungsauftrag des verstorbenen Mitglieds für Alleinerbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2024, Kontoplünderung... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin wendet sich gegen den Ausspruch zum Versorgungsausgleich in dem vom Familiengericht am 30.8.2023 verkündeten Scheidungsverbundbeschluss, mit dem die Ehe der Beteiligten auf Antrag der Antragstellerin geschieden und der Versorgungsausgleich entgegen ihrem Antrag, diesen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend durchzuführen, nicht geregelt...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 4.3.1 HGB

Rz. 879 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Verbundene Unternehmen sind in § 271 Abs. 2 HGB definiert. Dabei handelt es sich um einen gesonderten bilanzrechtlichen Tatbestand der verbundenen Unternehmen, der einige Unterschiede zu § 15 AktG aufweist. Wegen des Rückgriffs auf § 290 HGB ist es notwendig, dass das herrschende Unternehmen bei Erreichen der Schwellengrenzen des § 293 Abs. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 22 Aktuelle Fristen

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Beitrag aus Finance Office Professional
Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 2.3 Rektapapiere

Rz. 9 Bei den Rekta- oder Namenspapieren ist eine bestimmte Person als berechtigt bezeichnet. Es soll also direkt (recta) an den Bezeichneten geleistet werden. Rz. 10 Die Übertragung des in dem Papier verbriefen Rechtes erfolgt nach den besonders für die Übertragung des Rechtes geltenden Regeln. Das Recht am Papier geht dann damit über (§ 952 Abs. 2 BGB). Das Recht am Papier ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.3.3 Gesetzliche Vermutung nach Abs. 3a

Rz. 269 Genügen die Feststellungen insgesamt nicht, eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft festzustellen, darf das Jobcenter eine solche vermuten, wenn mindestens ein Kriterium nach Abs. 3a vorliegt. Die Aufzählung ist dennoch nicht abschließend, auch die Kriterien sind nicht zwingend abschließend definiert. Rz. 270 Abs. 3a nennt 4 Kriterien, die dafür ausreichen, au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Errichtung eines Kontos auf den Namen eines Dritten

Rz. 598 [Autor/Stand] In der Regel wird der Kontoinhaber, also diejenige Person, auf deren Namen das Konto lautet, auch der Verfügungsberechtigte, d.h. der Gläubiger des Kontoguthabens sein. In einem solchen Fall ist das Konto auf den Namen dieser Person einzurichten. Im Zivilrecht gibt es aber Fallgestaltungen, in denen der Kontoinhaber nicht identisch mit dem Verfügungsber...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gelegenheitsgeschenke und s... / b) Wann stellt ein Geschenk ein Gelegenheitsgeschenk dar?

Ein Gelegenheitsgeschenk erfordert zunächst einen Anlass, der sich zumindest auch auf die Person des Beschenkten bezieht. Deshalb soll z.B. kein steuerfreies Gelegenheitsgeschenk vorliegen, wenn der Ehemann anlässlich seiner eigenen Silberhochzeit ein Geschenk an ein leibliches Kind vornimmt, während ein Geschenk an die Ehefrau unter den übrigen Voraussetzungen steuerfrei wä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sachpfändung durch den ... / I. Hilfsvollstreckung

Rz. 186 Papiere, die nur eine Forderung beweisen, aber nicht Träger des Rechts selbst sind, z.B.: sind nicht Wertp...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / III. Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte

§ 121 Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (§§ 829, 835, 840, 857 ZPO) (1) (Fn 3) Die Pfändung einer Forderung ist mit der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen (§ 829 Absatz 3 ZPO). Die Zustellung an den Drittschuldner ist daher regelmäßig vor der Zustellung an den Schuldner durchzuführen, wenn nicht der Auftraggeber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die außerprozessualen S... / I. Beratungshilfe

Rz. 108 Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die in dem Beratungshilfegesetz vorgesehene Beratungshilfe zu übernehmen, § 49a Abs. S. 1 BRAO. § 49a Abs. 1 BRAO normiert nicht nur eine Berufspflicht des Rechtsanwalts zur Übernahme der Beratungshilfe, sondern – mit Ausnahmen – einen echten Kontrahierungszwang (bei den gegebenen Gebührensätzen als ein zu erbringendes Sonderopfer)....mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 3. Pfändung und Veräußerung in besonderen Fällen

a) Pfändung bei Personen, die Landwirtschaft betreiben § 100 (§ 813 Absatz 3 ZPO) (1) Ist der Gerichtsvollzieher mit der Pfändung bei einer Person beauftragt, die Landwirtschaft betreibt, und werden voraussichtlichmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / XV. Modul M – Herausgabeanordnungen

Rz. 223 Modul M nimmt die Herausgabeanordnungen im Kontext der Forderungspfändung auf. Dabei ist die Herausgabeanordnung bei der gleichzeitigen Pfändung gegenüber mehreren Schuldnern dem jeweiligen Schuldner nach Maßgabe der Bezeichnung in Modul B zuzuordnen. Aktuelles Formular: Die 2. ÄndVO hat eine Ergänzung am Ende der bisherigen Auflistung um die Bescheinigung nach § 903 Z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.1.3 Erfordernis einer Sicherheitsleistung i. S. v. Satz 2

Sicherheitsleistungen als Regel mit Ausnahmen Rz. 337 Gem. § 6 Abs. 4 S. 2 AStG ist dem Antrag "in der Regel nur gegen Sicherheitsleistungen stattzugeben". Der Wortlaut wird als "auslegungsbedürftig" bezeichnet.[1] Überwiegend wird der Wortlaut dahingehend interpretiert, die Sicherheitsleistung werde als "Regelfall" angeordnet.[2] Nach einer anderen Auffassung soll sich das "...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / XV. Modul L – Sachpfändung und Verwertung

Rz. 67 Obwohl noch immer vielfach beauftragt, ist die Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher ohne jede praktische Bedeutung im Hinblick auf die Erzielung von Vollstreckungserfolgen. Nur in rund 0,1 % aller beauftragten Sachpfändungen kommt es tatsächlich zum Zugriff auf im Gewahrsam des Schuldners befindliche körperliche Sachen, § 808 ZPO und deren Verwertung nach §§ 814 ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sicherung von Arbeitgeberda... / 5.1 Sicherungsübereignung beweglicher Sachen

Durch die Sicherungsübereignung wird dem Sicherungsnehmer Eigentum an einer oder mehreren beweglichen Sache(n) übertragen. Er wird rechtlich Volleigentümer. Der Sicherungsvertrag beschränkt den Sicherungsnehmer in der Ausübung seiner Eigentümerrechte jedoch auf den Sicherungszweck. Der Gläubiger ist daher dem Sicherungsgeber schuldrechtlich verpflichtet, keine Verfügung über...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.2.3 Einkünfte in Geldeswert

Rz. 37 Zu den Einkünften in Geldeswert gehören alle Mittel, die in Geld getauscht werden können. Hierzu zählen Forderungen (Gutschriften auf Giro-/Tagesgeldkonten oder Sparbüchern, Gutscheine, Wertpapiere wie Schecks, Wechsel, Aktien etc.) und Sachbezüge, d. h. Waren und Dienstleistungen, die einen Marktwert haben (Deputate, Warenleistungen, freie Unterkunft und/oder Verpfle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / V. Beweislast, Verfahrensfragen

Rz. 195 Entsprechend den allgemeinen Grundsätzen muss der Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich selbst darlegen und beweisen, dass der betreffende Gegenstand zum fiktiven Nachlass gehört und dass es sich um eine (zumindest gemischte) Schenkung handelt,[575] also dass der Leistung des Erblassers keine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht. Hierzu steht ihm ein Auskunfts-...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / b) Amtlich aufgenommenes Bestandsverzeichnis

Rz. 37 Nach § 20 Abs. 1 BNotO sind Notare für die amtliche Aufnahme eines Bestandsverzeichnisses gem. § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB zuständig. Der Pflichtteilsberechtigte hat zwar einen Anspruch auf Anwesenheit entsprechend § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB, ist seinerseits selbst jedoch nicht antragsbefugt.[89] Zum privaten Verzeichnis besteht inhaltlich kein Unterschied; da der Notar nach s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Umsätze von Wertpapieren

Rz. 138 Wertpapiere sind Urkunden, an die ein Vermögensrecht dergestalt geknüpft ist, wobei die Geltendmachung des Rechts von der Verfügungsgewalt über die Urkunde abhängt. Dieser umfassende zivilrechtliche Begriff des Wertpapiers wurde für das Umsatzsteuerrecht nur eingeschränkt übernommen, weil das gesetzgeberische Motiv des § 4 Nr. 8 UStG, mit der Befreiung der Wertpapier...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / cc) Eigentumsvermutung des § 1006 Abs. 1 BGB

Rz. 286 Aufgrund der Vermutungsregel des § 1006 BGB (Eigentumsvermutung für Besitzer) ergibt sich eine Beweislastverteilung zugunsten desjenigen, der eine Schenkung behauptet.[461] Hier muss derjenige, der ein Herausgabeverlangen nach § 985 BGB geltend macht, die Behauptung des Beschenkten widerlegen, er habe die Sache geschenkt erhalten. Nur dann kann die Vermutung des § 10...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / (2) Beweislastumkehr

Rz. 278 Einer besonderen Darlegung des Fehlens eines rechtlichen Grundes durch den Bereicherungsgläubiger bedarf es nicht, wenn bereits Tatumstände unstreitig sind, die den Schluss nahelegen, dass der Bereicherungsschuldner etwas ohne rechtlichen Grund erlangt hat. Dies dürfte bei Eingriffskondiktionen häufig der Fall sein, wenn unstreitig feststeht, dass der Bereicherungssc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 1. Unverzüglich vorzunehmende Handlungen

Rz. 81 Zunächst ist der Umfang und Bestand des zu verwaltenden Vermögens festzustellen. Hilfreich sind hierzu Kontoauszüge, Sparbücher und etwaige Steuerbelege des Betroffenen. Eine erste Kontaktaufnahme mit den kontoführenden Banken des Betroffenen sollte unter allen Umständen die Abfrage nach dem Kontostand zum Stichtag (Tag der Betreuungsübernahme) beinhalten. Daueraufträg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2024, Anforderungen... / 1 Gründe

I. Die Gläubigerinnen sind Enkelinnen der am 22.9.2010 verstorbenen Erblasserin. Die Mutter der Gläubigerinnen, Tochter der Erblasserin, ist vor der Erblasserin verstorben. Die Schuldnerin ist eine weitere Tochter der Erblasserin. Die Erblasserin setzte die Schuldnerin durch notarielles Testament vom 22.6.2010 als ihre Alleinerbin ein und vermachte den Gläubigerinnen eine Imm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 8 Einzelne Fallgruppen/ABC des Zu- und Abflusses

Rz. 70 Abgeordnetenbezüge Dem Abgeordneten fließen die Abgeordnetenbezüge auch insoweit zu, als er von seinen Bezügen Sonderbeiträge an seine Partei abgetreten hat, die von der Parlamentsverwaltung unmittelbar an die Partei überwiesen werden. Denn er erlangt auch insoweit die Verfügungsmacht über seine Bezüge.[1] Absetzung für Abnutzung Greifen die Vorschriften über die AfA ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Ermittlung des Sachverh... / IV. Beweislast bei ungerechtfertigter Bereicherung

Rz. 258 Die Darlegungs- und Beweislast für die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung trägt grundsätzlich der Anspruchsteller. Er hat das Risiko des Unterliegens im Prozess zu tragen, wenn sich die, sein Begehren tragenden Tatsachen nicht feststellen lassen. Dies gilt auch, soweit zur Anspruchsbegründung eine negative Tatsache wie das Fehlen eines Rechtsgrundes gem...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Finanzmathematik für Contro... / 2.4 Unterjährige (unterjährliche) Verzinsung

Unterjährige Verzinsung ist Regelfall Unterjährlich bezieht sich auf die Häufigkeit und besagt, dass es mehr als eine Zinsperiode pro Jahr gibt. Unterjährig bezieht sich auf die Dauer und besagt, dass die einzelne Zinsperiode kürzer als ein Jahr ist. Unterjährige Zahlungsweise ist in der Wirtschaftspraxis häufig: Ein Lieferantenkredit kann für Tage oder Wochen gewährt werden,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Finanzmathematik für Contro... / 2.1 Nachschüssige ganzjährige Verzinsung

Dekursive Verzinsung Zinseszinsen entstehen, wenn die Zinsen am Periodenende nicht ausgezahlt, sondern dem zu verzinsenden Kapital zugeschlagen und somit künftig ebenfalls verzinst werden. Zinseszinsen sind nach § 248 Abs. 1 BGB bei Geschäften zwischen Privatpersonen unzulässig. Ein solcher Vertrag ist nichtig. Jedoch bestimmt § 248 Abs. 2 BGB, dass Sparkassen, Kreditanstalte...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Wertpapiere / 1.2.3 Rektapapiere oder Namenspapiere – Rechte können übertragen werden

Rektapapiere (Namenspapiere) sind Wertpapiere, deren Rechte durch Einigung, Zession und Übergabe der Urkunde übertragen werden können. Berechtigter ist ausschließlich der darauf Genannte. Beispiele sind: Sparbuch, Versicherungsschein, Hypothekenbrief, Grundschuld- und Rentenschuldbrief. Werden diese Wertpapiere mit einer Blankozession versehen, handelt es sich um technische Inhab...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Wertpapiere / 1.1 Unterscheidung nach wirtschaftlicher Funktion oder verbrieftem Recht

Wertpapiere können nach unterschiedlichen Gesichtspunkten kategorisiert werden. Man unterscheidet im Hinblick auf die wirtschaftliche Funktion zwischen Wertpapieren des Geldverkehrs (Wechsel, Scheck, Sparbuch), des Warenverkehrs (Ladeschein, Lieferschein) und des Kapitalverkehrs (Inhaberschuldverschreibung, Aktie, Investmentzertifikate; den sog. Effekten). Ferner können Wertpapi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Die Testamentsvollstreckung / 9.1.1 Nachlassverzeichnis

Rz. 50 Unverzüglich nach der Amtsannahme ist der Testamentsvollstrecker gegenüber den Erben bzw. jedem Miterben verpflichtet, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, § 2215 Abs. 1 BGB. Da das Nachlassverzeichnis das wichtigste Kontrollmittel des Erben ist, meint unverzüglich "ohne schuldhaftes Zögern" i. S. d. § 121 Abs. 1 BGB. Folglich darf der Testamentsvollstrecker nicht ab...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Formularmietvertrag – einze... / 17.1 Wohnraummiete

Bei der Wohnraummiete sind die zulässige Höhe der Mietkaution, das Recht des Mieters zur Ratenzahlung, die Pflicht des Vermieters zur gesonderten Anlage und Verzinsung gesetzlich geregelt. Abweichende Vereinbarungen sind unwirksam.[1] Hinweis Höhere Kautionssumme schadet nicht Übersteigt die vereinbarte Kautionssumme den Betrag von 3 Monatsmieten, so ist die Kautionsvereinbaru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3.2 Auflage

Rz. 178 Abzugsfähig sind ferner Verbindlichkeiten aus Auflagen, für deren Berücksichtigung es nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG ebenfalls keiner Geltendmachung bedarf. Auch die Zuwendung eines Vermächtnisses kann mit einer Auflage für den Vermächtnisnehmer verbunden sein und vom Vermächtnisnehmer gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG abgezogen werden.[1] Eine nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbS...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.1 Vermögen nach § 12

Rz. 3 Zum Vermögen gehören Geld und Geldeswerte, Sachen, Forderungen und Rechte. Darunter fallen insbesondere gesetzliche Zahlungsmittel und Schecks, bebaute und unbebaute Grundstücke, bewegliche Vermögensgegenstände, Rechte aus Wechseln, Aktien, Grundschulden, Dienstbarkeiten, Nießbrauch. Auch selbstgeschaffene Kunstwerke stellen Vermögen dar (BSG, Urteil v. 23.11.2006, B 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / 2. Was erfasst der Nachlass?

Zum Nachlass gehört die Gesamtheit der vererbbaren Rechtsverhältnisse (Aktivseite) mit Einschluss der Verbindlichkeiten (Passivseite).[40] Zum Aktivvermögen können traditionell Forderungen aus Verträgen, Bank- und Sparkassenkonten, Sparbücher, Bausparverträge und Lebensversicherungen gehören. Aber auch Rechte an Unternehmen, Urheberrechte und Markenrechte können zum Nachlass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Handelsgeschäft / 1. Tatbestandsvoraussetzungen des kaufmännischen Zurückbehaltungsrechts

Rz. 82 Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht unterscheidet sich in mehrfacher Hinsicht vom in § 273 BGB geregelten bürgerlich-rechtlichen Zurückbehaltungsrecht. Dies betrifft im Einzelnen folgende Punkte:mehr

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§ 12 Absicherung des Lebens... / A. Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall

Rz. 1 Mit Verträgen zugunsten Dritter auf den Todesfall kann der Erblasser Vermögen am Nachlass vorbeisteuern, ohne im Deckungsverhältnis die für letztwillige Verfügungen und Schenkungsversprechen von Todes wegen (§ 2301 BGB) angeordneten Formvorschriften einhalten zu müssen.[1] Dies gilt insbesondere für Lebensversicherungen, Wertpapierdepots, Bankkonto- oder Sparguthaben u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 97... / 3.6 Zwangsmittel

Rz. 32 Ein rechtmäßiges Vorlageersuchen der Finanzbehörde kann nach §§ 328ff. AO mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden.[1] Die Finanzbehörde ist hierzu aber nicht verpflichtet. Der Einsatz von Zwangsmitteln setzt nicht voraus, dass für die Urkunde eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht (vgl. Rz. 7). Die Wegnahme einer Unterlage im Wege einer Pfändung nach § 286 AO kom...mehr