Fachbeiträge & Kommentare zu Sparbuch

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Definition von Wertpapieren

Rz. 2 Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise das Miteigentum an einem Unternehmen, verbrieft. Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig. Rz. 3 Unterschieden wird nach folgenden Arten: Inhaberpapiere sind Wertpapiere, bei denen Berechtigter der Vorleger ist. Die Übertragung erfolgt durch bloße (Vereinbarung u...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Zweck – Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Pfändung eines Anspruchs, der eine bewegliche körperliche Sache betrifft. Die Pfändung und Überweisung des Herausgabeanspruchs auf eine derartige Sache dient lediglich der Vorbereitung der Zwangsvollstreckung in die Sache selbst, denn erst die Verwertung der Sache ermöglicht die Befriedigung des Anspruchs des Gläubigers (Abs. 2). Deshalb bezie...mehr

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ZErb 02/2020, Einsetzung ei... / 1 Gründe

1. Der Beteiligte zu 1) wurde im Jahr 1988 wegen eines frühkindlichen Hirnschadens entmündigt; seit dem Jahr 1992 besteht eine rechtliche Betreuung für alle Angelegenheiten, auch für den Bereich der Vermögenssorge. Vormund, bzw. Betreuerin war zunächst seine Mutter; nach deren Versterben dann seine Schwester. Die Betreuung wurde zuletzt mit Beschl. v. 24.10.2012 bis zum 24.1...mehr

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Kapitalertragsteuer / 8.1 Überblick

Nach § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG ist die Kapitalertragsteuer auf die Einkommensteuer anzurechnen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Einkünfte bei der Veranlagung erfasst wurden bzw. nach § 3 Nr. 40 EStG (Halbeinkünfteverfahren/Teileinkünfteverfahren) oder nach § 8b KStG bei der Einkommensermittlung außer Ansatz bleiben. Die Steuerbescheinigung ist Voraussetzung für die Anr...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / c) Sparbuch auf den Todesfall

Rz. 52 Die zwischen dem Erblasser einer Spareinlage und dem Kreditinstitut getroffene Vereinbarung, dass mit dem Tode des Gläubigers die Rechte aus der Spareinlage auf einen Dritten übergehen, kann ohne Beteiligung des Dritten durch eine Vereinbarung zwischen dem Gläubiger und dem Kreditinstitut aufgehoben werden. Dies gilt auch dann, wenn die Vereinbarung als unwiderruflich...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Forderung

Rz. 3 Vermächtnisgegenstand ist der Anspruch auf Übertragung der vermachten Forderung (§ 398 BGB) des Erblassers nebst Zinsen seit Anfall des Vermächtnisses (§ 2184 BGB) und etwaigen Nebenrechten (§§ 401, 402 BGB). Bei der Forderung kann es sich auch um eine künftige, bedingte oder betagte Forderung handeln. Der Übertragung kann jedoch ein Abtretungsverbot entgegenstehen. Rz...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / aa)S.  1: Keine wesentliche Veränderung

Rz. 45 Eine wesentliche Veränderung des Nachlassgegenstandes ist keine ordnungsgemäße Verwaltung mehr und kann daher weder mehrheitlich beschlossen noch verlangt werden, Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 745 Abs. 3 BGB. "Wesentlich" ist eine Veränderung i.S.v. Abs. 3, wenn durch die beabsichtigte Verwaltungsmaßnahme die Zweckbestimmung oder Gestalt des Nachlasses in einschneidender Weise...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2100 ff.... / IV. Probleme der Praxis

Rz. 6 Liegen die oben dargelegten Motive vor, ist die Anordnung von Nacherbschaft unumgänglich. Dies wird erkauft mit einer Vielzahl praktischer Probleme.mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Reichweite des Zugriffverbotes

Rz. 2 Wegen § 2211 BGB kann der Erbe sich hinsichtlich der Nachlassgegenstände schuldrechtlich verpflichten, der Testamentsvollstrecker selbst wird dadurch aber gerade nicht verpflichtet. Die Eigengläubiger können nur wegen persönlicher Forderungen nicht auf den Nachlass zugreifen. Persönliche Forderungen sind dabei alle Forderungen, die sich direkt gegen den Erben als Schul...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Unwirksames Vermächtnis

Rz. 2 Gegenstand eines wirksamen Vermächtnisses ist grundsätzlich nur ein bestimmter Gegenstand, der zur Zeit des Erbfalls zur Erbschaft gehört; es muss sich somit um ein Stückvermächtnis handeln. Dies gilt auch, wenn das Stückvermächtnis Gegenstand eines Wahlvermächtnisses ist. Abs. 1 ist auch auf das beschränkte Gattungsvermächtnis anwendbar, wenn eine der Gattung entsprec...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IV. Zuwendung zu Lebzeiten

Rz. 38 Die Zuwendung muss bei Lebzeiten des Erblassers erfolgen. Damit scheiden alle noch nicht dinglich vollzogenen Zusagen des Erblassers aus, die von Todes wegen angeordnet sind. Die Lit. diskutiert hierzu durchgehend den Fall einer Anordnung des Inhalts, ein Darlehen brauche, soweit bis zum Erbfall noch nicht getilgt, nicht zurückgezahlt, sondern müsse ausgeglichen werde...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 3. Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten

Rz. 23 Die Hinterlegung nach § 1960 BGB richtet sich nach den landesrechtlichen Hinterlegungsgesetzen.[65] Die für die Hinterlegung bisher geltende Hinterlegungsordnung ist mit Gesetz vom 23.11.2007 zum 1.12.2010 außer Kraft getreten. Rz. 24 Die amtliche Inverwahrnahme kommt bspw. bei Bargeld, Sparbüchern, Schmuck, Edelmetallen, Wertpapieren oder sonstigen kleineren Wertgegen...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 4. Entsprechende Anwendung von § 752 BGB

Rz. 32 § 752 BGB Teilung in Natur Die Aufhebung der Gemeinschaft erfolgt durch Teilung in Natur, wenn der gemeinschaftliche Gegenstand oder, falls mehrere Gegenstände gemeinschaftlich sind, diese sich ohne Verminderung des Wertes in gleichartige, den Anteilen der Teilhaber entsprechende Teile zerlegen lassen. Die Verteilung gleicher Teile unter die Teilhaber geschieht durch ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / B. Hinterlegungspflichtige Papiere

Rz. 2 Zu hinterlegen sind Inhaberpapiere (nebst Erneuerungsscheinen, § 805 BGB) und die mit Blankoindossament versehenen Orderpapiere. Inhaberpapiere liegen vor, wenn deren Inhaber ohne besonderen zusätzlichen Nachweis alle durch das Papier verbrieften Rechte geltend machen kann. Hierzu gehören Schuldverschreibungen auf den Inhaber (§§ 793 ff. BGB), Inhabergrund- und -renten...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / R. Pfändung von Sparguthaben

Rz. 85 Findet der Gerichtsvollzieher während der Vollstreckung ein Sparbuch und pfändet er es im Wege der Hilfspfändung, muss der Gläubiger innerhalb eines Monats einen Pfändungsbeschluss betreffend dieses Kontos vorlegen, ansonsten muss der Gerichtsvollzieher das Sparbuch wieder aushändigen. Oder aber der Gläubiger erwirkt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für das ...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / II. Verbindliches Formular für den Zwangsvollstreckungsauftrag (ZVA)

Rz. 3 Nach Ansicht des Gesetzgebers erschweren die von den Gläubigern verwendeten unterschiedlichen Textbausteine bei den Zwangsvollstreckungsaufträgen (ZVAs) die Erfassung des Inhalts durch den Gerichtsvollzieher. Aus diesem Grund regelt § 753 Abs. 3 ZPO die Ermächtigung des Bundesjustizministeriums, ein verbindliches Formular herauszugeben. Wenn man sich überlegt, wie viel...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / V. Auskünfte und Urkunden

Rz. 123 § 836 Abs. 3 ZPO regelt, dass der Schuldner verpflichtet ist, dem Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen und ihm die über die Forderung vorhandenen Urkunden herauszugeben. Auf S. 8 des PfÜB-Formulars wegen gewöhnlicher Geldforderungen befinden sich bereits einige Formulierungen, so z.B. zu Lohnabrechnungen, Sparbüchern, Sparurkunde...mehr

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§ 16 Familienrechtliche Ano... / II. Gestaltungen zum Vermögensverzeichnis (§ 1640 BGB)

Rz. 32 Die Verpflichtung des überlebenden Elternteils zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses hinsichtlich des durch den Erbfall erworbenen Vermögens an das Familiengericht soll den Schutz des minderjährigen Kindes sicherstellen (§ 1640 Abs. 1 BGB). Nach Kenntnis dieses Vermögens kann das Familiengericht erforderlichenfalls vor allem einen Pfleger für einen Teilbereich bes...mehr

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FF 12/2019, Verfügung der Eltern über ein auf den Namen ihres minderjährigen Kindes angelegtes Sparbuch

BGB § 816 Abs. 2 § 1626 Abs. 1 S. 2 Halbs. 2 § 1664 Leitsatz 1. Kontoinhaber eines Sparkontos ist derjenige, der nach dem erkennbaren Willen des das Konto eröffnenden Kunden Gläubiger der Bank werden soll (Anschl. an BGH, Urt. v. 25.4.2005 – II ZR 103/03, FamRZ 2005, 1168 und v. 2.2.1994 – IV ZR 51/93, FamRZ 1994, 625). (Rn 14) 2. Daraus, dass die Eltern ein auf den Namen ihres...mehr

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FF 12/2019, Verfügung der E... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin nimmt ihren Vater auf Zahlung in Anspruch, weil er von einem auf ihren Namen eingerichteten Sparbuch Geld abgehoben hat. [2] Die Antragstellerin ist die im Oktober 1996 geborene Tochter des Antragsgegners und seiner damaligen Ehefrau. Die Ehegatten trennten sich im Jahr 2012 und sind seit Mitte 2016 rechtskräftig geschieden. [3] Mit Kontoeröf...mehr

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FF 12/2019, Verfügung der E... / 2 Anmerkung

Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof einmal mehr die Besonderheiten des Familienrechts und die unvermeidliche individuelle Betrachtungsweise familienrechtlicher Verfahren hervorgehoben. An seiner in verschiedenen Gebieten des Familienrechts vertretenen Grundlinie von einer einzelfallbezogenen Bewertung unter Berücksichtigung der Besonderheiten von familiären Hin...mehr

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FF 12/2019, Verfügung der E... / Leitsatz

1. Kontoinhaber eines Sparkontos ist derjenige, der nach dem erkennbaren Willen des das Konto eröffnenden Kunden Gläubiger der Bank werden soll (Anschl. an BGH, Urt. v. 25.4.2005 – II ZR 103/03, FamRZ 2005, 1168 und v. 2.2.1994 – IV ZR 51/93, FamRZ 1994, 625). (Rn 14) 2. Daraus, dass die Eltern ein auf den Namen ihres minderjährigen Kindes angelegtes Sparbuch nicht aus der Ha...mehr

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Österreich / c) Sicherung des Verlassenschaftsvermögens

Rz. 128 Das Verlassenschaftsvermögen verbleibt i.d.R. in Verwahrung der Angehörigen, die sich jeder eigenmächtigen Verfügung über die Verlassenschaft zu enthalten haben. Die Sicherung des Verlassenschaftsvermögens stellt einen Schutz gegen eigenmächtige Verfügung über Verlassenschaftsgegenstände dar (§ 147 AußStrG). In der Praxis werden Sicherungsmaßnahmen äußerst selten und...mehr

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Österreich / 2. Schenkungs- und Übergabevertrag

Rz. 98 Liegenschaften und Unternehmen werden oft zu Lebzeiten übertragen. Es lassen sich natürlich auch alle anderen Vermögenswerte, wie z.B. Fahrzeuge, Sparbücher oder Bargeld, verschenken oder übergeben. Zur Vermeidung einer hohen Steuerbelastung oder unerwünschter Schenkungspflichtteilsansprüche Dritter empfiehlt es sich, im Vertrag Gegenleistungen für den Erwerb, wie z.B...mehr

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Österreich / 6. Gemeinsames Verfügungsrecht über Sparvermögen

Rz. 106 Nach österreichischem Recht besteht die Möglichkeit, dass mehrere Personen gemeinsam Inhaber eines Safes, Sparbuches oder Wertpapierdepots werden. Jeder Inhaber ist einzeln zugriffsberechtigt. Mit Einführung der Kapitalertragssteuer ist die Verpflichtung der Banken, Sparvermögenswerte ihrer Kunden bei deren Ableben dem Finanzamt zu melden, weggefallen. Seither werden...mehr

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Österreich / d) Vermögenserklärung

Rz. 157 Im Falle einer unbedingten Erbantrittserklärung muss der Erbe im weiteren Verlauf des Verlassenschaftsverfahrens eine Vermögenserklärung abgeben. Darunter versteht man ein Verzeichnis des Erben über die aktiven und passiven Verlassenschaftswerte. Sämtliche Vermögenswerte, wie z.B. Liegenschaften, Fahrzeuge, Schmuck, Sparbücher, Forderungen und Schulden, sind einzeln ...mehr

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§ 10 Erbrecht / I. Erbfall

Rz. 2 Der Erbfall bewirkt, dass das gesamte Vermögen des Toten auf den oder die Erben übergeht. Das dahinterstehende Prinzip heißt Universalsukzession . Die Vererbung einzelner Gegenstände ist – rechtlich gesehen – nicht möglich, auch wenn es im Volksmund heißt, jemand habe einen Ring oder einen anderen einzelnen Gegenstand von einem anderen "geerbt". Rz. 3 Eine Person als All...mehr

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Tschechien / II. Vorverfahren

Rz. 141 Nach Eingang der Akte stellt der Notar zunächst durch Einsicht in das Zentrale Testamentsregister fest, ob der Erblasser eine für das Erbrecht oder das Verfahren relevante Verfügung hinterlassen hat. Ist dies der Fall, hat der Notar die Form und den Inhalt zu überprüfen und hierüber ein Protokoll anzufertigen. Wird das Testament bei einem anderen Notar verwahrt, erfo...mehr

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§ 4 Nachlassbezogene Verfüg... / II. Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall

Rz. 85 Abzugrenzen von den Schenkungen von Todes wegen sind Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall, wie z.B. die Benennung eines Bezugsberechtigten für eine Lebensversicherung oder die Anlegung eines Sparbuchs auf einen fremden Namen mit der Absicht, dass es nach dem Tode des Inhabers einer bestimmten anderen Person ausgehändigt wird. Eine Schenkung von Todes wegen (gg...mehr

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Österreich / j) Einantwortung der Verlassenschaft

Rz. 175 Durch die Einantwortung erwerben die Erben endgültig alle dem Verstorbenen gehörenden Vermögensbestandteile. Sie ist der Endpunkt des Verlassenschaftsverfahrens. Mit der Einantwortung wird der Erbe Rechtsnachfolger des Verstorbenen; Besitz, Eigentum, Forderungen, aber auch die Verbindlichkeiten gehen auf den Erben über. Dies gilt auch für das Liegenschaftsvermögen. D...mehr

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ZErb 11/2019, Beweislast fü... / Aus den Gründen

Die form- und fristgerecht eingelegte Berufung ist – soweit sie sich gegen die Verurteilung zur Zahlung von 82.241,90 EUR wegen der Vereinnahmung des Guthabens auf dem Girokonto der Erblasserin, der Lebensversicherung und aus dem Wertpapierdepot richtet – unzulässig und im Übrigen unbegründet. A. Die Berufung ist hinsichtlich der Verteidigung der Beklagten gegen die Ansprüche...mehr

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ZErb 11/2019, Beweislast fü... / Sachverhalt

Die Kläger sind die unbekannten Erben der am ... 2014 verstorbenen E...U... W..., die, vertreten durch den am 10.11.2015 durch das Amtsgericht Potsdam bestellten Nachlasspfleger, die Beklagte auf Herausgabe eines Betrages von 274.196,55 EUR, hilfsweise auf Schadensersatz in gleicher Höhe in Anspruch nehmen. Bei dem Geldbetrag handelt es sich um Mittel, die sich die Beklagte n...mehr

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FF 10/2019 / Sorge- und Umgangsrecht

BGH, Beschl. v. 17.7.2019 – XII ZB 425/18 a) Kontoinhaber eines Sparkontos ist derjenige, der nach dem erkennbaren Willen des das Konto eröffnenden Kunden Gläubiger der Bank werden soll (Anschl. an BGH, Urt. v. 25.4.2005 – II ZR 103/03, FamRZ 2005, 1168 und v. 2.2.1994 – IV ZR 51/93, FamRZ 1994, 625). b) Daraus dass die Eltern ein auf den Namen ihres minderjährigen Kindes ange...mehr

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Umsatzsteuerliche Fragen rund um ökologische Ausgleichsmaßnahmen im Fokus

Kommentar Die OFD Karlsruhe legt dar, wie Leistungen im Zusammenhang mit ökologischen Ausgleichsmaßnahmen umsatzsteuerlich zu beurteilen sind. Ökologische Ausgleichsmaßnahmen Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) müssen erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vermieden werden. Sind diese Eingriffe unvermeidbar, muss der Verursacher zumindest für einen ents...mehr

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ZErb 07/2019, Umfang eines ... / Aus den Gründen

I. Die zulässige Klage ist unbegründet. Die Klägerin hat gegen den Beklagten keinen weiteren Anspruch aus §§ 2147 Satz 1, 2174 BGB. 1. Unstreitig ist der Beklagte aufgrund des Erbvertrages vom 26.11.2017 Schlusserbe der Eheleute M. geworden und u. a. mit einem Quotenvermächtnis beschwert (§§ 1939, 1941 Abs. 1 BGB). Die Klägerin ist als Tochter der ursprünglich Bedachten Frau ...mehr

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ZErb 07/2019, Umfang eines ... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über einen Vermächtnisanspruch. Die Eheleute R. und J. M. schlossen am 26.11.2007 einen notariell beurkundeten Erbvertrag (Anlage K 1). Darin setzten sie sich gegenseitig zu Alleinerben des Erstversterbenden und den Beklagten – ein Neffe der Erblasser – zum Schlusserben ein. Herr J. M. verstarb am 30.4.2016, seine Ehefrau R. M. verstarb am 9.3.2017. Der E...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 4.6 Geldverkehrsrechnung

Mit der Geldverkehrsrechnung wird überprüft, ob die aus dem Betrieb entnommenen Mittel für die Lebensführung des Steuerpflichtigen ausreichten. Dazu werden die sog. freien (= ungebundene) Entnahmen und Einlagen, Bankbestände privater Konten und alle sonstigen privaten Ein- und Ausgaben herangezogen. Praxis-Beispiel Geldverkehrsrechnung Aus dem Betrieb wurden insgesamt 40.000 E...mehr

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ZErb 06/2019, Sittenwidrigk... / Aus den Gründen

Der Senat teilt diese Ausfuhrungen des Nachlassgerichts zur Testamentsauslegung, die sich mit der Auffassung der Beteiligten zu 1 decken, weitestgehend (vgl. nachfolgend unter 1.). Soweit das Nachlassgericht jedoch dargelegt hat, das Testament begrunde inhaltlich keine Bedenken, es sei vielmehr ein legitimes Interesse des Erblassers gewesen, seine Enkelkinder regelmaßig zu s...mehr

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FF 05/2019, Nebengüterrecht... / IX. Schadensersatzansprüche zwischen Familienangehörigen

Das OLG Frankfurt[53] hat einen Schadensersatzanspruch eines Kindes wegen Barabhebungen von einem Sparkonto verneint, die der Vater vorgenommen hatte. Die Vorinstanz[54] hatte den Vater nach Beweisaufnahme zur Zahlung von 17.300 EUR verpflichtet. Zwar komme, so das Oberlandesgericht, ein Schadensersatzanspruch nach § 1664 BGB in Betracht, der nicht nur den Haftungsmaßstab be...mehr

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FF 05/2019, Rechtsprechung ... / Ehegüterrecht

OLG Bremen, Beschl. v. 26.10.2018 – 4 UF 39/18 1. Eine in einem Vergleich enthaltene Abgeltungsklausel, die vorsieht, dass mit Zahlung eines vereinbarten Betrages sämtliche – auch unbekannte – wechselseitigen Ansprüche der Ehegatten im Zusammenhang mit ihrer Trennung und Beendigung der Ehe abgegolten sein sollen, erfasst allein die bis zum Abschluss des Vergleichs entstandene...mehr

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ZErb 05/2019, Pflichtteilse... / Sachverhalt

Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch über die Pflichtteilsberechtigung des Klägers nach der am 25.10.2014 verstorbenen Erblasserin F. H., dessen Enkel der Kläger ist. Der Beklagte stellt in Abrede, dass die in § 3 des von der Erblasserin errichteten Erbvertrags vom 2.4.1992 enthaltene Pflichtteilsentziehung wirksam sei. Es heißt dort, die Erblasserin entziehe de...mehr

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ZErb 05/2019, Pflichtteilse... / Aus den Gründen

Prozesskostenhilfe für den zweiten Rechtszug ist dem Kläger zu versagen, weil seiner Berufung die Erfolgsaussicht fehlt. Das Landgericht hat seine Klage auf Feststellung der Pflichtteilsberechtigung im Ergebnis zu Recht als unbegründet abgewiesen. Dementsprechend fehlt den in zweiter Instanz erstmals gestellten weiteren Anträgen jedenfalls die erforderliche sachliche Grundla...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Einflussnahmen auf den ertragsteuerlichen Wert

Rz. 225 [Autor/Stand] Der Steuerpflichtige kann über den Steuerbilanzwert für das Gebäude die steuerliche Bemessungsgrundlage beeinflussen. Rz. 226 [Autor/Stand] Aus bewertungsrechtlicher Sicht lässt der Gesetzgeber somit Folgendes zu: a) Abschreibungsmöglichkeiten ausschöpfen Rz. 227 Abschreibungsmöglichkeiten sollten vor dem Bewertungsstichtag voll ausgeschöpft werden. In die...mehr

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FoVo 03/2019, Kontoauszüge ... / Schritt 3: Der Vollstreckungsantrag nach §§ 836 Abs. 3, 883 ff. ZPO

Reagiert der Schuldner auf die Aufforderung zur freiwilligen Auskunftserteilung und Herausgabe nicht, muss abgewogen werden, welchen (Informations-)Ertrag die Kontoauszüge erbringen, d.h. ob die mangelnde Kooperation darauf beruht, dass der Schuldner etwas verschweigt oder dass er einfach nur den Kopf in den Sand gesteckt hat. Die Kosten-Nutzen-Abwägung muss also in jedem Ei...mehr

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FoVo 03/2019, Kontoauszüge ... / Schritt 2: Aufforderung zur Herausgabe der Kontoauszüge, § 836 Abs. 3 ZPO

Im zweiten Schritt ist der Schuldner dann zunächst zur freiwilligen Auskunftserteilung und Herausgabe der Kontoauszüge aufzufordern. Selbstverständlich kann das Schreiben auch mit einer Zahlungsaufforderung verbunden werden. Musterformulierung An den … (Schuldner) Jetzt zahlen = Aufwand sparen! Sehr geehrte(r) Herr/Frau … , wir haben aufgrund des vollstreckbaren Titels … vom … ,...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / a) Arbeitsverdienst des Schuldners

Rz. 204 Nicht in die Insolvenzmasse gehören gemäß § 36 Abs. 1 InsO die Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen.[222] Dies betrifft insbesondere den pfändungsfreien Teil des Arbeitseinkommens i.S.v. § 850c ZPO des Schuldners. Der Arbeitnehmer ist trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen insoweit klage­befugt. Rz. 205 Bei der Berechnung des ...mehr

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14. Kapitel: Verträge zugun... / § 55 Sparverträge zugunsten Dritter auf den Todesfall

Rz. 403 Diese Verträge gehören streng genommen nicht zum Erbrecht, sind sie doch "Zuwendungen am Nachlass vorbei". Aber sie ergänzen das Erbrecht dadurch, dass der Todesfall die Begünstigung des Dritten auslöst. Wie bei allen Verträgen zugunsten Dritter müssen Deckungsverhältnis und Valutaverhältnis rechtlich in Ordnung sein, damit der Dritte die Begünstigung unentziehbar er...mehr

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ZErb 02/2019, Zur Vergütung... / Sachverhalt

Der am 2. Juli 2015 verstorbene Erblasser hatte mit Testament vom 20. Mai 2015 bestimmt: Zitat Mein Testament Meiner Schwester A. vermache 20.000 EUR Meiner B. vermache 20.000 EUR und C. vermache 20.000 EUR nicht bar. Der im Testament genannte C. beantragte am 21. April 2016 die Bestellung eines Nachlasspflegers; es sei zwar ein Erbscheinsantrag gestellt worden, jedoch habe das N...mehr

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ZErb 11/2018, Inhalt und Fo... / cc) Fiktiver Nachlass, insbesondere unentgeltliche Zuwendungen

Auch im Hinblick auf den fiktiven Nachlass treffen den Notar entsprechend den vorerwähnten Grundsätzen Ermittlungspflichten. Die Erkenntnisquellen des Notars sind insofern jedoch oftmals eingeschränkt. Angezeigt sind aber hinsichtlich ausgleichungs- und ergänzungspflichtiger Zuwendungen in aller Regel jedenfalls die Befragung der Erben[38] und die Einholung von vollständigen...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / 2. ABC der Nachlassgegenstände

Rz. 51 Aktien können unter den Miterben entsprechend ihren Erbquoten durch gemeinsame Anweisung an die Bank zu Alleineigentum der Erben in deren Depots übertragen werden. Einzelne Aktien sind nicht teilbar, § 8 Abs. 5 AktG. Etwaige Differenzen, die sich dadurch ergeben, dass die Aktien nicht vollständig "ohne Rest" zu verteilen sind, werden entweder durch Zahlungen zwischen ...mehr