Fachbeiträge & Kommentare zu Sparbuch

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§ 12 Erbengemeinschaft / 2. Besitzschutzrechte der Erben gegenüber Dritten

Rz. 164 Der Erbe genießt Besitzschutz gegenüber Dritten gem. §§ 858 ff. BGB. Hat sich der Dritte Alleinbesitz an einem Nachlassgegenstand in verbotener Eigenmacht (§ 858 BGB) verschafft, so kann jeder Miterbe gem. § 2039 BGB die Herausgabe an alle Miterben oder die Hinterlegung zugunsten aller Miterben – bspw. eines Sparbuchs – verlangen, § 2039 S. 2 BGB.mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / b) Festsetzung von Zwangsgeld bei Untätigkeit des Erben bzgl. Nachforschungen zu etwaigen pflichtteilsergänzungsbedürftigen Schenkungen des Erblassers

Rz. 427 OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.1.2016:[481] Zitat 1. Besteht der Verdacht, dass ein Erblasser im maßgeblichen 10-Jahres-Zeitraum Zuwendungen von seinem Bankkonto oder seinem Depot schenkungsweise an Dritte erbracht hat, so ist der Erbe verpflichtet, von seinem Auskunftsrecht gegenüber der Bank Gebrauch zu machen, um eventuelle Zuwendungsempfänger zu ermitteln. 2. Zu den v...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 3. Muster: Ausführliches Anschreiben an die Erben wegen Herausgabe der Nachlassgegenstände

Rz. 244 Muster 6.43: Ausführliches Anschreiben an die Erben wegen Herausgabe der Nachlassgegenstände Muster 6.43: Ausführliches Anschreiben an die Erben wegen Herausgabe der Nachlassgegenstände An _________________________ _________________________ Einschreiben – Rückschein Nachlassangelegenheit _________________________ Durch das Amtsgericht _________________________ bin ich zum...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 153 Eine "vorgelagerte Herausgabepflicht" statuiert § 2116 BGB. Auf ein entsprechendes Verlangen des Nacherben müssen Wertpapiere vom Vorerben gesperrt hinterlegt werden, so dass eine Herausgabe nur mit Zustimmung des Nacherben erfolgen kann. Der Anspruch kennt keine besonderen materiellen Voraussetzungen, insbesondere ist eine Gefährdung der Rechte des Nacherben nicht er...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 3. Amtliche Inverwahrnahme

Rz. 11 Die amtliche Inverwahrnahme kommt beispielsweise bei Bargeld, Sparbüchern, Schmuck, Edelmetallen, Wertpapieren oder sonstigen kleineren Wertgegenständen in Betracht. Werden solche Gegenstände bei der Ausführung der Siegelung (vgl. Rdn 10) vorgefunden, sind diese von dem die Siegelung vornehmenden Beamten zu verzeichnen und in die amtliche Aufbewahrung zu verbringen. Erf...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / ee) Checkliste: Klage auf Hinterlegung/Anlage

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / VI. Muster

Rz. 245 Sachverhalt (Ausgangspunkt)[194] Erblasser E ist verstorben. Er hinterlässt ein mit seiner Ehefrau F errichtetes privatschriftliches Testament, in dem sich die Eheleute gegenseitig zu alleinigen unbeschränkten Erben und ihre beiden Kinder S und T zu Schlusserben eingesetzt haben. Das Vermögen der Eheleute bestand beim Tod des E und besteht auch heute noch aus dem geme...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / dd) Muster: Drittwiderspruchsklage gegen Verfügungen in der Zwangsvollstreckung

Rz. 237 Muster 14.39: Drittwiderspruchsklage gegen Verfügungen in der Zwangsvollstreckung Muster 14.39: Drittwiderspruchsklage gegen Verfügungen in der Zwangsvollstreckung An das _________________________-gericht Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen _________________________ – Beklagten – wegen Unzul...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / a) Muster: Informationsschreiben mit jährlicher Rechnungslegung durch den Testamentsvollstrecker an Erben

Rz. 153 Muster 13.27: Informationsschreiben mit jährlicher Rechnungslegung durch den Testamentsvollstrecker an Erben Muster 13.27: Informationsschreiben mit jährlicher Rechnungslegung durch den Testamentsvollstrecker an Erben An _________________________ _________________________ Testamentsvollstreckung für den Nachlass nach _________________________, zuletzt wohnhaft __________...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Form und Art der Sicherheitsleistung

Rz. 24 Das USt-Voranmeldungsverfahren ist ein Massenverfahren, in dem es aus systematischen Gründen wegen des für Unternehmer regelmäßig bestehenden Rechts auf den Abzug der von ihnen bezahlten Umsatzsteuer (Vorsteuer) nach § 15 Abs. 1 UStG bei gewissen Fallkonstellationen zwangsläufig zu "Vorsteuerüberhängen" kommt. Das ist insbesondere bei größeren Investitionen – etwa in ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Bei der Vermögensbildung der ArbN nach dem 5. VermBG müssen vermögenswirksame Leistungen (vwL) im Rahmen formalisierter Vertragsarten angelegt werden. Dazu gehörenmehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XV. Modul L – Die Sachpfändung und die Verwertung

Rz. 61 Obwohl noch immer vielfach beauftragt, ist die Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher ohne jede praktische Bedeutung im Hinblick auf die Erzielung von Vollstreckungserfolgen. Nur in rund 0,1 % aller beauftragten Sachpfändungen kommt es tatsächlich zum Zugriff auf im Gewahrsam des Schuldners befindliche körperliche Sachen, § 808 ZPO. Der Erfolg der Gerichtsvollziehe...mehr

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Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 2.1 Übergang von Ansprüchen nach Abs. 1

Rz. 3 Ein Anspruchsübergang von Unterhaltsansprüchen oder anderen Rechtsansprüchen nach Abs. 1 bewirkt, dass der Anspruchsinhaber nicht mehr selbst verfügungsbefugt ist. Diese Befugnis geht kraft Gesetzes auf das Jobcenter der gemeinsamen Einrichtung bzw. des zugelassenen kommunalen Träger über, der/die Gläubiger/in des Anspruchs wird. Die Grundsicherungsstelle hat innerhalb...mehr

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Datenschutz bei Wohnungsgen... / 2.7 Löschpflichten

Nach den Vorgaben der DSGVO sind bei der Ermittlung der Löschfristen auch für Banken grundsätzlich die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen maßgeblich (vgl. Art. 17 Abs. 3 lit. b DSGVO). Bei Sparbüchern, insbesondere in Loseblattsammlungen, kann es vorkommen, dass sie erst nach Jahren wieder gefunden werden oder seit dem letzten Eintrag neue Sparurkunden ohne E...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 2. Sparbuch/Postbanksparbuch

Rz. 138 Zur Legitimation wird dem Sparer ein Sparbuch bzw. Postbanksparbuch ausgehändigt. Wird daneben noch ein Kennwort vereinbart, muss der Pfändungsgläubiger dieses nicht kennen, die Pfändung wird hiervon nicht berührt.[122] Das Sparbuch bzw. Postbanksparbuch muss der Pfändungsgläubiger jedoch zu Auszahlungszwecken vorlegen. Rz. 139 Hinweis In einem Sachpfändungsauftrag an...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / a) Urkundenherausgabe

Rz. 171 Nach Überweisung der gepfändeten Forderung hat der Gläubiger das Recht auf Herausgabe der zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Urkunden (§ 836 Abs. 3 S. 1 ZPO). Vollstreckungstitel ist der zugestellte Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Die benötigten Urkunden sind für die Herausgabevollstreckung durch den Gerichtsvollzieher gem. § 883 Abs. 1 ZPO in dem ...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 3. Bezugsberechtigung eines Dritten

Rz. 145 Hat der Schuldner das Sparguthaben einem Dritten zugewendet, sollte der Gläubiger in jedem Fall die Bezugsberechtigung widerrufen.[126] Rz. 146 Ist der Schuldner verstorben, erwirbt der Bezugsberechtigte direkt den Anspruch auf das Sparguthaben, unbelastet mit dem Pfandrecht.[127] Rz. 147 Ist der Schuldner verheiratet, steht das Sparguthaben möglicherweise den Ehegatte...mehr

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Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.2 Hilfebedürftigkeit in Bedarfsgemeinschaften

Rz. 7 Abs. 2 dehnt die Verantwortung zur Deckung des Bedarfs der Bedarfsgemeinschaft auf weitere Personen unabhängig davon aus, ob diese erwerbsfähig sind oder nicht. Bei der Beurteilung der Angemessenheit von Unterkunftskosten soll eine Personenmehrheit nur relevant sein, wenn sie eine Bedarfsgemeinschaft bildet (SG Karlsruhe, Urteil v. 6.2.2014, S 13 AS 235/13). Darüber hi...mehr

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§ 16 Gerichtliche Sicherung... / I. Anlegen von Siegeln

Rz. 2 Das Anlegen von Siegeln wird vom Rechtspfleger (von Amts wegen oder auf Antrag) angeordnet. Er kann dazu andere Organe[1] beauftragen. Maßgebend dafür ist das Landesrecht. Die Anfertigung eines Protokolls ist erforderlich. Rz. 3 Muster 16.1: Antrag auf Versiegelung Muster 16.1: Antrag auf Versiegelung An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssa...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 404 Steuer- und Zollfahndung

Schrifttum: 1. Monographien: Brüning, Der Richtervorbehalt im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, Diss. Kiel 2005; Burkhard, Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung, Praktikerkommentar der §§ 193–208 AO, 2. Aufl. 2019; Eckhoff, Rechtsanwendungsgleichheit im Steuerrecht, Habil. Münster 1999; Haas, Vorermittlungen und Anfangsverdacht, 2003; Kaligin, Betriebsprüfung und St...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Vermögensverwahrer und Vermögensverwalter (Abs. 1)

Rz. 6 Der Kreis der nach § 33 Abs. 1 ErbStG anzeigepflichtigen Personen ist entsprechend der am Markt vorzufindenden Gestaltungen vielfältig und setzt stets die geschäftsmäßige Befassung der Personen mit der Vermögensbetreuung voraus. Personen, die aus familiärer oder freundschaftlicher Verbundenheit das Vermögen oder Vermögensteile des Erblassers in Verwahrung genommen habe...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / b) Geldforderungen

Rz. 16 Bei Geldforderungen ist der Wert der zu vollstreckenden Forderung einschließlich der Nebenforderungen maßgebend (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Hierzu zählen insbesondere aufgelaufene Zinsen sowie die Kosten vorausgegangener Vollstreckungsversuche. Beispiel 1: Gegenstandswert bei verzinslicher Forderung Der Anwalt vollstreckt im Auftrag des Gläubigers aus einem Urteil über 3....mehr

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§ 3 Nachlasspflegschaft / 2. Muster: Beschluss "Entsiegelung"

Rz. 9 Muster 3.2: Beschluss Entsiegelung Muster 3.2: Beschluss "Entsiegelung" Beschluss: Die Entsiegelung der Wohnung des _________________________ wird angeordnet. Sicherzustellen sind Wertgegenstände, aktuelle Bankunterlagen, Sparbücher; Kontoauszüge, Bankkarten und Versicherungsunterlagen (insbesondere die aktuelle Brandversicherungsurkunde). Anschließend ist die Wohnung wied...mehr

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§ 16 Teilungsverfahren / II. Zuständigkeit

Rz. 4 Für die Vermittlung der Auseinandersetzung als Teilungssache ist der Notar nach § 342 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 23a Abs. 3 GVG sachlich zuständig. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 344 Abs. 4a FamFG. Rz. 5 Muster 16.1: Antrag auf Vermittlung der Erbauseinandersetzung Muster 16.1: Antrag auf Vermittlung der Erbauseinandersetzung An das Notariat ____________________...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.1 Allgemeines

Rz. 500 Dem Erblasser stehen als Mittel für die Weitergabe von Vermögenswerten im Todesfall neben den Verfügungen von Todes wegen auch rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten außerhalb des Erbrechts und neben der von § 2301 BGB erfassten Schenkung auf den Todesfall zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere den sog. echten Vertrag zugunsten Dritter.[1] Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbSt...mehr

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§ 16 Ende der Betreuung, §§... / I. Überblick

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§ 16 Ende der Betreuung, §§... / IV. Gegenstand

Rz. 25 Die Herausgabe des Vermögens des Betreuten versteht sich von selbst, ist es doch Eigentum des Betreuten, nach seinem Tod das der Erben gem. § 1922 BGB. Regelmäßig wird ein Betreuer seinen Besitz an Eigentum des Betreuten so gering wie möglich halten, so dass z.B. eher Schlüssel zur Wohnung und zu einem Bankschließfach, Sparbücher u.Ä. herausgegeben werden. Die Erweiter...mehr

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FF 09/2022, Der Kampf um Op... / Einführung

Zwei nicht mehr ganz so junge Eheleute (Ehefrau 54, Ehemann 59) hatten 1985 – vor ihrer Eheschließung –, ein "Häuschen" gekauft, das im Amtsgerichtsbezirk Monschau (südl. NRW) lag. Der Begriff "Häuschen" stimmt nicht so ganz. Das Einfamilienhaus war freistehend, hatte mehrere großzügig geschnittene Räumlichkeiten und eine Grundstücksfläche von knapp 900 qm. Die Ehefrau steck...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Erstattung der Selbstanzeige durch Dritte

Rz. 142 [Autor/Stand] Eine bußgeldbefreiende Selbstanzeige kann von dem Täter (s. Rz. 11–28) oder von einem Dritten für den Täter erstattet werden (s. im Einzelnen § 371 Rz. 81 f.)[2]. Unter Berufung auf die nachfolgend wiedergegebene Entscheidung des RG[3] war insb. im älteren Schrifttum die Auffassung weit verbreitet, im Unterschied zur strafbefreienden Selbstanzeige nach ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Anspruch des Vermieters auf Sicherheitsleistung

Rz. 5 Durch § 563b Abs. 3 ist erstmals ein Anspruch des Vermieters auf Leistung einer Sicherheit (nur) gegen denjenigen begründet worden, der in das Mietverhältnis eingetreten oder mit dem es fortgesetzt worden ist, wenn der Vermieter mit dem oder den verstorbene(n) Mieter keine Vereinbarung über die Leistung einer Sicherheit getroffen hat. Da das Gesetz den Vermieter berecht...mehr

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ZErb 08/2022, Die Abgründe ... / a) Mit einer Grundschuld

Findet sich in Abt. III eine Grundschuld, wird es regelmäßig sehr kompliziert. Dies beruht auf drei Faktoren: (a) den gegenläufigen Interessen der Beteiligten, (b) einer letztlich unlösbaren Rechtsfrage in deren Innenverhältnis und (c) dem durchgehend erratischen Verhalten der Banken. Hinzu kommt, als eine Blamage meines Berufsstands, dass dort erfahrungsgemäß schon Grundken...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / c) Vermögenssorge

Rz. 137 Muster 5.6: Antrag auf Übertragung der Vermögenssorge im Wege einstweiliger Anordnung Muster 5.6: Antrag auf Übertragung der Vermögenssorge im Wege einstweiliger Anordnung An das Amtsgericht – Familiengericht – In der Familiensache der Frau _________________________ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Herrn __________...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Die Betreuung je eines gemeinsamen Kindes

Rz. 166 Betreut jeder Elternteil, etwa durch Geschwistertrennung, ein oder mehrere gemeinsame minderjährige Kinder, bleibt es grundsätzlich bei der Gleichwertigkeitsregelung des § 1603 Abs. 3 S. 2 BGB. Dies bedeutet, dass jeder Elternteil für das bei ihm lebende Kind keinen Barunterhalt, sondern Naturalunterhalt durch Pflege, Betreuung und Versorgung leistet. Jedoch ist jede...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / c) Einstweilige Anordnung zur Unterhaltszahlung nach Einleitung des Ehescheidungsverfahrens

Rz. 107 Muster 5.4: Einstweilige Anordnung zur Unterhaltszahlung nach Einleitung des Ehescheidungsverfahrens Muster 5.4: Einstweilige Anordnung zur Unterhaltszahlung nach Einleitung des Ehescheidungsverfahrens An das Amtsgericht – Familiengericht – In dem einstweiligen Anordnungsverfahren der Hausfrau _________________________ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsan...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / aa) Bewertung des Anfangsvermögens

Rz. 108 Wer sich im Falle von Trennung und Scheidung darauf beruft, über Anfangsvermögen am Tag der Eheschließung verfügt zu haben, muss dies voll umfänglich nachweisen.[95] Nach Jahren der Ehe wird dies häufig unmöglich sein, da z.B. die Aufbewahrungspflicht von Banken hinsichtlich der bei ihnen geführten Konten bereits nach zwei Jahren endet. Während der Ehe aufgelöste Spa...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / aa) Bewertung des Anfangsvermögens

Rz. 62 Wer sich im Falle von Trennung und Scheidung darauf beruft, über Anfangsvermögen am Tag der Eheschließung verfügt zu haben, muss dies voll umfänglich nachweisen.[129] Nach Jahren der Ehe wird dies häufig unmöglich sein, da z.B. die Aufbewahrungspflicht von Banken hinsichtlich der bei ihnen geführten Konten bereits nach zwei Jahren endet. Während der Ehe aufgelöste Spa...mehr

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§ 11 Der Verwaltungsbeirat / B. Aufgaben und Befugnisse

Rz. 9 Der gesetzliche Aufgabenkreis des Verwaltungsbeirats ist klein:mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / V. Ermittlung der Nachlassaktiva

Rz. 23 Auch bezüglich der Aktiva unterscheiden sich die zu vollstreckenden Nachlässe sehr. Gut strukturierte, idealerweise durch ein zielgerichtetes Estate Planning vorbereitete Nachlässe sind hier sicherlich deutlich besser aufgestellt als die ungeplanten Vermögen. Typischerweise finden sich in derartigen Nachlässen folgende Vermögenswerte:mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Bewertung

Rz. 6 Die Bewertung von Kapitalforderungen/-schulden ist nicht nur i. R.d. Erbschaft- und Schenkungsteuer, sondern auch für andere Steuerarten von Bedeutung (§ 1 Abs. 1 BewG), z. B. Grunderwerbsteuer: Kaufpreisbestimmung bei unverzinslicher Ratenzahlung (§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG). Einkommensteuer: Bestimmung des Veräußerungspreises und der Zinserträge bei unverzinslic...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2 Der erbrechtliche Bezug (§ 2301 BGB)

Rz. 312 Eine Schenkung auf den Todesfall ist mit dem Risiko verbunden, dass häufig der Notar "vergessen" wurde oder dass allgemein nur eine mündliche Absprache erfolgte. Dies hat seinen zivilrechtlichen Grund darin, dass in § 2301 BGB zwischen einer vollzogenen (Abs. 2) und einer nicht vollzogenen Schenkung (Abs. 1) unterschieden wird. Rz. 313 Für einen Vollzug der Schenkung ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.7 Bankkonten

Rz. 57 Bei Bankkonten, insbesondere Sparbüchern, kommt es für die Frage, ob diese anzusetzen sind, nicht darauf an, ob diese auf den Namen des Erblassers lauten. Entscheidend ist vielmehr, wer nach dem Willen desjenigen, der das Konto eröffnet hat, Gläubiger gegenüber der Bank sein soll (s. BGH vom 02.02.1994, NJW 1994, 931). Der Kontobezeichnung kommt nur eine indizielle Wi...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.2 Die zivilrechtlichen Vorgaben im Einzelnen

Rz. 403 Zur Verdeutlichung dient folgendes Beispiel: Praxis-Beispiel Erblasser W vereinbart direkt mit seiner Bank, die ein Sparbuch bis zu seinem Tode verwahrt, einen Vertrag zu Gunsten Dritter, wonach die Bank nach seinem Tode verpflichtet ist, das Sparbuch (Betrag: 200 TEUR) auf seine Freundin (F) als neue Gläubigerin umzuschreiben. Lösung: Zivilrechtliche Ebene: Wenn die Ban...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.2.2 Zuwendungen an Kinder und andere Familienangehörige

Rz. 551 Bei Schenkungen zwischen Familienangehörigen besteht oftmals großes Gestaltungspotential. Dies resultiert daraus, dass je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedliche Steuerklassen, Freibeträge und Steuersätze bestehen. Ein weiterer Grund liegt in der Möglichkeit der Aufspaltung einer Zuwendung in zwei getrennte Zuwendungen. So kann z. B. ein im Eigentum des Vaters steh...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 8.1 Voraussetzungen

Rz. 140 Das AStG enthält, ergänzend zu § 2 ErbStG, eine weitere Fallgruppe, bei der, über die Vorschriften des § 2 ErbStG hinaus, eine Steuerpflicht nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz eintreten kann. Die maßgeblichen Vorschriften aus dem AStG sind §§ 2, 4 und 5 AStG (s. BMF vom 14.05.2004, BStBl I 2004, Sonder-Nr. 1; Zimmermann/Klinkertz in S/K/K, § 4 Rn. 1 ff.). ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Kapitalforderungen/-schulden sind Forderungen/Schulden, die auf Zahlung von Geld gerichtet sind, wie z. B. Sparbuch, Festgeld, Girokonto, Darlehensforderungen, Kaufpreisforderungen, Mietforderungen, Zinsforderungen, Gehaltsforderungen, Steuererstattungsansprüche, geltend gemachte Wohnungsbauprämie (BFH vom 12.10.1973, BStBl II 1974, 82), Ansprüche aus Lebens-, Kapital ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.2 Einzelfragen zu Zuwendungen im Kreis der Familie

Ausgewählte Literaturhinweise: Bäuml, Die Unternehmens- und Vermögensnachfolge im neuen Erbschaftsteuerrecht als Herausforderung für die Gestaltungspraxis; DB 2018, 521; Bönig, Weitere Konsequenzen aus der Entscheidung des BFH zu Zahlungen eines Ehegatten auf ein gemeinsames Oder-Konto, DStR 2012, 2050; Braun, Vermögenstransaktionen unter Ehegatten, NWB 2008, 1633; Bredemeyer, D...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.14.2 Zurückgefallene Vermögensgegenstände

Rz. 207 Die Finanzverwaltung legt hier entsprechend dem Gesetzestext strenge Maßstäbe an. Die zurückfallenden Vermögensgegenstände müssen mit den im Vorfeld zugewendeten Gegenständen identisch sein (s. R E 13.6 Abs. 2 ErbStR). Ausgeschlossen ist auch der Erwerb von Vermögensgegenständen, die im Austausch der zugewendeten Gegenstände in das Vermögen des Beschenkten gelangen, ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1.2.2 Einzelne Vermögenswerte

Rz. 17 Ein Wertpapierdepot, das aufgrund einer Vereinbarung des EL mit der das Depot führenden Bank aufgrund seines Todes außerhalb des Nachlasses von einer bestimmten Person erworben wird (Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall), fällt unter die Anzeigepflicht. Unerheblich ist, ob der EL die Vereinbarung zu Lebzeiten noch widerrufen konnte. Gleiches gilt beispielsweise...mehr

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FoVo 05/2022, Der Schuldner... / II. Die Vollstreckung in den Nachlass

Was begonnen ist, darf fortgeführt werden Nicht immer stellt der Tod des Schuldners allerdings ein Hindernis für die Fortsetzung der Zwangsvollstreckung dar. Nach § 779 ZPO kann eine Zwangsvollstreckung, die zur Zeit des Todes des Schuldners bereits begonnen hat, in den Nachlass fortgesetzt werden. Dabei verlangt § 779 ZPO nur, dass die Vollstreckung überhaupt einmal begonnen...mehr

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§ 2 Während der intakten Ehe / II. Vermögen der Kinder

Rz. 16 Auch Kinder können eigenes Vermögen haben, über das die Eltern nicht ohne weiteres verfügen können. Haben z.B. die Eltern ein Sparbuch auf den Namen ihres Kindes angelegt, damit auf dieses Einzahlungen Dritter wie z.B. der Großeltern vorgenommen werden können, spricht dies für das Kind als Forderungsinhaber, auch wenn die Eltern das Sparbuch im Besitz behalten.[10] Rz...mehr