Fachbeiträge & Kommentare zu Sparbuch

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mietrecht / I. Allgemeines

Rz. 97 Der Mieter hat nach § 551 BGB eine Sicherheitsleistung zu erbringen. Für Wohnraummietverhältnisse gilt eine Begrenzung[142] auf das dreifache der monatlichen Grundmiete. Diese Obergrenze darf nicht überschritten werden, auch dann nicht, wenn mehrere Sicherheiten existieren, denn diese werden zusammengerechnet.[143] Die hinterlegte Sicherheitsleistung ist zu verzinsen,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / c) Quotales Geldvermächtnis

Rz. 67 Das Geldvermögen kann klar definiert werden.[63] Muster 10.7: Quotales Geldvermächtnis Muster 10.7: Quotales Geldvermächtnis I. Im Wege des Vermächtnisses erhält Herr/Frau _________________________ (Vorname Nachname), geborene/r _________________________ (Geburtsname), geboren am _________________________ (Datum), zurzeit wohnhaft _________________________ (Wohnadresse)...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Strafrecht / bb) Strafantrag

Rz. 55 Im Rahmen der Beratung ist darauf hinzuweisen, dass bei Schädigung eines Angehörigen (Legaldefintion in § 11 Abs. 1Nr. 1a, 1b StGB) die Privilegierungsvorschrift des § 247 StGB greift. Danach werden die genannten Delikte Diebstahl und Unterschlagung, aber auch Betrug (über die Verweisungsnorm des § 263 Abs. 4 StGB) und Untreue (vgl. § 266 Abs. 2 StGB) nur auf Antrag d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / IV. Zusammenfassendes Beispiel

Rz. 84 Die Gestaltung ist jeweils auf den Einzelfall bezogen anzupassen. Dabei ist auch immer wieder zu überprüfen, ob der gewählte Ansatz noch den Interessen des Mandanten entspricht. Im Folgenden wird ein Beispiel für das hier favorisierte quotale Geldvermächtnis gegeben, in dem die erläuterten Punkte zusammengefasst werden. Hinzu treten allgemeine Anordnungen. Es sind Ersa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / b) Differenzierte Quotenvermächtnisse

Rz. 65 Soll daher von einem umfassenden Quotenvermächtnis abgesehen werden, sind folgende Überlegungen hilfreich: Für schwer zu bewertende und zu veräußernde Vermögenswerte – wie etwa Unternehmensbeteiligungen oder Gemäldesammlungen – sollten alternative Regelungen gesucht werden. Im Weiteren ist der zukünftige Nachlass zu betrachten: Statistisch soll sich ein Nachlass zu 42...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 10/2018, Inhalt und Fo... / c) Fiktiver Nachlass

Nachdem Wortlaut der §§ 2314 Abs. 1, 2311 BGB beschränkt sich die zu erteilende Auskunft auf den Bestand des Nachlasses bei Eintritt des Erbfalls, sodass an sich keine Angaben zu lebzeitigen vermögensmindernden Verfügungen des Erblassers zu machen sind. Der Anwendungsbereich des § 2314 BGB ist allerdings über den Wortlaut hinaus auszuweiten. So kann dem Pflichtteilsberechtig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Beratung des durch ein... / B. Anforderungen an den Vertrag zugunsten Dritter

Rz. 2 Nach § 328 BGB liegt ein Vertrag zugunsten Dritter vor, wenn durch Vertrag der eine Vertragspartner dem anderen verspricht, an einen begünstigten Dritten eine Leistung zu erbringen. Bei einem echten Vertrag zugunsten Dritter erwirbt der Begünstigte einen eigenen Anspruch gegenüber dem Versprechenden.[3] Gemäß § 331 Abs. 1 BGB erwirbt der Begünstigte im Zweifel den Ansp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / I. Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 1 Die Erben werden Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers, § 1922 BGB (Universalsukzession). Mit Eintritt des medizinischen Todes des Erblassers werden die Erben Inhaber aller vermögensrechtlichen Positionen, die der Erblasser innehatte, gleichgültig, ob die Erben oder einzelne von ihnen Kenntnis vom Tod des Erblassers oder gar vom Berufungsgrund haben. Kraft ausdrückliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 3. Besitzschutzrechte des einzelnen Miterben gegenüber den anderen Miterben

Rz. 128 Denkbar ist, dass einem Miterben von den anderen das Alleinverwaltungsrecht an den einzelnen Nachlassgegenständen übertragen wird oder dass ein Miterbe noch vom Erblasser her qua Vollmacht (Vorsorgevollmacht) das Alleinverwaltungsrecht hat. Damit steht diesem Alleinverwalter auch das alleinige Recht zum unmittelbaren Besitz zu. Wird das Alleinverwaltungsrecht widerru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / (1) Allgemeines

Rz. 189 Der Nießbrauch kann grundsätzlich an Rechten jeder Art eingeräumt werden, wenn und soweit das Recht übertragbar ist, §§ 1068, 1069 Abs. 2 BGB, und mittelbar oder unmittelbar Nutzungen abwirft. Praktische Bedeutung hat der Nießbrauch an Rechten beim Unternehmensnießbrauch, beim Nießbrauch an Gesellschaftsbeteiligungen und bei Sachgesamtheiten (§ 1085 BGB), wo wegen de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Bestattungsrecht im er... / V. Bestattungsvorsorgevertrag

Rz. 101 Um Angehörige nicht zu belasten oder deren Fehlen auszugleichen, werden zunehmend Bestattungsvorsorgeverträge geschlossen. Für Bestatter bietet sich die Chance, sich schon frühzeitig ein späteres Geschäft zu sichern. Für den Betroffenen kann es zu Lebzeiten eine Möglichkeit sein, Vermögen vor dem Zugriff des Sozialleistungsträgers zu schützen.[68] Dies gelingt grundsä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Der Testamentsvollstre... / I. Umfang des Nachlasses und Gegenstand der Testamentsvollstreckung (Konstituierung des Nachlasses)

Rz. 26 Nachdem der Testamentsvollstrecker das Amt angenommen hat, sollte in einem nächsten Schritt die Feststellung des Bestands des Nachlasses und des Umfangs des der Testamentsvollstreckung unterliegenden Teils erfolgen. Gemäß § 2205 BGB hat der Testamentsvollstrecker den Nachlass in Besitz zu nehmen und dem Erben ein Nachlassverzeichnis (§ 2215 BGB) über die seiner Verwal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 7+8/2018, Großeltern im ... / 2. Zuwendungen an Enkel

Überwiegend erhalten Enkel von ihren Großeltern eher geringere Mittel. Das erste eigene Geld gab es, wenn Oma und Opa zu Besuch kamen – zwei oder fünf Mark fürs Sparschwein. Dann sind da noch die Sparbücher, auf denen bis zum Ende der Schulzeit regelmäßig ein fester Betrag für die Ausbildung oder ähnliche Zwecke angespart wird. Mit den sich daraus ergebenden Rechtsfragen kan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 6/2018, Verfahren auf G... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist m.E. unzutreffend. Besteht am Grundstück Gesamthandseigentum ("alles gehört allen", so bedarf – im Gegensatz zu Bruchteilseigentum – der gesamte Vertrag der Genehmigung durch das FamG. Bei der Veräußerung von Gesamthandseigentum ist eine "Teil-"Genehmigung nicht möglich. Es ist auch nicht möglich, dass die übrigen Gesamthandseigentümer ihren Anteil veräu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2018, Konkludenter W... / Aus den Gründen

Die zulässige Revision hat im Ergebnis keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet: Der Beklagte sei den Klägern gegenüber zur Herausgabe der noch vorhandenen Wertpapiere sowie zur Erstattung des Wertes der von ihm veräußerten Wertpapiere aus dem Depot verpflichtet, da er diese ohne Rechtsgrund erlangt habe und sie somit B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsabtretung / 2.2 Form

Der Abtretungsvertrag ist grundsätzlich formfrei. Dies gilt auch dann, wenn die abgetretene Forderung auf einem formpflichtigen Geschäft beruht oder das der Abtretung zugrunde liegende Kausalgeschäft formbedürftig ist (z. B. Kaufpreisforderung aus einen notariellen Grundstückskaufvertrag). Die Abtretung kann demnach auch stillschweigend erfolgen und konkludent im Kausalgesch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pfandrecht (Miete) / 2.2.1 Wertpapiere

Wertpapiere sind pfändbar, wenn das Recht aus dem Papier dem Recht am Papier folgt (Inhaberpapiere und solche, die durch Indossament übertragen werden können). Folgt dagegen das Recht am Papier dem Recht aus dem Papier (Namenspapiere, Legitimationspapiere, Sparbücher, Lebensversicherungspolicen), so handelt es sich um eine nicht dem Pfandrecht unterliegende Forderung.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 4/2018, Testierwille d... / Aus den Gründen

I. Die zulässigen Beschwerden der Beteiligten zu 7, 8 und 9 haben in der Sache Erfolg und führen zur Anweisung des Nachlassgerichts zur Erteilung eines neuen, dem eingezogenen Erbschein vom 28.11.2014 gleichlautenden Erbscheins (gemeinschaftlicher Erbschein, der bezeugt, dass die Erblasserin von den Beteiligten zu 7, 8 und 9 zu je 1/3 beerbt wurden). 1. Der Senat teilt nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Vollstreckung / 1. Fällige Geldforderung

Rz. 9 Bei fälligen Geldforderungen ist der Wert der zu vollstreckenden Forderung einschließlich der Nebenforderungen maßgebend (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Hierzu zählen insbesondere aufgelaufene Zinsen sowie die Kosten vorausgegangener Vollstreckungsversuche. Beispiel 1: Gegenstandswert bei verzinslicher Forderung Der Anwalt vollstreckt im Auftrag der Ehefrau gegen den Ehemann a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Einzelne Kontoarten

Rz. 267 Nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Besonderheiten der einzelnen Kontoarten:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / e) Gläubigerstrategien beim P-Konto

Rz. 271 Die Kontopfändung gehört neben der Lohnpfändung zu den effektivsten Forderungspfändungen des Gläubigers. Meist hat dies auch mit der Psychologie der Schuldner zu tun, die diese Formen der Pfändung als besonders "lästig" ansehen, da so der Arbeitgeber bzw. die Hausbank von den Schulden Kenntnis erlangt. Vielfach wurden in der Vergangenheit erst nach einer Kontopfändun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 5. Ausnahmen vom Klauselerfordernis

Rz. 42 Es gibt jedoch auch Titel, die keine Vollstreckungsklausel für die Durchführung einer Vollstreckungsmaßnahme benötigen. Dies muss sich jedoch ausdrücklich aus dem Gesetz ergeben. Die wichtigsten Titel ohne Klauselerfordernis sind:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Pfändungsumfang

Rz. 256 Der Umfang der Kontopfändung ist in § 833a ZPO geregelt. Unter dem Begriff "Konto" fallen alle Arten von Konten bei einem Kreditinstitut, insbesondere Die einzelnen Kontoarten, die gepfändet werden sollen, müssen im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ausdrücklich näher bezeichnet sein. Hingegen müssen Kontonumme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / f) Musterformular

Rz. 280 Im verbindlichen Musterformular (vgl. Rdn 195) ist der Anspruch unter dem Buchstaben D zu erfassen. Das Schreiben an den Schuldner zwecks Aufforderung nach § 836 Abs. 3 ZPO könnte wie folgt lauten: Rz. 281 Muster 5.7: Schreiben an Schuldner Aufforderung § 836 Abs. 3 ZPO Muster 5.7: Schreiben an Schuldner Aufforderung § 836 Abs. 3 ZPO An den Schuldner (Name und Anschrift)...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / V. Beweislast, Verfahrensfragen

Rz. 195 Entsprechend den allgemeinen Grundsätzen muss der Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich selbst darlegen und beweisen, dass der betreffende Gegenstand zum fiktiven Nachlass gehört und dass es sich um eine (zumindest gemischte) Schenkung handelt,[542] also dass der Leistung des Erblassers keine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht. Hierzu steht ihm ein Auskunfts-...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / b) Das amtlich aufgenommene Bestandsverzeichnis

Rz. 37 Nach § 20 BNotO sind Notare für die amtliche Aufnahme eines Bestandsverzeichnisses gem. § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB zuständig; es bestehen daneben aber landesrechtliche Zuständigkeiten, wonach das Amtsgericht und dort der Richter entsprechend zuständig sind.[76] Der Pflichtteilsberechtigte hat zwar einen Anspruch auf Anwesenheit entsprechend § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB, ist sei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Maßgeblicher Zeitpunkt

Rz. 40 [Autor/Stand] Bei der Bewertung von Kapitalforderungen und Geldschulden kommt es, wie bei der Bewertung von allen anderen Wirtschaftsgütern, auf die Verhältnisse an, wie sie zu dem Zeitpunkt bestanden haben, auf den die Bewertung durchzuführen ist – sog. Stichtagsprinzip. Das gilt sowohl für die Frage, ob überhaupt eine Forderung oder Schuld bestanden hat, sowie dafür...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.3 Liquide Mittel

Rn 83 Zu den liquiden Mitteln gehören insbesondere die Bankkonten.[189] Der zugrundeliegende Kontokorrentvertrag erlischt mit Eröffnung (siehe § 116 Rn. 19) und es ist ein außerordentlicher Saldenabschluss vorzunehmen.[190] In der Krise[191] eintreffende Gutschriften können durch Anfechtung (siehe dazu § 129 Rn. 11) vor einer Verrechnung geschützt und dadurch zur Masse gezog...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / E. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung (AERB 87) – Alte Fassung

Rz. 170 Hinweis Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat mittlerweile neue überarbeitete Musterbedingungen (AERB 2010) mit dem aktuellen Stand April 2014 unverbindlich bekannt gegeben. Die folgenden und die aktuellen Bedingungen sowie weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Die Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Hausratversicherung / E. Anhang: Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2010) – Stand 1.1.2013

Rz. 283 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Rz. 284 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die ak...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Feuerversicherung / F. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung – gleitende Neuwertversicherung (AFB 2010 – gleitende Neuwertversicherung) – Version 1.4.2014

Rz. 350 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / b) Aufgebotsverfahren, § 13 Nr. 1 d AERB 87, B §§ 8 Nr. 2 a jj AERB 2008, 2010

Rz. 150 § 13 Nr. 1 d AERB 87 (B §§ 8 Nr. 2 a jj AERB 2008, 2010) enthält für den Bereich der Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung insoweit eine Erweiterung des Katalogs der nach dem Versicherungsfall zu beachtenden Obliegenheiten, als der Versicherungsnehmer für abhanden gekommene oder zerstörte Wertpapiere oder sonstige aufgebotsfähige Urkunden unverzüglich das Aufgebots...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Hausratversicherung / d) Dem Beruf dienende Arbeitsgeräte und Einrichtungen

Rz. 37 A § 6 Ziff. 2 c hh VHB 2010 erweitert den Versicherungsschutz auf Arbeitsgeräte und Einrichtungen, die ausschließlich dem Beruf oder Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen; bei gemischter Nutzung handelt es sich ohnehin um versicherten Hausrat (vgl. Rdn 22). Grund für die Deckungserweiterung ist, dass Mita...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 4. Wertpapiere, § 5 Nr. 3 AERB 87, A §§ 7 Nr. 2 d AERB 2008, 2010

Rz. 132 Wertpapiere sind Urkunden, deren Versicherungswert den Materialwert übersteigt, weil sie ein Recht verbriefen, das ohne das Papier nicht oder nur erschwert realisiert werden kann.[245] Hierzu gehören u.a. auch Reiseschecks [246] und Scheckkarten.[247] Der Versicherungswert von Wertpapieren richtet sich stets danach, welcher Wiederbeschaffungspreis aufzuwenden ist, um e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Feuer-Betriebsunterbre... / E. Anhang: Allgemeine Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherungs-Bedingungen (FBUB 2010) – Stand 1.4.2014

Rz. 133 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / II. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (AVB BHV) – Stand Dezember 2016

Rz. 187 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Hinweise zum Aufb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Bezifferung der Ansprüc... / 1. Marktgegebenheiten

Rz. 31 Bei der Festlegung des Zinssatzes verlangen die Versicherer von den Geschädigten, dass der Geschädigte auf dem Kapitalmarkt einen Zinssatz von 5 % garantiert erzielen wird. Jeder, der sich mit dem Kapitalmarkt aktuell und auch in den letzten Jahren beschäftigt hat, weiß, dass ein solcher Zins bei Anlegung eines Kapitalbetrages nicht zu erzielen ist. Wenn also heute ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Wertpapiere und Anteile

Rz. 15 [Autor/Stand] Die Begriffe "Wertpapiere" und "Anteile" überschneiden sich. Es gibt Wertpapiere, die Vermögensrechte, aber keine Anteile verbriefen (Inhaberschuldverschreibung). Es gibt Anteile, die in Wertpapieren verbrieft sind (Aktie). Es gibt aber auch Anteile, die nicht verbrieft sind (GmbH-Geschäftsanteile). Rz. 16 [Autor/Stand] Wertpapiere im engeren Sinn sind Ur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 7/2017, Neue Pfändungsfreigrenzen sind in Kraft: Besonderheiten beim P-Konto bedenken!

Neue Pfändungsfreigrenzen seit dem 1.7.2017 anwendbar Die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO sind seit dem 1.7.2017 um 5,58 % gestiegen (BGBl I 2017, 750). Sie gelten nicht nur bei der Lohnpfändung nach § 850c ZPO, sondern auch bei der Kontopfändung nach § 850k Abs. 1 ZPO. Nach der Pfändungsfreigrenzenverordnung 2017 steigen die Freibeträge wie folgt:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gebührentatbestände, un... / V. Ab- oder Rücklieferung von Wertpapieren und Kostbarkeiten

Rz. 183 Die Hebegebühr fällt nicht nur bei baren oder unbaren Auszahlungen an, sondern auch, wenn der RA Wertpapiere oder Kostbarkeiten entgegennimmt und diese an den Auftraggeber oder an Dritte ab- oder zurückliefert (Anm. 4 zu Nr. 1009 VV RVG). Wertpapiere i.S.d. Nr. 1009 VV RVG sind z.B. Schecks, Wechsel, Aktien, Anleihen, Kuxe, sonstige Papiere mit Börsenkurs, Pfandschein...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Darstellung / ee) Finanzanlagen

Tz. 82 Verbundene Unternehmen sind in § 271 Abs. 2 HGB definiert. Dabei handelt es sich um einen gesonderten bilanzrechtlichen Tatbestand der verbundenen Unternehmen, der einige Unterschiede zu § 15 AktG aufweist (vgl. Tz. 276). Wegen des Rückgriffs auf § 290 HGB ist es notwendig, dass das herrschende Unternehmen bei Erreichen der Schwellengrenzen des § 293 Abs. 1 HGB konzer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Formularteil / II. Regelung einzelner Teilbereiche der elterlichen Sorge

Rz. 56 Muster 13.51: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 49 FamFG Muster 13.51: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 49 FamFG An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 49 FamFG In der Familiensache der _________________________ – Antragstellerin/Mu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die elterliche Sorge / II. Einschränkungen der Vermögenssorge

Rz. 154 Von der Vermögenssorge ausgenommen sind Vermögenswerte, die dem Kind nach Maßgabe von § 1638 BGB zufließen, d.h. vorrangig im Wege der Erbfolge, aber auch durch Schenkung unter Lebenden, wenn der Erblasser durch letztwillige Verfügung bzw. der Zuwendende bei der Zuwendung bestimmt hat, dass die Eltern das Vermögen nicht verwalten sollen.[543] Im Rahmen der letztwilli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Miterbe / 1. Grundsätze des Erbrechts

Rz. 1 Zumindest fünf Grundsätze beherrschen das Erbrecht des BGB: Rz. 2 Die Erben als Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers werden mit Eintritt des medizinischen Todes des Erblassers Inhaber aller vermögensrechtlichen Positionen (Universalsukzession), d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Ansprüche des Erben – N... / aa) Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 62 Eine "vorgelagerte Herausgabepflicht" statuiert § 2116 BGB. Auf ein entsprechendes Verlangen des Nacherben müssen Wertpapiere vom Vorerben gesperrt hinterlegt werden, sodass eine Herausgabe nur mit Zustimmung des Nacherben erfolgen kann. Der Anspruch kennt keine besonderen materiellen Voraussetzungen, insbesondere ist eine Gefährdung der Rechte des Nacherben nicht erfo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Geltendmachung von Verm... / 3. Vermächtnisweise Zuwendung von Geld (Gattungsvermächtnis)

Rz. 44 Will der Erblasser einem Bedachten einen bestimmten Geldbetrag zukommen lassen, so sind verschiedene Möglichkeiten denkbar.[108] Einmal kann der Erblasser einen bestimmten Geldbetrag zuwenden. Zum anderen kann sich die Höhe des Betrages auch am Gesamtwert des Nachlasses orientieren (Quote), wobei dann die Frage zu klären ist, ob sich das Vermächtnis am Brutto- oder am...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Formvorschriften / III. Vereinbarungen zum Zugewinn bzw. Zugewinnausgleich (§ 1378 Abs. 3 S. 2 BGB)

Rz. 22 § 1378 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB ist eine äußerst wichtige und – unter Einbeziehung der ergangenen Rechtsprechung – auf den ersten Blick nicht leicht verständliche Vorschrift. Sie betrifft nicht den Güterstand der Zugewinngemeinschaft an sich, welcher einer vertraglichen Regelung ohnehin zugänglich ist (§§ 1408, 1410 BGB), sondern nur den Zugewinnausgleich, also die Zuge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Nachlasssicherung und -... / c) Sperrvermerk

Rz. 59 Bei der Eröffnung eines Sparkontos oder eines Depotkontos ist bei Nachlasspflegern im Rahmen einer Sperrvereinbarung mit dem Kreditinstitut ein Sperrvermerk aufzunehmen (§ 1809 BGB),[58] entweder durch Eintragung in das Sparbuch oder bei Sparbriefen und Depots durch internen Vermerk. Verfügungen sind dann nur noch mit Genehmigung des Nachlassgerichts möglich. Die hier...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sicherung und Verwaltun... / 5. Bankenanfragen

Rz. 63 Zu den wichtigsten Maßnahmen bei der Erstbearbeitung gehört es, Geldinstituten, Bausparkassen und Versicherungen, bei denen Vertragsverhältnisse des Erblassers bestehen, die Nachlasspflegschaft anzuzeigen und die erforderlichen Schritte zu veranlassen. Rz. 64 Insbesondere können für Konten des Erblassers Vollmachten vorliegen, die unverzüglich zu widerrufen sind. Ferne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Beendigung der Nachlass... / II. Herausgabe des Nachlasses

Rz. 7 Die Herausgabepflicht des Nachlasspflegers an die durch den Erbschein legitimierten Erben erstreckt sich auf sämtliche Nachlassgegenstände, die er in Besitz hat (Sparbuch, Schmuck, Wohnungsschlüssel, Unterlagen aus dem Nachlass etc.). Sind – wie im Regelfall – mehrere Erben vorhanden, müssen diese aber entweder einen gemeinschaftlichen Bevollmächtigten benennen, der di...mehr