Fachbeiträge & Kommentare zu Sparbuch

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 3.4.32 Sparbuch

Rz. 159 Das Guthaben auf einem Sparbuch gehört unzweifelhaft zum Vermögen. In der Praxis ist zu berücksichtigen, dass die bis zum Stichtag angefallenen Zinsen, die dem Sparbuch oftmals noch nicht gutgeschrieben sind, der Forderung ebenfalls zuzurechnen sind. Oftmals werden von den Ehegatten Sparbücher auf den Namen der Kinder angelegt. Auch in derartigen Fällen können die El...mehr

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Güterrecht / 11.1 Das Gesamtgut

Rz. 267 Das Gesamtgut ist das wesentliche Merkmal der Gütergemeinschaft. Gemäß § 1416 Abs. 1 Satz 1 BGB wird das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau durch die Gütergemeinschaft gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten. Zu dem Gesamtgut gehört nach Satz 2 dieser Vorschrift auch das Vermögen, welches der Mann oder die Frau während der Gütergemeinschaft jeweils er...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einzelfälle

Rn. 146 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Bundesschatzbrief Zinsen aus dem Typ A fließen jährlich gemäß § 11 Abs 1 S 1 und 2 EStG zu, aus dem Tpy B mit Zinseszins erst am Ende der Laufzeit zusammen mit der Rückzahlung des Kapitals zu (s BMF vom 05.11.2002, BStBl I 2002, 1346 Tz 3) Damnum Bei vereinbarungsgemäßer Einbehaltung eines Damnums (aus der Sicht des Schuldners Disagio) bei Aus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeine Anerkennungsvoraussetzungen

Rn. 110 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Zwischen nahen Angehörigen besteht häufig die Bestrebung, die gemeinsame Steuerbelastung durch zivilrechtliche Vereinbarungen zu minimieren. Durch die Verlagerung der Einkunftserzielung auf Angehörige mit keinem oder nur einem geringen Einkommen wird die Ausnutzung von Individualfreibeträgen und/oder die Kappung der Steuerprogression beabsi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Unentgeltliche Übertragung

Rn. 75 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Einzelrechtsnachfolge Auch bei einer unentgeltlichen Übertragung sind die KapErtr für einen Zeitraum dem Rechtsvorgänger und dem Rechtsnachfolger im Regelfall nach dem Verhältnis der Dauer der Berechtigung zuzurechnen. Bei einer unentgeltlichen Übertragung von KapErtr sind dem zivilrechtlichen Gläubiger die Erträge nur dann einkommensteuerlic...mehr

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Der Güterstand der Gütergem... / 3.1 Das Gesamtgut

Rz. 5 Das Gesamtgut ist das wesentliche Merkmal der Gütergemeinschaft. Gemäß § 1416 Abs. 1 Satz 1 BGB wird das Vermögen der Ehegatten (durch das "Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" vom 18.12.2019 wurde der Wortlaut der Vorschriften insofern angepasst, als er statt den Begriffen "Mann" und "Frau" nu...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.32 Sparbuch

Rz. 160 Das Guthaben auf einem Sparbuch gehört unzweifelhaft zum Vermögen. In der Praxis ist zu berücksichtigen, dass die bis zum Stichtag angefallenen Zinsen, die dem Sparbuch oftmals noch nicht gutgeschrieben sind, der Forderung ebenfalls zuzurechnen sind. Oftmals werden von den Ehegatten Sparbücher auf den Namen der Kinder angelegt. Auch in derartigen Fällen können die El...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechnungslegung / 3 Gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung der Rechnungslegung

Sollte sich der Verwalter weigern, seiner Verpflichtung zur Rechnungslegung nach Beendigung seines Amtes nachzukommen, kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer den entsprechenden Anspruch gerichtlich geltend machen. Der Verwalter ist dann auf Rechnungslegung zu verklagen. Musterschriftsatz: Klage auf Auskunft, Rechnungslegung und Herausgabe gegen ehemaligen Verwalter Amts...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.2.1 Konstituierung des Nachlasses

Inbesitznahme der Nachlassgegenstände Trotz angeordneter Testamentsvollstreckung geht der Besitz am Nachlass erst auf die Erben über (§ 857 BGB). Um seine Aufgaben ordnungsgemäß durchführen zu können, muss der Testamentsvollstrecker den Besitz am Nachlass erlangen. Hierzu ist er nach § 2205 Satz 2 BGB berechtigt. In Besitz nehmen heißt, dass der Testamentsvollstrecker alles in...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 4.3.2 Neue Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in der Kundenberatung

In der neuen Entgeltordnung (VKA) sind nunmehr ab der Entgeltgruppe 5 spezielle Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in der Kundenberatung vereinbart. In der bisherigen Vergütungsordnung des BAT war der "Kundenberater" nur als Beispiel ab der Vergütungsgruppe Vb Fallgruppe 1 genannt. Mit den neuen Tätigkeitsmerkmalen für Beschäftigte in der Kundenberatung ab der Entgeltgruppe ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Vom Tod des Schenkers abhängige Zuwendungen

Rz. 162 [Autor/Stand] Soll das Leistungsversprechen des Schuldners erst nach dem Tod des Schenkers erfüllt werden, erwirbt der Bedachte die Forderung – ähnlich einem Vermächtnisnehmer,[2] aber außerhalb des Nachlasses[3]- mit dessen Ableben (§ 331 BGB).[4] Der Steueranspruch entsteht deshalb grundsätzlich in diesem Zeitpunkt – allerdings als Erbschaftsteueranspruch (§§ 3 Abs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.1 Existenzsichernde Wirtschaftseinheit

Rz. 59 Nach früherer Auffassung war Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über die steuerlich privilegierte private Versorgungsleistung die Übertragung einer Ertrag bringenden Wirtschaftseinheit, die bereits vom Übergeber bewirtschaftet worden war und durch ihre Erträge zumindest teilweise seine Existenz sicherte, zur Weiterführung durch den Übernehmer. Ein solcher ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerwechsel – Rechtsf... / 1.3.6.2 Rechtslage bei geleisteter Kaution

Hatte der Mieter die Kaution bereits an den Veräußerer gezahlt, so gilt die Vorschrift des § 566a BGB. Kann der Veräußerer im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs fällige Ansprüche gegen den Mieter geltend machen, so ist er berechtigt, sich deswegen aus der Kaution zu befriedigen. Der Erwerber kann in diesem Fall vom Mieter aus vertraglichem Recht die Wiederauffüllung der Kautio...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerwechsel – Rechtsf... / Zusammenfassung

Überblick Durch die Vorschrift "Kauf bricht nicht Miete" wird sichergestellt, dass der Mieter im Besitz der Mietsache verbleibt, wenn diese veräußert wird. Das Mietverhältnis zwischen dem Mieter und den Veräußerer wird beendet und ein neues Mietverhältnis zwischen Erwerber und Mieter begründet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Nach der gesetzlichen Rechtsfolge "tritt ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Übernahme neuer Gemeinschaft / 2 Gemeinschaftliche Gelder und Konten

Der frühere Verwalter hat selbstverständlich die gemeinschaftseigenen Gelder herauszugeben, unabhängig ob sich diese auf Treuhandkonten oder aber Fremdkonten der Gemeinschaft befinden. Gleiches gilt beispielsweise für Sparbücher in Bezug auf etwaige Rücklagen. Achtung Ausgleich eines etwaigen Schuldsaldos Der ausgeschiedene Verwalter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.2 Besonderheiten

Die Nachlasspflegschaft wird lt. § 1885 BGB ab 1.1.2023 vom Nachlassgericht anordnet, das einen geeigneten Pfleger auswählt und ihn bestellt, nachdem er sich zur Übernahme des Amts bereit erklärt hat. Die Vorschriften des Betreuungsrechts (§§ 1814 ff. BGB) sind gem. § 1888 Abs. 1 BGB auf sonstige Pflegschaften (§§ 1882 bis 1887 BGB) entsprechend anwendbar, soweit sich nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsverwaltung (Miete) / 3 Kautionsvereinbarung

Der Zwangsverwalter ist befugt, von dem Vermieter die Überlassung einer vor der Beschlagnahme von einem Mieter des Objekts geleisteten Mietkaution zu verlangen. Der Beschluss über die Anordnung der Zwangsverwaltung stellt zusammen mit der Ermächtigung des Zwangsverwalters zur Besitzergreifung einen Vollstreckungstitel dar, aufgrund dessen wegen dieses Anspruchs nach § 883 ZP...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Sicherheitsleistung

Rz. 10 Der Mieter kann sich im Zusammenhang mit der baulichen Veränderung zur Leistung einer besonderen Sicherheit verpflichten. Die Sicherheitsleistung deckt nur die Risiken ab, die sich aus der baulichen Maßnahme ergeben. Maßgebend für die Höhe der Sicherheitsleistung sind insoweit die Rückbaukosten, zusätzlich eines Sicherheitszuschlages für Preissteigerungen (Bieber, in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 8.1 Überblick

Nach § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG ist die Kapitalertragsteuer auf die Einkommensteuer anzurechnen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Einkünfte bei der Veranlagung erfasst wurden bzw. nach § 3 Nr. 40 EStG (Teileinkünfteverfahren) oder nach § 8b KStG bei der Einkommensermittlung außer Ansatz bleiben. Die Steuerbescheinigung ist Voraussetzung für die Anrechnung der Steuerabzug...mehr

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FoVo 02/2025, Pfändung eine... / IV. Art der Pfändung ist abhängig von der Art der Erbringung

Arten der Mietkaution bei der Pfändung erfassen Die Art der Pfändung der Mietkaution ist dann nach der Art der Erbringung der Sicherheitsleistung zu bestimmen. Hat der Mieter die Kaution als Barzahlung erbracht und muss der Vermieter diese dementsprechend zurückzahlen, handelt es sich um eine Geldforderung, die dementsprechend nach § 829 ZPO gegenüber dem Vermieter als Drittsc...mehr

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FoVo 02/2025, Pfändung eine... / III. Schuldner muss alle notwendigen Angaben im Vermögensverzeichnis machen

Informationsbeschaffung Der Schuldner hat im Rahmen der Abnahme der Vermögensauskunft anzugeben, ob und in welcher Form sowie in welcher Höhe er eine Mietkaution geleistet hat. In den üblichen Vordrucken findet sich die Frage unter Nr. 17. Daneben muss er den Drittschuldner benennen, d.h. den Vermieter mit vollständigem Namen und Anschrift oder bei einem übergebenen Sparbuch d...mehr

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ZErb 02/2025, Wirksamkeit v... / b. Schenkungsversprechen auf den Todesfall vs. Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall

Eine Schenkung auf den Todesfall kann auch als echter Vertrag zugunsten Dritter (§§ 328, 331 BGB) gestaltet werden: In diesem Fall vereinbart der Versprechensempfänger (= Schenker) mit seinem Vertragspartner (= Versprechender), dass im Fall seines (= des Versprechensempfängers/Schenkers) Todes der Dritte (= Beschenkte/Begünstigte) unmittelbar vom Versprechenden eine bestimmt...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Muster: Pfändung eines Sparbuches/einer Sparkurkunde

Rz. 426 Muster 8.42: Pfändung eines Sparbuches/einer Sparkurkunde Die Kosten des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sind mit 22,00 EUR nach Nr. 2111 KVGKG zu berücksichtigen.mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / V. Pfändung des Sparkontos

Rz. 313 Zur Geltendmachung des gepfändeten und überwiesenen Anspruchs braucht der Vollstreckungsgläubiger das Sparbuch oder die sonstige Sparurkunde, da er andernfalls keine Zahlung an sich erlangen kann. Deshalb ist der Vollstreckungsschuldner verpflichtet, nach der erfolgten Pfändung und Überweisung des Anspruches aus dem Sparguthaben das Sparbuch, bzw. die Sparurkunde, an...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / IX. Sonderkonten

Rz. 332 Der Begriff des Sonderkontos ist nicht einheitlich besetzt. Es kann sich dabei um ein Konto handeln (auch Unterkonto), das für bestimmte Zwecke des Kontoinhabers errichtet ist (z.B. als Baukonto). Die Kontobezeichnung allein begründet keine beachtliche Zweckbestimmung. Das Konto ist für die Vollstreckungsgläubiger des Kontoinhabers nach den allgemeinen Grundsätzen pf...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Muster: Umfassende Pfändung bei Kreditinstitut

Rz. 424 Muster 8.40: Umfassende Pfändung bei Kreditinstitut Anlage 1 zu Modul "H" Anlage 2 zu Modul "M"mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zeitpunkt der Bewertung

Rz. 40 [Autor/Stand] Bei der Bewertung von Kapitalforderungen und Geldschulden kommt es, wie bei der Bewertung von allen anderen Wirtschaftsgütern, auf die Verhältnisse an, wie sie zu dem Zeitpunkt bestanden haben, auf den die Bewertung durchzuführen ist – sog. Stichtagsprinzip. Das gilt sowohl für die Frage, ob überhaupt eine Forderung oder Schuld bestanden hat, sowie dafür...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / b) Herausgabepflichten

Rz. 206 Über die Pflicht zur Auskunft hinaus ist der Schuldner verpflichtet, dem Vollstreckungsgläubiger gem. § 836 Abs. 3 ZPO diejenigen Urkunden herauszugeben, die über die Forderung vorhanden und in seinem Besitze sind. Herauszugeben sind zum einen die Urkunden, deren Vorlage erforderlich ist, um den Anspruchsteller als zur Empfangnahme der Leistung berechtigt zu legitimi...mehr

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Österreich / c) Sicherung des Verlassenschaftsvermögens

Rz. 130 Das Verlassenschaftsvermögen verbleibt i.d.R. in Verwahrung der Angehörigen, die sich jeder eigenmächtigen Verfügung über die Verlassenschaft zu enthalten haben. Die Sicherung des Verlassenschaftsvermögens stellt einen Schutz gegen eigenmächtige Verfügung über Verlassenschaftsgegenstände dar (§ 147 AußStrG). In der Praxis werden Sicherungsmaßnahmen äußerst selten und...mehr

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Österreich / 6. Gemeinsames Verfügungsrecht über Sparvermögen

Rz. 108 Nach österreichischem Recht besteht die Möglichkeit, dass mehrere Personen gemeinsam Inhaber eines Safes, Sparbuches oder Wertpapierdepots werden. Jeder Inhaber ist einzeln zugriffsberechtigt. Mit Einführung der Kapitalertragssteuer ist die Verpflichtung der Banken, Sparvermögenswerte ihrer Kunden bei deren Ableben dem Finanzamt zu melden, weggefallen. Seither werden...mehr

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Österreich / 2. Schenkungs- und Übergabevertrag

Rz. 100 Liegenschaften und Unternehmen werden oft zu Lebzeiten übertragen. Es lassen sich natürlich auch alle anderen Vermögenswerte, wie z.B. Fahrzeuge, Sparbücher oder Bargeld, verschenken oder übergeben. Zur Vermeidung einer hohen Steuerbelastung oder unerwünschter Schenkungspflichtteilsansprüche empfiehlt es sich, im Vertrag Gegenleistungen für den Erwerb, wie z.B. Fruch...mehr

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Tschechien / II. Vorverfahren

Rz. 144 Nach Eingang der Akte stellt der Notar zunächst durch Einsicht in das Zentrale Testamentsregister fest, ob der Erblasser eine für das Erbrecht oder das Verfahren relevante Verfügung hinterlassen hat. Ist dies der Fall, hat der Notar die Form und den Inhalt zu überprüfen und hierüber ein Protokoll anzufertigen. Wird das Testament bei einem anderen Notar verwahrt, erfo...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / III. Muster: Isolierter Sachpfändungsauftrag

Rz. 543 Muster 6.3: Isolierter Sachpfändungsauftrag Hinweis: Die Seiten 1, 2, 3, und die Anlage 6 sind individuell mit den Daten des Einzelfalls auszufüllen Seite 4, Anlage 1 ZVFV: Seite 5, Anlage 1 ZVFV: Seite 6, Anlage 1 ZVFV: Seite 7, Anlage 1 ZVFV: Dazu folgende Anlage: Anlage _________________________ zum Sachpfändungsauftrag [362] Hinsichtlich des erteilten Sachpfändungsauftra...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / VI. Pfändung des Postgirokontos und des Postsparbuchs

Rz. 320 Die Deutsche Postbank AG ist Rechtsnachfolgerin der "Deutschen Bundespost Postbank" und gilt nunmehr als privatrechtliches Kreditinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes.[344] Anders als bisher werden Postgirokonten nun als Kontokorrentkonten geführt, so dass hinsichtlich der Fassung des Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses kein Unterschie...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 3.1.4 Verwendungsfrist

Die auf dem Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen angelegten vermögenswirksamen Leistungen sind nur zulagenbegünstigt, wenn mit den vermögenswirksamen Leistungen eines Kalenderjahres spätestens bis zum Ablauf des folgenden Kalenderjahres Vermögensbeteiligungen erworben werden. Begünstigt ist nur der Erwerb von Beteiligungen, deren Laufzeit nicht vor...mehr

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Österreich / d) Vermögenserklärung

Rz. 159 Im Falle einer unbedingten Erbantrittserklärung muss der Erbe im weiteren Verlauf des Verlassenschaftsverfahrens eine Vermögenserklärung abgeben. Darunter versteht man ein Verzeichnis des Erben über die aktiven und passiven Verlassenschaftswerte. Sämtliche Vermögenswerte, wie z.B. Liegenschaften, Fahrzeuge, Schmuck, Sparbücher, Forderungen und Schulden, sind einzeln ...mehr

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§ 4 Erbfallbezogene Verfügu... / II. Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall

Rz. 88 Abzugrenzen von den Schenkungen von Todes wegen sind Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall, wie z.B. die Benennung eines Bezugsberechtigten für eine Lebensversicherung oder die Anlegung eines Sparbuchs auf einen fremden Namen mit der Absicht, dass es nach dem Tode des Inhabers einer bestimmten anderen Person ausgehändigt wird. Eine Schenkung von Todes wegen (gg...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / Literaturtipps

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 2. Hinweise zu Modul L (Sachpfändung)

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / IV. Muster: Sachpfändungsauftrag mit gütlicher Einigung

Rz. 545 Muster 6.4: Sachpfändungsauftrag mit gütlicher Einigung: Hinweis: Die Seiten 1, 2, 7 und die Anlage 6 sind individuell mit den Daten des Einzelfalls auszufüllen. Seite 4, Anlage 1 ZVFV: Seite 5, Anlage 1 ZVFV: Seite 6, Anlage 1 ZVFV: Seite 7, Anlage 1 ZVFV: Dazu folgende Anlage: Anlage _________________________ zum Sachpfändungsauftrag [369] Hinsichtlich des erteilten Sachpf...mehr

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / XXIV. Muster: Antrag auf gütliche Erledigung in Kombination mit dem Antrag auf Sachpfändung

Rz. 111 Muster 3.24: Antrag auf gütliche Erledigung in Kombination mit dem Antrag auf Sachpfändung Hinweis: Die Seiten 1, 2, 7 und die Anlage 6 sind individuell mit den Daten des Einzelfalls auszufüllen. Seite 4, Anlage 1 ZVFV: Seite 5, Anlage 1 ZVFV: Seite 6, Anlage 1 ZVFV: Seite 7, Anlage 1 ZVFV: Anlage _________________________ zum Sachpfändungsauftrag [86...mehr

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / 2. Hinweise zu Modul L (Sachpfändung)

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / IX. Muster: Aufforderung an den Schuldner nach § 836 Abs. 3 ZPO

Rz. 432 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.48: Aufforderung an den Schuldner nach § 836 Abs. 3 ZPO An den _________________________ (Schuldner) Sehr geehrter Herr _________________________, es ist Ihnen bereits bekannt, dass der Unterzeichner in der Zwangsvollstreckungssache _________________________ ./ _________________________ den Gläubiger vertritt. Aufg...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / V. Muster: Gütliche Einigung, Vermögensauskunft mit bedingter Sachpfändung

Rz. 549 Muster 6.5: Gütliche Einigung, Vermögensauskunft mit bedingter Sachpfändung Hinweis: Die Seiten 1, 2, 3 und die Anlage 6 sind individuell mit den Daten des Einzelfalls auszufüllen. Seite 4, Anlage 1 ZVFV: Seite 5, Anlage 1 ZVFV: Seite 6, Anlage 1 ZVFV: Seite 7, Anlage 1 ZVFV: Dazu folgende Anlagen:mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / VII. Kombinierter Antrag auf gütliche Einigung mit Abnahme der Vermögensauskunft und anschließender (bedingter) Sachpfändung

Rz. 296 Muster 4.7: Grundmuster eines kombinierten Antrags auf gütliche Einigung mit Abnahme der Vermögensauskunft und anschließender Sachpfändung Hinweis: Die Seiten 1, 2, 3 und die Anlage 6 sind individuell mit den Daten des Einzelfalles auszufüllen. Seite 4, Anlage 1 ZVFV: Seite 5, Anlage 1 ZVFV: Seite 6, Anlage 1 ZVFV: Seite 7, Anlage 1 ZVFV: Dazu folgende Anlagen: Anlage ____...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / XI. Muster: Kombinierter Antrag auf gütliche Einigung, Sachpfändung und Verhaftung zur Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 304 Muster 4.11: Kombinierter Antrag auf Sachpfändung und Verhaftung zur Abnahme der Vermögensauskunft Hinweis: Die Seiten 1, 2, 3 und die Anlage 6 sind individuell mit den Daten des Einzelfalls auszufüllen. Seite 4, Anlage 1 ZVFV: Seite 5, Anlage 1 ZVFV: Seite 6, Anlage 1 ZVFV: Seite 7, Anlage 1 ZVFV: Dazu folgende Anlagen: Anlage _________________________ zum Antrag auf Abna...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 3. Hinweise zu Modul L (Sachpfändung)

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 2. Hinweise zu Modul L (Sachpfändung)

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / VI. Muster: Aufenthaltsermittlung, Sachpfändung und gütliche Erledigung

Rz. 554 Muster 6.6: Aufenthaltsermittlung, Sachpfändung und gütliche Erledigung Hinweis: Die Seiten 1, 2, 3 und die Anlage 6 sind individuell mit den Daten des Einzelfalls auszufüllen. Seite 4, Anlage 1 ZVFV: Seite 5, Anlage 1 ZVFV: Seite 6, Anlage 1 ZVFV: Seite 7, Anlage 1 ZVFV: Dazu folgende Anlagen: Hinsichtlich ...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 3. Hinweise zu Modul L (Sachpfändung)

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