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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Sparverträge / A. Allgemeines

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Rz. 1

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Bei der Vermögensbildung der ArbN nach dem 5. VermBG müssen vermögenswirksame Leistungen (vwL) im Rahmen formalisierter Vertragsarten angelegt werden. Dazu gehören

• Sparverträge zum Ansparen von Geldvermögen (§ 2 Abs 1 Nr 6 iVm § 8des 5. VermBG) sowie
• Sparverträge über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen (§ 2 Abs 1 Nr 1 iVm § 4 des 5. VermBG, aaO; vgl Abschn 5 VermBErl – > Anh 5.3).

Daneben kennt das 5. VermBG als weitere Vertragsarten ua den > Wertpapier-Kaufvertrag, den > Beteiligungs-Vertrag, den > Beteiligungs-Kaufvertrag sowie den Kapitalversicherungsvertrag (zu Einzelheiten > Vermögensbildung der Arbeitnehmer Rz 93 ff).

Die hier behandelten Sparverträge iSv §§ 4und 8 des 5. VermBG haben Folgendes gemeinsam:

 

Rz. 2

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Sie werden von einem ArbN mit einem > Kreditinstitut oder einer Kapitalverwaltungsgesellschaft abgeschlossen; das sind zB Banken, Sparkassen und Investmentgesellschaften. Der ArbN verpflichtet sich entweder zu einer einmaligen, der Höhe nach bestimmten Einzahlung oder zu laufenden Einzahlungen mit der Maßgabe, für die Dauer von 6 Jahren seit Vertragsabschluss mindestens einmal in jedem Kalenderjahr Beträge einzuzahlen, die der Höhe nach nicht bestimmt zu sein brauchen. Neben vwL können andere Geldbeträge eingezahlt werden; auch Guthabenzinsen kommen dafür in Betracht (§ 4 Abs 1 und § 8 Abs 2 Nr 1 des 5. VermBG).

 

Rz. 3

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Als Zeitpunkt des für die Laufzeit des Vertrags maßgebenden Vertragsabschlusses gilt der Tag, an dem die vwL, bei Verträgen über laufende Einzahlungen die ersten vwL, beim Vertragspartner eingehen; mit der Einzahlung anderer Beträge gilt der Vertrag noch nicht als abgeschlossen.

Bei Verträgen über laufende Einzahlungen sind aus Vereinfachungsgrün...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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