Rz. 89

Hat der Erblasser den Erben einzelne Nachlassgegenstände zugewiesen, deren Werte aber nicht deren Erbquote am Gesamtnachlass entsprechen, stellt diese "überquotale" Zuweisung ein Vorausvermächtnis dar, sofern und soweit feststeht, dass der Erblasser dem Begünstigten einen Mehrwert zukommen lassen wollte. Der Erblasser nimmt zwar eine gegenständliche Teilung des Nachlasses vor, er wünscht aber gerade keinen Wertausgleich bzgl. der sich hieraus ergebenden Wertdifferenz. Es liegt eine Kombination von Teilungsanordnung und Vorausvermächtnis vor. Die Anordnung bis zur Höhe des Werts des Erbteils gilt als Teilungsanordnung gem. § 2048 BGB und bzgl. des überschießenden Teils als Vorausvermächtnis (§ 2150 BGB).[78]

Muster 7.5: Überquotale Teilungsanordnung (1)

 

Muster 7.5: Überquotale Teilungsanordnung (1)

Ich setzte meine beiden Töchter _________________________, geb. am _________________________, und _________________________, geb. am _________________________, zu meinen Erben zu gleichen Teilen ein.

Für die Teilung des Nachlasses unter den beiden Miterben bestimme ich in Form einer Teilungsanordnung und bzgl. des über den Erbteil hinausgehenden Wertes als Vorausvermächtnis folgendes:

Meine Tochter _________________________ erhält im Wege der Teilungsanordnung mein Wertpapierdepot _________________________ bei der _________________________-Bank in _________________________.

Meine Tochter _________________________ erhält im Wege der Teilungsanordnung meine Sparbücher mit den Nr. _________________________ bei der _________________________-Bank nebst Girokonto mit der Nr. _________________________ bei der _________________________-Bank.

Falls einer der Erben hierbei wertmäßig mehr erhält als es seiner Erbquote entspricht, so ist dieser Überschuss als Vorausvermächtnis angeordnet, so dass ein Ausgleich insofern nicht vorgenommen werden soll.

[78] Vgl. BGH NJW-RR 1990, 1220.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge