Wertpapiere können nach unterschiedlichen Gesichtspunkten kategorisiert werden. Man unterscheidet im Hinblick auf die wirtschaftliche Funktion zwischen Wertpapieren

  • des Geldverkehrs (Wechsel, Scheck, Sparbuch),
  • des Warenverkehrs (Ladeschein, Lieferschein) und
  • des Kapitalverkehrs (Inhaberschuldverschreibung, Aktie, Investmentzertifikate; den sog. Effekten).

Ferner können Wertpapiere nach dem zugrunde liegenden Recht differenziert werden. Hierbei lassen sich

  • schuldrechtliche Wertpapiere (Inhaberschuldverschreibung, Scheck, Ladeschein),
  • sachenrechtliche Wertpapiere, Hypothekenbrief, Grundschuldbrief) und
  • die Mitgliedspapiere (Aktie, Zwischenschein) unterschieden.[1]
 
Hinweis

Praktiker reden bei Wertpapieren von Effekten

In der Praxis werden unter dem Oberbegriff der "Wertpapiere" häufig die "Effekten" verstanden.

[1] Vgl. Schödel, in Dauner-Lieb/Langen, NK-BGB Schuldrecht, 3. Aufl. 2016, § 793 BGB Rz. 3.

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