Wertpapiere können nach unterschiedlichen Gesichtspunkten kategorisiert werden. Man unterscheidet im Hinblick auf die wirtschaftliche Funktion zwischen Wertpapieren
- des Geldverkehrs (Wechsel, Scheck, Sparbuch),
- des Warenverkehrs (Ladeschein, Lieferschein) und
- des Kapitalverkehrs (Inhaberschuldverschreibung, Aktie, Investmentzertifikate; den sog. Effekten).
Ferner können Wertpapiere nach dem zugrunde liegenden Recht differenziert werden. Hierbei lassen sich
- schuldrechtliche Wertpapiere (Inhaberschuldverschreibung, Scheck, Ladeschein),
- sachenrechtliche Wertpapiere, Hypothekenbrief, Grundschuldbrief) und
- die Mitgliedspapiere (Aktie, Zwischenschein) unterschieden.[1]
Praktiker reden bei Wertpapieren von Effekten
In der Praxis werden unter dem Oberbegriff der "Wertpapiere" häufig die "Effekten" verstanden.
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