Rz. 80

Neben der Sicherung des Nachlassbestandes (Wohnung/Haus) müssen eventuell vorhandene Konten des Erblassers ermittelt werden. Hierbei ist die jeweilige kontoführende Bank dem Nachlasspfleger als gesetzlichem Vertreter der Erben zur vollumfänglichen Auskunft über die Geschäftsbeziehungen zum Erblasser verpflichtet, §§ 675, 666 BGB.

 

Praxishinweis

Der Nachlasspfleger tut gut daran, in seinem EDV-System alle ortsansässigen Banken und Sparkassen abzuspeichern, um an diese eine Kontoanfrage versenden zu können. Des Weiteren muss dann die alleinige Verfügungsbefugnis über diese Konten hergestellt werden.

 

Rz. 81

Muster 12.2: Anschreiben des Nachlasspflegers an die Banken

 

Muster 12.2: Anschreiben des Nachlasspflegers an die Banken

An die

_________________________ Bank

Betreff: Nachlasssache _________________________

Bezug: Kontonummern _________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß beigefügter Kopie des Pflegerausweises des Amtsgerichts _________________________, Az. _________________________, wurde ich zum Nachlasspfleger für die noch unbekannten Erben bestellt.

Beigefügt habe ich auch die Niederschrift der Verpflichtungshandlung.

In der Anlage übermittle ich die Sterbeurkunde _________________________ [werde ich die Sterbeurkunde übermitteln].

In weiterer Anlage übermittle ich vom Bankhaus _________________________ bestätigte Kopie meines Reisepasses.

Ich darf Sie bitten, mir

den Kontostand aller Konten des Erblassers in Ihrem Haus mitzuteilen;
Ablichtungen der Kontoeröffnungsanträge,
Ablichtungen eventueller Darlehensverträge/Bürgschaften,
Ablichtung der Kontoführungskarte,
eine Liste der Daueraufträge,
eine Anzeige gem. § 33 ErbStG

zur Verfügung zu stellen.

Die Konten sind zu sperren, sämtliche Einzüge und Lastschriften werden widerrufen.

Ich darf Sie weiter bitten, mir Ihnen bekannte Kontoverbindungen zu anderen Geldinstituten im In- und Ausland mitzuteilen, ebenso Kenntnisse über Lebensversicherungen, Sparverträge u.a.

Bitte vermerken Sie meine ausschließliche Kontoführungsbefugnis.

Die Sparkonten sind zu sperren und in den Sparbüchern ist folgender Vermerk anzubringen:

"Verfügungen nur zulässig mit Zustimmung des Nachlassgerichts"

Weiterhin versenden Sie bitte die Kontoauszüge buchungstäglich an meine Anschrift.

Ich benötige bei Ihnen einen Termin zur entsprechenden Legitimation.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

 

Rz. 82

Gerade bei Erblassern, die überörtlich Kontoverbindungen hatten, ist die Ermittlung der Kontoverbindungen mit einem enormen Arbeitsaufwand verbunden und zudem besteht das Risiko, dass einzelne kleine Banken übersehen werden. Der Nachlasspfleger hat daher den jeweiligen Bankenverein bzw. Bankenverband einzuschalten. Bei Erblassern, die kurz vor ihrem Tod den Wohnsitz gewechselt haben, empfiehlt es sich ebenfalls, den Bankenverein einzuschalten. Anzumerken ist, dass die Rückantworten der Mitglieder des jeweiligen Bankenvereins mehrere Wochen in Anspruch nehmen können. Es wäre also wegen drohenden Zeitverlusts nicht zu vertreten, allein den jeweiligen Bankenverein anzuschreiben. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, die Zentralstellen der führenden Bankinstitute anzuschreiben. Zu beachten ist weiterhin, dass dem Bankenverein weder die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute noch die Postbank angehören. Auch kann der Bundesverband der Banken angeschrieben werden mit der Bitte um Ermittlung von Konten in drei benannten Bundesländern. Die Rückantwort kommt nicht vom Bankenverein, sondern von den Mitgliedern. Als Formulierungshilfe kann das Anschreiben an die Postbank (nachfolgend) verwendet werden.

 

Rz. 83

Hinsichtlich der Postbank ist wie folgt zu verfahren: Entweder ist die letzte wohnsitzzuständige Postbankniederlassung anzuschreiben oder die beiden Postbankniederlassungen in Hamburg und München.

 

Rz. 84

Muster 12.3: Ersuchen an die Postbank

 

Muster 12.3: Ersuchen an die Postbank

An

Postbank _________________________

Nachlasssache: _________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß beigefügter Kopie des Pflegerausweises des Amtsgerichts _________________________, Az. _________________________, wurde ich zum Nachlasspfleger für die noch unbekannten Erben bestellt.

Ich darf Sie bitten, mir Auskunft zu geben, ob der Erblasser bei Ihnen Konten führte bzw. geführt hat. Für den Fall, dass Konten zu ermitteln sind, ersuche ich um Mitteilung von:

Kontonummer,
Kontostand am Todestag,
Auflösungsdatum des jeweiligen Kontos.

Eventuell bestehende Kontovollmachten widerrufe ich. Die Sparkonten sind zu sperren. In den Sparbüchern ist folgender Vermerk anzubringen:

"Verfügungen nur zulässig mit Zustimmung des Nachlassgerichts"

Mit freundlichen Grüßen

(Rechtsanwalt)

 

Rz. 85

Die Ermittlung von Konten im Ausland kann sich ebenfalls schwierig gestalten, da die dortigen Banken ein Anschreiben i.d.R. damit beantworten, sie seien zu einer Auskunft nicht verpflichtet. Oft wird jedoch zugleich mitgeteilt: "Um weiteren Schriftverkehr zu vermeiden, weisen wir darauf hin, dass der Erblasser der Bank nicht bekan...

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