Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialleistungen

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB II Einführung / 8.1.2 Regelbedarfe

Rz. 251 Das BVerfG hat mit Urteil v. 9.2.2010 (1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09) entschieden, dass § 20 a. F. in wesentlichen Teilen (Regelleistung und Anpassung), § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, Alt. 1 a. F. (Sozialgeld für Kinder unter 14 Jahren), § 74 a. F. (erhöhtes Sozialgeld für Kinder von 6 bis 13 Jahren als eigene Altersgruppe) und die Bekanntmachungen über die Höhe der Regelleis...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 68... / 2.2 Änderungen

Rz. 7 Durch das SGB IX sind das bisherige Schwerbehindertengesetz (bisher in Nr. 2 genannt) und das Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation (bisher in Nr. 13 genannt) aufgehoben und deren Regelungen in das SGB IX übernommen worden, sodass diese unmittelbar Teil des Sozialgesetzbuches sind. Rz. 8 Das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im A...mehr

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Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.4.1 Meldeaufforderung/Meldezweck

Rz. 16a Meldeaufforderungen i. S. v. § 32 ergehen als Verwaltungsakt nach § 59 i. V. m. § 309 SGB III. Insbesondere muss die Aufforderung zur Meldung von einem Meldezweck getragen werden. Meldezwecke sind insbesondere die Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit, die Vorbereitung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit oder von Entscheidungen im Leistungsverfahren sowie die ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 16... / 2.4 Weiterleitung von Anträgen

Rz. 14 Abs. 2 enthält eine Weiterleitungsverpflichtung unabhängig davon, ob die begehrte Leistung von einem Antrag abhängig ist. Hinsichtlich möglicher Beratungspflichten des Leistungsträgers im Zusammenhang mit der Antragstellung vgl. die Komm. zu § 14. Der Arbeitslose muss von Amts wegen auf Gestaltungsmöglichkeiten für die Inanspruchnahme höherer Leistungen nur hingewiese...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 13... / 2.2 Träger und Empfänger der Aufklärung

Rz. 11 § 13 verpflichtet die Leistungsträger, ihre Verbände, und die sonstigen im Sozialgesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen zur Aufklärung im Rahmen ihrer Zuständigkeit. Die Leistungsträger sind nach § 12 die Körperschaften, Anstalten und Behörden, die in den §§ 18 bis 29 bei den einzelnen Leistungen bzw. Leistungszweigen genannt werden. Zu den öffentli...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.2 Berater

Rz. 8 Zuständig für die Beratung ist der für das Anliegen des Ratsuchenden zuständige Leistungsträger. Das ist regelmäßig der Leistungsträger, der über den begehrten Anspruch entscheidet oder dem gegenüber der Ratsuchende seine Mitwirkungspflichten zu erfüllen hat. Im Zweifel ist der Leistungsträger beratungspflichtig, der leistungspflichtig wäre, wenn dem Begehren des Ratsu...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Insolvenzausfallgeld / 3.4 Berechnung der Insolvenzgeldumlage

Es gelten die Regeln zur Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Das bedeutet, dass Grundlage für die Berechnung das rentenversicherungspflichtige Entgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung ist. Zum erstattungsfähigen Arbeitsentgelt gehören unter bestimmten Voraussetzungen auch Sonderzahlungen des Arbeitgebers wie zum Beispiel Urlaubsgeld, Pr...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.3.4 Pauschalwertberichtigung

Rz. 71 Nachdem die auf bestimmte Forderungen sich beziehenden Risiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt worden sind, bleibt der Restbestand der Forderungen dennoch risikobehaftet. Jede einzelne Forderung, die im verbleibenden Restbestand ausgewiesen wird, müsste also durch Einzelabschreibung mit dem zutreffenden Wert erfasst werden. Das ist aber bei der Vielzahl ...mehr

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Schrittweise Einführung ein... / 4.2 Analyse

Die Analysephase hat 2 Schwerpunkte. Faktoren identifizieren, die die Gesundheit der Beschäftigten beeinflussen und damit ursächlich für Krankenstand, geringes Engagement etc. verantwortlich sind. Durch Einbeziehung der Beschäftigten Ressourcen und Potenziale für die Gesundheitsförderung aufzeigen. Wie intensiv und komplex die Analysephase gestaltet wird, hängt maßgeblich von d...mehr

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§ 33 Bürgergeld / 3. Hilfe durch Dritte

Rz. 25 Hilfebedürftigkeit i.S.d. § 9 Abs. 1 S. 1 SGB II liegt schließlich auch bei mangelndem oder nicht ausreichendem zu berücksichtigenden Einkommen und Vermögen nur vor, wenn die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen zu erhalten ist. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarf...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / A. Einführung

Rz. 1 Die meisten Arbeitgeber gewähren ihren Arbeitnehmern neben dem Arbeitsentgelt und weiteren Fürsorgeleistungen auch Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Ausnahmen bestehen lediglich bei kleineren Arbeitgebern mit einem geringen Personalbestand. Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, die in den letzten Jahren zunehmend Entgeltcharakter tragen, sind ...mehr

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§ 33 Bürgergeld / II. Hilfebedürftigkeit

Rz. 17 Bislang war gemäß § 9 Abs. 1 SGB II hilfebedürftig, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer So...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.12 § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. l UStG

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der durch das JStG 2020 eingeführte § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. l UStG begünstigt Pflegeberatungsleistungen. Pflegeberatung ist gem. § 7a Abs. 1 S. 1 SGB XI die individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin bei der Auswahl und Inanspruchnahme von rechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / B. Begriff der betrieblichen Altersversorgung

Rz. 5 Rechtliche Grundlage der betrieblichen Altersversorgung ist das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung.[2] Dieses Gesetz ist als Arbeitnehmerschutzgesetz aus der vorher einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entstanden. Auch in den letzten Jahrzehnten nach dem Erlass des BetrAVG wird die Materie der betrieblichen Altersversorgung wei...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / B. Ruhenstatbestände

Rz. 2 Der praktisch wichtigste Fall, in dem es zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld kommt, ist die Verhängung einer Sperrzeit (§ 159 SGB III). Eine Sperrzeit wird verhängt, wenn sich der Arbeitnehmer versicherungswidrig verhält, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. Für den Arbeitnehmer kann insbesondere die Mitwirkung an der Beendigung seines Arbeitsverhältniss...mehr

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§ 33 Bürgergeld / E. Sozialversicherungsschutz

Rz. 70 Die Bezieher von Bürgergeld sind pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V) und in der gesetzlichen Pflegeversicherung (§ 20 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 2a SGB XI).[64] Erforderlich ist aber, dass der erwerbsfähige Bezieher tatsächlich Bürgergeld bezieht.[65] Rz. 71 In der gesetzlichen Rentenversicherung besteht für erwerbsfähige B...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.2 Unternehmerortsprinzip (Erbringerortsprinzip)

Rz. 33 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Art. 8 Abs. 2 Buchst. a und b MWSTG sind jene Dienstleistungen aufgelistet, die dem Unternehmerortsprinzip unterliegen. Besagte Leistungen werden dort besteuert, wo der leistende Unternehmer den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine Betriebsstätte hat, von wo aus die Dienstleistungen erbracht werden. Bei Fehlen eines solchen Sit...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / 3. Erfüllung der Anwartschaftszeit

Rz. 41 Gemäß §§ 142 Abs. 1 S. 1, 143 Abs. 1 SGB III hat die Anwartschaftszeit erfüllt, wer in der Rahmenfrist von 30 Monaten mindestens zwölf Monate[52] in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. Die Rahmenfrist gemäß § 143 Abs. 1 SGB III ist eine in die Vergangenheit zu berechnende Frist und beginnt mit dem Tag vor der Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen f...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

von Franckenstein/Ronge, Seniorenresidenzen im Schatten der Neuregelungen der Landesheimgesetze und des Jahressteuergesetzes 2009, UR 2009, 657. Gomes, Zur Umsatzsteuerfreiheit von Sozialleistungen, UR 2022, 241. Grebe/Raudszus, Ausgewählte unechte Umsatzsteuerbefreiungen –Teil II, UStB 2018, 24. Huschens, Änderungen des Umsatzsteuerrechts durch das JStG 2009/Umsetzung des Mehr...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Begünstigte Leistungsgeber

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die begünstigten Leistungen sind nur dann steuerfrei, wenn sie durch Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§ 69 SGB VIII) oder anderer Einrichtungen mit sozialem Charakter erbracht werden (§ 4 Nr. 25 S. 2 UStG). Der Begriff der "anderen Einrichtung mit sozialem Charakter" entspricht dem gültigen EU-Recht (Art. 132 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL)....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Bezüge

Rn. 196 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Neben den Einkünften sind auch Bezüge auf die nach § 33a Abs 1 S 1 und S 2 EStG ermittelten Höchstbeträge anzurechnen. Zu den Bezügen iSd § 33a EStG gehören alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die iRd einkommensteuerrechtlichen Einkunftsermittlung deshalb nicht erfasst werden, weil sie nicht steuerbar oder steuerfrei sind. Dabei ist es f...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das niederländische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehören u. a. (vgl. Anlage II zum Mehrwertsteuergesetz) i. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Rechtsfolgen der Aufhebung oder Änderung der Kindergeldfestsetzung zu Lasten des Betroffenen

Rn. 187 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Da mit der Aufhebung oder Änderung der Kindergeldfestsetzung zu Lasten des Betroffenen der Rechtsgrund für das gezahlte Kindergeld entfällt, ist dieses gemäß § 37 Abs 2 AO zu erstatten. Die Einrede der Entreicherung findet keine Anwendung, BFH vom 28.03.2001, VI B 256/00, BFH/NV 2001, 1117. Als Leistungsempfänger iSd § 37 Abs 2 AO ist der na...mehr

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Jung, SGB VIII § 97 Feststellung der Sozialleistungen

1 Rechtsentwicklung/Allgemeines Rz. 1 In der bis zum 31.3.1993 geltenden Fassung war in § 97 die Kostenerstattung zwischen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe geregelt, die sich nun in §§ 89 ff. findet. Der Regelungsgehalt des heutigen § 97 stammt aus dem Sozialversicherungsrecht (§ 1538 RVO) und ist nach dem Vorbild des früheren § 91a BSHG (jetzt § 95 SGB XII) als § 82a im ...mehr

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Jung, SGB VIII § 97 Festste... / 2.3 Rechtsfolgen für den Jugendhilfeträger

Rz. 7 Der Träger der Jugendhilfe hat die Befugnis, nach pflichtgemäßen Ermessen ("kann") darüber zu entscheiden, ob er im eigenen Namen für den Empfänger der Jugendhilfe Anträge stellt, um ein Verwaltungsverfahren zur Feststellung von Sozialleistungen eines anderen Trägers einzuleiten. Dabei steht die Rechtsposition nach § 97 in Konkurrenz zur Geltendmachung eigener Erstattu...mehr

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Jung, SGB VIII § 97 Festste... / 3 Literatur

Rz. 15 Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein und der Landesjugendämter Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen, Westfalen-Lippe, Gemeinsame Empfehlungen für die Heranziehung zu den Kosten nach §§ 90 ff. SGB VIII, Stand 12.5.2011; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 97 Festste... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zweck der Regelung Rz. 2 Zweck der Regelung ist, den Träger der Jugendhilfe über die Geltendmachung von Kostenansprüchen über die Vergangenheit hinaus (insofern genügt regelmäßig § 104 SGB X) auch für die Zukunft in die Lage zu versetzen, den typischerweise gemäß § 10 Abs. 1 bestehenden Nachrang gegenüber anderen Sozialleistungsträgern durchzusetzen. Dies dient zugleich d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 97 Festste... / 2.2 Voraussetzungen

Rz. 3 Die Erstattungsberechtigung nach § 97 hängt davon ab, ob der Träger der Jugendhilfe gegen einen anderen Sozialleistungsträger Ansprüche gemäß §§ 102 bis 105 SGB X erwirbt. Dazu genügt, dass über die Gewährung von Jugendhilfeleistungen dem Grunde nach positiv entschieden worden ist (Bay VGH zu § 82a JWG, Urteil v. 5.4.1990, 12 B 88.1195). Das gilt auch für den Fall droh...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 97 Festste... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 In der bis zum 31.3.1993 geltenden Fassung war in § 97 die Kostenerstattung zwischen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe geregelt, die sich nun in §§ 89 ff. findet. Der Regelungsgehalt des heutigen § 97 stammt aus dem Sozialversicherungsrecht (§ 1538 RVO) und ist nach dem Vorbild des früheren § 91a BSHG (jetzt § 95 SGB XII) als § 82a im JWG 1983 in Kraft getreten (BGB...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 97 Festste... / 2.5 Konsequenzen im gerichtlichen Verfahren

Rz. 12 In einem etwaigen verwaltungs- oder sozialgerichtlichen Verfahren, das der Feststellung gemäß § 97 nachfolgt, ist ein berechtigtes Interesse i. S. d. § 43 VwGO erforderlich. Der ggf. einzuschlagende Rechtsweg richtet sich nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Anspruch hergeleitet wird. Rz. 13 Das Feststellungsinteresse fehlt, wenn der Streit durch eine ge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 97 Festste... / 2.4 Wirkung für den Berechtigten

Rz. 11 Der Berechtigte verliert durch den Antrag des Jugendamtes nicht die Verfügungsbefugnis über den Anspruch darauf, dass der öffentliche Träger der Jugendhilfe nach § 97 vorgeht – etwa, um ihm das Prozessrisiko abzunehmen. Die den Berechtigten begünstigenden Wirkungen des § 97 sind insofern als bloßer Rechtsreflex nicht geeignet, diesem gegenüber bestehende Amtspflichten...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 97 Festste... / 2.1 Zweck der Regelung

Rz. 2 Zweck der Regelung ist, den Träger der Jugendhilfe über die Geltendmachung von Kostenansprüchen über die Vergangenheit hinaus (insofern genügt regelmäßig § 104 SGB X) auch für die Zukunft in die Lage zu versetzen, den typischerweise gemäß § 10 Abs. 1 bestehenden Nachrang gegenüber anderen Sozialleistungsträgern durchzusetzen. Dies dient zugleich der schnelleren Realisi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 74a Finanz... / 3 Literatur

Rz. 8 Busch, Kinderförderung in Tageseinrichtungen als Schnittstelle von Kinder- und Jugendhilferecht und Kommunal(verfassungs)recht, SGb 2019, 332; Diskowski, Strukturgebung und Finanzierung der Kindertagesbetreuung, ZKJ 2019, 48; Fridrich/Lieber, Förderansprüche der freien Träger von Kindergärten und Kinderkrippen, VBlBW 2008, 81; Herrmann, Eigenleistung der kommunalen und fr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 68 Soziald... / 2.1 Datenerhebung und -verwendung (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 darf der Beamte oder Angestellte, dem die Ausübung der Beistandschaft, Amtspflegschaft oder Amtsvormundschaft übertragen ist, Sozialdaten nur erheben und verwenden, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Mit der Formulierung "seiner Aufgaben" weicht die Vorschrift von den in §§ 62 f. vorgenommenen Bezugnahmen auf die "jeweiligen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 1.1 Gesetzliche Grundlagen – Ziele

Die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen regelt das Neunte Buch des Sozialgesetzbuchs[1] – welches das zuvor zersplitterte und unübersichtliche Recht der Rehabilitation zusammengefasst und weiterentwickelt hat. Ziel des Gesetzes ist, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu fördern und damit das B...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wirtschaftlichkeitsgebot, A... / 3.3 Bezieher einkommensabhängiger Sozialleistungen (§ 102 Abs. 5 GEG)

Durch das GEG 2024 wurde § 102 GEG ein neuer Absatz 5 angefügt. § 102 Abs. 5 GEG (5) 1Die nach Landesrecht zuständigen Behörden haben einen Eigentümer, der zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen einkommensabhängige Sozialleistungen bezogen hat, auf Antrag von den Anforderungen des § 71 Absatz 1 zu befreien. 2Die Befreiung erlischt nach ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wirtschaftlichkeitsgebot, A... / 3.3.1 Einkommensabhängige Sozialleistung

Die Gesetzesbegründung[1] benennt Befreiungsmöglichkeiten für die folgenden einkommensabhängigen Sozialleistungen: Laufende Leistungen nach dem SGB II Bei den Leistungsempfängern handelt es sich um Personen, die zwischen 15 und 67 Jahre alt, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, soweit sie sich in Deutschland aufhalten. Letztlich handelt es sich also um die Grundsicherung für...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wirtschaftlichkeitsgebot, A... / 3.3.2 Voraussetzungen

Voraussetzung für die Befreiung nach § 102 Abs. 5 Satz 1 GEG ist, dass der Eigentümer zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 6 Monaten ununterbrochen eine der vorbezeichneten einkommensabhängigen Sozialleistungen bezogen hat. Die zuständige Behörde hat den Eigentümer dann auf seinen Antrag zunächst für 12 Monate von den Anforderungen des § 71 Abs. 1 GEG zu befreien...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wirtschaftlichkeitsgebot, A... / 3.2 Unbillige Härte (§ 102 Abs. 1 Nr. 2 GEG)

In der Praxis spielen Befreiungen nach § 102 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GEG wegen einer unbilligen Härte eine wesentlich größere Rolle als solche nach § 102 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GEG. Jedenfalls kann von den Anforderungen des GEG dann eine Befreiung erteilt werden, wenn die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände zu einer unbilligen Härte führen. "Geschrieben" stellt de...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 176 Beitragszahlung und Abrechnung bei Bezug von Sozialleistungen, bei Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 176 ist gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 am 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 30 des RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) trat in Abs. 2 die "Deutsche Rentenversicherung Bund" an die Stelle der "Träger der Rentenversicherung". Die Vorschrift regelte zunächst nur die Beitragszahlung und Abrechnung beim Bezug von Krankengeld und Verletztenge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.2.1.3 Unverhältnismäßiger Nachteil

Rz. 11 Die Gleichgültigkeit führt nur dann zur Ersetzung, wenn das Unterbleiben der Adoption dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde (§ 1748 Abs. 1 Satz 1 BGB). Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der voll gerichtlich überprüfbar ist. Dabei ist eine umfassende Abwägung der Eltern- und Kinderinteressen erforderlich. Der Nachteil, den das Unte...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 176 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 1a In § 176 werden in Ergänzung zu § 173 Bestimmungen zur Zahlung der Beiträge für die dort genannten Sozialleistungen getroffen. Parallelvorschriften sind für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung § 252 SGB V, § 60 Abs. 1 und 2 SGB XI und § 349 Abs. 3 und 5 SGB III. Vorgängervorschriften von § 176 Abs. 1 und 2 waren § 1385b Abs. 1 RVO und § 112b Abs. 1 AVG.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 159 Beitra... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 7 Gallon, Führt die höhere Beitragsbemessungsgrenze für Rentenbeiträge zur "ungewollten Ungleichbehandlung" Geschiedener im Versorgungsausgleich?, Die Sozialversicherung 2003, 141. Rz. 8 Zur leistungsrechtlichen Bedeutung und Verfassungsmäßigkeit der Beitragsbemessungsgrenze: BSG, Urteil v. 17.12.2002, B 4 RA 46/01 R, mit Anm. Jabben, SGb 2003, 645; Urteil v. 10.4.2003, B ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 176 Beitra... / 2.1 Beitragsschuldner bei Bezug von Kranken-, Pflegeunterstützungs- und Verletztengeld

Rz. 2 In § 176 Abs. 1 wird geregelt, wer die Beiträge für Personen, die Kranken-, Pflegeunterstützungs- und Verletztengeld beziehen, zu tragen hat. Unter den Voraussetzungen des § 3 Satz 1 Nr. 3 oder des § 4 Abs. 3 Nr. 1 begründet der Bezug von Sozialleistungen kraft Gesetzes oder auf Antrag Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (Zuständig für die Entsc...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 176 Beitra... / 2.2 Vereinbarungen nach § 176 Abs. 2

Rz. 4 Das Verfahren über die Zahlung und Abrechnung der Beiträge für Bezieher von Sozialleistungen (nicht nur Krankengeld und Verletztengeld) können die Leistungsträger und die Deutsche Rentenversicherung Bund (bis 31.12.2004: die Träger der Rentenversicherung) gemäß Abs. 2 Satz 1 durch Vereinbarungen regeln. Solche Vereinbarungen haben die Rentenversicherungsträger bislang ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 9. Sozialleistungen

Rz. 86 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Beim beherrschenden GesGf (> Rz 41) sind die Übernahme der Kosten von Vorsorgeuntersuchungen oder Kuren oder Beihilfen und Lohnfortzahlung bei Krankheit, Zuwendungen bei Heirat oder Geburt eines Kindes, > Mutterschutz bei einer GesGfin, Jubiläumszuwendungen, verbilligtes Kantinenessen, verbilligte Wohnung (BFH 155, 349 = BStBl 1989 II, 248; ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.1 Allgemeines

Rz. 46 § 93 Abs. 7 und 8 AO wurde durch Art. 3 Nr. 2 des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit v. 23.12.2003, BGBl I 2003, 2928 in die AO eingefügt und gilt als Reaktion auf die vom BVerfG[1] in Bezug auf private Kapitaleinkünfte und Veräußerungseinkünfte festgestellten strukturellen Vollzugsdefizite. Die Neuregelungen schaffen v. 1.4.2005 an eine Rechtsgrundlage, die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.4.1 Anwendungsbereich

Rz. 68 Die im steuerlichen Bereich bestehenden Probleme bei der vollständigen Ermittlung der Einkünfte stellen sich gleichermaßen in Verfahren, die auf eine Inanspruchnahme sozialer Transferleistungen, der Bekämpfung von Straftaten oder der Vollstreckung sonstiger öffentlicher Forderungen abzielen. Auch in diesem Bereich bietet das Kontenabrufverfahren ein präventiv wirkende...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2024, Keine nach § 64 SGB X gebührenfreie Erteilung des Erbscheins, wenn dieser nicht ausschließlich der Beantragung, Erbringung oder Erstattung einer Sozialleistung dient

Leitsatz Die Gebührenbefreiung nach § 64 SGB X gilt auch für die Kosten im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins. Erforderlich ist aber, dass der Erbschein ausschließlich für die Beantragung, Erbringung oder Erstattung einer Sozialleistung nötig ist. OLG Hamburg (2. Zivilsenat), Beschl. v. 18.12.2023 – 2 W 53/23 1 Gründe I. Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt und Fachanwalt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2024, Keine nach § ... / 1 Gründe

I. Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht, und der Beteiligte zu 2.) sind die Kinder der am … 2021 verstorbenen Erblasserin, die kein Testament hinterließ. Zum Nachlass gehört ein Grundstück in G. B. in H. Die Erblasserin bezog bis zu ihrem Tode Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Im Hinblick auf die Pflegegradeinstufung lief ein...mehr