Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialleistungen

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Antragstellung – allgemein

Rz. 4 Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 ist das Elterngeld (ggf. Plus) schriftlich zu beantragen. Nach dem Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuchs ist Elterngeld eine Sozialleistung i. S. d. SGB (§ 25 Abs. 2 Satz 2 SGB I). Für den Bereich des SGB wird der "Antrag" wie folgt definiert: Ein Antrag ist eine einseitige, auslegbare und empfangsbedürftige Willenserklärung (§§ 133, 157 BGB) des...mehr

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Mitarbeiterbindung erfolgre... / 3.4.5 Betriebliche Leistungen

Auch nach dem Wertewandel sind materielle Leistungen des Unternehmens nicht ohne Bedeutung, um Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. Dabei ist es den Mitarbeitern heute besonders wichtig, dass die Vergütung als "fair" empfunden wird. Eine markt- und leistungsgerechte Vergütung sowie ein attraktives Angebot an Sozialleistungen werden also nach wie vor von den Mitarbeitern...mehr

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§ 24 Sozialrecht / A. Sozialleistungen und Regress im Überblick

I. Systematik des Sozialrechts Rz. 1 Das Sozialstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 1 GG gebietet es dem Gesetzgeber, den sozialen Rechten und Bedürfnissen der Bürger zu entsprechen. Diese Rechte sind im Wesentlichen in den Sozialgesetzbüchern I bis XII und XIV kodifiziert worden. Dabei bildet das SGB I den allgemeinen Teil dieses Regelungskomplexes und legt die Grundsätze der folg...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 5. Sozialeinrichtungen

Rz. 443 § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG gewährt dem Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bezüglich Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist. Das Mitbestimmungsrecht nach Nr. 8 steht in einem engen sachlichen Zusammenhang zu dem der Nr. 10 (betriebliche Lohngestaltun...mehr

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§ 24 Sozialrecht / III. SGB XII

1. Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII Rz. 20 Die Leistungen nach dem SGB XII umfassen die Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27–40 SGB XII), die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41–46b SGB XII) sowie die sogenannten Hilfen in speziellen Lebenslagen (§§ 47–74 SGB XII). Bei den Leistungen zum Lebensunterhalt wird der Gesamtbedarf, bestehend aus Regelbedarf ...mehr

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§ 24 Sozialrecht / IV. SGB IX

1. Anspruch auf Leistungen nach dem SGB IX Rz. 28 Das SGB IX umfasst drei Teile. Der 1. Teil dient dazu, Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken (§ 1 S. 1 SGB IX). Nach § 5 S...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 1. Anspruch auf Leistungen nach SGB II (Bürgergeld)

Rz. 7 Nach § 7 Abs. 1 SGB II sind Personen leistungsberechtigt, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Wer die Altersgrenze erreicht hat oder dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, erhält keine Leistungen des SGB II, sond...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 1. Anspruch auf Leistungen nach dem SGB IX

Rz. 28 Das SGB IX umfasst drei Teile. Der 1. Teil dient dazu, Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken (§ 1 S. 1 SGB IX). Nach § 5 SGB IX umfasst der 1. Teil Leistungen zur m...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Gesetzlicher Forderungsübergang

Rz. 466 Wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen, nachdem der Arbeitnehmer bereits Arbeitslosengeld bzw. andere Sozialleistungen erhalten hat, bestehen u.U. Erstattungsansprüche der Agentur für Arbeit gem. § 115 SGB X .mehr

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§ 24 Sozialrecht / I. Systematik des Sozialrechts

Rz. 1 Das Sozialstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 1 GG gebietet es dem Gesetzgeber, den sozialen Rechten und Bedürfnissen der Bürger zu entsprechen. Diese Rechte sind im Wesentlichen in den Sozialgesetzbüchern I bis XII und XIV kodifiziert worden. Dabei bildet das SGB I den allgemeinen Teil dieses Regelungskomplexes und legt die Grundsätze der folgenden Bücher des SGB fest. Nac...mehr

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§ 16 Anspruch auf Familienp... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Mit dem 1.1.2012 hat der Gesetzgeber die seinerzeit erst seit weniger als vier Jahren bestehenden Regelungen des Pflegezeitgesetzes um teils verwirrend ähnliche Regelungen zur (noch weitergehenden) Verbesserung der Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege – so § 1 FPfZG – ergänzt. Kern des Gesetzes über die Familienpflegezeit ist neben der Möglic...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / c) Ansprüche des Geschäftsführers

Rz. 180 Ist der Geschäftsführer als Arbeitnehmer einzustufen (er zahlt Beiträge an den Sozialversicherungsträger), hat er auch Ansprüche auf Sozialleistungen: Anspruch auf Arbeitslosenversicherungs-Anspruch auf Kurzarbeitsgeld (vgl. SG Kassel DB 2006, 1567; vgl. auch Rück GmbHR 2007, 1101) – Mutterschaftsgeld (vgl. BSG v. 16.2.2005, n.v. zit. nach Rück GmbHR 2007, 1101; Anm....mehr

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§ 24 Sozialrecht / II. Anspruch auf Sozialhilfeleistungen

Rz. 6 Nach § 9 Abs. 1 SGB I kann Sozialhilfe beanspruchen, wer nicht in der Lage ist, aus eigenen Kräften seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich nicht mit eigenen Mitteln selbst zu helfen und auch von anderer Seite keine ausreichende Hilfe erhält. Dabei müssen diese Mittel auch tatsächlich zur Verfügung stehen[1] und nicht ausdrücklich "norm...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Abfindungsangebot i.S.v. § 1a KSchG

Rz. 480 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.31: Abfindungsangebot i.S.v. § 1a KSchG Sehr geehrte Frau _________________________/sehr geehrter Herr _________________________, wir nehmen Bezug auf unser gemeinsames Gespräch vom _________________________ und kündigen hiermit das zwischen Ihnen und der _________________________ bestehende Arbeitsverhältnis...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 2. Abgrenzung Einkommen – Vermögen

Rz. 22 Die Abgrenzung von Einkommen und Vermögen erfolgt auch im SGB XII nach dem Zufluss.[17] Danach gehören zum Einkommen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. Einkommen in diesem Sinne ist alles, was jemand in dem Bedarfszeitraum wertmäßig dazu erhält, während Vermögen das ist, was er in der Bedarfszeit bereits hat. Mittel, die der Hilfesuchende also erst in der Bedarfs...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 2. Abgrenzung Einkommen – Vermögen

Rz. 31 Nach § 92 SGB IX ist nach Maßgabe des 9. Kapitels des SGB IX ein Beitrag aufzubringen. Dieser Beitrag bestimmt sich nach den Vorschriften über das Einkommen und das Vermögen gemäß §§ 135 ff. SGB IX. Der Einkommensbegriff weicht von denen des SGB II und SGB XII ab. § 135 Abs. 1 SGB IX definiert das Einkommen als die Summe der Einkünfte des Vorvorjahres nach § 2 Abs. 2 ...mehr

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§ 24 Sozialrecht / I. Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche

Rz. 42 Ein Vermögensgegenstand ist nach der Rechtsprechung des BSG verwertbar, wenn er verbraucht, übertragen und/oder belastet werden kann. Plastisch spricht das BSG auch vom Erfordernis, den Vermögensgegenstand "versilbern" zu können.[36] Ein (ordentlicher) Pflichtteilsanspruch nach § 2303 BGB ist "verbrauchbar" im Sinne von einziehbar, übertragbar (§ 2317 Abs. 2 BGB, §§ 39...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Dauer der Entgeltfortzahlung

Rz. 862 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.52: Dauer der Entgeltfortzahlung Variante 1 Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit wird die Vergütung nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen fortgezahlt. Variante 2 Wird der Arbeitnehmer infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit an der Arbeitsleistung gehindert, ohne dass ihn ein Ve...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / cc) Feststellung der Unwirksamkeit/Rückabwicklung

Rz. 325 Ist ein Aufhebungsvertrag nicht wirksam abgeschlossen worden, kann es sich anbieten, dessen Unwirksamkeit im Wege der Feststellungsklage gem. § 256 ZPO gerichtlich bestätigen zu lassen. Macht ein Arbeitnehmer die Unwirksamkeit eines Aufhebungsvertrags geltend und verlangt er zugleich hilfsweise seine Wiedereinstellung, ist zu beachten, dass es sich um unterschiedlich...mehr

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§ 16 Anspruch auf Familienp... / 1. Darlehen

Rz. 37 Die Förderleistung ist als Darlehen der öffentlichen Hand konzipiert; zuständige Behörde ist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, § 3 Abs. 1 S. 1 FPfZG. Rz. 38 Das Darlehen wird in monatlichen Raten an den Beschäftigten[19] ausgezahlt. Die Höhe der monatlichen Darlehensrate entspricht der Hälfte der Differenz zwischen den pauschalierten monatl...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 1045 Die X-Gesellschaft möchte einen ihrer Geschäftsbereiche am Standort A ausgliedern. An dem Teilbetrieb ist die Y-Gesellschaft interessiert. Im Wege der Spaltung wird der Teilbetrieb durch Gesamtrechtsnachfolge auf die neu zu gründende Tochtergesellschaft Z übertragen. Zeitgleich erfolgt eine Spaltung des Betriebs in A nach § 111 Nr. 3 BetrVG. Der Teilbetrieb wird zu ...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 1. Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII

Rz. 20 Die Leistungen nach dem SGB XII umfassen die Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27–40 SGB XII), die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41–46b SGB XII) sowie die sogenannten Hilfen in speziellen Lebenslagen (§§ 47–74 SGB XII). Bei den Leistungen zum Lebensunterhalt wird der Gesamtbedarf, bestehend aus Regelbedarf (§§ 27a ff. SGB XII), Mehrbedarf (§ 30 SGB ...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 3. Regress nach § 141 SGB IX

Rz. 34 Auch § 141 SGB IX hat durch das BTHG einen neuen Regelungsgehalt erhalten. Die Vorschrift entspricht nun dem § 93 SGB XII. Hat die leistungsberechtigte Person einen Anspruch gegen einen oder mehrere Dritte, so muss der Eingliederungshilfeträger dennoch Leistungen erbringen, sofern der Anspruch zunächst nicht realisierbar ist. Anschließend ist aber trotzdem der Nachrang...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerumgehung

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Besteuerung knüpft grundsätzlich an die bürgerlich-rechtlichen Formen an, wie sie die Beteiligten gestalten. Die Stpfl sind deshalb berechtigt, die für sie steuerlich günstigste Form der rechtlich zulässigen Gestaltung eines Sachverhalts zu wählen. Das Motiv, Steuern zu sparen, macht eine rechtliche Gestaltung noch nicht unangemessen (BFH...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (g) Sekundärfolgen

Rz. 1065 Auch über mittelbare, etwa wirtschaftliche Folgen des Betriebsübergangs ist zu unterrichten, sofern diese absehbar und für die Ausübung des Widerspruchsrechts von Bedeutung sein können,[2765] insbesondere:mehr

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§ 24 Sozialrecht / 1. Klassische Gestaltung (Vor- und Nacherbfolge)

Rz. 56 Nacherbschaft und Dauertestamentsvollstreckung zugunsten des Kindes werden in beiden Erbfällen angeordnet. Würde der behinderte Abkömmling hier übergangen werden, entstünde diesem ein Pflichtteilsanspruch gem. § 2306 Abs. 1 S. 1 BGB, der vom Sozialleistungsträger geltend gemacht werden könnte. Soll eine Beteiligung des Kindes mit Behinderung im 1. Erbfall vermieden we...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Ausführlicher Aufhebungsvertrag

Rz. 478 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.29: Aufhebungsvertrag Aufhebungsvertrag Zwischen _________________________ (Name), vertreten durch _________________________, _________________________ (Adresse) (im Folgenden: "Gesellschaft") und Herrn _________________________ (Name), _________________________ (Adresse) (im Folgenden: "Mitarbeiter" sowie gemeinsam ...mehr

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§ 9 Altersteilzeit / C. Steuerrechtliche und sozialrechtliche Besonderheiten

Rz. 39 Die Aufstockungsbeiträge sowie die zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind steuerfrei, wenn die Voraussetzungen des § 3 AltTZG (Vollendung des 55. Lebensjahres, Verringerung der tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf die Hälfte; Einhaltung der maximalen Dauer beim Blockmodell) vorliegen. Gleichzeitig ist Voraussetzung, dass die A...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 692 Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend für alle Arbeitnehmer des Betriebs, ausgenommen leitende Angestellte. Dies legt § 77 Abs. 4 BetrVG fest. Uneingeschränkt gilt dies für Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, welche die arbeitsvertragliche Position des jeweiligen Arbeitnehmers verbessern. Auch Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, welche Gege...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 2. Abgrenzung Einkommen – Vermögen

Rz. 10 Anknüpfungspunkt für die Abgrenzung im Bereich des SGB II ist daher der in § 11 SGB II definierte Einkommensbegriff und die von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entwickelte modifizierte Zuflusstheorie. Nach der vom Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen modifizierten Zuflusstheorie ist Einkommen all das, was jemand in der sog. Bedarfsze...mehr

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§ 1 Grundlagen / 1. Sozialrechtliche Aspekte

Rz. 55 Im Sozialrecht gilt der Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe. Demnach sind Sozialhilfeleistungen von staatlicher Seite stets subsidiär und erst nach Ausschöpfung aller sonstigen Möglichkeiten statthaft (vgl. § 2 Abs. 1 SGB XII) und sie sollen letztlich nur dem Hilfsbedürftigen höchstselbst zuwachsen.[108] Die Vorschrift des § 102 SGB XII wurde geschaffen mit der Er...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 2. Motivationen für lebzeitige Übertragungen

Rz. 32 Ein vorausschauender Unternehmer wird schon früh an den Fortbestand seiner Firma in der Zeit denken, in der er sie nicht mehr leiten kann oder möchte. Ihm werden die eigene und die Versorgung des Ehegatten, die Erhaltung des Betriebes und die Einbindung seiner Abkömmlinge, wie auch ein möglichst steuersparender Betriebsübergang wichtig sein. Auf diese besondere, kompl...mehr

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§ 4 Die im EU/EWR-Ausland e... / C. Die Europäische Fahrerlaubnis

Rz. 5 Der Rechtsstatus der Fahrerlaubnisse, die von einem EU-/EWR-Land erteilt worden sind, wird im nationalen Recht durch § 28 FeV geregelt. Diese Norm ist stark durch die Rechtsprechung des EuGH geprägt und in der Vergangenheit immer wieder an diese angepasst worden. Der EuGH hat fortlaufend das Fahrerlaubnisrecht durch Grundsatzentscheidungen zur Auslegung der verschieden...mehr

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§ 1 Grundlagen / I. Art und Umfang des sozialrechtlichen Kostenersatzanspruchs aus § 102 SGB XII

Rz. 49 Die selbstständige Erbenhaftung aus § 102 SGB XII begründet eine unmittelbare Verpflichtung der Erben des verstorbenen Sozialhilfeempfängers auf Kostenersatz. Sie ist nicht von einem originären Anspruch gegen den Verstorbenen selbst abhängig. In §§ 103, 104 SGB XII finden sich ebenfalls sozialrechtliche Regelungen zur Erbenhaftung, welche allerdings unselbstständigen ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / j) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 815 Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot (siehe hierzu auch Rdn 901 ff.) besteht für den Geschäftsführer nur dann, wenn dies vertraglich ausdrücklich begründet wird. Allerdings darf der Geschäftsführer Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Gesellschaft auch nach Beendigung seiner Geschäftsführerstellung nicht zum Nachteil der Gesellschaft nutzen.[1768] Ohne eine vert...mehr

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§ 24 Sozialrecht / V. Selbstständige Erbenhaftung, § 102 SGB XII

Rz. 37 § 102 SBG XII begründet eine sog. selbstständige Erbenhaftung, d.h. eine von der Haftung des Hilfeempfängers völlig unabhängige Ersatzpflicht der Erben des Hilfeempfängers. Abzugrenzen ist sie von der unselbstständigen Erbenhaftung nach § 103 SGB XII. Die unselbstständige Erbenhaftung greift etwa, wenn zusätzlich bereits zu Lebzeiten ein Kostenersatzanspruch gegen den...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 2. Stiftungsrechtliche Gestaltung

Rz. 58 Die klassische Gestaltung zugunsten eines Kindes mit Behinderung durch Vor- und Nacherbfolge und Dauertestamentsvollstreckung ist in Zeiten niedriger Zinsen bzw. bei einem geringeren Erbteil als 150.000 EUR häufig nicht geeignet, die oben genannten Ziele der Gestaltung, insbesondere die spürbare Steigerung der Lebensqualität des Begünstigten, zu erreichen und einen (s...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Informationsschreiben nach § 613a Abs. 5 BGB

Rz. 1079 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.78: Informationsschreiben nach § 613a Abs. 5 BGB[2837] Unterrichtung über Betriebsübergang nach § 613a Abs. 5 BGB Sehr geehrt...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Kurzer Aufhebungsvertrag (Deutsch/Englisch)

Rz. 479 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.30: Kurzer Aufhebungsvertrag (Deutsch/Englisch)mehr

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§ 24 Sozialrecht / 3. Regress nach § 33 SGB II

Rz. 13 § 33 SGB II ordnet zugunsten der SGB II-Leistungsträger den Übergang von Ansprüchen (cessio legis) von SGB II-Leistungsbeziehern gegen Dritte an und dient damit der Sicherung des Nachranggrundsatzes nach §§ 3 Abs. 3, 9 Abs. 1 SGB II. Der Anspruchsübergang ist Ausgleich dafür, dass der Anspruch gegen den Dritten im Zeitpunkt der Bedürftigkeit für den Hilfebedürftigen n...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Versetzungsklausel bezüglich des Orts der Arbeitsleistung

Rz. 1584 Eine Klausel, mit der sich der Arbeitgeber vorbehält, den Arbeitnehmer auch an einen anderen Arbeitsort zu versetzen, unterliegt als solche ebenfalls nicht der Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB. Denn auch diese Versetzungsregelung stellt keine von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelung i.S.d. § 307 Abs. 3 S. 1 BGB dar, sonder...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 3. Regress nach § 93 SGB XII

Rz. 24 § 93 SGB XII bezweckt den sozialhilferechtlichen Nachrang i.S.d. § 2 SGB XII wiederherzustellen, indem auf den Sozialhilfeträger kraft Übergangsanzeige die Ansprüche übergehen, die dem Leistungsberechtigten bzw. seinen Eltern, dem Ehe- oder Lebenspartner (bei Leistungen nach dem 5.–9. Kapitel des SGB XII) gegen einen anderen zustehen. Der Übergang erfolgt durch Verwal...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 784 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.55: Geschäftsführervertragmehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.1 – VermBG

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Vorbemerkung Vor der unten abgedruckten Fassung galten das (1.) Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer vom 12. Juli 1961 (BGBl. I, 909; BStBl. I, 680), das 2. VermBG vom 1. Juli 1965 (BGBl. I, 585; BStBl. I, 346) in der Fassung vom 1. Oktober 1969 (BGBl. I, 1853; BStBl. I, 644), das 3. VermBG in den Fassungen vom 27. Juni 1970 (B...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 585 Das in den §§ 387 ff. BGB geregelte Rechtsinstitut der Aufrechnung ist grundsätzlich auch auf Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis anwendbar. Nach § 389 BGB führt die Aufrechnung dazu, dass sowohl die Hauptforderung, das ist die Forderung, gegenüber der der Aufrechnende die Aufrechnung erklärt, als auch die Gegenforderung, das ist die Forderung des Aufrechnenden gegen ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 756 Im Rahmen eines Darlehensvertrages wird dem Darlehensnehmer Kapital zur vorübergehenden Nutzung überlassen.[1779] Auch wenn ein Darlehensvertrag mit Rücksicht auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen wird, gelten grds. die allgemeinen Bestimmungen der §§ 488 ff. BGB. Bei dem Arbeitgeberdarlehen erfolgt die Darlehensg...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.3 Berichtigung von Abrechnungen

Rz. 85 Die Wirksamkeit der Abrechnung wird grundsätzlich nicht davon berührt, dass einzelne Positionen in der Betriebskostenabrechnung materiell unrichtig sind (BGH, Urteil v. 19.11.2008, VIII ZR 295/07, WuM 2009, 42; OLG Düsseldorf, Urteil v. 30.3.2006, 10 U 143/05, WuM 2006, 381; LG Dortmund, Urteil v. 10.5.2005, 1 S 247/04, NZM 2005, 584). Fehlt es an einer Umlagevereinba...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Unterhalt 2024 / 3 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen nur über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig; eine Berücksichtigung als allgemeine Außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich. Abzugsvoraussetzungen Der Abzug von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus: Die unterstützte Person ist eine dem Steuerpflichtigen oder se...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.2.2 Selbstständigkeit

Rz. 10 Das Merkmal der Selbstständigkeit einer gewerblichen Tätigkeit dient der Abgrenzung zur Tätigkeit als Arbeitnehmer, die im Einzelfall schwierig sein kann. Die selbstständige Tätigkeit kann Aspekte einer unselbstständigen Tätigkeit haben, z. B. die Einflussnahme des Auftraggebers auf die Durchführung der Tätigkeit. Ebenso kann eine Tätigkeit als Angestellter Aspekte ei...mehr